754 (Vom 23. Mai 1940.)
Dem Rücktrittsgesuch des Herrn Hans Otto Schübeler, schweizerischer Konsul in Bremen, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.
Mit der vorläufigen Verweserschaft wird Herr Georges-Alfred Guinchard, von Gorgier (Neuenburg), Kanzler des Konsulats, betraut.
(Vom 24. Mai 1940.)
Dem an Stelle des Herrn Laurence Milner Eobinson zum Berufsgeneralkonsul von Grossbritannien in Basel, mit Amtsbefugnis über die Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Baselland und Aargau ernannten Herrn Joseph Pyke wird das Exequatur erteilt.
(Vom 25. Mai 1940.)
Dem Kanton Schwyz wird für die Verbauung der Steineraa zwischen Sattel und Biberegg ein Bundesbeitrag bewilligt.
1914
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Kreisschreiben des
eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Ausrichtung von Subventionen im beruflichen und hauswirtschaftlichen Bildungswesen.
(Vom
21. Mai 1940.)
Herr Präsident!
Herren Regierungsräte!
Wir beehren uns, Sie in gewohnter Weise darauf aufmerksam zu machen, dass die Gesuche um Bundesbeiträge an ständige berufliche und hauswirtschaftliche Bildungsanstalten oder Kurse für das Kalenderjahr 1941, bzw. für das Schuljahr 1940/41, durch die Vermittlung der kantonalen Behörden bis zum 20. Juli dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit auf dem amt-
755 liehen Formular einzureichen sind. Bei Nichteinhaltung dieser Frist besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung.
Für die Aufstellung der einzelnen Schulbudgets verweisen wir auf die Bestimmungen der Art. 61--63 der Verordnung I zum Bundesgesetz über die berufliche Ausbildung. Wir hoffen, die bisherigen Höchstsätze auch im kommenden Jahr in Aussicht nehmen zu können, nämlich: a. 80 % bei den gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Anstalten und Kursen, ausgenommen die unter b und c genannten Anstalten ; b. 25 % bei den subventionsberechtigten Vorlesungen an den Hochschulen; c. 35 % bei den von Vereinen geführten kaufmännischen Berufsschulen.
Ausserdem hoffen wir, den Subventionssatz für die Besoldungen für die in Art. 12 der Verordnung I genannten obligatorischen Fächer an den gewerblichen und den kaufmännischen Berufsschulen (Lehrlingsklassen) wiederum bis auf 40 %, im Maximum auf drei Achtel der anrechenbaren Ausgaben, erhöhen zu können. Die Pflichtfächer an Lehrlingsklassen sind: 1. an den gewerblichen Berufsschulen Berufskunde, Zeichnen, Muttersprache (Korrespondenz), Eechnen, Buchführung und Staats- und Wirtschaftskunde ; 2. an den kaufmännischen Berufsschulen Muttersprache, Fremdsprachen, Geschäftskorrespondenz, kaufmännisches Eechnen, Buchhaltung, Staatsund Wirtschaftskunde, kaufmännische Eechtskunde, Wirtschaftsgeographie, Maschinenschreiben, Stenographie, Branchen- und Verkaufskunde.
Unterrichtet eine Lehrkraft ausser in den genannten Pflichtfächern noch in andern Fächern, so ist für die Zulage der Betrag der Besoldung in Anrechnung zu bringen, der entsprechend der Stundenzahl auf die Pflichtfächer entfällt.
Der Stand der Bundesfinanzen erheischt fortgesetzte Sparsamkeit; die oben erwähnten Höchstsätze können deshalb nur beim Vorliegen besonderer Verhältnisse beansprucht werden. -- Das Bundesamt wird auch fernerhin den Ausgaben für allgemeine Lehrmittel besondere Aufmerksamkeit schenken, und wir empfehlen den Schulleitungen neuerdings, sich vor dem Ankauf von Maschinen und Apparaten bei den zuständigen Behörden zu erkundigen, ob ein Bundesbeitrag erwartet werden kann.
Für die Bundesbeiträge an die Eeiseauslagen der Lehrlinge sehen wir, wie im letzten Jahr, wieder einen Drittel der anderweitigen Stipendien (Kantone, Gemeinden, Verbände, Stiftungen) vor und verweisen im
übrigen auf das im Kreisschreiben vom 15. Juni 1936 hierüber Gesagte.
Wir ersuchen Sie, den Schul- und Kursbehörden von diesem Kreisschreiben Kenntnis zu geben. Das Bundesamt stellt Ihnen auf Wunsch weitere Exemplare zur Verfügung.
Gleichzeitig sind die Schulen anzuweisen, die Eechnungen unmittelbar am Ende des Eechnungsjahres abzuschliessen und einzusenden, damit der Bundesbeitrag angewiesen werden kann. Schulen, die ihre Eechnung nicht
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mit dem Kalenderjahr abschliessen, gelangen dadurch entsprechend früher in den Besitz des Bundesbeitrages.
Das gegenwärtige Kreisschreiben gilt sinngemäss auch für die vom Schweizerischen kaufmännischen Verein sowie vom Allgemeinen Schweiz.
Stenographenverein vertretenen Berufsschulen und Kurse ihrer Sektionen.
Mit vollkommener Hochachtung Bern, den 21. Mai 1940.
1962
Eidgenössisches
Volkswirtschaftsdepartement: Obrecht.
Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.
Monat
1940
1939
Januar bis Ende März April Januar bis Ende April
302 156 458
687 232 919
Zu-oder Abnahme
-- 385 -- 76 -- 461
Bern, den 24. Mai 1940.
WH
Eidgenössisches Auswanderungsamt.
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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Eidgenössischer Staatskalender 1940.
Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1940, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.
Postcheckkonto IH 233 360
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1940
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
22
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
29.05.1940
Date Data Seite
754-756
Page Pagina Ref. No
10 034 283
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