Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Munitionsdepot Uttigen; Anpassungen des Areals an Schutz- und Sicherheitsvorgaben Mitwirkung und Anhörung vom 4. April 2017 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Rodungsgesuch ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Art. 126 und 126d des Militärgesetzes in Verbindung Anhörungsverfahren: mit Art. 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Uttigen schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Uttigen vom 20. April bis 24. Mai 2017 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 24. Mai 2017, bei der Gemeinde Uttigen zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

19. April 2017

3218

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2017-0872