237 Seftungwerke bei Eglisau.

Nach dem Anschlage des Herrn Oberst Locher würden die Kosten süx Abtragung der Befestigungswerke bei Eglisau betragen . . Fr. 3,500 diejenigen für Beibehaltung . . . . . . . . .

.. 3,300 mithin ergibt fich für den Fall, daß fie beibehalten werden, eine Ersparniß von . . . . . . . . . . . . Fr. 200 Jhre Beibehaltung ist um so begründeter , als die Umwohner , weit entfernt, deren Abtragung zu verlangen, sie mit Begeisterung auf eigene Kosten vollendet haben.

Jhre Kommission beantragt daher einstimmig einen Art. 2 in folpender Fassung : Art. 2.

Die am rechten Rheinuser bei Eglisau erstellten Befestigungen sind beizubehalten.

Es sollen jedoch nur in so w e i t bei denselben Arbeite....

zur Unterhaltung a u s g e f ü h r t w e r d e n , s o f e r n dieselben.

zum Unterricht der S a p p e u r e und der G e n i e t r u p p e n beuuzt w e r d e n sollten.

Bern, deu 19. Juli 1857.

Jm Namen der Kommissionsmehrheit = .L. Venger, Oberstlieut.

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der

nationalräthlichen Kommission über die Befestigungen bei

Basel und Eglisau.

(Vom 28. Juli 1857.)

T i t. l Wie die Kommission des Ständerathes, so hätte auch die des Nationalxathes^) gewünscht, die vor Kleinbasel errichteten Befestigungswerk....

beizubehalten als ein Denkmal der nationalen Erhebung, die sich im verwichenen Januar beurkundet hat und als Z e u g n i ß dessen, was das Schweizervolk zu thun vermag, wenn seine Unabhängigkeit bedroht ist; allein

in E x w ä g u u g , daß Erdarbeiten, so gut sie auch unterhalten werden mögen, mit der.

Zeit fich sezeu, ihren imponirenden Eharakter verlieren und schließlich deu *) Sie bestand ans den Herren Dnfonx, von Genf, Michel, von SeewisR i e d m a t t e n , von Sitten, Eherir, von Bex und Jauch, von Bellinzona..

23^ ^...ertheidigern keiu Zutrauen einflößen, auch beim Auslande Geringschätzung verursachen ; daß zum Ankauf vou Land eine erste ziemlich beträchtliche Summe verausgabt werden müsse, welche nach den beiliegenden Berechnungen des Herrn Gemeobexstlieutenant Lochex um Fr. 42,000 größer wäre als die, welche die Abtragung kosten würde; daß der jährliche Unterhalt ebenfalls sehr kostspielig wäre und ein besonderes^ Personal erfordern wüxde; in Erwägung endlich, daß sowol die Bewohner von Basel ^ls die Behörden des Kantons, welche im Augenblik der Gefahr sich so großherzig gezeigt und gegen die Errichtung der Werke keinen Widerstand erhoben un..^ allen Opfern sich unterzogen haben, welche man von ihnen verlangte, heute begehren, daß man sie von diesen in einem kritischen Momente errichteten .Werken befreie, welche ohne gebieterische Notwendigkeit ihr sonst so beschränktes Gebiet versperren , dem Verkehr beschwerlich fallen und den Preis den Bodens entwerthen; in Erwägung, daß man überall die Städte, welche ihre Schanzen abtrugen, gewähren ließ, ohne daß die Eidgenossenschaft dagegen Einsprache erhoben hätte, wie Bern, Zürich, Solothurn und insbefondere Genf, welches wie Bafel liegt und gewissermaßen dessen Seitenstük bildet, ist ti.. Kommission zu der Anficht gekommen, daß die Werke bei Bafel abgetragen werden müssen.

Sie weiß, daß die Errichtung von Befestigungswerken auf den wichtigsten Punkten unserer Gränze ein kräftiges Mittel ist, dem Auslande unsere feste Entschließung zu beweisen, um mit Energie und zu jedem

Preise unsere Unabhängigkeit zu vertheidigen; es ist dieß vielleicht eines

der wirksamsten Mittel, um Stürme zu beschwören, welche von Außen drohen könnten. Allein hiefür bedarf es Befestigungen von Mauerwerk ^der in Felsen, wie die in St. Moriz und Luziensteig, und nicht ein-.

fache Erdarbeiten, welche sich verwischen und nach Verflnß von einigen Jahren keinen Werth mehr haben.

Die Kommission hält ^dafür, es sei besser, die Werke bei Bafel

gänzlich abzutragen , als das Ausland , welches dadurch vielleicht eher als wir deren starke und schwache Seiten kennen lernt, davon vollständig Kenntniß nehmen zu lassen, um sich nachher je nach den Umständen zu benehmen.

Sie ist der Ansicht, daß die moralische Wirkung, welche die

Werke durch ihre Größe und geschwinde Ausführung, die die Tüchtigkeit

unserer Truppen und unserer Genieoffiziere beweisen, schon ausgeübt haben, in ähnlichen Umständen sich wiederholen werde, und daß diese m o r a l i s c h e W i r k u n g den Vortheilen, welche wir aus Befestigungen, die seit längerer Zeit bestanden haben und jedermann , dem Feinde wie uus, bekannt sind, ziehen würden, weit größer sei. Das U n e r w a r t e t e hat ^in den militärischen Ereignissen einen großen Werth. Deßhalb hat es nrehr Werth, solche Werke im lezten Augenblik und wenn ^ie nothwendig.

^werden,, zu errichten, als fich solcher zu bedienen, die bereits abge^

2^ ^uuzt und vielleicht ohne Wirkung sind, um s^ mehr, wenn mau Vergesse-.

rungen anbringt, welche die Zeit nothwendig herbeiführt, Verbesserungen,.

^ie man einführen kann, wenn man von Neuem arbeitet, deren man sich .aber nicht bedienen kann , wenn man sich auf die Erhaltung dessen beschränkt, was alt und unbrauchbar ist.

Ueberdieß befindet sich, wenn man ausschließlich auf die gegenwärtige

Anlage zurükkommen will, ein sehr detail.lirter, nach einem großen Maßstab .aufgenommener Plan, welcher in den Militärarchiven der Eidgenossenschaft sorgfältig aufbewahrt wird und mit welchem sich die Lage und die Form jedes Werkes mit Leichtigkeit finden lassen wird, und zwar nicht nur so, ^vie es wirklich mit so viel Einsicht ausgeführt worden ist, sondern so, .wie es erstellt worden wäre, wenn die Zeit dessen Vollendung gestattet hätte; dadur^ verschwinden vielleicht die Mängel, die man beobachtet habeu will und die man ihnen ohne Zweifel nicht vorwerfen würde, wenu.

..ran die Einzelnheiten des Planes kennte. Allein es ist kein Uebelstaud, wenn in dieser Beziehung eine g e w i s s e U n b e s t i m m t h e i t regiert und

wenn nicht Alles vollständig bekannt ist.

Deßhalb würde Jhnen Jhre Kommission einstimmig vorschlagen, deru Axt. 1 des ständeräthlichen Beschlusses beizutreten, wenn es ihr nicht darau gelegen wäre, wenigstens ein A n d e n k e n von dem zu bewahren, was mit so viel Hingebung und Patriotismus im lezten Januar sowol von der .Bevölkerung als von den Truppen gethan worden ist, um einem Angriffe vom Ausland gegen die Stadt Bafel, und dadurch gegen die ganze Eid^ genossenschaft , Widerstand zu leisten.

Die Kommisston wünschte, daß die drei Werke Nr. 9, 10 und 11,

welche eigentlich ein einziges an den Ufern der Wiesen bilden, um die badische Eisenbahn und die Brüke dieses Flusses zu bestreichen, erhalten blieben.

Sie macht Sie aufmerksam, daß der Unterhalt derselben nicht sehr kost.spielig und unfern finanziellen Hülssmitteln angemessen wäre, und daß diese .Werke, in ein Einziges von einiger Bedeutung verbunden, verbessert und ...ach und nach fester gemacht werden können, der Axt, daß fie ihrem Zwek .^mmer besser entfprechen würden und zugleich bei dem Unterricht unferex

Sappeurkompagnien, welche sich im lezten Feldzug so nüzlich gezeigt haben,

^tud deßhalb unfere ganze Aufmerkfamkeit verdienen, gebraucht werden könnten.

Die .kommission ist übrigens überzeugt, daß die Erhaltung der bastonirteu Schanze an der Wiesen, welche ^on allen vor Bafel errichteten Werken das beträchtlichste und auch das am besten konstruirte ist, um es stehen zu lassen, ^er Armee, welche es wohlverdient hat, und vorzüglich den Offizieren und Soldaten , welche sie geleitet und daran gearbeitet haben, angenehm wäre.

Die Kommission glaubt daher, daß sie, indem sie die Abtragung der um Bafel errichteten Befestigungswerke im Grundfaz und aus den obeu angeführten Motiven zugibt, dem Nationalrath eine einzige Ausnahme vorschlagen dürfe, damit nicht jede Erinnerung an die so schöne Haltung des Schweizervolkes ^u einer Zeit, welche unsere Geschichte mit einen...

schönen Blatte bereichern, gänzlich verwischt werde.

.240 Wenn der Nationalrath diese Anschauungsweise theilt, so wäre der Axt. 1 so zu fassen..

,,Alle im Jahr 1857 an den Ufern des Rheins bei Basel

errichteten Befestigungen sind, mit Ausnahme der Redouten Nr. 9, 10 uud 11, welche b e i b e h a l t e n w e r d e n , a b z u t r a g e n . ^ Jndem Jhnen die Kommission diesen Artikel vorschlägt, muß sie nichts destoweniger, um nichts zu verhehlen, die Bemerkung machen, daß^ der Ankauf des Bodens für diese Linie, welcher im Voranschlag zu 26,250 Franken berechnet ist, die für die Abtragung der gleichen Partie nothwendige und zu Fr. 19,800 devifirte Summe um Fr. 6,450 übersteigt.

Allein der Nationalrath wird nicht vor einer aus der Vergleichung der beiden Ansäze xesultirendeu Ausgabe um Fr. 6,450 zurükweichen, wenn er deu Antrag, den wir ihm zu stellen die Ehre haben, für angemessen findet.

Was die Befestigungswerke von Eglisau betrisst, so tritt die Kommission von vornherein dem ersten Passus des Art. 2 des ständeräthlicheu Beschlusses bei und empfiehlt Jhnen dessen Annahme. Er lautet so: ,,Die am r e c h t e n Rheinufer bei Eglisau e r s t e l l t e n Befestigungen sind b e i z u b e h a l t e n ^ ) . ^ Die Erhaltung dieser Werke ist um so eher begründet, als, wie der Berichterstatter der ständeräthlichen Kommission bemerkt, die Bewohner dieser Ortschaft deren Abtragung nicht verlangen ; sie dringen vielmehr auf deren Erhaltung, und zwar um so mehr, als sie im Januar dieselben selbst und aus eigene Kosten vollendet haben, was ein seltenes Beispiel von Hingebung ist..

Allein wozu soll die diesem Artikel durch den Ständerath beigefügte Beschränkung nüzen.^ Warum will man sagen, daß Arbeiten zum Unterhalt nur insofern ausgeführt werden sollen, als dieser Punkt für einer^ Unterricht der Sappeure gewählt würde .^ Will man diese We.^ke selbst dann nicht unterhalten, wenn sie nicht für die Abhaltung einer Schule benuzt werden sollten .^ Es wäre dieß das Gleiche, wie wenn man deren Abtragung.

befehlen wollte, denn es kann sich ganz gut ereignen, daß um andern Anforderungen zu genügen, daselbst keine Schule abgehalten würde. Und dann ließe man sie fallen aus Mangel an Unterhalt. Dieß ist nicht

zulässig. Die Kommission schlägt Jhnen daher die Weglassung des zweiten

und die einfache Annahme des ersten Passns vor.

Es versteht sich übrigens von selbst, daß das schweiz. Militärdepax..

tement nicht nur die Werke von Eglisau, sondern auch die, welche allfällig anderswo noch bestehen, benuzen werde, um daselbst Unterriehtskurs^ für das Genie abhalten zu lassen, in Uebereinstimmung der vom Stände^ xathe gemachten Empfehlungen, denen wir beitreten.

Bern, den 28. Juli 1857.

Jm Namen der nationalräthlichen Kommission^ Der B e r i c h t e r s t a t t e r . .

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^.. Vergleiche den Bundesbeschluß im V. Bande der eidg. Gesezsamml...ng, Seite 5......^.

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Bericht der nationalräthlichen Kommission über die Befestigungen bei Basel und Eglisau.

(Vom 28. Juli 1857.)

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