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Botschaft des

.

.Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend Revision des gesezes über Errichtung Und Besoldung der bleibenden eidg. Beamtungen.

(Vom 14. Juli 1857.)

Tit.

Wir beehren uns, Jhnen eine revidirte Gesetzvorlage über die Erxichtung und Besoldung der bleibenden eidg. Beamtungen anmit vorzulegen und dieselbe mit folgenden begründenden und erläuternden Bemerkungen zu begleiten.

Die Hauptveranlassung zur Vorlage dieses Entwurfes liegt in der in neuerer Zeit eingetretenen allgemeinen Erhöhung der Lebensbedürfnisse, so daß es dem Beamten kaum mehr möglich wird, aus der früher unter ganz andern Verhältnissen bestimmten Besoldung seinen Lebensunterhalt erschwingen, geschweige denn noch etwas sür spätere Tage exübrigen zu könn..u.

Dazu kommt noch die in Folge der Eisenbahn- und anderer großer induserieller Unternehmungen vergrößerte Nachfrage nach tüchtigen Angestellten, wobei die Löhnnngsverhältmsse so gestellt werden, daß die Betreffenden durchgehends ein günstigeres. Auskommen erhalten, als die bisherigen Staatsbesoldungen . ihnen zu. gewähren geeignet find. Eine Erhöhung der bestehenden Besoldungsansäze für die eidg. Beamtungen erachten wir deß-.

halb als dringendes Bedürfmß.

Für die untern Angestellten in der Zoll- und Postverwaltung haben wir bereits dahin zielende besondere Vorlagen gemacht .; fiir. die Zollaugestellten nämlich wa.rd in dem Budgetentwurf vou 1858, so weit es die Maxintalgränzen des bisherigen Besoldungsgesezes erlaubten, höhere Besoldungsvorschläge , zusammen bis aus einen Belauf von F... 25,000 ge.macht; für die Postangestetlten wurde in. dem Budget für 1858 das gleiche .Ziel verfolgt und, um die Befolduugserhöhung schon vom 1. Juli dieses

.52 Jahxes au eintxeten zu lassen, an Sie eiu darauf bezügliches Nachtragskreditbegehreu vou Fr. 65,000 gestellt. Diese beiden Maßnahmen. genügen jedoch nicht; sondern es bedarf einer allgemeinen Ausgleichung, und zu diesem Zweke erscheint eine Gesammtrevision des bisherigen Besoldung^ gesezes erforderlich.

Ueber das Maß der vorgeschlagenen Besoldungserhöhung erlauben wir uns keine einläßlichen Bemerkungen, sondern überlassen es gänzlich Jhrem Urtheile, in wiefern unsere Vorschläge den Verhältnissen angemessen sind.

Der Gesezesvorschlag enthält auch einige Veränderungen, bezüglich auf die Errichtung neuer oder das Fallenlassen bisheriger Beamtungen.

An bisherigen Beamtungen sollen wegfallen : ein Mechaniker der Münzstätte,

ein Oberzolldirektor,

ein Generalpoftdirektor.

Die Frage, ob die Stelle des Generalanwaltes beizubehalten fei, roird zur Zeit noch offen gelassen.

Neue Beamtungen werben geschaffen . Einige Stellen in der PulverVerwaltung, .in welcher Beziehung wir auf unsere besondere Botschaft, be^ .treffend die Reorganisation der Pulververwaltung, verweisen. Die an diese Botschaft geknüpften Anträge finden dem vorliegenden .Gesezentwurf mitenthalten und werden folglich mit der Behandlung dieses Gesezentwurses

selbst erledigt;

ein Ehes des Personellen, worüber unsere Botschaft vom 24. v. M.

sich erstrekt ; ein Handelssekretariat, über welches Jhnen eine besondere Botschaft .vorgelegt werden wird.

Auch bezüglich auf die zwei leztern Gegenstände sind die betreffenden Anträge in dem gegenwärtigen Gesezesvorschlage begriffen, und jene beiden Botschaften fallen also mit der Behandlung und Erledigung dieser leztern zusammen.

Außer diesen so eben berührten Veränderungen enthält die GesezesVorlage wesentliche organische Neuerungen nicht.

Einige Abtheilungen der bisherigen Besoldungsbeftimmungen , wie z. B. diejenige der Telegraphenverwaltung, erleiden durch den vorliegen^ ^den Entwurf keine Abänderung ; dennoch nahmen wir sie mit in dieseu Entwurf auf, um ein möglichst vollständiges neues Befoldungsgesez zu er^ halten.

Auch der neue Gefezesvorschlag berührt gleich wie der bisherige die .

Löhnung^verhältniffe der bloßen Angestellten (im Gegensaze von eigentlichen Beamten) nicht, fondern überläßt die Bestimmung derselben innerhalb dex Gränzen der jährlich dafür zu bewilligenden Budgetansäze dem Bundesrathe.

Damit für diese Klasse eine Aufbesserung ihrer Besoldung vom 1. Januar 1858 .an ebenfalls in's Leben trete, wird der Bundes.^

.

^

.rieht ermangeln , sofern fie dem vorliegenden Gesezeseutwurfe ihre Sanktion zu Theil werden lassen, in der bevorstehenden Dezember-Sesfion Jhnen ein entsprechendes Nachtragskreditbegehren bezüglich auf das Budget von 1858 vorzulegen, welches zugleich auch aus diejenigen Besoldungserhöhungen sich erstxeken wird, die durch gegenwärtiges Gesez eingeführt werden, ohne in dem von Jhnen genehmigten Budget für 1858 begriffen zu sein.

Da die gleichen Gründe, welche für eine Erhöhung der Besoldungen für die Beamten und Angestellten sprechen,^ auch für das Entschädigungsverhältniß der Mitglieder des Nationalrathes und der Kommissionen der Räthe vorhanden sind, so tragen wir auch einen dahinzielenden besondern Beschlußentwurf vor.

..^ Jndem wir Jhnen die beigeschlossenen Entwürfe zur Annahme em..

pfehlen , versichern wir Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 14. Juli 1857.

Jm Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräfideut : ^. .^oruerod.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft.. Schieß.

Bnndesblatt. Jahrg. IX. Bd. II^

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend Revision des Gesezes über Errichtung und Besoldung der bleibenden eidg. Beamtungen. (Vom 14. Juli 1857.)

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21.07.1857

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