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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Ernst Langenegger, Handlangers, in Bern.

(Vom 30. Mai 1905.)

Tit.

Ernst Langenegger, Handlanger, in Bern, geb. 1883, wurde am 14. Januar 1905 vom Polizeirichter des Amtsbezirks Bern wegen schuldhafter Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes pro 1904 im Betrage von Fr. 9 mit einem Tag Gefängnis und sechs.

Monaten Wirtshausverbot bestraft. Er hat die geschuldete Ersatzsteuer arn nämlichen Tage beim Sektionschef bezahlt, an welchem er verurteilt wurde, und zwar soll dies nach seiner Aussage eineStunde vor der Urteilsfällung geschehen sein.

Er ersucht um Erlaß der Strafe mit Rücksicht auf die geleistete Zahlung und mit dem Beifügen, daß er wegen zeitweiser Arbeitslosigkeit in ökonomischer Bedrängnis gewesen sei. Der städtische Polizeidirektor empfiehlt die Begnadigung mit Rücksicht auf den Zeitpunkt der stattgefundenen Zahlung.

Die Bestrafung des Langenegger wäre in der Tat nicht eingetreten, wenn der urteilende Strafrichter von der geleisteten Zahlung Kenntnis gehabt hätte. Die Tatsache, daß solche am Tage der Beurteilung erfolgte, bildet nach der konstanten Praxis, der Bundesversammlung genügenden Grund zum gnadenweisen Erlaß der Strafe.

267 Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Ernst Langenegger die vom Polizeirichter des Amtsbezirks Bern ausgesprochene Strafe in Gnaden zu erlassen.

B e r n , den 30. Mai 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Rächet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Ernst Langenegger, Handlangers, in Bern. (Vom 30. Mai 1905.)

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Jahr

1905

Année Anno Band

4

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24

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1905

Date Data Seite

266-267

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