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Kreisschreiben des
schweizerischen Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen über Erleichterungen in den Zahlungsbedingungen für die Motorfahrzeugsteuern.
(Vom 29. Dezember 1939.)
Getreue, liebe Eidgenossen!
Dem Bundesrat sind in letzter Zeit von verschiedenen Seiten Eingaben zugegangen, in welchen übereinstimmend auf die heutigen, nicht zuletzt durch die unerlässliche Eationierung der flüssigen Kraftstoffe bedingten Verhältnisse aufmerksam gemacht wird, die für die Motorfahrzeugbesitzer, das Autoreparaturund Garagengewerbe, die Armee und den Fiskus mit sehr nachteiligen Folgen verbunden sind. Namentlich gilt es, die Gefahr abzuwenden, dass noch mehr Motorfahrzeuge stillgelegt werden. Die zuständigen eidgenössischen Behörden unterziehen gegenwärtig diese Eingaben einer eingehenden Prüfung und werden nach Anhörung aller Interessenten, einschliesslich der Kantonsregierungen, zuhanden des Bundesrates sachdienliche Vorschläge ausarbeiten.
Bis zum Zeitpunkt, in welchem wir darüber befinden können, was für Massnahmen als unerlässlich ergriffen werden müssen, sollten nach unserer Auffassung im Interesse der Landesverteidigung, der Volkswirtschaft und der Finanzen der Kantone und des Bundes keine Bemühungen unterlassen werden, mit denen die Gefahr abgewendet werden könnte, dass die bestehenden Verhältnisse sich verschlimmern. Als solche Massnahmen, die innert nützlicher Zeit zu verwirklichen wären, betrachten wir Erleichterungen in den Zahlungsbedingungen für die Motorfahrzeugsteuern, welche über die in Friedenszeiten bereits bestehenden hinausgehen. Wie Ihnen im Auftrag des Post- und Eisenbahndepartements mit Kreisschreiben des eidgenössischen Amtes für Verkehr vom 19. Dezember 1939 empfohlen wurde, möchten wir Ihnen nahelegen, bis zur Abklärung der aufgeworfenen Fragen, die kantonalen Motorfahrzeugsteuern in Eaten zu erheben, welche den für die Eationierung der flüssigen Kraftstoffe festgesetzten Zeitabschnitten angepasst sind. Diese Massnahmen wären ohne Präjudiz für eine allfällige, für die Dauer der Kriegswirtschaft geltende allgemeine Lösung zur Behebung der erwähnten nachteiligen Folgen der heutigen Verhältnisse. Wie uns bekannt ist, haben einige Kantone in letzter Zeit bereits
14 Erleichterungen in den Zahlungsbedingungen zugestanden, weshalb wir Sie um so mehr ersuchen, unsern Empfehlungen nachzukommen.
Wir appellieren in diesem Sinn in Ihrem wie unserm Interesse an Ihre verständnisvolle Unterstützung unserer Bestrebungen und benützen den Anlass, um Sie, getreue Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.
Bern, den 29. Dezember 1939.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :
Etter.
Der Bundeskanzler: G. Bovet.
1716
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom 22. Dezember 1939.)
Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Uri: für Instandstellungs- und Korrektionsarbeiten an der Reuss bei Attinghausen; 2. Obwalden: für die Verbauung des Rotmooss-Grabens und der Laui bei Giswil; 3. Freiburg: für die Korrektion der Biberen in der Gemeinde Liebistorf.
(Vom 26. Dezember 1939.)
Der an Stelle des an einen andern Posten berufenen Herrn Amanuele Filiberto Ribolla zum Verweser der Konsularagentur von Italien in Bellinzona ernannte Herr Baron Luigi Berlingieri des Marquis di Valle Peretta wird in dieser Eigenschaft anerkannt.
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Kreisschreiben des schweizerischen Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen über Erleichterungen in den Zahlungsbedingungen für die Motorfahrzeugsteuern. (Vom 29 Dezember 1939)
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Jahr
1940
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1
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01
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
09.01.1940
Date Data Seite
13-14
Page Pagina Ref. No
10 034 174
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