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Bundesblatt
92. Jahrgang.
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Bern, den 26. Juni 1940.
Band L
Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom 21. Juni 1940.)
Dem Kanton Tessin wird an die Kosten der Erstellung eines Waldweges in den Gemeinden Pianezzo, Giubiasco und Bellinzona ein Bundesbeitrag bewilligt.
(Vom 24. Juni 1940.)
Dem an Stelle des Herrn Eoger Garreau zum Berufsgeneralkonsul von Frankreich in Zürich, mit Amtsbefugnis über die Kantone Zürich, Schwyz, Glarus, Zug, Schaffhausen, Appenzell A.-Eh. und I.-Rh., St. Gallen, Graubünden (ohne den Bezirk Moesa) und Thurgau ernannten Herrn Louis Jousset wird das Exequatur erteilt.
(Vom 25. Juni 1940.)
Der an Stelle des zurückgetretenen-Herrn Florent V. Wilmotte zum Konsularagenten von Frankreich in Davos ernannte Herr Frédéric S. Gautschi wird in dieser Eigenschaft anerkannt.
Dem an Stelle des Herrn Manuel Anzueto Valencia zum Honorarkonsul von Guatemala in Zürich, mit Amtsbefugnis über die ganze Schweiz ernannten Herrn José Geser wird das Exequatur erteilt.
Als Präsident der eidgenössischen Linthkommission wird für die Dauer vom 15. Juni 1940 bis 81. März 1941 gewählt: Herr alt Begierungsrat B. Maurer, in Wallisellen.
Als Ersatzmänner in der eidgenössischen Pensionskommission werden für den Best der laufenden Amtsdauer, d. h. bis 81. Dezember 1941, gewählt: Bundesblatt. 92. Jahrg. Bd. I.
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die Herren Prof. Dr. med. W. Frey, Direktor der medizinischen Universitätsklinik Bern; Prof. Dr. med. E. Massini, Basel; Prof. Dr. jur. A. Hornberger, Bern; Oberrichter P. Ceppi, Bern.
Dem Rücktrittsgesuch des Herrn Dr. Raimondo Eossi, Direktor der Zweiganstalt Lugano der Schweizerischen Nationalbank, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.
An dessen Stelle wird für den Eest der laufenden Amtsdauer gewählt: Herr Eiccardo Eossi, von Arzo, Advokat und Nationalrat, in Mendrisio.
1980
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Erlöschen der Passageagentur Dr. Wilczek & Co., Swisstours Reisebureau, in Luzern.
Auf 31. Dezember 1939 ist das Herrn Dr. Adolf Wilczek als bevollmächtigtem Geschäftsführer der Firma Dr. Wilczek & Co., Swisstours Reisebureau in Luzern, am 1. Januar 1938 erteilte Patent zum Verkauf von Passagebilletten in der Schweiz infolge Verzichts .des Inhabers erloschen und hat die Agentur gleichen Namens zu existieren aufgehört.
Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Passagieren oder Eechtsnachfolgern von solchen an die von der Passageagentur Dr. Wilczek & Co., Swisstours Eeisebureau, deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amt vor dem 31. Dezember 1940 zur Kenntnis zu bringen.
(2..)
Bern, den 31. Dezember 1939.
Eidgenössisches Auswanderungsamt.
1719
Automobile von Flüchtlingen.
Zahlreiche Flüchtlinge aus Frankreich haben zum Übertritt auf Schweizerboden ihre Motorfahrzeuge benützt. Diese Fahrzeuge wurden an der Grenze ohne Forderung einer Zollhinterlage mit provisorischer Eintrittskarte abgefertigt. Sie dürfen nicht in den schweizerischen Verkehr gebracht, sondern müssen wieder ausgeführt werden, sofern nicht eine Einfuhrbewilligung der Sektion für Ein- und Ausfuhr des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes in Bern beigebracht und zudem der Zoll entrichtet wird.
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1940
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
26
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
26.06.1940
Date Data Seite
809-810
Page Pagina Ref. No
10 034 309
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.