Verfügung betreffend Entfernen und Anbringen diverser Vorschrifts- und Vortrittssignale im Bereich des Anschlusses Zizers, Nationalstrasse N13 vom 30. November 2017

Beim Anschluss Zizers (Nationalstrasse 13) wird ein T-Knoten zu einem Kreisverkehrsplatz umgestaltet. Bei der nachfolgenden Abzweigung von der Hauptstrasse zur Industrie Trimmis wird ein neuer Fahrstreifen zum Linksabbiegen gebaut. Aus Verkehrssicherheitsgründen, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 sowie Artikel 107 Absatz 1 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Enfernen folgender Vorschrifts- und Vortrittssignale beim neuen Kreisverkehrsplatz Anschluss Zizers (Nationalstrasse N13) und bei der nachfolgenden Abzweigung von der Hauptstrasse zur Industrie Trimmis gemäss Signalisations- und Markierungsplan Nr. 13c.3365 DP/701 vom 7. September 2017: «Einfahrt verboten», «Hindernis rechts umfahren», «Kein Vortritt».

II Anbringen folgender Vorschrifts- und Vortrittssignale beim neuen Kreisverkehrsplatz Anschluss Zizers (Nationalstrasse N13) und bei der nachfolgenden Abzweigung von der Hauptstrasse zur Industrie Trimmis gemäss Signalisations- und Markierungsplan Nr. 13c.3365 DP/701 vom 7. September 2017: «Einfahrt verboten», «Hindernis rechts umfahren», «Kreisverkehrsplatz», «Kein Vortritt».

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SR 741.01 SR 741.21

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2017-3344

BBl 2017

III Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Detaillierte Unterlagen können beim Bundesamt für Strassen ASTRA, Filiale Bellinzona, via. C. Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.

12. Dezember 2017

Bundesamt für Strassen Der Direktor: Jürg Röthlisberger

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