417

# S T #

d e s

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1905 (I. Serie).

(Vom 17. März 1905.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (I. Serie) zu unterbreiten:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

E. Bundesgericht

Fr. 5700

Neue Kredite.

II. Gerichtskanzlei.

c. Kanzleipersonal.

1. Fixe Besoldungen Es wird verlangt eine Erhöhung von Fr. 2500 +Fr.

Fr. 4500, mit folgender Begründung:

Fr. 4500 2000 =

a. Die Ausfertigung der Urteile leidet unter dem Umstände, daß das Kanzlei personal für die zu bewältigende Arbeit nicht

418

·mehr ausreicht. Bis jetzt wurden, um diesen Übelstand zu heben, provisorische Kopisten angestellt und aus dem Kredit 2, Provisorische Gehülfen und Extraarbeiten bezahlt; seit Januar 1904 ist ein provisorischer Angestellter ununterbrochen in der hiervor bezeichneten Weise tätig, was eine konstante Jahresausgabe von mindestens Fr. 1500 zur Folge hat. Es ergibt sich nunmehr die Notwendigkeit, diesen Zustand durch Anstellung eines standigen K a n z l i s t e n zu regularisieren, da dies im Interesse sowohl der Quantität als der Qualität der Arbeit liegt. Der neue Kanzlist, welcher der deutschen Sprache anzugehören hätte, sollte auch zur Ausfertigung der Kopien in i t a l i e n i s c h e r Sprache ·befähigt sein, so daß diese nicht mehr wie bis jetzt auswärts zu vergeben wären.

Wir beantragen daher, in das Budget den Gehalt eines K j a n z l i s t e n aufzunehmen, den Kredit also um Fr. 2500 zu erhöhen.

Umgekehrt könnte dagegen der Kredit 2. Provisorische ·Gehülfen und Extraarbeiten um Fr. 1500 herabgesetzt werden, so daß er nur noch Fr. 2000, statt Fr. 3500, betragen würde.

b. Diese Vorkehr würde indessen noch keine V e r m e h r u n g des Kanzleipersonals zur Folge haben; denn der neue ständige Kanzlist würde einfach an Stelle eines provisorischen Kopisten treten. Wenn der Kanzleidienst richtig und den Bedürfnissen entsprechend durchgeführt werden soll, so bedarf es noch eines K a n z l e i g e n ü l f en, welcher in erster Linie Kopien anzufertigen, außerdem aber da und dort aushülfsweise tätig zu sein hätte und für die zahlreichen unvorhergesehenen Arbeiten, deren es tagtäglich gibt, wie z. B. für Ausgänge, zur Verfügung stände. Ein derartiger Angestellter ist in einer Verwaltung wie derjenigen des ßundesgerichts unentbehrlich, zumal die ohnehin schon stark belasteten Weibel in dieser Richtung nicht ausreichen.

Wir beantragen daher, in das Budget den Gehalt eines weitern ständigen K a n z l e i g e h ü l f e n a u f z u n e h m e n , was einen Betrag von Fr. 2000 ausmacht.

c. Infolge obiger beiden Kred'iter'höhungen würde der Kredit II, · s, l nunmehr statt Fr. 37,700 betragen: Fr. 42,200.

d. Weibel und Heizer.

2. Vergütung an die Weibel für Putzarbeiten .

.

Fr. 1200

419 Der Reinigungsdienst (der Abwartschaft) wird gegenwärtig ·von unsern beiden Weibein besorgt, welche dafür jeder mit Fr. 1200, beide zusammen also mit Fr. 2400, entschädigt werden; diese Entschädigung ist in obigem Kredit von Fr. 11,000 inbegriffen. Infolge der Kreierung von 4 weitern Arbeitszimmern (für 3 Richter und einen Sekretär) wird es den beiden Weibein unmöglich, den Dienst mit Inanspruchnahme ihrer persönlichen Arbeitskraft, derjenigen ihrer Familienglieder, sowie e i n e r Magd zu versehen; sie verlangen daher, durch eine Gehaltszulage von je Fr. 600 (Fr. 1200 für beide) in die Lage versetzt zu werden, jeder eine z w e i t e Magd anstellen zu können. Wir halten dafür, daß dieses Verlangen berechtigt ist, namentlich auch deshalb, weil die Ehefrauen der beiden Weibel, welche bis jetzt ·keine Mühe gescheut haben, ohne Gefährdung ihrer Gesundheit nicht fortfahren könnten, sich in gleichem Maße anzustrengen.

Die geforderte Entschädigung von Fr. 600 per Magd ist keineswegs übersetzt.

Es rechtfertigt sich daher, den Kredit d. 2 Vergütung an die Weibel für Putzarbeiten um Fr. 1200, d. h. von Fr. 11,000 .auf Fr. 12,200, zu erhöhen.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung

Fr. 4167

Neuer Kredit.

15. Besoldung des Paris

Kanzleipersonals

der

Gesandtschaft in Fr. 4167

Das Kanzleipersonal der schweizerischen Gesandtschaft in Paris besteht nach Art. 2 des Reglements vom 10. August 1904 {A. S. XX, 120) aus zwei Gosandtschaftssekretären, einem Attaché, einem Kanzleisekretär und einem Kanzlisten. Zur Deckung ·der Besoldungen dieser Beamten ist ein jährlicher Betrag von Fr. 31,325 erforderlich.

Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. II.

·

28

420

Der schweizerische Gesandte in Paris ist nun wiederholt bei uns darüber vorstellig geworden, daß dieses Personal zur Bewältigung der seiner Gesandtschaft obliegenden Arbeit nicht ausreiche ; er hat darauf hingewiesen, daß die ein- und ausgehenden Briefe, welche im Jahre 1900 17,800 betrugen, im Jahre 1904 die Zahl 19,983 erreichten.

Wir haben daher, um diesem Mangel abzuhelfen, beschlossen, der schweizerischen Gesandtschaft in Paris einen dritten Gesandtschaftssekretär in der Person des Herrn Dr. jur. Karl Paravicini, von Basel, mit einer jährlichen Besoldung von Fr. 5000, vom 1. März 1905 an, beizugeben. Die Mehrausgabe für das laufende Jahr wird also Fr. 4166. 77 oder rund Fr. 4167 betragen, und wir ersuchen Sie, uns einen entsprechenden Nachtragskredit zu bewilligen.

B. Departement des Innern.

IX. Verschiedenes

Fr. 4600

Kreditübertragung.

4. Schulwandkarte der Schweiz

Fr. 3600

Der im Budget des verflossenen Jahres (Bundesbl. 1903, IV, 652) für Ankäufe von Leinwand zum Aufziehen der schweizerischen Schulwandkarte vorgesehene Kredit von Fr. 3600 hat bis zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses nicht verwendet werden können. Infolge der abnorm hohen Leinwandpreise sah die Abteilung für Landestopographie sich nämlich bewegen, mit der Bestellung genannten Stoffes zuzuwarten, bis die Preise etwas zurückgingen ; dies dauerte bis in den Monat Oktober. Infolge der späten Bestellung konnte die Fabrik (Meyer & Cie. in Winterthur) mit der Lieferung nicht vor dem Monat Februar 1905 beginnen ; dieselbe war im Zeitpunkte des Rechnungsabschlusses noch nicht vollendet. Die für die Leinwand zu bezahlende Summe kann nicht aus dem ordentlichen Kredit des laufenden Jahres gedeckt werden; wir sehen uns daher genötigt, um die Ermächtigung nachzusuchen, den obenbezeichneten Kreditposten vom letztjährigen auf das diesjährige Budget überzutragen.

N e u e r Kredit.

9. Beitrag zu gunsten zweier schweizerischer Gelehrten zur Erleichterung der Teilnahme am internationalen Archäologenkongreß 1905 in Athen Fr. 1000

421 Die Herren Dr. Otto Schultheß, Lehrer der alten Sprachen an der thurgauischen Kantonsschule und außerordentlicher Professor des griechischen Rechts, der Epigraphit- und Papyruskunde an der Universität Zürich, und Dr. Albert Wellauer, Professor der griechischen Sprache am kantonalen Gymnasium in Lausanne, haben das Gesuch um einen Beitrag behufs Teilnahme an dem im April nächathin in Athen stattfindenden internationalen Archäologenkongreß gestellt. Unmittelbar an den Kongreß schließen sich zwei Studienreisen nach dem Peloponnes, nach den Inseln des ägäischen Meeres und der Westküste Kleinasiens, die für die westeuropäischen Kongreßbesucher von großem Werte sind und von denen die Gesuchsteller sich für die von ihnen gelehrten Fächer sehr viel versprechen. Da anzunehmen ist, daß der Nutzen, den die beiden Petenten aus dem Besuch des Kongresses und der damit verbundenen Reisen ziehen werden, nicht bloß ein persönlicher sein werde, erschien uns ein bescheidener Beitrag an die mit bedeutenden Kosten verbundenen Reise in den Orient gerechtfertigt und wir haben jedem derselben Oeine Summe von Fr. 500 unter dem Vorbehalt Ihrer Zustimmung zugesichert.

X. Oberbauinspektorat Neuer Kredit.

VIII a. Untersuchung der Wasserverhältnisse Schweiz

Fr. 2190 der Fr. 2190

Gestützt auf Art. 10 des Besoldungsgesetzes vom 2. Juli 1897 haben wir der Witwe eines am 12. Februar abhin gestorbenen Gehülfen den Nachgenuß einer Jahresbesoldung von Fr. 2190 bewilligt.

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten Fr. 1,736,030 Unter den hiernach verzeichneten Rubriken befinden sich: a. Übertragungen von Kreditrestanzen vom Jahre 1904 für Arbeiten und Lieferungen, die entweder nicht vollendet oder deren Abrechnungen nicht abgeschlossen oder welche aus verschiedenen Gründen nicht in Angriff genommen werden konnten, und b. Neue Kredite.

422

IV. Hochbauten

Fr. 1,712,862

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten a. K r e d i t ü b e r t r a g u n g e n

1

101,063

Fr.

63,663

Kredit

Ausgaben

Resta»

Fr.

Fr.

Fr.

127,669

22,176

1,342

3,658

7,048

7,952

13,935

8,065

2,814

1,386

13,709

1,787

--

4,873

1,806

1,190

1. Umbau der beiden Gebäudeflügel am Bundeshaus Westbau * 149,845 2. Instandstellungsarbeiten im Museum Vela in Ligornetto . . 2 5,000 3. Erstellung eines zweiten Ätherkellers für die Kriegspulverfabrik in Worblaufen . . . 3 15,000 4. Anbau an das Laboratorium der Kriegspulverfabrik in Worb4 laufen . . · 22,000 5. Erstellung eines Vordaches am Zollgebäude in Miécourt und Garteneinzäunung daselbst . . 5 4,200 6. Vergrößerung des Zollhauses in 6 Morcote 15,496 7. Ankauf von Gartenland und Errichtung eines Sodbrunnens beim Zollhause in Fornasette . 7 4,873 8. Arrondierung und Einzäunung der Zollliegenschaft in Termini8 Cassinone 2,996 Übertrag

· Fr.

219,410' 168,323

51,087

Nachtragskredite 1. Serie pro 1904, Buudesbl. 1904, II, 301.

Nachtragskredite El. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, VI, 346.

2 Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IY, 671.

» Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 674.

4 Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 675.

5 Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 676.

6 Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 302.

7 Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 302.

8 Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 302.

423 Kredit

Ausgaben

. Restanz

Fr.

219,410

Fr.

168,323

Fr.

51,087

34

1,844

Übertrag 9. Neueindeckung des Daches am Zollwohnhause in Luino und Wasserversorgung . . . . : 1,878 10. Erstellung eines Anbaues hinter der Reitbahn desHengstendepots 2 in Avenches 7,500 11. Anbringung einer Abschluliwand an der Remise der agrikulturchemischon Anstalt auf Mont Calme bei Lausanne. . 3 1,500 12. Erstellung einer Einfriedigung in der Versuchsanstalt auf Mont Calme bei Lausanne . . . 4 9.500 Zusammen b. N e u e K r e d i t e

239,788

4,113

3,387

1,046

454

2,609

6,891

176,125

63,663

Fr. 37,400

1. Bundesgerichtsgebäude in Lausanne. . . . Fr. 10,500 Zur Unterbringung des mit Neujahr 1905 in das schweizerische Bundesgerioht eingetretenen Personals mußten im Bundesgerichtsgebäude bauliche Umänderungen vorgenommen werden.

Dieselben betreffen : Umwandlung von zwei bisherigen Sekretärbureaux und des Advokatenzimmers zu Arbeits- und Studierzimmern für Richter; Umänderung des Lokals Nr. 14 in ein Zimmer für Advokaten; Einrichtung des Wartzimmers im I. Stock und eines bisher unbenutzten Lokals im obersten Stock als Sekretärzimmer ; Erweiterung und Verbesserung an Heizung und Beleuchtung.

Für alle diese Arbeiten sieht der von unserer Baudirektion aufgestellte Kostenanschlag eine Ausgabe von Fr. 10,500 vor, um deren Bewilligung wir hiermit ersuchen.

1 3 3 4

Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 302.

Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 677.

Budget pro 1904, Buudesbl. 1903, IV, 677.

Nachtragskrcdite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 302.

424

2. Bauliche Arbeiten in der Kaserne in Frauenfeld

Fr. 16,900

Das Militärdepartement verlangt, gestützt auf eine Zusammenstellung von Rapporten und Beschwerden der Schul- und Kurskommandanten auf dem Waffenplatze Frauenfeld, sowie infolge eines Berichtes des dortigen Platzarztes über hygienisch ungünstige Verhältnisse in der Kaserne daselbst, folgende bauliche Ergänzungen in letzterm Gebäude : 1. Abschluß der Gänge gegen das Treppenhaus ; 2. Erstellung von Vorfenstern in den mit Öfen versehenen Stockwerken ; 3. Anbringung von Putztischen in den Gängen; 4. Erweiterung der Kanalisation im Kasernenhof; 5. Erstellung einer zweiten Schmiede; 6. Erweiterung des Düngerplatzes für einen dritten Düngerstock.

Die Notwendigkeit dieser Arbeiten ist in einer Zuschrift des Militärdepartements an das Departement des Innern vom 7. Januar 1905 noch besonders motiviert. Wir nehmen davon Umgang, den etwas längern Inhalt des Schreibens hier wiederzugeben.

Die vorliegende Kostenberechnung der Baudirektion weist einen Totalbetrag auf von Fr. 16,900. Da die Beträge für die einzelnen Arbeiten nicht zu Lasten des Kredites für den gewöhnlichen Unterhalt genommen werden können, sind wir genötigt, für die ganze Summe einen Nachtragskredit zu verlangen.

Mit Rücksicht auf die vermehrte Belegung des Waffenplatzes infolge der Neubewaffnung der Artillerie sollen die verlangton Verbesserungen ohne Verzug ausgeführt werden.

3. Stallbaracken auf dem Beundenfeld in Bern .

Fr. 10,000

Die Krippen und Latierbäume der vor 10 Jahren provisorisch errichteten vier Stallbaracken des Zentralremontendepots in Bern befinden sich in ganz defektem Zustande ; es ist Gefahr vorhanden, daß die jungen Remonten bei diesem Zustande der innern Einrichtung Verletzungen ausgesetzt werden. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich, vielmehr müssen die Krippen und Krippenstöcke neu erstellt, und es sollten gleichzeitig die bisherigen Latierbäume durch neue, mit Schlagbrettern und solidem Beschläge versehene ersetzt werden.

Der Umfang und die Kostspieligkeit dieser Arbeiten sind -erst nach einer Ende 1904 stattgehabten nähern Untersuchung

425

erkannt worden, weshalb im diesjährigen Budget kein bezügliches Kreditbegehren enthalten ist. Die von der Baudirektion aufgestellte Kostenberechnung beziffert sich auf Fr. 10,000.

Aus Gründen der Dringlichkeit. müssen wir um Bewilligung eines Nachtragskredites einkomrnen.

c. Neubauten

Fr. 1,611,799

a. K r e d i t ü b e r t r a g u n g e n

Fr. 1,610,699 Kredit

Ausgaben

Resianz

Fr.

Fr.

Fr.

1. Gebäude für die Landes.topographie in Bern '. 1 240,277 2. Zeughaus in Andermatt 2 61,000 Wirkliche Ersparnis -- Zu übertragen . . - -- 3. Neues Kochhaus für die Kriegspulverfabrik in Worblaufen . . . . 3 21,600 4. Tröcknehalle beim ZentralmontieruDgsmagazin auf dem Beundenfeld in 4 Bern 29,800 5. Anbau des zweiten Flügels an das Kriegsmaterialmagazin auf dem Beundenfeld in Bern . B 36,112 6. Verwaltungsgebäude in Lavey-Village . . . 6 117,905 Übertrag 1

506,694

165,428 8,309 50,191 --

74,849 -- -- 2,500

15,893

5,707

28,163

1,637

23,098

13,014

67,427

50,478

358,509

148,185

Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 303.

Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 679.

3 Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 679.

4 Budget pro 1904, Bundesbl, 1903, IV, 680.

5 Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 303.

« Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 680.

Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 304.

3

426

Übertrag 7. Schuppen beim Militärmagazin in St. Maurice 8. Lazarett in Savatan ob St. Maurice . . . .

9. Erwerbung und Erstellung von Zeughäusern .

10. Zollgebäude an der Hägenheimerstraße bei Basel 11. Zollgebäude an der Hliningerstraße bei Basel .

12. Zollgebäude an der bisher zollfreien Straße in Kreuzungen . . . .

13. Zollgebäude in Muggio 14. Bauplatz für ein Zollgebäude in Roggiana .

15. Bauplatz für ein Zollgebäude in Brusata. .

16. Bauplatz für ein Zollgebäude in Pedrinate .

17. Zollgebäude in Arzo .

Übertrag 1

Kredit Fr.

Ausgaben Fr.

Restanz Fr.

506,694

358,509

148,185

'

5,200

3,674

1,526

3

77,000

72,000

5,000

3

340,700

56,660

284,040

4

37,600

5,493

32,107

5

31,692

25,454

6,238

" 62,000 20,000

42,286 --

19,714 20,000'

7

s

2,000

--

2,000

9

2,000

--

2,000'

10

1,500 36,323

-- 2,442

. 1,500 33,881

1,122,709

566,518

556,191

n

Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 680.

Budget pro 1904, Bundesbl. 1903. IV, 680.

8 Nachtragskredite III. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, VI, 349.

4 Budget pro 1904, Buudesbl. 1903, IV, 682.

5 Nachtragskrefiite I. Serie pro 1904, Buudesbl. 1904, II, 304.

6 Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 683.

' Budget pro 1-904, Bundesbl. 1903, IV, 683.

8 Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 684.

9 Budget pro 1904, Buudesbl. 1903. IV, 684.

10 Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 684.

11 Budget pro 1904, Buudesbl. 1903, IV, 684.

Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 304.

Nachtragskredite III. Serie pro 1904, Bundesbl. l904, VI, 350.

2

427

18.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

25.

26.

27.

Übertrag Zollgebäude in Pigino .

Bauplatz für ein Zollgebäude iu Dirinella Zollgebäude in Prella .

Zollgebäude in Madonna di Ponte Zollgebäude in Brissago Zollgebäude Le Brédot bei La Brévine .

Zollgebäude in Certoux (Genf) Zollgebäude in Malvai (Genf) Landwirtschaftliche Versuchsanstalt auf dem Liebefeld bei Bern (Haupt- u.Nebengebäude und innere Einrichtung) Bauten für die schweizerische V ersuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil Übertrag 1

Kredit Fr.

1,122,709 1 25,000 2 3

4

3,000 11,875

218

Restanz Fr.

556,191 24,782

168

2,832

10,236

1,639

1,797

Ausgaben Fr.

566,518

4,167 38,446

20,622

2,370 17,824

G

38,500

1,187

37,313

7

30,977

391

30,586

8

33,000

10,135

22,865

9

25,276

4,905

20,371

10

186,358

98,046

88,312

1,519,308

714,223

805,085

5

Budget ;pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 685.

Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 685.

3 Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 304.

* Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 304.

5 Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 304.

6 Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 686.

7 Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 304.

8 Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 304.

9 Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 304.

10 Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 305.

2

428 Kredtt Fr.

Übertrag 1,519,308 28. Postgebäude in Bern . » 991,122 Laut Rechnungsbericht für das Jahr 1903, S.118, hätte die in diesem Jahre nicht verwendete Summe in das Budget pro 1905 aufgenommen werden sollen. Da dies aber nicht geschehen, müssen wir den Betrag nachträglich hier einstellen . . .

-- 29. Postgebäude in Chur . 2 581,249 30. Plankonkurrenz für ein Postgebäude in Lugano s 5,000 31. Bauplatz und Plankonkurrenz für ein neues Postgebäude in Chaux4 de-Fonds 197,000 32. Magazingebäude mit Kesselhaus und Schmiede 5 in Thun 47,300 Zusammen

3,340,979

Ausgaben Fr.

Restanz Fr.

714,223 605,551

805,085 385,571

-- 414,958

242,189 166,291

--

5,000

195,773

1,227

41,964

5,336

1,972,469 * 1,610,699

b. N e u e r K r e d i t .

Heuschuppen Nr. 2 für das Hengsten- und Fohlendepot in Avenches

Fr. 1100

Für diese Baute war pro 1904 eine Ausgabe von Fr. 5000 budgetiert. Es hat sich jedoch als notwendig und zweckmäßig 1

Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 687.

Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 687.

Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 305.

3 Budget pro 1904, Buodesbl. 1903, IV, 687.

* Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 686.

5 Bundesbeschluß betreffend das Budget 1904, Bundesbl. 1904, I, 4.

* Inklusive der nachträglichen Übertragung bei Nr. 28, Postgeb&ude Bern, im Betrage von Fr. 242,189.

3

429

erwiesen, den Schuppen etwas größer, als ursprünglich vorgesehen war, zu bauen, wodurch Mehrkosten im Betrage von Fr. 1100 entstunden. Der genannte Budgetkredit ist ausgegeben, während der hier verlangte Betrag erst zur Auszahlung gelangt, nachdem die Arbeiten gänzlich 'ausgeführt und für tadellos befunden sein werden.

V. Strasseh- und Wasserbauten

Fr. 9623

a. K r e d i t Ü b e r t r a g u n g e n

Fr. 7423

1. Beitrag an das Vermessungsamt der Stadt Zürich 2. Weganlagen für den Zolldienst längs des Doubs (Berner Jura) . . . .

3. Wasserversorgung für das Zollhaus Campocologno 4. Erstellung einer Ufermauer beim Grenzwächterhause in La Rasse . .

Zusammen

Kredit Fr.

Ausgaben Fr.

'2000

1538

Restanz Fr.

462

2

1421

160

3

3500

--

3500

4

2200

--

2200

9121

1698

7423

b. N e u e r K r e d i t .

Zollgebäude in Wilchingen (Wasserversorgung")

1261

. Fr. 2200

Das während des letzten Jahres in Wilchingen (Kanton Schaffhausen) neu erstellte Zollgebäude sollte noch mit Wasser versorgt werden. Bin Gesuch um Abgabe von Wasser aus der dortigen Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat mit der Begründung abschlägig beschieden, daß die Gemeinde wenig Wasser besitze und deshalb grundsätzlich kein solches außerhalb des Dorfrayons abgebe. Ein hierauf neben dem Zollhaus gegrabener Sodbrunnen lieferte wider Erwarten nur während kurzer Zeit ein geringes Quantum Wasser, so daß solches eine Viertelstunde weit im Dorfe geholt werden muß.

1 2 3 4

Nachtragskredite III. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, VI, 352.

Nachtragskredite I. Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 306.

Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 690.

Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 691.

430

Wir beantragen nun, eine auf 470 m. Distanz vom Zollhause befindliche ergiebige Quelle von 5--6 Minutenlitern anzukaufen, zu fassen und in Eisenröhren zum Zollhause zu führen.

Der Wasserankauf und die übrigen Kosten sind berechnet auf Fr. 2200, um deren Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

VII. Mobiliaranschaffung und Unterhalt für die Zentralverwaltung

Fr. 13,545

Kreditübertragung

Fr. 13,545

Landestopographiegebäude in Bern

1

Kredit

Ausgaben

Restanz

Fr.

67,459

Fr.

53,914

Fr.

13,545

D. Militärdepartement.

A.. Kreclitüfoertrag'ung'eii.

I. Yemraltuiig.

0, Unterricht

Fr. 9216 4. Cadreskurse.

Je. Befestigungen

Fr. 9216 2. St. M a u r i c e .

4. Taktischer Kurs II (Budget 1904; Bundesbl.

1903, IV, 760) 18 Offiziere à Fr. 32 X 16 Tage Fr. 9216 Verschiedener Umstände halber konnte dieser Kurs im Jahre 1904 nicht abgehalten werden. Er wird nun 1905 stattfinden; der hierzu erforderliche Kredit muß daher auf dieses Jahr vorgetragen werden.

1

Budget pro 1904, Bundesbl. 1903, IV, 691.

Nachtragskredite L Serie pro 1904, Bundesbl. 1904, II, 306.

431

J, Kriegsmaterial 2. Neuanschaffungen

Fr. 152,270 Fr. 15,590

e. Genie

Fr.

12,000

3. Ergänzung des Geniematerials (Nachkredit 11/1904 ; Bundesbl. 1904,111,769) Fr. 12,000 Für die Beschaffung von kleinen Scheinwerfern mit Zubehör und Vornahme von Versuchen bewilligten Sie Fr. 12,000. Der Kredit fand im Jahre 1904 keine Verwendung, weil zur Vornahme dieser Versuche die sich bis Ende 1904 hinziehende Erstellung einer elektrischen Zentrale in St. Maurice abgewartet werden mußte.

Der Kredit muß daher vorgetragen werden.

g. Verwaltung

Fr. 3590

1. Seitenteile für ein Versuchszelt (Materialbudget 1904; Bundesbl. 1903, III, 181) . Fr. 150 2. Rollwagen (Nachkredit 1/1904; Bundesbl. 1904, II, 308) . . . . ,, 2240 3. (1904: 4) Dezimalwagen (Nachkredit 1/1904 ; Bundesbl. 1904, II, 308) . ,, 1200 Fr. 3590 Ad 1. Die Seitenteile für ein Versuchszelt sind beschafft; wir haben jedoch an denselben noch einige unbedeutende. Änderungen vorzunehmen, weshalb wir die Kreditrestanz vorzutragen wünschen.

Ad 2. Die Versuche mit Rollwagen sind abgeschlossen.

Die Wagen sind der Konstruktionswerkstätte in Bestellung gegeben worden. Wegen außerordentlicher Inanspruchnahme der Werkstätte kann die Ablieferung erst später erfolgen. Der nochmalige Vortrag des Kredites ist daher unerläßlich.

Ad 3. Ursprünglich bestand die Absicht, den Korpsverpflegungsanstalten Dezimalwagen zuzuteilen. Eingehende Versuche haben aber bewiesen, daß die Dezimalwagen auf dem Transport zu viel leiden und dadurch ihre Zuverlässigkeit verlieren. Es sollen nun mit ändern Wagsystemen Versuche angestellt und hierfür der von Ihnen im Prinzip für Wagen bewilligte Kredit verwendet werden.

Wir ersuchen um Vortrag des fraglichen Kreditpostens.

432 4. Festungsmaterial

Fr. 88,580

a. St.G-otthard 1. Armierung (Materialbudget 1904; 1903, III, 182) 2. Inventaranschaffungen (Materialbudget 1904; Bundesbl. 1903, IH, 182) 3. Korpsmaterial (Materialbudget 1904 ; Bundesbl. 1903, III. 182) 6. Munition (Materialbudget 1904 ; Bundesbl. 1903, III, 182) . .

Fr. 18,800 Bundesbl.

Fr. 13,200 ,,

1,200

,,

3,900

,,

500

·

Fr. 18,800 Ad 1. Die Kreditrestanz ist erforderlich zum Anschießen der im Spätherbst 1904 erst fertig montierten 12 cm. Panzerhaubitze, d. h. für die bezüglichen Auslagen und die Munition, sowie für Ergänzung der Reserveteile und damit verbundene Versuche für 12 cm. Panzerhaubitzen, 12 cm. Kasemattlafette und 5,3 cm. Versenkpanzer u. s. w.

Ad 2. Aus diesem Kredit sind bestellt, aber noch nicht geliefert : eine Metzgerkiste, Werkzeuge und Material für Steiltransporte, sowie Hufbeschläge.

Ad 3. Die für diesen Betrag bestellten Telephonapparate für die dem Gotthard zugeteilte Positionsartillerie können erst in einigen Monaten zur Ablieferung gelangen.

Ad 6. Mit diesem Betrage sollen zum Teil die Ausgaben für Granatversuche der 12 cm. Kasemattlafetten gedeckt werden.

b. St. Maurice 1. Armierung (Materialbudget 1904; 1903, III, 183) 2. Inventaranschaffungen (Materialbudget 1904; Bundesbl. 1903, III, 183) 3. Korpsmaterial (Materialbudget 1904 ; Bundesbl. 1903, III, 183) Übertrag

Fr. 69,780 Bundesbl.

Fr. 12,500 ,,

800

,,

800

Fr. 14,100

433

Übertrag Fr. 14,100 4. Verbesserung an bestehendem Material (Materialbudget 1904 ; Bundesbl. 1903, III, 183) . . ,, 2,000 5. Sanitätsmaterial (Materialbudget 1904; Bundesbl. 1903, III, 183) ,, 680 6. Munition (Materialbudget 1904; Bundesbl. 1903, IH, 183) . . ,, 53,000 Fr. 69,780 Ad 1. Wir bedürfen dieser Kreditrestanz für Komplettierung der Reservebestandteile für Scheinwerfer, für Scheinwerferkohlen ; für Reserveteile von Geschützen und Lafetten, sowie für Verstärkung von Schutzdächern und Schilden für Beobachtungsposten.

Ad 2 und 3. Für diese Beträge sind Winden, Gletscherpickel, Taschenlaternen u. s. w. bestellt; diese Gegenstände können aber bis zum Rechnungsschluß nicht geliefert werden.

Ad 4. Wir ersuchen um Vortrag dieser Restanz für weitere Munitionsversuche.

Ad 5. Den Restbetrag von Fr. 680 gedenken wir für die Komplettierung der chirurgischen Instrumente in den Operationssälen zu verwenden.

Ad 6. Für die bei der Munitionsfabrik bestellten, aber infolge der Zünderversuche noch nicht fertigerstellten 1000 Stcük 15 cm. Shrapnels müssen wir um Vortrag der Kreditrestanz ersuchen.

7. Versuche für die Neubewaffnung der Gebirgsartillerie (Nachkredit 1/1904 ; Bundesbl. 1904, II, 310)

Fr. 42,500

Wir ersuchen um Vortrag der vorhandenen Kreditrestanz für die im Jahre 1905 vorzunehmenden weiteren Versuche mit Haubitzen.

8. Möblierung der Offizierskaserne Thun (Nachkredit 1/1904 ; Bundesbl. II, 310)

. Fr. 5600

Der Kredit betrug Fr. 14,433. Hieraus wurden im Rechnungsjahre 1904 beschafft, beziehungsweise bezahlt, die gesamte Rein-

434

nickelküchenbatterie, ein Kassaabschluß in der Offizierskantine, das Verandamobiliar und eine Anzahl Nernstlampen. Dies macht an Ausgaben Fr. 8818. 55. Es verbleibt somit eine Kreditrestanz von Fr. 5614. 45.

Das Projekt der Gartenwirtschaft für die Mannschaft konnte bis jetzt nicht zur Ausführung gebracht werden, weil das Emplacement derselben wegen den geplanten Bahnhofneubautea nur bedingt zur Verfügung steht. Es ist anzunehmen, daß sich die letztere Angelegenheit im Laufe dieses Jahres abklären werde.

Der restierende Kredit, welcher für die Beschaffung von Gartenbuffets, Eisenmobiliar u. s. w. bestimmt ist, sollte mit rund Fr. 5600 zu genanntem Zweck vorgetragen werden.

K, Militäranstalten und Festungswerke · · Fr. 586,000 V. Kehlkaserne Andermatt (Nachkredit 1/1904; Bundesbl. 1904, II, 310) VI. Minenanlagen im Simplontunnel (Nachkredit HI/1904; Bundesbl. 1904, VI, 363) . . .

Fr.

3,000

,, 583,000 Fr. 586,000

Ad 7. Es verbleiben noch einige Ergänzungsarbeiten auszuführen.

Ad VI. Es sind hiermit die 1904 begonnenen Arbeiten zu vollenden.

L. Befestigungen

Fr. 55,080

a. St. Gotthard

Fr. 46,480

III. Unterhalt: it. Reserveteile für Geschütze (Nachkredit 1/1904 ; Bundesbl.

1904, II, 310) Fr. 4730 Unsere Bestellungen bei der Konstruktionswerkstätte wurden bis heute noch nicht abgeliefert. Dieser Posten ist stets als Vorschußkredit betrachtet und daher jeweilen übertragen worden.

435 17. Bauliche Installationen

Fr. 41,750

1. Tel ephonische Einrichtungen(Budget!904; Bundesbl. 1903, IV, 786) Fr. 1,800 2. Vervollständigung und Verbesserung bestehender Werke und Anlagen (Budget 1904; Bundesbl.

1903, IV, 786) ,, 32,100 3. Einrichtungäußerer Verteidigungsanlagen (Budget 1904 ; Bundesbl.

1903, IV, 786) . . . . . . . ,, 7,850 Fr. 41,750 Ad l bis 3.

Budget pro 1904 Kreditübertragung 1904

1.

2.

3.

Fr.

Fr.

Fr.

68,000

55,000

18,600

26,400

. . 10,000 pro --

Gesamtkredit . . . . 10,000 86,600 81,400 Verausgabt im Jahre 1904 8,200 54,500 73,550 Verbleiben überzutragen auf 1905 . . . .

1,800

32,100

7,850

Zum Teil konnten nicht alle in Aussicht genommenen Arbeiten im Vorjahre beendet werden, und andernteils konnten noch nicht alle Abrechnungen mit Unternehmern vollständig bereinigt werden. Dies wird im Jahre 1905 nachzuholen sein.

b. St, Maurice

Fr. 8600

IV.. Bauliche Installationen Fr. 8600 4. Unterirdisches Telephonkabelnetz im Innern der'Positionen (Budget 1904 ; Bundesbl. 1903, IV, 789) . . . Fr. 5400 5 Verstärkung der Enceinten (Budget 1904; Bundesbl. 1903, IV, 789) . ,, 3200 5

Fr. 8600 Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. II.

29

436 Ad 4 und 5.

4.

5.

Fr.

Fr.

Budget pro 1904 . . 30,000 Kreditübertragungen p r o 1904 . . . . 4,400

40,000

Gesamtkredit. . . . 34,400 Verausgabt im Jahre 1904 29,000 Verbleiben überzutragen auf 1905 . . . .

5,400

47,600

7,600

44,400 3,200

Gleiche Begründung wie bei L. a. IV. Bauliche Installationen am Gotthard.

33. IVeue Kredite.

L Verwaltung.

A, Verwaltungspersonal

Fr. 540

4. Abteilung für Kavallerie

Fr. 540

e. Bureaukosten

Fr. 540

Der eine Kanzlist dieser Abteilung ist lungenleidend. Zur Wiederherstellung von dieser Krankheit haben wir ihm einen Urlaub bis zum 1. April bewilligt. Seine Ersetzung durch eine provisorische Aushülfe war notwendig. Die Ausgabe, welche dadurch verursacht wird, beträgt Fr. 540, für deren Deckung ein Nachtragskredit erforderlich wird.

B. Instruktionspersonal

Fr. 1241

1. Infanterie

Fr.

n. Pferdekompetenzen

für je ein effektiv

1241

gehaltenes Pferd:

1. Für den Oberinstruktor . . . .

Fr. 1241

Dem derzeitigen Oberinstruktor der Infanterie haben wir für die Zeit, während welcher er die Funktionen des Waffenchefs der Infanterie« neben denjenigen des Oberinstruktors zu versehen hat, die Haltung eines zweiten Dienstpferdes bewilligt. Pro 1905 ist daherige Ausgabe aus einem Nachkredit zu bestreiten.

437

D. Bekleidung

Fr. 12,000

V. Gradabzeichen

Fr. 12,000

Die Neuordnung der Feldartillerie bedingt die Anschaffung und Abgabe von Einteilungsabzeichen aller Art, wie Aehselnummern, Kokarden, Zahlen etc. Die Kosten für Anschaffung und Unterbringung derselben werden auf Fr. 12,000 veranschlagt und müssen durch einen Nachkredit &*gedeckt werden.

J, Kriegsmaterial

Fr. 9500

2. Neuanschaffungen

Fr. 9500

d. Artillerie: 2. Beschirrung

Fr. 9500

Wir haben verfügt, es seien die Ordonnanzen für Offiziere mit einem Rucksacke zur Unterbringung sowohl der persönlichen Putzzeugausrüstung als auch des Pferdeputzzeuges auszurüsten. ' Für 350 Stück Rucksäcke mit Ausrüstung à Fr. 27 bedürfen wir eines Kredites von rund Fr. 9500.

<

U. Unvorhergesehenes

Fr. 40,430

Mit Klage vom 5. März 1902 stellte die Aktiengesellschaft von Lavey-les-Bains beim .Bundesgerichte folgende Begehren: Das Gericht wolle unter Kostenfolge erkennen : 1. daß durch die Schießübungen der Forts von St. Maurice der Klägerin unberechtigterweise ein großer Schaden verursacht werde, da diese Schießübungen, welche während der Badesaison abgehalten werden, notwendig den 'Ruin der Unternehmung nach sich ziehen müsse; 2. der Staat Waadt sei als Verpächter gegenüber der Gesellschaft von Lavey-les-Bains pflichtig, alle Maßnahmen zu treffen, welche notwendig sind, um die Ursache des der Gesellschaft verursachten Schadens zu beseitigen, und zwar, indem er von der Eidgenossenschaft die formelle Verpflichtung erwirke, während der Badesaison, d. h. vom 15. Mai bis zum 30. September jeden Jahres, die Schießübungen zu unterbrechen ; 3. die schweizerische Eidgenossenschaft ihrerseits sei schuldig, die Schießübungen während der Badesaison vom 15. Mai

438

bis 30. September jeden Jahres zu unterbrechen unter Folge von Schadenersatz im Widerhandlungsfalle nach Mitgabe der Begehren 5 und 6 und eventuell 7 ; 4. der Kanton Waadt und die schweizerische Eidgenossenschaft seien solidarisch verantwortlich für den Schaden im Betrage von Fr. 54,500, welchen die Gesellschaft von Lavey-lesBains in den Jahren 1900 und 1901 bereits erlitten habe, und es seien der Kanton Waadt und die schweizerische Eidgenossenschaft zu verurteilen, der Klägerin die genannte Summe nebst 5 «/o Verzugszins vom Tage der Klageanhebung an zu bezahlen ; 5. es sei infolge der Unterlassung des Staates Waadt und der Eidgenossenschaft, den unter Nr. 2 und 3 gestellten Begehren nachzuleben, der am 21. September 1885 zwischen dem Staate von Waadt und der Gesellschaft der Bäder von Lavey abgeschlossene Pachtvertrag als aufgelöst zu erklären unter Folge von Schadenersatz, welchen die Beklagten der Klägerin solidarisch zu bezahlen haben; 6. es sei dieser Schadenersatz auf die Summe von Fr. 753,408 festzusetzen, welche nebst 5 °/o Verzugszins vom Tage der Klageanhebung an durch den Staat Waadt und die Eidgenossenschaft an die Klägerin zu bezahlen sei, wogegen die klägerische Gesellschaft bereit sei, den Beklagten ihre Liegenschaften, hydraulischen Einrichtungen und das Mobiliar der Hotels, Bäder, Dependenzen u. s. w. zu überlassen j 7. eventuell, d. h. für den Fall, daß der Pachtvertrag nicht aufgelöst werden sollte, und daß die Ursache des Schadens nicht beseitigt würde, seien der Kanton Waadt und die Eidgenossenschaft grundsätzlich solidarisch schuldig zu erklären, der Gesellschaft in Lavey-les-Bains den Schaden zu vergüten, welcher derselben jedes Jahr von 1902 einschließlich an gerechnet, erwachsen wird, und es sei der Betrag dieses Schadens, wenn keine Verständigung zu Stande komme, durch die zuständigen Gerichte zu bestimmen.

Zur Begründung dieses Begehrens wurde hauptsächlich geltend gemacht: die Klägerin habe die Bäder von Lavey durch Pachtvertrag vom 21. September 1885 auf die Dauer von 50 Jahren vom 1. Januar 1883 an vom Staate Waadt gepachtet. Seit einer Reihe von Jahren habe die Eidgenossenschaft oberhalb Lavey in Savatan und Dailly bedeutende Festungsanlagen errichtet. Die

439 Forts von Savatan und Dailly seien das ganze Jahr hindurch durch Festungstruppen besetzt, welche zahlreiche Schießübungen abhalten. Durch diese Schießübungen sei namentlich in den Jahren 1900 und 1901 den Bädern von Lavey großer Schaden zugefügt worden. Es seien Geschosse in unmittelbarer Nähe der Bäder explodiert; Granatsplitter seien in die Bäume gefallen, unter welchen sich die Badegäste aufzuhalten pflegen, und es sei dadurch ein wahrer Schrecken unter den Badegästen verursacht worden. Auch der durch das Schießen verursachte Lärm sei für die Badegäste im höchsten Grade unangenehm und in vielen Fällen für die Kranken geradezu schädlich. Viele Gäste hätten infolgedessen Lave}r verlassen oder erklärt, sie kämen nicht wieder, so lange das Schießen während der Saison nicht abgestellt werde. Tatsächlich sei auch die Frequenz des Badeortes in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen, und sie werde stets eine beschränkte bleiben, wenn die Schießübungen während der Saison nicht aufhören. Der Gesellschaft sei daraus bereits der eingeklagte Schaden erwachsen, und die zu erwartende Schädigung komme einer vollständigen Entwertung der Bäder von Lavey gleich.

Die Eidgenossenschaft bestritt zunächst die Zuständigkeit des Bundesgerichtes, indem sie geltend machte, daß sie lediglich in Ausübung ihrer Hoheitsrechte gehandelt habe, und daß der ganze Streit administrativer Natur sei. Allein durch Urteil vom 8. Mai 1903, wies das Bundesgericht die Kompetenzeinrede ab.

Einläßlich bestritt die Eidgenossenschaft die Begründetheit der Klage in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht.

Vom Momente an, wo das Militärdepartement einläßliche Kenntnis der Beschwerden von Lavey-les-Bains erhielt, war es bestrebt, die Schießübungen nach Möglichkeit so einzurichen, daß den Bädern von Lavey daraus möglichst wenig Unannehmlichkeiten entstehen sollten. Auf dieser Grundlage bot es schon im Frühjahr 1903 zu Vergleichsunterhandlungen Hand, welche indessen vorläufig noch zu keinem Abschlüsse führten.

So kam es zur Beweisführung, und Anfang November 1904 nahm der Instruktionsrichter in Begleitung der von ihm bezeichneten Experten, der Herren Dr. Keller in Rheinfelden und Nationalrat Oberst Erismann in Brestenberg, einen Augenschein auf Ort und Stelle ein, bei welchem auch Schießübungen vorgenommen wurden, um den Effekt des Schießens zu konstatieren. Die Experten gaben ihr Gutachten am 30. November ab, nachdem

440

dei' Instruktionsrichter die Parteien vorher schon zu einem nochmaligen Vermittlungsversuch auf den 5. Dezember eingeladen hatte.

Das Gutachten der Experten führt den Rückgang in der Frequenz von Lavey-les-Bains wenigstens teilweise auf die Schießübungen der Forts Savatan zurück. Es nimmt an, daß an dem Rückgange der Einnahmen der Bäder von Lavey der schädigende Einfluß des Schießens aus dem Fort Savatan in den Jahren 1900 und 1901 im Maximum mit zirka y» der Differenz gegenüber 1899 beteiligt sei, während für 1902 im Maximum */& und für 1903 noch '/e dieser Differenz der Berechnung zu Grunde gelegt wird. Auf dieser Grundlage berechnen die Experten den der Badegesellschaft durch das Schießen verursachten Schaden für die Jahre 1900 und 1901 auf zusammen . Fr. 18,273. 20 für 1902 ,, rund . . . ,, 5,200.-- ,, 1903 ,, ,, . . . ,, 3,000. zusammen auf Fr. 26,473. 20 Auch für die Zukunft sei noch eine gewisse Schädigung durch die bisherigen Vorkommnisse nicht auszuschließen, dieselbe werde indessen gänzlich verschwinden, wenn gewisse Beschränkungen in der Anordnung der Schießübungen zugestanden werden könnten.

Dieses Gutachten wurde nun den am 5. Dezember unter der Leitung des Herrn Bundesrichter Ursprung abgehaltenen Vergleichsunterhandlungen zu Grunde gelegt, und es gelang zunächst, über die künftige Abhaltung von Schießübungen eine Vereinbarung zu treffen, mit welcher sich auch die Organe der Festungsverwaltung (Festungskommando und Instruktionsoffkiere) einverstanden erklären konnten.

Größern Schwierigkeiten begegnete die Frage der Entschädigung, da die Gesellschaft von Lavey-les-Bains ihre Forderungen anfänglich zu hoch gestellt hatte, daß sich ihre Organe nur schwer zu der unumgänglich notwendigen Herabminderung derselben entschließen konnten. Ohne den Rechtsstandpunkt, nach welchem der Bund der Klägerin gar keine Entschädigung schuldig gewesen wäre, preiszugeben, glaubte das Militärdepartement doch, daß aus Billigkeitsgründen der Gesellschaft von Lavey-les-Bains derjenige Schaden durch die Eidgenossenschaft vergütet werden dürfte, welcher nach der Ansicht der Experten auf die Schießübungen zurückzuführen war. .Im fernem glaubte es auch den Reklama-

441

tionen von, Lavey-les-Bains einige Rechnung tragen zu sollen, welche die Benützung der von der Gesellschaft zu unterhaltenden Rhonebrücke durch die Festungsverwaltung betreffen.

So einigte man sich schließlich dahin, daß die Eidgenossenschaft den Bädern von Lavey-les-Bains eine Entschädigung von Fr. 40,000 bezahlen solle, wogegen Lavey-les-Bains auf jeden weitern Anspruch gegenüber der Eidgenossenschaft verzichtete.

Laut Mitteilung des Sekretärs des Instruktionsrichters hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft von Lavey-les-Bains dem Vergleichsprojekte unter dem 8. Dezember, der Staatsrat von Waadt unter dem 10. Dezember abhin die Genehmigung erteilt.

Wir haben dem vom Militärdepartement und den beteiligten Personen abgeschlossenen Vergleiche die Genehmigung erteilt, unter dem Vorbehalte, daß der Kredit zur Auszahlung der erforderlichen Summe von Ihnen bewilligt werde.

Die Entschädigung beträgt Fr. 40,000 Hierzu hommt: Zins à 4 % vom Tage des Vergleichsabschlusses an, bis zur Auszahlung der Entschädigung, d. h.

vom 10. Januar 1905 bis 15. April 1905 zirka ,, 430 Die Ausgabe beläuft sich somit auf . . . . Fr. 40,430 zu deren Deckung wir hiermit ein Nachtragskreditsbegehren einreichen.

TU. Munitionsfabrik Altdorf

Fr. 350,000

Kreditübertragung.

2. Fabrikationskosten : a . Arbeiterlöhnungen . . . . F r . 30,000 6. Rohmaterial ,, 320,000 -- Fr. 350,000 Die Versuche zur Aufstellung eines endgültigen Mode] les der Stahlgranate (Brisanzgranate) für das neue 7,s cm. Feldgeschütz konnten erst gegen Ende 1904 abgeschlossen werden, so daß die im Budget 1904 vorgesehenen Anschaffungen erst im Jahre 1905 nachgeholt werden können. Ebenso blieb die Anschaffung von Geschützpatronenhülsen wesentlich hinter der in Aussicht genommenen Zahl zurück und muß daher die Produktion pro 1905 gesteigert werden.

442 Wir suchen daher um Übertragung der pro 1904 nicht verwendeten Kredite, respektive um einen daherigen Nachkredit nach ; den vorstehenden Mehrausgaben stehen entsprechende Mehreinnahmen gegenüber.

VIII. Waffenfabrik

Fr. 154,000

Kreditübertragung.

2. Fabrikationskosten : a. Kontrolle Fr. 10,000 b. Arbeiterlöhnungen ,, 80,000 c. Rohmaterial ,, 34,000 d. Unkosten und Einrichtungen . ,, 30,000 :

Fr. 154,000

Die im Budget pro 1904 aufgeführten 450 Libellenaufsätze zum 7,5 cm. Feldgeschütz; à Fr. 450 = Fr. 202,500 konnten wegen verspätetem Eintreffen der Bearbeitungsmaschinen und verzögertem Eingang der Rohteile im Budgetjahre nicht fertiggestellt werden.

Der Inventarwert der auf Ende 1904 vorhandenen rohen und vorgearbeiteten Teile beträgt Fr. 48,500.

Die restierenden -Fr. 154,000 fallen nun zu lasten des Betriebes pro 1905 und kommen wir hierfür um einen Nachkredit ein.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

Neue Kredite.

III. Banknotenkontrolle 1. Besoldungen: a. Inspektor

Fr. 8000 Fr. 800Q

Den Hinterlassenen des am 1. dies verstorbenen Inspektors der Emissionsbanken, der beinahe 22 Jahre lang im eidgenössischen Dienste gestanden, wurde nach Maßgabe von Art. 10 des Besoldungsgesetzes vom 2. Juli 1897 der Nachgenuß einer ganzen Jahresbesoldung des Dahingeschiedenen im Betrage von Fr. 8000 bewilligt, wofür wir um einen Nachtragskredit einkommen müssen.

443 VII. Liegenschaften

Fr. 392-

K. Ankäufe von Liegenschaften.

2. Landaustausch auf dem Waffenplatz HerisauSt. Gallen Fr. 392 Den schweizerischen Bundesbahnen ist zur Anlage eines zweiten Geleises bei der Station Winkeln ein an den Bahnkörper stoßender, zum dortigen eidgenössischen Waffenplatze gehörender Streifen Wiesbodens im Halte von 590,s m 2 überlassen worden, wogegen sie ein in unmittelbarer Nähe davon liegendes Stück Land im Ausmaße von 1463 m 2 abtreten, das namentlich zu militärischen Zwecken gut verwendet werden kann.

Da es sich hier nicht um eine eigentliche Übertragung von Eigentum der S. B. B. an das Fiuanzdepartement und umgekehrt von diesem au die S, B. B., sondern nur um eine Zuweisung von Grund und Boden von einer Abteilung der ßundesverwaltung an eine andere handelt -- denn der Bund ist Eigentümer beider Abschnitte --· so wurde von einem eigentlichen Tauschvertrage abgesehen und zwischen den Vertretern der beiden beteiligten Verwaltungen eine einfache Vereinbarung abgeschlossen, die sowohl von der Kreisdirektion IV der S. B. B. als vom eidgenössischen Finanzdepartement genehmigt wurde. Immerhin soll von der Übereinkunft in passender Weise im Grundbuch Vormerk genommen werden und eine neue Vermarkung stattfinden.

Der von den S. B. B. übernommene Abschnitt ist zu 70 Rappen pro m2, derjenige des an das Finanzdepartement übergehenden Bodens ist zu 55 Rappen pro m2 gewertet, so daß letzteres ein Herausgeld von Fr, 391. 40 zu bezahlen hat, wofür wir einen Nachtragskredit von rund Fr. 392 verlangen müssen.

P. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

II. Industrie

Fr. 666 N e u e r Kredit.

I. Besoldungen.

5. 2 Kanzlisten I. Klasse

Fr. 666

Gestützt auf Art. 10 des Besoldungsgesetzes vom 2. Juli 1897 haben wir den Hinterlassenen eines im Februar 1905 ge-

444

storbenen Kanzlisten I Klasse den Nachgenuß einer Jahresbesoldung von Fr. 4000 bewilligt. Der budgetierte Betrag erhöht sich um die Summe von Fr. 666, d. h. um die Monatsbesoldungen vom Januar und Februar von je Fr. 333.

Wir behalten uns vor, im Budget für 1906 den für eine spätere Ergänzung des Personals nötigen Kredit zu verlangen.

III. Landwirtschaft Neuer Kredit.

XIII. Pferdezucht B. Subventionen für anerkannte und für seinerzeit an Private abgegebene Hengste . . Fr. 8000

Fr. 8000 Fr. 8000

Im Januar abhin wurden der eidgenössischen Expertenkommission 46 Hengste aus dem Kanton Bern zur Musterung und eventuellen Anerkennung und Einschätzung als Zuchthengste vorgeführt. Von diesen wurden 8 Stück gemäß den Bestimmungen des Artikels 27 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, vom 10. Juli 1894 (A. S. n. F. XIV, 287), ,,anerkannt" und eingeschätzt, und es hatte der Bund nunmehr nach Artikel 30 der genannten Verordnung an die auf Fr. 25,450 festgestellte Schatzungssumme einen Beitrag von 50 °/o, gleich Fr. 12,725, zu leisten.

Zur Bestreitung dieser Summe wurden beansprucht die im Budget pro 1904 und 1905 hierfür speziell aufgenommenen Kredite von je Fr. 5000, zusammen Fr. 10,000, und ein von uns auf Rechnung des Jahres 1905 bewilligter Vorschußkredit von .

Fr. 2725 um dessen nachträgliche Genehmigung wir hiermit nachsuchen.

Im Laufe dieses Spätherbstes werden voraussichtlich weitere Hengste zur Anerkennung und Einschätzung vorgeführt werden, deren Zahl jedoch nicht so hoch zu bemessen ist, wie die letzthin vorgeführte. Wir halten dafür, daß eine Beitragsleistung des Bundes an die Schatzungssummen von ,, 5275 genügen dürfte und daß wir somit mit einem Nachtragskredit von Fr. 8000 .auskommen werden.

445

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen . . Fr. 5800 Kreditübertragungen.

V. Bureaukosten.

g. Druckkosten der Eisenbahnstatistik . . . . Fr. 2800 k. Simplonmedaillen ,, 3000 Fr. 5800 Ad g. Der Budgetkredit von Fr. 6500 (Bundesbl. 1903, IV, 846) für den Druck der Eisenbahnstatistik wurde im Jahre 1904 nicht aufgebraucht, weil die Druckerei unterließ, rechtzeitig Rechnung zu stellen. Der Rest von zirka Fr. 2800 gelangt im Jahre 1905 zur Auszahlung, weshalb wir um Übertragung der entsprechenden Kreditrestanz ersuchen.

Ad lt. Da der Stollendurchschlag im Simplontunnel nicht mehr im Jahre 1904 erfolgte, konnte der von der Bundesversammlung mit den Nachtragskrediten II. Serie (Bundesbl. 1904, IV, 706) bewilligte Kredit für Anfertigung von Erinnerungsmedaillen keine Verwendung finden. Wir ersuchen Sie daher um Übertragung auf das Jahr 1905.

Ausgaben für die Neubewaffnung der Feldartillerie.

Im Budget pro 1904 (Bundesbl. 1903, IV, 897) war eine Ausgabe vorgesehen von Fr. 8,000,000 In der Botschaft betreffend die Nachtragskredite pro 1904, I. Serie (Bundesbl. 1904, II, 319), wurden vorgetragen ,, 759,937 Fr. 8,759,937 Zur Anweisung gelangten im Jahre 1904 infolge Verzögerung v o n Lieferungen n u r . . . .

, , 4,264,067

Auf das Jahr 1905 sind somit vorzutragen

Fr. 4,495,870

.

.

446

Diese Summe setzt sich zusammen aus folgenden Posten: Geschütze Fr. 850,747 a conto Beschirrung : ...

,, 205,600 Geschützprotzen, Geschützräder, Caissons etc., zu liefern von der Konstruktionswerkstätte Thun ,, 670,152 Munition, zu liefern von den Munitionsfabriken Thun und Altdorf ,, 2,429,088 Libellen. Aufsätze, zu liefern von der Waffenfabrik Bern ,, 74,013 Unvorhergesehenes, per Saldo ,, 266,270 Fr. 4,495,870

Von der Gesamtsumme der geforderten und in der Hauptkolonne figurierenden Nachtragskredite im Betrage von . Fr. 2,641,822 fallen auf K r e d i t r e s t a n z e n : beim Departement des Innern Fr. 1,698,930 beim Militärdepartement . . ,, 802,566 beim Eisenbahndepartement . ,, 5,800 ,, 2,507,296 so daß für eigentliche Nachtragskredite verbleiben

Fr.

134,526

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 17. März 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Ruehet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

447

(Entwurf.)

ßundesbeschluß betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1905 (I. Serie).

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 17. März 1905, beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1905 folgende Nachtragskredite bewilligt:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, E. Bundesgericht.

II. Gerichtskanzlei.

e. Kanzleipersonal: 1. Fixe Besoldungen d. Weibel und Heizer: 2. Vergütung an die Weibel für Putzarbeiten . .

1,200

Übertrag

5,700

Fr.

4,500

448

Übertrag '

Fr.

5,700

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

15. Besoldung des Kanzleipersonals der Gesandtschaft in Paris

4,167

B. Departement des Innern.

IX. Verschiedenes.

4. Schulwandkarte der Schweiz . . .

9. Beitrag für Teilnahme am internationalen Archäologenkongreß 1905 in Athen .

Fr.

3,600 1,000 4,600

X. Oberbauinspektorat.

Villa. Untersuchung der Wasserverhältnisse der Schweiz

2,190

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten, Fr.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten 101,063 c. Neubauten 1,611,799 1,712,862 V. Straßen- u. Wasserbauten 9,623 VII. Mobiliaranschaffung und Unterhalt für die Zentralverwaltung 13,545 1,736,030 1,742,820 Übertrag 1,752,687

449 Fr.

Übertrag 1,752,687

D. Militärdepartement.

A.. Kreditilbei-tragwiigeii.

I. Verwaltung.

C. Unterricht.

4. Cadreskurse : k. Befestigungen, 2. St. Maurice .

J. Kriegsmaterial.

2. Neuanschaffungen : Fr.

e. Genie 12,000 g. Verwaltung . . . 3,590

Fr.

. . 9,216 Fr.

15,590 4. Festungsmaterial: a. St. Gotthard . . . 18,800 b. St. Maurice . . . 69,780 88,580 7. Versuche für die Neubewaffnung d e r Gebirgsartillerie . . . . 42,500 8. Möblierung der Offizierskaserne Thun 5,600 152,270 K. Militäranstalten und Festungswerke. Fr.

V. Kehlkaserne Andermatt . . 3,000 VI. Minenanlagen im Simplontunnel 583,000 586,000 L. Befestigungen.

a. St. Gotthard: Fr.

IO. Unterhalt . . . . 4,730 IV. Baulichelnstallationen 41,750

Fr.

46,480

b. St. Maurice : IV. Bauliche Installationen

.

.

8,600 55,080 Übertrag 802,566

1,752,687

450 Fr.

Fr.

Übertrag 802,566 1,752,687 B. HVeue Kredite.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

4. Abteilung für Kavallerie: e. Bureaukosten

540

B. Instruktionspersonal.

1. Infanterie: n. Pferdekompetenzen

1,241

D. Bekleidung.

V. Gradabzeichen

12,000

J. Kriegsmaterial.

1. Neuanschaffungen : d. Artillerie

9,500

U. Unvorhergesehenes

40,430 866,277

VII.

Munitionsfabrik Altdorf.

Fr.

2. Fabrikationskosten

350,000

VIII. Waffenfabrik.

2. Fabrikationskosten

154,000 504,000

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

III.

BanJcnotenJcontrotte.

1. Besoldungen : a. Inspektor

Fr.

8000 Übertrag

8000

2,618,964

451 Fr.

8000

Übertrag

Fr.

2,618,964

VII. Liegenschaften.

K. Ankäufe von Liegenschaften.

2. Landaustausch auf dem Waffenplatz HerisauSt. Gallen

392 8,O«74 QQ(>

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

II. Industrie.

I. Besoldungen.

5, 2 Kanzlisten I. Klasse

666

111. Landwirtschaft.

XIII.

Pferdezucht.

B. Subventionen für anerkannte und für seinerzeit an Private abgegebene Hengste . . 8000 8.666 G. Post- und Eisenbahiidepartement.

I. Eisenbahnwesen.

V. Sur Baukosten.

·g. Druckkosten der Eisenbahnstatistik .

](. Simplonmedaillen

.

. 2800 3000 5,800 2,641,822

Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. II.

30

452 D. Militärdepartement.*) (Übertrag von Seite 450.)

VII. Munitionsfabrik Altdorf Vm. Waffenfabrik . . . !

Fr.

350,000 . . 154,000 504,000

Ausgaben für die Neubewaffnung der Feldartillerie.

Übertragung der Restanzen der für das Jahr 1904 bewilligten und nicht verwendeten Kredite, zu verrechnen in der Kapitalrechnung (Seite 445) . . 4,495,870 *) Zur Vermeidung einer d o p p e l t e n A n r e c h n u n g werden seit einer Reihe von Jahren die .Militärregieanstalten (inklusive Pulververwaltung) und die Münzstätte, deren Einnahmen und Ausgaben sich ausgleichen, in Voranschlag und Staatsrechnung nur noch in einer inneren Kolonne pro memoria aufgeführt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1905 (I. Serie). (Vom 17. März 1905.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1905

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.03.1905

Date Data Seite

417-452

Page Pagina Ref. No

10 021 369

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.