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Schweizerisches Bundesblatt.

IX. Iahrg. I.

Nr. 3.

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17. Ianuar

1857.

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung in der Neuenburger - Angelegenheit.

(Vom 13. Januar l 857.)

Tit.

Kaum sind weniae Tage verloffen. seit Sie die Bundesstadt verlassen ben, und schon sind wir nieder im Falle. .Sie um uns .zu versammeln, um Jhnen in der Neuenburger-Angelegenheit Bericht und .Antrag zu hinterbringen, -- in dieser Frage, welche gegenwärtig so fast ganz ausschliesslich die Aufmerksamkeit unsers Vaterlandes und in So hohem Grade dieReuige Europas in Anspruch nimmt. Möge das Jahr 1857 unter günstigeru Auspizien sich uns eröffnen, als das sür die Schweiz an Geschichte Reiche Jahr 1856 sich zu schließen schien l Wir knüpfen unsere dießmalige Berichterstattung da an. , wo n,ix. in der Botschaft vom 26. vorigen Monats unsere Darstellung zu beendigen im Falle gewesen find.

An dem Tage, als Sie hier zu der bedeutungsvollen außerordentlichen.

Session zusammentraten, verlangte unser Ministex in Paris einen Urlaub, um mit uns , natürlich über die Tagesfrage , konserirer. zu können ^ Wir gewährten diesen Urlaub, und es erschien der Herr Minister bereits iu d..Sizung vom 29. Dezember in unserer Mitte, um uns über die Gründe seiner Hieherkunft nähern Aufschluß zu ertheilen.

S. M. der Kaiser der Franzofen habe nämlich in einer ih.u .......

unserm Minister -- gewährten Audienz neuerdings seine freundschaftliche Gesinnung gegen die Schweiz und seine Absicht, zur friedlichen Lösung des bestehenden Konfliktes mit Preußen das Mögliche beizutragen, zu erkennen gegeben. Der Kaiser habe den Minister aufgefordert, sich persönlich u..ich Bern zu begeben und mit dem Bundesrathe Rüksprache zu nehmen. damit

Bundesblatt. Jahrg. IX. Bd. I.

^

2^ dieser seine Vorschläge, wie der Streit gelöst werden könne, dem Kaiser^ kund gebe, woraus fich England und Frankreich gemeinsam angelegen sein lassen werden, eine für die Schweiz ehrenvolle Erledigung des Konfliktes herbeizuführen.

Wie unser Minister bereits in einer Depesche vom 26. Dezember^ uns gemeldet ^hatte, war auch von dem englischen Gesandten in Paris, Lord Eowle^, eine ähnliche freundschaftliche Gesinnung gegen ...ie Schweiz ausgesprochen worden, und auch Lord Eowle^ schien damit einverstanden zu sein, daß der schweizerische Ministex von seiner Regierung nochmalige Jnstruktioneu einhole, um noch in der lezten Stunde einen gütlichen Austrag der Differenz herbeizuführen.

Jm Drauge der vielen Geschäfte, welche die Sizungen der Räthe am 29. und 30. Dezember mit sich brachten, war es natürlich nicht möglich, die unserm Minister mitzugebenden Instruktionen sofort zu berathen..^ Dagegen beschäftigten wir uns am 31. Dezember einläßlich mit diesem Gegenstande, und über die Entschließungen, welche wir dießfalls zu nehmen hatten, konnten wir keinen Augenblik im Zweifel sein, wenn wir nicht unsere Selbstachtung verscherzen und die in der Einmütigkeit der Nation und der Behörden fich kund gebende Anschauungsweise verkennen wollten..

Hier erlauben wir uns, Sie noch kurz auf den Jnhalt der sogenannten .Kollektivnote hinzuweisen, welche am 21. Dezember projektirt wurde, und auf die wir ausdrüklich erklärten, eingehen zu wollen, weil wir dafür^ hielten, daß der Jnhalt derselben der Würde der Schweiz in keiner Weise zu nahe trete. Nach jenem Projekte wollten nämlich die Vertreter der .Mächte die bestimmte Zusicherung geben, daß, sobald die unmittelbare und vollständige Niederschlagung des Prozesses von den eidgenössischen Behörden, kraft ihrer Souveränetätsrechte , ausgesprochen sein werde, ihre

resp. Regierungen alles Mögliche thun würden, um S. M. den König

von Preußen zu einer Ausgleichung der fraglichen Angelegenheit zu bestimmen, und zwar im Sinne einer vollständigen Unabhängigkeit Neuenburgs vou jedem fremden Verbaude.

Es schien uns nun gerecht und billig , d.^ß unser neues Programm nicht weniger enthielte, als was in jener Kollektivnote uns angeboten worden war, sondern daß es vielmehr noch einige Liiken ergänze und gewisse Prinzipien näher feststelle, die in der Kollektivnote zwar implicite vex^ standen gewesen sein mochten, die aber nicht genau ausgesprochen fich fanden. Die unserm Minister mitgegebene Jnftruktion gieng daher von nachstehendem Gesichtspunkte aus..

Der Bundesrath sei seinerseits bereit, volle Amnestie und Freilassung der Gefangenen selbst vor dem Urtheil vorzuschlagen, jedoch müßte er in Beziehung auf die Unabhängigkeit Neuenbuxgs bestimmtere Zusicherungen gewärtigen, als in der Note des französischen Kabinetes vom 26. November enthalten gewesen seien.

Das Wünschenswerthefte schiene uns, wenn schon jezt versichert werden könnte, der König von Preußen sei bereit, nach geschehener Amnestiruug

2^ und Freilassung der Gefangenen auf Neuenburg zu verzichten, oder wenigstens auf Grundlage der Anerkennung der Unabhängigkeit Neuenburgs zu Unterhandlungen Hand zu bieten, und daß für das Zustandekommen einer Uebereinkunst in diesem Sinne von Seite Frankreichs alle efforts gleich wie in der Note vom 26. November zugesagt würden. Diese leztere Note sollte jedenfalls dahin ergänzt werden, daß die Detailbestimmungen des Arrangement nichts enthalten werden, was der vollständigen äußern Unabhängigkeit und den verfassungsmäßigen Grundfäzen des Kantons Neuen.burg und der Schweiz , so wie der freien innern Entwiklung überhaupt zuwider wäre.

Natürlich wurde auch in dieser Jnstruktion darauf gedrungen , daß die Jnsurgentenchefs, bis zum Znstandekommen einer bestimmten Ueberein^ kun^t, die Schweiz oder wenigstens den Kanton Neuenburg zu verlassen hätten. Diese Forderung liegt eben sowol in dem wohlverstandenen Juteresse der Angeklagten selbst, als in demjenigen der öffentlichen Ordnung im Kanton Neuenburg.

Mit dem Amnestie- und Freilassungsfpruche sollte die Frage der Prozeß^ und militärischen Kosten noch offen behalten werden. Der Bundesrath erklärte jedoch zum Voraus, daß, wenn der König von Preußen keine Geldfrage erhebe, er auch seinerseits die Kostenfrage vollständig fallen lassen werde.

Wäre dieser Punkt nicht erhältlich , so könnte er salleu gelassen werden.

Dagegen schien uns die Zusicherung von Wichtigkeit, daß jede weitere militärische Demonstration von Seite Preußens unterbleibe, und daß nach Freilassung der Gefangenen feindselige Maßnahmen Preußens gegen

die Schweiz nicht geduldet würden.

Endlich sollte darauf hingewirkt werden, daß auch die englische Regierung zu allen vorstehenden Punkten Hand biete und dieselben Zusicherungen wie Frankreich der Schweiz gegenüber ertheile.

Dieß find die Grundzüge der Jnstruktion , wobei natürlich der Ab.ordnung innerhalb des Programmes sreie Hand gelassen werden mußte, indem einzelne Modifikationen in Folge mündlicher Besprechung allerdings als möglich gedacht wurden. Wesentlich war nur, daß in der Hauptsache die von der französischen Regierung , beziehungsweise vom englischen Kabinete, zu gewärtigenden Zuficherungen mit der Jnstruktiou übereinstimmen.

Es schien uns zwekmäßig, bei der hohen Wichtigkeit der in Frage liegenden Jnteressen zur Ausführung dieser Jnstruktion einen außerordentlichen Gesandten (envoyé extraordinaire) an S. M. den Kaiser der Franzosen in einer Spezialmisfion abzuordnen. Unsere Wahl siel auf den Herrn Ständerath l^r. K e r n , der als Mitglied der Bundesversammlung mit den Jntentionen der obersten Landesbehörde genau vertraut war und der von S. M. dem Kaiser der Franzosen seit Langem und in freuudschaftlicher Weise gekannt zu sein die Ehre hat.

^ Unsere Abordnung trat die Reise noch am gleichen Tage (31. Dez.)

Abends an, und sie wurde in Paris mit gleicher Zuvorkommenheit empfang gen, wie der frühere außerordentliche Abgeordnete, der im November abhin ..^rthin gesendet worden war.

Nach einläßlicher Erörterung der Frage, theils mit dem Staatsober....^upte selbst, theils mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen W a l e w s k i wurde unterm 4. Januar dem französischen Kabinete .von unserer Abordnung eine Note ^) wesentlich folgenden Jnhaltes überreicht :.

Die schweizerische Bundesregierung, in der Absicht, den wohlwollenden Gesinnungen S. M. des Kaisers zu entsprechen, sei geneigt, den ^ge.ez.gebenden Rätheu vorzuschlagen , daß, kraft der Souveränetät der Eidgenossenschaft, die Prozedur, welche gegen die in dem neuenburgischen Aufstand vom 3. September Jmplizirten eingeleitet worden war, niedergeschlagen werde, wenn er über die Tragweite der an den Minister von Frankreich iu Bern gerichteten Note vom 26. November genügende Erklärungen erhalte.

Der Bundesrath lege den größten Werth darauf, die Zusicherung zu

erhalten, daß die Ausgleichung, für welche die kaiserliche Regierung ihre

v.olle Mitwirkung verspreche , keine Bedingung enthalte , welche mit der vollständigen Unabhängigkeit des Kantons Neuenburg unvereinbar wäre.

Aus Gründen der öffentlichen Ordnung, welche von dem Herrn Minifter hinlänglich gewürdigt werden dürften , werde der Bnndesrath die Amnestie unter dem Vorbehalte beantragen, daß die Beklagten bis zur definitiven Erledigung der Neuenbnrgerfrage die Schweiz zu verlassen r,aben sollen.

.

Damit auch der Verdacht wegfalle, daß die gesezgebenden Räthe unter dem Einflusse von Drohungen berathen, sei es nothwendig , d^ß bis zum erfolgten Entscheide Preußen sich jeder neuen militärischen Demonstration enthalte.

Noch wichtiger wäre es , wenn die Bundesregierung die Zuficherung erhielte, daß nach der Freigebung der Beklagten die preußische Regierung keine der Schweiz feindselige Maßregel ergreife.

Da der Zeitraum von der Freilassung der Gefangenen bis zur endlichen Austragung des Konfliktes als eine schwierige Periode bezeichnet werden müsse, so liege sehr daran, denselben nach Möglichkeit abzukürzen.

Um diesen Zwek zu erreichen, erscheine es als unerläßlich, daß man durch vorläufige Schritte allen Zwischenfällen zuvorkomme, welche geeignet wären, die Eröffnung der Unterhandlungen zu verzögern, und zwar in der Weife, daß die leztern unmittelbar nach Verkündigung der Amnestie begonnen werden könnten.

Der Bundesrath spreche endlich die Hoffnung aus, daß die Regierung Jhrer brittischen Majestät ihre Bemühungen mit denjenigen der kaiserliche^ ^) Siehe Beilage 1.

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.

.

1

Regierung vereinigen werde , auf daß die Nenenbnrgerfrage eine Lösung erhalte, die sowol mit den Grundsäzen der Bundesverfassung, als mit den einmüthigen Wünschen des schweizerischen Volkes im Einklange stehe.

Die Erwiderung des französischen Kabinetes auf diese Note erfolgte schon am 5. Januar..^) Der Jnhal.t derselben ist im Wesentlichen folgender..

D^ Regierung des Kaisers wünsche sich aufrichtig Glük zu den versöhnlichen Gesinnungen, welche den Bundesrath beseelen; sie erwarte davon einen glüklichen Ausgang der schwebenden Schwierigkeiten ur.d sie stehe nicht an, auf's Neue die Erklärung abzugeben, daß die Regierung ^des^ Kaisers die Verbindlichkeit übernehme, alle ihre Anstrengungen zn machen (prend 1'engagewent de faire tous ses efforts), um nach der Freilassung der Neuenburger - Gefangenen eine den Wünschen der Schweiz entsprechend^

Ausgleichung herbeizuführen. welche ihr die gänzliche Unabhängigkeit Neuen-.

burgs durch die Verzichtleistung des Königs von Preußen auf die Rechte..

welche die Traktate ihm auf dieses Fürstenthum zuerkannt, zusichern würde.

Die Regierung des Kaifers würdige auch die Gründe, welche den Bundesrath in d.e Notwendigkeit versezen, momentan die Augeklagten aus der Eidgenossenschaft zn entfernen, und sie zweifle ni.^t, daß die allseitige Bemühung zur Beschleunigung der Unterhandlungen die Dauer dieser Maßregel abkürzen werde. Die Regierung sei ferner überzeugt, daß Preußen, welches durch die Verschiebung seiner Waffenergreifung ein Pfand versöhnlicher Gesinnnng gegeben, zu keiner Demonstration greifen werde, welche irgend einen Druk ^auf die Beratungen der Bundesversammlung ausüben könnte, und die französische Regierung habe überdieß die Versicherung (assu...

rance), daß jene Macht von dem Augenblike an, wo sie Kenntuiß von der Freilassung der Gefangenen erhalten habe, aus jede feindselige Maßregel gegen die Schweiz verzichten werde.

Endlich sprach das französische Kabinet seine lebhafte Befriedigung

aus, wenn die Regierung Jhrer brittischen Majestät sich anschließen wolle, um den Streit einer glüklichen Lösung entgegen zu führen.

Nach Darlegung dieses, für die Schweiz höchst bedeutungsvollen Aktenstükes dürste es an. Plaze sein, dasselbe mit derjenigen Note zn vergleichen, welche unterm 26. November v. J. in der nämlichen Angelegenheit vom französischen Kabiuete ausgegangen ist.

Damals sprach das französische Kabinet allerdings auch die Bereitwilligkeit aus, zu Allem mitzuwirken, um in Beziehung aus die Neuenburgerfrage eine Ausgleichung herbeizusühren , welche zum Zweke hätte, die Verzichtleistnng des Königs von Preußen auf die ihm dnrch die Traktate zugesicherten Rechte über jenes Fürstentum und über die Grafschaft Balangin zu bewirken.

Wollen wir nun, auch abgesehen von dem Unterschiede , welcher in der Redaktion liegt, indem es in der Note vom 26. November lediglich

*) Siehe Beilage 2.

32 ^eißt, fie (die französische Regierung) werde ihr Möglichstes thun, (fera tous ses efforts), während die Note vom 5. Januar ausdrüklich sagt , sie übernehme die Verpflichtung, alle Anstrengungen zu machen (prend ^'engagement de faire tous ses efforts), so ist es dagegen von hoher Bedeutung, daß das französische Kabinet in der Note vom 5. zu einer s o l c h e n Ausgleichung seine volle Mitwirkung verspricht, welche den Wünscheu der Schweiz gerecht fei, und die g ä n z l i c h e U n a b h ä n g i g k e i t Neuenburgs gewähre, welche Zuficherung in diesem Umfange in der Note ^om 26. November nicht enthalten war.

Bei jener oben angeführten Zusage blieb sodann die Note vom 26. September stehen; die Note vom 5. dagegen erklärt sieh mit der Entfernung der Angeklagten aus der Eidgenossenschaft, bis eine Ausgleichung erzielt sein würde, einverstanden. Die Note vom 5. spricht ferner die Ueberzeugnng aus, daß Preußen durch keine Demonstration die Freiheit in der Berathung der Bundesversammlung zu beeinträchtigen versuchen und daß es, nach Freigebung der Gefangenen, jede Feindseligkeit gegen die Schweiz unterlassen werde.

Allerdings werden in den beiden leztern Beziehungen von Seite Frankreichs keine bestimmten Verpflichtungen übernommen :. allein im Znsammenhalte mit dem Jnhalte und Ton der ganzen Note und mit Rüksicht ans den diplomatischen Sprachgebrauch kann auch den beiden leztern Punkten das Gewicht von Zugeständnissen beigemessen werden. Dazu kommt endlich, daß, in Uebereinstimmung mit den Wünschen unserer Abordnung, die^ französische Regierung ihre Ansicht zu erkennen gibt, es werden die Unterhandlungen von allen Seiten nach Möglichkeit beschleunigt werden, worauf die Schweiz aus begreiflichen Gründen ihrerseits den größten Werth sezen muß.

Es läßt sich somit gar nicht verkennen, daß das französische Kabinet in der neuern Note den Wünschen der Schweiz, wie solche von unserer Abordnung unterm 4. formulirt worden sind , in entgegenkommender und höchst aner.^ennenswerther Weise Rechnung getragen hat.

Die gleich günstigen Resultate ergeben sich beim ersten Anblike aueh bei einer Vergleichung zwischen der französischen Note vom 5. Jannar und der s. g. .^ollektivnote vom 21. Dezember. Auch diese leztere blieb einsa^.h dabei stehen, daß nach Niederschlagung des Prozesses die resp. Regierungen alle
.Anstrengungen machen , um den König von Preußen zu einer Ausgleichung des Konfliktes zu bestimmen, und zwar im Sinne einer vollständigen Unabhängigkeit Neuenburgs. Von e.ner Entfernung der Angeklagten aus dem Gebiete der Eidgenossenschast bis ..um Austrage des Streites und von einem Abhalten Preußens von feindlichem Vorgehen gegen die Schweiz bis zu jenem Zeitpunkte war darin nicht d.e Rede; auch sollten bloß die Gefangenen zeitweise den Kanton Neuenburg zu verlassen haben.

33 Sie wissen, Tit., daß es in unserm und in dem Wunsche des franzöfi.schen Kabiuetes lag, daß auch die Regierung Jhxer britischen Majestät fich in gleicher Weise deu Erklärungen Frankreichs anschließen möchte.

Aus einer von Lord E. o w l e ^ an unfern Minister in Paris gerichteten Note vom 7. dieß^) ersehen wir nun, daß das englische Kabinet bei seiner unterm 25. November abgegebenen Erklärung glaubt stehen bleiben zu sollen. Darin wird nämlich ausgesprochen, daß wenn die Bundesregierung in voller Würdigung aller Umstände sich entschließe, die Gefangenen ohne Uxtheil frei zu geb^n , alsdann die Regierung Jhrer brittischen Majestät gemeinschaftlich mit der französischen Regierung Schritte thun werde , uur den König von Preußen zu vermögen , die Neuenbuxgerfrage gemäß den Wünschen der Schweiz auszutragen, und zwar durch Anerkennung der UnAbhängigkeit dieses Kantons. Hinwieder sei die Regierung Jhrer Majestät sowol sich selbst als der Bundesregierung zu erklären schuldig, daß sie den Erfolg dieser Schritte nicht zu garantiren vermöge, und daß

sie bis dahin keine genügende Gründe besize, auf welche gestüzt sie fich des

.Erfolges versichert halten dürfte.

Es ist allerdings nicht zu verkennen , daß ^in dieser Note nicht ebeIr so weit gehende Zusichexungen gegeben worden , wie dieß in der französifchen Note vom 5. der Fall ist. Es^ wäre aber ein Jrrthum, hieraus schließen zu wollen, als ob nicht auch England, wie Frankreich, als Ziel seiner Verwendung die vollste Unabhängigkeit Neuenburgs von jedem fxem^en Staatsverbande anstrebe. Die Note gil^t selbst den Grund an, warum sie sich nicht in gleicher Weise aussprechen könne, wie dieß von Seite Frankreichs geschehen ist. Er ist eben darin zu suchen, daß dem englischen Kabinete von Seite Preußen nicht die gleichen Eröffnungen scheinen zugegangen zu fein, wie solche, nach Allem zu schließen, dem französischen .Kabinete gemacht worden sind.

Jn einer unterm 10. dieß abgegebenen Note^) macht die kaiserlich russische Gesandtschaft die Mittheilung, daß S. M. der Kaiser, gleichmäßig vou dem .Wunsche beseelt, die den Traktaten, welche das öffentliche europäische Recht ausmachen, schuldige Achtung aufrecht zu erhalten und die sreundschaftlichsten Gesinnungen gegen die schweizerische Nation zu bethätigen,.

nnt Eifer und Vertrauen seine guten Dienste bei S. M. dem Könige von Preußen geltend machen werde, um in Beziehung . aus die obschwebende Frage eine den Wünschen der Schweiz möglichst entsprechende Ausgleichung zu^ erzielen. Hiezu solle geschritten werden , sobald die souveräne Behörde der Eidgenossenschast die Niederschlagung des gegen die realistischen Gefangeneu angehobenen Prozesses und die Freilassung der leztern werde ausgesprochen und vollzogen haben. Wenn die Schweiz hiedurch den Beweis leiste, daß sie dem auf Erhaltung des Friedens gerichteten Wunsche der *) Siehe Beilage 3.

**) Siehe Beilage 4.

^4 .europäifcheu Mächte entgegenkommen wolle , so werde sie nach der Ueber^ Beugung Seiner Majestät ihre Zukunft auf den dauerhaftesten Grundlage^ .aufbauen.

Eine Note von Oesterreich, d. d. 9. dieß,^) welche uns erst in diesem Augenblike zugeht, spricht sich in ähnlicher, für die Schweiz günstiger Weise ans. Wir müssen uns aber bei der Kürze der .Zeit darauf beschränken, lediglich auf dieselbe zu verweisen.

Dieß sind die Eröffnungen, welche von der Diplomatie, namentlich^ von den Unterzeichnern des Londoner Protokolls, an uns gelangt sind. Wix stehen nun an dem Punkte, wo wir uns sragen müssen, ob wir der Ehre unbeschadet auf die Vorschläge, welche uns in diesen Eröffnungen gemacht worden sind , eingehen können oder nicht. Wenn je , so hat heute die Nation das volleste Recht, von uns zu verlangen, daß wir unsere Anficht frei , offen und unumwunden darlegen , daß wir ihr so rathen , wie wir^ glauben, es bei unserm Eide verantworten zu können. Die Nation hat niit seltener Aufopferungstreue alle Lasten und Beschwerden willig übernommen ; sie hat mit seltener Einmütigkeit tatsächlich den Beweis geliefert, daß sie die Sache der Behörden zu der ihrigen machen, daß sie mit den Behörden stehen oder fallen wolle. Die Nation darf daher mit Recht fordern, daß sie über den Standpunkt, auf dem wir nun stehen, genügend und beruhigend aufgeklärt werde.

Die Frage, ob die Schweiz aus die Vorschläge der Mächte eingehen solle, steht im genaueren Zusammenhange mit der Frage, ob die Schweiz auf jenem Wege dasjenige erreichen könne, was sie bis jezt angestrebt hat.

Es entsteht mithin die Frage : Wird die Schweiz in diesem neuen Stadium ihr Ziel^ erreichen könnend Wird die Unabhängigkeit Nenenburgs. das Ergebniß alter dieser Bemühungen sein ..

Wir dürfen hieraus mit Ueberzeugung antworten , daß der Erfolg der von uns gewünschte und angestrebte sein werde.

Die Schweiz hatte bis jezt die Niederschlagung des Prozesses immer

in Aussicht gestellt, sobald der König von Preußen die Unabhängigkeit Neuenburgs anerkennen würde. Nach den vorliegenden Anträgen der Mächte

dagegen würde die Schweiz die Niederschlagnng des Prozesses bewilligen,

wogegen die Mächte sich anheischig machten, den Streit einem den Wünschen der Schweiz entsprechenden Ende entgegen zu führen.

Nun ist aber nicht zu übersehen, daß wir bereits früher, und zwar während der Unterhandlungen im November vorigen Jahrs, keineswegs

dabei stehen blieben, daß die Unabhängigkeit Neuenburgs gleichzeitig mit der Freigebung der Gefangenen erfolgen müsse ; vielmehr waren wir schon damals geneigt, auch aus andere Garantien einzugehen , sofern solche nur

geeignet wären, den Hauptzwek, nämlich die Unabhängigkeit Neuen^ burgs, sicher zu stellen.

^) Siehe Beilage 5.

3.^ Nach allem, was vorausgegangen ist, nachdem noch in der lezten.

Stunde, so zu sagen .am Vorabende der Feindseligkeiten, die Mächte aber-.

mals ihre guten Dienste, und zwar theilweise im ausgedehntesten Sinne, ^on sich aus und ohne unser Hinzuthun angeboten haben, glauben wir es an der Zeit, dieselben mit Vertrauen annehmen zu sollen. Es liegt klax vor Augen, daß die europäischen Mächte, namentlich im gegenwärtigen Zeitpunkte, den Ausbruch eines Krieges im Herzen von Europa nicht wünschen können, und ebenso ist unzweifelhaft, daß sie so gut als die Schweiz selbst von der anomalen Lage, in welcher sich der Kanton Neueuburg von.

1815 bis 1^48 befunden hatte, vollständig überzeugt find. Die Mit-

wirkung der Mächte,. diese Abnormität zu heben, wird, desseu dürfen wir versichert sein, ein großes, überwältigendes Gewicht zu unsern Gunsten in die Wagschale legen, und sicher wird unsere Gegenpartei dem von Europa einstimmig ausgesprochenen Wunsche sieh nicht zu entziehen vermögen.

Die Hauptfache ist immer die, daß die gänzliche Unabhängigkeit Neuenburgs vom fremden Einflnsse ausgewirkt werde.

theils geftüzt auf die offiziellen Zusicherungen,

Kann dieß , wie theils gestüzt auf

wir die

sehr ^.läßliche und volle Beruhigung gewährende mündliche Bericht-

erstattung unsers außerordentlichen Abgeordneten mit alter Zuversicht annehmen, auf dem Wege der angebahnten Unterhandlungen geschehen, so hat die Schweiz keinen Grund, die dargebotene Hand, welche uns einen Ausweg ohne Krieg finden lassen will, von fich abzuweisen ; vielmehr ist es Pflicht einer republikanischen Regierung, deren Ausgabe darin liegt, zu Land und Leuten. Sorge zu tragen, jedes Mittel zu ergreifen, welches ohne die Heimath den Schreknissen und den Wechselfällen eines Krieges preis zu geben, eine ehrenhafte Lösung des Streites verheißen kann. E h r e n h a s t aber ist die Lösung, wenn, selbst auch mit vorgängiger Niederschlagung des Prozesses, der Hauptpunkt, die U n a b h ä n g i g k e i t Neuenburgs, gewonnen werden kann.

Deßhalb lautet unser einstimmiger Antrag dahin, auf die Proposition nen der Mächte, wie sie jezt vorliegen und wie sie namentlich von Frankreich erweitert worden find, ohne Bedenken einzutreten.

Hinwieder haben die Angeklagten bis zur Erledigung der Sache, im Jnteresse der öffentlichen Ordnung, die Schweiz zu verlassen.

Wenn ^.nun auch , nachdem einmal die Neuenburgerfrage im Jahr 1852 zum Gegenstande von Verhandlungen der Großmächte geworden ist und angenommen werden muß, daß der vollständigen Erledigung derselben abermalige Konferenzverhandlungen vorausgehen werden, so ist dabei nicht außer Acht zu lassen, daß die Bafis solcher weitern Verhandlungen, nach den von Frankreich und den übrigen Mächten abgegebenen Erklärungen, keine andere sein kann, als diejenige der Unabhängigkeit Neuenburgs von jedem auswärtigen Staatsverbande, und daß die Schweiz berufen sein wird , an diesen Konferenzvexhandlungeu Antheil zu nehmen.

Das Ergebniß dieser Verhaudlnngen wird natürlich seiner Zeit Jhnen, .Tit., zur Genehmigung vorgelegt werden.

^ Wir können nicht umhin, zur Unterstüzung unsers eben augedeuteten Vorschlages anzuführen, daß wir von verschiedenen Seiten auf die guten Dispositionen hingewiesen worden sind, von welchen der König von Preußen ^n der Hauptsache, sobald einmal die Frage wegen des Prozesses erledigt n..äre, erfüllt sein soll.

So spricht sich unter andern das großherzoglich badische Ministerium in einer Note an seinen Geschäftsträger vom 27. ^v. Mts. dahin aus, daß wenn die Schweiz den Prozeß niederschlage und die Gefangenen frei ^gebe, alsdann der König von Preußen so verhandeln werde, daß die Fortdauer seiner gemäßigten Jutentionen unzweifelhaft bethätigt werde.

Jn einer inhaltschwexen Unterredung mit dem Gesandten einer befreundeten Macht sprach der .^önig von Preußen den Wunsch aus, daß der mit der Schweiz bestehende Konflikt ein friedliches Ende nehmen möchte, und ermuthigte^ und ermächtigte er den Gesandten, welcher die Ehre dieser Unterredung hatte, in jener Richtung die bereits angehobenen Schritte fortzusezen.

Ja, wenn wir gerecht sein wollen, so können wir eine versöhnliche Stimmung, welche bei S. M. dem König von Preußen vorzupirschen scheint , auch in derjenigen Eirkulardepesche nicht verkennen , welche unterm 28. Dezember an die preußischen Gesandten in Paris, London, Wien und Petersburg gerichtet worden ist. Jn derselben kommt unter Anderm die Stelle vor : ,,Seine Majestät sind bereit, sobald die Freigebung erfolgt ist, auf Verhandlungen über die Zukunft des Nenenburgerlandes einzugehen, und die Mäßigung ohne Gleichen, welche S. M. bisher in dieser ganzen Angelegenheit bewiesen haben, wird sich nicht verläugnen, wenn die europäischen Großmächte es an der Zeit erachten werden, mit Vorschlägen hervor zu treten, welche sich gleichmäßig dessen, der sie macht, wie dessen, der sie annimmt, würdig erweisen.^ Jm Hinblike ans alle diese Thatsachen, im Hinblike aus das, was uns von unserer Abordnung schriftlich und mündlich berichtet worden ist, glauben wir. unsern Antrag Jhnen ruhig zur Annahme empfehlen zu dürfen.

Und dieß um so mehr, als wir, wie bekannt, anläßlich der Kollektivnote uns aus den nämlichen Standpunkt gestellt hatten und unsere damalige Anschauungsweile von Jhnen selbst nicht angefochten worden war, im Vergleiche zur Kollektivnote aber das jezige Arrangement als eine Erweiterung im Sinne
der von der Schweiz ausgegangenen Vorschläge betrachtet wer^ ^en darf.

Es wird hier am Plaze sein, der Mission des Herrn Bundesrath Furrer nach Süddeutschland zu erwähnen, worüber bereits vielsache, zum Theil ganz entstellte Berichte in Umlauf gesezt worden sind. Wir haben in dieser Beziehung Jhnen folgende Mittheilung zu machen : Am 27. Dezember erhielten wir von dem schweiz. Generalkonsul in Leipzig eine . telegraphische Depesche , worin er uns sehr dringlich ersuchte , sofort eines unserer Mitglieder nach Frank su rt abzusenden, um dort einer Be-

37 sprechung mit S. Hoheit dem Herzog von Eoburg-Gotha über unsere wichtige Angelegenheit beizuwohnen.

Von der Anficht ausgehend , ...aß iu solchen Momenten jedes ehrenhafte Mittel benuzt werden müsse, welches .geeignet erscheint, zu einer befriedigenden Lösung der obwaltenden Schwierigkeiten beizutragen, oder auch nur weitere Aufschlüsse zu verschaffen , hatten wir Herrn Bundesrath Furrer beauftragt , der Einladung des Hrn. GeneralKonsuls Folge zu geben.

Es lag somit dieser Mission nicht ein spezieller und bestimmter Zwek zu Grunde ; sondern unser Abgeordnete hatte nur .allfällige Eröffnungen anzuhören , erforderlichenfalls die hierseitige Politik zu vertheidigen und Bericht zu erstatten.

Die beabsichtigte Besprechung ^nit S. Hoh. dem Herzog von Eoburg-Gotha fand sodann statt, zwar nicht in Frankfurt, fondern in Karlsruhe. Es wurde natürlich die ganze Situation ziemlich einläßlich verhandelt, und unsex Abgeordnete gewann die ^Ueberzeugung, daß es fich nicht, wie etwa auch vermuthet werden konnte, ^arum handelte, weitere direkt^ Unterhandlungen mit der Schweiz einzuleiten. Der Herzog, zwar in sehr freundschaftlicher Weise sich aussprechend, suchte dringend darauf hinzuwirken, daß zur Vermeidung eines unheilvollen Ereignisses die Schweiz den neuenburgisehen Prozeß niederschlage, und eröffnete dann auf der andern Seite in sehr bestimmter Weise seine Ueberzeugung , daß. die Hauptfrage über die künftige Stellung Neuenburgs in einer für die Schweiz befriedigenden Weise ihre Lösung finden werde.

Zur Zeit der Abreife unfers Abgeordneten haben wir es auch für wünfchbar erachtet, über oie Stellung unserer Nachbarstaaten B a u e r n , W ü r t t e m b e r g und B a d e n im Falle des Ausbruchs eines Krieges mit Preußen bestimmtere Kenntniß zu erhalten, uud wir haben daher Herrn Furrer, da ex ohnehin schon in Karlsruhe war , unter Zusendung der erforderlichen Kreditive beauftragt, die Regierungen dieser drei Staaten um Auskunft uber diesen Punkt ^ zu ersuchen nnd erforderlichenfalls die geeigneten VorStellungen zu machen. ^ir hielten dieses auf alle Eventualitäten hin für unfere Pflicht , wenn wir auch annehmen konnten , daß bei der Stellung Preußens im deutschen Bunde und nach dem Beitritt der leztern zum Londoner Protokoll, die Haltnng der füddentfchen Staaten kaum zweifelhaft sein könne. Es sind denn
auch in der That die erhaltenen . Aufschlüsse so ^ausgefallen , daß an e^ner , wenigstens konfidentiell ertheilten Zusage, preußischen Truppen nötigenfalls den Durchmarsch zu gestatten, nicht gezweiselt Werden kann. Freilich wurde dabei in freundschaftlicher Weise der guten Verhältnisse mit der Schweiz erwähnt und unendlich bedauert, wenn es ^u diesen Maßregeln kommen sollte, so wie auch zugesichert, daß man deinen Theil an dem Streite nehmen, vielmehr gern dazu beitragen werde, denselben zu schlichten. Wenn man auch von Seite dieser Regierungen eine bundesrechtliche Zwangspflicht, Truppendurchmärsche zu gestatten, nicht vorschüzt, so wird dagegen die Ansicht aufgestellt, .daß man Preußen, als ein Mitglied des Bundes, nicht verhindern könne, einen Zwek zu verfolgen, welchen der deutsche Bund durch seineu Beitritt zum Londoner-

.

^

Protokoll ausdrücklich gutgeheißen habe ; auch scheint man die Verweigerung.

der Truppenaufnahme als eine indirekte Verteidigung der Schweiz gegeu ein Bundesmitglied zu betrachten.

Daß gegenüber diesen Ansichten und den schon ertheilten Zusagen die hierseits erhobenen Vorstellungen für sich allein erheblichen Einfluß äußern werden, ist daher kaum zu erwarten.

Jm Uebrigen liegt es in der Natur der Sache, daß bei diesem Anlasse auch die neuenburgische Streitfrage zur Sprache kam, und zwar zum Theil sehr einläßlich , und daß unser Abgeordnete denselben benuzte , um die bisherige Politik der Schweiz zu vertheidigeu.

Jhrem. Beschlusse vom 30. Dezember gemäß, haben wir Jhr dainaliges Dekret dem Schweizervolke mit der hier angeschlossenen Proklamation zur Kenntniß gebracht.

Jn Be^iehuug auf die militärischen Anordnungen haben wir nur We^ niges nachzutragen. Wie Sie wissen, sind bereits am 20. vorigen Monats.

zwei Divisionen, die dritte und fünfte, in Dienst berufen worden.

Auf den Wunsch des Herrn Oberbefehlshabers und in der Abficht, die Verbindung zwischen den bereits aufgestellten Divisionen gehörig zu sichern, sind seither weiter aufgeboten worden: 18 Bataillone Jnfanterie, 3 Batterien Artillerie, 8 Kompagnien Scharfschüzen und ^ Kompagnie Gniden.

Kommt auf den vorgeschlagenen Grundlagen eine Ausgleichung zu Stande , so können die im Felde stehendem Truppen sureefsive wieder beurlanbt werden. zumal wenn die Gefahr eines Angriffs von Außen gänzlich verschwunden ist.

Was den Geist der Bevölkerung im Allgemeinen betrifft, so können wir zu unserer hohen Befriedigung nur dasjenige bestätigen, was wir bereits früher Jhnen mitzuthei^en die Ehre hatten.

Einer ausdrüklichen und rühmlichen Erwähnung verdient die vaterländische Begeisterung, welche sich auch in diesen Tagen bei den Schweizern im A u s l a n d e kund gegeben hat. Von den vielen und wahrhaft groß^ artigen Opfere, welche von daher auf den Altar des Vaterlandes niedergelegt worden sind, haben Sie alle gehört; allein dabei blieben unsere Söhne in der Fremde nicht stehen, sondern von allen Seiten her erhalten wir Anerbietungen, sich aus den ersten Ruf dem Vateriande persönlich stellen zu wollen. Das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit offenbart sich abermals im schönsten Lichte. Alle Schweizer, ob sie in der Heimath^ wohnen, oder ob weite
Länder und Oeeane sie von der geliebten Erde trennen, alle fühlen sich als Söhne des einen geliebten Vaterlandes , alle wollen treu zusammenstehen, wenn diesem höchsten Gute, das der Schweizer hienieden kennt, von Außen Gefahr zu drohen scheint.

Herr Präsident, H e r r e n National^ und S t ä n d e r ä t h e .

Für den Fall, da^ fie geneigt find, aus unsere Anschauungsweise einzugehen, haben wir die Ehre, nachstehenden Beschlußentwurf Jhrer Wür^ ^igung, beziehungsweise Jhrer Genehmigung zu unterstellen:

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung in der Neuenburger Angelegenheit. (Vom 13. Januar 1857.)

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