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Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Provisorische Regelung der Verdienstausfallentschädigungen.

Der Bundesrat hat am 14. Juni 1940 einen Beschluss über eine provisorische Regelung der Verdienstausfallentschädigungen an aktivdienstleistende Selbständigerwerbende erlassen. Der Beschluss kann vom Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden (Preis: 30 Bp.).

Der Beschluss tritt am 15. Juni 1940 in Kraft. Die Bezugsberechtigung und die Beitragspflicht beginnen am 1. Juli 1940.

Berufsverbände des Gewerbes, welche keine Lohnausgleichskasse im Sinne von Art. 9 bzw. Art. 11, Abs. 3, der Lohnersatzordnung errichtet haben, können nachträglich eine Ausgleichskasse für die Durchführung der Verdienstausfallentschädigungen für ihre Verbandsmitglieder einrichten. Bewilligungsgesuche sind dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit zuhanden des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes bis zum 30. Juni 1940 einzureichen. Dem Gesuch ist ein Verzeichnis der Verbandsmitglieder in drei Exemplaren, geordnet nach Kantonen, beizulegen, wobei für jeden Kanton ein besonderes Blatt verwendet werden muss. Gesuche, welche später eingehen oder denen kein Mitgliederverzeichnis beiliegt, werden nicht berücksichtigt.

Bern, den 14. Juni 1940.

1979

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Mai 1940 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt 70 Rappen, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. --. 95.

Postcheckkonto III 233 38 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

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Die Bundeskanzlei hat eine V. Ausgabe (1987) der

Sammlung der Bundes- und Kantonsverfassungen Diese Sammlung (1211 Seiten in 8°) enthält: 1. Die Bundesverfassung mit den bis 81. Dezember 1987 erfolgten Abänderungen, samt einem geschichtlichen Überblick von Dr. E. von Waldkirch, Professor in Bern, und einem Sachregister. Der Text der Bundesverfassung, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in den drei Amtssprachen veröffentlicht.

2. Die Kantonsverfassungen mit den bis 81. Dezember 1987 erfolgten Abänderungen, jede Verfassung mit einem geschichtlichen Überblick und einem Sachregister. Der Text der Verfassungen, der geschichtliche Überblick und das Sachregister 'sind in der amtlichen Sprache des betreffenden Kantons veröffentlicht. Für die Kantone Bern, Freiburg und Wallis sind sie in deutscher und französischer und für den Kanton Graubünden in deutscher und italienischer Sprache herausgegeben.

Der Preis der Sammlung betragt: In Leinwand gebunden Fr. 7, broschiert Fr. 5 (nebst 60 Bp. Porto).

Postcheckkonto der Bundeskanzlei III 233 Drucksachenburean der Bundeskanzlei.

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Ausschreibung von Bauarbeiten.

T.T.-Verwaltungsgebäude in Bern.

Über die Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Kanalisations-, Umgebungs- und Steinhauerarbeiten zum Neubau T.T.-Verwaltungsgebäude in Bern wird Konkurrenz eröffnet.

Unternehmer und Handwerker werden ersucht, sich bei der eidg. Baudirektion mit eingeschriebenem Brief bis und mit dem 26. Juni 1940 einzutragen, unter Angabe der Arbeiten, wofür sie ein Angebot einreichen wollen. Die bezüglichen Formulare werden den Konkurrenten per Post zugestellt.

Pläne und Bedingungen können vom 1. Juli 1940 an im Zimmer Nr. 178, Bundeshaus-Westbau in Bern, II. Stock, eingesehen werden.

Übernahmeofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für T.T.-Verwaltungsgebäude Bern" bis und mit dem 20. Juli 1940 franko einzureichen an die

1979

Bern, den 15. Juni 1940.

Direktion der eidg. Bauten.

(2.).

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Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 28. Oktober 1937 beschlossene 1979 Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

Kommando der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen, Feldpost

3 Instruktionsoffiziere der Fliegertruppe

Subalternoffiziere oder Hauptleute. Dienst als Instr. -Aspirant der Fliegertruppe.

5200 bis 8800 bzw.

7600

25. Juni 1940

bis

10600 Abteilung für Ingenieur- Agronom Abgeschlossene landwirtLandwirtschaft schaftliche Hochschuldes eldg. Volks- für Weinbau der wlrtschafts- eidg. Versuchsanstalt bildung (E. T. H.), spezielle departementes, für Obst-, Wein- und Kenntnisse in Weinbau und Bern Versuchswesen Gartenbau in

8000 bis 11600

(2..)

Wädenswil Abteilung für Obergärtner für Erfolgreich abgeschlossene Landwirtschaft des eldg. Volks- Gartenbau der eidg. Gärtnerlehre. Absolvierung Versuchsanstalt für einer gärtnerischen Mittelwlrtschaftsdepartementes, Obst-, Wein- und schule. Mehrjährige prakBern Gartenbau in tische Erfahrung im Garten-

bau, speziell auch in Pflanzenzüchtung Die Stelle ist provisorisch besetzt.

20. Juni 1940

3800 bis 7400

30. Juni 1940

Wädenswil

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1940

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.06.1940

Date Data Seite

806-808

Page Pagina Ref. No

10 034 307

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