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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Uebertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften Jakob Rettenmund, Brauereiarbeiters in Tschamerie, Gemeinde Hasle bei Burgdorf.

(Vom 28. November 1905.)

Tit.

Jakob Rettenmund, Brauereiarbeiter in Tschamerie, Gemeinde Hasle bei Burgdorf, hat nach eigenem Geständnis am Abend des 5. Mai 1905 aus seinem Ordonnanzgewehr auf zwei in der Nähe seiner Wohnung weidende Rehe geschossen, ohne eines derselben zu treffen. Für diese Übertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz wurde er vom Richteramt Burgdorf in Anwendung der Art. 6, lit. d, und Art. 21, Ziff. 4, lit. ö cit., mit Fr. 70 Geldbuße bestraft und zur Tragung der Fr. 3. 70 betragenden Kosten verurteilt.

Rettenmund ersucht nun um Reduktion der Buße auf dem Wege der Begnadigung, indem er geltend macht: Er sei vermögenslos und müsse aus geringem Taglohn sich selbst, seine Frau und drei Kinder erhalten. Die Bezahlung, oder im Falle der Umwandlung das Absitzen der Buße, würde wegen Ausfalles der Subsistenzmittel am meisten seine Angehörigen treffen, während auch eine geringere Strafe ihm zur ernsten Warnung dienen würde.

120 Der Gemeinderat Hasle bezeugt, daß der Gesuchsteller gut beleumdet, aber gänzlich vermögenslos ist, und daß seine Angaben über den Bestand der Familie richtig sind. Diese Behörde empfiehlt einen ansehnlichen Nachlaß der Buße, während der Regierungsstatthalter von Burgdorf bei Einsendung der Akten ohne weitere Begründung bemerkt: Das Gesuch wird hierorts nicht empfohlen.

Im Bundesgesetz vom 24. Juni 1904 über Jagd und Vogelschutz wird das Jagen von Rehen während der geschlossenen Jagdzeit oder ohne Berechtigung während der offenen Jagdzeit mit Buße von Fr. 50--200 bedroht. Da Rettenmund sich nicht im Rückfall befand und keinerlei andere Schärfungsgründe vorliegen, so rechtfertigt es sich, mit Rücksicht auf seine Erwerbsund Familienverhältnisse dem Begnadigungsgesuche dadurch Folge zu geben, daß die vom Richteramt Burgdorf ausgesprochene Buße auf Fr. 20 ermäßigt wird; dies um so mehr, als der Schuß, der gegen die Rehe abgefeuert wurde, keines derselben traf.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei die dem Jakob Rettenmund auferlegte Buße in Gnaden auf Fr. 20 herabzusetzen.

B e r n , den 28. November 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Rächet.

Der I. Vizekanzler: Schutzmann.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Uebertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften Jakob Rettenmund, Brauereiarbeiters in Tschamerie, Gemeinde Hasle bei Burgdorf. (Vom 28.

November 1...

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Jahr

1905

Année Anno Band

6

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49

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29.11.1905

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119-120

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