Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Totalrevision Verordnung zum Arbeitszeitgesetz Das Arbeitszeitgesetz wurde teilrevidiert. Am 17. Juni 2016 fand die Schlussabstimmung der Teilrevision AZG im National- und Ständerat statt. Gestützt darauf ist nun auch die AZGV zu revidieren. Diese wird voraussichtlich zusammen mit der Revision des AZG im Dezember 2018 (zum Fahrplanwechsel) in Kraft treten. Die Hauptpunkte der Revision sind: Anpassungen an das teilrevidierte Gesetz, Anpassungen an die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung und Ausnahmebestimmungen für besondere Verhältnisse.

Datum der Eröffnung: 29. September 2017 Vernehmlassungsfrist: 15. Januar 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Verkehr BAV, 3003 Bern, Telefon +41 58 46 25837, Fax +41 58 46 25811, www.bav.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Oktober 2017

6312

Bundeskanzlei

2017-2710