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Bundesratsbeschluss betreffend

die Volksabstimmung vom 1. Dezember 1940 über die Einführung des obligatorischen militärischen Vorunterrichts.

(Vom 16. September 1940.)

Der schweizerische Bundesrat, in Erwägung, dass gegen das Bundesgesetz vom 8. Juni 1940 über die Abänderung der Art. 103 und 104 des Bundesgesetzes vom 12. April 1907 betreffend die Militärorganisation (Einführung des obligatorischen militärischen Vorunterrichts) innert nützlicher Frist ein von mehr als 30 000 gültigen Unterschriften unterstütztes Referendumsbegehren eingereicht worden ist, dass somit den gesetzlichen Bestimmungen über das Beferendum im vorliegenden Falle Genüge geleistet ist, beschliesst:

Art. 1.

Das Bundesgesetz vom 8. Juni 1940 über die Abänderung der Art. 103 und 104 des Bundesgesetzes vom 12. April 1907 betreffend die Militärorganisation (Einführung des obligatorischen militärischen Vorunterrichts) ist der Abstimmung des Volkes zu unterbreiten.

Art. 2.

Diese Abstimmung findet im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft am 1. Dezember 1940 und, wo nötig, am Vortage statt.

Art, 3.

Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die gemäss den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.

Art.4.

Die amtlichen Sendungen der Abstimmungsvorlagen und Stimmzettel sind bis auf 50 kg portofrei, und es sind auch die Pakete über 5 kg von der Bestellgebühr befreit.

1033 Art. 5.

Telegraphische Meldungen der Abstimmungsergebnisse von den untern Behörden an die kantonalen Zentralstellen und von diesen an die Bundeskanzlei sind gebührenfrei, ebenso telephonische Meldungen, wenn die Verbindungen über handbediente Zentralen hergestellt werden.

Dieser|Bundesratsbeschluss ist den Kantonen zum Anschlag mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.

Bern, den 16. September 1940.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Pilet-Golaz.

2164

Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

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Bundesratsbeschluss betreffend die Volksabstimmung vom 1. Dezember 1940 über die Einführung des obligatorischen militärischen Vorunterrichts. (Vom 16. September 1940.)

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Jahr

1940

Année Anno Band

1

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39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.09.1940

Date Data Seite

1032-1033

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