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Schweizerisches Bundesblatt.

57. Jahrgang. IV.

Nr. 28.

5. Juli 1905.

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Druck und Expedition der Buchdrucker eiStämpflit & Cie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Samen.

(Vom 28. Juni 1905.)

Tit.

In Samen, dem Hauptort des Halbkantons Obwalden, ist das seit dem Jahre 1896 benutzte Postlokal infolge der Verkehrszunahme ungenügend geworden. Der Raummangel ist derart, daß ein Teil der dienstlichen Verrichtungen im Schalterraum für das Publikum abgewickelt werden muß, wodurch die Wahrung des Postgeheimnisses gefährdet ist. Der Zugang zum Lokal ist unbequem und im Winter, bei Schnee und Eis, nicht ungefährlich. Das Bureau ist nur 2,40 m. hoch und weist infolgedessen auch in gesundheitlicher Beziehung ungünstige Verhältnisse auf.

Das Postlokal befindet sich im Erdgeschoß des Hotels Obwaldnerhof.

Der Hotelbetrieb wirkt auf den Postbetrieb oft störend.

Das Telegraphen- und Telephonbureau ist nicht im nämlichen Hause wie das Postbureau untergebracht, immerhin befindet es sich nicht weit von letzterem. Raumeshalber könnten die Lokalitäten für Telegraph und Telephon noch für einige Zeit genügen.

Der jährliche Mietzins beträgt für das Postlokal Fr. 550, für das Telegraphen- und Telephonlokal Fr. 350, zusammen Fr. 900.

Die geschilderten Verhältnisse beim Postlokal, die eine baldige Beschaffung von neuen Lokalitäten erforderlich machen, Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. IV.

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und der Übelstand, daß Telegraph und Telephon nicht in einem Gebäude mit der Post vereinigt sind, haben dem Einwohnergemeinderat von Samen Veranlassung gegeben, unterm 6 August 1903 in einer Eingabe an den Bundesrat das Gesuch zu richten, es möchte seitens des Bundes im Flecken Sarnen, dem Sitz der kantonalen Behörden, ein Post- und Telegraphengebäude erstellt werden. Die Gemeindebehörde weist in der Begründung des Gesuches hin auf die rasche Entwicklung der Ortschaft Sarnen und insbesondere auf die Bedeutung, welche die Fremdenindustrie daselbst erlangt habe. Sie erklärt, daß in Sarnen keine Lokale vorhanden seien, die sich für das Postbureau eignen würden und für diesen Zweck gemietet werden könnten, und sie erwähnt schließlich die Tatsache, daß die meisten andern Kantonshauptorte der Schweiz mit eidgenössischen Postgebäuden bedacht worden sind.

Von einer raschen Entwicklung der Ortschaft Sarnen darf mit Recht gesprochen werden. Die aus den nachfolgenden Zahlen sich ergebende Zunahme des Postverkehrs liefert hierfür den Beweis.

Es betrug: im Jahre 1894 im Jahre 1899 im Jahre 19
die Zahl der Postreisenden .

119 434 504 die Zahl der gewöhnlichen Korrespondenzen . . . 129,844 178,516 264,806 die Zahl der rekommandierten Sendungen 2,213 2,441 5,193 die Zahl der abonnierten Zeitungen 231,571 270,707 429,509 die Zahl der aufgegebenen Fahrpoststücke . . . .

7,831 14,085 17,986 , die Zahl der bestellten Fahrpoststücke 13,100 17,790 21,739 die Zahl der Postanweisungen 6,938 9,521 13,297 die Zahl der Einzugsmandate 778 1,648 2,427 Der Ertrag aus dem Wertzeichenverkauf belief sich beim Postbureau Sarnen: im Jahre 1899 auf Fr. 19,699 ,, ,, 1904 ,, ,, 27,801.

Aus den vorstehenden Zahlen erhellt, daß sich der Verkehr beim Postbureau Sarnen in den letzten zehn Jahren ungefähr verdoppelt hat.

547 Auch der Telephonverkehr hat sich in Samen in den letzten Jahren stark entwickelt. Die Telephonzentralstation wurde im Jahre 1896 eröffnet. Im Jahre 1899 betrug die Zahl aller telephonischen Gespräche 22,681, im Jahre 1904 dagegen 33,400.

Es ergibt sich somit in dem Zeitraum von 5 Jahren eine Vermehrung von rund 11,000 = 50 °/oDie Zahl der Telegramme ist dagegen, wie fast überall, wo Telephonnetze erstellt wurden, etwas zurückgegangen. Sie betrug:.

im Jahre 1894 . . . 3949 ,, ,, 1899 . . . 4644 ,, ,, 1904 . . . 4039 Für eine geordnete Abwicklung des Postdienstes bedarf es nun bei einem solchen Verkehr erheblich größerer Lokale, als sie dem Postbureau Sarnen zurzeit zur Verfügung stehen. Da solche Lokale, die auch für die nächste Zukunft zu genügen hätten, in geeigneter Lage in Sarnen nicht zu mieten sind, muß das Bedürfnis der Erstellung eines Postgebäudes daselbst anerkannt werden. Es sprechen aber auch Gründe der Billigkeit für die Erstellung eines Gebäudes durch den Bund. In den letzten Jahren hat ein Kantonshauptort nach dem andern aus Bundesgeldern ein Post- und Telegraphengebäude erhalten. Als die größern Kantone in ihren Hauptstädten solche Gebäude besaßen, kamen kleinere Kantone mit ihren Hauptorten an die Reihe. So sind in den verflossenen Jahren nacheinander auch in Liestal, Zug, Herisau und Altdorf eidgenössische Post- und Telegraphengebäude erstellt worden. Was die Kantone Tessin und Aargau anbelangt, so haben Sie den Kredit für den Ankauf von Bauplätzen für eidgenössische Post- und Telegraphengebäude in Lugano und Aarau bereits bewilligt und damit die Erstellung von solchen Gebäuden an den genannten Orten grundsätzlich zugestanden. Lugano ist allerdings nicht der Hauptort, aber das weitaus größte Gemeinwesen des Kantons Tessin.

Der Kanton Obwalden und sein Hauptort Sarnen müßten es nun als Zurücksetzung empfinden, wenn ihnen in dieser Sache von Seiten des Bundes nicht das nämliche Entgegenkommen gezeigt würde, wie der Großzahl der übrigen Kantone. Die Gemeinde Sarnen hält um so mehr darauf, ein Postgebäude zu erhalten, das der Ortschaft zur Zierde gereicht, als die letztere von Fremden ziemlich stark besucht wird. Im Interesse dieser Fremden erscheint es auch besonders wünschbar, Post, Telegraph und Telephon im nämlichen Gebäude zu vereinigen. Wenn der

548 Einheimische .sich schließlich noch damit abfinden kann, daß diese Verkehrsanstalten nicht im nämlichen Gebäude untergebracht sind, so wird das vom Fremden nur schwer begrifien.

An geeigneten Bauplätzen für ein Post- und Telegraphengebäude ist in der Ortschaft Samen nicht Mangel. Nach eingehender Prüfung wurde, im Einverständnis mit der Gemeindebehörde, eine in der Nähe des Bahnhofes befindliche Liegenschaft in Aussicht genommen, welche zwei Eigentümern, nämlich der Familie Stockmann und Herrn Joseph Müller, Buchdrucker, gehört und ein Gesamtmaß von 1038 m 2 aufweist. Laut den in Abschrift beiliegenden Kaufverträgen beträgt die Kaufsumme unter Zugrundelage eines Einheitspreises von Fr. 15 pro m 2 und mit Inbegriff einer Entschädigung von Fr. 2500 für ein altes auf dem Platze stehendes Gädeli, das abgebrochen werden muß . Fr. 18,070 währenddem die detaillierte Kostenberechnung für das Gebäude einen Betrag ergibt von ,, 121,800 und für eine kleine Remise im Hofe ,, 2,000 woraus eine Gesamtsumme folgt von oder rund Fr. 141,900.

Fr. 141,870

Das Gebäude soll folgende Lokale enthalten : Im Untergeschoß : Heizraum, Kohlenraum, kleine Werkstätte für den Heizer, Keller, der auch zu Magazinzwecken dienen kann.

Im Erdgeschoß: Postbureau, rund 141 m a , Schalterraum, rund 37 m2, Zimmer für Postreisende, rund 13 m3, Aborte.

Im I. Stock: Telegrammaufgabe, rund 15 m2, Apparatensaal, rund 27 m2, Nachtdienstzimmer, rund 17 m2, Batterieküche, rund 13 m2, Wohnung für den Telegraphenbeamten, bestehend aus 4 Zimmern und Dependenzen, Abort.

549 Im Dachstock: 3 Kammern, Estrich, Telephontürmchen.

Die Remise im Hofe, die zur Unterbringung der Postkarren bestimmt ist, erhält einen Flächeninhalt von ungefähr 38 m 2 .

Wie aus den Plänen hervorgeht, ist das Gebäude in einfachen Architekturformen gehalten, unter Anlehnung an den im Lande bei monumentalen Bauten vorherrschenden Barockstil. Die Verwendung der in Sarnen kostspieligen Hausteine wurde dabei so viel als tunlich auf einzelne Punkte, speziell die beiden Haupteingänge konzentriert.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des nachstehenden Beschlußentwurfes und benützen dabei gerne den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 28. Juni 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Ruchet.

1

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringi er.

550

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes In Samen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 28. Juni 1905, beschließt: 1. Dem Bundesrat wird behufs Erstellung eines Postund Telegraphengebäudes in Sarnen ein Kredit von Fr. 141,900 bewilligt, wovon Pr. 18,070 auf den Ankauf des Bauplatzes und Fr. 123,830 auf die Ausführung des Baues entfallen.

2. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Postund Telegraphengebäudes in Sarnen. (Vom 28. Juni 1905.)

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1905

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05.07.1905

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