324

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Umbauten in den Gebäuden Nr. 8, 10 und 12 an der Bundesgasse in Bern.

(Vom 10. Juni 1905.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 13. Juni 1904 haben Sie unser Antrag auf Erwerbung des Kantonalbankgebäudes und des anschliessenden Hauses Nr. 10 an der Bundesgasse in Bern um die Summe von Fr. 700,000 mit Nutz- und Schadensanfang auf 1. November 1905 zugestimmt. Das letztere stößt auf der Westseite an das im Jahre 1888 vom Grafen d'Harcourt angekaufte Gebäude Nr. 12, so daß die Eidgenossenschaft daselbst nun eine Häuserreihe von 54,40 m. Frontlänge mit 17 Fensteraxen besitzt.

Wir haben in unserer .Botschaft vom 9. April 1904 betreffend die Erwerbung der erstgenannten zwei Liegenschaften angedeutet, daß es angezeigt sei, vor dem definitiven Bezug der Gebäude bei den Hausgängen die Brandmauern zu durchbrechen, um die innere Verbindung der drei Häuser herzustellen und gleichzeitig eine Reihe von Umbau- und durchgreifenden Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen. Nach näherer Untersuchung kommen wir nun dazu, Ihnen vorzuschlagen, trotz der etwas hohen Kosten sich nicht nur auf diese Arbeiten zu beschränken, sondern den Anlaß des Leerstehens der Häuser zu benutzen, um

325 die drei Gebäude durch Schaffung eines durchgehenden Korridors so miteinander zu verbinden, daß zur Erleichterung des Verkehrs ein einheitliches Ganzes entsteht. Die vollständige Neuanlage der Abtritt- und Kanalisationsanlagen ist nicht zu vermeiden, ebenso sollte die Einführung des elektrischen Lichtes und einer elektrischen Uhrenanlage in Aussicht genommen werden.

Die detaillierte Kostenberechnung für die umfangreichen Arbeiten in den drei Gebäuden ergibt eine Summe von Fr. 162,000, welche sich wie folgt verteilt: 1. Umbauten, Neueinrichtungen und Reparaturen im Gebäude Nr. 12 Fr. 32,094. 30 2. Desgleichen im Gebäude Nr. 10 ...

,, 34,544. 90

3.

8 . . .

,,

40,644. 70

4. Zentralheizung inklusive Doppelkamin und Mauerdurchbrüche für die Leitungen 5. Unvorhergesehenes zirka 10 % ...

,,

,,

,,

,,

,, ,,

40,000. -- 14,716. 10

Total

Fr. 162,000. --

In betreff der Verwendung der Räume in den drei Häusern, in Zukunft ein zusammenhängendes Verwaltungsgebäude bildend, haben wir die Verfügung getroffen, daß daselbst untergebracht werden sollen : 1. die drei Abteilungen der Oberzolldirektion; 2. das Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken; 3. das Tarif- und Transportwesen des Eisenbahndepartements und 4. des Rechnungswesen und die Statistik des Eisenbahndepartements.

Wir erlauben uns, speziell darauf aufmerksam zu machen, daß es äußerst wünschenswert ist, die Arbeiten in dem von der Eantonalbank gemieteten Gebäude Nr .10 noch in diesem Jahre in Ausführung bringen zu lassen. Dasselbe steht nämlich bis auf das von der Oberzolldirektion benutzte erste Stockwerk leer, da die Bureaux der Militärversieherung und des Oberinstruktors des Genie vor einiger Zeit aus diesem in das Bundeshaus Ostbau verlegt worden sind. Die Bureaux der Oberzolldirektion im ersten Stock können provisorisch in den frühern Räumen der Alkoholverwaltung im Hause Nr. 12 untergebracht werden, so daß Nr. 10 schon jetzt für den Umbau zur Verfügung stehen würde. Sobald in diesem die Umbauten vollendet sein -werden,

326 würden die Bureaux der Abteilungen I und II der Oberzolldirektion vorübergehend in das restaurierte Gebäude Nr. 10 transloziert, woraufhin mit dem Umbau des erstem und des auf 1. November 1905 von der Kantonalbank zu räumenden Bankgebäudes begonnen werden könnte. Auf diese Weise sollte es möglich sein, die Umbauten bis zum nächsten Sommer zum Abschluß zu bringen, so daß die vorgenannten Dienstzweige auf diesen Zeitpunkt die ihnen zugewiesenen neuen Lokale beziehen und sich daselbst definitiv einrichten könnten, nämlich im: Erdgeschoss.

Das Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken; ein Teil der I. und II. Abteilung der Oberzolldirektion ; die Hauswartloge.

I. Stock.

Der übrige Teil der I. und II. Abteilung der Oberzolldirektion.

II. Stock.

Ein Teil der III. Abteilung der Oberzolldirektion; das Tarif- und Transportwesen des Eisenbahndepartements; ein Teil der Hauswartwohnung.

III. Stock.

Der übrige Teil der lu. Abteilung der Oberzolldirektion': das Rechnungswesen und die Statistik des Eisenbahndepartements; der übrige Teil der Hauswartwohnung.

Keller und Dachstock.

Das Kesselhaus für die Zentralheizung, Magazine, Dienstenzimmer und Kammern.

Indem wir im übrigen für alle weitern Details auf die bezüglichen Pläne und die Kostenberechnung verweisen zu sollen glauben, empfehlen wir Ihnen die Annahme des nachstehenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses.

327 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 10. Juni 1905.

Im Namen des Schweiz. Bündesrates, Der Bundespräsident: Ruchet Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

328

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Ausführung von Umbauten in den Gebäuden Nr. 8, 10 und 12 an der Bundesgasse in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 10. Juni 1905, beschließt: 1. Für die projektierten Umbauten in den Gebäuden Nr. 8, 10 und 12 an der Bundesgasse in Bern wird eine Summe von Fr. 162,000 bewilligt.

2. Dieser Beschluß tritt, weil nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Umbauten in den Gebäuden Nr. 8, 10 und 12 an der Bundesgasse in Bern. (Vom 10. Juni 1905.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1905

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.06.1905

Date Data Seite

324-328

Page Pagina Ref. No

10 021 486

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.