Militärische Plangenehmigung betreffend Ennetbürgen, Wpl Wil b.Stans/Oberdorf; Übungsdorf SWISSINT vom 22. März 2017

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 4. April 2016 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den vorübergehenden Betrieb des Übungsdorfs SWISSINT in Ennetbürgen bis Ende Jahr 2021 genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

4. April 2017

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2834

2017-0773