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Schweizerisches Bundesblatt.

57. Jahrgang. VI.

Nr. 49.

29. November 1905.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 6 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Rp -- Inserate franko an die Expedition, Druck und Expeditton der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1905 (III. Serie).

(Vom 28. November 1905.)

Tit.

Wir haben dix Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (III. Serie) zu unterbreiten:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat

Fr. 74,000

1. Taggelder "und Reiseentschädigungen ran die Mitglieder und die Kommissionen Fr. 70,000 '2. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer ^ 1,000 3. Bedienung ,, 3,000 Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. VI.

Fr. 74,000 4

50 Infolge der zwei außerordentlichen Sessionen der Bundesversammlung und der sehr zahlreichen Kommissionssitzungea müssen die Budgetkredite des Nationalrats um die obigen Summen erhöht werden.

B. Ständerat

Fr. 20,000

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen Fr. 19,000 3. Bedienung ,, 1,000 Fr. 20,000 Hier erweisen sich die Ansätze für die Taggelder und Reiseentschädigungen der Kommissionsmitglieder und für die Bedienung ebenfalls als unzulänglich, während der Kredit für den Übersetzer wahrscheinlich ausreichen wird.

D. Bundeskanzlei

Fr. 49,000 1. Personal.

h. Materialverwalter

Fr. 700

Durch die im Laufe des Jahres 1904 beschlossene Erweiterung der Materialverwaltung hat sich die Arbeitslast des Materialverwalters derart gesteigert, daß wir ihm voriges Jahr pro rata temporis eine Entschädigung von Fr. 500 zuerkannt haben. Gegenwärtig, wo sich die Arbeitsvermehrung das ganze Jahr hindurch geltend gemacht hat, haben wir sie auf Fr. 700 festsetzen zu sollen geglaubt.

2. Material.

a. Druckkosten und Lithographien f. Dienstkleidung g. Stenographisches Bulletin

Fr. 25,000 ,, 300 ,, 23,000 Fr. 48,300

Ad a. Verschiedene größere Druckarbeiten, worunter hauptsächlich die Handelsverträge und die Botschaften zürn Zivilgesetzbuche, haben den Umfang des Bundesblattes und der Gesetzsammlung in außerordentlichem Maße vermehrt, so daß der budgetierte Kredit nicht ausreicht.

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Ad f. Es mußten zwei Nationalratsweibel und ein Garde: robier ersetzt und daher neu eingekleidet werden, weshalb wir diesen Nachtragskredit bedürfen.

Ad g. Der Budgetansatz beruht auf der Annahme von 120 Druckbogen. Da diese Zahl schon in der Herbstsession der Bundesversammlung erreicht wurde und während der Dezembersession noch bedeutend überschritten werden dürfte, so ist zur Deckung der Mehrausgaben ein Nachtragskredit in obigem Betrage erforderlich.

E. Bundesgericht

Fr. 44,400

I. Gerichtshof

Fr. 31,000

a. Gehalte von 19 Gerichtsmitgliedern und Zulage an den Präsidenten Fr. 31,000 Wir haben, auf Antrag des Bundesgerichts, den Beschluß gefaßt, den Hinterlassenen der dahingeschiedenen Bundesrichter Dr. Rott, Stamm und Lienhard den üblichen Nachgenuß der Besoldung je für ein Jahr zu gewähren.

Wir reichen hiermit ein bezügliches Nachtragskreditbegehren ein. Daß nicht der gesamte Betrag von 3 X 12,000 Fr. = 36,000 Fr.

verlangt wird, hat seinen Grund darin, daß der ordentliche Kredit I a, aus welchem die Auszahlung erfolgen soll, infolge der eingetretenen Vakanzen auf Ende des Jahres eine Restanz von Fr. 5000 aufweisen wird.

III. Allgemeine Ausgaben

Fr. 13,400

a. Bureau- und Kanzleibedürfnisse 1. Schreib- und Bureaumaterialien

Fr.

7,200

Fr. 1,000

Um den Aussetzungen gerecht zu werden, welche in der Bundesversammlung an diesem Posten in früheren Jahren gemacht wurden, hat sich die Gerichtsverwaltung bemüht, diç daherigen Auslagen soviel wie möglich einzuschränken. Allein die unentbehrlichsten Ausgaben belaufen sich bereits bis 1. November auf Fr. 7424. 82, so daß nur noch ein Rest von Fr. 575. 18 für die letzten'zwei Monate verbleibt. Dieser Betrag ist augenscheinlich ungenügend. Der oben bezeichnete Nachtragskredit von Fr. 1000

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ist für die Bedürfnisse, denen man noch bis Ende des Jahres gerecht werden muß, jedenfalls nicht zu hoch.

2. Druck- und Buchbinderkosten . Fr. 2,500 Bei der letztes Jahr stattgefundenen Vermehrung des Gerichts wurde dem Bundesgericht sub III i ein Nachtragskredit eröffnet, um die neu zu kreierenden Bureaux gehörig zu installieren. Auf diesem Kredit konnte durch Neuauffrischung und Verwendung von älterem Mobiliar eine Ersparnis von Fr. 548.80 erzielt werden. Naturgemäß wurde aber der damalige Kredit meistens für die Möbeleinrichtung verwendet. Die in den einzelnen Bureaux befindlichen großem Kollektionen der eidgenössischen Gesetzessammlungen, der bundesgerichtlichen Entscheide etc., konnten dagegen infolge verschiedener Umstände nur zum Teil beschafft und eingebunden werden. Das mußte nun im Laufe dieses -Jahres geschehen und dadurch wurde ein großer Teil des diesjährigen Kredites aufgezehrt. Zudem kommen noch bedeutende Auslagen für Neudruck von Formularen und andere Druckarbeiten hinzu, so daß gegenwärtig (bis 1. November) schon der Kredit um Fr. 1461. 55 überschritten ist. Da bis Ende des Jahres noch mehrere Rechnungen zu erwarten sind, glauben wir mit obigem Antrag von Fr. 2500 nicht zu hoch zu greifen.

3. Porti und Verschiedenes . . . Fr. 3,700 Auch hier wirkten außerordentliche Umstände ein. Unsere Berechnung bei der letztes Jahr stattgefundenen Absonderung dieses Postens von Fr. 2000 hat sich für die gewöhnlichen, laufenden Ausgaben bewährt. Mit diesem Betrag (nicht aber mit dem hintenher reduzierten von Fr. 1500) wären wir, ohne außerordentliche Umstände, ausgekommen. Aber dieses Jahr sind eben solche außerordentliche Umstände in leider nur zu großem Maße eingetreten. Es waren die Kosten bei den Leichenbegängnissen Rott, Stamm und Lienhard, die allein eine Ausgabe von zirka Fr. 3700 erforderten. Zur Deckung dieser Kosten steilem wir das Nachtragskreditbegehren.

d. Auslagen für das Gebäude Fr. 800 1. Instandhaltung, Putzmaterial . . . Fr. 800 Die Vermehrung der Bureaux hat auch hier eine etwelche Vermehrung der Ausgaben verursacht. Der vorhandene Kredit ist bis 1. November bereits um Fr. 348. 75 überschritten. Bis

53 Ende des Jahres sind sodann noch einige hundert Franken Auslagen zu erwarten.

e. Reiseauslagen der Richter und Kanzleibeamten Fr. 4,000 Auf diesem Kredit sind bis 1. November bereits Fr. 2311.25 mehr ausgegeben worden, und bis Ende des Jahres müssen noch eine ganze Anzahl Rechtstage und Augenscheine vorgenommen werden. Diese Kreditüberschreitung wurde durch dreierlei Verumständungen verursacht : einmal durch eine außerordentliche Vermehrung der Geschäfte, namentlich der Expropriationsfälle ; sodann durch den Umstand, daß mehrere Rechtstage und Augenscheine an weitgelegenen Orten gehalten werden mußten; endlich durch die Tatsache, daß zur Kontrollierung der Betreibungs- und Konkursämter Inspektionsreisen eingeführt und vorgenommen wurden, die allein zirka Fr. 2000 beansprucht haben.

f. Publikation der bundesgerichtlichen Entscheide .

Fr. 900

2. Herausgabe, Druck und Vertrieb des laufenden Jahrganges Fr. 900 Der Ausfall zwischen den Abonnements- und Vertriebseinnahmen und den Druck- und Vertriebskosten kann nie im voraus genau berechnet werden. Er hängt in allererster Linie von der Anzahl der zur Veröffentlichung gelangenden Entscheide und dem daherigen Umfang der Jahresbände ab. Dieser größere Umfang hat namentlich die obige Differenz zwischen dem Voranschlag und den Effektivkosten verursacht.

g. Honorierung der Anwälte und sonstige Auslagen in Armenrechtsprozessen Fr. 500 Auch hier ist eine genaue Berechnung der Auslagen im voraus nicht möglich. Von dem Bestreben geleitet, das bundesgerichtliche Budget möglichst zu reduzieren, und da der frühere Kredit von Fr. 3000 während einer ganzen Reihe von Jahren nie erreicht wurde, beantragten wir letztes Jahr eine Reduktion auf Fr. 2000. Nun sind gerade dieses Jahr eine größere Anzahl armenrechtlicher Prozesse eingeleitet worden, wodurch der Kredit bereits um Fr. 58. 20 überschritten ist. Bis Ende des Jahres werden die verlangten Fr. 500 nicht zu viel sein.

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Dritter Abschnitt.

Departements

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung

Fr. 78,320

9. Besoldung des Gesandten in Wien . . . .

Fr. 12,320

Ende 1902 auf den Gesandtschaftsposten in Washington berufen, wurde Herr Minister du Martheray mit Beschluß vom 8. Juli 1904 nach Wien versetzt. Für die ihm aus seiner Übersiedlung erwachsenen Unkosten haben wir ihm eine Entschädigung im angegebenen Betrag bewilligt.

15bls. Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften

Fr. 13,000

Fünf Gesandtschaftssekretäre und zwei Attachés wurden versetzt; hieraus sind Kosten im Betrage von Fr. 16,927. 20 entstanden.

20. Repräsentationskosten

Fr. 52,500

An außerordentlichen Ausgaben sind zu verzeichnen : Fr. 36,914. 20 für die internationale Arbeiterschutzkonferenz und Fr. 17,629. 61 für die internationale Konferenz zur Revision des Eisenbahnfrachtrechts.

22. Bureaukosten : c. Schreibmaterialien

. . . .

Fr. 500

Dieser Betrag wurde zur Anschaffung einer zweiten Schreibmaschine (Fr. 622. 50) verwendet.

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B. Departement des Innern.

I. Kanzlei

Fr. 300

6. Bureaukosten

Fr. 300

Diese Summe ist berechnet für die Unterrubrik Porti und Telegramme. Der internationale Schriftenaustausch, beruhend auf ·der Übereinkunft vom 15. März 1886, nimmt immer größere Dimensionen an, so daß der für die daherigen Portoausgaben vorgesehene ordentliche Kredit für dieses Jahr nicht vollständig ausreicht.

IV. Statistisches Bureau

Fr.' 700

6. Reisekosten und Verschiedenes

Fr. 700

Durch Beschluß vom 4. Juli dieses Jahres ordneten wir den Adjunkten des statistischen Bureaus an den statistischen Kongreß in London ab, der Ende Juli und Anfangs August stattfand. Da der Kredit des statistischen Bureaus für ,,Reisekosten und Verschiedenes" die Kosten dieser Delegation nicht vorsieht und für andere Ausgaben vollständig in Anspruch genommen ist, sind wir genötigt, um einen Extrakredit für die Deckung der Ausgaben aus dieser Abordnung einzukommen.

YI. Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine

Fr. 8000

3. Schweizerische naturforschende Gesellschaft, geologische Kommission (Beitrag an die Sicherung des erratischen Blockes ob Monthey) Fr. 8000 In den ersten Monaten dieses Jahres entspann sich zwischen der Bauindustrie und den die Naturwissenschaften pflegenden Kreisen ein hartnäckiger Kampf um die Fortexistenz des großen erratischen Blockes, bekannt unter dem Namen ,,Pierre des Marmettes" bei Monthey (Wallis). In diesem Kampfe, in den auch die Regierung von Wallis zu gunsten der Erhaltung dieses Naturdenkmals eingriff, wurde von Seite der wissenschaftlichen Kreise, namentlich des Zentralkomitees der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft, ebenfalls unsere Hülfe angerufen und wir suchten sie, da es uns an anderweitigen Mitteln zur Verhütung der Zerstörung des Blockes gebrach, in der Weise zu gewähren, daß wir der

56 genannten Gesellschaft an die Kosten der Erwerbung des Steines einen Beitrag von Fr. 8000, unter dem Vorbehalt Ihrer Zustimmung, zusicherten. Der Kampf um die Fortexistenz des Blockesist zurzeit noch nicht entschieden; wir möchten aber auf den Fall, daß er einen günstigen Ausgang nimmt, für die Mittel zur Einlösung unseres Versprechens sorgen. Unser Beitrag ist nicht der einzige, der geleistet werden muß. Für das Nähere verweisen wir auf die Ihren Kommissionen zur Verfügung gehaltenen Akten.

TU. Beiträge an Anstalten

Fr. 44,725-

1. Polytechnische Schule

Fr. 20,365

Die Verwaltung des Polytechnikums sieht sich vor einer Reihe unvermeidlicher Überschreitungen gewisser Budgetrubriken, worunter namentlich diejenigen für Beleuchtung, Gas und elektrischen Strom (II. 3), Entschädigungen für besondere Leistungender Professoren (III. 1), Besoldungen und besondere Leistungen der Assistenten (III. 2), Entschädigungen für Prüfungen (III. 4) etc. mit größeren Beträgen erscheinen. Die Gesamtsumme der Überschreitungen wird sich auf Fr. 49,810 belaufen. Dieser Mehrausgabe stehen auf ändern Rubriken Ersparnisse und Einnahmenüberschüsse von zusammen Fr. 29,445 gegenüber, welche das Defizit bis auf die oben angesetzte Nachtragskreditsumme ausgleichen. Für die Begründung im einzelnen verweisen wir auf die Ihren Kommissionen zur Verfügung gehaltenen Akten.

2. Meteorologische Zentralanstalt

Fr. 57501

Wir haben der Familie des am 14. August verstorbenen, langjährigen Direktors der meteorologischen Zentralanstalt, gestutzt auf Art. 10 des Bundesgesetzes über die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten, einen Nachgenuß der Besoldung für die Dauer eines Jahres (Fr. 7000), mit Berechnung vom 1. September an, zuerkannt. Obiger Ansatz bildet das Betreffnis dieser Summe nach Abzug dessen, was vom ordentlichen Jahreskredit für die Besoldung des Direktors noch verfügbar bleibt.

8. Schweizerisches Landesmuseum

Fr. 13,610

A. Vermehrung der Sammlungen (1. Jahreskredit für Erhaltung und Erwerbung vaterländischer Altertümer) . Fr. 13,610

57 Diese Summe ist zur Deckung zweier Ausgaben berechnet, nämlich: a. für den Ankauf von 7 Glasgemälden auf der Auktion Aylé in Paris , Fr. 6479. 50 b. für die Beendigung der Ausgrabungen auf dem großen Gräberfeld von Giubiasco (Tessin), deren wissenschaftliche Untersuchung und Aufnahme ,, 7129. 65 zusammen Fr. 13,609.15 Ad a. Am 21. März gelangte in Paris eine große Sammlung schweizerischer Glasgemälde zur Versteigerung, die einst von einem Elsässer namens Aylé in der Schweiz aufgekauft worden waren. Es war anzunehmen, daß eine größere Zahl dieser Scheiben nicht nur künstlerisches, sondern auch historisches Interesse für die Schweiz haben könnten. Infolgedessen kam die Museumsbehörde mit dem Gesuche um die Ermächtigung ein, sich an der Auktion beteiligen zu dürfen. Wir stellten ihr einen gewissen Kredit zur Verfügung. Das Ergebnis der Beteiligung an der Auktion war der Ankauf von 7 Glasgemälden, deren Kosten auf Fr. 6479. 50 zu stehen kommen.

Ad b. Seit 1901 wurden dem Landesmuseum von einem tessinischen Händler Gräberfunde aus Grundstücken bei Giubiasco in der Nähe von Bellinzona angeboten. Die daherigen Gegenstände ließen auf eine Totenstätte von außergewöhnlicher Bedeutung schließen, welche für die Erforschung der Kulturgeschichte Oberitaliens ganz neue Resultate in Aussicht stellte. Eine wissenschaftliche Ausbeutung nach dem Plane der Museumsdirektion war aber erst nach dem Tode jenes Händlers möglich. Derselbe erfolgte 1903. Der Rest der Grabungen wurde dann in der Weise an die Hand genommen, daß die Direktion des Museums sich der Dienste einer einheimischen Mittelperson versicherte, um die Mietverträge über die kleinen Parzellen abzuschließen und die Anstellung der Arbeiter zu besorgen. Für die Überwachung wurde der Hülfsassistent für Prähistorie am Landesmuseum abgeordnet. So wurden denn die Grabungen in der richtigen Weise zu Ende geführt. Die durch diese letzten Arbeiten verursachten Kosten beliefen sich einschließlich zahlreicher photographischer Aufnahmen auf Fr. 7129.65. Für das Nähere verweisen wir auf den Ihren Kommissionen zur Verfügung gehaltenen Bericht der Museumskommission.

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11. Arbeitsplatz (Italien)

im alpinen Laboratorium auf Col d' Ölen Fr. 5000

Gegen Ende des verflossenen Jahres wurde uns von Seiten der italienischen Regierung die Überlassung von zwei Arbeitsplätzen auf dem damals im Baue begriffenen alpinen Laboratorium auf Col d' Ölen (3000 m. ü. M., am Südabhange des Monte Rosa) gegen eine einmalige Bezahlung von Fr. 5000 per Platz angeboten. Diese Station soll Laborierplätze für Botanik, Zoologie, Bakteriologie, Physiologie, Erdkunde, Meteorologie, nebst 16 Schlafzimmern, sowie die zum Aufenthalt in hohen Lagen unentbehrlichen Nebenräume enthalten. Zum Platz, auf dem das Gebäude errichtet wird, ist ein großer Komplex Land und ein kleiner See erworben worden. Das Ganze soll eine große praktische Beobachtungsstation werden, in der alle wissenschaftlichen Probleme des Lebens in hohen Regionen studiert werden können.

Das Institut, unter dem Patronat der italienischen Regierung gegründet und aus deren Mitteln erbaut, ist der Universität Turin angegliedert und steht unter der Aufsicht einer amtlichen, aus Gelehrten bestehenden Kommission. Je zwei Plätze sind bereits von Deutschland, England, Belgien und Österreich erworben worden. Die Offerte wurde durch unser Departement des Innern dem Zentralkomitee der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft zur Begutachtung unterbreitet. Letztere, sich stützend auf die schriftlichen Rückäußerungen von 25 schweizerischen Gelehrten, ist sehr entschieden für Annahme des Anerbietens ausgefallen. Gleichzeitig wurde auch von einem kantonalen Erziehungsdepartement Interesse an der Offerte bekundet und angefragt, ob der Bund es nicht als angemessen erachte, unter Mitwirkung der Universitäten und gelehrten Gesellschaften schweizerischen Gelehrten den Zutritt zum projektierten Institut zu sichern. Diese Kundgebung veranlaßte uns, die Regierungen der Kantone, welche akademische Anstalten besitzen, anzufragen, ob sie geneigt seien, sich an der Erwerbung zweier Plätze durch gemeinsame Übernahme des einen derselben zu beteiligen. Die Antwort hierauf ist seitens sämtlicher in Betracht kommenden Kantonsregierungen zustimmend ausgefallen. Wir möchten nun den ändern Platz auf Rechnung des Bundes übernehmen und suchen zu dem Ende um den oben ausgesetzten Kredit nach. Wenn dieser gewährt wird, werden wir mit den beteiligten Kantonen ein Abkommen für die Beaufsichtigung der Plätze und die jeweilige Verleihung der Erlaubnis zur Benützung an schweizerische Gelehrte treffen.

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IX. Yersehiedenes 9. Schweizerische Konferenz für das Idiotenwesen

Fr. 800 .

Fr. 800

Seit einer Reihe von Jahren sind wir jeweilen um einen bescheidenen Beitrag zu gunsten der schweizerischen Konferenz für das Idiotenwesen eingekommen. Dieser Beitrag wird stets verwendet für die Veröffentlichung der Konferenzverhandlungen.

Im laufenden Jahr hat die Zusammenkunft in St. Gallen stattgefunden, und der Bericht über dieselbe liegt bereits in einer 11 Bogen starken Broschüre vor. Die Konferenz hat sich bis jetzt entschiedene Verdienste um die Verbesserung des Loses der Schwachsinnigen erworben, und sie scheint uns daher die bescheidene staatliche Unterstützung in vollem Maße zu verdienen.

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten

Fr. 635,757

IV. Hochbauten

Fr. 630,100

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . Fr. 33,200 1. Anbau an das Laboratorium der Kriegspulverfabrik in Worblaufen Fr. 3100 Im Budget pro 1904 figurierte unter obiger Rubrik ein Kreditposten von Fr. 22,000 für Erstellung eines Anbaues an das Laboratorium der Kriegspulverfabrik in Worblaufen, von welchem Betrage im gleichen Jahre Fr. 13,935 verausgabt wurden.

Die Restanz von Fr. 8065 ist auf das laufende Jahr übertragen worden.

Die Fundationsarbeiten wurden damals wiederholt durch Wasserdurchbrüche aufgehalten, was einen größern Aufwand an Zeit und Arbeit erforderte. Ferner erwies sich die Notwendigkeit, statt der bisherigen Speisung der Dampfleitung in das Laboratoriumsgebäude vom Zentralkesselhaus aus einen eigenen Heizkessel aufzustellen.

Diese Umstände, welche bei der ursprünglichen Kostenberechnung nicht vorausgesehen werden konnten, führten zu Mehrausgaben im Betrage von Fr. 3100, für deren Deckung wir um Bewilligung eines entsprechenden Nachtragskredites ersuchen.

2. Postgebäude in Neuenburg . . Fr. 12,000 Im Jahre 1904 ist die disponible Wohnung im II. Stock des Postgebäudes in Neuenburg unter der vertraglich festgesetzten

60 Bedingung, daß diese Lokale an die Zentralheizung angeschlossen werden, von der dortigen Handelsschule für Töchter gemietet worden.

Die Leitung des Institutes bestand darauf, daß die Heizeinrichtungen noch vor Beginn der Heizsaison 1905/1906 zur Ausführung gelangen, welchem Verlangen entsprochen werden mußte.

Die bezüglichen Kosten für die Erweiterung der Zentralheizung, welche auf das ganze zweite Stockwerk ausgedehnt wurde, belaufen sich auf Fr. 12,000.

3. Umbau der Postremise in Zürich III Fr. 5000 Zur Unterbringung von Automobilwagen für den Postdienst in Zürich, die Ende Oktober abgeliefert werden mußten, sind bauliche Veränderungen an der dortigen Postwagenremise notwendig geworden.

Das Gebäude mußte zu diesem Zwecke mit drei Einfahrtstoren, einer Putzgrube, sowie mit Beleuchtungs-, Heiz- und Wascheinrichtungen und einem Benzinbehälter versehen werden.

Hierfür müssen wir um einen Nachtragskredit im Betrage von Fr. 5000 einkommen.

4. Bauliche Einrichtungen in Postgebäuden für den Postcheck- und Giroverkehr Fr. 9900 Laut dem Bundesgesetze betreffend den Postcheck- und Giroverkehr muß bei jeder Kreispostdirektion ein Postcheckburoau eingerichtet werden. Infolgedessen verlangte die Postverwaltung die Vornahme von baulichen Änderungen und Einrichtungen in nachverzeichneten Postgebäuden.

Diese Arbeiten müssen vor dem 1. Januar 1906 ausgeführt sein, da das Gesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft tritt.

Nach den vorliegenden Kostenberechnungen ergeben sich folgende Ausgaben: 1. Postgebäude Neuenburg Fr. 580 ,, 2070 Basel .

.

.

.

2r 3.

Luzern * 250 ,, 4500 .4.

Zürich . . .

,, 1000 5.

St. Gallen . .

_ 1500 Bellinzona 6.

Zusammen Fr. 9900 wofür ein Nachtragskredit erforderlich ist.

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5. Bundesgerichtsgebau.de in Lausanne Fr. 3200 Das Präsidium des Bundesgerichtes ist um Ausführung verschiedener außerordentlicher Instandstellungsarbeiten und Neueinrichtungen im Bundesgerichtsgebäude, die teils wegen Besetzung von Einzelzimmern für neue Bundesrichter und teils wegen Platzmangels in der Hauptsache notwendig wurden und während der letzten Ferien des Bundesgerichtes besorgt werden mußten, eingekommen.

Die daherigen Ausgaben werden sich laut Kostenberechnung auf obige Summe belaufen.

c. Neubauten 1. Erweiterung der Zeughausanlage in Langnau

Fr. 591,100 Fr. 70,000

Am 1. Juli 1905 bewilligten Sie für die Erwerbung eines Bauplatzes für ein neues Zeughaus in Langnau und für den Bau des letztern, sowie für den Wiederaufbau des brandbeschädigten Teiles des alten Zeughauses daselbst einen Gesamtkredit von Fr. 118,000. Von dieser Summe wird bis zu Ende des laufenden Jahres der obige Betrag verausgabt werden müssen.

2. Zollgebäude in Altenrhein . . Fr. 1100 Infolge des ganz ungünstigen Baugrundes, auf dem das Zollhaus in Altenrhein bei Rheineck zu stehen kam, mußte daselbst unvorhergesehenerweise ein Pfahlrost mit starken Betonfundamenten erstellt werden, weshalb der bewilligte Baukredit von Fr. 16,000 um Fr. 1100 überschritten wurde, so daß wir genötigt sind, um einen Nachtragskredit in diesem Betrag einzukommen.

3. a. Post-, Telegraphen- und Telephongebäude an der rue du Stand in Genf Fr. 50,000 . b. Nebengebäude zum Hauptpostgebäude an der rue du Montblanc in Genf ,, 90,000 Mit Beschluß vom 24. März 1905 bewilligten Sie folgende Kredite : a. Für den Abbruch des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes an der rue du Stand in Genf und die Erstellung einer Neubaute daselbst Fr. 766,000;

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b. für die Erstellung eines Nebengebäudes zum Hauptpostgebäude an der rue du Montblanc in Genf Fr. 137,000.

Für die im laufenden Jahre zu deckenden Ausgaben bedürfen wir vorstehender Beträge.

4. Ankauf der Liegenschaft Bourrit in Genf für die Postverwaltung Fr. 380,000 Gleichzeitig mit den unter 2 hiervor erwähnten Kreditbewilligungen haben Sie uns ermächtigt, das an das alte Postgebäude an der rue du Stand in Genf anstossende Haus Bourrit anzukaufen.

Nach äußerst langwierigen Unterhandlungen hat das Postdepartement unterm 10. Juli 1905 mit der Erbschaft Bourrit einen verläufigen Kaufvertrag über das Gebäude Nr. 10 am Quai de la Poste in Genf abgeschlossen, nach dessen Bestimmungen der Kaufpreis vor dem 31. März 1906 zu entrichten ist.

Mit Rücksicht auf das mutmaßliche Defizit haben wir davon Umgang genommen, einen bezüglichen Posten in das nächstjährige Budget aufzunehmen, sondern beantragen, angesichts des zu erwartenden günstigen Rechnungsergebnisses für das laufende Jahr die Kaufsumrne · von Fr. 360,000 samt Fr. 20,000 für Handänderungsgebühren und Stipulationskosten aus der Rechnung pro 1905 zu bestreiten.

d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden · Fr. 5800 Baracke im Hofe des Polytechnikums in Zürich Fr. 5800 Infolge Vermehrung der Schränke in den Sälen der geologischen Sammlung über dem Vestibüle des Polytechnikums in Zürich traten Senkungen der Böden zu Tage, welche eine möglichst baldige Entlastung der Säle und die Dislozierung eines Teiles der Schränke in provisorisch zu errichtende Lokale notwendig machten.

Da im Gebäude kein Raum zur Verfügung stand, blieb nichts anderes übrig, als im nördlichen Hofe des Polytechnikums zur provisorischen Unterbringung eines Teiles der geologischen Sammlung eine geräumige Baracke zu erstellen mit einem Kostenaufwand von Fr. 5800.

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V. Strassen- und Wasserbauten

Fr. 5157

b. Wasserbauten Fr. 5157 1. Erweiterung des Hydrantennetzes bei den Militäranstalten in Thun Fr. 3757 Für die Vergrößerung der Kaliber der Hydrantenleitungen: und die successive Ausdehnung derselben auf das ganze Areal der Militäranstalten in Thun haben Sie im Budget pro 1902 einen ersten Betrag .von Fr. 30,000 und pro 1903 einen solchen von Fr. 12.000, zusammen Fr. 42,000 bewilligt.

Infolge der etwas weitern Ausdehnung der Hydrantenanlage, als ursprünglich vorgesehen, wird nun diese Summe laut der Abrechnung über die betreffenden Arbeiten um Fr. 3757.29 überschritten, so daß wir genötigt sind, zur Deckung der Mehrausgaben, um Bewilligung eines bezüglichen Nachtragskredites einzukommen.

2. Qtiellenfassungen am Kirchberg in Andermatt und in Göschenen Fr. 1400 In der Friedenskaserne Altkirch 'und in der Bühlkaserne in Andermatt hatte sich Wassermangel eingestellt, was Veranlassung gab, die Quellenfassungen am Kirchberg und die Zuleitungen zu diesen Kasernen genau zu untersuchen, um den eingetretenen Übelständen abzuhelfen. Es hat sich hierbei gezeigt, daß sowohl im obersten Teil der Leitung der Hauptquelle ala bei den Leitungen der übrigen kleinern Quellen Drainierröhren zu wenig sorgfältig gelegt waren und daher viel Wasser verloren ging. Auch war ein zu kleiner Schacht verstopft und mußte durch einen größern ersetzt werden. Gleichzeitig mußten am Wasserreservoir in den Felsen oberhalb der Armeemagazine in Göschenen Instandstellungsarbeiten ausgeführt werden, für die der ordentliche Kredit für Unterhalt von Wasserleitungen nicht, ausreicht. Wir bedürfen zur Bestreitung der daherigen Kosten Fr. 1400.

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung Fr. 500 Magazine an der Spitalackerstraße Nr. 7t! (Sanitätsdepot;) Fr. 500' Infolge Kündigung der Lokale im alten Zähringerhof am Waisenhausplatz in Bern auf 1. Mai 1905 mußte auch das eid-

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genössische Sanitätsdepot, welches mit ändern Verwaltungsuweigen im genannten Gebäude untergebracht war. verlegt werden. Es fanden sich hierfür geeignete Magazinräumlichkeiten im Gebäude Nr. 76 an der Spitalackerstraße auf dein Beundenfeld.

Die Kosten für Reinigung, Material, Heizung und Beleuchtung für das Sanitätsdepot, welche vordem im Kredit für den Hausdienst im altea Zähringerhof Inbegriffen waren, werden sich für die neuen Lokale bis auf Fr. 500 belaufen.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei Fr. 23,400 2. Justiz- und Auslieferungskosten

Fr. 2,500

Im lautenden Jahre sind vom Kanton Bern mehrere aus früheren Jahren stammende Forderungen von Gerichtskosten in Bundesstrafrechtsfäüen im Betrage von zirka Fr. 2500 geltend gemacht und von uns bezahlt worden. Zum Ersatz dieser nicht vorgesehenen Kosten sind wir genötigt, ein Nachtragskreditbegehren in gleicher Höhe zu stellen, um unsere ordentlichen Ausgaben für den Rest des Jahres bestreiton zu können.

5. Zentralpolizeibureau

Fr. 20,900

o. Buroaukosten Fr. 400 c. Druckarbeiten ^ 500 Das schweizerische Zentralpolizeibureau ist dieses Jahr zum ersten Mal mit seinem vollen Arbeitspensum in Funktion getreten.

Infolgedessen konnton die Ansätze für Bureaukosten und Druckarboiten nicht zum voraus genau berechnet werden und haben sich die budgétierten Summen von Fr. 900 für die erstgenannte Rubrik, sowie von Fr. 1400 für Druckarbeiten als unzureichend erwiesen. Wir ersuchen Sie daher um Bewilligung der oben ausgesetzten Nachtragskredite.

e. Herausgabe des Schweiz. Polizeianzeigers . Fr. 20,000 Am 1. Januar 1905 hat das schweizerische Zentralpolizeibureau die Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers übernommen. Zur Deckung der Kosten dieses täglich in deutscher und französischer Sprache erscheinenden Blattes wurde vom

65 Bundesrat dem genannten Bureau ein vorläufiger Kredit von Fr. 30,000 eröffnet unter dem Vorbehalt, daß am Ende des Jahres für die dem Bunde zur Last fallenden effektiven Kosten ein Nachtragskreditbegehren bei den eidgenössischen Räten einzureichen sei. Bis zum 1. Oktober abbin wurden für Druck und Spedition des Polizeianzeigers Fr. 22,360. 23 verausgabt. An Abonnementsgebühren sind Fr. 11,148 eingegangen und als Rückvergütung der eidgenössischen Staatskasse abgeliefert worden. Es bleiben somit ungedeckt Fr. 11,212. 23, wozu noch die Kosten für das IV. Quartal, Druck und Spedition des Blattes, nebst Herstellung des Registers für das II. Semester in der Höhe von ungefähr Fr. 9000 hinzutreten. Gestützt auf vorstehendes beantragen wir die Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 20,000.

IT. Versicherungswesen

Fr. 1500

3. Bericht des Versicherungsamts

Fr. 1500

Der vorgesehene Kredit erwies sich sowohl mit Rücksicht .auf den Umfang des Berichts, als auch infolge der zahlreich eingegangenen Bestellungen auf denselben als zu klein. Der Mehrausgabe steht eine Mehreinnahme des Versicherungsamts, die sich für das laufende Jahr aus den Konzessionsgebühren und aus dem Erlös der Berichte ergeben wird, entgegen.

D. Militärdepartement.

I. Ter waltung.

A, Verwaltungspersonal

Fr. 7870

3. Abteilung für Infanterie

Fr. 270

h. Reisekosten

Fr. 270

Eine Reise, welche der Oberinstruktor der Infanterie -- Abteilungschef ad intérim -- zum Studium der Maschinengewehrfrage ins Ausland machen mußte, verursachte eine außerordentliche Inanspruchnahme obenstehenden Kredites. Das Mehrbedürfnis beläuft sich auf Fr. 268.30, zu dessen Deckung ,,wir um die Bewilligung eines Nachtragskredites einkommen.

Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. VI.

5

66 6. Abteüung für Genie b. Geniebureau: 5. Bureaukosten ti. Reisekosten. *.

Fr. 400

.

Fr. 300 100 fl Fr. 400

Ad 5. Der ohnehin sehr knapp bemessene Kredit musste dieses Jahr in außergewöhnlicher Weise in Anspruch genommen werden, und zwar u. a. infolge Erstellung eines Haustelephons vom 2. Stock in das Tiefparterre des Bundeshauses Ostbau. Um auszukommen, bedürfen wir daher eines Nachtragskredites von Fr. 300.

Ad 6. Der Kredit ist beinahe aufgebraucht. Es stehen noch einige Dienstreisen in Aussicht, die nun aus einem Supplementarkredit bestritten werden müssen. Wir veranschlagen denselben auf Fr. 100.

7. Abteilung für Sanität b. Bureau des Oberfeldarztes 5. Reisekosten

Fr. J2200 Fr.

200

Fr. 200

Infolge Hinscheidens des Oberinstruktors der Sanitätstruppen im Mai 1905 hat sich der Oberfeldarzt bis auf weiteres persönlich mit der Leitung der Instruktion der Sanitätstruppcn zu befassen und zu diesem Zwecke öfters dem Unterricht auf den verschiedenen Waffenplätzen beizuwohnen.

Eine angemessene Erhöhung des Reisekredites des Oberfeldarztes ist daher bereits für das laufende Jahr erforderlich.

c. Abteilung für Militärversicherung B. Bureaukosten

Fr. 2000 Fr. 2000

Wir waren gezwungen, der Militärversicherung eine Kreditüberschreitung zu bewilligen, für die wir hiermit um nachträgliche Genehmigung nachsuchen. Der Grund hiervon liegt in der chronisch gewordenen Notwendigkeit, Aushülfspersonal heranzuziehen.

Zur teils ständigen, teils zeitweiligen Verwendung von Hült'spersonal ist das Bureau der Militärversicherung gezwungen, weil das ordentliche Personal zur Bewältigung der unaufhaltsam sich mehrenden Geschäfte ungenügend ist. Die Inanspruchnahme der

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Militär-Versicherung ist in beständiger Zunahme begriffen; auf Anfang Oktober beträgt die Zahl der Ansprecher bereits 300 mehr als in der nämlichen vorjährigen Periode. Dazu kommt noch der Umstand, daß infolge eines durch Reklamationen veranlaßten neuen Verfahrens, wonach die Zahlungsbelege (zirka 12,000 Stück jährlich) durch die Post quittiert werden und nicht mehr anticipando durch die Versicherten selbst, jedes dieser Belege doppelt ausgefertigt werden muß, eines zur Quittierung durch die Post, das andere als Zahlungsavis zu handen des Versicherten.

Endlich kommt noch dazu, daß sozusagen alle Wiederholungskurse eines Dienstjahres auf einen Zeitraum von 5--6 Wochen zusammengedrängt werden; die dadurch bedingte Häufung von Erkrankungen und Verletzungen veranlaßt dann ihrerseits wieder eine gewaltige Stauung im Betriebe der Müitärversicherung.

12. Verwaltung der Militärrechtspfleye

Fr. -2000

c. Arrestantenverpflegung

Fr. 2000

Im Jahre 1904 betrug die Ausgabe für Arrestantenverpflegung Fr. 28,502. 65. Bei einer gleich hohen Ausgabe würde der Kredit pro 1905 um Fr. 502.65 überschritten; wenn wir für den Mehrbedarf pro 1905 trotzdem Fr. 2000 verlangen, so geschieht dies, weil die Zahl der Verpflegungstage stetig zunimmt.

Aus diesem Grunde haben wir auch in unserem Entwurf zum Budget pro 1906 den Kreditansatz von Fr. 28,000 auf Fr. 30,000 erhöht.

14. Inspektionen a. Truppeninspektionen

Fr. 3000 Fr. 3000

Den Divisionskommandanten ist gestattet worden, unter Beiziehung eines Adjutanten oder eines ändern Offiziers ihres Stabes die Unterrichtskurse aller Truppengattungen ihrer Division jederzeit zu besuchen. Den Armeekorps- und Divisionskommandanten, sowie den übrigen Truppenkommandanten, wurde im fernem bewilligt, sich auch bei den Inspektionen von Rekrutenschulen und Spezialkursen von einem Adjutanten oder einem ändern Offizier ihres Stabes begleiten zu lassen.

Die hieraus resultierende Mehrausgabe konnte bei der Budgetaufstellung pro 1905 nicht berücksichtigt werden, weshalb wir die Gewährung eines Nachtragskredites nachsuchen müssen.

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C. Unterricht

Fr. 171,500

1. Aushebung

Fr.

21,500

Im Jahre 1905 haben wir die Prüfung über die physische.

Leistungsfähigkeit auf alle Stellungspflichtigen ausgedehnt. Die Mehrkosten, welche wir auf Fr. 20,000 veranschlagen und die wir bei der Budgetaufstellung pro 1905 nicht berücksichtigen konnten, müssen durch einen Supplementarkredit gedeckt werden.

Sodann bewilligten wir dem Herrn Major Dr. Schultheß in Zürich einen Beitrag von Fr. 1500 an die Kosten seiner Studien über Herzkrankheiten bei der Aushebung und Ausmusterung der Schweiz.

Armee in den Jahren 1875/1904.

3. Wiederholungskurse

Fr. 150,000

ii. Extrakosten für die Übungen zusammengesetzter Trupperikörper Fr. 150,000 Dieser Kredit ist bestimmt zur Deckung der Ausgaben des Armeekorps-Stabes, inklusive derjenigen für die Manöverleitung, die Schiedsrichter, die fremdländischen Offiziere, den Stab des Departementschefs und den Stab der Manöverdivision, sowie für die Kosten des Kulturschadens.

Der Gesamtkredit beträgt Fr. 200,000 Nach den Rechnungsergebnissen früherer Jahre werden sieh die Kosten für die Stäbe auf zirka . ,, 100,000 belaufen, so dass noch Fr. 100,000 für den Kulturschaden verbleiben.

Infolge der überaus großen Ausdehnung des Manövergebietes im bestkultivierten Landesteil, sowie namentlich wegen des außergewöhnlich günstigen Standes des Herbstgrases wird dieser Betrag bei weitem nicht ausreichen.

Genaue!!Angaben über die Höhe des Schadens können zurzeit nicht gemacht werden, weil die Abschätzungen noch nicht beendet sind. Immerhin schätzt der Feldkommissär des H. Armeekorps die Gesamtschadenssumme auf zirka Fr. 250,000 oder auf Fr. 150,000 höher als der vorhandene Kredit; für letzteren Betrag sind wir daher genötigt, ein Nachtragskreditbegehren einzureichen.

Auf einigen Abteilungen der Rekrutenschulen, der Wioderholungskurse und der Cadreskurse werden infolge höherer Mantisehaftsbeständc und höherer Einheitspreise Kreditüberschreitungeti

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vorkommen. Gegenwärtig lassen sich die Überschreitungen nicht mit Zuverlässigkeit berechnen, weil viele Komptabilitäten noch nicht eingeliefert sind und anderseits über die noch stattfindenden Kurse zurzeit keine Berechnungen angestellt werden können. Voraussichtlich werden die Überschreitungen durch sich ergebende Restanzen auf anderen Abteilungen, des Kredites ,,Unterricht" ausgeglichen werden; wir verzichten daher auf die Einreichung weiterer Nachtragskreditbegehren.

Die Überschreitungen sowohl als auch die Restanzen werden wir in gewohnter Weise im Berichte zur Staatsrechnung pro 1905 einläßlich begründen.

D. Bekleidung

Fr. 29,964

I. Entschädigungen für Rekrutenausrüstung 2. K a v a l l e r i e : 42 Mann à Fr. 183.90

. . . . '

4. G e n i e t r u p p e n : 32 Mann à Fr. 160 5. S a n i t ä t s t r u p p e n : 24 Mann à 150. 15 7. F e s t u n g s t r u p p e n : 23 Mann à Fr. 152. 90

. . Fr. -19,964 Fr. ' 7724 ,,

5120

,,

3604

,, 3516 Fr. 19,964 Entsprechend den obgenannten Zahlen wurden bei der Kavallerie, dem Genie, der Sanität und der Festungsartillerie mehr Rekruten ausgerüstet, als bei der Budgetaufstellung vorgesehen war. Die Mehrausgabe von Fr. 19,964 wird jedoch durch Kreditrestanzen in den Rubriken Infanterie, Artillerie und Verwaltung ausgeglichen, so daß der Gesamtkredit D. I. nicht überschritten wird.

IV. Ersatzausrüstimg

Fr. 10,000

Dieser Budgetposten läßt sich nicht berechnen, sondern muß jeweilen geschätzt werden, zu einer Zeit, da die Abrechnung des Vorjahres noch nicht übersehen werden kann und bloß diejenige des vorletzten Jahres vorliegt. Die Ausgaben des Jahres 1903, welche für das Budget des Jahres 1905 als Basis dienen mußten,

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beliefen sich auf Fr. 171,766. 99, so daß die pro 1905 eingestellte Summe von Fr. 184,000 der Schätzung nach hätte ausreichen sollen. Die Abrechnung pro 1904 ergibt nun aber Fr. 192,000 (nicht inbegriffen eine einmalige Ausgabe von zirka Fr. 13,000 für die Supplementar-Ausriistung von Offiziersordonnanaen) und es ist zu erwarten, daß die Auslagen im Jahre 1905 nicht darunter bleiben werden.

Wir beantragen die Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 10,000.

G. Kavalleriepferde

Fr. 37,500

2. Kavallerie-Remontendepot

Fr. 30,000

a. Verwaltungskosten, 10. Hülfspersonal (Wärter) Fr. 10,000 c. Fourage ,, 20,000 Fr. 30,000 Ad a. Infolge Erhöhung der Rekrutenzahl und des größeren Bedarfes an Ersatzpferden mußte die Zahl der pro 1905 einzukaufenden Pferde um zirka 100 Stück vermehrt werden. Dadurch werden die Pferdetage im Kavallerie-Remontendepot um ungefähr 16,000 Tage erhöht, was à 60 Rappen per Tag eine Mehrausgabe von rund Fr. 10,000 ausmacht.

Ad c. Durch die Erhöhung der pro. 1905 anzukaufenden Pferdezahl um zirka 100 Stück wird auch der Bedarf an Fourage im Depot entsprechend höher. Wir berechnen 16,000 Pferdetage à Fr. 1. 30 = Fr. 20,800, oder rund Fr. 20,000.

3. Remo.ntenkurse

Fr. 7500

Schon seit einer Reihe von Jahren fanden die KavallerieRekrutenschulen in den Militärstallungen in Aarau nicht mehr Platz ; in der zweiten Schulperiode mußten im Kasernenhof Stallzelte aufgestellt und ein Stall in einem Materialschuppen des Zeughauses eingerichtet werden.

Aber auch mit diesem Notbehelf ist nicht mehr zu rechnen, weil einerseits der Materialschuppen nicht mehr benutzt werden darf und anderseits der Pferdebestand des Remontenkurses II von 1906 an 20 bis 30 Pferde mehr zählen wird.

71 Um diesem dringenden Übelstande abzuhelfen, will der Kanton Aargau einen provisorischen Stallschuppen mit 84 Ständen erstellen, insofern der Bund zur Übernahme der Hälfte der Baukosten sich bereit erklären würde. Die Baukosten betragen Fr. 15,000.

Da, dieser Stallschuppen nur provisorischen Charakter hat und später wieder abgebrochen wird, so können wir auf dieses Bauobjekt den zur Zeit bestehenden Waffenplatzvertrag nicht anwenden, weil die in diesem Vertrage vorgesehenen Amortisationsquoten für bleibende Neubauten nicht zur Anwendung gelangen können.

Gestützt hierauf und angesichts des Umstandes, daß der Kanton Aargau ein generelles Projekt für eine umfassende Erweiterung und Verbesserung der Militäranstalten in Aarau aufstellen läßt, glauben wir Ihnen den Beitrag an die Erstellung dieser provisorischen Baute empfehlen zu dürfen.

H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine Fr. 31,000 1. Beiträge an freiwillige Vereine b. Pontonierfahrvereine

Fr.

600

Fr.

600

Im Laufe dieses Jahres sind einige neue Fahrvereine (mit zirka 100 Aktivmitgliedern) entstanden, die Anspruch auf die Bundessubvention haben. Da diese Erhöhung im ordentlichen Budget nicht vorgesehen war, müssen wir den obenstehenden Nachtragskredit nachsuchen.

2. Mindererlös auf den scharfen Kaliber 7,5 mm

Gewehrpatronen, Fr. 28,000

Der diesjährige Verbrauch von scharfen Gewehrpatronen durch das freiwillige Schießwesen, wird voraussichtlich die für den Voranschlag angenommene Zahl von 18 Millionen Patronen um zirka 800,000 Stück übersteigen.

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Die Preisdifferenz auf diesem Mehrverbrauch beträgt: 800,000 Patronen à Fr. 90 Atikauf und Fr. 50 Verkauf = Fr. 40 per tausend Patronen . . . Fr. 32,000 Hiervon kommt in Abzug: Die von den Munitionsfabriken zu leistende Vergütung für beim Umpacken dieser Patronen aus Ordonnanzpaketen à 60 Stück in Pakete à 10 Stück für das freiwillige Schießwesen disponibel gewordenes Packmaterial à Fr. 5 per tausend Patronen Fr. 4000 wie oben Fr. 28,000 4. Provision an die MitnitionsverMufer

. . . . Fr.

2400

Für den oben angenommenen Mehrverbrauch von 800,000 scharfen Gewehrpatronen à Fr. 3 Verkaufsprovision per tausend Patronen, sollte diese Rubrik um Fr. 2400 höher dotiert werden.

J. Kriegsmaterial

Fr. 74,400

2. Neuanschaffungen

J^Zl'000

e. Genie.

11. Versuche mit drahtloser Télégraphie . . . Fr. 72,000 Die hohe Wichtigkeit der drahtlosen Télégraphie zu Militärzwecken und namentlich die großen Vorteile, welche von derselben für die Verteidigung unseres Landes erwartet werden dürfen, veranlaßten unser Militärdepartement, die Fortschritte der Technik in diesem neuen Zweige des Signaldienstwesens schon seit Jahren zu verfolgen. Die drahtlose Télégraphie fand aber anfänglich nur auf dem Meere praktische Anwendung; für dus Festland waren Schwierigkeiten vorhanden, die erst infolge einer Reihe von Versuchen überwunden werden konnten. Diese im Auslande vorgenommenen Versuche sollen nun, wie uns von einer Gesellschaft für drahtlose Télégraphie mitgeteilt wurde und wie aus Berichterstattungen des ostasiatischen Krieges entnommen werden konnte, zu einem Ziele geführt haben. Von den im Auslande, meistens in weniger gebirgigem Terrain, gemachten Anwendungen konnten wir nicht ohne weiteres den Schluß ziehen, daß die drahtlose Télégraphie auch bei uns, wo dieselbe namentlich in den Bergen und zur Verbindung unserer hochgelegenen Festungen mit dem Flachlande große Dienste leisten könnte, gut funktionieren werde. Es ist somit der Moment gekommen, wo

n wir selbst eingreifen und weitere Versuche im eigenen Lande vornehmen müssen.

Wir haben uns mit einer der bekanntesten Gesellschaften für drahtlose Télégraphie in Beziehung gesetzt und dieselbe veranlassen können, uns zu diesen Versuchen Hand zu bieten. Dieselbe stellt uns dafür die nötigen Stationsapparate, sowie einen Fachmann zur Disposition, allerdings unter der Bedingung, daß bei gutem Funktionieren der Apparate diese Versuchsobjekte von der Eidgenossenschaft käuflich erworben würden und die der Gesellschaft durch die Versuche erwachsenen Unkosten ihr zurückvergütet würden. Es bezieht sich dies namentlich auf zwei tragbare Stationen für kürzere Distanzen, zwei fahrbare Stationen für Distanzen bis auf zirka 25 km. und für zwei feste Stationen für größere Distanzen von 50 bis 100 km., wobei das Vorhandensein größerer Terrainerhebungen und von ganzen Bergketten zwischen zwei Stationen nicht hindernd sein soll.

Für die tragbaren und fahrbaren Stationen bedarf es keiner baulichen Einrichtungen, wohl aber für die Installation der festen Stationen. Wir haben, um nicht wieder ein Jahr für diese hochwichtigen Vorstudien zu verlieren, unser Militärdepartement ermächtigt, die ersten Versuche mit drahtloser Télégraphie zu veranlassen, in der Meinung, daß seinerzeit bei den eidgenössischen Räten nachträglich um Bewilligung des erforderlichen Nachtragskredites einzukommen sei.

Die Kosten der baulichen Installationen für die Versuche wurden anfanglich auf zirka Fr. 35,000 geschätzt. Während die Bauten schon im Gange waren, sandte aber die Gesellschaft für drahtlose Télégraphie ein neues Programm ein. das viel größere Stationsgebäude vorsah, als anfangs von ihr angenommen worden war, indem bei unsern Gebirgsverhältnissen ein Teil derjenigen Stationsinstallationen, die sonst im Freien belassen werden können, bei uns auch unter Dach verbracht werden müsse. Hierzu kamen ungünstiger Baugrund, hohe Material- und Arbeitspreise für die 1600 m. und 2400 m. über Meer liegenden Stationen, große Transportkosten und der Umstand, daß bei vorgerückterer Jahreszeit gebaut werden mußte, so daß für die baulichen Installationen und für die Versuche, soweit heute berechnet werden kann, ein Kredit von Fr. 72,000 nötig ist, Wir stellen somit das Gesuch, Sie möchten die bis heute von uns getroffenen Anordnungen nachträglich gutheißen und unserm Militärdepartemente den Nachtragskredit von Fr. 72,000 für Versuche mit drahtloser Télégraphie bewilligen.

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Für weiteres verweisen wir auf die den Kommissionen der eidgenössischen Räte zur Disposition gehaltenen Akten.

4. Festungsmaterial

Fr. 2400

b. St. Maurice: 4. Verbesserung an bestehendem Material

Fr. 2400

Für das Ausfüttern mit Blech von 519 Infanteriernunitionskisten der Schulmunition der Befestigungen von St. Maurice müssen wir einen Nachtragskredit von Fr. 2400 verlangen.

K. Militäranstalten und Festungswerke . . . Fr. 680 I. Militäranstalten : b. Feuerwehr : 1. Thun 2. Altdorf

Fr. 250 .430 Fr. 680

Ad 1. Infolge der Arbeiten für die Neubewaffriung der Artillerie mußten die Anlagen der Militäretablissemente bedeutend erweitert werden ; auch mußte die Konstruktionswerkstätte große Holzvorräte anschaffen.

Zum Schütze der Neuaniagen mußten neue Hydrantenkästchen angelegt und ausgerüstet, sowie das Schlauchmaterial vermehrt werden.

Diese einmalige und außerordentliche Ausgabe kann nicht aus dem laufenden Kredit bestritten werden, weshalb wir zur Stellung eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 250 genötigt sind.

Ad 2. Wie für die Militäretablissemente in Thua, so mußte auch für die Munitionsfabrik in Altdorf eine Fabrikfeuerwehr organisiert werden. Die Übungen finden außerhalb der Arbeitszeit statt, und für diese Dienstleistung müssen die dazu kommandierten Mannschaften besoldet werden.

Die Besoldung beträgt pro Jahr Fr. 430 ; für das Jahr 1905 muß die Ausgabe aus einem Nachtragskredit getilgt werden, da der ordentliche Kredit hierzu nicht ausreicht.

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L. Befestigungen

Fr. .500 a. St. Gotthard.

II. Bewachung: d. Krankenverpflegung

Fr. 500

Zu Anfang dieses Jahres kamen bei den Sicherheitswachen Airolo und Andermatt sehr zahlreiche Influerizaerkrankungen vor.

Die hierdurch entstandenen außerordentlichen Ausgaben von zirka Fr. 500 vermag der budgetierte Kreditposten ,,Krankenverpflegung" nicht zu bestreiten, weshalb wir hiermit um Erhöhung dieses Postens «m Fr. 500 ersuchen.

M. Landestopographie 3. Provisionen für den Kartenverkauf

Fr. 2000 Fr. 2000

Der Kartenverkauf des Jahres 1905, budgetiert zu Fr. 70,000, wird voraussichtlich Fr. 8000 mehr eintragen, was eine entsprechende Erhöhung der Provisionen von 25 °/o = Fr. 2000 zur Folge hat.

0. Kommissionen und Experten

Fr. 13,500

Die Konferenz zur Beratung des Entwurfes einer neuen Militärorganisation hatte eine außerordentliche Inanspruchnahme des Kredites ,,Kommißionen und Experten" zur Folge, weshalb wir zur Einreichung eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 13,500 genötigt sind.

P. Druckkosten

Fr. 75,000

Der reduzierte Kredit von Fr. 110,000 reicht für die normalen Bedürfnisse nicht aus. Für das Jahr 1905 ist ein Nachtragskredit von Fr. 10,000 erforderlich. Dagegen werden 1905 für etwa Fr. 7000--8000 Drucksachen verkauft und auf der EinnaTimen-Rubrik 5, ,,Réglemente u. s. w.tl, vereinnahmt werden.

Für Druckarbeiten für die Generalstabsabteilung bedürfen wir sodann eines Kredites von Fr. 65,000 : zur Begründung dieser Ausgabe verweisen wir auf die Akten.

Der Gesamt-Nachtragskredit für Druckkosten beläuft sich pro 1905 somit auf Fr. 75,000.

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R. Verwaltungsspesen der Getreidevorräte . Fr. 22,862 Gemäß Vertrag vom 29. August 1904 hatten die Übernehmcr des Weizenurntausches 57,155 q. Alt-Weizen gegen Neu-Weizen der Ernte 1904 umzutauschen. Die von uns bezahlte Prämie betrug 40 Rappen per 100 kg.

Da die Magazinkosten bereits auf dem gewöhnlichen Kredit Ton Fr. 35,000 verrechnet werden, bleibt nur die Umtauschprämie zu decken.

Wir suchen hierfür um die Bewilligung eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 22,862 (57,155 q. à 40 Rappen per 100 kg.) nach.

T. Militärversicherung

Fr. 10,000

IV. Unvorhergesehenes Fr. 10,000 Wir sahen uns veranlaßt, eine Anzahl von Pensionsgesuchen, welche nach gesetzlichem Wortlaut keine Berücksichtigung finden konnten, aus Billigkeitsrücksichten durch Ausrichtung von Aversalentschädigungen zu erledigen. Da hierfür der Kredit HI der Militärversicherung nicht in Anspruch genommen werden kann, suchen wir hiermit um Bewilligung eines besonderen Kredites nach.

II. Pulver Verwaltung

Fr. 5870

D. Fabrikationskosten.

2. Fuhr- und Taglöhne 7. Zins des Betriebskapitals

Fr. 5300 ,, S70

Fr. 5870 Ad D 2. Die Frachten und Cauiionnagespesen der eingelaufenen Rohprodukte, welche früher durch die Rubrik ,,Materialanschaffungentt getragen worden sind, haben den Kreditposten außerordentlich stark belastet. Die bis Ende des Jahres noch eintreffenden Lieferungen, sowie notwendig werdende Pulverdislokationen, bedingen den verlangten Betrag zur Deckung der erwachsenden Transportauslagen.

Ad D 7. Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt laut Staatsrechnung pro 1904 Fr. 273,312.10 und der Zins hiervon a 31/« % Fr. 9565. 90 gegenüber dem im Budget pro 1905 eingestellten Betrag von Fr. 9000.

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IT. Konstruktionswerkstätte

Fr. 5000

B. Betrieb des Elektrizitätswerkes.

1. B e t r i e b s k o s t e n

Fr. 5000

Infolge Installierung elektrischer Lichtleitungen in Neubauten, die bei Aufstellung des Budgets pro 1905 nicht bekannt waren, wird eine Überschreitung der budgetierten Betriebskosten in obigem Betrage notwendig. Diesen Mehrausgaben stehen entsprechende Mehreinnahmen gegenüber.

TU. Munitionsfabrik Altdorf

Fr. 800

1. V e r w a l t u n g s k o s t e n : e. Reisekosten

Fr. 800

Die maschinellen Einrichtungen für die Fabrikation der 7,5 cm.

Stahlgranaten für das neue 7,s cm. Feldgeschütz, sowie die daherigen Rohmaterialbeschaffungen verursachten verschiedene Reisen ins Ausland, die bei Aufstellung des Budgets pro 1905 nicht vorgesehen werden konnten. Wir sehen uns daher genötigt, für die den Budgetansate überschreitenden Kosten um einen Nachtragskredit nachzusuchen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung

Fr. 1100

I. Finanzbureau

Fr.

500

. Fr.

500

». Kommissionen und Experten, Reisekosten

.

Infolge einer außerordentlichen Expertise erweist sich der Budgetansatz als ungenügend, und wir bedürfen deshalb eines Nachtragskredites in obigem Betrage.

VII. Liegenschaften

Fr. 600

C. W a f f e n p l a t z in F r a u e n f e l d .

4. Aufforstungsarbeiten, Säuberung der Kulturen, Unterhalt der Waldwege und Verschiedenes Fr. 600 Die Entwicklung des Artillerie-Schießwesens erfordert, daß auf den Schießplätzen auch das Beschießen von auf Anhöhen

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befindlichen und vom vorderen, oberen Rand derselben mehr oder weniger rückwärts aufgestellten bezw. mehr oder weniger durch deren Crête verdeckten Zielen geübt werden könne.

Auf den Schießplätzen Bière und Thun können obigen Anforderungen ziemlich entsprechende Zielaufstellungen vorgenommen werden ; auf dem WafFenplatz Frauenfeld wäre es möglich, dies mit verhältnismäßig geringen Kosten ebenfalls zu erreichen, und zwar durch Ausroden (Ausstocken) einer mit Nieder- (Busch-) Holz besetzten Parzelle. Diese Parzelle wurde bisanhin schon zu Zielaufstellungen benutzt, nur mußten die Ziele, wegen der Bewachsung, in nicht immer zweckentsprechender Weise auf dem vordersten Rand aufgestellt werden.

Das Ausroden ist eine Arbeit, welche am zweckmäßigsten im Vorwinter (November und Anfang Dezember) ausgeführt wird, weil alsdann kein Laub mehr am Holz ist, die Arbeiter leichter zu finden sind und keine Störungen mehr durch Schießübungen stattfinden.

Um nun nicht noch ein Jahr länger warten zu müssen, wie es der Fall wäre, wenn das Begehreu auf dem ordentlichen Budgetwege eingereicht würde, sondern um schon bei den nächstjährigen, im Frühjahr beginnenden Schießübungen die besprocheneu Zielaufstellungen vornehmen zu können, haben wir auf das vom Oberinstruktor der Artillerie unterstützte Gesuch des Schießplatzkommandos Frauenfeld hin den dortigen Liegenschaftsverwalter ermächtigt, in den Monaten November und Dezember die benötigte Fläche im Halte von 50 bis 60 Aren ausroden zu lassen zum billigen Preis von Fr. 10 per Are.

Da diese Arbeit im ordentlichen Budget des Waffenplatzes nicht vorgesehen war, ist ein Nachtragskredit von Fr. 600 notwendig.

II. Zollverwaltung

Fr. 36,800

I. Gehalte

Fr. 13,800

b. Z o l l g e b i e t s d i r e k t i o n e n

Fr.

4. Gehülfen I. und II. ,Klasse

.

.

5,400

Fr. 5400

Im Laufe des Jahres hat den Zolldirektionen in Chur uud Lugano je ein weiterer Gehülfe zugeteilt werden müssen. Es waren dies ältere Beamte, deren Besoldung bereits Fr. 3600

19 bezw. Fr. 3800 beträgt. Da der Kredit auf dieser Rubrik ziemlich knapp bemessen war, muß ein Nachtragskredit in obigem Betrage verlangt werden.

d. B e s o l d u n g s n a c h g e n ü s s e

Fr. 8400

Da der im Voranschlag von 1905 vorgesehene Kredit von Fr. 50,000 Anfang November bereits erschöpft war, so sehen wir uns veranlaßt, ein Nachtragskreditbegehren im obigen Betrage zu stellen, um bei allfällig noch vorkommenden Todesfällen den üblichen Besoldungsnachgenuß entrichten zu können.

II. Reisekosten und Expertisen

Fr. 13,000

Das laufende Jahr kann mit Rücksicht auf das Inkrafttreten des neuen Zolltarifes am 1. Januar 1906 als ein abnormales bezeichnet werden.

Der im Voranschlag vorgesehene Kredit von Fr. 24,000 war irn Monat September bereits überschritten.

Anfang August wurde der Oberzolldirektor in einer Spezialmission nach Griechenland und der Türkei delegiert, um an Ort und Stelle die Frage der Zollbehandlung der griechischen Trockenbeer- und Süßweine zu studieren. Die Kosten dieser unvorhergesehenen Reise hätten den ordentlichen Budgetkredit nicht erschöpft; die Überschreitung desselben ist auf folgende Umstände zurückzuführen : 1. Es hat sich im Verlaufe des Jahres als unumgänglich notwendig herausgestellt, behufs Belehrung über die neuen Zolltarifvorschriften Konferenzen von Zollbeamten gebietsweise zusammenzuberufen. Die erste dieser Konferenzen fand im Frühjahr statt; an derselben nahmen jeweilen Teil: Der Gebietsdirektor und sein Stellvertreter, sämtliche Zollamtsvorstände und Einnehmer der Hauptzollämter und alle Zollkontrolleure. Bei Anlaß dieser Zusammenkunft waren noch keine typischen Muster zur Stelle; es ist daher eine zweite Konferenz in Aussicht genommen, da es nur an Hand von Mustern möglich ist, das Zollpersonal über die richtige Anwendung des Tarifes gehörig zu belehren. Die Kosten werden sich auf annähernd Fr. 10,000 beziffern; diese Summe wird dadurch mehr als ausgeglichen, daß infolge dieser Konferenzen eine einheitliche und korrekte Anwendung der neuen Zolltarif Vorschriften zu erwarten ist.

80

2. Behufs Aufstellung der neuen Tarifentscheide und Anpassung derselben an die einzelnen Positionen des neuen Tarifes waren Konferenzen mit den 3 großen Interessenverbänden resp.

in besonderen Fällen mit den Interessenten selbst notwendig.

3. Da der Veredlungsverkehr im neuen Zolltarifgesetz eine wesentliche Ausdehnung erfahren hat, wird es voraussichtlich notwendig sein, auch über diese Materie noch vor Schluß des Jahres Konferenzen abzuhalten. Aus diesen Gründen sehen wir uns veranlaßt, ein Nachtragskreditbegehren in der Höhe von Fr. 13,000 zu stellen.

IV. Mobiliar und Gerätschaften, Dienstkleidungen .

Fr. 10,000

2. Dienstkleidungen

Fr. 10,000

Wir hatten pro 1905 den gleichen Posten wie pro 1904 eingestellt, nämlich Fr. 150,000, in der Annahme, daß derselbe trotz Personal Vermehrung genügen werde. Im Jahre 1904 erfolgten die Neuanschaffungen für das Greuzwachtkorps als Übergangsperiode von dem früheren System (Bekleidungsentschädigung) aum jetzigen (Lieferung durch die Verwaltung) n a c h B e d a r f , während pro 1905. die Bestimmungen des neuen Grenzwachtreglements in Anwendung kamen. Die mutmaßlichen Ausgaben bis Ende Jahres werden sich auf zirka Fr. 160,000 (1904: Fr. 154,699. 55) belaufen, so daß wir genötigt sind, ein Nachtragskreditbegehren von Fr. 10,000 stellen zu müssen.

P. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel

Fr. 20,300

A, Handelsabteilung.

5. Handelsamtsblatt

Fr. 8300

Besoldungen

Fr. 3500

Am 29. Juli ist der Abteilungssekretär für das Handelsamtsblatt gestorben. Wir haben seiner Witwe nach Maßgabe des

81 Bundesgesetzes betreffend die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten vom 2. Juli 1897 den Nachgenuß einer Jahreshesoldung von Fr. 6000 bewilligt. Die Geschäfte des Handelsamtsblattes werden von den bisherigen Beamten besorgt.

Druck und Spedition des Blattes Papier

Fr. 1000 ,, 3800

Die unerwartete Entwicklung des Blattes : öftere Ausgabe und erhöhte Auflage, infolge unvorhergesehenen Anwachsens des Publikationsstoffes und der Abonnemente, machen eine Mehr.ausgabe von Fr. 4800 notwendig, die indessen durch Mehreinnahmen voraussichtlich mehr als gedeckt werden dürfte.

8. Ausstellung in Mailand

Fr. 12,000

Wie schon in unserer Botschaft zum Budget für das Jahr 1906 erwähnt wird, hat die italienische Regierung die Schweiz tì ingeladen, sich offiziell an der internationalen Ausstellung zu beteiligen, die nächstes Jahr zur Feier der Eröffnung des Simplons in Mailand stattfinden wird. Wir haben am 14. Juli beschlossen, diese Einladung anzunehmen, Herrn Ständerat R. Sirnen in Minusio zum Generalkommissär, ernannt und der Abteilung Handel zur Bestreitung der ersten Unkosten des Generalkommissariates einen provisorischen Kredit von Fr. 6500 eröffnet.

Die Geschäfte des Generalkommissärs haben seither in einem Maße zugenommen, daß er sie nicht mehr allein besorgen kann.

Wir haben ihn daher am 7. November zur Anstellung eines Sekretärs ermächtigt. Ebenso hat es sich als notwendig erwiesen, in Mailand schon jetzt Räumlichkeiten zu mieten, um die Bureaux des Generalkommisariates provisorisch unterzubringen, bis dieselben im offiziellen schweizerischen Pavillon, der auf einem uns vom Exekutivkomitee der Ausstellung unentgeltlich zur Verfügung gestellten Platze gebaut wird, eingerichtet werden können. Außerdem waren besondere Experten beizuziehen, um die Beteiligung unserer Viehrassen, der Uhrenindustrie, der Bijouterie und verwandter Industrien an der Ausstellung zu organisieren. Die daherigen Auslagen konnten bei der Festsetzung des provisorischen Kredits nicht vorausgesehen werden, so daß dieser Kredit nun nicht ausreicht. Wir haben ihn deshalb um Fr. 5500, d. h. auf Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. VI.

6

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Fr. 12,000, erhöht und ersuchen Sie hiermit um Bewilligung eines Nachtragskredites in diesem Betrage.

Wir werden der Bundesversammlung in ihrer Dezembcrsession eine besondere Botschaft über die offizielle Beteiligung an der Ausstellung und die zur Deckung der Unkosten, welche die Eidgenossenschaft gemäß der bei analogen Anlässen befolgten Praxis übernehmen wird, nötigen Kredite vorlegen.

III. Landwirtschaft

Fr. 12,500

III. Stipendien

Fr.

500

Der im Voranschlag pro 1005 aufgenommene Kredit hat sich als ungenügend erwiesen. Eine genaue Berechnung der in einem Jahre benötigten Summe ist jeweilen nicht möglich, weil sich die Höhe und Zahl der eidgenössischen Stipendien auf die von den Kantonen zugesicherten Leistungen stützen, die in das Ermessen der betreffenden Behörden gestellt sind.

IX. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten : Fr. 11,200 C. Agrilailt/irchemiscJie Anstalt in Bern.

3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek 4. Betriebskosten

Fr. 1,500 ,, 8,500 Fr. 10,000

Wie wir in unserer Botschaft vom 10. Juni 1905 betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1905 (II. Serie) erwähnt haben, glaubten die agrikulturchemischen Anstalten Liebefeld-Bern und Lausanne die für die Durchführung der Feldversuche in ihrem Rayon benötigten Anschaffungen (Säcke filr Bodenproben, Düngersäcke, Drahtdreiecke, Säeschalen, Werkzeuge verschiedener Art, Ernte- und Mittelprobenwagen etc.) vorläufig aus dem ihnen pro 1905 zur Verfügung stehenden ordentlichen Kredite bestreiten zu können und erst dann mit einem Nachtragskreditbcgehreri einkommen zu sollen, wenn dieser hier-

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für nicht genügen sollte. Dieser Fall ist nun eingetreten und es bedarf deshalb die agrikulturchemische Anstalt Liebefeld eines Nachtragskredites für diese Anschaffungen von Fr 1500.

In bezug auf den verlangten Nachtragskredit von Fr. 8500 bemerken wir, daß 3 Assistenten, deren Besoldungsbetreffnisse unter den ^ Beamtenbesoldungena im Budget pro 1905 vorgesehen waren, seither die Anstalt verlassen haben. Die betreffenden Stellen werden einstweilen nur durch Hülfsassistenten besetzt, deren Entschädigungen aber laut den bestehenden Vorschriften aus dem Kredit ,,Betriebskosten" zu entrichten sind. Wäre die Inanspruchnahme der 3 unverwendet bleibenden Assistentenbesoldungen für die Löhnungen der Hülfsassistenten gestattet, so bedürften wir hier keines so hohen Nachtragskredites. Übrigens wird durch die Gewährung der beiden benötigten Nachtragskredite von zusammen Fr. 10,000 der ursprünglich bewilligte Gesamtkredit der Anstalt von Fri 69,810 höchstens um Fr. 3000 überschritten, indem sich auf ändern Unterrubriken Kreditrestanzen ergeben werden.

D. Agrikulturcliemische Anstalt in Lausanne.

3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek

Fr. 1200

Dieser Nachtragskredit ist notwendig, um die bereits oben sub C erwähnten Anschaffungen für die Durchführung der zahlreichen Feldversuche vollständig bestreiten und einige Apparate für das Laboratorium ankaufen zu können.

X. Eidgenössische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil Fr. 800 3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek

Fr. 800

Es hat sich herausgestellt, daß der im Budget 1905 aufgenommene Posten für die Beschaffung einer größern Anzahl von Apparaten für die Einrichtung des neuen Laboratoriumsgebäudes nicht ausreicht, weil mehrere Apparate zu den im Voranschlag angeführten Preisen nicht in richtiger Qualität erhältlich waren und weil andere Apparate, deren Anschaffung sich nachträglich als notwendig erwies, damals nicht berücksichtigt worden waren. Durch die Bewilligung dieses Nachtragskredites wird eine Mehrbelastung der Gesamtrechnung der Anstalt 1905 nicht herbei-

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geführt, weil auf der Unterrubrik ,,Betriebskosten11 eine mindestens eben so große Summe übrig bleibt, das ursprungliche Totalbudget von Fr. 80,000 mithin nicht überschritten wird.

G. Post- und Eisenbahndepartemeut.

I. Eisenbahnwesen Fr. 6200 II. Technische Abteilung d. 24 I. und II. Kontrollingenieure

Fr. 3000 . . . . Fr. 3000

Den Hinterlassenen eines am 30. September verstorbenen Kontrollingenieurs I. Klasse bewilligten wir den Nachgenuß einer Jahresbesoldung im Betrage von Fr. 5600.

Nach Abzug der Minderausgaben infolge zweier Vakanzen ist der Posten für Besoldungen der Kontrolliugenieure um Fr. 3000 zu erhöhen.

V. Bureaukosten 7». Unfallversicherung

Fr. 200 Fr. 200

Ein Kontrollingenieur begab sich im August auf Rechnung der Studienkommission für den elektrischen Bahnbetrieb zu einer Studienreise nach Nordamerika. Da die Kollektiv-Unfallversicherung in diesem Falle außer Kraft trat, mußte das Eisenbahndepartemont einen besondern Reiseversicherungsvertrag abschließen, was die Bezahlung einer Prämie im Betrage von Fr. 204. 45 notwendig machte. Zur Deckung dieser Kosten ist ein Nachtragskredit von Fr. 200 erforderlich.

VII. Prozesskosten

Fr. 3000

Im Laufe dieses Jahres kamen vor dem Bundesgerichte zwei Prozesse zur Entscheidung, in welchen der Bund Beklagter war.

Beide Klagen, sowohl diejenige der Association des porteurs de hons de jouissance J.-S., als diejenige der Berner-Oberland-Bahnen, wurden unter Kostenlblge abgewiesen ; zur Honorierung des Anwaltes des Bundes reichte aber die vom Gerichte dem Beklagten zugesprochene Entschädigung nicht aus, weshalb wir uns genötigt

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sehen, einen entsprechenden Betrag in das Nachtragsbudget einzustellen.

I I . Postverwaltung . . . . . . . . . F r . 187,000 Ili. Bureaukosten 1. Papier- und Druckkosten

Fr. 20,000 Fr. 20,000

Das Bundesgesetz betreffend den Postcheck- und Giroverkehr, welches die eidg. Räte am 6./16. Juni 1905 beschlossen haben, ist von uns, nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen war, auf den 1. Januar 1906 in Kraft erklärt worden und es wurde die Postverwaltung beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Vollziehung des neuen Gesetzes vom genannten Tage an zu treffen.

Damit der Postcheck- und Girodienst auf den 1. Januar 1906 beginnen kann, war es notwendig, die erforderlichen Formulare sofort festzustellen und den Bedarf für einige Monate in Druck zu geben. Die Poststellen, welche sich am Checkdienst zu beteiligen haben werden, sowie die Checkbureaux müssen schon im Laufe des Monats Dezember mit den notwendigen Formularen ausgerüstet werden. Ebenso müssen ihnen die einschlägigen Dienstinstruktionen so rechtzeitig zugestellt werden, daß sie dieselben vor dem Beginn des neuen Dienstes durchlesen und deren Vorschriften sich einprägen können. Es mussten in Druck gegeben werden: eine Instruktion für die Checkbureaux und eine solche für die Poststellen, sodann Einzahlungsscheine, Checkbücher, Auszahlungsscheine, Einzahlungs- und Auszahlungsrechnungen, Kontoblätter, Formulare zu Beitrittserklärungen und andere für den neuen Dienst unentbehrliche Drucksachen.

Die daherigen Kosten, die nicht aus dem ordentlichen Kredit bestritten werden können, belaufen sich auf rund Fr. 20,000. Durch Gewährung eines Nachtragskredites in diesem Betrage steigt der Gesamtkredit der Rubrik III von Fr. 1,130,000 auf Fr. 1,150,000 an.

VIII. Transportkosten

Fr. 57,000

Diese Rubrik zeigt in ihren Unterabteilungen folgende Ergebnisse :

86 Ausgaben Hutmassliche Mutmasdliche Tom Jannar bis Ausgaben vom Totalausgabe Budget 1805 September 1905 Okt.--Dez. 1905 im Jahr 1905

u. Fixe Kurszahlungen Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

auf Grundlage von Verträgen . . . . 3,664,779. -- 1,070,000 4,734,779.-- 4,665,000 b. Anteil der Postpferdehalter an den Reisendeneinnahmenbei einzelnen Kursen und Retourbeiwagen . . 65,775.09 17,000 82,775.09 90,000 c. Beiwagenlieferung', Extraposten u.aussergewöhnliche Transportkosten . . . . 806,413.26 137,500 943,913.26 1,000,000 d. Löhnungszulagen u.

Stellvertretungskosten f. d. Postülone 15,797. -- 227,000 242,797. -- 125,000 e. Vergütung für den Transport der Postpakete durch die Eisenbahnen : l.Regalpfl. Stücke . 67,040.39 15,400 82,440.39 95,000 2. Nichtregalpfl. St. . 1,238,872.44 521,600 1,760,472.44 1,800,000 /. Provisionen an Agenten für Einschreibung von Reisenden 1,884.65 400 2,284.65 3,000 g. Beleuchtung, Beheizung und Schmieren der Postwagen (ohne Bahnpostwagen) . .

5,091.55 15,000 20,091.55 22,000 Ä. Kosten des Fahrposttransportes und dos Postkursbetriebes im Ausland, sowie der Postbegleitung der Schiffsbureaux. . .

8,516.50 5,800 14,316.50 18,000 ». Beförderung v. Bahnpostwagen aiif Nebenbahnlinien . . . .

49,923.45 15,550 65,473.45 70,000 k. Beförderung des Postpersonals auf Nebenbahnlinien . . . .

88,721.55 11,400 100,121.55 105,000 Total 6,012,814.88 2,036,650 8,049,464.88 7,993,000 7,993,000. -- 56,464. 88 Es ergibt sich gegenüber dem ursprünglichen Budget eine Mehrausgabe in den Unterrubriken a und d, dagegen eine Minder-

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ausgäbe in den Unterrubriken b, c, e, f, g, h, i und 7c. Die Mehrausgaben werden voraussichtlich betragen . . Fr. 187,576. -- dagegen die Minderausgaben ,, 131,111,12 so daß sich die Notwendigkeit eines Nachtragskredites herausstellt von Fr. 56,464.88 oder von rund ,, 57,000. -- Wir begründen denselben wie folgt: Im Zeitpunkte der Aufstellung des Budgets für 1905 wurde vorausgesetzt, der durchgehende Postkursbetrieb auf der Simplonroute könne im Herbst 1905 aufhören, da alsdann die Bahn durch den Simplontunnel dem Verkehr übergeben sein werde.

Da nun diese Voraussetzung nicht eingetroffen ist, sondern der Postwagenbetrieb über den Simplonpaß bis Ende 1905 aufrecht erhalten werden muß, so müssen auch die betreffenden Kurszahlungen für das ganze Jahr ausgerichtet werden. Aus diesem Umstände und der' Tatsache, daß der Kredit für die Verbesserungen und Änderungen im Postkursbetrieb so wie so zu knapp bemessen war, um den daherigen dringenden Bedürfnissen genügen zu können, ergibt sich die Notwendigkeit eines Nachtragskredites von Fr. 70,000 für die Unterrubrik a ,,Fixe Kurszahlungen auf Grundlage von Verträgen". Dabei ist zu bemerken, daß die Ausgabe wieder zum Teil durch entsprechend höhere Einnahmen an Reisendentaxen gedeckt werden wird.

Die eidg. gesetzgebenden Räte, und zwar der Ständerat am 31. März und der Nationalrat am 1. Juli 1905, haben in der Behandlung des Traktandums betreffend die Lage der Postillone u. a. beschlossen, die Post Verwaltung solle den Postillonen vom 1. Januar 1905 an Löhnungszulagen bis zum Maximalbetrag von Fr. 240, den Postillonen mit 6 und mehr Dienstjahren solche im Maximalbetrag von Fr. 300 ausrichten. Bisher betrug der Maximalbetrag Fr. 160 und der Ansatz im Budget, unter der Rubrik Vili d mit Fr. 125,000 beruht auf den bisherigen Bestimmungen betreffend die Löhnungszulagen für die Postillone.

Mit Bericht vom 22. Mai 1903 (Bundesblatt 1903, Band III, Seite 230 u. f.) hatte der Bundesrat eine Erhöhung des Maximums der Löhmmgszulagen um Fr. 80 beantragt und die daraus sich ergebende wahrscheinliche Mehrausgabe für die Postkasse auf Fr. 80,000 per Jahr veranschlagt. Die gesetzgebenden Räte sind aber, wie wir soeben gesehen haben, noch weiter gegangen, indem sie für die Postillone mit 6 und mehr Dienstjahren den

88

Maximalbetrag der Löhnungszulage nicht nur auf Fr. 240, sondern auf Fr. 300 festsetzten.

Weil der Beschluß, wie erwähnt, auf den 1. Januar 1905 rückwirkend gemacht worden ist und der auf Grundlage der neuen Bestimmungen zu berechnende Mehraufwand an Löhuungszulagen ungefähr Fr. 118,000 ausmachen dürfte, so wird für die Unterrubrik d, ,,Löhnungszulagen und Stellvertretungskosten für die Postillone", ein Nachtragskredit in diesem Betrage erforderlich.

Da nun aber bei einigen ändern Unterrubriken der Hauptrubrik VIII voraussichtlich der budgetierte Ansatz nicht vollständig aufgebraucht werden wird und die daherigen Minderausgaben auf Fr. 131,000 veranschlagt werden dürfen und zur Deckung des Fehlbetrages bei a und d herbeigezogen werden, so kann der Nachtragskredit, der für die Hauptrubrik VIII voraussichtlich notwendig sein wird, auf Fr. 57,000 beschränkt werden.

XIV. Saldozahlungen und Ruckvergütungen.

4. Paketpostverkehr

.

.

Fr. 110,000 Fr. 110,000

Hier sind vermehrte Ausgaben zu verzeichnen, die bei der .Budgetaufstellung nicht vorausgesehen werden konnten. Sie betreffen die Verkehrszunahme mit den ,,Messageries anglo-suisses"1 in Basel, infolge des auf den 15. Dezember 1904 in Kraft getretenen Übereinkommens, sowie eine beschleunigte Rechnungsstellung seitens der österreichischen Postverwaltung, die bewirkt, daß 5 Quartale im Rechnungsjahr 1905 unterzubringen sind.

Diese beiden Faktoren machen es notwendig, um einen Nachtragskredit von Fr. 110,000 einzukommen wodurch der Gesamtkredit der Rubrik XIV von Fr. 980,000 auf Fr. 1,090,000 erhöht wird.

III. Telegraphenverwaltung

Fr. 18,000

(nebst Fr. 338,500 auf Rechnung des B a u k o n t o s ) .

I. Gehalte und Vergütungen.

D. Besoldungsaachgenilsse

Fr. 18,000

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Die vom Bundesrate bis Ende Oktober bewilligten Besoldungsnachgenüsse betragen im ganzen Fr. 38,865 Dazu kommen die Gehaltsnachgenüsse in den Monaten November und Dezember, für welche, gestützt auf die Ausgaben im gleichen Zeiträume des Vorjahres, in Aussicht zu nehmen sind . . . . ,, 9000 Mutmaßliche Gesamtausgabe pro 1905 . . . Fr. 47,865 oder rund ,, 48,000 Im Budget vorgesehener und von den eidgenössischen Räten bewilligter Kredit ,, 30,000 Erforderlicher Nachtragskredit somit . . . .

F r . 18,000

Die Ausgaben dieser Unterrubrik betrugen pro 1899 : Fr. 16,768, 1900: Fr. 25,164, 1901 : Fr. 28,159, 1902: Fr. 28,683, 1903: Fr. 20,595 und 1904: Fr. 23,997, so daß keine Veranlassung vorlag, für 1905 einen höhern als den ins Budget eingestellten Ansatz von Fr. 30,000 vorzusehen. Die ungewöhnlich große Ausgabe von Fr. 38,865 in den ersten 10 Monaten des laufenden Jahres erklärt sich dadurch, daß mehrere Nachgenüsse in höherem Betrage entrichtet werden mußten, worunter je ein Jahresgehalt des Direktors (Fr. 8000) und dessen Stellvertreters (Fr. 70003.

Die für die Hauptrubrik I, ,,Gehalte und Vergütungen"1, pro 1905 budgetierte Ausgabensumme von Fr. 4,585,300 wird auch nach Bewilligung der mutmaßlichen Mehrausgabe von Fr. 18,000 nicht überschritten werden. Es handelt sich im vorliegenden Falle somit lediglich um die Überschreitung des Kredites einer Unterrubrik.

V. Bau und Unterhalt der Linien.

Baukonto

Fr. 338,500

Im Budget pro 1905 ist für den Baukonto ein Vorschußkredit von Fr. 2,619,140 vorgesehen. Infolge der Änderung des ursprünglichen Bauprogramms für die Telephonlinie Lausanne-Brig, sowie der Neuanlage von zwei Telephonverbindungen Zürich-Romanshorn und eines Telegraphendrahtes Basel-Chiasso wird der im Budget bewilligte Kredit voraussichtlich um zirka Fr. 338,500 überschritten. Diese Mehrausgabe verteil!, sich wie folgt auf die fraglichen Linien:

90 1. Telephon Verbindung Lausanne-Brig, als Anschlußlinie au das Simplonkabel, zur Herstellung einer direkten Verbindung Lausanne-Mailand.

Mutmaßliche Überschreitung der vorgesehenen Baukosten (Von dieser Summe fallen zirka Fr. 46,800 auf Mehrkosten infolge Verwendung von 5 mm. statt 4 mm. Draht, zirka Fr. 48,700 auf Umbauarbeiten zwecks späterer Aufnahme neuer Schleifen und zirka Fr. 15,000 auf Mehrausgaben infolge notwendiger Umgehung einzelner kürzerer Kabelsektionen.)

2. Zwei neue Telephonverbindungen ZürichRomanshorn, als Anschlußleitungen an das Bodenseetelephonkabel Romanshora-Friedrichshafen, zur Herstellung je einer internationalen Telephonverbindung Zürich-Stuttgart und Zürich-München, 2 mal 83 km. 4 mm. ßronzedrahtschleife, inkl. Umbauten (wovon zirka Fr. 22,700 auf Material und Arbeiten fallen, welche die spätere Anbringung weiterer Drähte ermöglichen).

3. EinTelegraphendrahtBasel-Chiasso(Grenze), als Teilstück einer internationalen Transitverbindung Frankfurt-Genua, 305 km. 3 mm. Bronzedraht, inkl. umbauten Total

Fr. 110,500

,, 141,000

,,

87,000

Fr. 338,500

Ad 1. Die Botschaft zum Budget pro 1905 sieht unter Rubrik V, ,,Bau und Unterhalt der Linien11, Ziffer 12, für diese Linie eine Ausgabe von Fr. 116,575 vor. Diesem Ansätze lag die Voraussetzung zu Grunde, daß zwei Bronzedrähte von 4 mm.

Durchmesser verwendet und auf kürzeren Zwischenstrecken bei Lausanne, Vevey, Burier, Montreux und St. Maurice die bestehenden Kabellinien benützt würden. Nun sollen aber, zur Erzielung einer kräftigeren Lautübertragung auf große Entfernung, zwei Bronzedrähte von 5 mm. Durchmesser angelegt und die genannten kürzeren Kabelzwischenstrecken durch Stangenlinien ersetzt werden. Auch empfiehlt es sich, die ganze Linie derart anzulegen, daß sie die spätere Aufnahme weiterer Drähte ohne Umbau gestattet.

91 Wenn man sich auch, in Anbetracht der bedeutenden Entfernung der beiden Verbindungspunkte (zirka 330 km.) und namentlich im Hinblick auf die Einschaltung einer 23 km. langen Kabelstrecke Brig-Iselle, die Vorteile eines größern Liniendrahtdurchmessers schon bei der Aufstellung des Bauprogramms pro 1905 keineswegs verhehlte, so glaubte man doch, mit einer 4 mm.

Schleife auch für den Transitverkehr, d. h. für Anschlüsse über Lausanne und Mailand hinaus, die nötigen Bedingungen zu einem genügend weiten Sprechbereich schaffen und somit von der Einstellung eines höheren Kostenansatzes absehen zu können. Es hat sich jedoch bei Eingang der verschiedenen Offerten für die Lieferung des Simplonkabels gezeigt, daß beim heutigen Stande der Kabeltechnik eine genügend starke und klare Lautübertragung zwischen gewissen, hier für den Transitverkehr in Betracht kommenden Netzen, wie Bern und Genua, Genf und Turin etc., deren Anschlußlinien an Lausanne bezw. Mailand aus bloß 3 mm. starkem Bronzedraht bestehen, nur bei Verwendung von 5 mm. Bronzedraht und Ausschaltung der vorgenannten Kabelzwischenstrecken garantiert werden kann.

Unter diesen Umständen erschien es im Interesse einer möglichst großen Ausdehnung des Sprechgebietes und der dadurch gesicherten größeren Rentabilität der ohnehin kostspieligen Linienund Kabelanlage geboten, die Schleifenzuführungen zum Simplonkabel auf ihrem ganzen Verlaufe von Lausanne und Mailand aus in 5 mm. starkern Bronzedraht zu erstellen. Eine entsprechende Verständigung mit der italienischen Verwaltung ist erfolgt.

Ad 2. Bei Aufstellung des Budgets pro 1905 waren die kurz vorher von Württemberg eingeleiteten Verhandlungen über die Eröffnung neuer telephonischer Verkehrswege zwischen der Schweiz einerseits und Bayern und Württemberg anderseits noch nicht abgeschlossen. Man hatte sich erst im Prinzip dahin geeinigt, daß zur Verbindung der auf beiden Ufern des Bodensees zu erstellenden Zuführungslinien ein Kabel Romanshorn-Friedrichshafen vorzusehen sei. Die Frage, welche neuen internationalen Anschlußlinien zuerst zu erstellen seien, konnte dagegen erst später, nach weitläufigen Verhandlungen, abgeklärt werden. Selbst in bezug auf das Bodenseekabel erschien es zur Zeit der Budgetaufstellung noch zweifelhaft, ob dessen Legung im Laufe des Jahres 1905 überhaupt noch möglich sei, da ein Kabel neuesten Systems (mit Pupin-Spulen) gewählt wurde, dessen Anfertigung ganz besondere Sorgfalt und Zeit erfordert. Aus diesen Gründen wurd«

92

unter Rubrik V, Ziffer 30, des Budgets pro 1905 bez\v. Baukonto nur ein Pauschalbetrag für die im Prinzip beschlossene Seekabelanlage Romanshorn-Friedrichshafen vorgesehen, wogegen die Anschlußleitungen für 1906 in Aussicht genommen wurden.

Nun wird aber die Auslegung des Kabels wider Erwarten schon in. diesem Jahre erfolgen, und es dürfte daher auch mit der Erstellung der oberirdischen Anschlußlinien, das heißt: 1. einer Linie Zürich-Romanshorn für die Verbindung ZürichStuttgart und 2. einer zweiten Schleife Zürich-Romanshorn für die Verbindung Zürich-München, nicht bis zum Jahre 1906 zugewartet werden.

Ad 3. Im Jahre 1903 hat das italienische Ministerium der Posten und Telegraphen der schweizerischen Telegraphenverwaltung mitgeteilt, daß es, mit Rücksicht auf die nach Eröffnung des Simplontunnels zu erwartende Verkehrszunahme, die Erstellung einer direkten Telegraphenverbindung Genua-Berlin anstrebe.

Die schweizerische Telegraphenverwaltung erklärte sich zur Anlage des auf Schweizergebiet fallenden Teilstückes dieser neuen deutsch-italienischen Transitverbindung bereit, gab dann aber dieser Angelegenheit keine weitere Folge, nachdem die interessierten Staaten sich in Sachen nicht mehr vernehmen ließen.

Erst Anfang 1905 teilte das Reichspostamt in Berlin mit, daß sich die deutsche und die italienische Verwaltung dahin geeinigt hätten, wenn möglich schon im Laufe des Sommers 1905 eine direkte Telegraphenverbindung F r a n k f u r t - G e n u a zu erstellen, sofern die schweizerische Verwaltung geneigt sei, das über Schweizergebiet zu führende Linienstück auf diesen Zeitpunkt verkehrsbereit zu halten, und mit Zuschrift vom 3. Juli d. J.

verwies die italienische Verwaltung im gleichen Sinne auf die im Jahre 1903 bereits erteilte prinzipielle Zusage.

Da die beiden direkt beteiligten Staaten auf die d i e s j ä h r i g e Erstellung dieser Transitlinie (Frankfurt-Genua) besonderes Gewicht legten, hielt man es für angezeigt, dem Ansuchen um rechtzeitige Bereithaltung des auf die Schweiz fallenden Zwischenstückes zu entsprechen.

Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit dieser Bauten ist deren Ausführung vom Bundesrate bewilligt worden, in der Meinung jedoch, daß die daherigen Mehrausgaben im Gesamtbetrage von Fr. 338,500 in die Nachtragskreditbotschaft an die eidgenössischen Räte aufgenommen werden.

93 Eine Überschreitung des für 1905 vorgesehenen Vorschußkredites für den Baukonto werden diese neu hinzukommenden Baukosten voraussichtlich nicht zur Folge haben.

Von der Gesamtsumme der geforderten und in der Hauptkolonne figurierenden Nachtragskredite im Betrage von Fr. 1,739,578 fallen auf b e s o n d e r e , seit der Aufstellung des Voranschlags für das laufende Jahr gefaßte B u n d e s b e s c h l ü s s e beim D e p a r t e m e n t des Innern ,, 599,900 Verbleiben als eigentliche Nachtragskredite

Fr. 1,139,678

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 28. November 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Buchet.

Der I. Vizekanzler: Schatzmann.

94 (Entwurf.)

ßundesbeschluß betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1905 (III. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 28. November 1905, boschi i eßt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1905 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder und die Kommissionen 2. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer 3. Bedienung

Fr.

70,000 1,000 3,000

74,000 B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen . . .

3. Bedienung

Fr.

19,000 1,000 20,000 Übertrag

94,000

95

Übertrag

Fr.

94,000

D. Bandeskanzlei.

I. Personal.

Fr.

h. Materialverwalter

II. Material.

700

Fr.

a. Druckkosten u. Lithographien 25,000 f. Dienstkleidung 300 g. Stenographisches Bulletin . 23,000 48,300 49,000

E. Bundesgericht.

I. Gerichtshof.

a. Gehalte von 19 Gerichtsmitgliedern und Zulage an den Präsidenten . .

III.

Fr.

31,000

Allgemeine Ausgaben.

a. Bureau- und Kanzleibedürfnisse: Fr.

1. Schreib- und Bureaumaterialien 1,000 2. Druck- und Buchbinderkosten 2,500 3. Porti und Verschiedenes . 3,700 7,200 d. Auslagen für das Gebäude : 1. Instandhaltung, Putzmaterial 800 e. Reiseauslagen der Richter und Kanzleibeamten 4,000 /. Publikation der bundesgerichtlichen Entscheide : 2. Herausgabe, Druck und Vertrieb des laufenden Jahrganges 900 g. Honorierung der Anwälte und sonstige Auslagen in Armenrechtsprozessen 500 13,400 Übertrag

44,400 187,400

96 Übertrag

Dritter Abschnitt.

Departements A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

Fr.

187,400

i''r-

9. Besoldung des Gesandten in Wien . .

15bi8. Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften 20. Repräsentationskosten 22. Bureaukosten: c. Schreibmaterialien

12,320 13,000 52,500 500 78,320

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei.

Fr.

6. Bureaukosten

300

IV. Statistisches Bureau.

6. Reisekosten und Verschiedenes .

.

.

700

VI. Beiträge an Arbeiten Schweiz. Vereine.

3. Schweizerische naturforschende Gesellschaft, geologische Kommission : Beitrag an die Sicherung des erratischen Blockes ob Monthey

8,000

VII. Beiträge an Anstalten.

Fr.

1. Polytechnische Schule . . . 20,365 2. Meteorologische Zentralanstalt.

5,750 8. Schweizerisches Landesmuseum a. Vermehrung der Sammlungen: l. Jahreskredit für Erhaltung und Erwerbung vaterländischer Altertümer . ^13,610 11. Arbeitsplatz im alpinen Laboratorium auf Col d'Olen (Italien) 5,000 44,725 Übertrag

53,725

265,720

97 Fr.

Übertrag 53,725

Fr.

265,720

IX. Verschiedenes.

D. Schweizerische Konferenz für das Idiotenr wesen

800

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : "1. Anbau an das LaboraFr.

torium der Kriegspulverfabrik in Worblaufen .

3,100 "2. Postgebäude in Neuenburg 12,000 -3. Umbau der Postremise in Zürich I I I . . . .

5,000 4. Bauliche Einrichtungen in Postgebäuden für den Postcheck- und Giroverkehr 9,900 -5. Bundesgerichtsgebäude i n Lausanne . . . .

3,200

Fr.

33,200 c. Neubauten : 1. Erweiterung der ZeugFr.

hausanlage in Langnau 70,000 '2. Zollgebäude in Altenrhein 1,100 3. a. Post-, Telegraphenund Telephongebäude an der rue du Stand i n Genf . . . . 50,000 b. Nebengebäude zum Hauptpostgebäude an der rue du Montblanc i n Genf . . . . 90,000 4. Ankauf der Liegenschaft Bourrit in Genf . . 380,000 591,100 Übertrag 624,300 Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. VI.

54,525

265,720 7

98 Fr.

Übertrag 624,300 d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden : Baracke im Hofe des Polytechnikums in Zürich 5,800

Fr.

54,525

Fr.

265,720

630,100 V. Straßen- und Wasserbauten, b. Wasserbauten: 1. Erweiterung des Hydrantennetzes bei den Militäranstalten in Thun . . 3,757 2. Quellenfassungen am Kirchberg in Andermatt und in Gesehenen . . 1,400

5,157 VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung.

Magazine an der Spitalackerstraße N r . 7 6 (Sanitätsdepot) . . . .

500 635,757 690,282

0. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei. Fr.

2. Justiz- und Auslieferungskosten 5. Zentralpolizeibureau: b. Bureaukosten c. Druckarbeiten e. Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers . .

.

. .

Fr.

400 500

2,500

20,000 20,900 23,400

IV. Versicherungswesen.

3. Bericht des Versicherungsamts . . . .

1,500 Übertrag

24,900 980,902

99 Übertrag

Fr.

980,902

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. Verwaüungspersonal.

3. Abteilung für Infanterie : Ä. Reisekosten 6. Abteilung für Genie: b. Geniebureau: Fr.

5. Bureaukosten . 300 6. Reisekosten . . 100

.Fr.

270 .

400 7. Abteilung für Sanität: b. Bureau des Oberfeldarztes: Fr.

5. Reisekosten .

200 c. Abteilung für Militärversicherung : 6. Bureaukosten. 2,000 2,200 12. Verwaltung der Militärrechtspflege: c. Arrestantenverpflegung .

14. Inspektionen: a. Truppeninspektionen . .

C. Unterricht.

1. Aushebung .

3. Wiederholungskurse: Ä. Extrakosten für die Übungen zusammengesetzter Truppenkörper . . . .

2,000 3,000 -- Fr.

7,870

21,500

150,000 171,500

D. Bekleidung. · I. Entschädigungen für Rekrutenausrüstung : 2. Kavallerie 4. Genietruppen . . . .

Fr.

7,724 5,120

Übertrag

12,844

179,370

980,902

100 Fr.

Fr.

Übertrag 12,844 179,370 5. Sanitätstruppen . . .

3,604 7. Festungstruppen . . .

3,516 19,964 I V . Ersatzausrüstung . . . .

10,000 29,964 G-. Kavalleriepferde.

2. Kavallerieremontendepot 3. Remontenkurse

Fr.

980,902

Fr.

. . 30,000 7,500 37,500

H. Unterstützung freiwilliger Schieß- und Müitärvereine.

1. Beiträge an freiwillige Vereine : Fr.

b. Pontonierfahrvereine. . .

600 2. Mindererlös auf den scharfen Gewehrpatronen, Kaliber 7,5 mm. 28,000 4. Provision an Munitionsverkäufer 2,400 31,000 J. Kriegsmaterial.

2. Neuanschaffungen : e. Genie 4. Festungsmaterial: b. St. Maurice

Fr.

72,000 '2,400 74,400

K. Müüäranstalten und Festung swerlce.

I. Militäranstalten : b. Feuerwehr: 1. Thun 2. Altdorf

Fr.

250 430

680 L. Befestigungen.

a. St. Gotthard: H. Bewachung: d. Krankenverpflegung . . . . .

500

Übertrag

353,414

980,902

101 Fr.

Fr.

Übertrag 353,414

·> 3.

0.

P.

B.

T.

M. Landestopographie.

Provisionen für den Kartenverkauf . .

Kommissionen u n d Experten . . . .

DrucKkosten Verwaltungsspesen der Getreidevorräte .

Militärversicherimg : IV. Unvorhergesehenes

Fr.

980,902

2,000 13,500 75,000 22,862 10,000 476,776

II. Pulververwaltung.

D. Fabrikationskosten : 2. Fuhr- und Taglöhne . .

7. Zins des Betriebskapitals

.

.

Fr.

5300 570

Fr.

5,870

IV. Konstruktionswerkstätte.

B. Betrieb des Elektrizitätswerks: 1. Betriebskosten

5,000

VII. Munitionsfabrik Altdorf.

1. Verwaltungskosten : e. Reisekosten

800 11,670

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

I. Finanebureau.

i. Kommissionen und Experten, Reise- Fr.

kosten 500 VII. Liegenschaften.

G. Waffenplate in Frauenfeld.

4. Aufforstungsarbeiten, Säuberung der Kulturen, Unterhalt der Waldwege und Verschiedenes . . . ° . . 600 1,100

Übertrag

1,100

1,457,678

102 Übertrag

Fr.

1,100

Fr.

1,457,678

II. Zollverwaltung.

J. Gehalte, b. Zollgebietsdirektionen. Fr.

4. Gehülfen I. und II. Klasse . .

5,400 d. Besoldungsnachgenüsse . .

8,400 13,800 //. Reisekosten und Expertisen . . 13,000 IV. Mobiliar und Gerätschaften, Dienstkleidungen : 2. Dienstkleidungen 10,000 36,800 37,900

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel.

A. Handelsabteilung.

5. Handelsamtsblatt: Fr.

Besoldungen 3,500 Druck und Spedition des Blattes 1,000 Papier 3,800 8. Ausstellung in Mailand .

.

.

Fr.

8,300 12,000 20,300

III. Landwirtschaft.

III. Stipendien IX. Landwirtschaftliche Versuchsund TJntersuchungsanstalten.

C. Agrikulturchemische Anstalt in Bern : 3. Mobiliar, Apparate, BiFr.

bliothek 1,500 4. Betriebskosten . . .

8,500

Fr.

500

10,000 Übertrag

10,000

500

20,300 1,495,578

103 Übertrag D. Agrikulturchemische .

Anstalt in Lausanne : 3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek

Fr.

10,000

Fr.

500

Fr.

Fr.

20,300 1,495,578

1,200 11,200

X Eidgenössische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenstoil.

3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek .

800 12,500

32,800

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

JJ. Technische Abteilung.

4. 24 I. und II. Kontrollingenieure . . .

Fr.

3,000

V. Sureaukosten.

h. Unfallversicherung 711. Proee/Skosten

200 3,000 6,200

II. Postverwaltung.

III. Bureaukosten.

Fr.

1. Papier- und Druckkosten .

20,000 VIII. Transportkosten . . . .

57,000 XIV. Saldosahlungen und Rückvergütungen.

4 . Paketpostverkehr . . . . 110,000 187,000 IM. Telegraphenverwaltung.

I. Genalte und Vergütungen.

D. Besoldungsnachgenüsse

18,000 ' 211,200 Übertrag 1,739,578

104 Fr.

Übertrag- 1,739,578> F. Bau und Unterhalt der Linien.

Fr.

Baukonto

338,500 1,739,578

D. Militärdeparteinent. *) (Übertrag von Seite 101.)

II. Pulverrerwaltung IV. Konstruktionswerkstätte VII. Munitionsfabrik Altdorf -.

FI.

.

.

.

5,870' 5,000 800 11,670

G. Post- und Eisenbahndepartement. **) III. Telegraphenverwaltung : Baukonto (wie oben) .

.

338,500 350,170

*) Zur Vermeidung einer d o p p e l t e n A n r e c h n u n g werden seit einer Reihe von Jahren die Militärregieanstalten (inklusive Pulververwaltung) und die Münzstätte, deren Einnahmen und Ausgaben sich aasgleichen, in Voranschlag und Staatsrechnung nur noch iu einer innern Kolonne pro memoria aufgeführt.

**) Die Ausgaben für Bau und Unterhalt von Telephonlinien, welche auf den Baukonto zu übertragen sind, berühren die Verwaltungsrechnung, nicht und werden deshalb hier ebenfalls nur pro memoria aufgeführt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1905 (III. Serie). (Vom 28. November 1905.)

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Bundesblatt

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Jahr

1905

Année Anno Band

6

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.11.1905

Date Data Seite

49-104

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10 021 695

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