Schweizerisches

uudesblatt.

Jahrgang VII. Band 1.

Nro. 21.

Mittwoch, den 2. Mai 1855.

Man abonnirt ausschließlich beim nächst gelegenen Postamt. Preis für das Jahr 1855 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i 4 Franken.

Inserate sind f r a n k i r t an die Expedition einzufenden.

Gebühr 15 Centimen pex Zeile oder dexen Ranm.

Bericht des schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftführung im

Jahr 1854.

(Fortsezung.)

Geschäftskreis des Handels.. und Zolldepartements.

A. Handelsdepartement.

Der Handelsverkehr zwischen der Schweiz und dem Allgemeiner Auslande ist im Berichtsjahre im Allgemeinen, gegenüber Charakter der srühern Iahren, etwas zurükgeblieben.

Bewegung.

In der ersten Hälfte des Iahres war derselbe sehr Schwach , gegen das Spätjahr hingegen nahm er wieder zu; namentlich war in den lezten zwei .Monaten die Waareneinfuhr so lebhaft, wie früher nie.

Bundesblatt. Jahrg. VII.

Bb. I.

52

464 Die Gefammteinfuhr blieb indessen gegenüber dem

Jahre 1853 gleichwol ungefähr um 200,000 Zentner zurük, während dagegen die Ausfuhr etwas stärker war.

Auch im Tranfit ist eine Vermehrung bemerkbar.

Die Wenigereinfuhr vertheilt sich hauptsächlich auf Kochfalz, rohe Baumwolle, rohes Eifen , Wein, Kaffee und Mehl. Der Ausfall an Mehl wird dagegen annähernd durch eine entsprechende Mehreinfuhr an Ge-

traide ausgeglichen, was beweist , daß die Schweiz keine großen Vorräthe mehr besaß. Da fie für ihren Bedarf theilweife immer auf fremde Produkte angewiesen ist, so war eine Rükwirkung der auswärtigen Mißärnten, so wie der durch den Krieg erschwerten Zufuhren und der in Folge dessen eingetretenen Theurung aus unsere Lebensmittelpreise um fo natürlicher. Wenn indessen die Getraidepreife im Sommer 1854 höher

standen (Fr. 63 per Malter) als im ganzen Jahre 1853,

so erreichten fie doch bei weitem die im Iahr 1847 gesehene Höhe von Fr. 80 per Malter nicht. Im August 1854 sanken fie schon wieder auf Fr. 40 herab und schwankten gegen Ende des Iahres zwischen Fr. 45 und 50. Die im Iahr 1853 gestellten Begehren um Aufhebung des Eingangszolles auf Getraide, Mehl und

Hülfenfrüchte wiederholten fich auch im Spätjahr 1854; allein die Bundesversammlung ist über einen daherigen Antrag des Bundesrathes zur Tagesordnung geschritten, weil der höchst geringe, nur einer Kontrolgebühr gleichkommende Zoll auf die Bestimmung der Lebensmittelpreise von keinem Einflusse fein könnte, und weil die daherige bedeutende Einbuße der Bundeskasse größtenteils den Spekulanten hätte zufallen müssen.

Wenn die Einfuhr an Getraide um 131,000 Zentner

stärker war als im Jahr 1853, so blieb die Einfuhr

465 von Mehl um 16 l ,000 Zentner zurük, was hauptsächlich daher kkommt , daß in Amerika, durch die in Folge stärkerer Ausfuhr nach Europa entstandene starke Nachfrage, theilweise auch durch Mißärnte, die dortigen Preise so in die Höhe gingen, daß solche daselbst höher standen als auf vielen europäischen Märkten.

Da nun in jüngster Zeit die Preise, wenn auch langsam, doch fortwährend finken, und die Ausficht auf die Aufhebung der Blokade der Donaumündungen größere Zufuhren aus dieser Richtung verspricht, fo dürfte die Theurung ihren höchsten Grad erreicht haben, und es lassen fich normalere Preife erwarten, wenn die Ergebnisse der diesjährigen Aernte fich nur einigermaßen günstig gestalten.

Eine rege Thätigkeit zeigte fich in Erstellung von VerkehrserEisenbahnen. Die .Zentralbahn kann bereits bis Liestal leichterungen.

und Anfangs Mai bis Sissach befahren werden. Die Tunnelbaute bei Olten rechnet man im Iahre 1856 vollenden zu können, und damit den Schienenverkehr zwischen Bafel und dem Flachlande der Schweiz erstellt zu haben. Die Westbahn zwischen Iferten und Morsee ist so zu sagen fertig und verbindet den Neuenburgermit dem Genferfee. Der Bau der beiden Linien von Rorschach und von Romanshorn nach Winterthur wird , ebenfalls sehr rasch betrieben, und die leztere kann bereits bis Fraueenfeld befahren werden. Die Nordostbahngesellschaft hat die Dampfboote auf dem Bodensee durch den Bau von zwei neuen zu vermehren beschlossen, und eben so befährt ein folches die Aare und die Zihl zwischen Solothurn und Nidau, wodurch die Verbindung zwischen Iferten und Solothurn hergestellt ist.

Der Bau der Südostbahn, der im Iahre 1854 begonnen wurde, schreitet ebenfalls vorwärts. Diefelbe

466 wird für den Tranfit eine ziemliche Bedeutung erlangen,.

wenn die bereits vollendete Bahn von Turin nach Novara bis Arona verlängert und dadurch das mittelländifche Meer mit dem Langenfee verbunden sein wird.

Ferner ist im Berichtsjahre das Projekt der Erbauung einer großen Alpenstraße über den großen St. Bernhard mittels eines Tunnels durch den Col de Menouve zur Reife gediehen, fo daß deren Ausführung als gesichert zu betrachten ist.

Verhältnisse Die kommerziellen Verhältnisse der Schweiz zum Auszum Ausland. lande veränderten sich im Allgemeinen im Berichtsjahre Im Allgemein nicht. Der Blokus Oesterreichs gegen Tesfin wurde im nen.

Inni für den Warenverkehr aufgehoben, nnd es blieb bloß der Perfonenverkehr, so weit es die Tesfiner betraf, noch gehemmt.

Verhältnisse zu den einzelnen Staaten.

England.

Wie es sich gleich von Anfang des Iahres 1854 an voraussehen ließ , so hat der orientalische Krieg und die dadurch entstandenen mehr oder minder begründeten Besorgnisse dem Verkehr Abbruch gethan, was natürlich auch seine Rükwirkung auf den Absaz von schweizerischen Erzeugnissen haben mußte.

Die Ein- und Ausfuhrtabellen der englischen Zollverwaltung zeigen zwar ein Resultat, das demjenigen des vorangegangenen Iahres nur wenig nachsteht; allein es kann aus diesem Umstande noch keineswegs auf einen befriedigenden Abfaz der eingeführten Artikel geschlossen werden.

Ans andern znverläßigen Mitteilungen geht vielmehr hervor, daß ein großer Theil der aufgeführten Gegenstände für Rechnung der englischen Fabrikanten selbst importirt wurde, und daß sie dafür in den meisten Fällen entweder gar keinen Absaz, oder bloß einen Verlust bringenden gefunden zu haben scheinen.

467 Vielmehr noch als die Fabrikanten von Seidenwaaren, Baumwollenwaaren und Stikereien haben die Strohwaaren- und Uhrenfabrikanten Ursache, mit dem Ergebnisse des lezten Iahres unzufrieden zu sein ; denn leztere fanden für ihre Produkte nicht bloß einen überführten und folglich gedrükten Markt, sondern die Abnehmer stellten fich öfter als gefährliche Kunden heraus , welche die Verkäufer häufig in Verlust brachten.

Die Entwerthung und Unverkäuflichkeit mancher Artikel mußte natürlich mithelfen, Importhäuser zum Falle zu bringen.

Es gibt eine gewisse Klasse von Leuten, welche das Vertrauen ausländischer Fabrikanten, in welchem Geschäftszweig es auch fei, vorsäzlich und gewissenlos mißbrauchen ; weßhalb es der schweizerische Generalkonsul in London in seiner Pflicht fand, seine Landsleute zu warnen und auf das Treiben von solchen Leuten aufmerkfam zu machen, deren jährlich eine Anzahl in London auftauchen, aber eben so schnell wieder verschwinden, um ihren Verkäufern, denen durch Versprechen einladender Preise und günstiger Konditionen Vertrauen abgelokt wurde, für ihre Forderungen das leere Nachsehen zu lassen, indem fie es sorgfältig zu vermeiden wissen, irgend welche Garantie zu geben.

Als ein fernerer Grund des unbefriedigenden Gefchäftsganges im Uhrenhandel dürfte namentlich die Menge geringer und fehr mangelhaft gearbeiteter Schweizeruhren, welche in lezter Zeit massenhaft auf den englischen Markt geworfen wurde, zu betrachten fein, und es steht zu befürchten, daß die schweizerische Uhren-

sabrikation im Allgemeinen dadurch in Mißkredit ge-

468 bracht werden könnte. Namentlich wird abgerathen ..

den Feingehalt der goldenen Uhren zu vermindern, wozu ein lezthin in England erlassenes Gefez die Be-

fugniß gibt.

Von Schweizerfabrikaten follen sich noch reichhaltige Vorräthe in England vorfinden , fo daß es gewagt fein dürfte, weitere Zusendungen dahin abgehen zu lassen, wenn denselben nicht feste Bestellungen zu Grunde liegen.

Die im Iahr 1854 für englifche Schiffe zugestandene

Frankreich.

Eröffnung einiger Seehäfen des japanischen Reiches dürfte in Zukunft auch der schweizerischen Geschäftsthätigkeit ein neues Feld zum Absaz ihrer Produkte darbieten, und wenn wir recht berichtet find, fo wurden bereits Verbindungen in diesem Sinne angeknüpft.

Die Handelsbeziehungen mit diefem Lande haben sich im Berichtsjahre wenig verändert. Die im Anfange desselben über Havre aus Amerika bezogenen Lebensmittel, namentlich Mehl, blieben gegen den Sommer beinahe ganz aus , weil die Preise in Amerika höher standen als in Europa. Dagegen wurden nicht unbedeutende Quantitäten orientalischen Getraide.'., namentlich aus Egypten, über Marseille bezogen. Der Bezug von Rohstoffen für die fchweizerische Industrie, fo wie die Ausfuhr von Schweizerprodukten durch Frankreich nach überseeifchen Pläzen, blieb im Vergleich zu früheren Iahren nicht zurük.

Der Abfaz von Schweizerfabrikaten nach Frankreich ist unbedeutend, so lange dieses Land dem Prohibitivfestem oder Schutzsystem huldigt. Zwar haben auch dieses Iahr mehrere Modifikationen des französischen.

Zolltarifs stattgefunden, die darauf fchließen lassen,

469 daß die kaiserliche Regierung sich in kommerzieller Hinfi.cht liberalern Grundsäzen nähern zu wollen scheint.

Mehrere Verfügungen der franzöfischen Regierung wirkten, wenn auch in unbedeutendem Grade, auf den

Verkehr mit der Schweiz. So z. B. das Verbot, Wassen und Kriegsmaterial auszuführen, solchen durch Frankreich zu tranfitiren.

oder

mit

Das Verbot der Lebensmittelausfuhr übte einigen, jedoch nur vorübergehenden Einfluß auf einige Märkte ..ängs der franzöfischen Gränze, mehr dagegen die Erleichterung der Einfuhr von ordinären Weinen, geistigen Getränken und Fleisch auf die hiefigen Preise. Die bisl)er verbotene Einfuhr wurde durch kaiserliches Dekret zu sehr mäßigen Ansäzen gestattet, und zum ersten Male waren daher Schweizerweine ein Ausfuhrartikel nach Frankreich.

Die im lezten Verwaltungsberichte besprochenen Erleichterungen, welche der Bundesrath von der franzöfischen Regierung in Form einer Erweiterung der Befugnisse der franzöfischen Zollstätte aux Fonrgs, behufs der Ein- und Durchfuhrabfertigung von Uhren, Bijouterien, Spizen und Käse verlangt hat, sind nun zugesichert und deren Verwirklichung in .nahe Aussicht gestellt worden.

Ungeachtet der Besorgnisse, welche der orientalische Sardinien Krieg, die ausgebrochene Cholera, so wie die Lebensmitteltheurung mit sich brachten, war die Einfuhr von

Schweizerprodukten gleichwol eine ziemlich lebhafte.

farbige und bedrukte Wollen- und Baumwollenstoffe, gestikte und glatte Mousseline, so wie Cambrie konkurrirten mit Erfolg gegenüber den nämlichen Artikeln anderer Länder.

470 Die Lebensmittelpreife hielten sich ziemlich in der Höhe, weil die Aernte den Ausfall der beiden vorhergehenden Iahre nicht dekte. Die Saaten, so wie der Stand der Felder und der milde Winter sollen aber für das laufende Jahr gute Ausfichten darbieten, so daß die öffentlichen Zustände fich bedeutend bessern dürften und der Abfaz von Schweizerprodukten beträchtlich werden könnte, wenn nämlich nicht andere Ereignisse dazwischen treten. Der Getraidehandel war immer ziemlich lebhaft und die Preife im Allgemeinen eher niedriger als im Jahr 1853. Infolge der Eröffnung der Eisenbahn von Turin nach No v ara hat der Tranfit vot..

Schweizerprodukten ' durch Sardinien bedeutend zugenommen.

Die schon im lezten Geschäftsberichte berührten Anstände über die Behandlung der Schweizerkäse durch die sardinifche Zollverwaltung war im Berichtsjahre Gegenstand wiederholter Reklamationen.

In Folge der Einräumung eines Differenzialzolles zu Gunsten der Schweizerkäfe (I5 Fr. statt 20 Fr. per

100 Kil. notto) hat die Schweiz gegenüber Sardinien beim Abfchluß des Handelsvertrages diesem ebenfalls Erleichterungen gestattet, namentlich die freie Einfuhr von 5000 Hektolitern Wein aus den Provinzen Chablais und Faucigny nach Genf. Durch das Gefez vom 1. Iuli 1853 sezte aber Sardinien seinen Einfuhrzoll

auf Käfe im Allgemeinen auf 14 Fr. per 100 Kil. brutto herab.

Der durch den Handelsvertrag dem Schweizer-

käse früher gestattete Differenzialzoll fiel also faktifch weg,.

und mit demfelben die der Schweiz eingeräumte Begünstig gnng. Auf hierfeitige wiederholte Reklamation antwortete die fardinische Regierung, daß es freigestellt sei, den Schweizerkäse bei der Einfuhr in ihre Staaten zu

471 15 Fr. per 100 Kil. netto oder zu 14 Fr. per 100 Kil.

brutto zu verzollen.

Da aber bei der erfiern Verzollungsart das Auspaken und Abwägen der Waare verlangt wird, wodurch dieselbe unzweifelhaft bedeutenden Beschädigungen ausgefezt wäre, so ist begreiflich, daß der schweizerische Verfender vorziehen muß, nach dem allgemeinen Zollansaz zu 14 Fr. brutto zu verzollen und auf die im Handelsvertrage enthaltene Begünstigung von vorn herein zu verzichten.

Solche Erfahrungen find nicht geeignet, zur Abschließung von Handelsverträgen mit andern Staaten aufzumuntern, wenn man sehen muß, daß die versprochenen Vortheile durch anderweitige Verfügungen illusorisch werden.

Der auch im Iahr 1854 eingetretene Mißwachs re- Toskan^ duzirte die Produktion von Oel und Wein , der Haupterzeugnisse Toskana's, beinahe auf Null. Daß unter solchen Verhältnissen, auf die noch der Ausbruch der Cholera, so wie ein harter Winter folgte, Handel und Verkehr im Allgemeinen litten , die Spekulation in der Un-

gewißheit der politischen Zukunft gelähmt und der Absaz fremder Produkte im Innern sogar für die nöthigsten Gegenstände schwierig und fchwach war , läßt sich daher begreifen.

Die schweizerischen Manufakturen hatten mit wenigen Ausnahmen, mit den inländischen Produkten, deren .Fabrikation sich immer mehr entwikelt, zu kämpfen. In glatter, geftikter und damaseirter Mousseline behauptet die Schweiz auch jezt noch entfchieden den Vorzug.

Ehen so in glatten Seidenstoffen, während die bunten von den französischen an Gefchmak, Solidität und Leb-

472 haftigkeit der Farben übertrossen werden. Der Anschluß Toskana's an den österreichischen Zollverband kam nicht mehr zur Sprache; im Gegentheil scheint Toskana auch in Zukunft dem System des Freihandels treu bleiben zu wollen.

Österreich.

Obfchon die ursprünglich strenge Handhabung des gegen Tesfin angeordneten Blokus um vieles gemildert und der Waarenverkehr wieder sreigegeben wurde, so hat dennoch die mit Rükficht auf die Teffiner noch immer fortdauernde Hemmung des Personenverkehrs auf die gegenseitigen Verbindungen lähmend eingewirkt, und es ist auch natürlich, daß diese leztern ihre frühere Bedentung noch nicht wieder erreichen konnten , wenn gleich der Verkehr über den Langensee um so lebhafter war. Das vollständige Mißrathen der Weinärnte im Veltlin hatte zur Folge, daß im lezten Jahre sogar Schweizerweine dorthin ausgeführt wurden, während in früheren Iahren umgekehrt viel Veltlinerwein in die Schweiz eingeführt worden ist. So wie Frankreich in seinen Staaten den Absaz von Erzeugnissen schweizerischer Industrie durch seinen Schuzzoll unmöglich macht, so hält fie auch Oesterreich durch seine hohen Zollansäze von feinen Märkten großenteils entfernt. Bedeutender ist der Verkehr zwischen der Schweiz und Oesterreich in Bezug auf Waaren, die durch das Kaiserthum von oder nach entferntern Pläzen tranfitiren. Nächstens soll eine von Oesterreich veranstaltete Konferenz der Bodenfee-Uferstaaten in Bregenz stattfinden, um sich über die Aufstellung von gemein-

schaftlichen Vorschriften hinsichtlich einer gleichförmigen Schifffahrts- und Hafenpolizei auf dem Bodenfee zu berathen. Die Schweiz wird sich bei diefer Konferenz betheiligen und durch eine Abordnung vertreten lassen.

473 Die Handelsbeziehungen der Schweiz zu den deut- .Zollverein.

schen Zollvereinsstaaten haben durch den Druk der allgemeinen kritischen Verhältnisse etwas gelitten. Auch hier hemmte wie anderwärts die Theurung der Lebensmittel den Handel und verminderte den Verbrauch von Manusakturen, vorzüglich der Luxusartikel, da unter solchen Umständen die Konsumtion fich aus das Notwendigste beschränkte. Das Drükende dieser Verhältnisse wirkte daher erschwerend auf den Absaz der schweizerischen Fabrikate.

Die Leipziger Michaelimesse, sonst für die Schweizerprodukte von großer Bedeutung, ist schlecht ausgefallen und viele Handelsleute mußten mit beinahe gänzlich unverkauften Lagern wieder nach Haufe zurükkehren.

Nach der Räumung der Donaufürstenthümer durch die Russen zeigte fich in den Monaten Oktober und November starke Nachfrage nach Seidenwaaren, in Folge dessen viele Schweizerwaaren dort zu lohnenden Preisen Absaz fanden.

Auch in einigen Theilen Polens wurden schweizerische Erzengnisse ziemlich stark abgebt. Die Frage über Mo-

difikation des Vereinszolltarifs ist im Iahr 1854 unberührt geblieben. Bei der Zollkonferenz in Darmstadt foll zwar wie gewöhnlich von einigen süddeutschen Staaten ein Antrag auf Erhöhung des Tarifes gestellt und sogar von Preußen, jedoch ohne Erfolg, unterstüzt worden sein.

Das dem Zollverein beigetretene Hannover ist ein entfchiedener Gegner aller Prohibitivmaßregeln und es wird auch allgemein vermuthet, daß eine Veränderung des Vereinstarifes nicht sobald eintreten dürfte.

In den nördlichen Zollvereinsstaaten wird auch, wie überall, gemünztes Silber immer seltener und die aufgetauchte Idee, die Goldvaluta gesezlich einzuführen, findet keinen Anklang. Dagegen nimmt auf sehr beunruhigende.

474 Weife die Ausgabe von Papiergeld unter allen möglichen Formen dergestalt zu, daß Preußen mit dem Gedanken umgehen foll, in feinen Staaten einen großen

Theil des fremden Papiergeldes gesezlich zu verbieten.

Baden.

Die Eisenbahnen üben auf alle Verkehrs- und Geschäftsverhältnisse einen wohltätigen Einfluß aus, und die Behauptung, daß je mehr Bahnen entstehen, desto mehr der Verkehr zunehme, bewährt fich auch in Deutschland vollständig. Ungeachtet des schlechten Geschäftsganges haben die meisten Bahnen bedeutend größere Einnahmen gemacht als voriges Iahr.

Die mit Baden im vorigen Iahr abgeschlossene UeberEinkunft über die Zollabfertigungen im deutschen Bahnhos zu Bafel durch deutfche Zollbeamte ist im Berichtsjahre noch nicht zur Vollziehung gelangt, weil die definitive Eröffnung der deutschen Bahn bis Basel erst im Februar 1855 stattfinden konnte. Dag.'gen wurde der Gütertransport bereits im November bis in die Nähe der Stadt Basel provisorisch eingerichtet, um der übermäßigen Anhäufung von Waaren in Haltingen abzuhelfen und die ungenügenden Transportmittel zwischen dieser Station und Bafel zu ergänzen. Ein außer der Stadt .Bafel errichteter Schuppen diente während dieser Zeit als provisorischer Bahnhof oder Abladehalle.

Die Zollbehandlung für den Zollverein fand dagegen auch unter dieser Einrichtung noch fortwährend in Haitingen statt. Die Verfezung des dortigen Zollamtes nach Bafel geschieht aber erst mit der definitiven Eröffnung der deutschen Bahn bis Basel.

Die im lezten Geschäftsbericht erwähnt.. Verftändigung mit Baden zur gegenseitigen Befreiung der Reifenden von Patenttaxen ist im Berichtsjahre zum Abschluß gebracht und in Vollzug gesezt worden.

475 Der Bezug des Weggeldes in Altnau, das, entgegen dem Art. l des Vertrages vom 27. Iuli 1852 , noch sortbezogen wurde, ist auf die hierseitige Reklamation

hin eingestellt worden. Die badische Rheinzollstätte Waldshut wurde zur Erleichterung des Verkehrs nach Laufenburg verlegt, und eben so wird gegenwärtig noch mit Baden unterhandelt, diejenige von Stiegen nach Gailingen, ..gegenüber Dießenhofen, zu verlegen.

Mit diesem Staate wurden im Iahr 1854 in Zoll- Württemberg.

und Handelssachen keine Unterhandlungen gepflogen.

Die im vorhergehenden Iahre zwischen diesem Staate Bauern.

und einigen Schweizerkantonen angeregte gegenseitige Befreiung der Handelsreifenden von Patenttaren kam im lezten Iahre zur Ausführung, und bis jezt find weder hier noch gegenüber andern Staaten, mit denen ähnliche Verständigungen erfolgten, Anstände eingetreten oder Klagen laut geworden.

Glatte und gestikte Mousseline, Seidenbänder und Belgien un....

Uhren find fo zu sagen die einzigen schweizerischen Pro- Niederlande.

dukte, die dort ihren Absaz in größerem Maße finden.

Die belgischen Eintrittsgebühren, welche Prohibitivzollen gleich kommen, auf Baumwollenwaaren machen jeden

Absaz dieses Artikels schweizerischer Produktion in Belgien unmöglich. Die schweizerischen Seidenstoffe hingegen, obgleich den französischen bedeutende Begünstigungen eingeräumt find, werden ihrer bessern Oualität wegen jenen vorgezogen; jedoch ist überhaupt der Absaz auch dieses Artikels nicht von großer Bedeutung.

Es sind im lezten Iahre keine Veränderungen eingetreten, welche auf die gegenseitigen Verkehrsverhältnisse weder gegenüber Belgien noch den Niederlanden von Bedeutung gewesen wären.

476 Spanien und Auch in den Handelsbeziehungen zu Spanien und Portugal.

Portugal sind im Berichtsjahre keine wesentlichen Veränderungen eingetreten, und es darf an ein Aufblühen des Handels und Verkehres, unter den gegenwärtigen Verhältnissen dieser Länder, wol kaum gedacht werden.

Rom.

Die Ausfuhr von Rohstoffen aus den römifchen Staaten blieb, mit Ausnahme des mangelnden Getraides, derjenigen früherer Iahre ungefähr gleich. Die Waarenpreise dagegen waren niedriger, besonders die der wollenen und feidenen Stosse. Der Abfaz von Schweizerartikeln, namentlich Mousseline und Stikereien, türkischroth bedrnkte Stoffe, Baumwollenbänder, Uhren und Bijouterien, blieb im Vergleich zum vorigen Jahre nicht zurük. Die wesentliche Erhöhung der Einfuhrzölle auf weiße und glatte Baumn.'ollenzenge und andere Manu-

fakturartikel dürfte in Zukunft den Abfaz der bisher hauptsächlich von der Schweiz eingeführten glatten Monffeline erschweren. Indessen soll, wie behauptet wird, schon jezt wieder eine Ermäßigung der erhöhten Zollansäze in den Behörden angeregt worden sein, weil der sehr überhand nehmende Schmuggel eine solche Maßregel wünschbar mache.

Bemerkenswert ist, daß in dem Berichtsjahre das früher ausgegebene Papiergeld amortifirt werden konnte.

Neapel.

Die Verhältnisse der Schweiz zu Neapel find sich seit dem lezten Geschäftsberichte gleich geblieben.

Zwifchen Rußland und der Schweiz ist wenig direkter

Verkehr. Derfelbe geschieht größtenteils durch Vermittlung von Zwischenpläzen, daher es nicht leicht möglich ist, zu wissen, ob der Abfaz von Schweizerprdukten zu- oder abnimmt. Die eingetretenen Kriegsverhältnisse mußten jedoch nothwendig auch hier von hemmender

477 Wirkung sein. Die Getraideausfuhr aus Rußland ist verboten, so daß die starken Quantitäten Getreide, welche sonst aus feinen südlichen Provinzen nach dem Westen Europa's e.rportirt wurden, ausgeblieben find , was nicht wenig zur Erhöhung der Brodpreise beitragen mußte.

Die schweizerische Industrie war an der großen Welt- Nordamerika Ausstellung in New-York würdig vertreten und behauptete ihren Rang neuerdings. Obschon die daherigen Erfolge nicht diejenigen find, die den schweizerischen Erzeugnissen an der Ausstellung in London zu Theil wurden, so beweisen doch die ausgefeilten Preise, 33 Medaillen, worunter 2 filberne, so wie 23 Ehrenmeldungen die gefundene Anerkennung hinreichend.

Diese Preise wurden ertheilt: Für Uhren, Bijouterien, Seiden-, Leinen- und Baumwollenwaaren, für Mousseline, Stikereien, farbige und

bedrukte Stoffe, für Strohgeflechte, Holzfchnizer-Artikel, lakirte Kalbfelle, und für musikalische und mathematische Instrumente.

Im Berichtsjahre erfolgte die Beantwortung der im lezten Geschäftsbericht erwähnten Fragen des nordamerikanifchen Konsulates in Zürich an das schweizerische Handels- und Zolldepartement, wie nämlich der gegen.seitige Handelsverkehr befördert werden könne, und für welche Handelsartikel die von der Schweiz nach Amerika ausgeführt oder in umgekehrter Richtung bezogen werden, gegenseitige Erleichterungen zu wünschen wären.

Bei dieser Beantwortung wurde darauf hingewiesen, daß die Schweiz zwar in ihren kommerziellen Beziehungen zu Nordamerika in keiner nachtheiligern Stellung fei, als selbst die größten Handelsstaaten; dagegen aber am ehesten im Falle sein dürfte, auf Begünstigungen Anspruch zu machen, indem fie, von jeher dem Freihandelsprinzip

478 huldigend, den manigfachen Landesprodukten und andern Erzeugnissen Nordamerikas (Getraide, Mehl, rohe Baumwolle, Tabak, Wallfifchthran u. s. w.) einen sehr

beträchtlichen, so viel als zollfreien Absaz gewähre, da sie keine Schuz-, sondern sehr mäßige Finanzzölle beziehe, die nun anstatt der frühern Weggelder und Kantonalzölle erhoben werden, und auf dem Import von ke.nem Einfluß seien, während dagegen alle übrigen Staaten Eu-

ropa's verhältnißmäßig viel höhere Eingangsgebühren beziehen.

Wenn daher die Regierung von Nordamerika geneigt sein sollte, den nach ihren Staaten gehenden SchweizerProdukten (nämlich Baumwollengewebe aller Art, Stikereien, Seidenwaaren , Uhren, Bijouterien, Strohgeflechte, Holzfchnizarbeiten, Käse und Kirfchwasser) die gegenwärtig fehr lästigen Einfuhrzölle von 25, 30 und 100 % des Werthes bei der bevorstehenden Modifikation des nordamerikanifchen Zolltarifs zu begünstigen , so würde die Schweiz solches als einen neuen Beweis der Freundschaft Nordamerika's zu schäzen wissen , und die Begünstigung der Schweizerprodukte in Nordamerika dürfte den der schweizerischen Industrie notwendigen nordamerikanifchen Erzeugnissen ohne Zweifel einen immer Zunehmenden Abfaz sichern, weil eine Begünstigung des Abfazes von Schweizerprodukten notwendigerweise das Bedürfniß an Rohstoffen entsprechend vermehren müßte.

Bis jezt ist dieses Gegenstandes wegen keine weitere offizielle Mittelung eingegangen.

Kalifornien.

Was die Handelsbewegung der Schweiz mit Calisornien anbetrifft, so fehlen zwar genauere Daten, indessen gibt die Einfuhrtabelle annähernde Anfsslüsse über die Einfuhr von schweizerischen Erzeugnissen.

47.^ Dieselben bestanden hauptfächlich in Extrait d'Absynthe, Kirschwasser, Käfe, bedrukte Baumwollenzeuge, glatte und gestikte Mousseline, glatte und faconnirte schwarze und farbige Seidenstoffe und Seidenbänder, Florenee und Crepe, Eigarren, Uhren, Mufikdosen, Bijouterien und Strohwaaren; zusammen ungefähr für einen Wertl,.

von 23.^,000 Dollars.

^ Es ergibt fich für das Jahr 1854 eine Mehreinfuhr von Ahsyntlie, Käse, Cigarren, Kirschwasser und Strohs waaren, dagegen ein Ausfall in den übrigen Artikeln, der durch die Ueberfüllung des Marktes während des Jahres 1853 erklärlich ist. Seidenstoffe, Uhren und bedrukte Ealieots gewährten in den meisten Fällen wenig Nuzen. Dagegen waren Seidenbänder, Cigarren, Absvnthe, Kirfchwasser, Käse und Musikdofen fortwähren^ gesucht und gaben schönen Gewinn.

Unter de.r Industrie Kaliforniens das Goldfuchen den ersten Rang ein.

lich ficher sein, daß fich die Goldfelder brochenen Linie von 600 Meilen auf 45 Meilen erstreken.

nimmt unstreitig Es foll nun ziemin einer ununtereine Breite voi...

Der Handel in Kalifornien, zunächst auf die einhei^ mifche Konsumtion verwiesen, hat im verflossenen Iahre fich nicht der Lebhaftigkeit erfreut, auf welche er, frühern Erfahrungen zufolge, rechnen durfte, was der Ueberfüllung des Marktes mit Erzeugnissen aus den atlanti^ fchen Unionsstaaten zugeschrieben werden muß.

Um den Ueberfluß auf andere Märkte zu bringen^ entstand ein Exporthandel nach China, den Sandwichsinfeln, Australien und dem Zentralamerika, der anAusdehnung fortwährend gewinnt und Kalifornien eine ziemliche Bedeutung zu geben verspricht.

Bundesblatt. Jahrg. VII. Bd. I.

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480 -Mexiko.

Die im Laufe des Iahres 1854 von der mexikanischen Regierung erlassene Schifffahrtsakte und der damit verbundene Zufchlagszoll auf Waaren, durch Schisse von solchen Nationen eingeführt, mit denen Meriko keine Handelsverträge abgeschlossen hat, hätte für den fernern Abfaz von Schweizerprodukten in jenem Lande bedenklich werden können. Da indessen mehrere mari.ime Großmächte, namentlich Frankreich, gegen die Durchführung diefer, den Verkehr sehr hemmenden Schissfahrtsakte nachdrüklich auftraten und protestirten, so ließ die merikanifche Regierung deren Vollziehung fallen, womit auch

die für die Schweiz in Ausficht gestandenen Nachtheile abgewendet wurden. Der öffentliche Zustand von Mexiko ist immer noch unsicher, daher das zum Handelsverkehr so nöthige Vertrauen gering und aller Verkehr

gelähmt ist.

Die Sicherheit der öffentlichen Straßen wird durch die als Revolutionäre umherziehenden Räuber gefährdet, und die Polizei ist nicht im Stande, allen Anforderungen

zu genügen.

Südamerika.

Konsulate im Auslaude.

a. Inder alien Welt.

Die Waaren werden unter dem kostenden Preife in den Seestädten verkauft, weil der Transport nach dem Innern zu gefährlich ist. Es ist daher begreiflich, daß der Import unter folchen Umständen beinahe auf Null gesunken ist. Wie lange dieser Zustand dauern wird, ist schwer zu bestimmen, indem die öffentlichen Zustände Meriko's fich nicht so bald konsolidiren werden.

Hinfichtlich des Handels nach Südamerika kann auf keine wesentliche Veränderung der daherigen Beziehung gen geschlossen werden.

Neue Konsulate in Europa wurden im Berichtsjahre errichtet: in Antwerpen und in Pallanza. Ersteres wurde besezt in der Person des Herrn H. Diezinger

481 von Wädensweil, Kantons Zürich, Handelsmann in Antrverpen, und lezteres durch Herrn Wilhelm Müller von .Zofingen, Fabrikbefizer in Pallanza, am Langensee, dessen Erequatur von Sardinien indessen noch nicht ertheilt ist.

Der im Iahre 1853 zum schweizerischen Konsul in Algier ernannte Herr Iohann Richard von Freiburg,

angesessen in El-Biar bei Algier , reichte im Iahr 1854 keine Demisfion ein. In der Unmöglichkeit, eine passende Persönlichkeit zu finden, mußte das Konsulat interimistisch dem Konsul in Marseille zur Besorgung übergeben werden.

Mehrere Begehren zur Errichtung neuer Konsulate in Sétif, Madrid und Nizza wurden dagegen abgelehnt, weil das Bedürfniß von Handelskonsulaten nicht genügend nachgewiesen war.

Die Mutationen im Personal find folgende: An die Stelle des verstorbenen Herrn T h e o d o r Kind, von Chur, wurde zum Konsul in Genua der daselbst als Kaufmann etablirte Herr Iulius S c h l a t t e r von St. Gallen ernannt. Die seither in Folge der Demisfion des Herrn Karl Kind erledigte Stelle eines dortigen Vizekonsuls ist dermalen noch nicht besezt. Zu einem Vizekonsul in Rom wurde der daselbs. etablirte Herr Heinrich Syfrig von Thalwyl, Kantons Zürich, ernannt.

Der bisherige schweizerische Konsul in Turin, Herr K a r l Mur set von Twann, Kantons Bern, wurde zum Generalkonsul befördert.

Nach vielen vergeblichen Bemühungen, für das Kon- b.In der neuen sulat in New-Orleans eine geeignete Persönlichkeit zu Welt.

finden, gelang es endlich, den daselbst als Kaufmann etablirten Herrn A. P i a g e t von Yverdon zur Uebernahme dieser Stelle zu bewegen, wodurch einem längst

482 gefühlten Uebelftande abgeholfen wurde. Aus der bis jezt bekannt gewordenen Wirksamkeit dieses Konsuls zn schließen, dars die Wahl als eine gelungene betrachtet werden.

Der zum Konsul in Philadelphia ernannte Herr W e r n e r - Z o l l i k o s e r von St. Gallen, in ersterer Stadt als Kaufmann niedergelassen, lehnte seine Ernennung ab. An seiner Stelle wurde Herr J o h a n n O b e r t e u f s e r , aus dem Kanton Thurgau gebürtig, aber seit vielen Iahren in Philadelphia angesessen , zum dortigen Konsul erwählt.

Der nach Europa zurükgekehrte Herr Theophi.l v o n R ü t t e legte seine Funktionen als schweizerischer Konsul in San Franeiseo in Kalifornien nieder und wurde in dieser Eigenschaft durch Herrn Rudolf Kel...

l e r s b e r g e r von Baden, im Kanton Aargau, bisherigen Vizekonsul daselbst, ersezt.

Einem Gesuche um Errichtung eines Schweizerkonsulates in Ouebek konnte nicht entsprochen .werden.

Verhandlung gen mit den .Kantonen.

Eine von der Regierung von Schwyz nach Art. 29 der Bundesverfassung zur Genehmigung vorgelegte Vollziehungsverordnung über den Bezug von Konfumosteuern auf Getränken mußte zurükgewiefen werden, weil hin-

sichtlich des Nachweises des Ursprungs der Getränke keine nähern Vorschriften , und bezüglich der Rükvergütung für wieder ausgeführte Getränke keine Bestimm mungen darin aufgestellt waren.

Dem von Freiburg vorgelegten revidirten Ohmgeldsgesez wurde, nachdem die hierfeits gemachten Ausstellung gen Berükfichtigung gefunden hatten, die Genehmigung ertheilt. Dagegen mußte einer durch d.e Regierung von Luzern vorgelegten, für die Stadt Luzern bestimmten

483 .Kornmarktordnung die Genehmigung des Bundesrathes verweigert werden, weil in derselben der Besuch des Kornhauses für zu Markt gebrachte Frucht und die EntDichtung von daherigen Gebühren obligatorisch vorgeschrieben, die Einführung solcher Gebühren aber nach der Bundesverfassung nicht mehr zuläßig ist.

Bald nach dem Inkrafttreten des neuen schweizeri- Frelhaseu i.....

schen Zollsystems im Iahr 1850 zeigte fich die Noth- Genf.

wendigkeit außerordentlicher Maßregeln für Genf.

Sowol Frankreich als Sardinien haben ihre Zollschranken nicht unmittelbar an der Schweizergränze, sondern je nach der Befchassenheit der Gegend, bis auf drei Stunden einwärts aufgestellt, so daß das zwischen ihren Zolllinien und der Schweizergränze liegende Land eine zollfreie Zone bildet, deren Bevölkerung fich größtentheils in Genf verproviantirte, und auch in's Innere ihres eigenen Landes einen ziemlichen Handel mit in Genf gekauften Waaren trieb.

Die Einführung von Gränzzöllen in Genf, wo bisher nur solche von geringem Maße bestunden, (11 und 23 Rappen vom Zentner) drohte nun, (zur Ers.oarung dieser Zölle) den ganzen internationalen Handel aus Gens Hinaus und nach der Zone zu drängen, ein Schlag, der zu den härtesten würde gehört haben, welche die blühende Handelsstadt je hätte treffen können.

Um diesen Uebelstand zu beseitigen, und damit der Handel nach dieser Zone nicht verloren gehe, beschloß der Bundesrath, Gens die Konzession eines Freihafens zu ertheilen, unter der Bedingung, daß es seinerseits

unentgeltlich die dazu nöthigen Gebäulichkeiten , so wie die zur Bezahlung der für die Zollverwaltung entstehen...

den Mehrkosten erforderliche Sumn.e zur Verfügung

484 stelle, wogegen ihm die Erträgnisse der Magazingebühren zufallen sollen, in dem Sinne jedoch, daß die Zollver-

waltung die Leitung und Aufficht über das Ganze zu führen, dagegen keine Kosten, aber auch keinen Gewinn habe.

Gens erklärte die Annahme dieser Bedingung und

das zur Realifirung des Projektes nöthige Kapital von

mehreren hunderttaufend Franken war auf dem Wege der Subskription bald zusammen gebracht. Im Anfange des Iahres I854 war die Konstruktion des Gebäudes auf dem linken Seeufer in Genf vollendet, und da der Eröffnung des Etablissements nichts mehr im Wege stand, so wurde mit der Regierung von Genf eine Ueberein...

kunft in obigem Sinne abgeschlossen, zufolge welcher der innere Raum des Gebäudes als ausländischem Gebiet erklärt wurde, so daß die ein- und austretenden Waaren den gleichen Verpflichtungen unterworfen find, wie folche, welche die Gränze pasfiren. Nach Erlassung einer Verordnung über den Gang der Anstalt und die Handhabung der Polizei konnte das Institut auf den 1. Iuli 1854 eröffnet werden.

Ein ficheres Urtheil über die Leistungen dieser Anstalt kann nach so kurzer Zeit noch nicht abgegeben werden; aus den bis jezt gemachten Erfahrungen zu schließen, muß jedoch der Erfolg als ein gelungener betrachtet werden.

Die meisten Genferhäufer halten Privatmagazine im Freihafen, von wo aus sie die zur Wiederausfuhr bestimmten Waaren, ohne weitere Belästigung , in beliebigen Quantitäten (jedoch nie unter 10 Pfund) nach kürzerer oder längerer Zeit wieder ausführen, zum Verbrauch im Innern bestimmte dagegen per Einfuhr verBollen können, sobald sie darüber verfügen wollen. Diese

485 Einrichtung macht dem redlichen Kaufmann gegenüber dem Schmuggler die Konkurrenz möglich, und seit ihrer Eröffnung haben nicht nur die in den Zonen bestandenen Schmuggeldepots fich beträchtlich vermindert, sondern es wurden mehr Waaren verzollt als früher.

Wenn wir es aber in unserer Pflicht erachteten, die Interessen des genferfchen Handelsstandes bei den Zolleinrichtungen speziell zu berükfichtigen, so werden wir dagegen nicht ermangeln, dem Gang jener Anstalt unsere fortwährende Aufmerksamkeit zu schenken, damit dieselbe ihrem eigentlichen Zweke nicht entfremdet werde.

Das zur Aufstellung von gemeinschaftlichen Polizei- UeberStraße..

Forschriften über die Bennznng der Landstraßen beab- Verhältnisse.

fichtigte Konkordat wurde von der großen Mehrzahl der dabei betheiligten Kantone verworfen und kam daher nicht zu Stande. Einzig Aargau, Thurgau, Schaffhausen und Zug waren zur Vollziehung desselben bereit, abstrahlten aber davon, als sie den Zurültritt der übrigen Kantone vernahmen.

Die im leztjährigen Berichte angeführte Beschwerde Ueber Verder Regierung von Neuenburg, so wie eine solche mehrerer fehrshemmBürger von Saanen , gegen das Holzausfuhrverbot und e.

das Flößreglement von Waadt konnten auch im Iahr 1854 ihre Erledigung nicht finden, weil die Regierung von Waadt die daherigen verlangten Mittheilungen und Aufschlüsse, troz mehrmaliger Einladung, erst gegen das Ende des Iahres, und zwar erst dann ertheilte, als die einseitige Behandlung jener beiden Beschwerden in Ausficht gestellt wurde. Die Erledigung jener Beschwerden selbst fällt in den Bereich des künftigen Geschäftsberichtes.

Gegen das Ende des Iahres 1854 erließ die Regierung von Waadt zwei angeblich gegen den Vorkauf

.gerichtete Dekrete, von denen das eine die Ausfuhr von Getraide, Mehl und Hülsenfrüchten nach dem Auslande gänzlich unterfagte und das andere die Ausfuhr der nämlichen Gegenstände nach andern Kantonen nur unter gewissen, fehr lästigen Bedingungen gestattete. Der Bundesrath, dem diefe Dekrete nach Art. 29 der Bundesverfassung zur Genehmigung vorgelegt wurden , verweigerte dieselbe, weil durch das leztere Dekret der freie Verkehr von einem Kanton zum andern beeinNächtigt worden wäre und weil das erstere, welches die Ausfuhr nach Außen verbietet, Sardinien zu Reklamationen veranlaßt hätte, die auch bereits in Ausficht gefiellt waren.

Das Ausfuhrverbot erschien auch um so zweklofer, da weder nach Sardinien, noch nach Frankreich Lehensmittel ausgeführt, dagegen ans ersterem Lande ziemliche Quantitäten für Waadt importirt wurden.

Waadt stellte auf das Ansuchen des Bundesrathes die Vollziehung ein, angeblich wegen des mittlerweilen eingetretenen Abschlags der Getraidepreife, fügte aber bei, daß es die vom Bundesrathe innegehaltene Anficht .nicht theilen könne und sich daher vorbehalte, auch in Zukunft von den durch Art. 29 der Bundesverfassung den .Kantonen gegebenen Befugnissen gutfindenden Gebrauch zu machen. Da durch die Einstellung des Vollzugs der beiden Dekrete faktisch dasjenige erreicht war, was der Bundesrath durch die Verweigerung feiner Genehmigung ....eabsichtigt hatte, so hätte die weitere Verfolgung dieser Sache bloß noch eine theoretische Bedeutung haben kön.nen, deren Erörterung um so weniger nöthig war, als .die Sache ohnehin keinen praktischen Nuzen mehr ge.währte. Der Bundesrath begnügte sich daher, zu er.widern, daß nach eingetretener Suspension von Waad

487 nichts weiteres verlangt, dagegen auf der hierseitigen Anschauungsweise beharrt werde.

Ein von genferschen Abgeordneten im Nationalräthe dem Bundesrathe eingereichtes Gesuch um Bewilligung des Bezugs eines Brükengeldes auf einer nahe bei Genf zwifchen St. .Iean und der Conleuvreniere projek..irten Rhonebrüke wurde ablehnend beantwortet, weil die Errichtung von neuen derartigen Abgaben im Innern der Schweiz nicht mehr zeitgemäß erscheinen könne.

Bei Anlaß einer von einem Franzofen eingelangten Beschwerde über die ihm durch Gemeindsbeamte in Leuk widerfahrene Behandlung (die zwar völlig grundlos gefunden wurde) stellte es fich heraus, daß das Bergführerreglement von Leuk die Begleitung der Reisenden und die Vermietung von Pferden an solche vom Lenkerbade über die Gemmi bloß den daselbst angesessenen Wallifern gestattet und dagegen die Schweizerbürger anderer Kantone ausschließt, so daß die Reisenden gezwungen find, fich von Wallisern begleiten zu lassen, ^ wenn sie einen Führer nehmen wollen. Bern hat Gegenmaßnahmen angeordnet, so daß Wallifer in Kandersteg keine Herrschaften übernehmen durften, erklärt fich aber bereit, vollständige Freiheit zu gewähren, wenn Gegenrecht gehalten werde. Wir haben die Regierung von Wallis, unter Hinweisung auf Art. 30 der BundesVerfassung, eingeladen, das fragliche Bergführerregle.ment entsprechend zu modifiziren , und es steht zu erwarten, daß diesem Verlangen entsprochen werde.

Eine Beschwerde der Regierung von Schwyz gegen Seelisberg.

das von Uri erlassene Reglement, betreffend die Gepäk- Trägerregleträger auf dem Seelisberg, konnte im Berichtsjahre die Erledigung nicht finden, weil der Bericht der Regierung von Uri noch ausstand.

488 Laufenburg.

.Rothensinhselsen.

Mehrere Holzhändler petitionirten auf's Neue um die Erlaubniß, den sogenannten Rothfluhfelsen bei Laufenburg fprengen zu dürfen, damit das Bauholz leichter über den dortigen Rheinfall geflößt werden könne.

Der Bundesrath, welcher mit Rükficht aufErleichterung des Verkehrs von .der Zwekmäßigkeit der Entfernung jenes auf großherzoglich - badifchem Gebiet gelegenen Felsens schon früher überzeugt war, nahm vorerst die Unterhandlung mit Aargau über diese Angelegenheit wieder auf. Lezterer Sand zeigte sich auch bereit, die Sache zu fördern, wenn die betheiligten Holzhändler fich verpflichten, den Befizern des Fischfangrechtes in Laufenburg den allfällig aus der Sprengung jenes Felsens entstehenden Schaden erfezen zu wollen. Die Petenten haben fich über diesen Punkt noch nicht ausgesprochen und es ist vor allem ihre Erwiderung abzuwarten, um dann fpäter Verhandlungen mit Baden einzuleiten, an dessen Handbietung übrigens nach dem Artikel 9 des Staatsver-

trags vom 27. Iuli 1852 (eidg. Gefezsamml. Bd. lll..., Dießenhofen.

Oeffnung der

B.üke.

Dessin.

.Hanffpinnerei.

S. 461) nicht zu zweifeln sein follte.

Eben fo ist ein im Laufe des Berichtsjahres eingelangtes Gesuch der schweizerischen Dampfbootgesellschaft für den Rhein und Bodenfee noch unerledigt, das vom Bundesrathe die Anwendung des Bundesgesezes über die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten zu ihren Gunsten gegenüber der Gemeinde Dießenhofen verlangt, um die Oeffnnng oder Erhöhung der dortigen, den Dampfschissfahrten sehr hinderlichen Rheinbrüke erlangen zu können. Die Einholung verschiedener Berichte verzögerte die definitive Behandlung dieses Gefchäfts, das indessen nächstens seine Erledigung finden dürfte.

Die im leztjährigen Geschäftsbericht erwähnte Hanfspinnest im Tesfin, die zur Beschäftigung von zirka

489 .500 aus der Lombardie ausgewiesenen tesfinischen Seidenspinnerinnen unternommen worden ist, hatte im Iahre 1854 ihren Fortgang. Die Absendung eines Experten an Ort und Stelle in der Person des Herrn Ulrich B eck, Handelsmann in Bern, hat viel dazu beigetragen, daß das Garn an Gleichförmigkeit und Feinheit zunahm.

Die Umficht und Thätigkeit, die der Kommissär, Herr Oberst B o u r g e o i s , auf den Betrieb dieser Unteruehmung, so wie auf den Verkauf des Garnes verwendete, wirkten hauptsächlich auf den raschen Absaz des leztern. Der bis jezt verarbeitete Hanf beläuft fich aus annähernd 600 Prozent.

Beim Iahresschluß fanden fich noch etwa 93 % unverkauftes Garn vor. Die bis jezt bezahlten Arbeitslöhne betragen ungefähr Fr. 31,000, welche vielen brodlosen Familien zu gut kamen, und fie vor Mangel und Elend fchüzten.

....l. Z o ll v e r w a l t n n g .

Im Iahr 1854 hat fich nichts besonderes ereignet, Im Allgemeidas auf die Zollverwaltung wesentlich influenzirt oder nen Veränderungen nach fich gezogen hätte.

Die Geschäfte gingen ihren gewohnten regelmäßigen Gang des Gang und das Personal entsprach, mit wenigen später Dienstes.

berührten Ausnahmen, den Anforderungen des Dienstes in befriedigender Weise.

Die Einnahmen blieben zwar im Vergleich zu frühern Iahren etwas zurük, überfchritten aber doch den Budgetanfaz.

Da das Publikum nun mit den Förmlichkeiten besser vertraut ist als im Anfang, und im Allgemeinen jezt

490 richtiger deklarirt wird, fo geschehen die Abfertigungen viel gleichmäßiger und es werden dadurch viele Reklamationen vermieden.

Neue Berord..

..nngen.

Neue allgemeine Verordnungen find im Zollwesen keine erlassen worden, dagegen wurde für den neu errichteten Freihafen in Genf ein Reglement über den Zolldienst und die Handhabung der Polizei erlassen, dessen Be-

stimmungen sich bis jezt als zwekmäßig bewährt haben.

Erleichterung im Zolltarif.

Spezialverfügungen.

Glaubersalz.

Auf eine von der Bundesversammlung dem Bundesrathe zur Berechtigung überwiesene Vorstellung , betreffend die Verzollung des Glaubersalzes, versügten wir, daß ealeinirtes, rohes, schwefelsaures Natron, das in großen Quantitäten unter dem Namen von Glaubersalz zur Glasfabrikation eingeführt wird, feiner Unreinheit und Formlosigkeit wegen aber vom eigentlichen Glaubersalz (das in der Medizin verwendet und als chemisches Produkt verzollt wird) fehr leicht zu unterscheiden ist, gleich wie Soda und Potasche in Zukunft

bloß mit 30 Cent. p. C. zu verzollen fei, weil diefer Artikel, mit Rükficht auf die Glasfabrikation, als Rohstoff betrachtet werden muß.

Terpentinöl.

Terpentinöl, gewöhnliches, unterliegt dem Zollansaz der vierten Klasse, und gereinigtes Terpentinöl (Eamphine) als chemisches Produkt, demjenigen der siebenten Klasse. Das durch Verbesserung der Apparate viel reiner erhältliche amerikanische Terpentinöl macht nun dem bisher großenteils aus Frankreich bezogenen bedeutende Konkurrenz, und im Anfang des Iahres 1854 gelangten beträchtliche Quantitäten des erstern nach der Schweiz. Bei der Verzollung desselben erhoben sich Anstände, weil der Tarif das gereinigte Terpentinöl gleich den chemischen Produkten behandelt und mehrere

49l Expertisen dargethan hatten, daß das amerikanische Terpentinöl beinahe ganz harzfrei war, alfo der Eamphine sehr nahe kam und demnach nicht als gewöhnliches, son...

dern als gereinigtes Terpentinöl betrachtet werden mußte.

Die Zollpflichtigen hinwieder verweigerten die Bezahlung des Zolles nach der siebenten Klasse, weil die fragliche

.Flüssigkeit nur gewöhnliches und kein gereinigtes Terpentinöl fei, daher bloß dem Ansaze der vierten Klasse unterliege und überdieß dessen Ankaufspreise die Preise für gewöhnliches Terpentinöl nicht übersteigen.

Zur Beseitigung dieses Uebelftandes verfügte der Bundesrath, daß bloß Terpentinöl von höchstens zwei

Prozent Harzgehalt alschemischesProdukt (Champhine) zu betrachten, alles übrige aber zum Ansaz der vierten Klasse zugelassen werden solle. Eben so gestattete er die Verzollung nach der vierten Klasse von ganz harzfreiem Terpentinöl, unter der Bedingung , daß dasselbe an der Gränze durch einen Zusaz von 3 Prozent Kolophonium denaturirt werde. Da diese Verfügung in der Aussührung auf Schwierigkeiten stieß und das komplizirte Verfahren höchst unfichere Refultate lieferte, auch der Zolltarif übrigens in Bezug auf die Qualität des Terpentinöls keinen Unterschied aufstellt , so haben wir später beschlossen, es habe die Verzollung .des Terpentinöls ohne Rükficht auf den Harzgehalt nach der im Zolltarif dafür aufgestellten vierten Klasse zu geschehen, wodurch den vielen Reklamationen Rechnung getragen wurde.

Die bereits im Eisenbahngesez für mehrere zum Be- Eisenbahnbetrieb der Schienenwege nöthigen Artikel gewährte Zoll- standole.

sreiheit wurde durch den Bundesbeschluß vom 19. Iuli Weitere Zollerleichterung

1854 auch auf Schienenbefeftigungsmittel im Allgemeinen, Ausweichungsvorrichtungen, Kreuzungen, Schiebbrüken und Eisenbestandtheile zum Bau von eisernen Brüken

492 ausgedehnt, weil aus der enormen Preisverschiedenheit, zwischen inländischen und fremden Fabriken, bezüglich der meisten dieser Artikel geschlossen werden mußte, daß in den leztern Einrichtungen bestehen, die in der Schweig nicht vorhanden find.

Eben so wurde der Eingangszoll auf Waggons von fünf auf ein und ein halbes Prozent des Werthes herabgefezt. Das Ouantum der im Iahr 1854 zollfrei eingeführten, für Eifenbahnen bestimmten Gegenstände

betrug 237,492 Zentner.

(Siehe gedrukte Ueberfichtstabelle S. 17.)

Die zurükerstatteten Zölle auf Gegenständen zum Eifenbahnbau haben im Rechnungsjahre 1854 betragen

Fr. 6290. 96.

(S. Hauptbeleg I... zur Iahresrechnung, S. 2, VlH. 1.)

Die den inländischen Fabriken im Eifenbahngefez

vom 28. Juli 1852 zugesicherte Rükvergütung des Zolles auf Rohstoffen wurde auch hier, mit Rüksicht auf die

oben bezeichneten, nachträglich als ganz zollfrei erklärten, Gegenstände gewährt.

Verzollnng von Seit dem Erlaß des gegenwärtigen, in Kraft besteSiab., Rund- henden Zolltarifs vom 27 August 1851, der Eisen geschmiedetes, gezogenes und gewalztes von mehr als Fr. 14 Werth per Zentner mit einem Zollanfaze von Fr. 1. 50, und Eifen der gleichen Arten bis auf den Werth von Fr. 14 per Zentner mit einem solchen von 75 Et. belegt, sind die Eifenpreise aus verschiedenen Ursachen bedeutend gestiegen, namentlich diejenigen für Steinkohleneisen so sehr, daß es gar nicht mehr möglich war, folches unter dem Preise von Fr. 14 per Zentner an die Schweizergränze geliefert zu erhalten.

.Da unter solchen Umständen die Bestimmung des Zolltarifs, die Eisen geringerer Qualität bloß mit 75 Ct.

und

Reifeisen.

,....,

s

s.

...

.

.

.

.

mehr

als

493 .per Zentner belegt, nicht mehr zur Anwendung kommen konnte, so fanden wir es nothwendig, nach Mitgabe des Art. 34 des Zollgesezes durch eine Spezialverfügung den entsprechenden Zollansaz auf Eisen abzuändern und den als Gränze zwischen dem höhern und dem niedererern Ansaz aufgestellten Werth vorübergehend auf Fr. 18 zu erhöhen , wodurch den Verhältnissen hinreichend Rech. nung getragen wurde. (Siehe Seite 44 dieses Bandes.)

Die vorgeschriebene Mittheilung an die Bundesversammlung wird in deren nächsten Sizung erfolgen.

Die im Iahr 1853 in Angriff genommene Baute B..nien und eines Zollhauses in Chiasso wurde im Berichtsjahre Reparaturen.

unter Dach gebracht und foll bis im Frühjahr 1855 Ankäufe Häusen von vollendet sein. Die großen Schwierigkeiten, die beider Fundamentirung zu überwinden waren, so wie der gezwnngene Bezug der Baumaterialien aus Piemont, haben die Baukosten bedeutend vermehrt, da wegen der Gränzsperre die Bausteine aus der Lombardie nicht erhältlich waren und man die Arbeiten doch nicht fistiren wollte, um den Tesfinern Verdienst zu gewähren.

Die Zollhäuser in St. Margrethen und am Monstein wurden beendigt, dann von der Zollverwaltung übernommen und bezogen.

^ Die .von der Bundesversammlung bewilligte Baute eines Zollhauses mit Revifionsfchuppen in Col-desRoches wurde der Ausführung übergeben und soll int künftigenFrühling in Angriff genommen werden. Eben so das projektirte Zollhaus aux Brenets.

Inzwischen wurde bei ersterer Zollstätte mit geringen Kosten auf gemietetem Terrain ein provisorischer Revifionsschuppen errichtet.

Da die an der Hauptstraße von Genf nach Paris befindliche Hauptzollstätte Saeeoner bisher noch keine

494 .Lokalität zur genauern Kontrolirung der Waaren besaß, so wurde auch dort ein Revisionsschuppen mit verhältnißmäßig geringen Kosten erbaut. Eine gleiche Baute mußte auch in Les .Iaqnes bei St. Eroi.r errichtet werden, wo das Bedürfniß einer solchen sich fehr fühlbar machte. Von der Erbauung eines folchen Schuppens in Verrieres konnte dagegen abstrahirt werden , weil es gelang, eine zwekmäßiger eingerichtete Lokalität zur Unterbringung der dortigen bedeutenden Zollstätte zu finden, die den Bedürfnissen besser entspricht.

Reparaturen deutung vor.

an Zollhäusern kamen keine von Be-

Die beabsichtigte Erwerbung einer passenden Gebäu-

lichkeit zur Unterbringung der Hauptzollstätte in Moillesulaz gelang im Iahr 1854 noch nicht, dürfte aber im laufenden Iahre erreicht werden.

Das von der Regierung von Thurgau erbaute und der Zollverwaltung vermietete neue Zollhaus in Kreuzlingen kann erst auf den 13. Iuni 1855 bezogen werden.

Niederlage häuser.

Das bis dahin in Genf bestandene Niederlagshaus hörte seit .......... am 13. J ... li 1854 erfolgten Eröffnung des dortigen Freihafens auf.

Zwei Gefuche um Errichtung von Niederlagshäufern in Bellinzona und Stein a. R. wurden ablehnend entschieden, weil das Bedürfniß von solchen in jenen Ortschaften nicht vorhanden ist und die Konferenzen bedeutend wären.

heimliche Aus.

Im Monate August arretirten die Zollwächter im

suhr v. Waffen Tessin zwei Individuen, die zirka 100 Flinten, je zu

und Munition. fünf in kleine Kisten verpakt, nebst einer Partie Munition

heimlich nach der Lombardie bringen wollten.

Sowol

495 die Schmuggler als die sequestrirten Gegenstände wur.den dem schweizerischen Iustiz- und Polizeidepartement zur Verfügung gestellt.

Die Geschäfte der Zentralverwaltung wurden auch Gefchäftsfüh..

dieses Iahr mit Umficht und Tätigkeit besorgt, und der rung der ZollGang der Verwaltung war regelmäßig und befriedi- verwaltung gend. Die Beamten der Oberzolldirektion thaten ihr ...Mögliches, um das Departement in seiner Geschäftsführung zu unterfiüzen und sich gegenseitig auszuhelfen, um die vorkommenden Geschäfte rasch zu erledigen, den regelmäßigen Gang zu erhalten und wahrgenommene Uebelstände zu beseitigen.

Der Oberzollsekretär besuchte die Zollstätten längs der West- und Nordgränze, mit Ausnahme derjenigen des bernischen Iura. Nach feinem Berichte wird daselbst der Dienst im Ganzen aus befriedigende Weise besorgt.

Das Rechnungsbüreau hat auch im lezten Iahre seine vielen und ausgedehnten Geschäfte mit aller möglichen Beförderung und Genauigkeit besorgt. Die Monatsrechnungen über Einnahmen und Ausgaben wurden immer im daraus folgenden Monate dem Finanzdepartement abgegeben, und die Ueberfichten über die monatliche Ein- , Aus- und Durchfuhr kann beinahe immer den 15. des folgenden Monats von allen fechs Zollgebieten zusammengestellt und veröffentlicht werden.

Auf den vielseitigen Wunfch wird nun die Einfuhr der Lebensmittel während der Theurung jeweilen halbmonatlich publizirt und dabei der bis dahin unter der Rubrik "Getraide" inbegrissen gewesene Mais besonders aufgeführt. Diefe Veröffentlichungen geschehen in der Regel zehn Tage nach Verfluß der bezeichneten Periode.

Bundesblatt. Jahrg. VII. Bd. I.

54

496 Die allfällig im Rechnungswesen noch vorhandenen Mängel oder Lüken dürften durch das im Berichtsjahre erlassene Reglement über Rechnungs- und Kassaführung befeitigt oder ergänzt werden. Die bisherige Distanzentabelle, die mit Bezug auf die Transitfristen früher aufgestellt und durch mehrere Spezialverfügungen abgeändert wurde, ist umgearbeitet und sämmtlichen zu Transitabfertigungen ermächtigten Zollstätten zur Nachachtung mitgetheilt worden.

Eine interessante Arbeit des Rechnungsbüreau bildet die über die jeweiligen Getraide und Mehlpreise der

hauptfächlichsten Marktpläze aufgestellte Kor.trole, die in Zukunft regelmäßig fortgeführt wird.

Zolldirektionen.

sich

Die Direktionen der verschiedenen Zollgebiete gaben Mühe, die Zentralverwaltung in ihren Arbeiten zu unterstüzen und den Gang der Administration in regelmäßigem Zuge zu erhalten. Jedoch fand nicht überall die wünschbare Ueberwachung der Zollstätten statt. Die sehr mangelhafte und nachtheilige Führung der Zolldirektion in Genf gab schon im Anfang des Iahres zu Verfügungen Anlaß, um wo möglich die eingerissenen Unordnungen zu beseitigen.

Als dessen ungeachtet bereits gerügte und mit Ordnungsbußen belegte Widerhandlungen sich .wiederholten und noch bedeutendere Unordnungen, mit sehr verdächtigen Umständen begleitet, wahrgenommen wurden, sahen wir uns genöthigt, den Zolldirektor, Herrn I. M. G a y , von seiner Stelle abzuberufen. Zur Leitung dieses Zollgebietes wurde vorübergehend der gewandte Direktor des ersten Zollgebietes, Herr H o f f m a n n - M er i a n in Bafel berufen, der die eingerissenen Unordnungen beseitigte, einen festen regelmäßigen Geschäftsgang ein-

497 sührte und die wahrgenommenen Uebelstände zu heben

sich bemühte, was ihm auch größtenteils gelungen ist.

Der unterdessen zum Direktor ernannte Herr Karl von .Lentulus von Bern trat mit dem Monat Dezember sein Amt an.

Die Leistungen der Zollbeamten im Allgemeinen dür- Leistungen der fen als befriedigend erklärt werden.

Beamten.

..

Verstöße gegen die bestehenden Vorschriften werden unter ibnen immer seltener, und überhaupt nimmt man das Bestreben wahr , fich die Zufriedenheit ihrer Obern und die Achtung des Publikums zu erhalten, was beides im Interesse einer gut akkreditirten Verwaltung ist.

Wenn fchon hie und da ein untergeordneter Beamter nicht immer mit dem nöthigen Takt verfährt und dadurch Anlaß zu Reklamationen gibt, was bei einer fo ausgedehnten Verwaltung nie ganz zu vermeiden ist, so muß doch dem weitaus größten Theile der Beamten das Zeugniß guten Benehmens, lobenswerten Eifers und andauernder Thätigkeit gegeben werden. Die Verwaltung ist übrigens immerfort bemüht, begründeten Beschwerden Rechnung zu tragen. In vielen Fällen aber fällt die Urfache der Reklamation auf Rechnung des Reklamanten selbst, indem entweder er selbst oder Andere , die in seinem Namen die Verzollung besorgen, fich nicht die nöthige Mühe geben, ihre Interessen an der Gränze zu wahren, während die Waare noch im Bereich der zollamtlichen Kontrole ist.

Die Aenderungen im Zollpersonal waren unbedeutend, und bloß folgende find befonders hervorzuheben.

Es wurden nämlich vor Gericht gestellt und wegen Veruntreuung entlassen : 1) der gewesene Zolleinnehmer Ed. Frei in Rorschach, bei dem ein Kassadefizit von Fr. 9210 vor-

4^ gesunden wurde. .^rei wurde peinlich zu süns Jahren Zuchthaus verurtheilt. Das Defizit ist noch nicht gedekt. Die Verwaltung hat fich zn

dessen Dekung an die Amtsbürgen des Frei ge-

wendet, da lezterer indessen Konkurfit geworden ist^ 2) Einnehmer H e g e t s c h w e i l e r in Rafz, der poli.^ zeilich bestraft wurde.

Wegen Kassaunordnungen und nachläßiger Ge^ ^ schäftsführung wurden einfach abberufen: die Einnehmer Guy o n in Morsee undPerre^ in Perly, Kantons Genf.

ferner wurden wegen nachläßiger Geschästsführung, aber auf eigenes Begehren entlassen: die Einnehmer Fauchera che...: Le:... .Iaqnes et IIuguemn anx Brenct....

und die Gehülfen ..^ninche in Col-des-Roches und Verrieres.

Diese Stellen, so wie die durch Tod erledigte Einnehmerstelle in Benken, wurden wieder besezt.

Der Bestand der Beamten und Angestellten der Zoll^ verwaltung ist folgender: auf der Zentralzolldirektion .^ " den verschiedenen Gebietsdirektionen . 34 ,, ,, ,, Zollstätten: Einnehmer .

.

.

.

.

. 223 Kontroleurs .

.

.

.

.

. 36 Gehilfen und andere Angestellte .

. 61

Total: 363 ..Ber...nderung

Die frühere Nebenzollstätte in Col-des-Roches wurde

.von Zollstät- .^ls ungenügend erfunden , deßhalb zur Hanptzollstätte

^

erhoben und mit dem entsprechenden Personal verfehen.

Durch die Verlegung der bisherigen Hauptzollstätte

in Genf in den Freihafen wurde die Errichtung einer

49.)

eigenen Hauptzollstätte in Gens nöthig, zur Besorgung des zollpflichtigen Verkehrs auf dem See und durch die Messagerie.

Ferner mußten, zur Erleichterung des Gränzverkehrs, Nebenzollstätten errichtet werden in Wyl und Rüdlingen (II. Gebiet) , in Seanfs (III. Gebiet) und in Bour-

digny (VI. Gebiet).

Der Bezug von kantonalen Konsumosteuern durch KonsumosteuerZollbeamte gab auch dieses Jahr zu keinen Schwierig- bezug durch keiten Anlaß; im Gegentheil wäre zu wünschen, daß diese eidg. Zollbeamte.

Vereinigung auch da zu Stande kommen möchte, wo solche noch nicht besteht.

Mit einigen Kantonen wurden di.... daherigen Ver.träge erneuert.

Die von der Bundesversammlung im Jahr 1853 Besoldungszur Verbesserung der Besoldungen von untergeordneten verhältnisse.

Zollbeamten für 1854 ausgesezte Summe wurde, nach Mitgabe der Verhältnisse, angemessen vertheilt.

Sowol die Ausfertigung der Rechnungen als der Revision der

Zolltabellen ging regelmäßig und beförderlich vor fich. Rechnungen.

fehler zeigten fich verhältmäßig wenige.

Dieser Gegenstand ist im lezten Geschäftsberichte sehr Gränzschnz.

ausführlich behandelt, weßhalb hier, unter Hinweisung auf denselben, bloß die im lezten Jahre eingetretenen Veränderungen speziell angeführt werden.

Die bisher bestandene Organisation der Gränzbe.wachung hat im Iahr 1854 wenige Veränderungen erlitten. Im Kanton Neuenburg, wo der bisherige Zollschuz ungenügend war , wurde die von der Kantonsregierung gestellte .Landjägermannschaft um 5 Mann vermehrt und auf 20 Mann gebracht, die unter die ausschließlichen .Befehle eines zur .Leitung und genauen Ueberwachung

500 des Gränzdienstes befonders angestellten Landjägeroffi...

ziers gestellt wurden, der den Dienst gehörig vertheilt, kommandirt und dadurch ein allfeitiges Zusammenwirken der sämmtlichen unter seinen Befehlen stehenden Mannschaft möglich macht. Daß diese Einrichtung zwekmäßig ist, haben die unmittelbar nach deren Einführung ge^ machten Entdekungen von bedeutenden Schmuggeleien , .

die in jener Gegend gewerbsmäßig betriebe^ worden waren, hinreichend bewiesen, und die in Folge dessen eingegangenen Bußen haben diese Mehrauslagen in

kurzer Z^it gedekt.

Im Kanton Genf mußten die Gränzwächter um fie^ ben vermehrt werden, von denen zwei zur Befezung von nothwendig gewordenen neuen Gränzposten, und fünf Mann zur Bewachung des neu errichteten Freihafens nöthig find. Die Kosten für die fünf lezte^n werden aber der Zollverwaltung durch die Regierung von Gens vergütet, so daß die Vermehrung zu Lasten der Zollverwaltung bloß zwei Mann ausmacht.

Weil durch den eidgenössischen Herrn Kommissär im Kanton Tesfin die dortigen Gränzwächter .^ur Handbietung der Fremdenpolizei in Anspruch genommen wur-^

den, ist die Vermehrung des Korps um 8 Mann nöthig geworden, die aber, bei später wieder eintretenden Normalverhältnissen, entbehrlich werden dürften.

Die Gränzwachmannschaft in den andern Zollge.^ bieten hat dagegen keine Aenderung erlitten.

Der gegenwärtige Stand derselben ist folgender: 1) eigentliche Gränzwächter .

.

Mann 112 2) kantonale Landjäger . . .

., 285 Total: Mann 397 darunter fünf zu Lasten von Gens.

501 Der Dienst wurde im Allgemeinen befriedigend geleistet und machte keine besondern Verfügungen nöthig.

Die daherigen Beziehungen zu den Kantonsbehörden gaben keinen Anlaß zu Erörterungen wie in frühern Jahren. Mit mehreren Kantonen wurden die bestehenden Verträge wieder erneuert.

Es wird diesem wichtigen Dienstzweige indessen jeder-

zeit diejenige Aufmerksamkeit geschenkt, die den damit verbundenen Jnteressen entspricht.

Savoyardische Schmuggler, die zwei eidgenössische Gränzwächter während der Ausübung ihres Dienstes in Moillesulaz am hellen Tage überfielen, mißhandelten und ziemlich beschädigten, wurden von dem betreffenden Genfer Gerichte beurtheilt, und zwar ist der eine freigesprochen, zwei andere aber zu sechs Tagen Gefängniß und

zu Fr. 40 und Fr. 60 Entschädigung an die Mißhandelten verfällt worden. Die Entschädigung ist aber eine Illusion, weil die Verurtheilten insolvent sind.

Wenn der Schmuggel im lezten Iahre im Allge- Schmuggel..

meinen im Vergleich zu frühern Iahren nicht abgenommen hat, so darf daraus dennoch nicht aus eine merkliche Vermehrung desselben geschlossen werden. Zwar kamen einige Straffälle mehr vor als im vorhergehenden Iahre ; allein eigentlich gravirende Widerhandlungen waren sehr selten. Im bernischen Iura, wo .sonst ziemlich viel Getränk geschmuggelt wird, wurden im lezten Iahre wenig Zollverschlagnisse begangen, weil die Weinärnte in Frankreich abermals mißrathen und dem zufolge die dortigen Getränkepreise sostiegen, daß wenig Nachsrage war, und vorzugsweise d e u t s c h e r .Weingeist bezogen wurde. Dagegen scheint an der neuenburgischen Gränze das Schmuggelgewerbe in ausgedehnlerem Maßstabe betrieben worden zu sein. Die im

502 .Laufe des Iahres 1854 angeordnete bessere Einrichtung des dortigen Gränzdienstes hat sehr viel dazu beigetra. gen, daß diesem demoralifirenden Gewerbe mit Erfolg entgegen gewirkt werden konnte.

Ein im Rükfalle befindlicher Franzofe, der auf Schweizergebiet betreten und zur Absizung feiner in Gefangen. fchaft umgewandelten Zollbuße in Cerneur-Péquignot .

verhaftet worden war und folgenden Tags nach Loele abgeführt wurde, ist durch eine Bande französischer Schmuggler, die mittlerweile bewaffnet auf schweizer risches Gebiet herüber gekommen waren, gewaltsam befreit und die begleitenden Gendarmen mißhandelt worden.

Die deßhalb mit der französischen Regierung gepflogenen Unterhandlungen um Wiederauslieferung des gewaltsam Befreiten haben bis jezt noch zu nichts geführt.

In Genf hat seit der Eröffnung des Freihafens der Schmuggel abgenommen, weil durch dieses Institut der redliche Kaufmann mit den bisherigen Schmuggeldepots an der Gränze konkurriren kann, und dadurch die leztern sich ziemlich verminderten.

Durch zwekmäßigere Aufstellung und Vermehrung der Gränzwächter ist indessen der Zollschuz wirksamer als vorher. Wenn die in Genf als korrektionelles Gericht fungirende Jury in Zukunft eine den Institutionen des Zollwesens weniger abgeneigte Stimmung beurkunden wird als bisher, so wird die Zollverwaltung einen weniger schwierigen Stand haben, die bestehenden Vorschriften in Geltung zu erhalten.

Strafrechtspflege.

Die Zahl der im Jahr 1854 an das Handels- und Zolldepartement eingesandten Strafprotokolle beläuft fich auf 1220, alfo gegenüber dem vorhergehenden Jahr eine Vermehrung von 18 Straffällen. Kleinere formelle Ver-

50.^ stoße, Umgehung der Kontrole u. s. w. wurden bloß

mit Ordnungsbußen belegt. Oft find auch Strafproto.^ kolle durch Anwendung von bloßen Ordnungsbußen erledigt worden, wenn nachgewiesen ward, daß der Verstoß niemals zur Umgehung von Zollgebühren hätte führen können.

Einige Strafverfahren wurden sogar ganz aufgeho-

ben, weil die Schuldlofigkeit des Beklagten konstatirt.

werden konnte. Ohschon für die Aufnahme von Strafe Protokollen bestimmte Vorschriften gegeben find, so kommt ^dennoch öfters der Fall vor, wo einzelne Beamte dieselben nicht genau befolgen. Solche Fehler werden jedesmal gerügt und unter Umständen bestraft, weil die Zentralzollverwaltung sehr darauf hält, daß in der Behandlung der Strassälle und in der Abfassung der Verbalprozesse die

größtmögliche Pünktlichkeit und Vollständigkeit herrsche,

indem die Garantien einer gerechten Beurtheilung dadurch

bedingt sind.

Die meisten Strassälle wurden durch den Ausspruch der Verwaltung erledigt, da die Beklagten fich in der Regel deren Urtheil unterzogen und dadurch die Begünfti.gung des Art. 12 des Fiskalgesezes, der auf diesen Fall einen erheblichen Nachlaß gestattet, genossen.

Frühere unerledigte Strassälle waren am 1. Iänner

1854 noch hängend . . . . . . . . . 105

.im Laufe des Berichtsjahres find dazu gekommen 1,220

Total: 1,325 . . . . . . . . . 51 . . . . . . . 1,186

.Davon wurden

fallen gelassen gütlich erledigt

^en Gerichten überwiesen . 0 . .

von denen zu Gunsten . . . 17 und

.

.

.

.

.

.

.

.

20

3

.^uUngunsten der Zollverwaltung entschieden wurden.

Summa erledigter Strassälle . . . --- 1,257 blieben noch hängend . . . . .

68 .ve.lche im laufenden Iahre ihre Erledigung finden werden.

504

Die umgangenen Zölle betrugen . .^r. 4,74.... 3l Die eingegangenen Bußen dagegen ,, 34,586. 38 die nach Maßgabe der gefezlichen Bestimmungen vertheilt wurden.

Die Bußen vom Iahr 1853 betrugen ungefähr Fr. 10,000 weniger. Diese Vermehrung im Iahre I854 rührt hauptfächlich von einigen größern Straffällen her, die im Kanton Neuenburg, in Folge der verbesserten Gränzwache, entdekt wurden.

.Zahl der ZollZollabfertigungen fanden im Iahr 1854 statt: Für

Abfertigungen. ^ E.^h- 27^7, für die Ausfuhr 86,17^ für die Durchfuhr 24,438, aufdieNiederlagshäuser7,187, also

im Ganzen 456,234. Die Gesammtzahl der Abferti^.

gungen des Iahres 1853 belief fich auf 439,215.

finanzielles

Die Zolleinnahmen des Iahres 1854 betragen:

^ra.ebniß.

^

^

Einfuhrzölle . . .

Ausfuhrzölle . .

Durchfuhrzölle . .

Niederlagsgebühren

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Strafbußenantheile

. . . . . .

.^

. 5,030,264. 72 . 405,583. 18 .

68,294. 14 .

10,783. 21

Ordnungsbußen . . . . . . .

Waggebühren . . . . . . . .

Verschiedene Einnahmen . . . . .

11,389.

1,^84. 53 13,098. 65 9,677. 3^

Im Ganzen: 5,5..)0,574. 73 Diese Einnahmen vertheilenfich: auf das erste Gebiet . . . . . 2,659,831. 82

" ,, ,, ,, ,,

" ., ,, " ,,

zweite dritte vierte fünfte fechste

,, ., ,.

" ,,

.

.

.

.

.

. . . . 685,280. 04 . . . . 559,108. 1^ . . . . 3^8,061. 66 . . . . 515,862. 66 . . . . 792,430. 39 Summa: 5,550,574. 7^

Fr.

505 Et.

Im Jahr 1853 betrugen die sämmtlichen Zolleinnahmen . . . . . . 5,884,372. 29 also Wenigereinnahme i. J. 1854

333,797. 56

Vergleicht man die wirklichen Einnahmen für 1854 von . . . . . 5,550,574. 73 ..^ mit dem Budgetanfaz vom lezten Jahre von

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

5,500,000.

so zeigt fich eine Mehreinnahme von .

--

50,574. 73

Die Ausgaben der gesammten Zollverwaltung im Berichtsjahrfindfolgende :

für Gehalte . . . . . . . .

,, Reisekosten . . . . . . .

335,023. 02 9,949. 5.^

,, Büreanxkosten (inklusive Miethen)

8l,893. 40

,, Neubauten . . . . . . .

" Mobiliar und Gerätschaften

74,234. 30 .

7,775. 4^

,, Gränzfchuz . . . . . . .

207,163. 71

,. Zollauslöfung und Schneebruch-

kosten . . . . . . . . 2,474,324. 93 ,, Verschiedenes , Zollvergütungen u.

a.

m.

.

.

.

.

.

.

.

24,104.

84

Jn Allem : 3,214,469. 22 Die Gefammtauslagen für 1853 Beigen auf . . . . . . . . . 3,139,371. 52 Es zeigt fich also für 1854 eine -----Mehrausgabe von . . . . . . .

Diese Mehrauslagen rühren hauptsächlich davon her, daß für Zollauslösung

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

für Bauten . . . . . . . . .

und für Gehalte . . . . . . .

75,097. 70

12,096.

81

43,286. 87 18,068. 7t^

506 im Iahr 1854 mehr ausgegeben wurde als im Iahr 1853.

Dagegen find auf andern Rubriken Ersparnisse gemacht worden, namentlich auf den Vüreau.rkosten Fr. 7,211. 03 und auf den Schneebruchkosten (wegen sehr günstiger

Witterung) Fr. 6,703. 39.

Die Erhöhung der Zollauslösungssumme rührt von dem Loskauf der Brükengelder von der Nydekbrüke bei Bern und der Melidebrüke im Kanton Tesfin her. Die^ Neubauten können nicht als reelle Ausgabe, sondern nur als Kapitalanlage betrachtet werden, die den Vermögens^tat entsprechend vermehren. Die Erhöhung der Gehalte geschah in Folge eines Beschlusses der Bundesversammlung vom August 1853, durch welchen für das Iahr 1854 eine Summe von Fr. 15,000 zur Verbesserung der Gehalte untergeordneter Zollbeamten bewilligt wurde.

Die übrige Mehrausgabe auf der Rubrik ,, Gehaltet rührt von neu errichteten Zollstätten her.

Dem von der Prüfungskommission im lezten Iahre ausgesprochenen Wunsche, daß in Zukunft die Zollstätten von den obern Beamten fleißiger besucht werden möchten, wurde Rechnung getragen; allein dadurch entstanden natürlich auch größere Kosten, deren Verwendung aber

jedenfalls zwekmäßig ist.

Im Allgemeinen blieben die Ausgaben inner den Schranken des Voranschlages, zu dem fie sich verhalten wie folgt: Budgetirt waren . . . . . Fr. 3,254,500. Ausgegeben wurden dagegen . . ,, 3,214,469. 22 mithin Ersparniß gegenüber dem

Budget . . . . . . . .^r.

40,030. 78

Diese Minderausgabe erklärt sich vorzüglich dadurch, daß Fr. 18,065 von dem für Neubauten bewilligten Kredit wegen theilweiser Verschiebung der Bauten im

507 Kanton Neuenburg auf das Iahr 1855 nicht benuzt wurden. Im Fernern wurden einige Ersparnisse gemacht auf den Befoldungen von zeitweise unbesezt gewesenen Beamtenfiellen, durch Untermiethung von disponibel .Lokalitäten an .Beamte und Privaten und vermittelst größtmöglicher Oekonomie auf den Büreaur- und Drukkosten.

^ Von den oben angeführten GesammtFr.

Et.

auslagen von . . . . . . . . 3,214,469. 22

find, als nicht zu den Verwaltungskosten gehörend, abzuziehen : die Ausgaben für Fr.

Et.

Mobilien und Immo-

bilien mit . . . .

82,009. 79

Zollloskauf u. Schnee-

bruchkosten . . . 2,474,324. 93 Rükerstattung v. Zöllen im Betrag von . .

14,349. 64 Zusammen

:

-

2,570,684.

36

Die wirklichen Erhebungs- und Ver- ^^^ waltungskosten belaufen fich daher bloß

auf . . . . . . . . . . .

643,784. 86

Zieht man von den Roheinnahmen,

bestehend in . . . . . . . . . 5,550,574. 73 die Zollvergütungen ab mit ...

14,349. 64

so reduzirt fich der eigentliche Ertrag

der Zölle auf . . . . . . . . 5,536,225. 09 Die Bezugskosten betragen demnach 11,^ ^0 der Bruttoeinnahmen.

Im Jahr 1853stiegenfieauf 10,^. ^,

"

"

1852 aus ...

,,

,,

1851

,,

.

10,.^ ^0, und .

.

12,^0.) .^) ,

50^ Die leztjährige Mehrausgabe von 0,^ .^/0 gegenüber 1853 erklärt fich von selbst, wenn man bedenkt, daß die Einnahmen von 1854 im Vergleich zu denjeni-

gen von 1853 um Fr. 337,753. 55 zurük geblieben find.

Bilanz.

Werden von den Bruttoeinnahmen . . . . . . . . . .^r. 5,550,574. 73

die Gefammtauslagen abgezogen mit " 3,214,469. 22 so stellt fich für die Bundeskasse ein

Reinertrag heraus von . . . . Fr. 2,336,105. 51 dazu kommt noch die Summe von ,, 82,009. 79 die in obigen Ausgaben inbegrissen, allein für Erwerbung von Liegenschaften und Mobiliar verwendet worden sind, also den Vermögenshestand um so viel vermehren.

Was den Warenverkehr,. so wie die weitern Refultate anbetrifft, fo wird hier einfach auf die zu diesem Bericht gehörenden Tabellen I., H., Ill. A und A^' verwiesen, die jede weitere Auskunft ertheilen. ..)

Dieses Crgebniß der Gränzzollerlrägnisse ist um so überrafchender, als nach den Verkehrsverhä^tnissen der drei ersten Quartale auf einen bedeutenden Ausfall geschlossen werden mußte. Einzig die unverhältniß^ mäßig starke, nie gesehene Einfuhr von Waaren in den lezten zwei Monaten stellte das Gleichgewicht einigermaßen wieder her, wenn auch immerhin, gegenüber den zwei vorhergehenden Iahren, sich noch eine bedenteude Mindereinnahme zeigt.

Wie bis dahin werden wir auch in Zukunft diesem fo sehr in das Verkehrsleben eingreifenden Verwaltung^ zweige die größtmögliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit zuwenden und die damit verbundenen Interessen zu wahren suchen.

^ ^bige Tabellen sind nicht gedrukt worden.

509 Wenn auch die Einführung des eidgenössischen Zoll.wesens für einzelne Personen vielleicht einige Hemmnisse verursacht haben mag, so läßt fich gleichwol nicht verkennen, daß die Gesammtinteressen des schweiz. Handelsverkehrs , sowol nach Außen wie im Innern, durch die Beseitigung des alten Zollunwesens viel gewonnen und durch die neue Einrichtung große Vortheile erhalten .haben, die unter den alten Verhältnissen nie erhältlich gewesen wären. Der von Iahr zu Iahr zunehmende Verkehr in allen Richtungen ist ein sprechender Beweis dafür, und wenn fich noch hie und da Unzufriedenheit gegen die jezigen Zolletnrichtungen kund gibt, fo dürfte damit wol schwerlich die Rükkehr zu den alten Zuständen gewünscht werden.

Daß die jezige Organisation des Zollwefens keiner Vervollkommnung fähig sei, wird auch von Niemandem behauptet, und wir werden stets daranf bedacht sein, diejenigen Modifikationen oder Erleichterungen vorzunehmen , die dur...) die Verhältnisse und Bedürfnisse des öffentlichen Wohles geboten und den Umständen angemessen find.

So lange die allseitigen Ansprüche an die Bundeskasse jährlich wachsen, müssen die Einnahmsquellen mit weifer Sparsamkeit benuzt und ungeschmälert erhalten werden, wenn das Staatsfchiff flott bleiben soll. Wenn einmal die jezt in Ausficht stehenden großen Unternehmungen ausgeführt und das zur Bestreitung der Sonderbundskriegskosten aufgenommene Anleihen gänzlich abgetragen sein wird, so dürfte es, falls keine andern Ereignisse dazwischen treten , an der Zeit fein , einige.

weitere Modifikationen, namentlich mit Rükficht auf den Gränzverkehr, eintreten zu lassen.

510 Die Zölle find die Hauptfiüze des neuen Bundes, und ihre unzeitige Schmälerung hieße dessen Bestand gesährden; denn jeder Staat muß seine materiellen Verhältnisse gehorig ordnen, wenn er politisch ficher

gestellt sein will.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1854. (Fortsezung.)

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Bundesblatt

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1855

Année Anno Band

1

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21

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.05.1855

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