#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

57. Jahrgang. III.

Nr. 19.

3. Mai 1905.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): B Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Ep. -- Inserate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf der Kriegsdeptanlagen in Brugg, sowie die Erstellung eines neuen Magazines daselbst.

(Vom 2. Mai 1905.)

Tit.

Durch Waffenplatzvertrag vom 19. Juni 1896 hat die eidgenössische Militärverwaltung von der Stadt Brugg drei an der Aare gelegene Gebäude, nämlich den ,,Salzstadel", das ,,Ländtihaus" (früheres Kornhaus), sowie ' den ,,Pontonschopf, welche als Magazine des dortigen Kriegsdepots verwendet werden, gemietet. Der jährliche Mietzins beträgt für das letztgenannte Gebäude Fr. 1775 und für die beiden ersteren Gebäude zusammen Fr. 620. Im eingangs erwähnten Vertrage bleibt dem Bunde das Recht gesichert, den 1865 erbauten Pontonschopf nebst dem umliegenden Terrain jederzeit gegen Vergütung der Erstellungskosten von Fr. 35,500, abzüglich Va % jährlicher Amortisation, erwerben zu können.

In das Budget pro 1903 war bereits ein Posten von Fr. 12,000 für Erweiterung des Pontonmagazines eingestellt worden; eine Inanspruchnahme dieses Kredites hat jedoch nicht stattgefunden.

Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. III

22

330

Schon vor einigen Jahren ist auf dem östlich vom genannten Magazine befindlichen, der Bürgergemeinde Brugg gehörenden Park- und Übungsplatze auf Kosten der Eidgenossenschaft eine Werkstätte erbaut worden, und es ist auch sonst die Bundesverwaltung stets in den Fall gekommen, an und in den in Brugg gemieteten Gebäuliehkeiten Verbesserungen auf ihre Rechnung ausführen zu lassen. Statt nun weiterhin auf fremdem Grundbesitze zu bauen, erscheint es, nachdem der Bund in der genannten Stadt eine eigene Kaserne besitzt, als die einzig richtige Entwicklung des dortigen Waffenplatzes, die drei erwähnten Gebäude mit dem entsprechenden Areale ebenfalls zu Eigentum zu erwerben. Letzteres ist zudem vorteilhafter, statt den Salzstadel, das Ländtihaus und das Pontonmagazin mit 41/» °/o zu verzinsen.

In Anbetracht dessen sind mit dem Gemeinderate der Stadt Brugg Unterhandlungen gepflogen worden und diese haben dazu geführt, daß jetzt von Seiten dieser Behörde bestimmte Offerten für den Verkauf der in Frage kommenden Liegenschaften vorliegen.

Es ist sodann vorgesehen, das Ländtihaus abzubrechen und an dessen Stelle ein neues Gebäude von 20 Metern Länge, anschließend an den bestehenden Pontonschopf und von der gleichen Breite wie dieser in Mauerwerk zu erstellen. Besagtes Gebäude würde im Erdgeschoß ein Lokal für die Parkwache, Abtritte, sowie Raum zur Unterbringung von Lösehgerätschaften und Kriegsmaterial enthalten. Auf dem obern Boden wäre eine Wohnung für den Vorarbeiter des Depots einzurichten und der übrige Raum als Magazin zu verwenden. Die Ausführung dieses Projektes erscheint erstens im Interesse einer zweckmäßigen Lagerung des Materiales und sodann auch deshalb als geboten, weil die 'bis jetzt im alten Ländtihaus als Wachtlokal benützte Räumlichkeit hierzu durchaus ungeeignet ist. Außerdem ist es ein dringendes Bedürfnis geworden, eine Wohnung für einen zuverlässigen Angestellten, welchem die Überwachung des Kriegsdepotareales obliegen würde, bereit zu stellen. Nach den Schulen und Kursen muß nämlich das von den Truppen abgegebene Material 'wochenlang im- Freien liegen bleiben, bis es vollständig gereinigt ist, und man kann sich nur wundern, daß unter den bisherigen Verhältnissen von demselben bloß unbedeutende Gegenstände in Verlust kamen.

Was die Kosten anbelangt, so setzen sich dieselben aus den folgenden Posten zusammen :

331 Ankauf der Liegenschaften von der Stadt Brugg: a. Pontonschopf mit 2107 m1 Terrain . Fr. 32,496. 70 6. Salzstadel mit 989 m22 Terrain . . ,, 7,800. -- c. Ländtihaus. mit 593 m Terrain . . ,, 11.400.-- d. Park-und Übungsplatz von za. 2200 m2 ,, 11,600.-- e. Hälfte der Fertigungskosten . . . ,, 400. --

Fr. 63,696. 70 6.000. --

2. Materialabtrag und Stützmauern . . . .

3. Erstellung des Magazin- und Wohngebäudes

32,303. 30

Total

Fr. 102,000.--

Bezüglich der Details geben die bei den Akten liegenden Pläne und Kostenberechnungen Auskunft.

Wir beehren UDS demnach, Ihnen, Tit., die Annahme des umstehenden Beschlußentwurfes zu beantragen und benutzen den Anlaß, um Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 2. Mai 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Rächet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

332

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Ankauf der Kriegsdepotanlagen in Brugg, sowie Erstellung eines neuen Magazines daselbst.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 2. Mai 1905, beschließt: Art. 1. Für die Erwerbung der bisher von der eidgenössischen Verwaltung in Brugg gemieteten und als Kriegsdepotanlagen benützten Liegenschaften, sowie für die Erstellung eines neuen Magazines daselbst wird ein Kredit von Fr. 102,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

-~se~--

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf der Kriegsdepotanlagen in Brugg, sowie die Erstellung eines neuen Magazines daselbst. (Vom 2. Mai 1905.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1905

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.05.1905

Date Data Seite

329-332

Page Pagina Ref. No

10 021 432

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.