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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung von Magazinräumlichkeiten für den Telephondiens im Untergeschoß, sowie eines Anbaues an die Remise des neuen Postdienstgebäudes beim Bundesbahnhof Basel.

(Vom 10. Juni 1905.)

Tit.

Nachdem die Bundesversammlung am 23. Juni 1904 betreffend den Bau eines neuen Postdienstgebäudes in Basel Beschluß gegefaßt hatte, ist die. Telegraphenverwaltung infolge der Wahrscheinlichkeit eines Verkaufes der Besitzung, auf welcher sich gegenwärtig das Hauptmaterialmagazin des Telephonnetzes Basel befindet, genötigt worden, sich nach neuen, genügend großen und entsprechende Sicherheit bietenden Magazinräumlichkeiten umzusehen.

Gegenwärtig verfügt das Telephonbureau Basel zur Aufbewahrung seiner erheblichen Material- und Werkzeugbestände für den Linienbau über: 1. einen Lagerplatz von 1000 m 2 am Dreispitz. Jährlicher Mietzins Fr. 2000;

380 2. einen Lagerplatz von 100 m 2 am Steinentorberg. Jährlicher Mietzins Fr. 120, und 3. ein Magazin von zirka 200 m 2 Flächeninhalt in einer Remise auf der Liegenschaft Meyer an der Steinentorstraße. Jährlicher Mietzins Fr. 1300.

Der Lagerplatz, am Dreispitz dient ausschließlich als Depot für Stangen, Gußröhren, Zoreseisen und Kabeltrommeln.

Auf dem Lagerplatz am Steinentorberg werden Abbrucheisen, Ziegel und Backsteine aufgestapelt.

Die Remise Meyer dient als Magazin für die übrigen Linienbaumaterialien (Draht, Isolatoren, Seitenträger, Mauerträger, Schrauben aller Art, Blech, Gerüstholz, Zement, Eisenkasten etc.)

und das Werkzeug (Leitern und Karren inbegriffen). Gemäß erhaltener Auskunft wird die Besitzung Meyer voraussichtlich in Andere Hände übergehen, was dann jedenfalls eine Kündigung des Mietvertrages auf 6 Monate zur Folge hätte. Die fragliche Remise hat übrigens einen sehr unbequemen Zugang und ist so baufällig, daß man angesichts der ungenügenden Solidität derselben den disponibeln Raum nur teilweise ausnützen kann. Infolgedessen herrscht in diesem Magazin ein empfindlicher Platzmangel.

Unter diesen Umständen sollte, um die Erstellung eines besonderen Magazingebäudes zu vermeiden, anläßlich des Baues eines neuen Postdiensteebäudes beim Bundesbahnhof und einer dazu gehörigen Remise auf die Schaffung von Magazinlokalen für die Telephonverwaltung Bedacht genommen werden.

Der gewünschte Zweck läßt sich wohl am besten durch Erstellung- eines Anbaues an die Remise (Westseite) und die Unterkellerung der westlichen Ecke des Hauptgebäudes erreichen.

Die dadurch kreierten Räume werden den vorstehend unter Ziffer 2 bezeichneten Lagerplatz am Steinentorberg, sowie das unter Ziffer 3 angeführte Magazin Meyer ersetzen. Der Lagerplatz am Dreispitz muß dagegen unverändert beibehalten werden.

In dem Remisenanbau, von einem Flächeninhalt von zirka 124 m 2 , sollen Konstruktionseisen, Bauholz, Ziegel, Zement, Farben, Kabelhäspel, Kabeleinzugsgerätschaften, die Magirusleiter, die Ausziehleitern (gegenwärtig 2), die gewöhnlichen Anstellleitern (gegenwärtig 10), die Handkarren (gegenwärtig 10) etc. aufbewahrt werden. Ferner sind in demselben zur Vornahme der Schlosser-, Spengler- und Holzarbeiten zwei von einander getrennte IL

Ö

381 Werkstätten einzurichten. Ein Telephonnetz von der Bedeutung Basels hat nämlich fast beständig Beschäftigung für einen Schlosser und einen Spengler zur Ausführung kleiner Abänderungen an Eisenkonstruktionen, Reparatur von Werkzeug und Einfassung von Dachfenstern, Dachträgern, Ankerstangen etc. Ebenso unentbehrlich ist ein Holzarbeiter, da öfters Karren, Drahthäspel, Leitern etc. repariert werden müssen.

Im Kellergeschoß des Postdienstgebäudes werden sämtliche übrigen, zum Bau und Unterhalt der Telephonlinien erforderlichen Materialien (Draht, Isolatoren, Träger und Schrauben aller Art, Blech, Kabelmuffen, Dachfenster, Drahthäspel etc.) aufbewahrt. Neben dem Materialmagazin sind abschließbare Lokale für den Magazinbeamten und das Linienbauwerkzeug vorgesehen.

Da das Linienpersonal sich jeden Morgen beim Dienstantritt in diesem Magazin zu versammeln hat, und fast beständig Beamte und Arbeiter darin beschäftigt sein werden, so ist die Anbringung von Heizkörpern, sowie die Erstellung eines Abortes und eines Brunnens unerläßlich.

Laut beiliegendem detailliertem Voranschlag betragen die Kosten : 1. für die eigentliche Remise Fr. 21,300 2. ,, ,, Unterkellerung des Hauptgebäudes zu Magazinzwecken ,, 38,700 Zusammen

Fr. 60,000

Im übrigen geben die Pläne über alle Einzelheiten die erforderliche Auskunft.

Indem wir Ihnen die Annahme des nachstehenden Entwurfes zu einem Bundesbeschlusse empfehlen, benutzen wir diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 10. Juni 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Buchet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung der Kredite fUr die Erstellung von Magazinräumlichkeiten fUr den Telephondienst im Untergeschoß, sowie eines Anbaues an die Remise des neuen Postdienstgebäudes beim Bundesbahnhof Basel.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 10. Juni 1905, beschließt: Art. 1. Es werden folgende Kredite bewilligt: a. für die zu Magazinzwecken des Telephondienstes bestimmte Remise . . . Fr. 21,300 6. für die Unterkellerung des Hauptgebäudes z u Magazinzwecken . . . .

,, 38,700 Zusammen

Fr. 60,000

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3.

beauftragt.

Der Bundesrat ist mit dessen .Vollziehung

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession einer elektrischen Eisenbahn von Monthey nach Champéry und Morgins.

(Vom 10. Juni 1905.)

Tit.

Die Konzession einer elektrischen Eisenbahn von Monthey nach Champéry und Morgins vom 30. März 1900 (B. A. S. XVI, 77) sieht im Art. 8 vor, daß die Bahn eingeleisig, mit Spurweite von l Meter gebaut und mittels Elektrizität betrieben werde.

Art. 15.bestimmt, daß nur e i n e Wagenklasse eingeführt werde, und Art. 16 ermächtigt die Gesellschaft, für die Personenbeförderung pro Kilometer der Bahnlänge eine Taxe von 17 Rappen für die Bergfahrt und von 10 Rappen für die Talfahrt zu erheben.

Mittelst Eingabe vom 15. April 1905 stellten die Konzessionäre das Gesuch um Änderung der Konzession in folgenden Punkten : a. Ersetzung des Adhäsionssystems durch ein gemischtes, teils Adhäsion, teils Zahnstange ; b. Einführung einer zweiten Wagenklasse; c. Erhöhung der Personentaxen auf 44 Rappen per Kilometer in der zweiten und 28 Rappen in der dritten Wagenklasse.

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Jahr

1905

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4

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25

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.06.1905

Date Data Seite

379-383

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10 021 491

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