174 (Vom

6. Februar 1940.)

Als I. Sektionschef bei der Abteilung für Infanterie des eidgenössischen Militärdepartements wird gewählt : Oberstleutnant Franz Wey, von Rickenbach, bisher Instruktionsoffizier der Infanterie.

Als I. Sektionschef bei der eidgenössischen Oberzolldirektion wird gewählt: Herr Eobert Furrer, von Lüsslingen, bisher II. Sektionschef.

1770

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Notifikation.

Am 4. Dezember 1989, kurz vor 20 Uhr, bemerkten 2 Grenzwächter in der Nähe des Dorfes Campascio sechs Schmuggler, welche im Begriffe waren, Kaffee nach Italien auszuschmuggeln, und beim Nahen der Grenzwächter die Flucht ergriffen. Dabei liessën sie 4 Säcke Kaffee, im Nettogewichte von 117 kg, zurück. Der Kaffee wurde durch die Zollstelle Campocologno gestützt auf Art. 102, Abs. l, in Verbindung mit Art. 121 des Bundesgesetzes über das Zollwesen mit Beschlag belegt.

Den rechtmässigen Eigentümern wird gemäss Art. 102, Abs. 4, des Zollgesetzes von der Beschlagnahme Kenntnis gegeben. Dieselben können die Beschlagnahme innerhalb 80 Tagen seit dem Erscheinen dieser Bekanntmachung bei der Zollkreisdirektion in Chur durch Beschwerde anfechten.

Meldet sich binnen dieser Frist kein Ansprecher, so wird die beschlagnahmte Ware nach Gesetz verwertet.

Bern, den 81. Januar 1940.

1770

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Notifikation.

Am 10. Januar, kurz nach 20 Uhr, bemerkte ein Grenzwächter oberhalb Zalende fünf mit Säcken beladene Schmuggler, die im Begriffe waren, die Ware nach Italien auszuführen. Sie ergriffen vor dem Grenzwächter die Flucht, wobei sie vier Säcke zurückliessen, in welchen 111,6 kg roher und 6,4 kg gerösteter Kaffee enthalten waren.

175 Gestützt auf Art. 102, Abs. l, in Verbindung mit Art. 121 des Bundesgesetzes über das Zollwesen vom 1. Oktober 1925 wurde der Kaffee durch das Zollamt Campocologno beschlagnahmt. Den rechtmässigen Eigentümern wird hiermit gemäss Art. 102, Abs. 4, des genannten Gesetzes von der Beschlagnahme Kenntnis gegeben. Sie können dieselben binnen 30 Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation bei der Zollkreisdirektion Chur durch Beschwerde anfechten. Meldet sich binnen dieser Frist kein Ansprecher, so wird die beschlagnahmte Ware nach Gesetz verwertet.

Bern, den 81. Januar 1940.

1770

Eidgenössische Oberzolldirektion.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibungen von Bauarbeiten.

Neubau Landestopographie Wabern.

Über die Schreinerarbeiten (ohne Beschlägelieferung), Holzrolladen und Malerarbeiten zum Neubau der Landestopographie in Wabern wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare liegen im Bureau Nr. 143, II. Stock, Bundeshaus-Westbau, zur Einsicht auf.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Landestopographie Wabern" bis und mit dem 26. Februar 1940 franko einzureichen an die 1770 B e r n , den 3.Februar 1940.

Direktion der eidg. Bauten.

(2).

Zollgebäude Allschwil-Neuweilerstrasse.

über die Schreiner-, Schlosser-, Gipser- und Malerarbeiten zum Zollgebäude an der Neuweilerstrasse in Allschwil wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau von Herrn Architekt F. Largiadèr, Erlensträsschen 37, in Riehen, aufgelegt und können dort jeweils von 14 bis 17 Uhr eingesehen werden.

Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Zollgebäude Allschwil" bis und mit dem 13. Februar 1940 franko einzureichen an. die 1722 Bern, den 27. Januar 1940.

Direktion der eidg. Bauten.

(2.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1940

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.02.1940

Date Data Seite

174-175

Page Pagina Ref. No

10 034 199

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