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Schweizerisches Bundesblatt.

IX. Iahrg. l..

Nr. 34.

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7. Juli 1857.

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Kommission des Nationalrathes .über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichtes während des .Jahres 1856, sowie über die Staatsrechnung von demselben Jahre.

(Vom 11. Juni 1857.)

Tit.!

Die Kommission, welche Sie .mit der Prüfung des RechenschaftsBerichts des Bundesraths und der Staatsrechnungen des Jahres 1856 in Gemäßheit des Art. 16 des Gesetzes über den Geschäftsverkehr der gesetzgebenden Räthe beauftragt haben, traf zu Erfüllung ihrer Ausgabe am 28. Mai in der Bundesstadt ein. . Von nenn Mitgliedern waren sechs .erschienen; die übrigen entschuldigten ihre Nichttheilnahme an den Verhandlungen theils durch Landesabwesenheit, theils durch Krankheit, theils durch anderweitige unversichtliche An.tsgefchäfte. An deren Stelle wurden, kraft besonderer Schlußnahme des Nationalraths, eben so viele Ersatzmänner einberufen, welche alle drei dem Rufe gefolgt sind.

Wenn ungeachtet der Vorschrift von Art. 16 des eben erwähnten Gesetzes vom 22. Dezember 1849 und des besondern Beschlusses der Buudesversammlung. vom 5. August 1853, welche die genaue Einhaltung derselben dem Bundesrath in Erinnerung bringt, ein Theil des Prüfungsstosss, namentlich einzelne Abtheilungen der Staatsrechnung und der finanzielle Bericht über das Militärrechnungswefen Jhrer Kommission gar nicht und .auch dem mit der Prüfung der Staatsrechnung speziell beauftragten Mitgliede nur theilweife vorlagen, nachdem der Bundesrath der Staatsxechnung am 13. Juni endlich die Genehmigung ertheilt hatte, während jener Vorschrift gemäß die Abgabe des gefammten Prüfungsmaterials schon auf den 1. Mai hätte stattfinden sollen, so wird diese verspätete Abgabe

Bundesblatt. Jahrg. IX. Bd. I.

76

766 durch d^e bekannten politischen Ereignisse und die Truppenaufgebote im An.^ fange des laufenden Jahres einigermaßen entschuldigt.

Dennoch wünsch^ die Kommission, daß der Bundesrath in Zukunft den durch das Bundes^ gefetz vom 21. Dezember 1849 vorgeschriebenen Termin zur Berichts- un.^ Rechnungsabgabe genauer inhalten möge.

Behufs Erfüllung ihres Mandats theilte sich die Kommission nach früheren^Vorgängen in Sektionen und schied einer jeder den Verwaltungsweg eines oder mehrerer Departemente zu einläßlicher Vorprüfung zu. Jede^ Sektion referirte der Kommission über ihren Befund; die Spezialrapport^ der Sektionen wurden durch den bezeichneten Berichterstatter in denjenigen.

Gesammtbericht zusammengefaßt, welchen wir Jhnen, Tit., mit den be^ züglichen Anträgen zur Berathung vorzulegen die Ehre haben.

Diese.

Verfahrungsweife mag den Mangel an größerer einheitlicher Form in..

Berichte entschuldigen.

Was den Jnhalt desselben betrifft, so hielt die^ Kommission es nicht in ihrer Aufgabe, dem reichhaltigen Rechenschaft^ bericht des Bundesraths Punkt für Punkt folgen zu sollen.^ Sie berühr^ vielmehr in ihrem Bericht nur obenhin, was sie in der bnndesräthlichen Geschäftsführung in Ordnung fand, und was ihr daher nicht Stoff oder Anlaß zu besondern Bemerkungen darbot. Hingegen wird sie die Geschäfts^ sührung der einzelnen Departemente in derselben Reihenfolge berühren, wie^ dieß im Geschäftsbericht des Bundesrathes geschehen ist, wobei sie indessen den Wunsch ausspricht, daß in Zukunft die offizielle Rangordnung der De.^ partemente im bundesräthlichen Bericht genauer beobachtet werden möchte,.

wodurch die Vergleichung mit der Rechnung nnd mit frühern Berichten sehx erleichtert wird. Jm Allgemeinen befreut sich die Kommission, ihrem Be-^ xicht.e die Bemerkung voranschicken zu können, daßdas Ergebniß des Untersuchs der Geschäftsführung des Bundesraths während ..es Jahres 1856^ fie in der Ueber.^eugung bestärkte, daß die Verwaltung und der Haushalt des Bundes im Allgemeinen ein befriedigender ift und daß die Vollziehung^ behörde auch in diesen. Berichtsjahre ihre umfangreiche und schwierige ^luf^

.gabe mit Eifer, Umsicht und Sachkenntniß erfüllt hat.

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^eschäs.tsfiihruug des Bundesraths.

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Die wichtigste Angelegenheit, welche den Bundesrath im Laufe des Berichtsjahres beschäftigte und ihn gegen das Ende desselben fast aus^ schließlich in Anspruch nahm , war der Konflikt mit der Krone ^reußer.

bezüglich der Neuenbnrger Frage.

Da jedoch dieser Gegenstand, soweit er in den Kreis des Berichtsjahres fällt, in Folge der vom Bundesrath eingebrachten Botfchaften vom 23. Herbstmonat und ^ Ehristmonat iu der September.., sowie in d^r außerordentlichen Dezember.^ ession der

767.

..Bundesversammlung zu einläßlicher Verhandlung kam und zu den bekannten Beschlüssen vom 26. Herbftmonat und 30. Ehristmonat 1856 geführte hat, durch welch' ietztern namentlich die vom Bundesrath in Sachen gethanen Schritte d^e förmliche i^ntheißung der Bundesversammlung erhalten haben, so glaubt die Kommission sich enthalten zu sollen, diese Angelegenheit in ^den Bereich ihrer Untersuchung und Berichterstattung zu ziehen , welche nur das Geschäftsjahr 1856 beschlagen.

..

Der Neuenbnrger Frage am nächsten kommt in Bezug auf Bedeutsamkeit die Frage der L o s tre n nung de s K a n t o ns T e s s i n und der g ra ub ü n d n e rsch e n G e m e i n d e n P u s c h l a v und B r u s i o von den B i s t h ü m e r n M a i l a n d u n d E o m o , mit welcher sich der Bundesrath im Lause des Jahres 1856 zu beschäftigen hatte.

Der bundesräthliche Bericht enthält in r.erdankenswerther Weise die Geschichte dieser .Lostrenuungsfrage von 1803 bis auf den heutigen Tag. Nach derselben wurde difese Lostrennung schon im Hornung 1803 von einer Tagsa^ungskommisfion .

^angeregt und .^04 die katholischen Stände eingeladen, über eine neue Dioeesaneinrichtung in besondere Berathung zu treten. Ais der Gegenstand sväter verschoben wurde, regte der Landammann G lu tz- Ruch ti Namens der Schweig ^urch ein Kreisfchxeiben von. 12. Hornung 1805 den Gegenstand von^Neuem n.it Hinweisung auf die Notwendigkeit an, daß die katholifche Kirche in der Schweiz von allen a u s w ä r t i g e n bischöflichen Ge..

walten vollkommen unabhängig dastehen sollte. Schon im März und Mai 1805 beschloß der Große Rath des Kantons Teffin seine Theilnahme an UnterHandlungen sür Abtrennung jenes Kantons von fremder kirchlicher Jurisdiktiou. Derselbe gedachte aber damals. eine besondere Dioeese mit eigenem Bischof und Priesterseminar zu gründen, während er im März 1855 zwar neuerdings den festen Willen ausspraeh , seinen Danton von den Diöeesen Mailand und Eon.o zu trennen , dagegen aber vorzog , anstatt sür Gründuna eines eigenen sieinen Bisthnms,. sür den Anschluß an eines der^ schweizerischen Bistümer El.ur oder Solothurn mit dem heil. Stuhl in Unterhandlung zu treten. Mit Schreiben vom 4. Januar 1856 wandte sich auch der Regiernngsrath des Kantons Graubünden an den Bundesrath erklärend, daß er sich kraft eines Beichinsses ieines Großen
Raths vom Jahr 1853 hinsichtlich der Lostrennung seiner Gemeinden Puschlao und B r u s i o von dem lombardischen Bisthumsverbande an^ die Bestrebungen des Kantons Tesfin vollkommen anschließe. Der Bundesrath erließ hierauf unterm 19. März (1856) die in seinem Rechenschaftsbericht abgedruckte Note an den pabstlichen Geschäftsträger in der Schweiz , in welcher er unter AnderIn die Hoffnung ausfprach, daß das Gesuch um. Aufstellung eines Generalvikariats sür Tesfin und die Anhandnahme von Unterhand^ lungen für Lo^trennung desselben vom lombardischen Bisthumsverbaud bei dem beil. Stuhle eine gute Aufnahme finden möge, indem sonst ,,durch ,,ein entgegenstehendes Versahren die schweizerischen Behörden genöthigt ^würden, die Frage in ernstliche Erwägung zu ziehen, ob nicht faktisch ,,die Lostrennung aller schweizerischen Gebietsteile von der auswärtigen

768

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,,bischöflichen Jurisdiktion ausgesprochen werden soll.^ Als der päbstliche.

Geschäftsträger in seiner Antwort vom 11. Juli neben Anderm erwidert hatte, der heil. Stuhl habe fich für die verlangte Lostrennung immer geneigt gezeigt, er werde aber dann erst Hand zu den diesfä.ligen UnterHandlungen bieten, w.'nn die Regierung des Kantons gewisse kirchenfeindliche Gesetze suspeudire (en suspendant du moins 1es lois hostiles à l'église), der Kirche ungehorsame Priester nicht ferner in Schutz nehme, gehorsame dagegen in ihren kirchlichen Funktionen ungehindert^ gewähren lasse ; als im Fernern der Staatsrath von Tesfin verlangte, daß durch ein Bundesgesetz das Aufhören aller und jeder Gerichtsbarkeit ausländisch^ Bschöfe auf dem ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft ausgesprochen werden möchte, beschloß die Bundesversammlung am 25. Juli, ,,der Bundesrath sei ein,,geladen, die auf Lostrennung der Kantoue Granbünden und Tessin von ,,den Diöeesen Eo.no und Mailand gerichteten Bestrebungen der betreffenden ^ ,,Kanton.^behörden, so weit an ihm, bestmöglich zu unterstützen.^ Die Kommission, gleichwie sie v^on der hohen Dichtigkeit der in Frage liegenden Unterhandlungen überzeugt ist, erwartet mit der gleichen Zuversicht, daß der Bundesrath diese Unterhandlungen, namentlich auch in Bezug auf die Temporalien , mit Oesterreich und dem päbstiichen Stahle eben so umsichtig als energisch fortfetzen und bei diesem Anlasse in Bezug auf die auffallende Sprache , welche sich der päbstliche Geschäftsträger in feiner Antwortsnote vom 11. Juli 1856 gegen eine schweizerische Kantonsregierung erlaubt hat, die Stellung der letztern gebührend zu wahren w.ssen werde.

Eine.

Wiederholung des vorjährigen fachbezügliehen Postulats findet dieselbe aber um so überflüssiger, als der Bundesrath wohl nur dnrch die dazwischen getretenen Verwirrungen der Neueuburger Frage gehindert worden ist, dieser Angelegenheit im Verlause des Berichtsjahres die verheißene weitere, ernste Aufmerksamkeit zuzuwenden und als die Beurtheilung welcher Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der bezüglichen Unterhandlungen günstig sei, nur Sache des Bundesrathes sein kann, daher denn die kommission sich dießsalls keinerlei Einmischung erlaubt.

Mit Vergnügen hat die Kommission dem ^Bericht des Bundesraths die Unterhandlungen entnommen, welche derselbe mit dem G
r o ß h e r z o g ^ t h um B a d e n über einen Staatsvertrag betreffend Freizügigkeit, Gerichtsstand in Erbschastssaehen , Aufhebung der Militärsteuerpflicht und des Epav e n r e c h t s zu einem abfchließlichen Ergebnisse geführt hat. Wenn man, abgefehen.von den übrigen Vertragspunkten, lediglich ins Auge faßt, daß hier die Epavenfrage, welche vordem so viele Zwistigkeiten von Kanton zu Kanton, wie gegenüber den Nachbarstaaten veranlaßt.., im Sinne der Gerechtigkeit und einer gesunden, internationalen Politik, entschieden worden ist, und daß nun auch mit um so besserm Erfolge die noch hängenden Jnkammerationsfragen auszutragen sein sollten, so wird man einen wirkWichen Gewinn erblicken. Möge der fragliche Vertrag recht beförderlich der Bundesversammlung in einer solchen definitiven Fassung zur Genehmigung Vorgelegt werden, daß damit das so geheißene E p a v e n r e c h t zwischen

7^9 ^ ^dem benachbarten Großherzogthum und der Eidgenossenschaft im Grundsatz und in der Anwendung ein. für allemal beseitigt erscheint.

Frühere Berichte ^des Bundesraths erwähnten einer von Oestexreich angeregten und von ihm beschickten K o n f e r e n z in B r e g e n z , b e h u f s Aufstellung e i n e r gemeinschaftlichen Schifffahrts^ und H a f e n o r d n u n g a u f dem B o d e n s e e . Da der Rechenschaftsbericht des Bundesraths über das Ergebniß dieser Konferenz, an welcher auch Bevollmächt.gte der übrigen Litoralstaaten des Bodensees ..--^ B a u e r n , Württ e m b e r g und B a d e n -- Antheil nahmen, schweigt, so ergänzt die Kommission den Bericht dahin, daß der Bundesrath, mit Rücks.cht auf die von den Regierungen der Litoralkantone St. G a l l e n , T h u x g a u und S c h a f f h a u s e n diessalls geäußerten Ansichten, am 15. Oktober beschlossen hat, es fei dem schweiz. Gefchäfsträger in Wien zu Handen der k. k. österxeichische^n Regierung mitzutheilen , daß man von Seite der Schweiz dem an dex^ gedachten Konferenz durchberathenen Entwurf einer allgemeinen Schifffahrts- und Hasenordnung für den Bodenfee einstweilen nicht beitreten werde, dagegen aber geneigt fei, an weitern daherigen Verhandlnngen Theil zu nehmen, wenn fich Aussicht zeige, daß diejenigen Verkehrserleichterungen von den Nachbarstaaten gewährt werden, welche ihnen die Schweiz schon lange eingeräumt habe. Die Kommission kann diese Schlußnahme des Bundesraths in Hinblick auf die veralteten Schiffer- und Fahrtsprivilegien, welche jenseits, zumal für den Untersee , den man gegenuber nichtbadifchen Schiffen als ein kleines ,,mare ciausuIn^ betrachtet^ beharrlieh festgehalten werden wollen, ihrerseits nur billigen.

Jn Bezug auf den schweizerischen,^ interimistischen Geschäftsträger,

dem der Rang eines ordentlichen Geschäftsträgers am Wiener Hof ertheilt worden ist, ergänzt die^ Kommission den bundesräthlichen Bericht mit dex Bemerkung, daß dem genannten Geschäftsträger vom Bundesrath unter' gewissen Bedingungen gestattet .worden ist, die Stelle eines Eomite^Mitgliedes einer Eisenbahngeselischaft anzunehmen. Von den übrigen .in den Kreis dieser Abteilung fallenden Peudenzen, als: G r e n z b e r e i n i g u n g e n an der graubündnerisch^ österreichischen und an der tessinisch ^ lombardifchen Grenze, zwischen Wallis und^Piemont, zwischen Tessin und Piemont (bei der Alp Eravairo.o), zwischen Thurgau und Baden (oberhalb Konstanz) und zwischen Waadt und Frankreich (Dappenthal^, die Reklamationen wegen des Eollegium B o r r o m ä u m , und der r ü c k s t ä n d i g e n G u t h a b e n und Pe n sioueu d e r j e n i g e n S c h w e i z e r , w e l c h e in spanischen Diensten g e s t a n d e n sind u. s. w. , hat der Bundesrath im Berichtsjahre die meisten nicht n^x in Behandlung genommen, sondern auch zum Theil erledig^, oder doch der Erledigung um einen Schritt naher geb.racht. Es ist ^ zu hoffen , es werde der Bundesrath sortan diese rü^ständigen Geschäfte nicht aus dem Auge verlieren und sich deren endliche Anstragung bestens angelegen sein lassen.

Die Kommission schließt diese ihre wenigen Bemerkungen über die .diplomatische Wirksamkeit^ des Bundesraths mit der Hoffnung, es werde

770 demselben gelingen, für beförderliche und glückliche Erledigung der n.^.ch peu-.

denten, sowohl für die Eidgenossenschaft, als die betreffenden Kantone zum Theil höchst wichtigen Unterhandlungen stets und allenthalben diejenigen tüchtige.., vaterländisch gesinnten Organe zu finden, welche geeignet und im Stande find ^ unfern Jnteressen im Ausland mit Sachkenntniß, Einfluß, Würde und Erfolg zu wahren und zu vertreten.

^.

.....^..^t^re^ d e^ ^ u sti^- und ^)al^eide..artement^.

Gesezgebung.

Durch die Annahme des Gesetzes über die Kosten der Rechtspflege ist im Jahr 1856 die Ausarbeitung derjenigen Gesetze abgeschlossen worden, die zum Zwecke haben, den Gang der Bundesrechtspflege zu bestimmen.

Wir haben nunmehr nur die Erfolge der Erfahrung abzuwarten , um zu erkennen, ob diese Gesetze dem Zweck, den man erreichen wollte, entsprechen oder ob Abänderungen nothwendig werden. Jm Allgemeinen wird man anerkennen, daß keine unumgänglich notwendigen Reformen vorliegen, sondern daß im Gegentheil unsere neuen gerichtlichen Einrichtungen einen befriedigenden Gang gehen.

.^wei besondere Punkte haben indessen zu Ausstellungen von Seite des Bundesgerichtes Anlaß gegeben und sind dem Bundesrath zu näherer Prüfung zugewiesen worden..

V e r f a h r e n bei Expropriationsftreitig.keiten.

Der eine bezweckte, den Uebelständen abzuhelfen , die sich im Verfahren bei Expropriationsstreitigkeiten gezeigt haben , in^ denen in Folge von neu angeordneten Expertisen oie Parteien genöthigt waren , zwei Mal vor dem Bundesgericht zu erscheinen.

Man hatte gewünscht, in dieser Beziehung die Formen des Verfahrens zu vereinfachen und die Verzögerungen zu vermeiden . welche eine Ver.^ weisung ans eine neue Sitzung des Gerichtes immer nach fich^ zieht.

Der .Geschäftsbericht befaßt sich mit dieser Frage nicht, allein Jhre Kommission hat sich überzeugen können , daß der Bundesrath dieselbe nicht aus dem Auge gelassen hat und daß dießfalls in der ordentlichen Julifitzung der Bundesversammlung ein Bericht vorgelegt werden wir^.

Es ist daher überflüßig , sich hier mit der Sache weiter zu befassen und sich in die Prüfung von Vorschlägen einzulassen, welche Jhnen werden vorgelegt werden.

771 A b ä n d e r u n g von Art. 178 des E i v i l p r o z e s s e s . .

Der. zweite Punkt bezweckte die Abänderung von .^lrt. 1.^8 des GeNetzes über das Verfahren vor dem Bundesgericht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 22. November 1850, die im vergangenen Jahre von ^dex Bundesversammlung verlangt worden ist.

Wir wissen nicht, ob der Bundesrath dem laut gewordenen Wunsche entsprechende Vorschläge einreichen wird. Jhre Kommission hingegen kann .den, letztes Jahr durch die ständeräthliehe Kommission erstatteten Bericht nur unterstüz.en und empfiehlt dem Bundesrath, die Frage zu prüfen und .die beantragte Abänderung vorzuschlagen.

K o n k o r d a t über d a s s c h r i f t s t e l l e x i s e h e Eig^enthum.

Der K^onkordatsentwurf über das schriftstellerische Eigentum ist von 12^ Kantonen angenommen worden und bei diesen in Rechtskraft getreten.

Der durch dieses Konkordat angestrebte Zweck wird aber nur dann ganz erreicht sein, wenn alle Kantone ihren Beitritt erklären; deßhalb sollte sich der Bundesrath bei den Kantonen, welche bisanhin beizutreten fich .geweigert haben, verwenden und fie bewegen, ein Konkordat anzunehmen, welches einem zu wenig geschützten Eigenthum die gehörigen Garantien ^erschafft.

G e s c h ä f t s f ü h r u n g des D e p a r t e m e n t s .

Rekurse.

Das Departement hatte sich im Jahr 1856 größtenteils mit der .Prüfung von verschiedenen an den Bundesrath gerichteten Rekursen über .vermeintliche Verletzungen der Verfassungen und Gesetze des Buntes und ^er Kantone zu befassen.

Die getroffenen Entscheide schienen Jhrer Kommission im Allgemeinen ^n Uebereinstimmung mit dem Geiste erlassen wvrden zu sein, welcher die .Bundesversammlung bei Beschlüssen über ähnliche Gegenstände geleitet hat ^nd deßwegen ihre Billigung zu verdienen. Die^e Billigung kann indessen, .abgesehen von dem Spezialfalle, den dabei ausgestellten Grundfä^en für .die ....ösung künftiger Fragen keine maßgebende Autorität verleihen.

Diese Anschauungsweife kam^auch. früher zur Geltung und es liegt ^.kein Grund vorhanden, von derselben abzuweichen.

Uebrigeus gibt es selten Fragen, welche als x e i n e P r i n z i p i e n . ^ f r a g e n betrachtet werden tönnten und ans weiche ..^e besondern Verumständungen keinen Einfluß ausüben , im Gegentheil beziehen fich die Rekurse ^sehr oft auf besondere Punkte, mit Rücksicht auf welche eine in einem

.Geschäftsbericht gegebene allgemeine Billigung die Rekurse der Beteiligten .für künftige Entscheidungen vorbehalten muß.

772 .Prüfung von E n t s c h e i d u n g e n in B e t r e f f dex A u s h i n g a b e vor.^ HeimathscheinenunddesEntzugsdesNiederlafsungsrechte.^ im H e i m a t h k a n t o n .

Es sind indessen im .^....schäftsbericht zwei Fälle angeführt , in welchen.

der Bundesrath über Prinzipienfragen durch Auslegung der Bundesverfassung einem Sinne, dem^Jhre Kommission nicht vollkommen beitreten.

könnte, entschieden hat.

Diese zwei Fälle betreffen die Verweigerung, Heimathscheine aushin^ zugeben, und den Rekurs des Giuseppe Faleiola wegen Entzugs des Nieder-.

lassungsrechtes.

Wir beabsichtigen nicht, in die Entscheidung über die beiden besonder^ Fälle einzutreten. ja wir geben selbst zu,^ daß mit Rüksicht auf die befondern Verumständungen dex Bundesrath nicht anders entscheiden konnte...

als er gethan hat. Und selbst wenn wir diesen Gesichtspunkt nicht theilten,.

so glauben wir doch nicht, daß es in den Befugnissen ^hrex Kommission^ liegt, die Kassation odex die Bestätigung von bundesräthlichen Beschlüssen.

vorzuschlagen, wenn kein Rekurs an die oberste Behörde des Bundes er^ griffen worden ist.

Allein in den Erwägungen hat der Bundesrath grundsäzlich eine Aus^ legung des Art. 41 der Bundesverfassung aufgestellt, der wir nicht bei^.

pflichten könnten.

Er ist nämlich der Ansicht, daß der Art. 41 das Recht der freien.

Niederlassung wohl gegenüber dem Kanton, in welchem der Schweizerbürger^ seinen Wohnsiz aufschlagen will, garantire, jedoch nicht auch gegenüber demjenigen Kanton, dem der Betreffende angehört; daß dex Art. 41 dahe.^ dem Schweizerbürger wohl freien Eintritt in einen andern Kanton gewährt,..

ihn aber nicht . bei der Freiheit sehüzt, aus seinem Heimathkanton, ent^ gegen dem Willen dex Behörden desselben, wegzuziehen.

Jm zweiten Falle ist er der Ansicht, daß dex Art. 41 die Niederlassung nur vom interkantonalen Standpunkt aus regelt, d. h. , daß ex dem Schweizerbürger das Recht garantirt, sich in einem andern Kanton als in..

demjenigen, dem er angehört, niederzulassen, daß ex aber einem Schweizerbürger nicht das Recht gibt, seinen Wohnsiz in seinem eigenen Kanton z^ verändern.

Nach unserer Anschauung ist diese Auslegung des Art. 41, o d e x^ w e n i g s t e n s die R e d a k t i o n dex M o t i v e , eine irrige. Die freie.

Niederlassung is.. allen Schweizern einer der christlichen Konfessionen im ganzen Umfang des schweizerischen Gebietes gewährleistet. Was würde.

dieses ^Recht bedeuten, wenn einer kantonalen Behörde oder einem kan^ tonalen Geseze anheimgestellt würde, dem Wegzug eines Schweizerbürger^.

aus seinem Heimathkanton Hindernisse entgegenzustellen, nicht bl^ß durch Geltendmachung begründeter, verhältnißmäßig untergeordneter Forderungs^

77^ vder Steuerausprüche, sondern (wenn auch unter diesem Prätexte und.

ähnlichen Titeln), durch ..in Verfahren, welches im Grunde gegen die Ausübung des freien Niederlassungsrechtes selbst gerichtet wäre.

Das Recht der freien Niederlassung wäre eben so sehr geschmälert, als.

wenn man den Eintritt ^und den Aufenthalt .^..f dem Gebiete eines andern.

Kantons verweigern würde.

Das allen Schweizerbürgern gewährleistete freie Niederlassungsrecht^ muß an sich die Besugniß, aus feinem Heimathkanton wegziehen zu können, und die Verpflichtung für die Behörden dieses Kantons nach sich ziehen, die nöthigen Legitimationsschriften auszuliefern, damit der Aufenthalt in^ einem andern Kauton gestattet werde.

Mit einem Worte, die durch..

Art. 41 ausgesprochene Gewährleistung gilt sowohl gegenüber dem Heimathkanton, aus dem man wegziehen will, als gegenüber demjenigen Kanton,.

in dem man sich niederzulassen im Begriffe steht.

Die durch Art. 4t ausgestellte Gewährleistung ist allen Schweizer^ bürgern gegeben; fie ist daher ein Recht, dessen Anwendung sie selbst gegenüber den Behörden ihres Heimathkantons verlangen können.

Jn der That. .warum soll man ihnen auch eine größere Gewähr-.

leistung geben gegenüber einem andern Danton, als gegenüber demjenigen, dem sie angehören^ Warum will man in demeinen und demselben Kantor einen Unterschied aufstellen zwischen dem niedergelassenen und dem heimathberechtigten Bürger eines Kantons, und jenem eine größere Vergünstigung gewähren als diesem^ ^ürde die durch Art. 4 der Bundesverfassung ausgesprochene Gleichheit vor dem Gesez nicht auf die Seite gestellt, wenn man dieser Ungleichheit^ sich Geltung verschaffen ließe .. Der Bundesrath scheint zwar aus Seite 3.^ Erwägung 2 am Schlusse. das hier verfochten Prinzip selbst anzuerkennen; allein dasselbe ist gegenüber der Kantonalsonveränetät in eine meh.^ u u t e r g e o r d n e t e Stellung gerükt und das Motiv läßt dem Zweifel Raum, ob das freie Niederlassungsrecht durch den Heimathkanton nicht verkümmert^ werden könnte. Deßhalb erachtet die Kommission zum Mindesten eine genauere Feststellung der Begriffe nothwendig und ^durch das Jnteresse der^ freien Niederlassung gefordert.

Die vom Bundesrath angenommenen Erwägungen scheinen uns daher^ diese Grund^äze. zu mißkennen oder doch nicht präeise anszndrüken ; allein wir widerholen es, wir haben ^diefe beiden Entfcheide nur vom theoretifchen.

Standpunkt aus geprüft, ohne auf das Wesen der Rekurse selbst einzutreten.

Es sind die Erwägungen , denen wir in ihrer Fassung nicht beipflichten,..

nicht ^der Entscheid selber, der sich durch die besondern Umstände rechtfertigt.

Die Prüfung der Rekurse hat uns eine Lücke in den geglichen Bestimmungen über den Gegenstand wahrnehmen lassen , die ausgefüllt werden.

sollte; denn sie kann zu Uebelständen, zu neuen Streitigkeiten, zu weiter^ Rekursen Anlaß geben. Die Entscheidung des Bundesrathes kann an die^ .Bundesversammlung gezogen werden, welche in letzter Jnstanz wie eiu.

^74 ^lppellationshof entscheidet. Es ist dieß ein neuer gewährleisteter Schutz; allein es ist keine Frist für die Weiterziehung an^ die Bundesversammlung .festgesetzt. Oft geschieht es , daß erst dann , wenn man die Schlußnahme .^es Bundesrathes vollziehen n^ill, die unterliegende Partei sich entschließt, ^ie Frage vor die Bundesversammlung zu bringen. Es schwebt so während Deiner unbestimmten Zeit ein^Zweifel, eine Verschiebung über einen erlassenen Entscheid ; dieß kann das Ansehen des Entscheides selber nur schwächen.

Die Entscheidungen des Bundesrathes in Fällen von Konflikten oder ^der Verletzung von Verfassungen, Gesetzen und Konkordaten müssen den ^Urtheilen der Gerichte gleichgestellt werden; sie haben dieselbe Tragweite, Dieselbe Form; die Urtheile der Gerichte können nur während einer be^..

.stimmten , oft sehr kurzen Zeit zur Appellation oder Kassation weiter ge.^ogen werden.

Nach Ablauf dieser Frist erwächst das Urtheil in Kraft .^nd kann nicht mehr angefochten werden. Warum sollte d^e gleiche Regel ^iicht auch für Entscheide über Konfliktfragen gelten , deren Beurtheilung .der Verwaltungsbehörde, die in diesen Fällen wirklich richterliche Funktionen .ausübt, zugewiesen sind .^ Warum sollte die Rekursfrage nach dem Gutdünken der Parteien unentschieden bleiben nnd ihne^n gestattet sein , ein, .^wei, ja selbst zehn Jahre, nachdem der Bundesrath seinen Entscheid gefällt .^at, noch an die Bundesversammlung zu rekurrir^n.. Jhre K o m m i s s i o n f i n d e t , e s w ä r e a n g e m e s s e n , e i n e Frist f e s t z u s e t z e n , w ä h ^end w e l c h e r d i e a b g e w i e s e n e P a r t e i den W e i t e r z u g ein.zuleiten h.ätte, was dann die Suspension der V o l l z i e h u n g ^ d e s S p r u c h e s z u r^ F o l g e h ä t t e .

Diese Frist könnte durch den .Bundesrath für jeden besondern Fall bestimmt werden oder auch den Gegenstand eines gesetzlichen Erlasses bilden. Nach unserer Ansicht indessen wäre ^der Bundesrath für die Bestimmung dieser Frist ^ kompetent, indem er auch ^das. ganze, in solchen Rekursfällen zu befolgende Verfahren festgestellt hat..

G e m i s c h t e Ehen.

Ein anderer Punkt, der im Berichte des Bundesrathes die Aufmerksamkeit Jhrer Kommission auf sich gezogen hat, ist die Vollziehung des ^Gesetzes ül..er die ^ gemischten Ehen.

Eine große Zahl Rekurse
gelangten an die Bundesbehörde, um die ^Beseitigung von Hindernissen zu erwirken, welche durch die ^..antonsbehörden ^er Einsegnung gemischter Ehen entgegengestellt wurden ; alle diese Be^schwerden sind, mit Ausnahme einer einigen, ..^om Bundesrath abgewiesen .worden. Es wäre vielleicht, Angesichts der vorgebrachten Gründe, schwierig gewesen . .^nder.^ zu handeln; allein wir bedauern , d.^ß man so leicht ein . ^Gesetz umgehen kann , welches stets als ein Fortschritt unserer neuen Bun^ ^seinrichtungen betrachtet worden ist.

Wir können nicht umhin, den Bundesrath einzuladen. m.t der größten Aufmerksamkeit die Beschwerden über Heirathsverweigerungen zu prüfen . .und energisch einzuschreiten , um den. Bundesgefetze überall Vollziehung zu

7^ .^erschaffen , wo Gründe für die Annahme vorliegen , daß die KonfessionsVerschiedenheit die wahre Ursache der Heirathsverweigernng sei.

Bei gewissen Kantonsbehör^en herrscht in Betreff der gemischten Ehen ...in übler ..^iile , welchen der Bundesrath mit aller Kraft bekämpfen muß.

B e r i c h t d e s G e n e r al an w al t s.

Der Bericht des Generalanwalts ü^er die Rechtspflege hebt hervor, ^das. ^ i e . d ^ n Gerichten überwieseneu Fäl.e im Jahr 1856 bedeutend abgenommen haben. Vorgekommen sind 10 Uel.ertretungen des Zollgesetzes, 1 des Gesezes über das Postregal und 1 des Gesetzes über das Pulver^regal. Dieses Ergebniß muß als ein günstiges betrachtet werden, denn ^die Vermehrung der Justizkosten ist einzig auf Rechnung der hänsigern Ver.sammlnngen des Bnr.desgerichtes zu bringen.

H e i m a t h lose.

Die Arbeiten, betreffend die Vollziehung des Gesetzes über die Heimath^losen und deren Zuteilung an die Kantone, sind im Ja^r l 856 ^bedeutend vorgerückt.

Ein allgemeines Verzeichnis der Heimathlosen wurde angefertigt, Welches deren Anzahl aus 836 festse.^t. Von diesen 836 find 1l gestorben, ^75 nach ihrer Heimath abgeschoben und 423 den Kautonen zugetheilt .worden; in Be.^ug ans 95 von diesen letztern dürften aber noch Einsprachen erhoben werden , indem die Kantone sich über deren Annahme noch nicht .ausgesprochen haben.

^s bleiben also noch 12.' Heimathlose, in Betreff welcher noch kein .Entscheid gefaßt worden ist. Wir müssen anerkennen , daß dieses Ergebniß .^roßentheils dem oben erwähnten Verzeichniß zu verdanken ist. Diese Arbeit ..wurde mit größter Sorgfalt angefertigt; sie hat bedeutenden Zeitaufwand, ausdauernde Aufmerksamkeit erfordert von .Seite des Beamten, der damit Beauftragt. war.

Als Auszug aus diesem Verzeichnisse sind zwei Tableaux gedruckt worden, die an die Kantonspolizeibehörden werden versendet wer^.en und ihnen ermöglichen, die Vollziehung der erlassenen Beschlüsse zu überwachen und die Landstreicherei oder d.e Entstehung neuer Heimathlosen ^zu verhindern.

^as eine Tableau gibt eine Uebersicht der bis Ende 1854 gefaßten .^Beschlüsse und die Einbürgerung von 88 Heimathlosen mit a.len erforderlichen .Angaben,^ um deren Erkennung zu erleichtern.

Das andere enthält das Verzeichniß der angebli..ben Heimathlofen oder .der einheimischen und fremden Vaganten , die nach eingeleiteter Untersuchung in ihre Heimath geschafft worden sind ; dieses letztere Verzeichniß wird besonders für die Verhinderung der Entstehung von neuen Heimathlosen von Nutzen sein.

776 Kurz , die Arbeit der Einbürgerung ist bedeutend vorgerückt und e.^ steht zu erwarten , daß wir bald einen Zustand aufhören sehen werden^ den zu beseitigen die Bundesbehörden stets bestrebt gewesen find.

H e i m ä t h l o se n u n t er s uchu n g.

Der Bericht des Generalanwalts weist auf die Uebelstände hin, welche zuweilen daraus erwachsen , daß die Untersuchungeu betreffend die Heimathlosen den kantonalen Behörden zugewiesen werden.

Er bemerkt hierüber was folgt .^ ,,Jm Uebrigen hat sich auch im Laufe des Berichtsjahres der schon ,,im Geschäftsberichte für 1855 berührte Uebelstand wieder gezeigt, welche^ ,,eine Folge ist jenes Bundesbeschluß vom 23. Juli 185.5, wodurch die ..Untersuchung der Verhältnisse neu in der Schweiz auftauchender Vaganten ,,in ,,,,erster Linie^ den Kantonalpolizeibehörden überlassen wurde.

Es.

,,ist dadurch in Wahrheit einfach jenes alte verpönte Verfahren wieder ,,zurückgeführt worden, welchem die Heimatlosigkeit gröftentheils zu ver-

,,danken ist. Es ist allerdings richtig, daß die Wiederherstellung jene.^

,,alten Schlendrians nicht, sondern vielmehr ein geregeltes Verfahren be.^ ,,absichtigt wurde, wobei immer ein s i c h e r e s Resultat erlangt werden ,,sollte, allein in der Praxis ist es anders geworden. Denn die Kantonal,,behörden geben stch nicht die Mühe, erschöpfende Untersuchungen über die^ ,,Heimath von Vaganten zu führen und schicken dieselben ohne Ermittelung ,,ihrer Heimath einfach über die Grande, von wo die .Abgeschobenen dann ,,entweder wieder zurückgeschoben werden, oder von einem andern Gränz,,puukte her freiwillig zurückkehren.

.^ wird sich nun freilich einstweilen ,,daran nichts ändern lassen; das aber bleibt sicher, daß der Rekrutirung.

,,der Heimatlosigkeit nur allein am sichersten gesteuert werden kann durch ,,strenge Polizei und gründliche, durchaus erschöpfende Untersuchung jede^

,,zweifelhaften Falles.^

Jhre Kommission findet diese Bemerkungen wohl begründet und fi^ kann daher nicht umhin, den Bundesrath einzuladen, die Untersuchung, so oft er Ursache hat anzunehmen, daß die Kantonalbehörden nicht den wünschbaren Eifer und die erforderliche Thätigkeit entwickeln, durch eine...

eidg. Beamten führen zu lassen, so zwar, daß aus diese Weise die Leitung der Untersuchung in erster Linie durch die Bunde^behörde l.eforgt und nur ausnahmsweife den Kantonen übertragen würde. Wir beabsichtigen indessen hiebei keineswegs, darauf hinzuweifen, es möge die Stelle eines eidg. Generalprokurators , welche im verflossenen Jahre aufgehoben worden ift^ wieder befetzt werden.

E i n b ü r g e r u n g d e r H ei m a t h l o fen.

Jhre Kommission hat mit Bedauern wahrgenommen , daß mehrere Kantone nichts gethan haben , um dem Gesetze über die Heimathlosen Voll-.

zng zu verschaffen ; es sind dieß die Stände Bern , Solothurn , Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf.

Der Bericht verbreitet sich ausführlich

777 .liber das, was in jedem Kanton hätte gethan werden sollen und das , was .wirklich gethan worden ist ; die eben bezeichneten Kantone haben jedoch keine, selbst nur vorbereitende Anordnungen getroffen.

Und doch spricht sich das Gefetz vom 3. Dezember 1850 bestimmt ^und kategorisch aus; im Art. 14 gewährt es den Kantonen eine einjährige Frist, um sich beim Bundesrathe darüber auszuweisen, daß die Einbürge^ xung der ihnen zuerkannten Heimathlosen wirklich stattgefunden hat. Der Bundesrath kann eine Verlängerung dieser Frist gestatten. Diese Einbürgernng ist für beide Klassen von Heimathlofen , sür die Geduldeten und die Vaganten sowohl (Axt. 2), als für die Landsaßen und ewigen Einwohner (Art. 17) vorgeschrieben. Diese Naturalisation soll zur Folge haben die Einverleibung in einen Gemeindsverband und die Zuertheilung eines Gemeindsbürgerrechtes (Art. 3).

Die Vollziehung dieser Bestimmungen, besonders derjenigen betreffend die Ausnahme in ein Gemeindsbürgerrecht, ist das beste Mittel, um der Heimathlosigkeit ein Ende zu machen und ihr vorzubeugen, und der Bundes...

rath muß sie daher von den im Rückstand befindlichen Kantonen verlangen.

Offenbar hat das Gesetz immer die Zutheilung aller Heimathlosen .und Landsaßen an die Gemeinden oder Bürgerschaften bezweckt und es ist

dieß, wie gesagt, das beste M.ttel, dem Heimathlosenwefen künftighin zu

steuern. Wenn aber der Bundesrath diese Zutheilung verlangen darf, so muß er auch darüber wachen , daß die Kantone in ihre Gesetzgebung nicht Bestimmungen ausnehmen, welche dem Grundsatze des Bundesgefetzes von ..1850 widerstreben, das Ortsbürgerreeht aufheben und dahin zieleu würden, Klassen von Jndividuen ohne eigentliches Ortsbürgerrecht zu schaffen. Solche Leute würden zwar stet^ dem Kanton angehören , allein der Hauptzweck des Gesetzes wäre vereitelt.

Jhre Kommission trägt daher darauf an, den Bundesrath einzuladen, hei denjenigen Kantonen , die das Gefetz der Einbürgerung d...^ Heimathlosen vom 3. Dezember 1850 bisher nur theilweife oder gar nicht vollzogen haben , daraus zu dringen, daß auch sie dieses Bundesgefetz in allen Theilen in Vollziehung setzen. Ebenso soll der Bundesrath sorgfältig darüber wachen , daß keine neuen Fälle von Heimathlofigkeit entstehen.

A u s w a n d e r u n g v o n H e i m a t h l o s e n nach ^ A m e r i k a .

Jm verflossenen Jahre haben sieh mehrere Kantone dahin geeinigt, die ihnen zugetheilten Heimathlosen nach Amerika^ zu schaffen. Dieses Verfahren dürfte jedoch , wenn nicht mit gehöriger Umsicht gehandelt wird,

Uebelstände^ zur Folge haben, indem man gegen die allfällige Rückkehr

dieser Leute durchaus nicht sicher gestellt ist. Der Bundesrath sollte daher die Kantoue, welche sich ihrer Heimathlofen durch die Beförderung nach Amerika entledigen, darauf aufmerksam machen , daß fie im Fall der Rückknnft dafür verantwortlich sind , allen Jndividuen , die ihnen kraft des Gesetzes zugetheilt worden find, Ortsbürgerrechte zu verschaffen.

7.^8 F e s t s t e l l u n g e i n e r Frist für E i n s p r a c h e n g e g e n B e s c h l ü s s e de.^ B u n d e s r a t h e s , b e t r e f f e n d d i e Heim a t h l o s e n .

Jhre Kommission pflichtet der Anficht des Bundesrathes bei , daß e.^ zweckmäßig wäre, eine Frist zu bestimmen , binnen welcher die Kantone den Weiterzng an das Bundesgericht zu erklären hätten. s^lis sie die Be.^ schlüsse der Vollziehungsbehörde über ZIItheilung von HeinIathlosen nicht anerkennen. Solche Beschlüsse dürfen nicht lange ohne Wirkung bleiben, ^ wenn dadurch nicht der Gang der Verwaltung gehemmt werden soll W i r l a d e n daher, B e z u g n e h m e n d a u f das, w a s w e i t e r o b e n hinsichtlich d e r R e k u r s e i m A l l g e m e i n e n g e s a g t w o r d e n i s t , d e n B u n d e s r a t h ein, d.ie g e s etzl i eh e F r i st f ü r d i e W e i t e r z i e . h u n ^ zu b e s t i m m e n , in dem Si u n e , daß für die V o r n a h m e d e r erf o r d e r l i c h e n N a c h f o r s c h u n g e n g e n ü g e n d e Z e i t g e l a s s e n und^ auf b e s o n d e r e s A n s uche n a u ch e i n e F r i s t v e r l ä n g e r u n g g e stattet werde.

P r ü f u n g d e r P r o t o k o l l e , R e g i s t e r , A r c h i v e ...e.

Wir schließen diesen Bericht mit der Bemerkung , daß die Kommission mit Befriedigung sich vom regelmäßigen Geschäftsgange des Departements.

der Ordnung und genauen Haltung der Protokolle und des Archives überzeugt hat. Trotz der bedeutenden Arbeiten^ welche die Untersuchung gegen die bei dem Neuenburgeraufftand Jnplizirten zur Folge hatte, erlitten die Geschäfte des Departements keine Verzögerungen, und die Zahl der Anfangs 1857 noch zu erledigenden Gegenstände war sehr gering und durch die Notwendigkeit, sich die erforderlichen Nachweise zu verschaffen^ bedingt.

^.

^..fcha^t^rei^ de^ .^nst- und ^aude^artement^.

ili.

..^ofiwesen.

Der bundesräthliche Bericht gewährt eine ebenso einläßliche als licht^ volle Darstellung dieses Geschäftszweiges.

Die Kommission ist erfreut, sich mit den^allgemeinen Gesichtspunkten, von denen ans das Postdepartement bei der Geltendmachung seines in alle Lebensverhältnisse eingreifenden Bundesregals sieh bisher bestimmen ließ, vollkommen einverstanden erklären zu können. Auch erblickt fie in dem dießjährigen Reinertrage von Fr. 1,636,932 oder von Fr. 1,726,196. 0i, wenn die Vermehrung des Jnventarkonto dazu gerechnet wird mit Fran^ ken 150.372. 06 Nettogewinn für die Bundeskasse über die v.^lle Entschädignng an die Kantone hinaus den Beweis dafür, daß die Erleichterung des Verkehrs in allen Richtungen den fiskalischen Jnteressen des ...^taat..^

77..)'

unter einer umsichtigen Verwaltung nicht widerstreitet , sondern daß .mir . dex guten Bedienung des Publikums zugleich auch am Besten für die volle postalische Entschädigung an die Kantone gesorgt wird.

Dabei verhehlt sich Jhre Kommission keineswegs , daß die progressiver^ Verkehr.^unahmen bei den Posten , wie in andern Verhältnissen einmal ihren natürlichen Höhepunkt erreichen werden , über den hinaus eine weitere^ Vermehrung des Briefe , Paquet- und Reifendentransportes. nicht mehx zu erwarten ist.

Jndessen darf man, ohne befürchten zu müssen , daß die Zukunft diese Voraussetzung als zu sanguinisch herausstellen werde , mit Grund annehmen, daß die ^ Schweiz ihren postalischen Kulminationspunkt noch lange nicht erreicht hat , sondern daß sie dermalen nur das erste Stadium ihrer postalifchen Reformen durchgemacht hat.

Mit der raschen und vielseitigen Entwicklung des ausländischen sowohl, als ganz befonders des schweizerischen Eisenbahnnetzes tritt offenbar auch für unsere postalischen Einrichtungen ein ueue.^ Wendepunkt ein.

Die Kommission hat mit Vergnügen wahrgenommen, daß das Poftdepartement statt, wie dieß bei ältern Jnstituten öfters vorkommt, etwas scheel auf den überflügelnden neuen Eonenrrenten hin^ublicken , vielmehr die neuen schweizerischen Verkehrsanftalten der Eisenbahnen und ^ Dampfbootlinien freundlich begrüßt und von vornherein alle Einleitungen trifft, nm tro.^ der neuen Eoneurrenz ^und gerade durch sie den postalischeu^Verkehr noch höher zu steigern.

Es läßt sich zwar nicht läugnen, daß aus den im Berichte aufgeführten Gründen dem Poftärar in nächster Zeit durch die Eisenbahnen empfindliche Verluste verursacht werden dürsten. Anch ist es dermalen noch schwer abzusehen , bis wann und inwieweit diese Verluste durch die VerBesserung der Sei:enkurse ausgewogen werden. Dessen ungeachtet theilen wir .vollkommen die Ansicht, daß man die Uebelstände dieser kriti^en Uebergan^speriode nur dadurch glücklieh überwinden wird , daß man ..ach gründlicher Vorbereitung ohne Zagen voll und ganz zu denjenigen Reformen und Umgestaltungen des postalischen Betriebes übergeht, die dem neu entstehen.^ den Verkehrsleben am Besten entsprechen, unbekümmert darüber, ob sie mit den veralteten Maximen und Gewohnheiten übereinstimmen , oder von ihnen wesentlich abweichen.

Personelles.

Es ist begreiflich , daß mit der wachsenden Arbeit auch die Zahl der erforderlichen Beamten und Bediensteten ansteigen muß.

Diesem Uebelstande läßt sieh nur durch möglichste Vereinfachung der verschiedenen Dienstmanipulationen^durch eine zweckmäßige Vertheilun^ der Geschäfte, gute und strenge Diseiplin und insbesondere auch durch gesteigerte Befähigung de.^ Dienstpersonals entgegenwirken.

^ Will aber der Staat größere Anforderungen an seine Beamten stellen, so darf er andererseits in einer Periode, wo alle Lebensbedürfnisse in fort-

^0 schreitender Vertheurung begriffen sind, auch nicht zu karg an feinen zur ^Fxistung einer ehrenhaften Existenz kaum mehr hinreichenden .Besoldungen festhalten. Kein Wunder, wenn ihn sonst je die fähigsten und tüchtigsten ^Arbeiter verlassen und zu lukrativern Berufsthätigkeiten , sei es zu den Eisenbahnen , oder in den Handel und in die Jndustrie u. s. w. übergehen.

Jn den Besoldungen den Zeitverhältnissen möglichst gerecht zu werden ..(wobei die Kommission^ hauptsächlich die untern un^ mittlern Beamten im Auge hat), sowie durch festbegränzte, aber eher niedriger gehaltene Kau^ ^tionen, auch befähigten ärmern Leuten den Eintritt iu den postalischen Dienst ^der Eidgenossenschaft zu erleichtern, sind daher zwei Punkte, welche Jhre .Kommission, ohne förmliche Antrage zu bringen, der Beachtung des Bundesraths sehr empfehlen möchte. Dabei sieht sie sich veranlaßt , dem Postund Baudepartement gegenüber noch den Wunsch auszusprechen, in der im .Beachte angedeuteten Weise jeweilen nur in zweiter Linie zur Ereirung neuer stehender Aushülf.^eamtungen zu schreiten, und zwar erst nachdem fich das System der bloß temporären Aushülfe als unzulänglich erwiesen ^at. Fortwährende strenge Beaufsichtigung aller Veiwaltungs- und Dienst^ branchen dürfte um so notwendiger sein , je mehr die damit beauftragte ^Personenzahl anwächst. Dagegen versteht es fich von selbst, daß jedem .Angestellten sein Verdienst, sofern .er sich keine Bußen zu Schulden kommen läßt, auch ungeschmälert zukommen muß, so daß die Fälle, wo ein Postpferdhalter seinen Postillonen die ihnen gebührenden Trinkgelder zurückbehält, gänzlich aufhören sollten. Von der .Geschicklichkeit und Brauchbarkeit dieser untergeordneten Bediensteten hängt am Ende Leib und Leben der Reisenden .ab, sowie die Regelmäßigkeit und Sicherheit des Dienstes.

Diese Be^.iensteten sind daher sicherlich ihres Lohnes werth, und verdienen den entsprechenden Schutz.

P o st t a x e n.

Jn naherer Ausführung der oben im Allgemeinen geäußerten Meinung ^ ^iiber die Notwendigkeit neuer Reformen in unferm Postwesen , glaubt die Kommission sich zunächst mit der vom Bundes^a:h ausgesprochenen Ansicht .über die hohe Wünschbarkeit einer Revision der P o s t t a x e n , und zwar speziell in den von ihm angegebenen Richtungen vollkommen einverstanden .erklären zu sollen.

^ Nicht nnr sind fast alle andern gu^ administrirten Staaten bereits zum System der E i n h e i t s t a x e n übergegangen, und haben wir dieses System in unferm internationalen Verkehr bereits mit angenommen , sondern es liegt auch in dem Gang der Dinge, daß dermalen, wo die Lokomotive bald in einem Tage die Schweiz von einem Ende zum andern durchfliegt, ^die alte Taxation nach Wegstunden nicht mehr am Platze ist.

Jetzt, wo das Geitzen mit der Zeit bis auf die Minute zugespitzt wird , find un.uöthige Manipulationen, schwerfällige Kontrollen u. d. m. sicherlich von keinem Nutzen mehr.

7.8.^ Gewichtige Bedenken gegen diese Neuerungen lassen sich nur aus dem f i s k a l i s c h e n Standpunkte erheben.

Man muß sich fragen. Wie gxoß ^er anfängliche Ausfall beim Brieftransport infolge der Einführung dex ^Einheitstaxe sein wird .^ wie lange es gehen dürste , bis derselbe ausge.glichen wird durch die Zunahme der Briefzahl..

Jst ferner der Moment für diese Reform nicht um so ungünstiger, ^.ls gleichzeitig durch die Eisenbahnen die Einnahmen des Personentrans.ports geschmälert werden .. u. s. w.

Diese Fragen alle lassen fich sreilich nur an der Hand genauer statiBischer Tabellen mit etwelchex Sicherheit beantworten.

Jhre Kommission .sieht . daher gerne der vom Bundesrathe bereits angeordneten Sammlung .der uöthigen Materialien entgegen.

Grundsätzlich und von der Annahme .ausgehend, daß die nähern Berechnungen keinen allzuempfindlichen Ausfall .herausstellen werden , sprechen wir uns indessen schon jetzt ganz unumwunden und zuversichtlich für die verschiedenen, vom Postdepartement angedeuteten .Reformen aus.

Durch das Generalsekretariat des Postdepartements ist Jhrer Kom..mission nachgewiesen worden, daß bei einer Einheitstaxe von 11 Eent.

schon jetzt kein Ausfall zu befürchten wäre..

Wollte man indessen, wie ^.ir annehmen, auch auf 10 Eent. herab^ehen, so wird sich diese Differenz in Bälde durch die Arbeitsersparnisse, die rasche Vermehrung des Brieftranoportes u. s. w. nach den bei uns und anderwärts gemachten Erfahrungen sicherlich auch. bald ausgleichen.

Daß der Reingewinn zur vollen Deckung der .^Kantonal^ Entschädigungen .ausreiche , wird sich aber um so sicherer erzielen lassen , als man n^cht auf ^halbem Wege und bei halben Maßregeln stehen bleibt , sondern mit durch^reifenden Reformen sofort dem postalischen Verkehr a l l s e i t i g neuen Aufschwung verleiht.

Die Kommission hat dem Bericht des Bundesraths mit Vergnügen .entnommen, daß das Postdepartement von nun an auch den Alpenrouten vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken gedenkt, und daß es in denselben fürderhin eine erhebliche Einnahmsquelle erblickt.

Es darf daher gehofft werden, daß die ausnahmsweise Taxation des Verkehrs über die Alpenpässe wesentlich modifizirt werden wird. Namentlich durch Erleichterung des in n er n Verkehrs, ganz besonders ^es Paquet.. transportes und der Valoren , sowie durch einfachere
Begränzung des betreffenden Radons werden nicht nur den zunächst betroffenen Landestheilen, sondern wohl auch dem Fiskus^ früher oder später Vortheile erwachsen.

Jhre Kommission möchte daher dem Bundesrath empfehlen , in Er.wägung zu ziehen, ob und welche Erleichterungen in den sog. Bergtaxen, .namentlich mit Bezug auf den innern Verkehr, einzutreten habend zumal das Gesetz über die Posttaxen die höhere Taxation des Paquettransportes auf den Alpenpässen überhaupt nur f a k u l t a t i v ausgesprochen hat.

Bundesblatt. Jahrg. IX. Bd. I.

77

782 Ueber die Frage , ob und inwiefern der Reingewinn des Bundes je-^ weilen zur Deckung früherer oder späterer Ausfälle in den Entschädigungen.

an die Kantone bestimmt werden könne , hat der Bundesrath eine besondere

Vorlage angekündigt.

Jndem die Kommission daher diesen Punkt unberührt läßt, möchten fie dagegen die Frage anregen.. Ob es nicht an der Zeit wäre, die Portofreiheit, wie in andern Staaten, immerhin gegen volle Entschädigung an die Kantone aus der Bundeskasse gänzlich aufzuheben^ Dabei nehmen wir an , daß die leicht zu kontrollirenden Militär- und Axmenbriese, wie bisher frei wären, dagegen die zu fo vielfachen Mißbrauchen Anlaß gebende amtliehe Korrespondenz ganz wie ^andere Briefe taxirt würde.

Jn allen Staaten, wo man aus Vereinfachung der Postadministratior.^ hinzielte, hat die amtliche Portofxeiheit aufgehört. Die Kantone würden dabei nichts verlieren , weil ihnen aus der Bundeskasse ihre wirklichen Portobetressnisse vergütet würden, und hinwieder durch das Aufhören des.

Mißbrauchs der Portofreiheit die Einnahmen der Post um so größer wär^n, mithin die vollen postalischen Entschädigungen an die Kantone um so ge-.

ficherter.

Kuxswesen.

^ Durch die fueeesfive und bruchstückweise Jnbetriebfetzung des schweizerifchen Eisenbahnnetzes ist das Kurswesen gewissermaßen in eine beständige Fluktuation gerathen und es ist die Ausgabe dieses Postzweiges dermalen in mehrfacher Beziehung^ mit Schwierigkeiten verbunden. Während einerseits.

die einträglichsten Kurse durch die Eisenbahnen absorbirt werden, müssen den le^tern zu lieb in den verschiedensten Richtungen neue Seitenkurse erstellt und in verdoppeltem Maße die einzelnen , noch nicht mit Schienen belegten Zwischenstrecken durch die Post bedient werden. Daß die in Abgang kommenden Pofthaltereien, sow.e die nur auf kurze Zeit neu zu errichtenden Stationen fich dieses preeäre und provisorische Verhäitniß hoch.

und theuex bezahlen lassen , versteht sich von selbst.

Ebenso ist es be^ greiflich , wenn auch selten gerechtfertigt , daß das Publikum , vom neuen^ Verkehrsinftitut angezogen, gerade da um so anspruchvoller gegenüber den Postanstalten wird, wo diese mit den Eisenbahnen in nächster Jnfluenz^ stehen und auf unbestimmte Zeit den plötzlich angewachsenen Reisendenzudrang befördern müssen.

Die Kommission kann daher im Ganzen nur mit Anerkennung auf die Art und Weise .. blicken , wie ^die Postverwaltung in diesem fortdauernden.

Provisorium ihre Aufgabe gelöst und dabei noch einen erheblichen Gewinn zu erzielen sich bestrebt hat. Sie verhehlt sich aber so wenig,
als das.

Postdepartement, daß für die nächste Zeit durch die wachsende Konkurrenz^ der Eisenbahnen in den Einnahmen aus dem Personentransport empfindliche Ausfälle zu gewärtigen sind. Sie möchte daher dem Bundesrathe empfehlen, soweit thunlich, .da wo behufs besserer Jnfluenz mit den Eisenbahnen durch.

783 provisorische Zwischen^ und Seitenkurse Verluste zu gewärtigen find, die

Eisenbahnen möglichst in Mitleidenschaft zu ziehen, indem gerade diesen

durch die erwähnten provisorischen Kurse am meisten Vortheile erwachsen.

Dagegen scheint es uns eher zulässig, wenn man bei der Bedienung einzelner Gegenden , die ihren bisherigen Verkehr verlieren , etwelche besondere Rücksichten walten läßt.

Auch versteht es sich von selbst, daß sich die Postverwaltung nicht nur in keiner Weife der Eisenbahnspekulation tributäx machen darf, sondern daß sie gegenüber den Privatgesellschaften die Rechte .

^ des Bundes in voller Weife wahren und jedwede Versuche der Postverwaltung, nicht von den Postbeamten ausgetheilte Fahrbillets oder von der.

Verwaltung anerkannte und mit ihr vereinbarte Fahrtenordn^ngen aufzudrängen, abweisen soll, zumal da ^ wo in Folge besonderer Uebereinkommnisse der Postverwaltung bis anhin von den Reisenden besondere Provisionen bezahlt wurden. Ueberhaupt dürfte es von nun an zu einer besondern Aufgabe des Postdepartement^ gehören , ohne den Eisenbahnen feindselig gegenüber zu treten , doch innerhalb der dem Bunde vorbehaltenen Rechte.. darüber zu wachen, daß dem Publikum und dem öffentlichen Verkehr aus den Rivalitäten der einzelnen Gesellschaften nicht Nachtheile und Schaden erwachsen.

So wünschbar es ist, daß das Kurswefen bald möglichst wieder seine frühere festgeglie.^erte Gestaltung gewinne, so hält die Kommission dennoch dafür, daß bezüglich der Seitenkurse eine provisorische Aushülfe der Privatindustrie mittelst K.^essionsbegünstignngen an Omnibusführer ^e. vorläufig vorzuziehen ist. .^luch wird es zweckmäßig sei.^, auf den meisten Seitenknrfen ans ein den veränderten Bedürfnissen rnehr entsprechendes, möglichst wenig Zugkraft bedürfendes Wagens.)stem überzusehen.^ Endlich sah es die Kommission gerne, daß die Postverwaltung mit der Paris^Straßburger^ Gesellschaft besondere Verträge abgeschlossen hat, um den ^ug der Reifenden nach der Schweiz zu leiten , wünscht aber sehr,

daß gleichzeitig ähnliche Bestrebungen aueh in andern Richtungen fort-

gesetzt werden.

Ebenso wäre es in Bezug auf auswärtige Verwaltungen sehr wünsehenswerth , wenn der theilweise uns entgangene Transit wieder gewonnen und auch gegenüber Sardinien für die Korrefpondenz ein wohlfeileres Gränzra^on vereinbart und überhaupt eine Taxermäßigung erzielt werden könnte.

Bezüglich des vorjährigen Auftrages, zu untersuchen , ob der für ^lnsehaffung neuer Wagen und Fuhrmaterialien verwendete Betrag nicht von der allfälligen Verlustsumme der Kantone für ihre Entschädigungen in Abzug zu bringen sei, ist der angekündigte Bericht des Bundesrathes zu gewärtigen.

.^..l. B.nwesen.

Die Kommission hat nicht ohne einiges Befremden wahrgenommen, daß man beim Bau der großen St. Bernhardstraße an dem einen Tunnel vorwärts arbeiten läßt, während man darüber noch^ nicht einig ist, ob derselbe nicht weiter unten anzubringen sei ! !

784 Sie will fich ohne nähere Prüfung der Sachlage nicht näher darüber einlassen, glaubt indessen, daß die schweizerischen Kostenanschläge für den zweiten Tunnel eher unterschätzt fein dürsten und daß derselbe jedenfalls eine längere Bauzeit erfordern wird. Da nun Sardinien den Mont-Eenis mit Schienen belegen und durchbrechen will, da ferner die savo.^fchen Bahnen unmittelbar mit der Walliferbahn in Verbindung treten und diese hinwieder wenigstens bis zum Fuße des Simplon vordringen wird , so läßt fich der Nutzen der Bernhardstraße kaum mehr sehr hoch anklagen.

Rhone- und Rheinkorrektion.

Die Kommission vernahm mit großem Jnteresse , daß die französische Regierung von der. gewiß sehr richtigen Anschauung ausgehend, daß den wiederholten Wasserverheerungen nur durch Begegnung in deren U r s p r u n g und in ihrem Entstehen nachhaltig entgegengewirkt werden könne, im Rhonethal zu diesem Behuse spezielle Studien vornehmen läßt.

Wenn dergleichen Nachforschungen sogar für das französische Rhonegebiet, obgleich dieser Fluß fein Geschiebe vorher im Genfersee ablagern kann, von Bedeutung sind, so dürften ähnliche Untersuchungen in den schweizerischen Hochalpen zwar ganz besonders behufs einer gründlichen R h e . n k o r r e k t i on eindringlichst z.t. empfehlen sein. Nachdem schon die frühere Tagsatzung, dann die gemeinnützigen Vereine und in neuester Zeit in gelungener Weife und mit dem bestem Ersolg einzelne Gemeinden und Landesgegenden in dieser Richtung Untersuchungen angeordnet und Schutzbauten vorgenommen haben , scheint es der Kommission eine des Bundes würdige Aufgabe zu sein, diese Frage mit allem Naehdru.k und. aller Gründlichkeit weiter zu verfolgen.

Die Kommission möchte daher den Antrag stehen : ,,Es sei der Bundesrath eingeladen, durch sach- und landeskundige Fachmänner die Frage in allen Richtungen untersuchen zu lassen, ob und durch welche Mittel und an welchen Orten im Hochgebirge den Wasser^ verheerungen vorgebengt und in ihrem Ursprunge begegnet werden könne; insbesondere, welche Art von Verbauungen (Klusen) dagegen anzuwenden feien. ^ Durch diese Schlußnahme soll dem Entscheide der Bundesversammlung in keiner Weise vorgegriffen werden, ob der Bund und in welchem Verhältnisse gegenüber den betheiligten Kanlonen bei der w i r k l i c h e n A u s -

führung fich betheiligen dürfe.

Es handelt sich hier ausschließlich nur

^m die Kosten einer t e c h n i s c h e n E x p e r t i s e , welche die Bundeskass^ ohne Präjudiz übernehmen kann.

Ebenso setzt die Kommission voraus, daß die Unterhandlungen hinsichtlich der .Auslösung der Brüten und Mühlen in Konstanz u. s. f. ernstlich weiter verfolgt werben.

785 Bundesxathhaus.

Die Kommission hielt ihre Sitzungen bereits im neuen Bundesrathr,.ause. Sie fühlt sich verpflichtet, der bundesräthliehen Berichterstattung auch ihrerseits . den Ausdruck der vollsten Anerkennung über die Art und Weise beizufügen, wie die Behörden und Einwohner der Bundesstadt Bern die ihr durch das betreffende Bundesgesetz überbundenen Leistungen erfüllt haben.

Eben deßha.b findet die Kommission aber auch eine dem großartigen Gebäude würdig entsprechende innere Ausstattung , soweit sie der Bundes-

kasse obliegt , selbst bei etwelcher Ueberschreitung des Büdgets , vollständig

gerechtfertigt.

Es war der Kommission sehr erwünscht , vom betreffenden Departe..

ment die Zweifel beseitigt zu wissen , daß im Nationalrathsfaal für die Mitglieder desselben, wie im Ständerathe, Tische oder Pulte angebracht werden sollen , worauf d^e Kommission allerdings nicht geringen Werth setzt.

.^. ..^eIe^ra.^^enwesen.

Die immer größere Ausdehunng und die rasche Produktivität dieses noeh neuen Jnstitutes macheu der Verwaltung alle Ehre.

Was den an sich wenig lukrativen internen Depefchendienst betrifft, so ist sehr darauf zu achten, daß keine Mißbräuche aufkommen dadurch, daß Seitens des Dienstpersonals allzugefällige Anfragen bei einem benachbarten Bürean gratis beforgt werden und insbesondere dadurch, daß Seitens der Eifenbahntelegraphenstationen durch allzu weitgehende Jnterpretatio^ des Ausdrucks ,,Dienstdepefchen^ und sonstige Mittheilungen dem öffentlichem Telegraphen .manche Depeschen entzogen werden.

Jndem wir den Bundesrath einladen möchten , in beiden Richtungen

allfällig nöthig werdende Maßnahmen zur Geltendmaehung des Regals zu

ergreifen, verbinden wir den Wunsch, daß das sog. Telegraphengehe.mniß immermehr eine Wahrheit werden möchte, so schwer es sein mag, hiefüx eine ganz genügende Kontrolle zu finden.

Beim internationalen Verkehr, namentlich nach der Seite des deutschösterreichischen Telegraphenvereins hin , fand die Kommission die Gebühren für die Gränzgegenden immer noch zu hoch. Die Vereinbarung eines wohlfeilern Gränzra...ons wäre daher sehr zu wünschen.

Die T e l e g r a p h e n w e r k s t ä t t e hat dieses Jahr einen erheblichen Gewinn abgeworfen, indem der .Verkauf von Apparaten durch den weit verbreiteten Ruf unseres Technikers einen namhaften Umfang gewonnen hat.

Sobald die Werkstätte indessen nicht nur für das eigene Netz bestimmt bleibt und somit den Eharakter eines industriellen Erwerbszweiges annimmt, müßten in der Organisation derselben jedenfalls Veränderungen vorgenommen werden.

Nicht nur ist das Lokai zu klein und hat das Geschäft als solches e.nen zu geringen Umfang, sondern es müßten die Doppelstellungen eines

786 Ehefs der Werkstätte und technischen Jnspektors und überdies^ eines kaufmännischen Waarenversenders und Verkäufers mehr von einander ausgeschieden werden.

E.nmal ^ehlt e^ dem Vorsteher all' dieser Geschäftszweige an der uöthigen Zeit zur Besorgung dieser verschiedenen Obliegenheiten, und es muß derselbe seine Kräfte und Aufmerksamkeit höchst unzweckmäßiger Weise zu sehr zersplittern , während andererseits der Telegraphendirektion eine gehörige Kontrolle über die Werkstätte bisher abgieng, obschon sie sür alle Vorkommenheiten mitverantwortlich ist.

Jm Falle der Beibehaltung dieser Jndnstrie sollte daher eine Organi^ sation eingeführt werden, ähnlich derjenigen, wie sie in jeder Fabrik besteht, und wonach der. Wexkführer die erzeugten Gegenstände an einen Buchhalter und Magazinverwalter abliefert, welcher den Verkauf besorgt und den Eingang und Ausgang in Evidenz erhält. Ob hiedurch eine Personalvermehrung nöthig wird, oder ob das Expeditionsbüreau der Tele^ graphenverwaltung hiezu ausreichen wird.. serner, ob solche Speknlationsunternehmungen in den Händen von Staatsbehörden auf die Dauer gedeihen werden und rathsam sind^ w.i..e Sache näherer einläßlicher Untersuchung.

Die Kommission glaubt sich daher vor der Hand aus diese allgemeinen Andeutungen beschränken zu sollen.

^.

^scha^l.re^ de.... ^ilitarde^artement.^.

Die kriegerischen Konstellationen, die gegen Ende des Jahres 1856 ^en schweizerischen Horizont umwölkten, die dadurch veranlaßte TruppenAufstellung un.^ insbesondere die allgemeine Begeisterung, welche damals das ganze Schweizervolk erfaßte , haben in neuester Zeit wieder mehr als je die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Beschaffung unseres Wehrwefens, dessen Lücken und schwache Seiten gelenkt und von manchen Seiten her^ mehr oder weniger begründete oder wenigstens wohlgemeinte Verbesserung^ vorschlage hervorgerufen.

Es kann nicht in der Aufgabe Jhrer Kommiffi^n liegen, sich mit denselben zu befassen oder darauf näher einzutreten, zumal sie einer Periode entsprungen sind , die bereits nicht mehr dem vorliegenden Geschäftsjahre angehört.

Jndem wir uns daher nur auf die Ergebnisse der Militärverwaltung des Jahres 1856 beschränken, bemerken wir zunächst mit Vergnügen den im Allgemeinen befriedigenden und in stets fortschreitender Entwicklung begxiffenen Stand unserer Militärinstitutionen.

Militärgesetzgebung.

Wenn bei einigen wenigen Kantonen einzelne Punkte ihrer Militärgeset^gebung noch zu Ausstellungen Seitens des Militärdepartements Anlaß geben.

787 .und in zwei derselben, iu Fxeibuxg und in Baselland, die Entwexfuug entsprechender Militärorganisationen noch gar nicht an die Hand genommen Worden zu sein scheint, so darf man wohl mit Grund hoffen, daß die jüngsten Ereignisse auch hier einer völligen Durchführung dex Bundesvorschristen in allernächster Zeit Bahn brechen werden.

Obschon das Departement die Frage der Militärpflicht der in auderu .Kantonen niedergelassenen Schweizerbürger prinzipiell zu lösen fich hat an.^ gelegen sein lassen , so scheint uns dieselbe doch nicht ein- für allemal beseitigt zu sein , so lange in den Kantonen der Begriff der Niederlassung verschiedenartig bestimmt ist. Ohne eine möglichste Ausgleichuug der dießfälligen Anschauungen werden daher fernere Konflikte schwerlich ganz zu vermeiden sein.

Stand d e x Armee u n d d e s K r i e g s m a t e r i a l s .

Laut dem Berichte fehlen fünf Oberste im Generalstabe. Jüdesseu scheint uns diese Lüeke weit zulässiger , als deren Ausfüllung durch über.eilte, nicht vollständig gerechtfertigte Ernennungen.

Wenn wir mit der Anficht des Bundesrathes in Betreff. der Gewin..

^.ung der erforderlichen größern Anzahl von Subalternoffiziexen im Generalstab einig gehen, so halten wir es immerhin für wahrscheinlich, daß in Bezug auf die Bildung eines seiner Aufgabe durchweg gewachsenen voll.zähligen Stabes noch eingreifendere Reformen .nöthig fein werden. Erst, wenn diese schwierige Aufgabe befriedigend gelöst ist, können wir uns im .Besitze einer wahrhaft feldtüchtigen Armee im vollen Sinne des Wortes ^glauben.

Nicht weniger nothwendig ist aber auch die endliche Organisation und jeweilige Kompletirung der fehlenden taktischen Einheiten beim Auszug sowohl als in der Reserve, sowie den meisten Kantonen auch eine größere

.Thätigkeit in der Organisation ihrer Landwehr zu empfehlen ist.

.

Ebenso finden wir erneuerte Einladungen zur Vervollständigung des .

vorgeschriebenen Kriegsmaterials an diejenigen Kantone, welche hierin noch Lücken aufweisen , sehr am Platze.

Militärverwaltung.

Die Militärkanzlei sanden wir in bester Ordnung. Durch Besetzung ^es fehlenden Sekretärpostens mit einer zur Führung der Registratur geeigneten Persönlichkeit wird der Dienst nur gewinnen. Das Kriegskom^nissariat ist durch die außerordentliche Anhäufung von Geschäften mit den ..Rechnungsabschlüssen etwas in Rückstand gerathen. ^en Säumnissen dex kantonalen Kxiegskommissärs und den schon im Herbste zugegangenen Auf.trägen , sofort für alle kriegerischen Eventualitäten vorsorgende Maßregeln.

zu treffen, ist es zunächst zuzuschreiben, daß die Rechnungen für die Schulen .und Txuppenzusammenzüge erst in der jüngsten Zeit li.^uidirt wurden.

DieWenigen der Neuenburgex Okkupation und des Wintexfeldzugs folgen er^

^788 nach. Unterdessen werden den Gemeinden u. s. w. à Eonto Zahlungen vexabfolgt. Zur Vermeidung derartiger Uebelstände sollte, namentlich ir.^ außergewöhnlichen Fällen, dem Oberkrieg.^kommissär lieber noch ein k...r^ respondirender Gehülfe zur Seite gegeben oder derselbe, ^fei es bei de.^ Armee , sei es in seinem Büreau , für die laufenden Geschäfte durch einen andern tüchtigen Kommissariatsoffizier erfetzt werden. Auch scheint es un..^ in mehrfacher Beziehung und besonders zur Vereinfachung der Arbeit zweckmäßiger , wenn alle Zahlungen auf die Mandate des Kriegskommissariat^ hin direkte von der Bundeskasse aus expedirt würden.

U n t e r r icht.

Mit lebhaftem Bedauern muß auch die diesjährige Kommission di^ Wahrnehmung machen, daß während alle andern neuern Waffenplätze be-

reitwilligst für zweckmäßige Lokalitäten sorgen, die Frage in Betreff dex^ Kaserne in T h un um keinen Schritt weiter gediehen ist. Wenn auch die Wegziehung der Kurse von diesem Waffenplatze als letzter Ausweg und als letztes Mittel in Anwendung gebracht werden mag und soll, so hoffeu wir doch, daß mittelst fortgesetzter Verhandlungen mit den Betheiligteu.

noch eine befriedigende Verständigung erzielt werden könne.

Da die angenommene Regel der Nichtgewährung von Adjutanten an.

die Jnspektoren der Jnfanterie mit mancherlei Uebelständen sowohl für de....

inspizirenden Obersten, als für die. Heranbildung jüngerer Stabsoffizier^ verbunden ist, so hält die Kommission dafür, man dürfte in dieser Hinficht doch etwelche größere Liberalität walten lassen , selbst auf die Gefahr hin , den begleitenden Adjutanten für seine Reiseanslagen mehr als mit dessen einfachem Solde entschädigen zu müssen. Die Hauptsache ist doch die, daß der Zweck dieser Jufpektionen nach allen Richtungen hin erreicht werde , was ohne alle Begleitung oder nur mit Hülfe kantonaler Ordon^

nanzoffiziere dem ^nspizirenden Obersten nicht so leicht möglich ist, als.

wenn er einen dazu besonders eingeschulten zuverlässigen jüngern Stabs-

ofsi.zier bei sich hat, der sich bei diesen Anlässen selbst in militärischer Hin-

ficht mehr anszubildeu und zu befestigen Gelegenheit hat.

Die Bundesversammlung hatte im vorigen Jahre beschlossen, .es fei der Bundesrath eingeladen, seinen Beschluß vom 20. Februar, betreffend den Eintritt der Eadres in die Rekrutenfchulen, in dem Sinne abzuändern,

daß die betreffende Mannschaft gleichzeitig , jedoch nicht schon beim Beginn.^ der Schule einzuberufen sei.

. Wir sehen uns veranlaßt, diesen Beschln^ zu wiederholen, indem e.^ uns notwendig scheint, dafür zu sorgen, daß tüchtige Lent.. durch unnütze Zeitverschwendung, namentlich in den Rekrutenschulen, nicht abgeschreckt wer^ den, Unterosfiziersstellen bei den Spezialwaffen anzunehmen, zumal die Neigung für solche onerose Stellen allenthalben eher im Abnehmen be^ griffen ist.

78.^ Da in Entsprechung de... Disp. 3 vom Jahre 1856, betreffend de.. .

^Vorunterrieht der Rekruten der Spezi ..lwaffen, Seitens des Militärdeparternents weitere Vorlagen angekündigt wurden , so bleibt uns in dieser Be-.

ziehuug nichts zu bemerkeu übrig.

Wenn indessen mittelst. eines allgemeinen Reglements für die Rekrnti^ xung der Spezialwaffen allzustrikte Vorschriften aufgestellt werden wollten..

so besorgt die Kommission , daß bei den so verschiedenartigen Verhältnissen.

der Kantone das allzu gleichmäßige Ausheben der Mannschaft aus ziemliche..

Schwierigkeiten stoßen dürfte.

Damit will sie übrigens dem Bestreben des Departements, für eine.

Vollständige Kompletirung der Kompagnien in eingreifender Weise zu sorgen,.

keineswegs entgegenwirken ; vielmehr möchte sie den Bundesrath wiederholt.

einladen, auch fernerhin auf Mittel und Wege bedacht zu sein, um namentlich bei der Kavallerie die Kompagnien einmal vollzählig organifirer^.

und in stets kompletem Stande erhalten zu können.

Jn Betreff der Zentralschule gewärtigen wir die angekündigten VerÄnderungen in der Organisation derselben, indem wir mit Rücksicht au^ einige zur Zeit sich geltend machende Bedürfnisse solche für ^erforderlich.

und gerechtfertigt ansehen. Dabei erlauben wir uns darauf hinzudeuten, daß es uns im Jnteresse einer nachhaltigen Jnstruktion der Offiziere de.^ Generalstabes zweckmäßig scheint, einer jeden größeren praktischen Uebung^ rnit vereinigten Waffengattungen unmittelbar auch einen kurzen theoretischer^ Unterricht voransgehen zu lassen, und zwar würden wir einen solchen jedesmal sowohl bei ^lnlaß von Trnppenzusammenzügen , als bei gemeinschaft-.

lichen Wiederholnngskursen größerer Truppenabtheilungen oder vor de.^ Applikationsschule selbst voranschicken.

Die bei den vorjährigen Truppenzusammenzügen gemachten Ers^.hrunge^ haben^ die Notwendigkeit und hohe Wünfchbarkeit folcher Uebnngen in.

augenfälliger Weise herausgestellt. Was nützt auch aller Waffenunterricht,.

wozu dienen alle Auslagen für das Militärwefen , wenn die Armee im.

Felde sich nicht recht zu bewegen und der Kommandirende seine Truppe^ nicht gehörig zu führen, uoch zu verwenden weiß..

Die Kommission möchte daher mit dem Bundesrathe die j ä h r l i c h ^ Abhaltung solcher Truppenzusammenzüge anf's Wärmste bevorworten, wobei sie aber weniger Rücksieht auf die Kehrordnung der geraden und ungeraden Numeros der taktischen Einheiten nehmen , fondern vielmehr den Zweck

dieser Ueb.ungen mit Berücksichtigung des Bedürfnisses der Truppentheile,.

besonders aber der Generaistabsosf^iere im Ange behalten würde.

Zu.

diesem Behufe dürften aber jeweilen auch möglichst viele Generalstabs- und Kommissariatsbeamte in Dienst gerufen werden. Dagegen sollten unnöthig^ Truppeumärsche so viel nur immer möglich vermieden werden.

^90 Festungswerke.

Für die Armirung der Festungswerke auf St. Luziensteig und Be.lenz .hat der Bundesrath bereits eine Kommission .. niedergesetzt und gewärtigt ^toch deren Vorschläge.

Wir erwarten , daß bei dieser Prüfung namentlich auch die Frage erwogen werden wird, ob das gesetzlich vorgeschriebene Kaliber des Po^itionsgefchützes nicht in ein angemesseneres Verhältniß zu einander gebracht ^werden sollte. Die Erfahrungen der letzten Truppenaufstellung haben näm..ich schon fühlen lassen , daß die größeren Kaliber lange nicht in hinreichen^ ^der Anzahl vorhanden find, so daß die bei Bafel und Schaffhausen errichteten Feldwerke kaum hinreichend mit passenden Geschützen hätten versehen werden können , um den dortigen Gefechtspofitionen vollkommen zu .entsprechen. Dieser Nachtheil dürfte bei der schweizerischen Armee mit der Zeit um so fühlbarer werden, als die auswärtigen Heere, besonders in Frankreich , immer mehr zu einem schwereren Kaliber greifen. Bekanntlich .legen alle militärischen Autoritäten auf das schwere Kaliber immer größeres ^Gewicht.

F e u e r w a f f e n und S c h i e ß p u l v e r .

Der Bericht des Militärdepartements spricht von den fortgesetzten Ver. suchen mit Geschosse^ für das Jägergewehr.^ Ohne diesen Versuchen entgegen^ treten zu wollen, müssen wir aber doch unsere Erwartung ausfprechen, daß da^urch in der Anschaffung der einmal beschlossenen Jägergewehre für das Bun^esheer keine weitexe Verzögerungen herbeigeführt werden. Vielmehr dürste ^möglichste Beschleunigung in der Ausführung der betreffenden Beschlüsse sehr wünschbar sein, wie denn überhaupt die Ausrüstung unserer gefammten Jnfanterie mit einer wirkfamern Waffe, als unfer jetziges Kommisgewehr, Durchaus nothwendig wird.

Wir vermissen daher ungerne im Berichte .nähere Details über die Versuche mit dem sog. Prelaz-Burnans-Stutzer und ^ähnliche neue Erfindungen.

Wir halten dafür, die Aufgabe des Ehefs des Materiellen liege nicht sowohl im Selbsterfinden, als im stets wach^samen Zueignen anderweitiger Verbesserungen in den Kriegswerkzeugen.

Während der bundesräthliche Bericht in Bezug auf das vielgetadelte

eidg. Schießpulvex bei der Artillerie dessen Unzuverlässigkeit und Untaug^iichkeit zum richtigen Schießen selbst bedauert und angibt, daß dadurch das Vertrauen der Mannschaft zu ihrer Waffe untergraben werde, wird ^weiterhin bemerkt, daß das eidg. Pulver für den Gebrauch des Stutzers uun wieder vollkommen verwendbar sei. Diese Eita.^e gewähren indessen der Kommission noch keine Beruhigung ; vielmehr hält sie es für dringend .nothwendig, daß man diesem Gegenftande fort und ^sort die angestrengteste ^Aufmerksamkeit zuwende. und zwar sowohl in Hinsicht auf die Fabrikations.^veise des Pulvers, als in Hinsicht^ auf eine Reorganisation der PulverVerwaltung.

791 Das Hauptziel, gutes, für jeden Zweck zuverlässiges und brauchbares Pulver zu gewinnen, ist ein so allseitig gefühltes Postulat, daß man von dessen baldiger Erreichung durchaus nicht ablassen kann. Nach den Aussagen von Fachmännern soll dieses Ziel zum Theil schon dadurch erreichbar sein, daß man größexe Pulvervorräthe hält, um nur gelagertes Pulvex ^n den Verkauf bringen zu können. Da indessen der Bundesrath , wie wir hören , dermalen die Pulverfrage in besondere Behandlung genommen ^hat, so wo.len wir unsererseits nicht mit hierans bezüglichen formulirten Anträgen voraneilen Jndem wir hiemit unsere Bemerkungen über den Geschäftskreis des 'Militärdepartements schließen, erlauben wir uns nur noch die erfreuliche Erscheinung zu konstatiren, daß alle Truppentheile sowohl in den Schulen, hei^ den Znsammenziigen, als während des langdauernden OkkupationsDienstes in Neuenburg ein im Ganzen vom besten Geiste beseeltes , wohl disziplinirtes Betragen an den Tag gelegt und damit zugleich ein neues Zeugniß abgegeben haben für die echt militärische Ausbildung unseres schweizerischen Milizheeres.

Nichtsdestoweniger dürfte man sich namentlich bei Anlaß des im An..

fange des Jahres gleichzeitig in Aussicht gestandenen allgemeinen Aufgebotes aller unserer Streitkräfte und Vertheidigungsmittel überzeugt haben , daß ^u einer wirksamen nachhaltigen Verteidigung unseres Vaterlandes und behufs einer erfolgreichen Kriegsführung gegen auswärtige Mächte, sowohl in Bezug aus die Organisation, die Führung, Bewaffnung und Ausrüstung, sowie Verpflegung unserer Armee noch manche Lücken nud UnvollkommenReiten zu ergänzen und zu überwinden übrig bleiben.

Der Bericht des Herrn Generals d. d. 15. April 1857, sowie anderweitige Anregungen werden dem Bundesrathe daher ohne Zweifel noch Veranlassung geben, von sich ans, nach reislicher Prüfung, in mancher Richtung resor.natorische oder ergänzende Maßnahmen zu beschließen, xesp. dießfällige Au^räge an die Bundesversammlung zu bringen. Die Kommission würde indessen ^ihre Ausgabe zu. überschreiten glauben, wenn sie dermalen schon mit vereinzelten Anträgen den Militärbehörden vorgreifen wollte; vielmehr erlaubt sie sich .n dieser H i n s i c h t nur die Bemerkung, daß der Bund, falls neue Aus.gaben für Militärzwecke nothwendig werden sollten, diese, ohne auf fast .unüberwindliche
Schwierigkeiten und ^Widerstand zu stoßen , nicht wohl den Kantonen zumutheu darf, sondern daß die Mittel zur Bestreitung dieser^ Kosten jedenfalls aus der besser bestellten Bundeskasse geschöpft werden müßten.

^.

^e^a^re^ de.^ Departement... ....... .Innern.

Der Geschästskreis dieses Departements hat fich feit 1848 allmälig mehr und mehr erweitert. So ist in der letzten Zeit dieser Rathsabtheilung die Handhabung der polizeilichen Ordnung und die Aufsicht über

792 das Dienstpersonal im Bundesrathhaus übertragen worden. Die Sekreta^ xiatsgeschäfte auf dem Departement werden mit Sachkenntnis^, Fleiß uu^ Genauigkeit besorgt.

Die B u n d e s k . i n z l e i geht ihren gewohnten siehern Gang und entspricht den eher zu- als abnehmenden Anforderungen, welche an fie^

gestellt werden. Obwohl die gefetzgebenden Räthe im Jahr 1856 unge-

wohnlicher Weise vier Mal -- vom 21. Januar bis 7. Februar, dann vom 7. bis 26. Juli, ferner vom 15. bis 17. September und endlich vom 27. bis 30. Dezember -- sich besammelten, es auch bekannt ist, daß vor und nach den Sessionen der Bundesversammlung das Kanzlei-Personal vielfach zu Arbeiten für lettere in Anspruch genommen wird und in Folge dessen .^die ordentlichen Kanzieigefchäfte bei Seite gelegt werden müssen, so fand die Kommission doch bei ihrer Zusammenkunft die Protokolle der Bundesversammlung, des National- und Ständeraths, sowie des Bundesraths und dessen Missivenbuch ins Reine geschrieben und kollationirt. Di.^ sorgfältige Mundirung derselben läßt da und dort zu wünschen übrig. Di^ übrigen Kanzleifontrolen fanden sich bis auf den Tag vorschriftsgemäß nachgesührt.

Die

Einnahmen der stets gut geführten Kanzleirechnung betrugen

Fr. 6400. 86., die Ausgaben Fr. 44,614. 27 Et. Die einen und andern blieben unter den Büdgetanfätzen. Das Bundesblatt warf Fr. i 000 weniger ab. als veranschlagt wurde. Mit Vergnügen nahm die Kommission die Ersparnisse wahr, welche auf den Druckkosten (Fr. 31,235. 19 Et.

1855: Fr. 45,418. 05 Et.) und der Anschaffung von Schreibmaterialien gemacht worden sind. Für letztere namentlich wurden Fr. 2.^21. 23 Et.

weniger verwendet, als veranschlagt war, und Fr. 1195. 87 Et. weniger als 1855.

Laufen hier die Ersparnisse auch nicht in größere Summen, so sind sie doch ein Beweis von löblicher Ordnung und Oekonomie , si^ machen den Beamten Ehre, die zunächst durch Sparsamkeit und gute Auf.ficht solche Resultate erzielt, und die Prüfungskommission nimmt hievo....

gerne anerkennende Vormerkung. Sie erwartet auch, daß die Beheizung und Beleuchtung im neuen Bundesrathhaus auf eine eben so zweckmäßige als ökonomische Weise besorgt werden könne. Vielleicht wären anch^ Ersparnisse ^ zu erzielen , wenn , nachdem nun das neue Bundesrathhaus.

bezogen ist, die Expedition des Bundesblatts und der Verschleiß der Jr.^ primate von einem Kanzleiangestellten besorgt und die Bundeskanzlei so der.

Bezahlung von nicht unbedeutenden Provisionen an Zwischenverkäufer enthoben würde.

.Obwohl die deutsche Auflage des B u n d e s b l a t t s von 1500 auf 1250 herabgefetzt, also um 250 Exemplare verkleinert wurde, so scheint die Auflage doch noch stark genug zu fein. Wie i 855 wurden davon 534 an Abonnenten und 236 von Amtswegen abgegeben. Von den 750 Exemplaren der französischen Auslage sind 400 an Abonnenten und 159 von Amtswegeu verabfolgt worden. Die G e s e t z e s s a m m l u n g wurde

^

793

^n gleichviel Exemplaren gedruckt wie im Jahr 1855 (3000 deutsche, 1250 französische und 500 italienische Exemplare). Es ist politisch und kulturgeschichtlich nicht ganz unbemerkenswerth, wie sich die Abonnenten für das Bundesblatt u..d die Gesetzessammlung auf die verschiedenen Kantone vertheilen. Es kommen da^on .nach Zürich 132 Exemplare in deutscher u. 1 in französischer Sprache ..

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Wenn man in obigem Verzeiehniß die Kantone Uri, Schw^z, Unterwalden, Glarus, Zug, Bafelland, Appenzell und Thurgau vermißt, so darf nicht daraus geschlossen werden, daß in diesen Kantonen gar keine Abonnenten des Bundesblat^es sich befinden. Es ist vielmehr gewiß, daß d^e Kreiszeitungsbüreaux von Zürich, Luzexn, Basel u. s. w. von denjenigen Exemplaren, welche unter den Kantonen gleichen Namens in obiger^ Tabelle aufgeführt erscheinen, einige in die Nachbarschaft versenden.

So liefert das Kreiszeitnn^sbüreau von Zürich 24 Exemplar^ nach Thurgau, 4 nach Zug und 4 nach dem Großherzogthum Baden, 1 nach Württemberg und 2 nach Bauern; .dasjenige von B a s e l 6 nach Solothurn und 2 für den Kanton Bern; jenes von L a u s a n n e 4 nach Freiburg und 2 nach Wallis; dasjenige von St. G a l l e u 15 nach Appenzell A. Rh., 9 nach Glarus und 1 nach Schw^z.

Ueberdies bringen die Zeitungen den Hauptinhalt des Bundesblattes sehr oft weit früher, als das amtliche Publikationsorgan selbst, was natürlich der Anschaffung des Letztern durch Privaten Eintrag thut.

Daß die P x o m u l g a t i o u der Bundesgefetze hin und wieder theils materiell mangelhaft, theils mit vermeidlichen Kosten verbunden ist, wird hier anläßlich berührt.

Einen Beweis für das erstere fand die Kommission im Bericht des Generalanwalts, welchem zufolge der Uebertreter einer postalischen ^Verordnung wegen mangelhafter Promulgation derselben von dem betreffenden Gericht von der Jnstanz absolvirt werden mußte.

Jn der andern Beziehung gibt es Kantone, wie Zürich, Bern, Luzern, Schaff-

hanfen, Appenzell A.Rh., St. Gallen, Tessin und. Genf, welche die.

794 .Bundesgesetze und Verordnungen in neuem Satze entweder in ihr Amt^ blatt oder in ihre kantonale Gesetzessammlung aufnehmen oder in besonderer Sammluug dem kantonalen Amtsblatte beigeben. Andere Kantone promut giren die von Bern erhaltenen Bundesgesetze durch Anschlag, Kirchenrnf.

Versendung von Exemplaren. Zug läßt nach dem Erscheinen eines Bundes^ gesetzes amtlich publiziren, daß ein Exemplar derselben bei jeder Gemeind- ^ rathskanzlei von den Bürgern eingesehen werden könne. Mittelst Kreis^ schreiben vom 13. Dezember 1853 machte das eidgenössische Departement des Jnnern einen Versuch, über die Art solcher Promulgation nähere Daten zu sammeln, um darauf gestützt, bestehende Uebelstände und überflüssige Ausgaben zu vermeiden. Der Versuch blieb ohne Ersolg. Die Kommission wünscht, daß der Bundesrath den Gegenstand wieder aufnehme und der Promulgationsfrage in der angedeuteten doppelten Richtung erneuert seine Aufmerksamkeit schenken möchte.

Es war der Kommission angenehm, den Akten zu entnehmen, daß, je näher der Zeitpunkt der Uebersiedelung des eidgenössischen Archivs in seiner dreifachen Abtheilung, des a l t e n oder h e l v e t i s c h e n , des mi t t-

lern oder eidgenössischen Tagsatzungs- (von 1803 --1848) und

des neuen oder B u n d e s - A r c h i v s aus den alten, engen und düftern, dem Archivpersonal in Folge gerügter Uebel^ und Rückstände so häufig als Entschuldigung dienenden Lokalitäten in die Räume des neuen Bundesrath^ hanses heranrückte, das Departement des Jnnern und der Kanzler sich ein^ greifender als bisher mit diesem Verwaltungszweig beschäftigten und -nach Zugrundelegung des M a t e r i e n - , an die Stelle des bisherigen Band^.S^stems, zumal für das neue Archiv - vor Allem auf zweck^ mäßige, äußere Einrichtung der Archivgewöibe Bedacht nahmen.

Jhre Kommission findet im Ganzen die getroffene Einrichtung für gut, wenn auch in Bezug auf Lüftung und Lichtung der Arehivräume und deren Sicherung gegen Einsteigen von Außen Manches nicht nur zu wünschen, sondern wohl auch zu ändern übrig bleibt. Theils überflüssig, th^il^ unzweck^ mäßig für die leichte Manipnlirnng der Akten fand dieselbe die die Heiz.^ röhren verkleidenden Kiapven, die Schieber in den Schränken und einige Tische, welche für das Ablegen von .^rchivalien zu hoch erscheinen.

Wichtiger als das Angeführte wird die definitive Festsetzung des A r c h i v p l a n e s und des A r c h i v r e g l e m e n t s sein. Bisherige unbesriedigende Versuche sür Erstellung des ersten werden, wir zweifein nicht, den Bundesrath darauf hinweifen, den neuen Archivplan erst dann definitiv festzusetzen, wenn eine an und für sich logisch-richtige, den Stoff begwälgende, nicht in ein Unmaß u n n ü t z e r Snbdivisorien zerfallende Eintheilung der Archivalien -- mit der Natur, der Vorkommenheit und dem Gang der Geschäfte in den einzelnen Departements und Dikasterien verglichen .und damit in einen praktifchen, lebendigen Zusammenhang gebracht worden ist.

.

...

Was das A r c h i v r e g l e m e n t anbelangt, so erwartet die Kommission, ^aß bei der schon durch die Anstellung eines zweiten Archivars nothwendig

79.^ ^wordenen Revision des Reglements vom 7. April 1852, sowie^des..

Nachtxags vom 17. November 1856 denjenigen Unbestimmtheiten un.^ Lücken, welche in Bezug auf die Stellung des Vorstands vom Departement..

des Jnnern und des Kanzlers zum Archiv unter sich und zu den Archivaren,.

gegenüber den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Organisation.

und den Geschäftsgang des Bundesraths vom 16. Mai 1849, des Besoldungsgesetzes vom 2. August 1853 und des Reglements der Bundes.^.

kanzlei vom 7. August 1850 unstreitig walten, im Jnteresse einer guten Archivverwaltung abgeholfen werde. Ob es auf die Dauer zweckmäßig sei, daß die beiden nun angestellten Archivare einander koordinirt seien, muß der weitern Erfahrung anheimgesteilt ble.ben.

Jedenfalls ist zu.

wünschen , daß die Archivalien konsequent und einheitlich nach dem vorge^ schriebenen Systeme gesichtet und geordnet, ^ sowie daß die Geschäfte förder-.

lich und gut besorgt werden.

Von dex amtlichen Sammlung d e r a l t e r n eidg. A b s c h i e d e ist der von Herrn Archivar Me.^er von Knonau xedigixte Vl11. Band (von 1778.

--.1798) 1856 erschienen, und die erste Abtheilung des 1ll. Bandes (von

1478-1500), welche den Herrn Nationalrath Segesser zum Redaktor hat, ist ebenfalls dem Druck übergeben. Möchten die Bände 1V (von.

1521-1586, Redaktoren; Mcher von Knonau und J. Krütli), V (von

1587--1648, Redaktor; J. Krütli), V1 (von 1649-1712, Redaktor..

J. A..Pupikofer) und Vll (von 1713 ^ 1 7 7 7 , Redaktor; 1)r. Fechter).

so beförderlich als möglich nachfolgen. Die Kommission bedauert, daß man von dem anfänglichen Vorhaben, den Bänden dieser Sammlung, s.^ weit solche Perioden mit veränderten Landeseintheilungen und Territorialveränderungen beschlagen, eine geographische Karte mit genauer Angabe der alten Straßenzüge u. s. w. beizufügen, aus pekuniären Rückfichten, wie es scheint, abgegangen ist. Niemand besser, als der Oberredaktor diesem Sammlung, Herausgeber eines schweizerischen Atlasses, wäre im Falle gewesen, diese für die vaterländische Geschichte so werthvolle Kollektion mit einer topo^ und hvdographischen Karte zu vervollständigen.

Für das h e l v e t i s c h e Archiv ist seit 1853 das verlangte G e n e r a l repextorium durch den zu diesem Zweck provisorisch ernannten Archiv-

adjunkten erstellt und es sind die bezüglichen Archivalien selbst gelichtet und.

gesichtet und in eine ansehnlichere, brauchbarere Form gebracht worden.

Die Kommission erwartet, daß nun vor Allem, bevor an die Abfassung von M a t e r i e u r e p e r t o r i e n für dieses Archiv geschritten wird, das bis^ vor Kurzem brach gelegene Bundesarchiv (von 1848 an) repertorisirt und für das mittlere oder Tagsatz.ungsarchiv das J n v e n t a r des Archivs der Restaurationsperiode -- bereinigt und vollendet werde. Jn Bezug auf die letztere Archivperiode bedauert die Kommission, daß trotz wiederholter Beschlüsse der Bundesversammlung und der positiven Vorsehrist des Tagsatzungsbeschlusses vom 25. Juli 1^35 noch in Dritthanden liegende .Bestandtheile dieses Archivs zu Gunsten derselben nicht vindizirt worden find.

Auch Divistonäre und mehrere Brigadiers der Feldzüge von 1847

^96

.

^uf 1848 haben ihre Kommando^Archive noch immer nicht an das eidgen.

Archiv abgegeben. Mag auch ein Theil dieser Akten für die Geschichte unerheblich sein , so befinden sich darunter hin nnd wieder andere, welche im Archiv nicht mangeln dürfen. So hat auch der Oberfeldarzt sein ^Sanitätsarchiv noch immer in Handen, und noch nicht in die eidgenössischen Archive abgliefert, während hingegen die Spezialarchive der frühern eid.genöfstschen Artillerie ^Jnspektoreu, so wie auch die .Generalrechnung über

den Sonderbundsfeldzug in jüngster Zeit dem Archivariat eingehändigt

worden sind. Die bisher beanstandete Abgabe von Militärkarten eognoseirungen an das eidgenössische Archiv ist noch unerledigt.

treffende , mit Repertorisirung des mittleren Archivs beauftragte entschuldigt fortwährend die Nichtvollendung des einschlägigen xepertoriums mit dem Nichteingang der fehlenden Akten. Um findet fich die Kommission veranlaßt, den Antrag zu erneuern:

und ReDer beArchivar Generalso mehr

,,Der B u n d e s r a t h ist w i e d e r h o l t e i n g e l a d e n , für Ergänz n n g der A r c h i v a l i e n des Z e i t r a u m e s von 1814 bis 1848, na.m e n t l i ch mit B e z u g aus die A k t e n der T r u p p e n chefs in den F e l d z ü g e n von 1848 bis 1849 u. f. w, die g e e i g n e t e n wirksamen Verfügungen zu treffen.^ Schon im Jahre 1855 hat die mit der Prüfung der Amtsverwaltung des Bundesraths beauftragte Kommission des Nationalraths die Heraus.^abe einer ,,Sammlung der o f f i z i e l l e n A k t e n s t ü c k e der Mediations- und der s p ä t e r e n P e r i o d e n bis 1848^ ihrerseits empfohlen und gewünscht, daß mit den Konkordaten, Beschlüssen und Verordnungen ii...er Gegenstände des innern Verkehrs, der Justiz und Polizei der Anfang gemacht werde. Es wurde dann auch wirklich zu diesem Zweck seit mehreren Jahren ein Posten von Fr. 4000 in das Budget ausgenommen ; derselbe blieb aber immer unverwendet. Wenn die Bundesverfassung im Art. 6 der Uebergangsbestimmungen sagt, ,,die Beschlüsse der Tagsa^ung und die Konkordate bleiben bis zu ihrer Aushebung oder Abänderung in Kraft, soweit sie nicht dieser Bundesverfassung widersprechen^, -- so ist es gewiß dem nicht speziell mit dem schweizerischen Staatsrechte Vertrauten schwer zu wissen, w e l c h e ältere Statute dermalen noch in Kraft bestehen, .und welche ab- oder derogirt find. Die Bekanntmachung des noch in Kraft Bestehenden begegnet einem ^Bedürfnisse.

Die Kommission stellt daher den Antrag: ,,Der B u n d e s r a t h ist e i n g e l a d e n , für S a m m l u n g und H e r a u s g a b e der g e m ä ß Art. 6 der U e b e r g a n g s b e s t i m m u n g e n der B u n d e s v e r f a s s u n g noch in K r a f t b e s t e h e n d e n Beschlüsse der T a g s a ^ u n g und Konkordate die erforderlichen Anorduungen zu treffen.^ Der Zeitpunkt für die Herausgabe einer solchen Sammlung ist kein verfrühter. Unsere Bnndesgefetzgebung hat sich nun in allen. Hauptrieh-

tungen organisch, administrativ und jusliziell so weit entwickelt, daß dieselbe

7.^ ^ls beim ersten Stadium einer Abschlußperiode angelangt betrachtet werden .kann. Dadurch erscheinen die Statute über den Organismus der früh ern Bundesbehörden und ihrer Kanzlei, über die Verhältnisse der einzelnen ^.Kantone zum Auslande, über die Konkordate von ge.mischten Ehen und in .Betreff der Niederlassung, die Dekrete über Münz.., Post- ^nd Zollwefeu ^. s. .w. außer Kraft getreten und antiquirt.

Bezüglich der endlichen Einführung des schweizerischen Maß- und ^..ewichtsf^stems bemerkt der bundesräthliche .Bericht, es sei Grund .vorhanden, anzunehmen, daß ^die Einführung der Maß- und Gewichtsordnung in den Kantonen, welche s. Z. dem dießfälligen Konkordate fremd ^geblieben sind , keinen erheblichen Schwierigkeiten mehr begegnen werde.

Gerne vernahm Jhre Kommission diese Mitteilung, zuversichtlich erwartend, .^aß bald, wie von Waadt und Neuenburg, so auch vo.n Tessin und Geus die Anzeige eingehen werde, .daß auch diese beiden Kantone die Einführung ^es , von der Bundesverfammlung postulirten Maß - und Gewichtsf^stems ^ich alles Ernstes angelegen .sein lassen.

An dem Grundsätze festhaltend, daß das A u s w a n d e r n n g s w e s e n Zunächst Sache der Kantone fei, brachte der Bundesrath in einem Zirkular vom 19. Februar die frühere. Warnung , keine, aller Subsiftenzmittel entbehrenden Jndividuen und Familien auswandern zu lassen, deu Kantonen in Erinnerung, ließ an die schweizerischen Unterstützungsgesellschaften in Rew-^ork^ und Rio-Janeiro Subsidien verabfolgen u.r.d auf erhobene .Entschädigungsreklamationeu der letztern gegen zwei Auswandexungsagenten in der Schweiz zu Gunsten geschädigter ^Auswanderer seine Jntervent.on eintreten. Bei dem einen, in Bafel domizilir.enden Auswanderungsagenten konnte die reklamirte Entfchädigungsfumme ^eingebracht werden ; bei dem ändern hingegen , dessen Domizil in Zürich war , blieb die Reklamation ohne Erfolg. Der betroffene Agent hatte sich aus dem Staube gemacht, und auf eine Eaution konnte nicht gegriffen werden, weil im Kanton Zürich leider kein Gesetz besteht, wonach ein Auswanderung^ age^.t zu Hinterlegung einer Eautiou verpachtet wäre. Wie im Jahre 1855, so war übrigens auch 1856 die schweizerische Auswanderung iu der Abnahme begriffen.

Für Jndustrie- G e w e r b ^ und ..landwirtschaftliche Ausstellungen hat, seitdem sie in Schwung gekommen sind, die Bundeskasse ^chon manche nicht unbeträchtliche Summe aufgelegt. Wir halten sie für . ^vohl angewendet, wenn unsere Fabrikanten und Produzenten durch die ^ei solchen Anlässen dargebotene vergleichende Würdigung ihrer und der ausländischen Erzeugnisse mehr und mehr sich uberzeugen, daß die Schweiz, insofern sie den zur Zeit ehrenvoll einnehmenden Rang in der Produktion^ .nicht verlieren w.lt, sich
nicht einer gefährlichen Sicherheit überlassen darf, -- ihre Thätigkeit vielmehr verdoppeln muß, um für und für die wachsende .Konkurrenz des Auslandes in den verschiedenen Fabrikation^ und Gewerbszweien siegreich zu bestehen. Zu Erreichung dieses Zweckes solcher Aus-

Bundesblatt. Jahrg. IX. Bd. I.

78

798 stellungen tragen unstreit.g gut und praktisch abgefaßte Berichte über die^ selben wesentlich bei. Ein verspätetes Erscheinen solcher Berichte benimmt^ ihnen abex den Reiz der Neuheit und deu größern und bessern Theil ihre.^ Nutzens. Die Kommission kann daher nicht umhin, lebhaft zu bedauern,.

daß theils wegen verspäteter, theils ganz unterlassener Einreichung der^ Spezialrapporte Seitens einiger Preisrichter die Berichte über die 1855.

in Paris a b g e h a l t e n e a l l g e m e i n e l a n d w i r t h s c h a f t l i c h e und G e w e r b e a u s s t e l l u n g erst Ende Mai 1857 erschienen sind. Um fo^ mehr verdient das rechtzeitige Erscheinen des interessanten Berichts des.

Herrn Robert von Erlach über die gleichzeitig stattgehabte Viehäusstellung.

in Paris öffentliche Anerkennung. Bedauern muß die Kommission im fernern, daß bei jener Ausstellung die Schweiz im Präsidentenrathe, welcher nach Art. 25 des Reglements vom 11. Mai 1855 aus den Präsidenten und Vizepräsidenten der einzelnen Preisgerichte für die 27 ersten Klassen bestand , und gemäß Art. 26 das Recht hatte, die von den Klassen, nach vorgegangener Zustimmung der Gruppen, vorgeschlagenen höchsten Belohnungen zu bewilligen oder zu verweigern, auffallender Weife nicht vertreten war. Belgien zählte in diesem Rathe v i e r Stimmen zur Besürwortung der Jnteressen von 606 Ausstellern, Württemberg e i n e für seine

207 Aussteller. Die Schweiz, die ^408 Aussteller vertreten, hätte ihrerseits wenigstens z w e i darin zählen sollen.

Da die für die allgemeine l a n d w i r t h s c h a f t l i c h e A u s f i e l lung in P a r i s v o m Juni 1856 ernannten Kommissäre und Preisxichter dem Herrn Berichterstatter Heinrich V o g e l - S a l u z z i aus Zürich

ihre zum Theil sehr einläßlichen Spezialrapporte rechtzeitig zur Benutzung

einreichten, so konnte der Hauptbericht schon im Hornung 1.^57 erscheinen.

Auch der Bericht des Herrn ...o n Gin g in s d'Eelépens über die V i e h a u s s t e l l u n g in E h e l m s s o r d (England) ließ nicht allzulange auf sich warten. Derselbe verbreitet sich in lesenswertester Weise über die Organisation ...er englischen landwirthschaftlichen Gefellfchast und ihre Wirtsamkeit, über die in England ublichen agronomischen Maschinen und Werkzeuge, überhaupt über die Fortschritte. der englischen Agrikultur und deren Beziehungen zu der schweizerischen. Die Kommission befreute sich daher zu vernehmen, daß Hoffnung vorhanden ist, diesen interessanten Bericht auch ins Deutsehe übersetzt zn sehen, worauf derselbe auch in einer angemessenen Anzahl deutscher Exemplare zweckmäßig ve.theilt werden sollte.

Statistik.

Mit dem Bande^, welcher im Laufe des Jahres 1857

gedruckt sein wird, find dann seit dem Jahre 1851 f ü n f Bände über schweizerische Statistik erschienen.

Der l. Band behandelt die P o p n l a t i o n i s t i k und enthält den schweizerischen B e v ö l k e r. u n g s a t l a s mit elf Reeapitulationsübersichten nach den Ergebnissen der eidgenössischen Volkszählung vom 18. bis

.23. März 1^50.

^

^

7 .

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) .

.

)

Der ll. B a n d , eine Fortsetzung des Bevölkerungsatlasses, enthält in dreizehn Titeln eine Reihe von Ueberfichten^ über den Flächeninhalt nnd die relative Bevölkerung, über die Niedergelassenen, Fremden und Aufent^ halter und die landesabwesenden Schweizer, über die Aktivbürger, über die Mi.itärpflichtigen, über die Altersverhältnisse, über Auswanderung u. f. w.

Der 1ll. Band umfaßt die Statistik ü b e r den B o d e n und s e i n e h a u p t s ä c h l i c h e n B e b a u u n g s a r t e n und enthält Uebersichten über die Hanpterzengnisse des Bodens u..d deren Eonsumation.

Der 1V. B a n d ergänzt die Populationistik in den Bänden 1 und lI

und gibt statistische Uebersichten über die B e v ö l k e r u n g s b e w e g u n g

. d e r S c h w e i z in den J a h r e n 1850, 185i und 1852; er enthält eine Reihe kantonsweiser Uebersichteu über die ^eirathen, Geburten und Sterbefälle.

Der V. B a n d endlich wird die S t a t i s t i k u n s e r s H a n d e l s V e r k e h r s im Jnnern und n^.ch Außen in^ drei Abschnitten enthalten, von denen^ der erste die Handelsbewegung vor der Centralisation des Zollwesens, der zweite n a c h derselben von 1848 bis 1856, und der dritte den schweizerischen Handelsverkehr in den letzten Jahren gegenüber von Frank^ reich, Oesterreich, de.n deutschen Zollverein und Sardinien behandeln wird.

Diese statistischen Arbeiten sind mit wenigen Ausnahmen , die meist der Epoche vor Einführung der neuen Bundesverfassung angehören, die einzigen , welche die Schweiz besitzt. Sie find fo zu sagen das ausschließliche Werk und ^Verdienst des Vorstandes vom eidgenössischen Departement de^ Jnnern, ^.des Herrn Bundesrath Franseini , das um fo mehr anzuerkennen ist, mit je verhältnißmäßig weniger... Aufwand ^ an Kosten und Angestellten diese statistischen Arbeiten und Publikationen bewerkstelligt worden . sind. Zu wünschen wäre gewesen, daß da und dort, wo Vergleichungen mit ausländischen statistischen Angaben stattfanden, jeweilen statt surannir. ter, die .neuesten benu^t wordenwären.

So wurde z. ..B. im dritten

Bande, Seite 106 nn^ 1l... auf Angaben von Moll abgestellt, während

jüngere und zuverlässigere von R e d e n vorhanden waren.

E i d g e n ö s s i s c h e p o l y t e c h n i s c h e Schule. ^ie Kommission hat dem einläßlichen Rechenschaftsberichte des Schulraths über den Stand dieser Anstalt und den G.^ng des Unterrichts während des Schuljahres 185.^56 ^ie verdiente Aufmerksamkeit zugewendet. Obwohl die Schule erst im Lause des Jahres 1857 die im bestehenden Reglement vorgesehene volle Eut-.

wicklnug erhalten wird, fo läßt sich doch schon aus dem jetzigen Gang des Unterrichts und den bisherigen Leistungen der Lehrer und Schüler eine erfreuliche Zukunft.^ für diese schöne vaterländische Anstalt auguxiren. Sollen aber di.^ an die Schule gestellten Forderungen in Erfüllung gehen und - dieselbe nicht gerade in den schwierigsten Erstlings.^ und Noviziatsjahren, in denen sie sich den guten Ruf schaffen muß und alier Augen aus sie ge^ richtet find, N.^.th leiden, so ist vor Allem unerläßlich, daß die auf Unter-

rieht, Stundenplan, Zeitbenützung, Diseip.in und Aufsieht ungünstig ein-

800 wirkenden, ungenügenden, in fünf von einander abgelegenen Lokalitäten zerstreuten Hörsälen, Laboratorien u. s. w., baldmöglichst durch neue, iu e i n e m Gebäude vereinigte Räumlichkeiten ersetzt werden. Es find zwar im Lause des Berichtsjahres ^behufs Erfüllung der im Art. 40, ^iff. 5 ^es einschlägigen Bundesgesetzes dem Kanton Zürich auserlegten Verbindlichke.it, sowie für Festsetzung des Bauprogramms für ein neues Schul^ Gebäude sowohl von dem Schul - als dem Bundesrathe die erforderlichen Schritte gethan worden. Da aber die diesfälligen Verhandlungen mit dex Zürcherschen Regierung bis zur Stunde noch zu keinem Abschlusse gediehen

sind und für das eidg.. Polytechnikum der Bauplatz noch nicht bezeichnet,

^geschweige der Bau begonnen worden ist , so muß die Kommission daraus

dringen, daß die diesfä.tigen Unterhandlungen mit Zürich endlich zum Abschluß gebracht und letzteres ohne längeres Säumen zu Erstellung des polytechnischen Schulgebäudes nach dem von eidg. Experten begutachteten und vom Bundesrath genehmigten Programms angehalten werde. Ungerne hat auch die Kommission dem schulräthlichen Berichte entnommen , daß eine

Anzahl Lehrer, zumal solche der Vl. Abtheilnng, ihre Kurse erst 8--14

Tage nach dem vom Schulrathe festgesetzten Anfang des Jahreskurses be-

gonnen und daß dieses höchst ungünstig auf die Schule eingewirkt hätte.

Diese Unregelmäßigkeit wird dadurch erklärt, daß wegen einer gleichen Verzögerung des Anfangs der Kollegien der Universität , auch diejenigen Vorlesungen des Polytechnikums , welche von den Studenten besucht werden, nicht früher hätten beginnen können. Es ist zwar allerdings schon durch das Schulgesetz ei..e ziemlich enge Verbindung des eidg. polytechnischen Jnstituts mit der Zürcher Hochschule aufgestellt, und es sind auch an letzterer bereits manche Fächer z. B. sämtliche Naturwissenschaften und die Mathematik beseitigt worden , indem die Studierenden der Hochschule an den Besuch der Kollegien des Polytechnikums verwiesen werden ; allein die Kommission hegt das volle Zutrauen zu dem eidg. Schulrathe^ er werde niemals zugeben , daß das eben angedeutete Verhältniß überhaupt störend und hemmend in den Unterricht und die Disziplin der polytechnischen Anstalt eingreife und er werde insbesondere die nöthigen Sehritte thun. um ^ im Einverständnisse mit dem ^ürcherschen Erziehungsrathe auf einen gleichzeitigen Beginn der Vorlesungen an der polytechnischen Schnle und an ^ der Universität hinzuwirken trachten.

6.

.^.efchä^l..re^ d.^ ..^andel^- und ^...llde^arternent.^.

Bei Prüfung des Geschäftsganges des Departements hat man Ursache, über Dessen Regelmäßigkeit und die Ordnung sich zu erfreuen, welche in allen Zweigen dieser so verwickelten und vom finanziellen Standpunkte aus so

wichtigen Verwaltung herrscht. . Die Ueberwachung aller Angestellten findet so zu sagen fortwährend

statt.

Die Berichte der einzelnen Direktoren

^..

^01

^ringen allmonatlich sämmtliche Vorfälle oder Verhältnisse,. die neue Weisungen oder Verbesserungen des allfällig Mangelhasten nothwendig machen, .zur Kenntniß des Departementschefs.

Die Zollverwaltung hat daher auch im verflossenen Jahre Fortschritte gemacht. Es war bei dieser Verwaltung eine Ordnung und ein Zusa.nmenhang, die volle Anerkennung verdienen.

Die Einnahmen haben sich in immer steigendem Verhältniß vermehrt, ohne daß die Ausgaben iu gleichem Maße zugenommen hätten. Die statistischen Ueberfichten betreffend die Ein- , Aus- und Durchfuhr werden mit Sorgfalt so fortgeführt . daß ^ fie jederzeit einen genauen Ueberblick über den Stand unserer Handelsverbindungen und unserer Jndustrie gewähren.

.

Die Fälle von Schmuggel und .Zollumgehungen haben merklich abgenommen, obschon die Gränzbewachung nicht nachläßiger gehandhabt wurde.

Das Departement hat es sich angelegen sein lassen , auf dem Administrativwege die meisten Zollübertretungen zu erledigen, so daß nur 10 den Gerichten überwiesen werden mußten.

Wir können dieses Verfahren nux billigen und wünschen, daß an demselben festgehalten und Milde geübt werde, wenn der Uebertreter nicht in bös^.r Absicht gehandelt zu haben scheint.

Die Abfertigungsformalitäten an den Gränzen wurden mit weniger Strenge ausgeübt und so. der Reisendenverkehr möglichst wenig belästigt.

Die Protokolle, Register, Kontrollen werden reinlich, auf den Tag und mit der Sorgfalt geführt , welche eine Verwaltung erfordert , deren Einkünfte fich aus eine Summe von mehr als 6 Millionen belaufen. Die Bürgschaftsfehristen aller Angestellten wurden nach einem neuen Formular ausgestellt und finden sich sämmtlich beim Departement hinterlegt.

^

.Handel.

Der Bericht des Bundesrathes verbreitet sich ausführlich über die Handelsbeziehungen der Schweiz mit dem Anslande ; er tri^ auf Einzelnheiten , die sowohl für unsern Handel als für unsere .Industrie sehr interessant sind, ein und weist nach, daß auch in dieser Hinsicht die Eidgenossenschast stete Fortschritte macht.

Die Einfuhr hat sich im Jahr 1856 vermindert, während die Durchund Ausfuhr zugenommen haben, und die Handelsbeziehungen überhaupt einer immer größerern Entwicklung entgegenftreben.

Aufstellung einer Handelsabtheilung.

Wir berühren diesen Gegenstand nnr, um die i^nmer größere Bedeutung, die er für die Schweiz gewinnt und die Notwendigkeit darzuthun, aus ^die Ansichten des Bundesrathes einzugehen , der bei diesem Departement eine besondere Abtheilung zu errichten wünscht, welche sich ausschließt^

.mit dem eigentlichen Handel zu befassen hätte.

802 Wir halten dafür, es werde eine solche Abtheilnng nicht nur der Ver..

waltung große Dienste leisten in Betreff der ihr zustehenden Entschließungen, sonder.. auch dem Publikum , welch' letzteres sich dort wiinschbare Nachweise leichter wird verschaffen können.

Die relative Bedeutung des schweizerischen Handels, die Aenderungen, welche die .Eisenbahnen im Verkehr herbeiführen werden und welche. sich bereits fühlbar machen, lassen die Bestellung eines besondern Beamten für den kommerziellen Theil der Verwaltung , sowie eine baldige Besetzung dieser Stelle wiinfchbar erscheinen. Jedenfalls dürfte^ es angemessen sein, wenn der Bundesrath die Frage betreffend Errichtung eines Zentralbüreaus für die Statistik prüfen würde, in dessen Geschäftskreis die Handelsangelegenheiten fallen werden, und das auch für die übrigen Verwaltungen, z. B. das Militärwesen u.- f. w. , von Nutzen fein dürfte , indem es jedem Departement^ die ihm benöthigten Materialien und Nachweise an die Hand geben könnte.

Die Errichtung eines solchen Büreaus wird es auch möglich machen, die Ernennung eines Oberzolldirektors zu verschieben. Die Nichtbesetzung dieser Stelle hatte bisher keine andern Uebelftände zur Folge , als eine Geschäftsjahre für den Departementschef und den Oberzollsekretär.

Gehalt des O b e r z o l l s e k r e t ä x s .

Mit Rü.ks.cht hierauf billigt Jhre Kommission den Beschluß des Bundesrathes, den Gehalt de... Obexzollsekretärs um 10l)0 Fr. zu erhöhen, um ihn für die ihm auffallenden Nebengeschäste zu entschädigen , um so mehr , als dieser Beamte mit Eifer und Auszeichnung fein Amt versieht und der Verwaltung gu:e Dienste geleistet hat , weßhalb fie sich angelegen sein lassen soll, sich denselben zu erhalten. Die Summe von Fr. 1000 wird aus dem Kredit für die Stelle eines Obexzolldirek.^rs erhoben ; der Rest dieses Kredits könnte zur Besoldung derjenigen Beamtung verwendet werden , welker h..uptfächlich die Handelsangelegenheiten zukämen und deren

Errichtung wir billigen.

Erhöhung der Gehalte.

Was die Gehalte betrifft, so find wir der Anficht, daß der Bundesrath untersuchen sollte, ob es nicht d^ Fall sei , die Besoldung der meisten Unterangeboten .zu erhöhen. Die Preise der Leben.^mittel können vielleicht wieder sinken, allein diejenigen der übrigen Bedürfnisse werden stets höher bleiben als zur Zeit, in welcher die Besoldungen^ festgestellt worden sind.

Man muß gestern , daß für die meisten Beamten die jetzigen Gehalte

zu niedrig sind und es ist zu befürchten, daß dieselben zum Nachtheile der

Verwaltung ihre Stellen aufgaben werden , sobald andere vorteilhaft ere Beschäftigungen sich ihnen darbieten.

Wir wünschen, der Bundesrath möchte untersuchen, ^b eine Erhöhung der Gehalte der Zollbeamten nieht gerechtfertigt erscheine..

803 K o n f u m o s t e u e x aus Getränke.

Der Bundesrath hat sich im verflossenen Jahre mit den kantonalen ^Gesetzen und Verordnungen ^ über den Bezug von Verbrauchssteuern auf .Wein und geistigen Getränken beschäftigt. Die Gesetze von Graubündeu .und Wallis enthalten Bestimmungen , die den von der Bundesverfassuug aufgestellten Vorschriften zuwiderlaufen. Jhre Kommission hofft, daß^diese Stände, den Einladungen des Bundesrathes Folge gebend, diese Bestimmungen abändern und mit den Grundsätzen der Verfassung in Einklang .bringen werden.

.

P a t e n t e fiir H a n d e l s r e i s e n d e .

Der Bericht iiber die Beschwerdeu betreffend die Patentgebühren , die durch einige Kantone von den Handelsreisenden erhoben werden, wird vom Bundesrathe nächstens der Bundesversammluug vorgelegt werden, und diese ^vird alsdann die geeigneten Schlußnahmen fassen können , um den Grundsatz ^er Handels^ und Gewerbsfreiheit aufrecht zu halteu und die Hemmnisse zu ^beseitigen, die derselben unter dem Vorwande von Polizeimaßregeln in den

Weg gelegt werden.

Verordnung

b e t r e f f e n d die Holzausfuhr.

.

Die Beschränkungen betreffend die .Holzaussuhr haben ebenfalls die ^Aufmerksamkeit des Bundesraths auf fich gezogen, und auf seine Einladung l..at der Kanton Waadt das von ihm früher erlassene Gesetz abgeändert.

Der Kanton Wallis dagegen hat .seine daherige Gesetzgebung beibehalten, die unter dem Vorwande, ein .Schlaggeld zu erheben, eine Ausfuhrgebühr v.^n 1 Fr. für jede Zngthierlast festsetzt.

Es ist dieß ein .eigentlicher Zoll aus. dem aus dem Kanton geführten Holz, zumal das im Kauton verbrauchte Holz davon völlig srei ist, indem die Gebühr .nur bei den drei Gränzbüreaux G o n d o , St. .Moritz und B o u v e r e t bezogen wird.

Diese Gebühr steht in zu offenbarem Widerspruche mit der Verfassung^ bestimmung, die die f r e i e Ein- und A u s f u h r aller B o d e n - und ^ G e w e r b s e r z e u g n i s s e g e w ä h r l e i s t e t , als daß .der Bundesrath uicht mit aller Kraft bei dem Stande Wallis ans die Aufhebung eines solchen Zolles dringen sollte. Wir hoffen daher, daß diese zwar verwickelte AnGelegenheit ihre baldige Erledigung finden werde.

.Lokalrechte, b e t r e f f e n d den Fremden- und Waarentransport.

Jhre Kommission hat mit Befriedigung wahrgenommen , daß der ^Bundesrath fich mit den in einigen Kantonen bestehenden Vorschriften, be^ .treffend den Fremden^ und Waarentransport, beschäftigt hat, welche wahre ^Monopole zu Gunsten gewisser Gegenden aufstellten.

Sie wünscht, daß .auf diesem Wege fortgeschritten werde , um zur gänzlichen Aufhebung aller .derartigen. .Vorrechte zu gelangen.

.

.

.

804 Allgemeines Reglement und Zolltarif.

Schließlich findet Jhre Kommission, es wäre an der Zeit, sich mi^ der Revision des allgemeinen Reglements über die Vollziehung des Zollgesezes, sowie der bisher erlassenen einschlägigen Verordnungen und Jnstruktionen zu befassen. Dem zur Zeit bestehenden Reglement liegt das Zollgesetz von 1849 zu Grunde, .und obwohl dieses Gefetz durch dasjenige vou 1851 aufgehoben wurde, so steht jenes erste Reglement, wenngleich mehrfach modifizirt, doch immer noch in Kraft. Eine Umarbeitung wird die Zusammenstellung der bisher gefaßten Beschlüsse möglich machen, nnd^ mithin auch deren Kenntniß und Anwendung sowohl dem Publikum als de^ Beamten erleichtern.

Nach Vollendung dieser Umarbeitung dürfte es zweckmäßig sein , dem Reglement eine neue Auflage d..s Zolltarifs unter Berücksichtigung alle.^ Modifikationen, die derselbe seit 1851 erlitten hat, folgen zu lassen.

Gegenwärtig fällt es schwer , sich darin zurecht zu finden , denn um sicher^ zu sein, welche Bestimmungen noch gültig find, muß man beinahe alle.

Bände der Gesetzgebung zu Rathe ziehen.

^.

^e^ast^reia de^ .^iuau^devartemeut.^.

. Uebex die Finanzverwaltnng des Bundes in ihrer Gesam.ntheit behält fich die Kommission vor, um Wiederholungen zu vermeiden , bei Prüfung der Staatsrechnung für das Jahr 1856 ihr Urtheil abzugeben; dagegen glaubt sie, hier diejenigen Spezialverwaltungen , wie 1) die Münzverwaltung, 2) und^ 3) die Pulververwaltung und Zündkapselnverwaltung, di^ unter der Oberaufsicht des Finanzdepartements stehen , etwas näher be^ rühren zu sollen.

l) M ü n z v e r w a l t u n g .

^ie Kommission des Nationalraths , welcher es oblag , die Verwal.^ tung des Bundesraths während des Jahres 1854 zu prüfen, hat in ihren^ .Bericht vom 2..). Mai 1855 den Wunsch ausgesprochen^ ,,daß man di^ ^Gründung einer eidgenössischen Münzstätte niemals zu b e x e . u e n habeI.^

..möchtet

Das erste Jahr des Betriebes der Münzstätte wies auf diesem Betriebe^ ei.ne... Verlust nach von Fx. 2,037. 62; überhaupt aber hatte sich bei dieser Verwaltung im Jahr 1855 wegen dex^ Einrichtungskosten eine Mehrausgabe von Fr. 24,941. 83 ergeben.

Es hatte dieses Resultat an und für sich noch nichts Abschreckendes, da es sich um einen Anfang handelte und man hoffen durfte, später bessere finanzielle Resultate zu erzielen.

Die ständeräthliche Prüsnngskommission beschränkte fich denn auch darauf, in ihrem Bericht vom 30. Mai 185..^

80.^ ^u bemerken : ,,daß , da im verflossenen Jahre der Miinzbetrieb kaum ers^ ,,begonnen habe, es fpätern Berichten aufbehalten bleiben müsse, die Ergebe unisse dieses Geschäftskreises näher ins Auge zu fassen...

Jhre Kommission hielt fich desnahen für verpflichtet, der Münzver^ waltung ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden; allein leider ist fie.

nicht im Falle , Jhneu , Tit. , ein günstiges finanzielles Ergebniß zn.^ Kenntniß bringen zu können ; vielmehr hat fich auch im verflossenen Jah^ ein Verlust von Fr. 6,476. 92 ans der Münzfabrikation ergeben.

Ja,^ der Staatszuschuß, welcher im Laufe des Jahres 1856

de.^

eidg. Münzstätte geleistet werden mußte, beläuft fich sogar aufFx. 13,614. 03,^ welcher durch die Rechnung dargestellt wird wie folgt: a.

h.

c.

d.

e.

f.

für Anfertigung von 1 und 2 Frankenstempel für einen Schießmarkenstempel . . . . .

Abgang am Jnventar durch Verbrauch . .

Abschreibung vom Jnventar von 5.^ . .

Verlust auf der Fabrikation . . . . .

abgegebene Münzftätte^Medaillen .^ . . . .

. Fr.

. . ,, .

..

.

,, .

,, . ^ ,,

2,400. -60. 268. 8..^ 4,244. 2..^ 6,4.'6. 92.

164. --

Summa Fr. 13,614. 0.^.

Da

bei den fortwährend hohen Silberpreisen nicht vorzusehen

ist,

daß demnächst Silbermünzen geprägt werden können , die Prägung de.^ 4.^ Millionen Einrappenstücke aber, welche in Ausführung der Dekrete vom 28. Januar 1854 und 28. Januar 1856 geprägt werden sollten,.

demnächst vollendet se.in wird, so kann es nur erwünscht sein, wenn die.

eidg. Münzstätte zu ,,Nebenarbeiten.. Gelegenheit findet, wie solche der^ Bericht des Bundesraths (Seite 265) erwähnt.^ Die Kommission erlaubt sich bei diesem Anlaß darauf hinzuweifen.

daß die Kantone vielleicht ihr finanzielles Jnteresse dabei finden dürften,

wenn sie ihr Stempelpapier in der eidg. Münzstätte zubereiten ^ließen , zu..

^ welchem Ende mit der eidg. Postverwaltung wohl zweckdienliche Vereinbarungen getroffen werden könnten. Auch Eisenbahnbillets u. s. w. könnte^.

vielleicht aus der Münze, gleich wie die Frankomarken, gefertiget werden.

Dessen ungeachtet scheint es Jhrex Kommission sehr zweifelhaft , ob de^

selbstständige Betrieb der Münze ein wirkliches Bedürfniß sei; indessen wil.l..

fie , ohne für einmal sachbezügliche Anträge zu .stellen , gewärtigen , ob di.^ rnit dem Jahr 1857 eingetretene veränderte Organisation wirklich die Folg^ haben werde, die der Bundesrath zu erwarten scheint, indem ex die Hoffnung ausspricht , ,,daß die Münzverwaltung in Zukunft keinen Staats-.

,,zuschuß mehr bedürfen werde. ..

Di.^ Wahrnehmung, daß im Laufe des Jahres 1856 91,050 Stück^ Briefmarken mehr von der Münzverwaltung abgeliefert, als gedruckt und perisizirt worden sind, veranlaßte die Kommission, eine genaue Prüfung dar..über anzuordnen, ob diese Briefmarkenfabrikation in jeder Beziehung ge^

^06 ^höxig kontrollirt werde , so daß keinerlei Mißbrauch in dieser Beziehung zu besorgen fei.

Obschon das Ergebniß dieser Prüfung ein durchaus befriedigendes war, so sieht sich die Kommission dennoch veranlaßt, darauf anzutragen, daß jährlich wenigstens einmal der Vorrath ^ an Briefmarken und an für diese Fabrikation zubereitetem Papier durch ein Mitglied des Bundesraths geprüft ...rnd mit den bezüglichen Rechnungsbüchern und Kontrollen verglichen werde.

2) P u l v e r v e r w a l t u n g .

Vom finanziellen Standpunkt aus hat die Kommission über die eidg.

^Pnlververwaltung keine Bemerkungen zu machen, zumal das finanzielle Ergebniß dieser Verwaltung ein durchaus befriedigendes ist, obschon wegen ^.er Verzögerungen , die beim Wiederaufbau der Pulvermühle in Altstätten eingetreten find , 25,945 .^ weniger als im vorigen Rechnungsjahr fabri^irt worden sind.

Dessen ungeachtet haben die Einnahmen der Pulververwaltung den Vor^ Anschlag um Fr. 4 l 4,8 .'2. 71 überschritten. Die Ausgaben haben sich freilich auch um Fr. 350,432. 24 höher belaufen, als dieß im Budget vorgesehen war, aber immerhin hat die Pulververwaltung im Laufe des Jahres 1856 einen größern Reinertrag abgeworfen, als dieß^ bisher je der Fall .wefen ist. Derselbe beträgt nämlich: Fr. 138,640. 47 und somit r. 2,724. 62 mehr als^ der Reinertrag der Pulververwaltung des Jahres

f1855,

und Fr. 64,440. 47 mehr als derselbe im Büdget veranschlagt ^worden war.

^

.

Die Einnahmen der Z ü n d k a p s e l n v e r w a l t u n g waren zu

^üdgetirt.

^Die Ausgaben zu

Fr. 47,472. -. . . . . . . . . .

,, 46,409. 75

Es sollte sich demnach ein Reinertrag zeigen von . Fr. 1,062. 25 Der wirkliche Gewinn aber, der im Jahr 1856 auf dieser FabriNation erzielt worden ist, beläuft sich aus Fr. 3,129. 61.

Jhre Kommission ist mit dem Bundesrath darüber einverstanden , daß Dieses Resultat im Hinblick aus die hohen ^Preise der bei dieser Fabrikation verwendeten Rohstoffe , sowie mit Rücksicht auf den vergleichungsweise billigen Verkaufspreis der Zündkapseln, die hier bedeutend wohlfeiler in den Handel gegeben werden als anderwärts , ein befriedigendes genannt ^ver^n kann.

Wenn wir unser Urtheil ^über die Finanzverwaltung im Allgemeinen abgeben sollen, so glauben wir nur der Wahrheit Z^ugniß zu reden, ^ndem wir anerkennen , daß bei dieser weitläufigen und sehr komplizirten Verwaltung Alles den Stempel der Ordnung, Genauigkeit und strenger Kontrolle trägt. .Die zahlreichen Kontrollen auf dem Finanzdepartement, ^.wie die Kovierbücher, das Hauptbuch und das Journal, die Zinsbüehex.

807 .I. s. w. find alle ohne Ausnahme sauber und genau geführt, und zeugeu ....ou Fleiß, Umsicht, strenger und genauer Ueberwachung.

Die Kosten der Kontrollirungen und Revisionen sind auch im ver^lossenen Rechnungsjahr durch die gelieferten Resultate nicht gedeckt worden; allein der bloße Bestand dieses Kontrollebüreaus schüft vor Nachläßigkeit

und Mißbrauch.

Während die Revision sarnmt den Kanzleibeamten , außerordentlichen Aushülfen. Abwart u. s. w. im verflossenen Jahr Fr. 12,83.) gekostet ^hat , ^ind d^e Einnahmen der Staatskasse in Folge der RevifionsbemexJungen allerdings nur um Fr. 2,400. 5f gesteigert worden; allein der Werth eines Kontrollebüreaus ist mehr nach seinem moralischen Einfluß, als nach feinem materiellen Erfolg zu bemessen, denn je weniger RevissonsBemerkungen gemacht werden müssen, um so .genauer und richtiger ist die .Rechnung. Ueberdieß ist nicht außer Acht zu lassen , daß je mehr Umfang ^ie Verwaltung im Allgemeinen gewinnt, um so größer und umfangreicher ....iuch die^ Arbeiten des Revifionsbüreaus werden müssen.

Unter obigen Fr. 12,839 -- sind übrigens nur Fr. 7,500 ausschließlich für die Revision verausgabt. Fr. 4, 1.39 aber für Kanzleiarbeiten aller Art und Fr. 1,200 für Abwart und Kopiaturarbeiten. Auf .die einzelnen Zweige der Verwaltung vertheilt, ist das Ergebniß der Revi^sionsarbeiten folgendes : Soll.

Haben.

Justiz^ und Polizeidepartement . .

- -- . Fr. 13. -^anzlei

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

3.

93

^ostdepartement . . . . . .

^Militärdepartement . . . . .

.. 2,985. 42 .. ^190. 04

^Pulververwaltung . . . . . .

Zündkapselnver.waltung . . . .

..

^

1.

8^

.695. 47

39. 91 2. 15 1. 74 ^Münzverwaltung . . . . . . ..

1. 50 Postpferdhalterei in Biel . . . .

- ..2^.

Fr. 3,181. 64 ^Fr. 780. 13 ....-. 75 - --.

Es sind dem Geschäftsbericht des Bundesrathes dieses Jahr nicht die ^interessanten Uebersiehten der finanziellen Ergebnisse seit 1848 beigelegt Borden, wie dieß voriges Jahr der Fall war.

Da diese Tableaux dessen ungeachtet auf dem Finanzdepartement nachgeführt worden, so wäre es Jhrer Kommission leicht gewesen, dieselben ihrem Bericht einzuverleiben; sie hat indessen darauf verzichtet, weil es ihr passender scheint, daß dieselben wie bisher nur alle 3 Jahre dem Berichte über die Geschäftsführung des Bundesrathes beigefügt werden. ^ Jn Betreff der Kasse werden wir unsere bezüglichen Bemerkungen^ ^n den Bericht über die Staatsrechnung aufnehmen.

^08

Bundesgericht.

Die Geschäftsführung des Bundesgerichtes gibt uns zu wenigen Be^ .mexkungen Veranlassung.^ Eine Prüfung der gerichtlichen Entscheidungen liegt .natürlich nicht in unserer Aufgabe, und besondere Uebelstände in der hiebei zur Anwendung kommenden Gesezgebung find nicht zu Tage getreten ^ wenigstens enthält der Bericht des Bundesgerichtes in dieser Beziehung keine befondern Wünsche und Anträge.

Bemerkenswert ist die bedeutende Vermehrung der Expropriations^ streitigsten während des Berichtsjahrs. Es wurden 79 Expropriations^ prozesse auf die Tagesordnung gesetzt, 67 wirklich verhandelt, davon 34 definitiv beurtheilt und 32 zu einer neuen Untersuchung zurückgewiesen. Jm Jahr 1855 dagegen kamen bloß 18 Expropriationsprozesse, also 49 weuiger als 1856, vor Bundesgericht zur Verhandlung: von diesen wurden 1 1 definitiv beurtheilt ; iu 7 Fällen wurde eine neue Untersuchung angeordnet.

Prozesse über Heimatlosigkeit erledigte das Bundesgericht im Jah.^

1856 acht; im Jahr 1855 sechs.

Die Zahl der Sitzungen betrug 34 im Jahr 1856, und 21 i..^

Jahr 1855.

Auf das Jahr 1857 wurden 19 Prozesse übertragen. Jm Ganzem fanden die eingegangenen Geschäfte eine verhältnißmäßig rasche Erledigung.

Um fo unangenehmer fällt es auf, unter den noch pendenten Prozessen einen zu finden , der schon über fünf Jahre in den. Händen des Jnstrnk^ tionsrichters sich befindet; wir meinen den Prozeß gegen B a s e l s t a d t , von welchem der Bundesrath in seinem Gefchästsberieht auf Seite 51 bemerkt, daß derselbe auch im Laufe des Berichtsjahres sehr wenig vorgerückt fei.

Am 1. März 1852 wurde die Klage eingereicht und am 22. Mai 1853^

der Schriftenwechsel geschlossen. Wenn nun auch .^allerdings der Bestellung.

tüchtiger Experten sich besondere. Schwierigkeiten entgegenstellten, so sollte es bei gehöriger Handhabung der Prozeßordnung doch möglich sein, auch einen etwas weitläufigen Prozeß in fünf Jahren zur gerichtlichen Ver^ Handlung vorzubereiten.

Wir stellen daher den Antrag , Sie möchten.

das Bundesgericht einladen, auf beförderliche Erledigung des seit dem

1. März 185^ anhängigen Prozesses gegen Bafelland und Baselstadt

ernstlich Bedacht zu nehmen.

Jm Uebrigen beantragen wir Jhnen die Genehmigung der Geschäfts^ führung des Bundesgerichts.

.....l

80.^ .^.

^

Eidgenosstsche ^taatsrechnnng vom Jahr 185^.

Verwaltungsrechnung.

Einnahmen.

l. E r t r a g der J m m o b i l i e n und a n g e l e g t e n Kapitalien.

A. Liegenschaften.

^ Rechnung . . . . . . . . . . . . . Fr. 36,966.^ 45 Voranschlag

.

Mindereinnahme

.

.

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.

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.

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..

38,520.

--

1,553.

55

Fr.

Es gehören der Eidgenossenschaft folgende Liegenschaften:..

a. Die Allmend in Thun: .Rechnung

.

.

.Voranschlag

.

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.

Mehreinnahme

.

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.

.

.

.

Fx.

^

.

6,773. -

.

. . . . . . . . . . .

,,

Fr.

6,500.

--

273. .--

h. Liegenschaft in Belp .^ Rechnung

.

.

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.

Mindereinnahme

.

.

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.

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.

.

Voranschlag

Fr.

,,

Fr.

1,855.

--

2,500.

--

645.

-

Der dießjährige Ertrag ist zwar um Fr. 55 höher als der vorjährige, indem für diese Summe Holz geschlagen worden ist; dennoch beträgt der Zins des Kapitals ^on Fr. 87,460 (nach dem neuesten Status in Folge neuer Schalung nur Fr. 72,250), welches in dieser ^Liegenschaft liegt, kaum etwas mehr als 2^.

Obschou Jhre Kommission die voriges Jahr von der ständeräthlicheu Prüfungskommission ausgesprochene Ansicht^ theilt , ,,daß es nicht der Fall ,,sei, den Verkauf dieser Liegenschaft zu e r z w i n g e n , ^ so kann fie doch den Wunfch nicht unterdrücken, daß der Bundesrath die Gelegenheit ergreifen möge, diese Liegenschaft so gut wie möglich zu veräußern , wozu

sich bei dem Steigen der Holzpreise jetzt eher Aussieht zeigen sollte.

Die

Kommission kann nämlich nicht annehmen , daß es im Jnteresse der eidg.

Kassen liege, Liegenschaften zu besitzen^, welche so geringen Zins abwerfen und welche immerhin der Beaufsichtigung bedürfen. Ohne daher dießfalls einen besondern Antrag stellen zu wollen , spricht die Kommission den Wunfch aus , daß diese Liegenschaft unter möglichst günstigen Bedingungen verkauft werden sollte , wenn sich dafür ein solider Käufer findet.

810 ..... Ertrag des Bodens der Festungswerke..

^Rechnung

.

Voranschlag

.

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.

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.

.

Fr.

.

.

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.

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.

.

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.

,,

63l.

^

600.

60 -

d. Pulvermühlen und Dependenzen: Rechnung

.

Voranschlag

.

.

.

.

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.

.^

.

..

.

Fr.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

F r . 8,70^.

Fr.

..

1 7 , .^ 0 .

1.',130.

-^

e. Zollhäuser: Rechnuug

.

.

-

Voranschlag . . . . . . . . . . . . ,, 10,400. f. Zündkapfelnfabxike :

Rechnung

.

Voranschlag

B.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,,

1,450.

--.

1,390.

--

Kapitalien des ehemaligen Krieg.^fonds:

Rechnung

. . . . . . . . . . . . . Fr. 130,501. 34

Voranschlag

.

.

Mindereinnahme

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

..

.

Fr.

135,000.

--

4,498.

6^

Der Voranschlag hatte bei seiner Berechnung ...er Zinseinnahme an^ genommen, es seien Fr. 3,000,000 zu 4 ^ und Fr. 500,000 zu 3 .^ angelegt.

Es war diese Annahme, in so weit sie sich ans Hypothekare anlagen bezog, eine irrige, indem keine Kapitalien unter 3^ .^ ange^

legt find.

Vielmehr waren angelegt:

zu 31,^ ^ Kapitalien im Betrag von . . . Fr. 36,492. 04 .. 4 ^ ., ,. .

..

. . . .. 2,493,025. 95 .. ^ 0/0 ..

.. ..

,, . . . ,, 21,233. 33 ^

4^

^

^

.

.

.

..^

^

.

.

.

,,

^

4,^.^.

^ 0

Summ.. Fr. 2^535,548. 42 Es war somit belänfig eine Million weniger Angelegt, als der Voran.^ schlag angenommen hatte.

Es läßt sich dieß kaum rechtfertigen , zumal es an guten und soliden Anlagen zu 4 .^ und selbst zu höherern Zins nicht fehlen konnte , wenn man sich um solche umsehen wollte.

Der Bestand der Kasse erlaubtester wohl, daß eine Million mehr zinstragend angelegt werden könnte, zumal derselbe am 1. Januar l<^56 (die Bankdepositen mitgerechnet) Fr. 3,701,16^). 52 und daher Fr. 1 .(....0,000 rnehr als das vorgeschriebene doppelte Geldkontingent betrug. Die Kommis^on sieht sich nun zu folgenden Anträgen veranlaßt: a. Es soll .der Baarbestand der Kasse bis auf den Betrag eines dopgelten Geldkontingents reduzirt und der. Uebersch uß auf sichere H.)po.l.eken

-

^ ^

81^

zinstragend angelegt werden, wozu sich bei der gegenwärtig stattfindenden^ Liquidation der schweiz. Nationalvorsichtskasse erwünschte Gelegenheit finden sollte , zumal man die Auswahl unter den besten Titeln hätte. Es würd^

dadurch die jährliche Rente beträchtlich vermehrt und gleichzeitig dem Acker-

bau, der Mühe hat, Kapitalien zu finden , zweckmäßig aufgeholfen; soi.lten.

Gründe vorliegen, andere ..Placements vorzuziehen , so könnte derselbe Zwe.....

durch Ankauf sicherer schweizerischer Werthschrifteu erreicht werden.

h. Bei dem gegenwärtigen üblichen Geldzins sollten keine Kapitalien

unter 4 .^ jährlichen Zinses angelegt werden.

Jhre Kommission bean-.

txagt daher, alle Anleihen, welche weniger als 4 ^ ^ins tragen, auf^ ..zukünden oder dieselben auf andere Weise, wenn möglich, zu veräußeru.

Es bezieht sich dieser Antrag aus Fr. 116,776. --- des Grenus-Jnvalideufonds.

...

75,476. 47 des Jnvalidenfonds.

.,

35,032. 40 des ^vormaligen Kriegsfonds.

c. Der vorgeschriebene Baarbestand der Kasse von Fr.

2,1.)0,000 soll

bis auf Fr. 300,000-500,000, die in den Kassen des Finanzdepartements

belassen werden mögen , bei den verschiedenen schweizerischen Banken untex^

der Bedingung ganz kurzer Aufkiindungsfrist zinstragend angelegt werden.

Die Kommission glaubt nämlich, es könne auf solche Weise der Zweck, den man im Auge hatte, als ein Baarvorrath von Fr. 2, l 00,000 vorgeschrieben worden ist, eben so sicher erreicht werden , als wenn diese Gelder

unthätig in der eidg. Kasse liegen bleiben, und überdieß könnte immerhin^ dadurch eine nicht unbedeutende jährliche Rente von Fr. 40,000--50.000.

erzielt werden. Es ist diese .Anregung schon früher einmal gemacht worden, daher zu erwarten steht, der Bundesrath werde den Räthen seine Ansichten.

^über diesen Pnnkt mitzutheilen im Falle sein. Jm Lause des Jahres 185^ waren Bankdepositen zu 3^ o,^ und 3 o^ bei den Banken von Zürich, St. Gallen, Glarus, Aarau . Freiburg^, Lausanne und Genf, sowie bei der Depositenkasse in Bern und der Spar^ und Leihkasse in Luzern im Betrag von Fr. 1.. 050. 000 gemacht worden, von welchen Fr. 24,980. 27 Zins eingegangen sind.

d. ^ie Kommission ist endlich der Ansicht, daß in der Rechnung die Bezeichnung ,,Kapitalien des vormaligen eidg. Kriegsfonds^ nicht mehx vorkommen sollte, einmal weil diese Kapitalien ohne besondere Bestimmung in das allgemeine Vermögen der Eidgenossenschaft übergegangen find und sodann , weil dieselbe überhaupt auf a^e seit der neuen Bundesverfassung angelegten Kapitalien nicht mehr paßt.

^ Der Bestand der Kasse war am 3l. Dezember 1856:

Fr. 3,368,329. 70

oder mit Jnbegriss der Kassensaldi der beiden Jn-

validenfonds und des eidg. Schulfonds: Fr. 10,071. 15 Am 3l. Dezember 1855 war der Bestand . .

Derselbe hat daher zugenommen um .

.

. ^ .

,, 3,378,400. 8.^ ,, 3,077,620. 67 Fr.

300,780. 18

^12 Der Voxrath der Billon^ und Kupfermünzen betrug am 31. Dez.

1856 beiläufig noch 1.^ Million.

Es sollte getrachtet werden , diese Billonmiir.zen , die kein passendes .Kassageld find , nach und nach in den Verkehr zu bringen. Drei MitGlieder Jhxex Kommission beabsichtigten , eine Kassa-Verifikation zu machen ^.und hofften, es sollte dieses Geschäft dadurch wesentlich erleichtert werden, daß fie fich aus ^ie letzte Kassa.-Verifitation stützen könnten, welche reglementariseh .alle Monate vorgenommen werden soll. Der Art. 51 des Reglements

vom 4. Dez...nber 1854 über die Einrichtung und Führung des eidg. Rechuungswesens und der Kassenverwaltung schreibt nämlich vor:

,,Art. 51. Der Vorsteher ^es Finanzdepaxtements verifizirt persönlich ..monatlich und zuweilen unvorhergesehen die Zentral- oder eidg. Staats^ ,.kasse in Bern...

Es war der Kommission daher unangenehm , fich davon überzeugen .zu müssen, daß seit dem 31. Dezember 1856, an welchem Tage die letzte .Kassa-Verifikation durch den damaligen Vorsteher des Finanzdepartements, Hrn. Bundesrath K n ü s e l , vorgenommen worden ist, kein Kassasturz bei der eidg. Staatskasse mehr stattgefunden hat.

Die von dem Kassenbeamten gegebene Erklärung , diese Unterlassung habe in dem durch das Anleihen v.on 12 Millionen veranl.aßten starken Geldrevirement ihren Grund, zumal die wenigen Angestellten der Staatskasse ohnehin zu sehr in Anspruch genommen worden seien, sowie die Eröffnung, daß die Kassenbeamten unter sich vvn Zeit zu .Zeit eine approximative Verifikation vorgenommen hätten , ohne indessen einen solchen Akt mit ihren Unterschriften zu beglaubigen , schien Jhrer Kommission nicht geeignet, eine derartige Abweichung von bestimmten reglementarischen Vorschriften, die im Jnteresse guter Ordnung bei allen größern Kassen bestehen und bestehen sollen , hinlänglich zu entschuldigen ; vielmehr ist Jhre Kommission der Ansicht, daß eine periodische Kassa - Verifikation bei starkem Geldver^ kehr viel notwendiger ist, als in Zeiten der Stagnation, indem darin die sicherste Kontrolle gegen Jrrthum und Mißrechnung liegt.

Jhre .^ommifsion spricht daher die Erwartung aus, der Bundesrath werde darüber wachen, daß allmonatlich gemäß^ Art. 51 des Reglements vom 4. Dezember 1854 durch den Vorsteher des Finanzdepartements eine Verifikation der eidg. Staatskasse vorgenommen werde.

Es ist der übliche Kassasturz von Seite der Kommission ^dann übrigens nicht gemacht worden , zumal bei .^lnlaß des Umzugs der Kasse in . das neue Bnndesrathhaus ohnehin demnächst eine genaue Verifikation vorgenommen werden wird.

ll.

Zinse von G u t h a b e n und Vorschüssen.

Rechnung . . . . . . . . . . . . . Fr. 38,761. 48 Voranschlag . . . . . . . . . . . . ,, 52,293. 80 Minderertrag . .^ . . . . . . . . . . Fr: 13,532. 3^

81.^ Dieser Minderertxag. rührt allerdings, wie dieß der Bundesrath in Deinem Berichte bemerkt, hauptsächlich vou dem weggefalleneu Zins derReuigen Vorschüsse her , welch.. de.^ Te.l^xaphenvexwaltung im Betrag von

..Fr. 333.,223. 29 gemacht worden sind und deren Abschreibung die eidg.

^äthe am 24/25. Juli 1856 beschlossen haben.

Uebexdieß betrug der Vorschuß an die Miiuzvexwaltung , dex im ^Büdget zu Fr. 200,000 angenommen worden war, nur Fx. 99,765. 99 ^uklufive Jnventar-Eonto.

Die Vorschüsse an die verschiedeneu Verwaltungen haben fich übrigens .im Laufe des Rechnungsjahres wesentlich verändert.

.

Der Vorschuß betrug .

Am 1. Januar 18.^.

^.ln die Pulververwaltung . . . Fr. 324,000. -^.

,, ,, Ziiudkapsel^erwaltung . ..

7,000. -., ,, Postverwaltung . .^ . ., 444,539. 06 ... ,.. ^ Telegraphenverwaltung . ,, 333,.223. 29 (Durch Bundesbeschluß vom 25. Juli 1856 ... ., Münzverwaltung . . Fr. ^11,095. 02 ..(wobei Fr. 80,570. 91 ^ü.nzinventax-Uebernahme.)

Am 31. Dez. 185.....

Fx. 399,000. --

. 55,000. -.. 294,167. -

abgeschrieben.)

Fr. 99,765. 99

Die Kommission erlaubt sich, gestützt auf das der Telegxaphenver.waltung gegenüber beobachtete Verfahren , zu beantragen ,. auch die Restanz ..des der Postverwaltung gemachten Vorschusses von Fr. 294,167 als solchen aus der Rechnung fallen zu lassen, indem die Postverwaltung, wenn. fie ^dieses Kapital nicht mehr zu verzinse^ hat, um^so eher ihre den Kantonen .gegenüber eingegangenen Verpflichtungen wird exsüllen können. Das alte ^Postmaterial selbst kann aber . zuverläßig als Gegenwerth für diese Summe .angesehen werden, die s. Z.. zum Zweck des Ankaufs des Postmaterials .der Kantone .im.. Betrag von Fr. 789,877.. 31 von der Bundeskasse vorBeschossen, seither ^aber bis ^auf jene Restanz von Fr. 294,167 zurückbezahlt worden ist.

^

^Unter den Guthaben erscheint in der Rechnung seit mehreren Jahreu

auch ein Holzgeldausstand von Fr. 227. 81 von der Liegenschaft in Belp.

Jhre Kommission trägt darauf au , den Bundesrath einzuladen , diese

.Angelegenheit endlich und zwar nötigenfalls durch Rückgriff auf die Bürgen ^u erledigen.

.

Bnndesblatt. Jahrg. IX. Bd. I.

^

..

^

79

814 IlL

R e g a l i e n ^ und V e r w a l t u n g e n .

^. ^vllverwaltnng.

Rechnung.

Fr.

Boranschlag.

Rp.

Fr.

Unterschied.

Rp.

Fr. R.^

Einnahmen . . 6,160,240. 99 5,500,000. .-- 660,240. 9.^ Ausgaben . . . 3,276,455. 27 3,224,200. -- ^ - ^. ^ 59,300. -- . ^^ ^ Mehreinnahme . 2,883,785. 72 2,216,500. -- 667,285. 7^ Es ergibt fich also eine Mehreinnahme^gegen den Voranschlag von . . . . . . . . . .

und eine Minderausgabe, wenn der Nachtragskredit

Fr. 660,240. 9.^

in Anschlag gebracht wird von . . . . . 7,044. 7..^ Total-Mehxeinnahme .^ . . . . . . . . Fr. 667,285. 7.^ Das Jnventax hat einen Zuwachs erhalten von .

Abschaffung

zu

10 ^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

.

..

11,277. 14 9,907.

4.^

Bleibt Vermehrung . . . . . . . . . . . Fr. 1,369. 71 Der Eonto der Gebäulichkeiten hat zugenommen um Neubauten^ ^Eol des Roches . . Fr. .17,136. 35

Fr.

3l,^2l. 3^

Eroix de Rozon . ^, 7,340. l 5 Moillesulaz . . . ^ 17,313. 50

Mehrwerth in Folge neuer Schalung u. s. w.

Die Zunahme in Folge neuer Schalungen und

Neubauten beträgt nämlich . . . . . . . . ,.

67,824. 77^

Die Abfcha^ungen betragen

...

36,203.^40.

Fr.

31,621. 3^

. . .

.^

...

.bleibt effektiver Mehrwerth . . . . . . . .

Bringen wir von der Ausgabe von .

.

.

in Abzug die Loskaufsvergütung an die Kantone. .

Fr. 3,276,455. 2.^

.. 2,503,169. 0.^

den Schnee.bruch mit Fr. 37,354. 66 inbegrifsen, so ---------------

reduziren^ fich die wirkliche^ Ausgaben auf Der Weise:

wirkliche. Reinertrag

Einnahmen Ausgaben

.

. . Fr. 773,286. 2^

der Zölle ergibt sich daher in folgender

. . . . . . . . . . . Fr. 6,160,240. .^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,,

773,283. 2 5

Fr. ^5,386,957. 74 Vermehrung des Mobiliars . . . . . . . ...

1,369. 7.^ Mehrwerth der Gebäulichkeiten . . . . . .

..

31,621. 37

^Fr. 5,419,948. 82

815 .mithin eiu Reinertrag von nahe an 5^ Millionen, wovon zufallen:

der Eidgenossenschaft . . . . . . . Fr. 2,916,779. 80 den Kantonen . . . . . . . . .^ ,. 2,465,814. 36 dem Schneebruch auf dem ^Gotthardt . . . . ..

37,354. 66

. Fr. 5,419,948. 82 Die Zolleinnahmen haben sich laut Rechnung auf die verschiedenen

Zollgebiete vertheilt wie folgt..

I. Zollgebiet Basel . . .

II.

,.

Schafshausen .

III.

,, Ehur . . .

IV.

.. ^ Lugano . ^.

V.

,, Lausanne . .

VI.

,.

Genf . . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. .^ . Fr. 2,882,786. 69.^ . . . ,. ^800,999. 65 . . . ^ 629,474. 55 . . . ., 404,187. 08 . . . ^ 649,618. 72 . . . .. 793,174. 30 Summa Fr. 6,160,240. 99

^. ..^ofiverw^ltnng.

Rechnung.

Voranschlag.

Unterschied.

Fr. Rp.

Fr. Rp.

Fr. Rp.

annahmen . . 8,363,128. 99 8,057,000. -- 306,128. 99 ^Ausgaben . . . 8,363,128. 99 I .Büdget und Nach^ 8,100,200. -.... 262,928. 99 tragskxedit

]

43,200. -

43,200.

Vergleichen wir die Rechnung mit dem Voranschlag in den einzelnen Posten, so fi.^u wir .

Einnahmen.

Rechnung.

a.

b.

c.

d.

e.

f.

li.

^

i.

k.

Mehreinnahme.

Voranschlag.

Fr. Rp. ^ Fr. Rp.

Ertrag dex Reisenden . . . . 4,032,921. 54 3,960,000.^ -2^433,026. 45 2,489,000. ..

.. Pakete und Gelder . 1,626,652. 74 1,342,000. -128,000. ..

,. Zeitschriften . . . . 134,576. 73 ..

.. Transi tgebühxeu . .

. 15,057. 96 10,000. ,, .. Gebühren von Empsangscheinen . .

40,007. 15 40,000. -...

.., Fachgebühren . .

13,^40. -^ 16,000. -..

..

Briefe

.

.

.

.

.

..

.. Vergütung ausländi-

scher Postverwal^ tungeu . . .

,, ,, Kouzesfionsgebühren .

Verschiedenes . . . . . .

,^

.

18,900.

17,805.

30,240.

8,363,128.

22 84 36 99

12,000.

27,000.

33,000.

8.,057,000.

-----

Mindereinnahme.

Fr. Rp.

Fr. Rp.

72,92t. 54 -- .--- --. 55,973. 55 284,652. 74 - 6,576. 73 - -5,057. 96 , . -- 7. 15 -- --- -2,060. --

6,900.

--376,116.

22 --34

- -9^194. 16 2,759. 64 69,987. 35

Werden die Mindereinnahmen von den Mehreinnahmen abgezogen , so bleibt eine Mehreinnahme von Frau

ken 306,12.^ 99.

.

.

.

^

.

.

.

.

^

Aufgaben..

Rechnung.

.^.

h c.

d.

e.

f.

g.

1I.

Voranschlag.

Minderansgabe.

Mehrausgabe.

Fr. ^ .^p.

Fr. Rp.

Fr. Rp.

Fr. Rp.

Gehalte und Vergütungen . . . 1,417,613.31 1,397,500.--^ Nachtragskredit vom 25. Juli ^ 3,086. .^9 .-- 1856 ^ . . . . . . . ^ -^ 23,200. -- ^ Kommissionen und Reisekosten . .

13,798. 72 15,000. -1,20l. 28 - -Büreaukofien . . . . . . 185,507. 75 160,000. .- --- -Nachtragskredit^ vom 25. Juli 1856 . . . . . . .

.... .^ ......... 20,000.^ --- ' -5,507. 75 Dienstkleidung . . . . . .

99,944.73 80,000.-55.27 -- Gebäulichkeiten . . . . . .

98,197. 08 96,000. -- -2,197. 08 Postmaterial .^ . . . . . . 461,768. 20 422,000. -- 39,768. ^20 Transportkosten . . . . . . 4,454,310. 65 4,376,000. -- -78,310. 65 Verschiedenes . . . . . .

15,055. 57 15,000. .-- -55. 57 6,926,196. 01 6,604,700. -4,343. 24 125,839. 25 Bringen wir die Minderausgaben von Fr. 4,343. 24 von der Mehrausgabe in der Verwaltung von Fran-

ken 125,839. 05 in Abzug,. so zeigt sich in der Verwaltung ein wirkliches Mehrausgeben von

Dazu kommt eine Mehrausgabe von .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

auf der Rechnung der Postmaterialschuld , an welcher statt Fr.^ 8,939. 08, wie dieß der Vor^

anfchlag festsezte, in Wirklichkeit Fx. 150,372. 06 abbezahlt worden find. ^ Die gesammte Mehrausgabe beträgt demnach . . . . . .

.

.

.

Fr. 121,496. 01 .

^

141,432. 9 8

Fx. 262,928. 99 .^ ^..^ ..^

818 Die Gefammtausgaben bestehen aus : a. Verwaltungsausgaben . . . . . . . Fr. 6,726,196. 0I ..... Die N o r m a l v e r g ü t u n g an die Kantone . .

,, .,486,560. 9^ .... Rü.kvergütung auf Rechnung des Postmate-

rials

. . . . . . . . . . .

..

150,372.^06

Summa Fr. 8,363,^128. 99 Das Jnventar hatte im Laufe des Jahres folgende Veränderungen erlitten :

Bestand am 3l. Dezember 1855 . . . . . Fr. 1,237,809. 92 Abgang und Abschreibungen . . . . .

252,667. 41 Fr. 985,142. 51 ^Neue Anschaffungen . . . . . . . ^.

,, 332,096. 72 Bestand auf 31. Dezember 1856 . . ^ . . . Fr. 1,317,239. 23 Es hat mithin eine ^Vermehrung des Bestandes um Fr. 89,429. 31 stattgefunden.

Stellen wir die oben erhaltenen Resultate zusammen , so ergeben sich Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . Fr. 8,363,128. 99 Verwaltungsausgaben . . . . . . . .

,, 6,726,196. 01 Mehreinnahme

. . . . . .

..^

..

.

Fr. 1,636,932. 98

Dazu^ Vermehrung des Jnventar-Eonto . .

,, 89,429. 31 Eigentlicher Reinertrag . . . . . . . . .^ Fr. 1,726,362. 29 Jm Jahr

einnahmen

.

.

1855 .

.

waren die Verwaltungs.

Verwaltungsausgaben

.

.

.

.

.

.

F r . 7,^3,587. 3 1

. . . . . . . .

,, 6,504,869. 48

Mehreinnahme . . . . . . . . . . Fr. 1,208,717. 83 Dazu Vermehrung des Jnventar^ Eonto . . .

,, 98,669. 2l

Eigentlicher Reinertrag . . . . . . . . Fr. 1,307,387. 04 Der Vergleich der beiden Jahre ergibt mithin folgendes Resultat: Mehreinnahme im Jahr 1856 . . . . . . Fr. 649,541. 68

ab, Mehrausgabe ^ ...

..und geringere Vermehrung des Jnventar^Eonto als im

Jahr 1855

bleiben

Fr. 221^326 53

. ^ . . . ..

9,239. 90

Fr. 230,566. 43 . . . . . . . . . . . . Fr. 418,975. 25

unr welche Summe das Jahr 1856 ein vortheilhafteres Resultat als das Vorhergehende Jahr geliefert hat.

Es beweist dieses Ergebniß , wie gefährlich es ist , von dem Resultat eines einzigen Verwaltungsjahres auf die Zukunft zu fchließen.

8l9 ^

Das ungünstige ^...gebniß des Jahres 1855 hatte die PrüfungskomMission des Ständeraths besorgen lassen , die Ausgaben der Postverwaltun^ Werden in Zukunft in weit fiäxkexm Maße zunehmen als die Einnahmen.

Glücklicherweife zeigt nun aber das Jahr 1856 dem Jahr 1855 gegenüber eine Mehxeinnahme von . . . . . Fr. 649,541. 68 ........a^ nur eine Mehrausgabe jenem Verwaltungsjahx gegenübex von . . . . . . . . .

.. 230,566. 43 ^voraus fich ergibt , daß in diesem Verwaltungsjahr die Einnahmen beinahe ^dop^elt so stark gestiegen find als die Ausgaben.

^ Jhre Kommission ist indessen weit entfernt , aus diesem günstigen ^rge..niß auf alle Zukuuft . schließen zu wollen. Da es auf der Haud ^iegt, daß die Eisenbahnen, die fich der am meisten Gewinn bringenden ^Routin bemächtigen , .auf die Rentabilität der Postverwaltuug momentan ^venigtens einen ungünstigen Einfluß ausüben werden, fo empfiehlt Jhre Kommission, im Einklang mit der vorjährigen Prüfungskommission, bei Ersl.ellum der Kurse mit möglichster Umsicht zu Werke zu gehen.

^. .^eIe^r^enverwaItnn^.

^

Rechnung.

Boranschlag.

Fr. Rp.

^Ausgabe. . . . 367,312.22 ^tachtra^kxedit . . .

^ ^innahmn . . . 393,441. 85 26,129. 63

Unterschied.

Fr. Rp.

313,781.--^ 69,000. -- ^ 312,000. -70,781. --

Fr. Rp.

...... ^ ^ -.^^. ^ 81,441. 85 96,910. 63

Die Einnahmen bestehen aus :.

^. Vex^altungseinnahmen . . . . . . . Fr. 319,947. 22 .b. Ein^hmen der Werkstätte aus verkauften Apparaten

.

.

.

.

.

.

.

.

c. Leistungen der Gemeinden ^e.

.

.

.

.

. . . . .

.

,,

43,068. 6 7

,, 30,425. 96 Fr. 393,441. 85

Der ^nventax-Eonto hat folgende Veränderungen erlitten:

.Bestand vo.i 31. Dezember 1855 . . . . . Fr. 104,739. 50 ^Abgang . . . . . . . . . ^. ...

,, 42,165. 05 Fr. 62,574. 45 .Zuwachs

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

..

37,853.

04

Fr. 100,427. 49 Mithin hat das Jnventar, das aus Büreangeräthschaften , LinienBaumaterial .Ind Apparaten besteht, scheinbar um Fr. 3,912. 01 abgekommen.

820 Das Endergebniß stellt fich demnach folgendermaßen: Vexwaltungseinnahmeu . . . . . . . . . Fr. 393,441. 8.^ Verwaltungsausgaben . . . . . . . .

.. 3^7,312. ..^ Mehxeinnahme . . . . . . . . . . .

Dagegen Verminderung des Jnventars um ...

Mithin wirklicher Vorschuß

Fx.

..

26.129. ^3.

.3,9.12. .^l

. . . . . . . F r . ^ 2 3 ^ 2 l 7. 6^

Es zeigt fich somit gegenüber .dem Jahr 1855, in welchem der r..irk^ liche Vorschuß (den Jnventar-Eonto mitgerechnet) nur Fr. 9,397, 15 und ohne diesen eine Mehrausgabe von Fx. 18,698. 22 ergab, en er.^ greulicher Fortschritt in den Einnahmen.

Dabei ist freilich nicht zu übersehen, daß gemäß dem Beschluß de^ Bundesversammlung vom 25. Juli 1856 von .dem Staatsvorfch^ von..

Fr. 333,223. 29 keine Zinfe a... die Finanzverwaltung mehr bezah.t wex^ den mußten, indem jene Summe von den Aktiven abgeschrieben vordre ist, während im Jahr 1855 von dem Vorschuß^, der damals Frau-

ken 234,484. 07 betrug, 4.^ Zinse mit Fr. 9,379. 36 bezaht wor-

den waren.

Die ^..umme von Fr. 9.,144. 95, welche die schweiz. Tele^aphen^ verwaltung bei der sardinischen Telegraphenverroaltung am 31. .^ezembe^ 1855 zu gut hatte und welche laut ^Bundesbeschluß vom 25. J.ii 185^ unter dem Jnventar der Telegraphenverwaltung aufgeführt werden sollte, ist im Laufe des Rechnungsjahres eingegangen und in dem in de^ Rechnung enthaltenen Posten v.on Fr. 43,068. 67 ,,Einnahmen .^r Wer..-^ statten^ enthalten.

u. ^nlververwaltnng.

Rechnung.

Fr. Rp.

^innahmeu . . . 919,564. -Ausgaben . . . 980,924. -^ehreinnahme . . 138,640. .^

Voranschlag.

nterschied.

Fr. Rp.

504,692. .-.

430,492. ..--.

74,200. --

lr. Rp...

41^,872. 7t 35^,432. 2^ ^,440. 47^

Das Staatsverrnögen besi^t bei der Puiververwaltung la.t General.^ reehnung ein Guthaben von Fr. 399,000.

Dasselbe besteht aus folgenden Posten: A.. Bei den B e z i r k s v e r w a l t u n g e n .

I.

Material.

Bauholz , . . . . . . . . . . . .

^, 879. 8(^ Uebertrag . Fr. 74,939. 4^

^ .

.

.

^ ^ . ^

^

^^

^

^

^.

^ ^ .

^

821 Uebertrag^ .......erpa.^ungsmatexial (Fässer, Kuder, Tueh)

.Gerätschaften Schießpulver

.

.

.

.

Fr. 174,939. 40^ .,

. . . . . . . . . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^6,331.4^

^

3.^,412. ^

,,

^8,239.

40.

Fr. 318,922. 8^ ^.

G.^ben.

.

P.ulv.erm...cher (des ll.l. .Bezirks schon iu der legten Rechnung ausstehend) . . . ^ . . . . . Fr.

Pulvervexkäusex und Behörden . . . . . . .

,, Kassa

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

...

270.6^ 23,644. 6^ 50,151.

.

.

.

^

Fr. 392,^89. 84 .B.

Bet der Z e u t x a l v . e x w a l t u n g .

Gerätschaften

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Kassa

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

,,

306.

5,704.

-1^

Fr. 399,000. -Für Erwerbung von Jmmobilien, d. h. Neubauten. wurden im Laufen des Rechnungsjahres ausgegeben..

bei der Pulvermühle in Marsthalen, Kts. St. Gallen Fr. .3,029. 1^ ^

..

,. ,,

.. .

,,

in Worblaufen ^nd Th un ., Kautons Bern . . . .

^ Altstätten, Kt.s. Zürich . .

.,,

^,157. 15

,, 880. 50.

Fr. 10,06^. 8^

Der Mehrwerth in Folge neuer Scha^ungeu be-

trägt :.

bei der Pulvermühle in Worblaufen und Thun . . .. 11,787. 5.^ ,, ^ ,, ,, Altstätten . . . . . . ,, 7,245. 10 Summa Fr. 29,099. 4.^ Jn Folge neuer Schalungen hat ^fich dagegen ein Minderwerth vou^ Fr. 54,893. 02 herausgestellt, welcher sich auf die verschiedenen Pul.ver^ mühleu folgendermaßen vertheilt^ Alte Schatzung.

Vermehrung.

Verminderung. Neue Schatznn^.

Fr. Rp.

Fr. Rp. Fr. Rp.

55,018. 20 in Marsthaleu - -- 12,328. 20 55,515. 48 ^ Kriens -- -- 6,040. 48 67,359. 57 Worblaufen u. Thun 11,787. 5.5 -... .-... .^ ^^.^. 34 134,224. 34 ^^u-- - .12,300. -90,000. - Langnau .^ -59,478. 81 Altstätten 9,245. ....

^441,596. 40 19,032. 55 54,893. 02

Fr. Rp..

42,690. -49,475. -79,147.

110,.00().

57,700.

66,723.

405,736.

1.^.

.-.

-91 0..^

^ ^

^22

Es hat fich somit tro^der verschiedenen Neubauten im Betrag vo^ ^r. 10,066. 83, der Werth der zur Pulververwaltuug gehörenden Jm.^ ^uobilien um Fr. 35,860. 37 verringert , woraus wohl nicht ohne Grund geschlossen werden darf, daß dieselben ursprünglich viel zu hoch angeschlagen ..worden waren.

..^ . ^nnd^s^nverwaltung.

Rechnung.

Fr. Rp.

Voranschlag.

Fr. Rp.

Unterschied.

Fr. Rp.

einnahmen . . . . 46,613. 84 Ausgaben . . . . 43,484. 23 ^...ehreinnahme . . . 3,129. 61

47,472. -46,409. 75 1,062. 25

858. 16 2,925. 52 2,067. 36

Bei dieser Verwaltung sind somit sowohl die Einnahmen als die ^Ausgaben unter dem Voranschlag geblieben.

Mit dem 31. Dezember 1856 erscheint diese Verwaltung als Schuld^erin an das Staatsvermögen mit Fr. 55,000.

Diese Summe wird in der Rechnung über die eidg. Zündkapselnsabrik folgendermaßen^ nachgewiesen :.

Zum Verkauf bestimmte Waaren und Vorräthe . . Fr. 11,714. 80 .Bei der Fabrikation ,,verbrauchbare^ Vorräthe . .

., 6,834. 29 Maschinen, Apparate, Werkzeug und Geräthe . .

,, 20,336. 95 ^Debitoren

.

.

^Kassa

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,,

.^

.

.

.

.

.

.

.

,,

zusammen

11,334. 3 1 ^

4,779.

65

Fr. 55,000. --

Dem Bundesbeschluß vom 24^25. Juli 1856 gemäß hat dieZünd^apselnverwaltung im Laufe des letzten Rechnungsjahres die ihr von der .Finanzverwaltung gemachten Vorschüsse verzinset. Dieser Zins wurde sol^endermaßen berechnet .

Von dem ursprünglichen Vorschuß von . . . . . Fr. 7,000. --^und dem neuen Vorschuß von . . . . . . .

,, 50,000. -zusammen ^..s wurden in Abzug gebracht die am 1. Januar 1856^ vorräthig gewesenen Zündkapseln u. Sehlagröhrcheu, im

Werth

von .

^

..

.

^

.

.

.

.

.

.

.

Fr. 57,000. --

,,

25,133.

.--.

.

^ .

.

.

.

^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ .

^ ^ ^ ^ .

.

.

.

^...on dem restirenden Kapital von . . . . . . Fr. 31,867. --ist der Zins zu 4 o,^ mit Fr. 1,2.^4.^68 an die Finanzverwaltung bezahlt worden.

Der Jmmobilieu^Eonto hat um Fr. 5^770. 46 abgenommen. Der-

^elbe betrug am 3l. Dezember 1856 Fr. 30,385. 31.

823 Am 1. Januar 1856 betrug er . . . . 0 . Fr. 36,l55. 77 ^Durch Neubauten wurde derselbe vexmehxt um

.

.

,,

1,043. 31

Fr. 37, l 99. 08 ^Der Minderwerth in Folge neuer Schalung beträgt ,, 6,813. 77 ^s verbleiben demnach . . . . . . . . . Fr. 30,385. 31 .^

^^^^^^...^.^.^-^--^.-....

^. ^nnz^er.w.^ltnn^.

Rechnung.

Einnahmen .

Ausgaben .

und ein Nach-

tragskredit .

-

Unterschied.

Fr.

R....

Voranschlag.

Fr. Rp.

80,682. 27 94,296. 30

Fr. Rp.

1,507,200. 1,532,033. - ) ^

-

1,426,517. 73 1,446,136. 70

8,400. - ^

Mehrausgabe . 13,6l4. 03

33,233. --

19,618. 97

Das Ergebniß der Rechnung in den Einnahmen sowohl als in den Ausgaben ist aus dem Grunde so weit hinter dem Voranschlag zurückgeblieben, weil wegen dem hohen Preis, in welchem fortwährend.. das Silber stand, die projektjrte Prägung von 500,000 Zweifrankenstücken,

.375,000 Einfrankenstücken und 250,000 Halbfrankenstücken, im Nominal.werth von Fr. 1,500,000 unterbleiben ^mußte.

A.

Jnvent.rr.

Der Bestand des Jnventars war am 31. Dez. 1855 Fr. 80,570. 91 und ,,31. ,, 1856 ,, 78,900. -mithin Verminderung von . . . . . . . Fr. 1,670. 91 Jm Laufe des Jahres ^ hatte sich nämlich durch Mehrwerth eines

^Silber^Lingots (für Nickel^Munzlegirung) und durch Anschaffung verschie^ener Maschinen vermehrt um . . . . . . . .

Dagegen durch Verwendung . eines Silberlingots

Fr. 4,088. 85

für Nickel^Münzlegirung durch Verbrauch und Abschrei^ung zu 5 .^ vermindert urn

. . . . . . .

.was somit einen Rückgang des Jnventars um ...

.ausweist.

.. . 5,759.^ 76 Fr. 1,670. 91

B. Rechnung ü b e r den Münzstätte-Betrieb.

Die Ausgangs^Bilanz der Staatsrechnung von 1855 zeigte ein Gut'haben der Finanzverwaltung bei der Münzverwaltung von Fr. 11,095. 02 welche Summe folgendexmaßen ausgewiesen wurde: Jn

Kassa

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.Vorräthe an Verbrauehs-Mat.^rial

.

.

.

.

.

.

Fr.

.^ .

26.

.

Summa

.

52

...

11,068. 50^

Fr. 11,095. 0^

^24 Statt dieser Summe zeigt nun die EingangsBilanz auf den 1. Januar 1856 uebst dem Saldo .oon

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

au .Vorrätheu an Verbrauchs-Material

.

.

.

Fx.

. . . .

so daßfichdie Eingangs-Bilanz stellt zu . . . .

...

26 .

52

11,850. 20

Fx. 11,876. 72

Dieser Mehrbetrag des Guthabens^ der Finanzverwaltung wird durch eine Revtsiousbemerkung vom 23. Mai 1856 erklärt.

Jene Revifionsbemerkung der Finanzverwaltung au den Münzdirektox lautet nämlich wörtlich^ wie folgt:.

..Ju Bezug auf di.. eingesandten Ein- und Ausgangskontrolle über ,,die Münzmetalle sehen wir uns zu solgeuden Bemerkungen veranlaßt :

,,Die im Eingang erscheinenden 0,200 K. Silber von der Münz,,xeform im Jahr 1853 herrührend und später zu Fr. 60 verkaust, hätten ..s. Z. deui Jnventar einverleibt und mit den übrigen aus dem Jnventar ..enthobenen Metallen im Anschlagspreis von Fr. 721. 70, zusammen also

..Fr. 781. 70 in den Eingangs^Etat von Fr. 2363. 70 des Betriebs-

^Eonto iu die Münzrechnung gebracht oder der Staatskasse als Jnven,,tar-Gegenstände baar vergütet werden sollen. Nun haben Sie aber diese ,,Gegenstände aus dem Jnventar entfernt und allerdings verrechnet, aber ...weil in der Münzrechnung , nicht in der Eingangs^Bilanz erscheinend, Deinen geringeru Verlust auf dem Munzwefen von Fr. 2,726. 89 anstatt

,.Fr. 3,508. 59 angegeben.

,,Um diese Sache auszugleichen, werden wir in unsern Büchern obige ..Fr. 781. 70 im Gewinn- und Verlust-Eonto, in Einnahme und als ,,Vorschuß an die Münzverwaltung in Ausgabe. bringen und ersuchen Sie ,,deshalb, das Guthaben des Finanzdepartements aus 31. Dezember 1855 ^von ,,um

.

.

.

.

mehrerwähute

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

F r . 1l,095.

,,

02

781. 7 0

,,als Gegenwerth übernommener Jnventar-Gegenstände zu erhöhen und auf

,,Fr. 11,876. 72 zu bringen.^

Jhre Kommission hält dafür, es sei dadurch das größere Guthaben.

der Finanzverwaltung bei der Münzverwaltung hinlänglich erklärt.

Die Ausgaben der Münzverwaltung im Laufe des Jahres waren nun folgende:

1) Metall^Ankäufe : Silber, Kupfer u. s. w.

2) Befoldungen und Löhnungen .

3) .Kontrolirung der Münzen

.

.

. . Fr. 54,799. 9..)

.

.

. .

4) Heizung, Beleuchtung, Büreaubedürfnisse, Kohlen, Holz und andere unter dem Titel ,,Verbrauchsgegen^ stände.^ verrechnete Auslagen, im Betrag von .

5) Für Briefmarken-Fabrikation .x.

^)

Reparaturen

.

.

.

.

,,

. . . . . . .

.

.

. . . . .

.

.

.

.

.

,, ,, ,,

,,

1^,4^5. 94

300. .-

9,826. 65

1,723. 22 509. 5 5

Uebertrag^ Fr. 83,625. 35.

^

825 Uebextxag. Fr. 83,625. 35 7) Zinse des Betriebskapitals . . . . . . . ^ 3,697. 84 ^) An denMedailleur Körn für neue Stempel . . ^ 2,460. .^) Juventarabschreibungen

. . . . . . . .

..

4,513. 11

. Fr. 94,296.. 30 Verwaltung beträgt am 31. Dez. 1856 Fr. 99,765. 99, welcher fol.gendermaßen ausgewiesen wird: .

Kassa^Kontosaldo . . . . . . . . . . . Fr. 3,632. 23 Der Ausstand der Finauzvexwaltung bei der Münz-

Betxiebskonti, Vorräthe au Verbxauchsgegenständeu^ .

Jnventarkonto-Bestand des Jnventars auf den 1. Ja-

..

17,233. 76

nuar 1857 . . . . . . . . . . . . ,, 78,900. -Summa Fr. 99,765. 99

Dem vorjährigen Bundesbeschluß, daß die. Münzvexwaltung die ihr gemachte^ Vorschüsse . verzinsen soll, ist nachgelebt woxden, indem der im Jnventax-Eonto figurixende Vorschuß von Fr. 80,570. 91 à 4 .^ mit

Fr. 3,222. 80 und das Betriebskapital von Fr. 11,876. 72 mit . ,, ^ 47^. 04 zusammen mit Fr. 3,697. 84 der Finanzverwaltung verzinset worden ist.

1V.

Kauzlei^Einnahmeu und Vergütungen.

^. ..^....nzIeieinna^n...^^

Rechnung . . . . . . . . . . . . . Fr. 6,400.^86 Voranschlag

.

Mindereinnahme

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

...

.

.

Fr.

^,700.

--

299. 14

^. ^inn^.^n^en des ^ilitardeparte^ents.

Rechnung

^Voranschlag

.

.

.

.^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

F r . 117,370. 6 4

. . . . . . . . . . . . ,,

82,100. --

Mehreinnahme . . . . . . . . . . . . Fr. 3.^,270. 64 ^. J^iz-^inna^men.

Rechnung

.

Voranschlag

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

Fx.

^

Mehreinnahme. . . . . . . . . . . . Fr.

Total der Einnahmen.

5,118. 6 0 4,000.

--

1,118. 60

Rechnung . . . . . . . . . . . . Fr. 16,298,909. 67 Voranschlag

.

Mehreinnahme

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.^

.

.

.

.

.

.

.

.

...

Fr.

16,250,000.

48,909.

-

67

826 .^u^^aben.

l. Zinsvergütungen.

Rechnung

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

79,322.

.

.

.

.

^

Voranschlag . . . . . . . . . . . . ,, 86,802. 97 Wenigerausgabe . . . . . . . . . . . . Fr. 7,480. 2.^ Es rührt diese Wenigerausgabe daher , daß nur sehr wenige Titel..^ erwerbungen gemacht worden find, so daß von dem für Marchzinsver^ gütungen eröffneten Kredit von Fr. 8,000 nur Fr. 1,123. 12 verwendet worden find.

ll. Allgemeine Verwaltung.

Rechnung.

a.

lb.

c..

d.

e.

Fr.

Boxanschlag

Rp.

Fr.

. Weniger Mehr als Voranschlag.

Fr.

Nationalrath 101,223. 61 74,880 -Ständerath 3,222. 75 3,105 ^-Bundesrath 52,200. -- 52,200 ....

Bundeskanzler) 103, 536. 79 120,000^ 16,463.

Penstonen 35,571. 13 35,000 -295,754. 28 305,185 16,463.

Rp.

Fr.

Rp^

-- 26,343. 61 -117. 75 --21 - - . . - -571. 1.^ 21 27,032. 49

abgezogen die nebenstehenden . . . . . . . . .

16,463... 21

erzeigt sieh eine Mehrausgabe von . . . . . . Fr. 10,569. 2.^ welche durch die Einberufung der Bundesversammlung in den Monateu September und Dezember veranlaßt worden ist.

*) Mit ^achl.redit.

Ill. Departemeute.

Rechnung.

^

Fr.

Politisches Departement

. ... . . . . .

Boranschlag.

Rp.

66,732. 35

Fr.

Rp.

laut Nachtxagskrediten.

Weniger Mehr als Boranschlag.

Fr.

Rp.

^Fr. Rp.

67,000. -267. 65 ----laut Nachkrediten.

Departement des Jnneru . . . . . . . . 249,493. 19 251,020. 70 ^ 1,527. 51 -- -laut Nachkredit.

Militärdepaxtement . . . . . . . . . 11,825. 10 12,800. -974. 90 ----Finanzdepartement . . . . . . . . . . 32,322. 22. 32,100. --- 222. 22 Handels- nnd Zolldepaxtement . . . . . .

2,069. 80 5,000. 2,930. 20 . -- -. mit Nachtragkxedit.

Post- und Baudepartement . . . . . . . 53,381. 99 143,200. -89,818. 01 -- mit Nachkrediteu.

Justiz- und Polizeidepartement . . . . . . 54,549. 82 67,476. 30 12,926. 48 - -468,374. 47 578,597. -108,444. 75 222. 22 abgezogen nebenstehende

222. 22

waren die Ausgaben der Departement um . . . . . . . . ^ . . . . .

108,222. 53 geringer als der Voranschlag, wobei freilich zu berücksichtigen ist, daß folgende Nachtragskredite für die verschiedeneu De.^xtemeute bewilligt worden waren .

.

..^ .^ .^

^28 a. Für das politische Departement: ^r.

6,000 -- für deu Geschäftsträger in Paris, laut Beschluß

vom t 26. Juli ^ 3,000. -- für den Geschäftsträger in Wien .. ..

i 1856.

.. 2,500. -- für den Konsul in Washington .. ,, 1 . ^ 9,000. -- für Unvorhergesehenes, laut Beschluß vom 3. August 1853, aus dem fühern unbedingten Kredit für Tessin, was freilich mit dem Bericht des Bundesrathes über seine Geschästsfühxung während des Jahres 1.^55 i.n etwelchem Widerspruch zu stehen scheint, zumal durch den Vertrag von 1855 dieser Konflikt als erledigt erschien, daher im Jahr 1856 nicht mehr Summen auf einem für diese Erledigung ...otirten unbedingten Kredit hätten erhoben werbet. sollet...

h. Für das Departement des Jnnern .

...

33,320. 70 als Beitrag für die erste Einrichtung der polytechnischen

..

übertragbaren Kredite sür die erste Einrichtung des Polytechnikums.

25,000. -- für Unvorhergesehenes, laut Beschluß vom 2. Februar,

..

c. Für das Militärdepartement.

800. -- Zulage für die Kopisten, ..laut Beschluß vom 25. Juli

Schule, laut Beschluß vom 19. Juli 1854, aus dem 17. und 25. Juli 1856.

1856.

d. Für das Post- und Baudepartement.

... . 6,000. - laut Beschluß vom 25. September 1856.

... 30,000. -- für innere Ausstattung des Bundesrathhaufes,. laut Be^ schluß vom 25. September 1856.

.-

.... Für das Justiz- und Polizeidepartement.

6,000. -- laut Beschluß vom 25. September 1856 aus dem un^ bedingten Kredit für Neuenburg.

.. 23,476. 30 laut Beschluß vom 25. September 1856 , für Justizkosten.

Fr.145,097. ^

Ueberdieß find Nachtragskredite im Laufe des letzten Rechnungsjahres

l.ewillgt worden^

Für die Verwaltungen . . . . . . . . . . Fr. 349,397. -und für Unvorhergesehenes . . . . . . . . . ^ 3,622. 35 Jm

Ganzen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

353,019.

35

8.^

IV. A b s c h n i t t .

Spezialverwaltungen.

A.

Militärverwaltung.

.

Die dem Militärdepartement für das Jahr 1856 bewilligten ordentWichen und außerordentlichen Kredite betragen

Die wirklichen Ausgaben betrugen

.

.

Fr. 1,697,394. 10

. . . . . . . . 1,716,818. 05

demnach mehr als die Kreditbewilliguug ausgegeben

Fr.

19,423. 95

Es ist indessen zu beachten , daß dagegen Fr. 25,666. 65 als Erlös

^ür verkauftes Kriegsmaterial durch den Jnventar^Eonto in der GeneralRechnung bereits ins Einnehmen gebracht worden sind, so daß die MilitärVerwaltung, wenn jene Mehrausgabe von Fr. 19,423.95 von dieser Einnahme in Abzug gebracht wird, noch Fr. 6,242. 70 unter den be-

.willigten Krediten geblieben ist.

Die Zunahme .des Jnventar - Eonto im Laufe des Jahres betrug

Fr. 124,958. 12

Die Abnahme durch Verkauf und Abschaltungen .^zusammen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

..

127,885.

72

Demnach zeigt sich eine Abnahme des Jnventars um Fr.

2,927. 60 Durch die vorjährige Prüfungskommission des Ständerathes find neuer^ings Zweifel darüber ausgesprochen worden, ob die Fourage ^ Regie^ im Jnteresse des Bundes liege oder ob es nicht besser wäre , die Verpflegung ^,er Dienstpserde auf dem Wege des Akkordes besorgen zu lassen. Jhre .Kommission will dießfalls keine besondern Anträge stellen.

Eine gründliche Prüfung der Rechnung der Militärverwaltung war ^Jhrer Kommission, da die Rechnung erst so spät abgeschlossen werden konnte, überhaupt nicht möglich; auch ist dieselbe dadurch erschwert wor.deu, daß kein beleuchtender Bericht über die verschiedenen Budget-Ueberschreitungen der Rechnung beilag. .

Jrrthümlich wurden auch dieß Jahr, wie es schon früher geschehen ^ist, die Fr. 2,216. 28 Anschaffungen auf dem Jnventar bei der Eentralschule ^u Thun verrechnet, während diese unter den Rubriken ,,Kxiegsgeräth^chaften und Mobilien^ hätten verrechnet werden sollen.

Es ist zu bemerken, daß die Rechnung über diese Spezialverwaltnng, ..wie diejenige der Zollverwaltung, abermals durch das Finanzdepaxtement gestellt worden^ ist, während es passender wäre, wenn die betreffenden De.partemente damit behelliget würden, wie dieß schon die vorjährige Prü^ungskommission bemerkte.

B. Zollverwaltung.

C. Postverwaltung.

^. Telegraphenverwaltnng .

^undesblatt. Jahrg. iX. Bd. I.

80 .

^0 .^. Pulververwaltung.

l.^. Zündkapseluverwaltung.

.^. Müuzverwaltung.

Ueber die Ausgaben dieser sä.umtlichen Verwaltungen find die beziig.lichen Bemerkungen bereits bei den Einnahmen gemacht worden , da es einen bessern Uebexblick zu gewähren schien,^ wenn Einnahmen und Ausgaben einander gegenüber gestellt würden.

V. A b s c h n i t t .

Unvorhergesehene Ausgaben.

Unter diesem Titel werden verrechnet, da fie feit Jahren bezahlt und .daher längst vorgesehen war 1) Fr.

602.. 18 au Jmfeldt, die im Grund nicht dahin gehören, ^ zumal diese Pension vormals durch das Departement des Jnnern ausgerichtet worden ist.

2) ., 3,l22. 35 Kosten des Luzeruer Landesverraths^Prozesses.

....) ..

500. -- auf dem unbedingten Kredit für Neuenburg .für Reifeauslagen erhoben.

Zur Seite 830.

^..ie ^eneralrechnuu^

^uthält alle auf den Zuwachs und Abgang der Aktiven und Passiven Bezug habenden Verhandlungen, und wenn wir diese Mutationen bei den einzelnen Theilen des Staatsverni^gens verfolgen, so ergibt fich nachstehendes Resultate

Etat aus 31. Dezember 1855.

^i..tiva.

Fx.

^.

.

.

3,701,160.52 . .

Total der Aktiven 10,835,458. 47 . .

Kassa

.

.

.

.

Fr.

Rp.

1,175,240. -........ Jmmobilieu . . .

2,565,548. 42 .^. Kapitalien . . ^ .

^. Depot für die Jndu2,500. -stxieausstelluug . .

Depot des Konsuls Emer.^ . . .

3,119. 98 .^. Zinsrückstände . .

685,027. 39 .

^.. Ausstände . . .

2,702,862. 16 .

^. Jnventar . . .

Rp.

343,418. 44 1,092,000. - . . . . . . . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Etat auf 31. Dez^ber 1856.

Verminderung.

..Vermehrung.

Fx.

Rp.

Fr.

R.^

113,120. 19 . . . . . . . . 1,405,538. ..^ 952,374. 44 2,705,173. .^ 2,600. --

100. - .

5,000. --^).

5,000. .-29,038. 80 .

3,082. 15 29,076. 63 . . . 900,489. 07 694,742. 58 890,773. 88 . . . 508,275. 48 516,774^ 34 . . . . . . . . 2,694,363. 3^ . . .96,248,081.57 . . . . . . . .96,580,912.39 . . . . . . . .3,368,329.7^ 98,8^3,61)6. 09 . . . 99,126,403. 36 Total der Aktiven 11,098,255. 74

^a^tva.

1,445,103. - - . . . . .

100,000. - . . . . .

240,123.

. . . ..

583,682. -Total der Passiven 1,785,226. -Reines Vermögen 9,050,232.47 Verminderung derAktiveu 98,863,606. 09 Vermehrung der Aktiven 99, 126, 4l)3. 36 BleibtVermögensvermehrung . . . . . 846,479. 27 10,835,458. 47 . . . . . . . . 99,710,085. 36 Bleich obigeu Aktiven 99,710,085. 36 A. Staatsanleihen ^. H^pothelaranieihen .C. Telegraphenanleihen

.

.

.

-^

-

.

.

.

.

.

.

.

.

481,701.

.

.

.

.

.

-

-

.

.

.

.

.

.

.

.

10,000.

.

.

-

-

.

.

.

.

.

.

.

.

91,981.^--

.

.

. . .

. . . . 963,402. --. . .

90,000 --..

. . . . 148,142 Total der Passiven 1,201,544. -Reines Vermögen 9,896,711. 74 .

.

.

.

.

.

Gleich obigen Aktiven 11,098,255. 74

^) Es ist dieß eine Zahlung des gewesenen Konsuls in Rio-Ianeiro, die durch den Bundesrath seiner Zeit denjenigen Ansprechexn wird überantwortet werden, di^ begründete Rechte daraus haben.

Da in der Rechnung selbst im Speziellen die vermiedenen Mutationen bei den einzelnen Theilen des StaatsVermögens und der Passiven angegeben sind, so halten wir es für überflüssig, hier auf diesen Gegenstand zurückzukommen, u^d beschränken u...s nur noch darauf. d.e einzelnen Veränderungen des Jnventar^Eonto anzugeben.

Der Jnventarbestand war am 3l.

Dezember 1855 bei folgenden Verwaltungen : Vermehrung.

Fr. Rp.

Militärdepartement . . ./ 1,183,.'75. 20 25,50l. 86 60,743. 59 Zollverwaltung . . .

. 1,237,809. 92 Postverwaltung .

104,739. 50 Telegraphenverwaltung .

80,570. 91^ Münzwefen . . . . .

1,048. 82 Baudepartement .

8,672. 36 Medail.ensammlung . .

2,702,882. 16 Es erzeigt sich also im Ganzen eine Verminderung des Jnventar^ Eonto von . .

^

Verminderung.

Fr. ^ Rp. . Fr. Rp.

127,885. 72 124,958. 12 2,610. 89 .

607. 09 11,277. 14 9,907. 43 332,096. 72 252,667. 41 ^ 42,165. 05 37,853. 04 .

80,570. 91 .

156. 91 448. 15 810. 02 ^ ^ l,035. 22 ^ 516,774. 34 508,275. 48 508,275. 48

Etatauf31. Dez. 1856.

Fr. Rp.

1,180,847. 68 23,498. 06 62,113. 30 1,317,239. 23 100,427. 49

1,340. 06 8,897. 56 2,694,363. 30

8,498. 86

Gleich dem Jnventar-Etat auf

3l. Dezember 1856

. 2,694,363. 30 .^

<^

832 ..^ i t a n ^.

.

..^r.

R p .

Die Einnahmen der Verwaltungsrechnuug betragen l 6,298, 909. 67

Die Ausgaben ., ,, ^ Es ergibt sich demnach ein Vorschlag von

^, 15,492,095. 26 . . 806,814. 41

^er mit dem Vorschlag der Generalrechnuug mit

.

.

39,664. 86

eine Vermehrung des Staatsvexmögens erzeigt von .

Das Budget bestimmte den Vorschlag der Ver-

846,479. 27

waltungsrechnung auf . . . . . . . 167,000 der Generalxechnung . . . . . . 205,000 Zusammen

-

372,000.

Es erzeigt sich also ein größerer Gewinn im Jahr 1856 als vorgesehen war von . . . . . . .

Nach dem Vermögensstatus auf 31. Dezember 1856

-

474,479. 27

betrugen die Aktiven . . . . . . . . . . . 11,098,255. --.

die Passiven

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1,201,544.

--

Reines Vermögen . . . . . . . . . 9,896,711. 74 Dasselbe betrug auf 31. Dezember 1855 . . 9,050,232. 47 Vermehrung wie oben angegeben . . . . . 846,479. 27

Diese Vermehrung kann auch auf eine andere Art sämmtlicher Einnahmen und Ausgaben.

nachgewiesen werden ,

1. Ertrag der Jmmobilien und angelegten Kapitalien . .

Zuwachs an Jmmobilien . . . . . . . . . .

Zinsrückstände . . . . . . . . . . . . .

Hiervon ab : Zinsvergütungen

Fr.

nämlich durch die Zusammenstellung

Rp.

Fr. Rp.

167,468. 29 29,038. 80 262,267. 1^ 458,774. 25

.

.

.

.

.

.

.

.

...

.

.

. ^

Jnventar-Abschreibungen . . . . . . . . . .

.

113,120. 19 .

l^. Zinse von Guthaben und Vorschüssen . . . . . . .

Rückbezahlte Vorschüsse und Depositen von der Postverwaltung 150,372. 06 Depositum .des Generalkonsuls Emer^ . . . . . .

5,000. ------------Verkäufe und Nachlässe

. . . . . . . . . .

^

79,322. 68

192,442. 87

.--------------

Ill. Regalien und Verwaltungen . . . . . . . . .

Jnventar-Zuwachs . . . . . . . . . . . .

Fr. Rp.

266,331.

38

38,761. 48 155,372. 06 ------------- 194,133. 54

^ ^

15,963,672. 65 508,275. 4 8

1,772. .l0 16,473,720. 23 Uebextrag. 16,473,720. 23 460,464. 92 .

^ .

.

.

.

.

^

<^

Fr.

Rp.

Fr.

Rp.

Uebertrag: 16,473,720.23 460,464.92 Ab, allgemeine Verwaltungskosten . . . . . . .

Kosten der Departement . . . . . .^ ..

..

,. Verwaltungen inel. der Entschädigungen an

295,754. 28 470,374. 47

die Kantone . . . . . . . . . . . . 14,642,419. 30 Jnventar-Abschreibungen . . . . . . . . . . 409,563. 46 Abschreibung des Ausstaudes bei der Telegraphenverwaltung 333,223. 29 Verschiedene Abschreibungen

. . . . . . . . .

An den eidg. Schulend . . . . . . . . ^ . .

..

3,697. 15

54,856. 65

die Judustrie-Ansstellung , Depot des Prof. Eolladou

fammt

Zins

.

.

.

.

Unvorhergesehene Ausgaben

.

.

.

,

.

.

.

.

.

. . . . . . . . .

2,600.

--

4,224. 5 3

.

1^,216,713. 13 ^ 257,007. 10

IV. Kanzlei^Einnahn.en und Vergütungen . . . . . . . . . . . . . . . . .

V.. Unvorhergesehene Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

128,890. 10 117. 15

Gleich obiger Vermögensvermehruna... 846,479. 27

.

^ .

^ .

.

.

.

: .

.

. 8^ ,

D.^r^ln^^ng .zur Staatsxechnuug enthält noch die besonderu Verwaltungen, als: Jnvalideusoud , Grenus..Jnvalidenfond und dex in diesem Jahre hinzugekommen..: eidg. Schulfond.

Der Kapital-Etat des Invaliden fond s ist fich gleich geblieben mit Fr. 477,000. Aus dessen Zinsen mit . . Fx. 18,413. 01 und den Staatszuschüssen. ..e. .

.

. . . . .

wurden die vom Sondexhundsfeldzuge^noch.herrüh^ xenden Pensionen von . . . . . . . . .

pro 1856 entrichtet.

..

35,671. 13

Fr.

53,984. 14

Dex. E t a t des Grenus..Jnvalidenfonds ..beträgt aus 31.

Dezember 1856 . . . . . . . . . . Fr. 1,321,973. 82 Er betrug auf 31. Dezember 1855 . . . . ,, 1,245,708. 70 Vermehrung Fr. 76,265. 12 .welche herrührt .

.

1) von kapitalsten Zinsen Fr. 48,470. 77 2) Marchzinsguthaben vom

Zinstage bis 31. Dez.

1856

zum erstenmal im

Etat aufgeführt

. ^ ,, 27,794. 35

.

Fr.

76,265. 12

Eigentliche Zinsrückstände waren keine vorhanden.

Die nach dem Postulat Nr. 16 im Bundesbeschlusse^über die GeschäftsRührung des Bundesraths vom 24. Juli 1856 vorgenommene Bereinigung der Jahresrechnung über die polytechnische Schule und die Ausscheidung der in d e n S c h u l f o ^ d fallenden Summe hat, ^wie der Geschäftsbericht und der Anhang zur Staatsrechnung ausweist, auf .eine befriedigende Weise stattgefunden. Das Vermögen des Schulfonds beträgt auf 31. Dez.

1^56 . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 54,856. 65

Rechnet man hiezu das Jnventar des Polytechnikums

...

114,756. 68

und zieht den Passivsaldo laut Schulxechnuug ab mit

Fr. 169,613. 33 ,, 657. 81

so bleibt ein Gesammtvermögen der polytechnischen Schule auf 31. Dezember .1856 von . . . .

Fr. 168,955. 52

Hiemit ihren Bericht über die Geschäftsführung des Bundesrathes roährend des Jahres 1856 schließend, ersucht Sie, Tit., Jhre Kommisfiou, ihre Arbeit wohlwollend aufzunehmen und nachsichtig zu beurtheileu..

^

836

Genehmigen Sie gleichzeitig, Tit., die Versicherung unserer vollkommene...^ Hochachtung.

.

.

^

Bern, den 1l. Juni^857.

Die ^alieder der nationalräthlichen Kommission: .

.

.

^

...Martin.

Hnngerhühler.

I).^. A. v. ^onzenbach, Berichterstatter

.^tehlin.

^ioda.

planta.

Häberli, als Ersa^mann des Hrn. Esther.

Sichler, .. ^ ...

..

^, Pf^^r..

Piaget, ,, ^ ,, ^ ,, Dufoux^

^

Zusammenstellung

der Antragender zur Prüfung der ^eschäftsfuhrung des Bundes ra.thes und des^Bundesgerichts, so tvie der eidg. Staatsrech^ nung im .Jahr 185^ niedergesetzten Kommission.

A.

Bundesrath.

1) Der Bundesrath ist wiederholt eingeladen, für Ergänzung der Archi^ valien des .Zeitraums von 1814 bis 1848, namentlich mit B^ezu^

ans die Akten der Truppenchefs in den Feldzügen von 1848 bi^ 1849 ^e., die geeigneten ^wirksamen Versügnngen zu treffen.

2) Der Bundesrath ist eingeladen, für Sammlung und Herausgabe de.^ gemäß Art. 6 der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung noe1^ in Kraft bestehenden Beschlüsse der Tagsa^nng und Konkordate di.^ erforderlichen Anordnungen zu treffen.

^.

^

.

^

8-7^

^) Der Bundesrath ist eingeladen, durch. sach- und landeskundige Fach...

. .^ männex die Frage in allen Richtungen untersuchen zu lassen , ob^ und durch welche Mittel und ar^^en Oxteu^ im Hochgebirge de.....

^ Wasserverheerungen vorgebeugt . .^.

.hrem Ursprung begegnet wer. den könne ; insbesondere , welche Ar^ .^n Verbauungen (Klusen) dagegen anzuwenden feien.

. ^^ 4) Dex Bundesrath ist eingeladen, für i^oe.... einzeln Fall einen Ter-.

min festzulegen, innert. welchem diejenige Partei, gegen welche i^ Fragen über Vexfassungs- oder Gesetzesverletzungeu entschieden worden ist, ihren Rekurs an d.e Bundesversammlung einzusenden habe.

5) Der Bundesrath ist eingeladen, in jedem einzelnen Falle einen Terrnin festzusetzen, innert welchem es .den Kantonen gestattet sein soll...

gegen administrative Entscheide, betreffend die Vertheilung von Heimathlosen, an das Bundesgericht zu reknrriren. Dabei soll darauf Bedacht genommen werden, daß dieser Termin lang genug sei, um allfä.lige notwendige Nachforschungen machen zu können; gutfindenden Falls kann derselbe durch den Bundesrath auch .verlängert werden..

6) Der Bundesrath ist eingeladen^, daraus zu dringen, daß auch die-.

jenigen Kantone das Gesetz .vom 29. Wintermonat 1850, betreffend.

die Heimatlosigkeit, in allen Theilen vollziehen, welche dasselbe bishex nur theilweise oder gar nicht ^vollzogen haben. Ueberhaupt sol.^ dex^ Bundesrath einerseits sich für Ausmittlung ^dex Bürgerrechte sü.^ die noch uneingetheilten Heimathlosen mit Eifer verwenden, und auderseits darüber wachen, daß keine neuen Fälle von H^imathlofigkeir entstehen können.

B. B u n d e s g e r i c h t .

7) Das Bundesgericht wird eingeladen, aus beförderliche Erledigung de^.

seit dem 1. März 1852 anhängigen Prozesses gegen Basel la n^ und B as e lstad t ernstlich Bedacht zu nehmen.

^

C.

St a^a t sx echn u n g.

8) Der Bundesrath ist eingeladen , den Vorrath der Brieffranko^Maxken.^ so wie des für dieselben besonders zubereiteten Papiers , jährlich^ wenigstens einmal., durch eines seiner Mitglieder prüfen^ und mit de^ bezüglichen Rechnungsbüchern und Kontrollen vergleichen zu lassen.

9) Der Bundesrath ist eingeladen, darauf Bedacht zu nehmen^, de.^ Barbestand der Kasse bis aus^ den Betrag eines doppelten Geldkontingents, nach Maßgabe des Bundesgesetzes vom 23. Dezember

1 851 , zinstragend anzulegen.

10) Dex Bundesrath ist eingeladen, alle unter 4.^ jährlichen Zinsen angelegten Kapitalien, so weit dies vextxagsgemäß geschehen kann,.

^38 aufzurunden , oder falls die Schuldner sich nicht zur Entrichtung vou 4 0/o jährlichen Zinses verstehen wollen . auf andere Weise zweckmäßig zu veräußern.

^ ^1) Der Bundesrath ist eingeladen, einen Theil derjenigen Summen, welche gemäß Art. 40 der Bundesverfassung baar in der Bundeskasse liegen sollen , bei schweizerischen Banken , in sofern deren Statuten und Einrichtungen vollständige Garantien darbieten, auf kurze Abkündungsfristen zinstragend anzulegen.

Jn der Staatskasse selbst soll indessen immerhin ein Baarvorrath

von Fr. 300,000 bis 500,000 verbleiben.

^2) Der Bundesrath ist eingeladen, dafiix zu sorgen, daß die Bezeichnung ,,Kapitalien des vormaligen eidg. Kxiegssonds^ in Zukunft in der Rechnung nicht mehr gebraucht, fondern durch eine fachgemäßere erfetzt werde.

.i 3) Der Bundesrath ist eingeladen, die Restanz des s. Z. der Postverwaltung zu Anschaffung des alten Postmaterials der Kantone gemachten Vorschusses, welcher am 31. Dez. 1856 noch Fr. 294,167 betrug, aus der Rechnung fallen zu lassen, so daß diefe Summe von der Postverwaltung dem Finanzdepartement weder zurückzuzahlen noch ferner zu verzinsen wäre.

.^4) Der Bundesrath ist eingeladen, den Holzgeldausstand von Fx. 227. 81 bei der Liegenschaft in Belp endlich und nöthigen Falls mit Rüt.k-

griff auf die Biirgen zu erledigen.

^.

Jm A l l g e m e i n e n .

^5. Jm Uebrigen wird der Geschäftsführung des^ Bundesrathes vom

Jahr 1856 die Genehmigung ertheilt.

^6) Die Geschäftsführung des Bundesgerichts, so weit sieh der darübe..: erstattete Bericht verbreitet, ist gutgeheißen.

.17) Die vom Bundesrathe vorgelegte Staatsrechnung ist genehmigt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichtes während des Jahres 1856, sowie über die Staatsrechnung von demselben Jahre. (Vom 11. Juni 1857.)

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Bundesblatt

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Jahr

1857

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

34

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1857

Date Data Seite

765-838

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10 002 237

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