Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen. Änderung der Bundesverfassung Mit der Verfassungsänderung soll dem Unmut gewisser Kantone über zu enge Vorgaben des Bundesgerichts betreffend kantonale Wahlverfahren Rechnung getragen werden. In Artikel 39 BV soll neu festgehalten werden, dass die Kantone in der Gestaltung der Verfahren zur Wahl ihrer Behörden frei sind. Auch wird klargestellt, dass das Bundesgericht keine Vorgaben betreffend die Wahlkreisgrösse mehr machen darf.

Datum der Eröffnung: 22. Juni 2017 Vernehmlassungsfrist: 13. Oktober 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Telefon 058 322 99 44, Fax 058 322 96 54, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. Juli 2017

2017-1668

Bundeskanzlei

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