Flughafen Zürich Bewilligung von Messflügen zwischen 23.30 und 02.00 Uhr

Mit Verfügung vom 15. September 2017 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, im Zeitraum vom 11. bis 14. Oktober 2017 Messflüge zur Kalibrierung der neuen Flugfunk-Antenne Holberg ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten durchzuführen.

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern; e-mail: info@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist publiziert im Internet unter: www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Verfügungen > 2017 Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in den Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

26. September 2017

2017-2567

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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