920

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Bericht des

schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1904.

(Vom 3. März 1905.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Vorschrift des Art. 47 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege den Bericht über unsere Geschäftsführung im Jahre 1904 zu erstatten.

A. Allgemeiner Teil; Das Jahr 1904 ist für das Bundesgericht bemerkenswert durch wichtige Veränderungen in dessen Besetzung. Zu Ende des ersten Quartals hat sich Herr Bundesrichter Bachmann durch Gesundheitsrücksichten genötigt gesehen, seine Entlassung zu nehmen sowohl als Präsident, als auch als Mitglied des Bundesgerichts, in das er im Dezember 1895 eingetreten war. Im gleichen Zeitpunkt glaubte Herr Bundesrichter Lienhard, ebenfalls aus Gesundheitsrücksichten, die Stelle des Vizepräsidenten aufgeben zu müssen. In der Junisession ernannte die Bundesversammlung zum Präsidenten des Bundesgerichts Herrn Bundesrichter Soldati und zum Vizepräsidenten Herrn Bundesrichter

921

Monnier. Gleichzeitig wählte sie als Bundesrichter, in Ersatz des Herrn Bachmann, Herr Nationalrat Gallati, welcher in die II. Abteilung (Staatsgerichtshof) eintrat. Leider konnte Herr Gallati sein Amt nicht lange bekleiden; am 3. November 1904 entriß ihn ein verhängnisvoller Unfall vorzeitig seiner Familie und seinem Lande und beraubte das Bundesgericht seiner geschätzten Mitarbeit. Wir haben auch den Tod eines unserer Suppleanten, des Herrn Nationalrats Fehr, zu beklagen gehabt.

Herr Fehr wurde im Dezember ersetzt durch Herrn Ständerat Geel.

Zufolge dieser verschiedenen Personalveränderungen mußte das Bundesgericht, häufiger als gewöhnlich, die Herren Suppleanten beiziehen, welche sich mehrmals, besonders in der I. Abteilung (Zivilgerichtshof), bereitwilligst der Aufgabe unterzogen, Referate zu übernehmen.

Durch das Bundesgesetz betreffend die Vermehrung der Zahl der Mitglieder des Bundesgerichts, vom 24. Juni 1904, ist der Arbeitsüberlastung, welche das beständige Anwachsen der Zahl der Geschäfte für die Mitglieder des Gerichts mit sich brachte, teilweise abgeholfen worden.

In Ausführung dieses Gesetzes hat die Bundesversammlung in ihrer Session vom Dezember 1904 drei neue Bundesrichter gewählt und gleichzeitig den Nachfolger des Herrn Gallati ernannt. Die vier Neugewählten, die Herren Schurter, Affolter, Picot und Schmid, haben alle die Wahl angenommen und ihr Amt auf 1. Januar 1905 angetreten.

Die zwei neuen Sekretärstellen, welche durch Bundesbeschluß vom 2S./24. Juni 1904 geschaffen wurden, sind, nach vorgängiger Ausschreibung, besetzt worden mit den Herren Advokat Dr. jur. E. Vuilleumier (französische Sprache) und Fürsprech W. Renold (deutsche Sprache), welche jene Stellen schon vorher provisorisch versehen hatten. Wir hoffen, durch diese Kräfte Vermehrung eine raschere Redaktion der Urteile, insbesondere bei den Geschäften der französischen Sprache, zu erreichen.

Die Ausfertigung der Urteile war nicht immer ohne einige Verspätung möglich ; man wird diesen Mangel nur durch Vermehrung der Zahl der Angestellten, welche mit diesem Dienste betraut sind, abhelfen können : dies ist eine unvermeidliche Folge der immer größeren Zahl der Entscheidungen. Die Statistik der

922

beim Bundesgericht im Jahre 1904 anhängig gemachten Geschäfte weist in der Tat eine allgemeine Vermehrung im Vergleich mit dem Jahre 1903 auf: Gesamtzahl der anhängig gewesenen Geschäfte: im Jahre 1903: 1299; im Jahre 1904: 1495.

Gesamtzahl der erledigten Geschäfte: im Jahre 1903: 1003; im Jahre 1904: 1199.

(Siehe die detaillierte Übersicht weiter unten.)

Wir haben von dem im Schöße des Nationalrates geäußerten Wunsche, es möchte das Generalregister der Entscheidungen des Bundesgerichts nicht nur alle zehn Jahre, sondern in kürzeren Interwallen, publiziert werden, Notiz genommen. Gegenwärtig ist eben eine Periode von zehn Jahren seit der Publikation des letzten Generalregisters abgelaufen ; wir haben daher jetzt einen Band zu publizieren, welcher das Register der 10 (oder 11) letzten Jahre (1894--1904) umfaßt. Für die Folgezeit wird man prüfen können, ob die Publikation in kürzeren Intervallen, z. B.

alle 5 Jahre, erfolgen soll.

Die Anträge des schweizerischen Anwaltsverbandes betreffend die Einführung eines eidgenössischen Anwaltspatentes sind einer besonderen Kommission zur Prüfung unterbreitet worden, deren Bericht unverzüglich erstattet werden wird. Sofort nachher wird das Gericht seinen Befund dem eidgenössischen Justizdepartement übermitteln.

Die Gesamtzahl der Sitzungen des Bundesgerichts im Jahre 1904 beträgt 226 (211 im Jahre 1903). Sie verteilen sich wie folgt: Plenarsitzungen Sitzungen der I. Abteilung ,, ,, II. Abteüung ,, ,, Schuldbetreibungs- und Konkurskammer ,, des Kassationshofes ,, ,, Bundesstrafgerichts ,, der Anklagekammer

.

15 85 75 43 4 3 l

923

B. Spezieller Teil.

1. Zivilrechtspflege.

Eine Übersicht über die Zivilsachen, mit denen das Bundesgericht im Jahre 1904 befaßt war, gibt die folgende Tabelle : 3£

Natur der Streitsache.

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1. Erst- und letztinstanzlich zu beurteilende Zivilsachen 2. Rekurse in Expropriationssachen 3. Berufungen gegen Urteile kantonaler Gerichte 4 . Revisionsbegehren . . . .

5. Erläuterungsbegehren . . .

6 . Moderationsbegehren . . . .

7. Beschwerden gegen Entscheide des Massaverwalters in Zwangsliquidationen .

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26 41 67 20 47 143 172 315 183 132 39 337 376 350 26 8 3 5 5 3 -- 1 1 1 -- 1 1 2 1 1 4

4

4

216 557 773 564 209

Ad 1. Vom B u n d e s g e r i c h t als e i n z i g e I n s t a n z zu b e u r t e i l e n d e Streitigkeiten.

Die 67 beim Bundesgericht als einzige Instanz anhängigen Fälle verteilen sich folgendermaßen : l Prozeß zwischen dem Bund und einem Kanton; 10 Prozesse zwischen dem Bund als Beklagtem und Privaten als Klägern ; 20 Prozesse zwischen Kantonen einerseits und Privaten oder Korporationen anderseits ; 3 Bürgerrechtsstreitigkeiten zwischen Gemeinden verschiedener Kantone ;

924

1 Klage betreffend Heimatlosigkeit; 3 Prozesse aus Art. 39, Absatz 2, des Bundesgesetzes über Bau und Betrieb der Eisenbahnen, vom 23. Dezember 1872; 2 Klagen aus Art. 30, Absatz 3, des nämlichen Gesetzes; l Streitigkeit zwischen einer in Zwangsliquidation befindlichen Eisenbahngesellschaft und ihren Gläubigern; l Klage aus Art. 47 des Bundesgesetzes vom I.Mai 1850; 5 Klagen aus Art. 23 desselben Gesetzes ; 5 Streitigkeiten aus Art. 10, in Verbindung mit Art. 8 und 9 des Bundesgesetzes über die Erstellung von Telegraphenund Telephonlinien, vom 26. Juni 1889 ; 9 durch Parteivereinbarung direkt vor das Bundesgericht gebrachte Prozesse; 5 Streitigkeiten aus Art. 12, Alinea 6, des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes etc., vom 15. Oktober 1897; l Klage betreffend Erbrecht.

67

Die Erledigung dieser Geschäfte ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

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1. Prozeß zwischen dem Bund und Kantonen

--

--

--

--

3

2. Prozesse Privater als Kläger gegen den Bund als Beklagten

1

3. Prozesse zwischen Kantonen einerseits und Privaten oder Korporationen anderseits

4

1

--

4. Bürgerrechts - Streitigkeiten zwischen Gemeinden verschiedener Kantone .

2

1

--

5. Klagen betreffend Heimatlosigkeit 6. Prozesse aus Art. 39, Abs. 2, des Bundesgesetzes über Bau und Betrieb der Eisenbahnen, . vom 23. Dezember 1872 .

7. Klagen aus Art. 30, Abs. 3, des nämlichen Gesetzes .

8. Streitigkeit zwischen einer in Zwangsliquidation befindlichen Eisenbahngesellschaft und ihren Gläubigern 9. Klage aus Art. 47 des Bundesgesetzes vom 1. Mai 1850 über die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten

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Pendent II geblieben. ||

Natur der Streitsache.

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Klage ganz 1 oder teilweise 1 gutgehelssen. |

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Inkompetenz II oder sonstiges II Nichteintreten. ||

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10. Prozesse aus Art. 23 desselben Gesetzes . . . .

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Übertrag

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Natur der Streitsache.

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Übertrag 8 11. Streitigkeiten aus Art. 10 in Verbindung mit Art. 8 und 9 des Bundesgesetzes betreffend die Erstellung von Telegraphen- und Telephon2 linien vom 26. Juni 1889 .

12. Prozesse, in welchen das Bundesgericht als vereinbarter Gerichtsstand ange-- rufen wurde 13. Streitigkeiten aus Art. 12, AI. 6, des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Bisenbahnen für Rechnung des 1 Bundes v. 15. Oktober 1897 14. Klage betreffend Erbrecht . -- Total 11

Inkompetenz 1 oder sonstiges 1 Nichteintreten, j Klage ganz II oder teilweise II gutgehelssen. |

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-- 3 5 -- -- 1 5 l 47 67

1

Von den 4 erledigten Streitigkeiten zwischen Korporationen oder Privaten als Klägern und dem Bund als Beklagten betrafen: l Forderung aus Vertrag, 2 Posthaftpflicht und l Schadenersatz.

Von den 6 erledigten Prozessen zwischen Kantonen einerseits und Privaten oder Korporationen anderseits betrafen : 1 Schadenersatz, l Fischereirecht, l Retentionsrecht, l ungerechtfertigte Bereicherung, l Vindikation, l Eisenbahnrüekkauf.

Unter die zwei Abteilungen verteilen sich die beim Bundesgerichte als einziger Instanz anhängig gemachten Zivilsachen folgendermaßen :

927 I.

Abteilung.

Von 1903 hinübergenommene Prozesse 9 Im Jahre 1904 neu eingegangene 14 Total 23 Im Berichtsjahr erledigt . . .

5 Pendent geblieben 18

II.

Abteilung.

Total.

17 27 44 15 29

26 41 · 67 20 47

Von den 47 nicht erledigten Fällen sind anhängig: 2 seit 1900, 2 seit 1901, 5 seit 1902, 7 seit 1903, die übrigen 31 sind im Berichtsjahre eingegangen.

Ad 2. R e k u r s e in E x p r o p r i a t i o n s s a c h e n .

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahre anhängigen Rekurse gegen Entscheidungen eidgenössischer Schätzungskommissionen belief sich auf 315. Davon wurden 143 Fälle aus dem Vorjahre übernommen, 172 Fälle sind neu eingegangen : Diese 315 Fälle verteilen sich folgendermaßen auf die Exproprianten : Bundesbahnen : Kreis I Kreis II Kreis III Kreis IV Stadtgemeinde Luzern (Schießplatz) ,, Freiburg (Schießplatz) Eisenbahngesellschaften : Gotthardbahn Rhätische Bahn Erlenbach-Zweisimmen-Bahn Großherzoglich Badische Bahn Bahn Vevey-Chexbres Bîrseckbahn Bahn Saignelégier-Glovelier Bahn Nyon-Crassier Bahn Martigny-Châtelard

. . . . ; . .

40 47 18 23 4 l 12 27 3 19 3 3 l 21 3

Übertrag

225

·928 Übertrag Appenzeller Straßenbahn Wynentalbahn Solothurn-Münster-Bahn ' Sernftalbahn Bern-Schwarzeriburg-Bahn Elektrische Bahn Châtel-Bulle-Montbovon Elektrische Bahn Montreux-Oberland Bernois . . . .

Elektrische Bahn Vevey-Blonav-Charnby Elektrische Bahn Brunnen-Morschach Elektrische Bahn Wetzikon-Meilen Elektrizitätswerke : ,,Motor" Wangen a. d. Aare Luzorn-Engelberg Maschinenfabrik Örlikon Spinnerei an der Lorze

225 38 3 l 4 l 12 18 l l l 4 2 2 l l

315 Von diesen 315 Fällen wurden 183 erledigt, und zwar durch : Rückzug oder Gegenstandslosigkeit d e s Rekurses . . .

Erledigung durch Vergleich Erledigung durch Annahme des Vorentscheides der Instruktionskommission Erledigung durch Urteil des Gesain tbundcsgerichts . . .

44 9 124 6

183 Von den im Jahre 1904 nicht erledigten 132 Fällen stammen: 13 aus dem Jahre 1903, die übrigen 119 sind im Berichtsjahre eingegangen, 83 in der 2. Hälfte des Jahres.

In 4 von den durch Urteil des Bundesgerichtes erledigten Fällen war der Vorentscheid der Instruktionskommission an das Plenum weitergezogen, wurde aber von diesem bestätigt; die beiden andern Fälle betrafen Beschwerden gegen eine eidgenössische Schatzungskommission, auf welche vom Bundesgericht wegen Inkompetenz nicht eingetreten wurde.

929

Ad 3. B e r u f u n g e n g e g e n Z i v i l u r t e i l e k a n t o n a l e r Gerichte.

Von diesen 376 Streitsachen betrafen durch das eidgenössische Recht geregelte Materien: Ehescheidungen Haftpflicht der Eisenbahn- und Dampfschiffsfahrtsunternehmungen Haftpflicht aus Fabrik- und Gewerbebetrieb Obligationenrecht : Betrug Unerlaubte Handlungen Ungerechtfertigte Bereicherung Verträge zu gunsten Dritter Konventionalstrafe Konkurrenzverbot Schuldübernahme Eigentum Pfandrecht Kauf Tauschvertrag Miete Pacht Darlehen .

Dienstvertrag Werkvertrag Auftrag Mäklervertrag Kommission Bürgschaft Frachtvertrag Spiel und Wette Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft Aktiengesellschaft Genossenschaftsrecht Wechselrecht Vereinsrecht Kontokorrent Übertrag

29 7 33 l 63 l "l 7 4 7 6 6 43 2 9 2 3 13 10 6 l 2 11 3 l 6 5 4 2 2 l l 2 294

930

Übertrag Firtnenrecht Lebensversicherung Unfallversicherung Feuerversicherung Urteilsvollstreckung Sonstige Verträge und Forderungen Fabrik- und Handelsmarken Erfindungspatente Urheberrecht Anfechtungsklage Andere das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht betreffende Fälle Durch das kantonale oder ausländische Recht geregelte Materien

294 l 3 4 2 l 13 9 8 l 10 11 19 376

Über die Art der Erledigung und die Herkunft der im Berichtsjahre behandelten Berufungen gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft :

Aargau Appenzell I.-Rh. . .

Basellandschaft .

Baselstadt . . . .

Bern (deutscher Teil) ,, (franz. Teil) . .

Freiburg Genf Glarus Graubünden . . . .

Luzern Neuenburg . . . .

Nidwaiden . . . .

Obwalden . . . .

Schaffhausen · .

Schwvz Solothurn . . . .

S t . Gallen . . . .

Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis Zug Zürich t

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Total

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4 5 3 -- 3 9 1 2 2 2 -- -- 1 1 -- 1 2 -- 3 2 5

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Rückwelsunc an die kantoni Instanz.

Kantone.

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Inkompetenz oder sonstige Nichteintretei RUckzug oder Vergleic Ganz oder teilweis gutgeheissen

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Abgewiesen

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4 8 -- 1 3 3 -- 1 15 3 2 5 12 1 1 2 3 6 7 21 3 -- 1 -- 1 1 -- 3 7 10 3 18 4 1 -- -- 1 3 -- 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 3 1 2 5 1 3 1 5 6 12 4 4 -- 2 3 27 7 41 --

57

62 175

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2

4

14 1 12 27 22 4 15 51 2 4 25 28 2 4 5 3 2 4 6 11 5 28 10 5 86

8

26

376

-- -- -- --

5 -- -- -- -- -- -- -- .

-- -- --1 -- 1 -- -- -- 2 -- -- --

Die Gründe, aus welchen das Bundesgericht in 48 Fällen auf die ' Berufung nicht eintreten konnte, waren folgende : In 19 Fällen war das Bundesgerieht nicht kompetent, weil entweder (in 17 Fällen) kantonales oder (in 2 Fällen) ausländisches Recht anwendbar war.

In 7 Fällen war die angefochtene Entscheidung kein Haupturteil im Sinne des Organisatiousgesetzes ; in 12 Fällen erreichte

932

der Streitwert den gesetzlichen Betrag nicht ; in 10 Fällen waren Form oder Frist des Rechtsmittels nicht gewahrt.

In 30 von diesen 48 Fällen ist ein Referent nicht bestellt, sondern die Sache der betrefienden Abteilung direkt vom Präsidenten derselben vorgelegt worden.

Von den 62 Fällen, in welchen das kantonale Urteil ganz oder teilweise abgeändert wurde, betrafen : 2 Ehescheidung; 4 Haftpflicht der Bisenbahn- und Dampfschiffsfahrtunternehmungen ; 9 Haftpflicht aus Fabrik- und Gewerbebetrieb ; 37 Obligationenrecht (Unerlaubte Handlungen 14, ungerechtfertigte Bereicherung!, Schuldübernahme l, Eigentum l, Pfandrecht l, Kauf 3, Tausch l, Miete l, Pacht l, Dienstvertrag 4, Werkvertrag l, Mandat 2, Mäklervertrag l, Bürgschaft l, Transportvertrag l, einfache Gesellschaft l, Kollektivgesellschaft 1> Kontokorrent 1); l Markenrecht; 4 Patentrecht; 1 Urheberrecht; 2 Anfechtungsklage ; 2 andere, das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz betreffende Fälle, 62 8 Geschäfte sind an die Vorinstanz zurückgewiesen worden zum Zwecke der Aktenvervollständigung beziehungsweise materiellen Entscheidung pendent gebliebener Streitfragen.

Das s c h r i f t l i c h e V e r f a h r e n , das für Sachen, deren Streitwert Fr. 4000 nicht erreicht, vorgeschrieben ist, kam in 68 Fällen zur Anwendung.

Die Berufungen verteilen sich auf die beiden Abteilungen des Bundesgerichts folgendermaßen : I.

II.

Abteilung. Abteilung.

Total.

Aus dem Vorjahre herübergenommene Fälle Neu eingegangene

36 268

3 69

39 337

Total . . . .

304 284

72 66

376 350

20

6

2B

Im Berichtsjahre erledigt Pendent geblieben

93S Von den 26 Ende des Jahres anhängig gebliebenen Berufungen ist eine (zufolge eines bei dem kantonalen Gerichte hängigen Revisionsgesuches suspendierte) im Monat September,, 2 sind im Monat November und die übrigen im Monat Dezember eingegangen.

Ad4 und 5. R e v i s i o n s - und E r l ä u t e r u n g s b e g e h r e n , Von den 8 im Berichtsjahre anhängigen Revisionsbegehren waren 7 bei der L, l bei der II. Abteilung anhängig, 4 wurden abgewiesen, l ist zurückgezogen worden, und 3 sind bei der I. Abteilung noch pendent.

Das Erläuterungsbegehren, eine Expropriationssache betreffend, ist durch Korrespondenz erledigt worden.

Ad 7. M o d e r a t i o n s b e g e h r e n .

Von den beiden Moderationsbegehren ist das eine durch Vergleich erledigt worden, das andere ist noch bei der II. Abteilung pendent.

AA8. Die 4 B e s c h w e r d e n gegen E n t s c h e i d e des Massav e r w a l t e r s e i n e r in Zwangsliquidation befindlichen E i s e n b a h n g e s e l l s c h a f t betrafen die Drahtseilbahn zum Reichenbachfall ; eine ist begründet erklärt, die ändern sind abgewiesen worden.

II. Strafrechtspflege.

a. B u n d e s s t r a f g e r i c h t .

Ein Straffall (Zolldefraudation betreffend) war aus dem Vorjahr übergetragen ; ein zweiter (Attentat) ging im Berichtsjahre ein. . Im ersten Falle wurden die Angeklagten schuldig erklärt; der zweite Fall mußte auf das folgende Jahr übergetragen werden.

Die Anklagekammer konnte ihren Entscheid, ob er an die Kriminalkammer zu überweisen sei, noch nicht fällen.

b. K a s s a t i o n s h o f .

2 Kassationsbegehren waren aus dem Vorjahr übergetragen, 13 gingen im Berichtsjahre ein. 7 Fälle wurden erledigt, 8 gingen auf das folgende Jahr über, l Kassationsbegehren betraf Erfindungspatent, es wurde begründet erklärt ; l Begehren betrifft künstlerisches Urheberrecht, noch nicht erledigt. 6 bezogen sich auf Markenreoht, l Begehren wurde, soweit noch aufrechterhalten, gutgeheißen, 2 -wurden abgewiesen, 3 übergetragen. 2 betrafen Urteile wegen Verletzung des Viehseuchengesetzes, l wurde-

934 begründet erklärt, das andere übergetragen, l Begehren betraf ein Strafurteil wegen Unterschlagung und Verletzung des Postgeheimnisses; es wurde aufgehoben. 2 Begehren betrafen Urteile wegen Verletzung des Fabrikgesetzes (Arbeit in den Fabriken), beide übergetragen, l Begehren betraf Gefährdung von Bahnzügen; ist übertragen; endlich l Begehren war gerichtet gegen das Urteil des Strafgerichts wegen Zolldefraudation. Der Kassationshof ist darauf nicht eingetreten, soweit die beidseitigen Begehren sich auf Verletzung materieller Rechtsformen beziehen, im übrigen wurde die Kassationsbeschwerde der Angeklagten und Verurteilten als unbegründet abgewiesen.

Ihrer Herkunft nach stammen 4 aus dem Kanton Luzern, 3 aus dem Kanton Bern, 2 aus dem Kanton Zürich, und je l aus den Kantonen Aargau, Schwyz, Basel, Waadt, Neuenburg, und l endlich war gegen ein Urteil des Bundesstrafgerichts gerichtet.

II F. Staatsrechtliche Streitigkeiten.

Natur dei' Streitsache.

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Pendent !

geblieben. 1

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Neu l eingegangen. |

Die im Jahre 1904 beim Bundesgerichte anhängigen staatsrechtlichen Streitigkeiten verteilen sich wie folgt:

6 4 4 2 1 . Streitigkeiten zwischen Kantonen 2 6 ü 6 2 Auslieferungen 3. Beschwerden von Privaten und 63 321 384 320 64 Korporationen 4. Begehren um Anerkennung als 2 -- 1 1 2 Schweizerbürger 5. Streitigkeiten zwischen dem Bundesrate und den Eisenbahngesellschaften betreffend das Rechnungswesen der Eisen1 -- 1 -- 1 bahnen 3 3 -- 6 . Revisionsbegehren . . . . -- 3 7. Bundesbahnen (Generaldirektion) 1 1 -- 1 und Kantone --

67

336 403 335 68

935

Ad 1. S t r e i t i g k e i t e n z w i s c h e n K a n t o n e n .

Die im Berichtsjahre erledigten 4 Fälle betrafen l Zug-Zürich über Hoheitsrechte an der Sihl ; durch Vergleich erledigt. 3 Neuenburg-Bern, Armenunterstützung betreffend, teils gegenstandslos geworden, teils abgewiesen.

Ad 2. A u s l i e f e r u n g e n .

2 von Österreich, 2 von Italien, l von Deutschland, l von Frankreich, alle bewilligt; das eine von Italien jedoch nur teilweise, d. h. für bestimmte Begehren.

Ad 3. S t r e i t i g k e i t e n von P r i v a t e n und K o r p o rationen.

Nach der Natur der als verletzt behaupteten Bestimmungen verteilen sich die 384 im Berichtsjahre anhängigen Beschwerden wie folgt: o lì ·ET =>

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·°.s «t a. Verletzung der Bundesververfassung b. Verletzung von Bundesgesetzen

.

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c. Verletzung von Kantonsverfassungen d. Verletzung von Staatsverträgen

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3

13

16

12

4

63

321

384

320

64

a. Die 285 Rekurse wegen Verletzung der B u n d e s v e r f a s s u n g betrafen folgende Verfassungsbestimmungen: Art. 4 (Gleichheit vor dem Gesetz, Rechtsverweigerung) 206 ^ 31/33 (Gewerbefreiheit u. wissenschaftliche Berufsarten) 7 ,, 45 (Niederlassung) 9 ,, 46 (Doppelbesteuerung) 24 ,, 49/50 (Konfessionelle Artikel) . . . . . . . . .

4 Übertrag 250 Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. H,

62

936

Übertrag 250 Art. 54 (Recht zur Ehe) 3 ,, 55 (Preßfi-eiheit) 3 ,, 58/59 (Gerichtsstand) 22 ,, 60/61 (Gleichbehandlung mit Bürgern anderer Kantone und Vollzug von Urteilen aus anderen Kantonen) 4 64 (Dem Bunde vorbehaltene Gesetzesmaterien) . .

l T ,, 5 (Der Übergangsbestimmungen) 2 285

b. Die 25 Beschwerden wegen Verletzung von B u n d e s g e s e t z e n betrafen: Das Bundesgesetz über Auslieferung von Verbrechern und Angeschuldigten '3 ,, ,, ,, persönliche Handlungsfähigkeit . . 9 ,, ,, ,, zivilrechtliche Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter . . 8 ,, ,, ,, Zivilstand und Ehe 2 ,, ,, ,, Expropriation (Forum) l ,, ,, ,, Haftpflicht 2 25

c. Von den letztes Jahr hängend gebliebenen Rekursen mit Berufung auf die K a n t o n s v e r f a s s u n g 1 , Gremeindeautonomie betreffend, wurden dies Jahr 4, seit 1901 und 1902 hängige, anfänglich sistierte Rekurse abgeschrieben, in dem Sinne, daß den Rekurrenten das Recht vorbehalten wurde, gegen die Entscheide der Großen Räte, die ebenfalls angerufen, aber noch nicht zum Entscheide gekommen waren, seinerzeit wieder an das Bundesgericht zu gelangen.

d. Von den Rekursen wegen Verletzung von S t a a t s v e r , t r a g e n mit dem Ausland betrafen: den Gerichtsstandsvertrag mit Frankreich & ,, Niederlassungsverträg ,, ,, l ,, ,, ,, Deutschland l ,, Staatsvertrag mit Baden l ,, ,, ,, Wurtemberg l d i e internationale Übereinkunft f ü r Prozeßrecht . . . .

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937

Aargau Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

Baselland . .

Baselstadt Bern Freiburg Genf Glarus Graubünden Luzern Neuenburg Nidwaiden Obwalden . .

Sehaffhausen .

Schwyz Solothurn St. Gallen Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis Zug Zürich

.

2

1 1

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10 14 5 2 1 2 5 2 3 23

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1

19 1 5 2 2 . .

. . .

Total

1 1 5 1 1 2 4 4 1 9

Abgewiesen.

15 . .

Gutgeheissen.

RUckzug oder Gegenstandslosigkeit.

Kantone.

Nichteintreten.

Die K a n t o n e , gegen deren Behörden die 384 Beschwerden von Privaten und Korporationen gerichtet sind, und d i e : A r t d e r E r l e d i g u n g derselben sind ersichtlich aus folgender Tabelle :

2

1 1

2 1 1

3 7

2

83

21

2 3 5

36

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7 2 1 1 2 8 8 5 7

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6 4 11

2 1 1 4

180

64

1

43 8 2 5 6 53 24 27 1 12 29 7 4 5 10 9 5 9 42 7 8 29 7 8 24 384

Von den 64 pendent gebliebenen Rekursen rühren : l aus dem Jahre 1902, 3 aus dem Jahre 1903, die übrigen gingen im Berichtsjahre ein, l im März, l im April, l im Mai, 2 im Juni, 2 im Juli, 3 im August, 4 im September, 11 im Oktober, 14 im November, 21 im Dezember.

938

Die Gründe des N i c h t e i n t r e t e n s in 82 Fällen waren: in 18 Fällen Inkompetenz des Gerichts, in 10 Fällen Verspätung, bei 7 Beschwerden war noch kein förmlicher Entscheid von kantonalen Behörden ergangen, in 18 Fällen war der Instanzenzug vor den kantonalen Behörden nicht durchgeführt, in 2 .Fällen waren die Rekurrenten nicht legitimiert, in l Fall mangelte das rechtliche Interesse, l Fall war rein zivilrechtlicher Natur, in 10 Fällen war der rekurrierte Entscheid nicht beigelegt, 15 Rekurse waren formlos gehalten, teils unklar, teils nicht substanziert oder ohne bestimmte Rechtsbegehren.

In 83 Fällen wurde wegen mutwilliger Beschwerdeführung Gerichtsgeld auferlegt, mehrfach auch Kostenentschädigung au die Gegenpartei. Einigemale wurden auch direkt die juristischen Vertreter von Rekurrenten gebüßt.

Nach der N a t u r der S t r e i t s a c h e bezogen sich die 36 b e g r ü n d e t e r k l ä r t e n Beschwerden auf: 8 Art. 4 Bundesverfassung, Rechtsverweigerung; 2 ,, 33 ,, Ausübung wissenschaftlicher Berufsarten ; 3 ,, 45 ,, Niederlassung; 4 ,, 46 ,, Doppelbesteuerung; l ,, 54 ,, Recht zur Ehe; 5 ,, 58/59 ,, Gerichtsstand; 1 ,, 61 ,, Vollzug von Zivilurteileu ; 2 ,, 5 ,, Übergangsbestimmung der Bundesverfassung ; 3 auf Kantonsverfassungen ; l ,, das Bundesgesetz über Zivilstand und Ehe ; l ,, ,, ,, ,, Handlungsfähigkeit; l ,, i, -n n . Auslieferung; l ^ den französisch-schweizerischen Gerichtsstandsvertrag; 3 ,, die internationale Übereinkunft betreffend Prozeßrecht.

36

Beim Präsidenten gingen in sehr vielen Fällen Gesuche um Erlaß provisorischer Verfügungen ein; in einzelnen (wenigen) Fällen wurden sie zum voraus als unzulässig abgewiesen; in weitaus den meisten Fällen wurde das Gesuch der Gegenpartei zur Vernehmlassung innert kurzer Frist mitgeteilt. Förmliche Sistierungsverfügungen waren nur in den wenigsten Fällen erforderlich, weil entweder die Gegenpartei der Sistierung zuge-

939 stimmt hatte oder die Beschwerden ohnehin bald erledigt werden konnten.

Ad 4. Von den 2 Begehren um A n e r k e n n u n g als S c h w e i z e r b ü r g e r konnte das eine, gegen Schwyz gerichtet, weil zugestanden, als gegenstandslos abgeschrieben werden ; im ändern Falle erklärte sich das Gericht als inkompetent.

Ad 5. Von den 3 R e v i s i o n s b e g e h r e n wurden 2 abgewiesen, auf eines wurde nicht eingetreten.

IT. Oberaufsicht über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahre anhängigen Rekurse betrug 299; davon waren aus dem Vorjahr übernommen 6, im Laufe des Jahres eingegangen 293. Erledigt wurden 291, so daß auf das Jahr 1905 übertragen wurden 8 Fälle.

Von den erledigten Beschwerden bezogen sich : 3 auf die Pflichten der Betreibungs- und Konkursbeamten; 10 ,, Rechts Verweigerung oder Reehtsverzögerung ; 6 ,, Zustellung der Betreibungsurkunden ; 5 ,, die Art der Betreibung ; 7 ,, den Ort der Betreibung; l ,, Betreibung gegen eine Ehefrau; l ,, Betreibung eines Handlungsunfähigen; 1 ,, Betreibung einer Erbmasse ; 5 f, ,, Zahlungsbefehl; 8 ,, Rechts Vorschlag ; 2 ,, Rechtsöffnung ; 6 ,, Nichtigkeit bezw. Einstellung der Betreibung; 5 ,, Sistierung der Betreibung; 2 ,, Wechselbetreibung; 16 ,, Fortsetzung der Betreibung; 68 ,, Pfändung, Vollziehung derselben und pfändbare Gegenstände ; 12 ,, Lohnpfändung ; 3 ,, Anschlußpfändung ; 7 ,, Retentionsrecht ; 19 ., Eigentums- oder Pfandrechtsansprachen im Pfändungsverfahren ; l ,, Eigentumsansprachen im Konkurse;

940

. l auf Aufschubsbewilligung; 1 ,, Erlöschen der Betreibung; 2 ,, Verwertungsbegehren ; l ,, Betreibung auf Pfandverwertung; 22 ,, Verwertung beweglicher Sachen oder Forderungen ; 18 ,, Verwertung von Liegenschaften; 1 ,, Verwertung aus freier Hand ; 7 ,, Kollokation und Verteilung im Pfändungsverfahren; 10 ,, Kollokation und Verteilung im Konkurse; 2 ,, Konkurserkenntnisse bezw. Konkursbegehren; 1 ,, Feststellung der Konkursmasse; 3 ,, Konkursverwaltung; 2 ,, Abtretung von Massarechten nach Art. 260 B. und K. ; 9 ,, Arrest und dessen Vollzug; 3 ,, Verlustschein ; 3 ,, Betreibungs- und Konkurskosten; l ,, Kostenvorschuß; l ,, Ordnungsbußen bezw. Kosten im Beschwerdeverfahren ; 3 ,, Betreibungsferien und Rechtsstillstand; 3 ,, Nachlaßvertrag ; l ,, Rüge; l ,, Wiedereinsetzung in die bürgerliche Ehrenfähigkeit; 4 fl Revisionsgesuche ; 3 ,, Besohwerdefrist.

291

Über die V e r t e i l u n g der Geschäfte nach K a n t o n e n und über das S c h i c k s a l der B e s c h w e r d e n gibt nachstehende Tabelle Auskunft:

· Aarsrau Appenzell A.-Rh. . . . .

Appenzell I.-Rh Baselland Baselstadt Bern (deutscher Teil) . .

Bern (französischer Teil) Frei bürg Genf Grlarus Graubünden Luzern Neuenburg Nidwaiden Obwalden Schaff hausen Schwyz Solothurn S t . Gallen . . . .

Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis . . .

Zug Zürich Total

J

2 1 2 4 7

1

1

4

1

- 8 1

q 3

4

5 4 15 4 5 1 2 5 11 6. 12

4 4

1 2 2 12

3

1 --

1 1 1 2 9 2

1

4

2 1

58

1

12

1 H

·

6

--

Pendent geblieben.

Abgewiesen.

z

Begründet erklärt.

Kantone.

Rückzug oder Gegenstands- II losigkeit.

941

1 1

2 1

1 2 1 3 7 6 6 19 3 1 1 2 5 14 3 2 1 8 23 69 152

;

23 7 1 8 1 24 19 1 4 21 22

--

7 18 2 1 4 1 --

3 5 13 3 30 1 6 6 1 29 7 3 36 8 299

942

Die Gründe, aus welchen die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer in 58 Fällen auf die Beschwerde nicht eintrat, war Inkompetenz der Oberaufsichtsbehörde (weil es sich um Beschwerden handelte, die in die Kompetenz der Gerichtsbehörden fallen), mangelnde Legitimation zur Beschwerdeführung und sonstige formelle Mängel (Nichteinhaltung des Instanzenzuges, Verspätung der Beschwerdefrist, ungenügende Substanzierung u. s. w.).

Die 69 für begründet erklärten Beschwerden betrafen folgende Gegenstände : l 3 l l l 3 8 14 4 l l 6 l 1 6 2 2 5 l 3 l l l l 69

Pflichten der Betreibungs- und Konkursbeamten; Zustellung der Betreibungsurkunden ; Art der Betreibung; Betreibung gegen einen Handlungsunfähigen ; Zahlungsbefehl; Rechtsvorschlag;.

Fortsetzung der Betreibung; Pfändung, Vollziehung derselben und pfändbare Gegenstände; Lohnpfändung; Anschlußpfändung ; Retentionsrecht; Eigentums- oder Pfandrechtsansprachen im Pfändungsverfahren ; Erlöschen der Betreibung; Eigentumsansprache im Konkurse; Verwertung beweglicher Sachen oder Forderungen ; Verwertung von Liegenschaften ; Kollokation und Verteilung im Pfändungsverfahren; Kollokation und Verteilung im Konkurse; Abtretung von Massarechten nach Art. 260 B. und K. ; Arrest und desssen Vollzug; Verlustschein; Betreibungs- und Konkurskosten; Ordnungsbuße und Kosten im Beschwerdeverfahren; Betreibungsferien.

943

Gesuche u m p r o v i s o r i s c h e V e r f ü g u n g e n w u r d e n gestellt 33 davon bewilligt 13lr 18 ^0 Verfugungen \T t, . ° e abgewiesen 5J » o : a. der Aufsichtsbehörde mitgeteilt, unter Anweisung, vorläufig den bestehenden Zustand festzuhalten ; b. wegen Erledigung der Sache keine Verfügung erlassen . . . 15 keine Verfügungen 33

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit.

In der Liquidation der D r a h t s e i l b a h n zum R e i c h e n b a c h f a l l hat nun die Versteigerung der Bahn stattgefunden (am 27. Dezember 1904), und es wurde die Bahn dem Ersteigerer zugesprochen. Der Schlußbericht des Massaverwalters steht noch aus.

Die Frage der Liquidation der Straßenbahn L a u s a n n e AI o u d o n (Jorat-Bahn) ist immer noch schwebend, infolge erneuter Unterhandlungen zwischen Gläubigern und der Bahngesellschaft.

Gegen Ende des Jahres ging ein Liquidationsbegehren gegen eine Nebenbahngesellschaft ein, wurde aber vor Jahresschluß wieder zurückgezogen.

VI. Zusammenstellung und mittlere Dauer der Streitsachen.

Verteilung derselben nach den Nationalsprachen.

Die Tabelle S gibt eine Übersicht über die beim Bundesgericht im Berichtsjahre anhängigen und die von ihm erledigten Geschäfte unter Vergleichung mit dem vorhergehenden Jahre.

944

A. Die D a u e r der Streitsachen ergibt sich aus nachE)aue r bis

Natur der Streitsachen.

I. Zivilsachen.

1. Erst- und letztinstanzliche Prozesse 2 . Expropriationen . . . .

3. Berufungen 4. Revisionsbegehren . : .

5. Erläuterungsbegehren . .

6. Moderationsbegehren . .

7. Beschwerden gegen Entscheide des Massaverwalters II. Strafsachen.

1. Straf klagen . . . .

2. Kassationsbegehren . . .

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten.

1. Streitigkeiten zwischen Kantonen . . .

. . .

2 . Auslieferungen . . . .

3. Beschwerden von Privaten und Korporationen . . .

4. Anerkennung als Schweizerbürger .

5. Revisionsbegehren . . .

Gesamtzahl der erledigten Geschäfte pro 190

*t

90

183 350 5 1 1

h V T3 0 h

If >o rH

2 16 Sfi

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10 8 62 146 1

1 13

86 1 1

1

2 13 2

Q

21 5

1 2

4 1 7

2

4 6

6

320

35

2 3

1

IV. Beschwerden betr. Schuldbetreibungs- vnd Korikwrswesen

291

151

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit

1

Total

1199

Verhältnis

00

'S **es

2

1 1

1

87

35

4

10

1

3 52

94

1

1 2

79

50 1

247 206 309 201

% % % % % 100 20,600 17.180 25,771 16,784

--

56 01

/o

4,071

36 % 3,003

945 folgender Tabelle: Mittlere Dauer

zum Urteil.

O>

O)

1 o

S

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1

1 10 »--<

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S t> § « .

S 5l & .* |ä 2 S ·* (M

Grafite Dauer bis zum Urteil.

Monate Tage

4 27 2 -- -- --

1 11 --.

2

--

1

--

1

1

22 -- -- -- --

43 -- -- -- --

3 -- --

1

--

--

--

-- -- --

4

--

-- ~

-- -- 39 % 3,258

--

14

--

--

--

2

--

-- ~

-- ~

--

--

-- 22

%

°/o

1,168

1,835

-- 45

--

--

9 51 39 -- 2

--

9

8

9

2

31

3 13

21 9

3 4

21 18.

60 45

1 --

75 --

15 15

20 --

6 12

81 12

7

66

3

3

2

47

--.

1 1

24 6

1 --

-- 29

61

5

7

-

«,7'

33

1

7

1

7

4

4

2

18

%

% 0,167

% 1,501

t/5

Tage

15 12 24 12 20 18

--

0,334

Monate Tage

14 11 1 5 2 --

--

%

Ä

9 17 3 20 18

-- --

60

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21

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3,753

N

v 'S B $£ = H '«S

42 9 14 2 --

~

--

bis zum Urteil.

48

1

--

0 3,

4 6 -- -- -- --

_

--

CO £

·0

32

2,5

946 B. Vergleichung mit dem Vorjahr.

Natur der Streitsache.

Gesamtzahl der Geschäfte.

1903.

1904.

Erledigt.

1903.

1904.

I. Zivilsachen: 1. Erst- und letztinstanzliche 44 67 18 20 Geschäfte 2 . Expropriationen . . . .

274 315 131 183 3. Berufungen 333 376 293 350 8 6 4. Revisionsbegehren . . .

9 5 1 1 5. Erläuterungsbegehren .

3 3 2 -- 6. Kassationsbegehren .

2 -- 2 1 1 7. Moderationsbegehren 2 8. Beschwerden gegen Entscheide des Massaverwalters 4 4 -- 4 in Zwangsliquidationen //. Strafsachen: 1. Klagen beim Bundesstraf1 1 2 2 gerichte 9 15 2. Kassationsbegehren .

6 7 III. Staatsrechtliche Streitigkeiten: 1. Streitigkeiten z wischen Bundes- und kantonalen Behörden 4 -- 4 -- 2. Streitigkeiten zwischen Kan5 6 3 4 tonen 6 3 . Auslieferungen . . . .

6 6 6 4. Beschwerden von Privaten oder Korporationen .

371 384 308 320 5. Verzichte auf das Schweizer2 -- bürgerrecht 3 -- -- 2 6. Anerkennungsbegehren 2 -- 7. Rechnungswesen der Eisen1 3 bahn en 2 -- 1 8. Bundesbahn gegen Kanton 3 9. Revisionsbegehren .

3 3 3 10. Erläuterungsbegehren .

3 -- 3 -- IV. Beschwerden betreffenddasSchuldbetreibungs- und Korikwswesen .

216 299 210 291 1 1 V. Freiwillige Gerichtsbarkeit . .

3 3 Total 1299 1495 1003 1199

Nach den N a t i o n a l s p r a c h e n verteilen sich die im Berichtsjahre anhängig gewesenen Fälle wie folgt: Deutsche Schweiz.

I. Zivilsachen: \. Erst- und letztinstanzliche Prozesse . . .

2. Expropriationen .

3 . Berufungen . . . .

4. Andere Zivilsachen II.

41 = 215 = 234 = 12 =

61,i9 % 68,85 °/o 62,23 % 80 %

Französische Schweiz.

22 = 32,83 »/o

Italienische Schweiz.

4 =

5,98%

100 = 31,75 %

136 = 36,i7 %

6 = l,,0°/o

3 = 20 %

Total.

67 =100% 315= 100% 376 = 100% 15 = 100%

Strafsachen: 1. Klagen beim Strafgericht 2. Kassationsbegehren .

2 -- 100 % 12 = 80 %

-- -- % 3 = 20 %

--

Staatsrechtliche Streitigkeiten

250 = 62,08 %

108 = 26,8o %

45 = 11,17%

403 = 100%

IV. Beschwerden betr. Schuldbetreibungs- und Korilcurswesen

184 -- 61,64 %

85 = 28,43 %

30 = 10,03 %

299 = 100%

III.

V. Freiiffillige Gerichtsbarkeit .

Total

2 = 67

°/o

1 = 33 %

952 = 63,68 %

458 = 30,64 %

2 -- 100% 15 = 100%

3=

85= 5,68%

100%

1495 =100%

8 -3

948

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

L a u s a n n e , den 3. März 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesgerichts, Der Präsident:

F. A. Monnier.

Der Gerichtsschreiber: Kirchhofer.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1904. (Vom 3. März 1905.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1905

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.04.1905

Date Data Seite

920-948

Page Pagina Ref. No

10 021 395

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