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Bericht des
Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Rudolf Lehmann, Schreiners, in Bern.
(Vom 23. Mai 1905.)
Tit.
Rudolf Lehmann, Schreiner, in Bern, geb. '1862, wurde am 14. Januar 1905 vom Polizeirichter des Amtsbezirkes Bern wegen Nichtbezahlung der Fr. 6 betragenden Militärpflichtersatzsteuer pro 1904 mit einem Tage Gefängnis bestraft und ersucht um Nachlaß dieser Strafe mit Rücksicht auf ökonomische Bedrängnis.
Aus dem eingelegten Dienstbüchlein ergiebt sich, daß er die Steuer schon am 12. Januar, also vor Ausfällung des Strafurteils bezahlt hat. Dieser Umstand hätte, wenn er dem Richter bekannt gewesen, zur Niederschlagung der Untersuchung geführt und er bildet, nach ständiger Praxis der Bundesbehörden, einen zureichenden Grund zum Erlaß der Strafe auf dem Wege der Begnadigung.
Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag : Es sei dem R. Lehmann die Strafe von einem Tag Gefängnis zu erlassen.
B e r n , den 23. Mai 1905.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Buchet.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Rudolf Lehmann, Schreiners, in Bern.
(Vom 23. Mai 1905.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1905
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
23
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
31.05.1905
Date Data Seite
90-90
Page Pagina Ref. No
10 021 459
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