754 (Vom 23. Mai 1940.)

Dem Rücktrittsgesuch des Herrn Hans Otto Schübeler, schweizerischer Konsul in Bremen, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

Mit der vorläufigen Verweserschaft wird Herr Georges-Alfred Guinchard, von Gorgier (Neuenburg), Kanzler des Konsulats, betraut.

(Vom 24. Mai 1940.)

Dem an Stelle des Herrn Laurence Milner Eobinson zum Berufsgeneralkonsul von Grossbritannien in Basel, mit Amtsbefugnis über die Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Baselland und Aargau ernannten Herrn Joseph Pyke wird das Exequatur erteilt.

(Vom 25. Mai 1940.)

Dem Kanton Schwyz wird für die Verbauung der Steineraa zwischen Sattel und Biberegg ein Bundesbeitrag bewilligt.

1914

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Kreisschreiben des

eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Ausrichtung von Subventionen im beruflichen und hauswirtschaftlichen Bildungswesen.

(Vom

21. Mai 1940.)

Herr Präsident!

Herren Regierungsräte!

Wir beehren uns, Sie in gewohnter Weise darauf aufmerksam zu machen, dass die Gesuche um Bundesbeiträge an ständige berufliche und hauswirtschaftliche Bildungsanstalten oder Kurse für das Kalenderjahr 1941, bzw. für das Schuljahr 1940/41, durch die Vermittlung der kantonalen Behörden bis zum 20. Juli dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit auf dem amt-

755 liehen Formular einzureichen sind. Bei Nichteinhaltung dieser Frist besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung.

Für die Aufstellung der einzelnen Schulbudgets verweisen wir auf die Bestimmungen der Art. 61--63 der Verordnung I zum Bundesgesetz über die berufliche Ausbildung. Wir hoffen, die bisherigen Höchstsätze auch im kommenden Jahr in Aussicht nehmen zu können, nämlich: a. 80 % bei den gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Anstalten und Kursen, ausgenommen die unter b und c genannten Anstalten ; b. 25 % bei den subventionsberechtigten Vorlesungen an den Hochschulen; c. 35 % bei den von Vereinen geführten kaufmännischen Berufsschulen.

Ausserdem hoffen wir, den Subventionssatz für die Besoldungen für die in Art. 12 der Verordnung I genannten obligatorischen Fächer an den gewerblichen und den kaufmännischen Berufsschulen (Lehrlingsklassen) wiederum bis auf 40 %, im Maximum auf drei Achtel der anrechenbaren Ausgaben, erhöhen zu können. Die Pflichtfächer an Lehrlingsklassen sind: 1. an den gewerblichen Berufsschulen Berufskunde, Zeichnen, Muttersprache (Korrespondenz), Eechnen, Buchführung und Staats- und Wirtschaftskunde ; 2. an den kaufmännischen Berufsschulen Muttersprache, Fremdsprachen, Geschäftskorrespondenz, kaufmännisches Eechnen, Buchhaltung, Staatsund Wirtschaftskunde, kaufmännische Eechtskunde, Wirtschaftsgeographie, Maschinenschreiben, Stenographie, Branchen- und Verkaufskunde.

Unterrichtet eine Lehrkraft ausser in den genannten Pflichtfächern noch in andern Fächern, so ist für die Zulage der Betrag der Besoldung in Anrechnung zu bringen, der entsprechend der Stundenzahl auf die Pflichtfächer entfällt.

Der Stand der Bundesfinanzen erheischt fortgesetzte Sparsamkeit; die oben erwähnten Höchstsätze können deshalb nur beim Vorliegen besonderer Verhältnisse beansprucht werden. -- Das Bundesamt wird auch fernerhin den Ausgaben für allgemeine Lehrmittel besondere Aufmerksamkeit schenken, und wir empfehlen den Schulleitungen neuerdings, sich vor dem Ankauf von Maschinen und Apparaten bei den zuständigen Behörden zu erkundigen, ob ein Bundesbeitrag erwartet werden kann.

Für die Bundesbeiträge an die Eeiseauslagen der Lehrlinge sehen wir, wie im letzten Jahr, wieder einen Drittel der anderweitigen Stipendien (Kantone, Gemeinden, Verbände, Stiftungen) vor und verweisen im
übrigen auf das im Kreisschreiben vom 15. Juni 1936 hierüber Gesagte.

Wir ersuchen Sie, den Schul- und Kursbehörden von diesem Kreisschreiben Kenntnis zu geben. Das Bundesamt stellt Ihnen auf Wunsch weitere Exemplare zur Verfügung.

Gleichzeitig sind die Schulen anzuweisen, die Eechnungen unmittelbar am Ende des Eechnungsjahres abzuschliessen und einzusenden, damit der Bundesbeitrag angewiesen werden kann. Schulen, die ihre Eechnung nicht

756

mit dem Kalenderjahr abschliessen, gelangen dadurch entsprechend früher in den Besitz des Bundesbeitrages.

Das gegenwärtige Kreisschreiben gilt sinngemäss auch für die vom Schweizerischen kaufmännischen Verein sowie vom Allgemeinen Schweiz.

Stenographenverein vertretenen Berufsschulen und Kurse ihrer Sektionen.

Mit vollkommener Hochachtung Bern, den 21. Mai 1940.

1962

Eidgenössisches

Volkswirtschaftsdepartement: Obrecht.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

1940

1939

Januar bis Ende März April Januar bis Ende April

302 156 458

687 232 919

Zu-oder Abnahme

-- 385 -- 76 -- 461

Bern, den 24. Mai 1940.

WH

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Eidgenössischer Staatskalender 1940.

Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1940, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.

Postcheckkonto IH 233 360

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1940

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.05.1940

Date Data Seite

754-756

Page Pagina Ref. No

10 034 283

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.