#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

IX. Jahrg. Il.

Nr. ^.

#ST#

B

e

r

i

ch

12. September 1857

t

einer

.Minorität der ständeräthlichen Kommission über die Angelegenheit der .Juragewässerkorrektion.

(Vom 10. Juli 1857.)

Tit.!

Da sich die zur Vorbexathung der Angelegenheit betretend die Juragewässerkorrektion bestellte ständeräthliche Kommission, bezüglich der Autragstellung in eine relative Majorität und zwei Minoritäten thei.t, erachtet .es eine dieser Minoritäten i.Niggeler, Wälti und Affolter) als eine ihr gebotene Aufgabe, ihren Antrag in Kürze schriftlich zu rechtfertigen.

Die Anaelegeuheit der Juragewässerkorrektion, welche schon seit lauger Zeit die Aufmerksamkeit und Thätigkeit der betreffenden Behörden der besonders betheiligten Kantone in Anspruch genommen hat, kommt nun in Folae der Botschaft des hohen Bundesrathes vom 8. April abh'.n zum ersten Male in der hohen Bundesversammlung zur Sprache. Der hohe Bundesrath leat in Anwendung von Axt. 21 der Bundesverfassung eiuen Entwurf ...u einem Bundesbeschluß über die Ausführung der als allgemein .uothwendig anerkannten Juragewässerkorrektion vor. Damit soll einmal ein entscheidender Schritt gethan werden, um viele ho.chwtchtige Angelegenheit zu einem wirksamen Ziele zu führen.

Wie Sie aus dem Berichte der Mehrheit Jhrer Kommission hören, glaubt dieselbe in die Berathuna. des Beschlussesentwurfs nicht eintreten zu können, weil behufs gleichzeitiger Bestimmung des Korrektionsplans noch .ueue Erhebungen und Vervollständigungen des Materials nothwendig seien.

Die durch uns aebildete Minderheit aeht in sosern mit der Mehrheit einig, daß sie ebenfalls den Plan, welcher grundsätzlich der Korrektion zu

Grunde gelegt werden soll, gleichzeitig im Bundesbeschluß bestimmt wissen Bundesblatt. Jahrg. IX. Bd. II.

24

2l8 will. Sie theilt deßhalb in dieser Beziehung auch die Ansichten der Regierungen von Aargau und Solothurn, welche in diesem Sinne eine Eingabe gemacht haben. Wir weichen dagegen darin von der Mehrheit der Kommission ab , daß sie die Akten jetzt schon für spruchreif genug halten, um grundsätzlich über den Korrektionsplan entscheiden zu können.

Wir .betonen das Wort grundsätzlich, weil es sich wohl von selbst versteht, daß

.Modifikationen in den Detail- und Ausführungsplänen zulässig bleiben müssen,

welche der Genehmigung der hohen Behörde unterliegen.

Vor .^llem aus glauben wir an einer Totalkorrektion mit Einleitung der Aare in den Bielerfee festhalten zu sollen, während die Mehrheit diesen Standpunkt verläßt und auch über Paxtialprojekte neue Erhebungen wachen lassen will.

^ Siud nun die Vorarbeiten bezüglich des Hauptprojelts wirklich so weit gediehen, um grundsätzlich über den Korrektionsplan entscheiden zu können .'

Wir können diese Frage nur mit Ja beantworten , und wollen es nachweisen.

Zum Voraus wollen wir die Bundesexperten selbst sprechen lassen.

Sie sagen in ihrem Bericht vom. 22. Juni abhin : ..

,,Uebrigens stehen die Berichterstatter in der Anficht, daß ihre kurze Beantwortung der La Nieea.schen Bedenken keinen entscheidenden Einfluß auf die Erledigung der Frage, ob das Hauptprojekt oder eine PartialKorrektion auszuführen sei, haben wer.^e, und. daß die h o h e n B e h ö r d e n auch o h n e e i n e n n e u e n Bericht der E x p e r t e n in der S a c h e hätten vorgehen können.^

Sollte diese Sprache nicht deutlich genug sein.^ Jst nicht auch die Stelle in diesem Berichte, welche den Vorwurf enthält, daß sich die Frage feit Jahren in einem Kreislauf bewege und das Seeland stetssort den verheerenden Ueberfchwemmungen ausgesezt .bleibe , ein deutlicher Fingerzeig, was zu thun fei..

Die nämlichen Experten bestätigen vollständig, daß in technischer Be..

ziehung das Projekt von La Niera gerechtfertigt fei. Jn ihrem Berichte vom 8. Mai und .3. Juni 1854 sprechen sie sich folgendermaßen aus : ,,Es lag nicht in ihrer Aufgabe, die Zulässigkeit von Partialkorrektionen im Gegensatze zu dem Plane des Herrn La Nieea zu behandeln, welchen Plan sie als den rationellen , das Uebel gründlich hebenden, anerkennen..^ ^e.

Jn einem spätern Bericht vom 20. November 1854 erklären sie :.

,,Die Partialkorrektion kann unmöglich auf den gleichen Erfolg, wie das große, ganze Projekt Anspruch mad.^n..^ Der Vorzug des Hauptprojekt^s wird von den Experten in entschiedeuex Weise in ihrem lezten Berichte vom 22. Juni abhin neuerdings konstatirt. Hören wir : ,,Dieselben haben sich am Schlusse dieses Berichtes ohne allen Rückhalt zu Gunsten der Totalkorrektion ausgesprochen und nie und nirgends

2.^

^

Gestritten, daß in dieser Weise die Ausgabe vollständig, danernd und sicher gelöst werden könne, ebensowenig haben fi^die Annahme und Ausführung der Partialkorrektion im Gegensatz der Totalkorrektion empfohlen.^ Wir sehen aber auch aus der Botschaft des Bundesrathes , daß^ mehrere andere Experten den Plan des Herrn La Nieea geprüft und sich grundsätzlich für denselben ausgesprochen haben. Der Bundesrath selbst hebt seine technischen Vorzüge hervor und weist nach, daß kein beteiligter Kanton von den Wirkungen desselben benachteiligt werde.

Es will nun aber die Kostenfrage des La Nieea'schen Projektes al^

^icht gelöst erklärt werden.

Wir halten dagegen diese Frage, so weit sie sich überhaupt zum Voraus.

lösen läßt, unwichtige Nebenpunkte abgerechnet, als gelöst.

Der hohe Bundesrath häit sie nicht ganz für gelöst, weil die Abschlemmungsfrage nicht hinreichend aufgeklärt sei. (Bundesblatt v. 1857,.

I. Bd. S. 2^.3.)

Wir glauben aber annehmen zu dürfen, daß wenn dem hohen Bundesrathe bei Beratung der Botschaft der letzte Bericht der Experten vorgelegen wäre, er die Ueberzeugung gewonnen hätte, daß auch von Experten wegen der Abschlemmungsfrage keine Sicherheit und Gewißheit gegebeu werden kann. Die Einen halten die Abfchlemmung für möglich und zuläßig, die Andern nicht. So würde es auch bei einer neuen Expertise der Fall sein. Von den eidgenössischen Experten nimmt der Eine an, man müsse auf die Bildung der Kanäle vermittelst Abschlemrnung gänzlich verzichten ; die beiden andern halten ihre im Bericht vom 3. Juni 1854 geäußerte Ansicht fest, nach welcher die Abs.^lemn.ung bei dem Hageueckkanal wegen dem Gefäll zwar als ^möglich, nicht aber bei andern Kanälen und Durchstichen zugegeben wird. (Bericht vom 22. Juni abhin.)

Wer hat recht, wenn die ersten Fachmänner getheilter Ansicht find.^ Einzig die Erfahrung wird es sagen können.

Die Anlegung der Kanäle kann auch eine Torfexploitation zur Folge haben, welche jet^t nicht geschätzt werden kann.

Die finanzielle Fr^ge läßt fich also nicht im Voraus bestimmt lösen.

Bei solchen Umständen ist es wohl der Vorficht und Klugheit am entsprechendsten, die ungünstigsten Verhältnisse in Berechnung zu ziehen.

Machen wir deßhaib zu der Berechnung des ^errn La Nieea von

Fr. 9,0...6,595

wegen Annahme der Nichtanwendbarkeit der Abschlem..nung, n^ch den Zuschlag, wie derselbe S. 3 i 5 des Bundesblattes angesetzt ist, von . . . . . .

..

8,700,000

so erhalten wir eine Kostensumme von . . . . . Fr. 17,796,5.^ oder ... runder Summe . . . . . . . . .

,, 18,000,000 Das betheiligte Land kann an diese Kosten einen Beitrag von zehn Millionen geben. Wenn man auch nicht 6.^000 Jncharten als betheiligt.

220

^

abnehmen will, so darf man s.eine Berechnung doch auf eine dem bisher aI..^ genommeneu Minimum von 47,000 Jucharteu nahestehendeZahl, ^. B.

50,000 Jucharten stufen. (^. 331 des Bundesblattes.) Ein durfchnitt.^ licher Beitrag von Fr. 200 per Jucharte als Mehrwerth des Landes ist.

nicht zu hoch angenommen, wenn man die Landpreise in de.. beteiligtem Gegenden kennt. Den Eigentümern ist immer noch eine Wohlthat erwiesen..

Sieht man auch von einem Ertrag der erleichterten Schifffahrt ab,..

so würden noch acht Millionen durch den Bund und die betheiligten Kan-^ tone beizubringen sein. Diese Summe nach Verhältniß der Betheiligung, wie in .^. 6 und 14 des Entwurfs vorläufig angenommen ist, vertheilt,.

würde solgendermaßen zufallen : ^

dem Bunde mit . . . . . . . . . . Fr. 3,200,00.^ Bern

,,

.

...

Freiburg

,, . . ^. . . . . . . .

.

..

840,000

Sotothurn

.

,,

600,000^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2,700,00^

Waadt

,, . . . . . . . . . .

^

420,000^

Neuenburg

.

...

240,00^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Bedenkt man, daß diese Einzahlungen sich wenigstens auf 10 Jahre inner welchen die Ausführung der Korrettion ^attfindet, verlegen, so ist kaum anzunehmen, daß die Kräfte eines Einzelnen aus einmal zu sehr iw.

Anspruch genommen werden. (S. 345 u. ff. des Bnndesblattes.)

Eine Kostensumme von 18 Millionen, wie sie auch von den bernischen^ Jngenieurs R o d e und W e h r e n berechnet wird, darf Angesichts des großer^ Resultats, welches erreicht wird, nicht bestimmt sein, von dem, das Uebe.^ einzig gründlich hebenden Korrektionsplane abzugehen und zu einemPalliativ.^ mittel die Zuflucht zu nehmen.

Wenn auch nur ein kleiner Theil unsers Vaterlandes von einend Feinde angegriffen werden sollte, so würde gewiß die ganze Eidgenossenschaft.

Millionen nicht scheuen, um denselben zu schüfen und zu bewahren. Lohnt es sich denn nicht auch Opfer zu bringen, um ein Naturelement, welkes beinahe alle Jahre einen nicht unbedeutenden Theil unsers schönen Landet angreift und um seine Ernte bringt, unschädlich zu macheu und in Schranken einzudämmen .^ Muß uicht Jedermann anerkennen, daß es sich um ein Werk handelt, welches den Nationalreichthum um so viel vermehrt, als gutes Land ge^ wonnen wird .

Das Angebrachte möchte schon genügen , um zu beweisen , daß da^ Hauptprojekt grundsätzlich der Ausführung zu Grunde gelegt werden kann,.

ohne daß es erforderlich ist, dasselbe weitern Expertisen zu unterstellen.

Abgesehen aber davon, daß ^das Hauptprojekt eine so vielfältige Ex-.

pextise in technischer und finanzieller Hinsicht zu seinen Gunsten bestanden hat, daß man wirklich mit Beruhigung dasselbe prinzipiell annehmen kann, kennen wir uns auch auf den llmstand berufen , daß die VorbereitungsGesellschaft den Plan des Herrn La Nieea in feinen Grundsätzen schon i^

2..^ .^iuex Versammlung vom 5. November 1842 iu Neuenburg einrnüthig ge..^ nehmigt und angenommen hat. Alle betheiligten Kantone waren also damals über das Projekt einig. Der hohe Kantonsrath von Solothurn hat.^ das La Nieea.sche Projekt so vollständig begründet erachtet, daß er die Betheiligung dieses Kantons immer von diesem Projekte abhängig gemach^ hat. Wir dürfen die Behauptung ausstellen, daß neue Untersuchungen nu.^ die Detaiipläne zur wirklichen Ausführung betreffen , nicht aber auf das^ Prinzip, auf. die Hauptgrundsäze des Planes, Einfluß üben können.

Die Zuratheziehung weiterer ..^asserbau^Jngenieure ist nach der Bot-^ schaft des Bundesrathes selbst nicht vorgeschlagen, um über den Haupt^ .^rundsa^ des Planes neue Gutachten zu erhalten , fondern es ist in derselben deutlich bemerkt, daß nur die Exekutionspläne, nicht der Plan vor^ LaNieea, bezüglich der Kosten, zu vervollständigen seien. (S.318d.Bundesbl.^ Ohne daß die Korrektion nach einem bestimmten Prinzip beschlossen.

ist und verakkordirt werden darf, werden sich kaum in eventum Bauunternehmer zeigen. Für großartige Unternehmer sind Eingaben und Angebot^ nur zu gewärtigen, wenn Aufsicht auf Zuschlag vorhanden ist.

Die Anstellung von Versuchen über die Anwendbarkeit der Abschlem-^ mungstheorie bei solchen Kanalstrecken , welche bei der Korrektion noth^ wendig sind , würde längere Zeit in Anspruch nehmen und die Hauptsache um einige Jahre verschieben. Zu diesen Versuchen würde aber ein bedeutender Kredit nothwendig ; Fr. 50,000 wären erschöpft, ehe man recht begonnen hätte.

Wenn daher die Mehrheit der Kommission auf die Vervollständigung der Untersuchung sich beruft, welche ans Seite 3l8 und 3l9 der Botschaft angedeutet find , so verlangt sie etwas , das entweder nicht möglich oder wenigstens bis znm November nicht möglich ist, oder zur grundsätzlichen.

Entscheidung über den Plan nicht erhoben zu werden braucht, sondern nu^ das Detail berührt.

Will man sieh wieder einmal auf den Standpunkt von Partialprojekten stellen, wie dieß von der Mehrheit der .kommission geschieht, so gerätl^.

man in einen Zirkel von Projekten hinein, au^ dem sehr schwer herauszukommen und zur Ausführung einer wirkfameu Korrektion zu schreiten ist.

Der Beweis hiefür liegt vor. Denn feit bald 200 Jahren ist man vor^ einem Partialprojekt zum andern gelangt,
ohne daß noch eines zinn Werk geworden ist. Man wollte da helfen, dort helfen, und es wurde nirgend^ geholfen. Wie sollte man übrigens überall etn^as machen wollen, ohne daß das Uebel gründlich und sicher beseitigt w.r....

Das Projekt der eidgenössischen Experten w.rd von ihnen selbst nicht.

zur Annahme und Ausführung gegenüber der Totalkorrektion empfohlen..

Gegen Dasselbe haben sich bereits zwei Regierungen , Aargau und Solo-^ thurn und ein bedeutender Theil de^ Kantons Bern, der Oberaargau,.

ausgesprochen, weil sie mit Recht fürchten^ daß durch dasselbe wohl den^.

Uebel an ein.m Orte gesteuert, aber in andern bisher gesegneten Gegen^ ^en dafür e.n gleiches verursacht werde.

222 Der Bericht, welchen die Experten in dieser Beziehung geben, ist uichi.

geeignet, die untern Thalgegenden zu beruhigen. Die Experten geben zu.^ daß durch den veränderten Lauf der Gewässer auch ein verschiedenes, d. h.

rascheres Eintreffen der höhern Wasser in den untern Thalgegenden erfolgen wird, bemerken jedoch, ob aber diese Einwirkung so gewaltig und von wesentlichem Nachtheil für dieselben sein werde, könne nicht a priori behauptet werden.

Jst es nun Thatfache, daß drei Kantone genügende Gründe haben, gegen das Projekt der Bundesexperten zu opponiren, so darf wieder als^ Thatsache hervorgehoben werden, ...aß ^wei betheiligte Kantone, Bern und Solothurn, grundsätzlich für das La Nieeasche Projekt gestimmt sind nnd^ daß die drei andern Kantone, welche noch betheiligt sind, keine gegründeten.

möglichen Nachtheile aufweisen können, welche denselben durch dieses Projekt entstehen würden.

Es kann daher nach hierseitiger Ueberzeugnng keinem Zweifel unter^ liegen, daß grundsätzlich einer der Pläne angenommen werden soll und muß, welcher die gänzliche oder theilweise Ableitung der Aare in den Bielersee znm Gegenstand hat.

^ Bei einer aufmerksamen Dnrchgehung der bundesräthiichen Botschaft muß man die Ueberzeugung gewinnen, daß der Bundesrath selbst von dieser Ansicht ausgieng und bloß darüber noch im Zweifel war, ob das^ Unternehmen ausgeführt werden solle nach dem. ursprünglichen Plane La Nieea's oder nach dem modifizirten Projekte von Rode und Wehreu. Auch die Mehrheit der Kommission betont dieses Projekt und führt dasselbe al.^ Grund für die Verschiebung der einläßlichen Berathung an. Hier scheint aber die Mehrheit der Kommission von einer irrigen Auffassung unserem Antrages auszugehen. Das Projekt Rode und Wehren ist nichts Anderes als eine Modifikation der .Ausführung des großen La Nirra'schen Projektes,.

und es soll daher durch die Annahme unseres Vorschlages der spätern Genehmigung der Exekutionspläne nicht vorgegriffen sein. La Niera selbst hatte bekanntlich eine theilweife Ableitung der ^lare durch das aite Aare.^ bett in Erwägung gezogen, und das Projekt Rode und Wehren will lediglich eine etwas erweiterte Ausführung dieser Jdee. Zwar haben sich hiebet Bedenken erhoben, ob auf diesem Wege eine vollständige Abführung der Geschiebe der Aare in den Bielersee erreicht werden
könne. Hierüber soll.

aber noch nichts entschieden werden; vielmehr wird diese Frage bei neuen Detailstudien in besondere Berücksichtigung zu ziehen sein. Je nach den Resultaten derselben wird dann die Bundesversammlung über die Detailpläne^ später definitiv zu entscheiden haben.

Wir sehen, daß alle Vorarbeiten für Partialkorrektionen dazu beigetragen haben, das Richtige und Rationelle des Hauptprojektes sprechender.

darzuthun.

Die Botschaft mit den begleitenden Akten liesern den Beweis, daß.

selten eine Angelegenheit eine so lange und reisliche. Erdaurung und Prü^

223 ^sung gefunden hat, wie diejenige der Juragewässerkorrektion.

Mit voller Ueberzeugung und Beruhigung schlagen wir Jhuen das Eintreten in den .Beschlussesentwurs des h. Bundesrathes vor, unter der begründeten Vor^ .aussetzung, daß die Ableitung der Aare in den Bielersee grundsätzlich aus..

^gesprochen werde.

Der Umstand, daß der h. Bundesrath über den Plan selbst noch keinen definitiven Vorschlag gemacht hat, kann zu grundsätzlicher Bestim^nung des Plans nicht mehr iu die Wagschale fallen, weil seither eiu .neues Aktenstück von Experten unsere Anschauungsweise hinlänglich begründet.

Wo die Sache so deutlich spricht, darf die Form nicht überwiege...

Das einzig ratiouelle Prinzip des Koxrektionsplans stellt sich Jhneu ..gründlich ausgearbeitet, gründlich nach allen Seiten geprüft, von fast allen Experten empfohlen , dar.

Neue Studien für Partialkorrektionen werden große Kosten verurfachen, aber die Sache kaum um einen Schritt weiters bringen. Zur .grundsätzlichen Entscheidung über den Plan sind genug papierne Akten.

Verlassen wir daher den Standpunkt beständigen Suchens nach neuen ^Projekten, und thun wir zum ersten Male einen entscheidenden Sehritt ^um großen , segenbringenden Werke ^ Wir b e a n t r a g e n : Jn Erwägung , daß die Vorarbeiten so weit gediehen sind , um jetzt ^chon grundsätzlich über den Korrektionsplan, welcher der Anssühruug zu .Grunde gelegt werden soll, entscheiden zu können; in der Voraussetzung, daß die Ableitung der Aare in den Bielersee .als ein Theil der Korrektion erklärt werde : 1) Es sei in den Beschlussesentwurs des h. Bundesrathes einzutreten:, 2) es sei dieser Beschlussesentwurs zur einläßlichen Berathung an di...: Kommission zurückzuweisen.

^

Bern, den 10. Juli 1857.

Für eine Minderheit der Kornmissiou, Der Berichterstatter..

A. ^. A^olter.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht einer Minorität der ständeräthlichen Kommission über die Angelegenheit der Juragewässerkorrektion. (Vom 10. Juli 1857.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1857

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.09.1857

Date Data Seite

217-223

Page Pagina Ref. No

10 002 290

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.