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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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(Vom 30. Dezember 1904.)

Durch das Bundesgesetz betreffend die Dienstpferde der Kavallerieoffiziere vom 29. Juni 1898 sind auch die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ernannten Kavallerieoffiziere verpflichtet worden, solange sie im Auszuge dienen, ständig ein eigenes Dienstpferd zu halten (Art. 1). Dieses Pferd wird ihnen und auch den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ernannten Offizieren der Kavallerie auf Verlangen zu den nämlichen Bedingungen (Art. 191 bis 194 der Militärorganisation) geliefert, wie die Dienstpferde den Dragonern und Guiden geliefert werden; auf sie finden auch die Art. 195 bis und mit 204 der Militärorganisation entsprechende Anwendung.

Nach den Bestimmungen des Art. 197 der Militärorganisation hat der Bund das Recht, das Dienstpferd des Kavalleristen, das er diesem -geliefert hat, gegen Bezahlung des noch nicht amortisierten Restbetrages (Art. 191 und 195 der Militärorganisation) an sich zu ziehen, wenn beim Dienstaustritt des Mannes sein Dienstpferd nicht die ganze Dienstzeit durchgemacht hat oder wenn der Mann vor Beendigung der Dienstzeit aus dem Dienst der Kavallerie tritt. Dieses trifft nun vielfach auch bei Kavallerieoffizieren zu.

Auf den Antrag des Militärdepartements wird nun beschlossen, es sei denjenigen Kavallerieoffizieren, welche den Dienst bei der Kavallerie vorzeitig verlassen oder in die Landwehr treten, das Dienstpferd auf Verlangen käuflich zu überlassen, sofern dieses nur noch ein bis fünf Jahre dienstpflichtig sein sollte, in der Meinung jedoch, daß sich die betreffenden Offiziere verpflichten, das Pferd drei Jahre zu halten, wenn es noch drei Jahre und länger Dienst zu leisten hätte, daß aber die Haltungspflicht entsprechend abzukürzen sei, sofern die Dienstpflicht des Pferdes nicht mehr drei Jahre betragen sollte.

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(Vom 6. Januar 1905.)

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. Dem Kanton B e r n an die zu Fr. 23,000 veranschlagten Kosten der neuen Gütereinteilung, verbunden mit Weganlagen, der Flurgenossenschaft Niederösch, unter Voraussetzung mindestens gleicher Leistungen seitens des Kantons, sowie der Gemeinde Niederösch, 25 °/o, im Höchstbetrag von Fr. 5750.

2. Dem Kanton G l a r u s zu Händen der HH. Gebrüder Menzi in der Biäsche bei Weesen, Gemeinde Mollis, an die zu Fr. 3760 veranschlagten Kosten der Entwässerung von 2,s ha.

Wiesland im ,,Landgütli", sowie einer Wasserleitung, unter Voraussetzung einer mindestens gleichen kantonalen Leistung, 25 °/o, im Höchstbetrage von Fr. 940.

3. Dem Kanton F r e i b u r g an die Kosten der Ausführung nachfolgend angeführter Alpverbesserungen, unter Voraussetzung mindestens gleicher kantonaler Leistungen : a. Herrn Jules Garin in Bulle für die zu Fr. 4768 veranschlagte Kanalisierung eines Baches in seiner Weide flLa Sionge", 20%, im Maximum Fr. 953.60; b. Herrn Jules Répond in Charmey an die zu Fr. 1517. 50 veranschlagten Kosten von Wasserleitungen und von Abräumungsarbeiten auf 1.44 ha. seiner Weiden ^Osseyredessous"1 und ,,Osseyre-dessus", Gemeinde Charmey, 20°/o, im Maximum Fr. 303.50; c. Herrn Isidore Niquille in Charmey an die zu Fr. 439. 30 veranschlagten Kosten seiner Cisterne auf der Weide ,,Haut Sapi" bei Charmey, 20%, im Maximum Fr. 87.86 und an die zu Fr. 1605. 60 veranschlagten Kosten von Quellwasserfassungen, von Räuraungsarbeiten auf 2,ss ha. und einer Schutzmauer auf seiner Weide ^Ferradetz", ebenfalls 20%, im Maximum Fr. 321.12; d. Herrn Jean Joseph Wäber in Treyvaux an die zu Franken 1422. 90 veranschlagten Kosten einer 250 m. langen Wasserleitung und der Entwässerung von 1,958 ha. auf seiner Weide ,,Le Bruch"- bei Plasselb, 20%, im Maximum Fr. 284. 58.

4.' Dem Kanton W a ad t an die zu Fr. 24,837 veranschlagten Kosten der Erstellung von zwei Stallbaufcen auf der Alp Isenau, Gemeinde Ormont-dessus, unter Voraussetzung einer mindestens gleichen kantonalen Leistung, 25 °/o, im Maximum von Fr. 6200.

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An Stelle des zurückgetretenen Herrn Dr. Calonder, Ständerat, in Chur, wird als Mitglied des Kreiseisenbahnrates IV gewählt Hr. Oberstlieutenant Paul Raschein, in Malix (Graubünden).

Zum Lieutenant des Armeetrains wird ernannt Fahrerkorporal Hans Schultheß, von und in Zürich.

(Vom 9. Januar 1905.)

An die Beerdigung des Herrn alt Bundesrat Paul C e r e s o l e in Lausanne hat der Bundesrat die Herren Bundespräsident Ruchet und Bundesrat Comtesse abgeordnet.

(Vom 10. Januar 1905.)

Vorgängig der Beschlußfassung über das Schultableau pro 1905 wird der Hufschmiedekurs 1905 in der Dauer von 56 Tagen auf die Zeit vom 9. Februar bis 5. April in Thun festgesetzt.

Herrn Oberst im Generalstab Arnold K e l l e r wird die aus Gesundheitsrücksichten nachgesuchte Entlassung von der Stelle des Chefs der Generalstabsabteilung unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. März 1905 erteilt.

Als Vertreter der Schweiz werden an den X. internationalen Schifiahrtskongreß, der vom 24.--30. September 1905 in Mailand stattfinden wird, die Herren Oberbauinspektor v. M or lot und Ingenieur Giovanni R u s c a in Locamo abgeordnet.

Die in Art. 5 der Konzession einer Drahtseilbahn von Mülenen auf den Niesen, vom 20. Dezember 1902, angesetzte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um zwei Jahre, d. h. bis zum 20. Dezember 1906, verlängert.

Die im Art. 5 der Konzession einer Eisenbahn von Ramsei (eventuell Goldbach oder Hasle-Rüegsau) über Sumiswald nach

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Huttwil, vom 15. Oktober 1897, angesetzte und durch die Bundesratsbeschlüsse vom 7. Juli 1900 und vom 12. September 1902 erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen Vorlagen für die I. Sektion (Ramsoi-Sumiswald, eventuell Wasen) wird behufs Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen für die ganze Linie Ramsei-Sumiswald-Huttwil, mit Abzweigung von Grünen nach Wasen, um zwei Jahre, d. h. bis zum 15. Oktober 1906, verlängert.

Die im Art. 5 der Konzession einer schmalspurigen Zahnradbahn von der Station Dornach-Ariesheim nach Gempen und auf die Schartenfluh (Gempenfluh), vom 19. Dezember 1902, angesetzte und durch Bundesratsbeschluß vom 13. November 1903 erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um zwei Jahre, d. h. bis zum 19. Dezember 1906, verlängert.

Die im Art. 5 der Konzession einer schmalspurigen Eisenbahn von Alpnaohstad, Station der Brünigbahn, über Stans nach Altdorf, Station der Gotthardbahn, vom 24. April 1902, angesetzte und durch Bundesratsbeschlüsse vom 7. August 1903 und vom 30. Dezember 1903 erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um 6 Monate, d. h. bis zum 24. April 1905, verlängert.

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Wahlen.

(Vom 6. Januar 1905.)

Finanz- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

Gehülfe der Wertschriftenverwaltung:

Charles Droz, bisher Kanzlist I. Klasse.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Neuenburg:

Paul Piaget, von Les Verrières, Postcommis in Basel.

Jean Bijou, von Valangin, Postcommis in Zürich.

Karl Suter, von Neuenburg, Postcommis in Pontarlier (schweizerische Postagentur).

Posthalter in Vernier (Genf): Heinrich Sidler, von Genf, Bureaudiener.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in St. Gallen : Ernst Rutz, von und in Herisau.

(Vom 10. Januar 1905.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postdienstchef in Genf: Heinrich Duboule, von PetitSaconnex (Genf), Postbureauchef in Genf.

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Posthalter in Merligen (Bern) : Ernst Amstuz, von Merligen, Negotiant in Merligen.

Postcommis in Zürich: Alexis Burnens, von Oulens .(Waadt), Postaspirant in Solothurn.

Hermann Hüni, von Horgen (Zürich), Postaspirant in Zürich.

Postcommis in Horgen (Zürich) : Johann- Schindler, von Mollis (Glarus), Postaspirantin Zürich.

Postcommis in St. Gallen : Arthur Jobin, von Les Bois (Bern), Postaspirant in St. Gallen.

Postdienstchef in Lugano : Alexander Tognola, von Grono (Graubünden), Postcommis in Chiasso.

Telegraphenverwaltung.

Revisor II. Klasse beim Kontrollbureau der Telegraphendirektion : Oskar Kunz, von Meinisberg, Kontrollgehülfe I. Klasse bei der Telegraphendirektion.

Gehülfe I. Klasse beim Kontrollbureau der Telegraphendirektion : Jules Moret, von Charrat (Wallis), Kontrollgehülfe II. Klasse.

Gehülfe II. Klasse beim Kontrollbureau der Telegraphendirektion: Hans Ballmer, von Lausen (Basel land), Telegraphist in Basel.

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