871

# S T #

Kreisschreiben des

Bundesrates an die Kantonsregierungen über die Arbeitsbeschaffung im Bodenverbesserungswesen.

(Vom 20. August 1940.)

Getreue, liebe Eidgenossen, Die gegenwärtige Lage zwingt uns, vorsorglich zur allfälligen Beschäftigung von Arbeitslosen im ganzen Lande herum weitgehend Arbeitsgelegenheiten bereit zu stellen. Die Bodenverbesserungen eignen sich vor allem für die Arbeitsbeschaffung, weil bei diesen Unternehmen auch eine sehr grosse Zahl ungelernter Arbeitskräfte beschäftigt werden kann. Gleichzeitig erreichen wir damit eine Vermehrung unserer Lebensmittelproduktion, der unter den heutigen Verhältnissen erhöhte Bedeutung zukommt. Bei der Aufstellung Ihrer Arbeitsbeschaffungsprogramme ersuchen wir Sie daher, ganz besonderes Gewicht auf die Bodenverbesserungsunternehmen zu legen.

Der beiliegenden Zusammenstellung des eidgenössischen Meliorationsamtes kann entnommen werden, dass zurzeit 812 baureife, genehmigte und subventionierte Unternehmen mit einem Gesamtkostenaufwand von rund 65 Millionen Franken sofort in Angriff genommen bzw. durchgeführt werden können. Überdies wurden weitere 344 Projekte angemeldet mit einem approximativen Kostenaufwand von ca. 52 Millionen Pranken, von denen verschiedene bereits zur Subventionierung eingereicht sind.

Vorerst möchten wir Sie ersuchen, dafür besorgt zu sein, dass die bereits subventionierten Unternehmen mit tunlichster Beschleunigung in Angriff genommen bzw. ausgeführt werden, sobald die hiefür erforderlichen Arbeitskräfte vorhanden sind.

Für das laufende Jahr steht uns noch ein ordentlicher Kredit von Fr. l 300 000 zur Verfügung.

Aus dem Kredit für Wehrbereitschaft und Arbeitsbeschaffung gemäss Bundesbeschluss vom 6. April 1939 verbleibt für Bodenverbesserungen noch ein Betrag von Fr. 6 900 000.

Im Interesse der Arbeitsbeschaffung und Vermehrung unserer Lebensmittelproduktion werden die Bodenverbesserungsunternehmen wie bis anhin mit 25--30 % unterstützt. Unter der Voraussetzung entsprechender Leistungen durch die Kantone und Gemeinden sind wir auch bereit, noch weitere ausserordentliche Zuschläge zu bewilligen. In besondern Fällen kann mit einer gesamten Bundesunterstützung von maximal 50 % gerechnet werden.

872

Für alle Unternehmen, die in besonders hohem Masse der Beschäftigung Arbeitsloser oder der wesentlichen Vermehrung der Lebensmittelproduktion dienen, werden für die Bemessung der Bundesbeitragsquote die Leistungen der Kantone und Gemeinden voll berücksichtigt. Ausnahmsweise kann die Bundessubvention für solche Unternehmen über den Gesamtbetrag der Beiträge des Kantons und der Gemeinde hinausgehen, sofern die Finanzierung sonst nicht möglich wäre.

Wir ersuchen Sie, uns in derartigen Fällen den Subventionsgesuchen einen speziellen Bericht über die finanzielle Lage der Gesuchsteller beizulegen.

Wir hoffen, dass uns die Kantone in den Bestrebungen aller vorsorglichen Massnahmen für die Beschäftigung Arbeitsloser sowie zur Hebung unserer einheimischen Lebensmittelproduktion tatkräftig unterstützen werden.

Wir benützen auch diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

Bern, den 20. August 1940.

2112

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Für den Bundespräsidenten: Bauniann.

Der Bundeskanzler:

G. Boyet.

-~3S~-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen über die Arbeitsbeschaffung im Bodenverbesserungswesen. (Vom 20. August 1940.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1940

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.08.1940

Date Data Seite

871-872

Page Pagina Ref. No

10 034 341

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.