Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs) In der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 wurde die Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren von 66,8% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und von allen Kantonen angenommen. Da die Vorlage umfangreiche Umsetzungsarbeiten bedingt, soll sie in drei Pakete aufgeteilt und vom Bundesrat gestaffelt in Kraft gesetzt werden. In einem ersten Paket wurden die gesetzlichen Bestimmungen, die keiner Ausführungsbestimmungen bedürfen, vom Bundesrat per 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt.

Ein zweiter Bereich betrifft insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen und die entsprechenden Verordnungsanpassungen zum Plangenehmigungsverfahren. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu diesem zweiten Bereich Mitte 2016 eröffnet.

Sie dauerte bis zum 26. Januar 2017. Die Inkraftsetzung dieser Bestimmungen ist auf Anfang 2018 geplant.

Der dritte Bereich, welcher Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung ist, betrifft alle übrigen Bestimmungen der Beschleunigungsvorlage (Verfahrensbestimmungen, Bestimmungen zum Rechtsschutz, etc). Zur Umsetzung dieser Bestimmungen bedarf es insbesondere Anpassungen in der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1, in der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2), in der Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten (AsylV 3) sowie in der Verordnung über die Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung (VVWAL).

Datum der Eröffnung: 30. August 2017 Vernehmlassungsfrist: 30. November 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Migration (SEM), Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 058 465 48 12, Fax 058 465 93 79, www.sem.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. September 2017

2017-2379

Bundeskanzlei

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