Flughafen Bern-Belp Gesuch um Genehmigung eines neuen Anflugverfahrens auf die Piste 32 (Änderung des Betriebsreglements) sowie Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau einer Einflugleit- und Anflugbefeuerung sowie von Hindernisbefeuerungen Schlussbemerkungen

Im Juni 2013 reichte die Flughafen Bern AG (damals ALPAR Flug- und Flugplatzgesellschaft AG) beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu Handen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Gesuch um Genehmigung eines neuen satellitengestützten Anflugverfahrens nach Instrumentenflugregeln (IFR) von Süden auf die Piste 32 sowie ein Plangenehmigungsgesuch für den Neubau einer Einflugleitbefeuerung, einer vereinfachten Anflugbefeuerung sowie zur Erstellung von 3 Hindernisfeuern zur Konturenbefeuerung des Belpbergs ein. Das Gesuch lag beim Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AöV) des Kantons Bern sowie in den Gemeinden Belp und Münsingen vom 13. Januar bis zum 11. Februar 2014 öffentlich auf.

Das BAZL hat die Instruktion des Verfahrens abgeschlossen. Vor dem Entscheid wird den Verfahrensparteien (Flughafen Bern AG und Einsprecher/innen) Gelegenheit gegeben, die gesamten Akten einzusehen und Schlussbemerkungen einzureichen.

Die Akten des Verfahrens liegen bis zum 15. September 2017 beim BAZL, Mühlestrasse 2, Ittigen bei Bern zur Einsichtnahme auf.

Sie können gegen telefonische Voranmeldung zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden (Tel. 058 465 98 33).

Allfällige Schlussbemerkungen sind bis zum 15. September 2017 zu richten an: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine einmalige und kurze Fristerstreckung gewährt werden.

15. August 2017

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2017-2122