Allgemeinverfügung betreffend die Streichung von Pflanzenschutzmitteln aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 10. Oktober 2017
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 38 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung) und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: 1. Die folgenden im Ausland zugelassenen oder zugelassen gewesenen Pflanzenschutzmittel werden aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel gestrichen: Agrodelta
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2257 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2020409 Vertreiber: Agrotech St. Marien, Österreich
Decis
Schweizerische Zulassungsnummer: I-3500 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4426 Vertreiber: Bayer S.p.A.
Mailand, Italien
2. Die Frist für das Inverkehrbringen der vorhandenen Lagerbestände endet am 30. November 2018.
3. Die Frist für die Anwendung der Produkte endet am 30. November 2019.
1
SR 916.161
6550
2017-2782
BBl 2017
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
10. Oktober 2017
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann
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