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Bundesbeschluß betreffend

das Budget für das Jahr 1905.

(Vom 22. Dezember 1904.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Voranschlages für das Jahr 1905 und der zugehörigen Botschaft des Bundesrates vom 29. Oktober 1904, beschließt: Der Entwurf des Bundesrates vom 29. Oktober 1904 wird mit folgenden Abänderungen genehmigt :

Einnahmen.

Zweiter Abschnitt.

Bundesrat

Allgemeine Verwaltung.

Fr.

B. Bundesgericht

Fr

35,000

40,000

100,000 --

-- 200,000

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

2. Münzverwaltung : a. Prägung von Münzen : 2. statt 200,000 Halbfrankenstücke .

400,000 Halbfrankenstücke . .

41 Bundesrat Fr.

Fr.

33,200

34,600

14,000

13,500

Ausgaben.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

D. Bundesltanslei.

1. Personal: Je. Weibel und Ausläufer: 1. Besoldungen E. Bundesgericht.

III. Allgemeine Auslagen: ° a. Bureau- und Kanzleibedürfnisse statt (Reduktion des Postens 3. Porti und Verschiedenes von Fr. 2000 auf Fr. 1500.)

Dritter Abschnitt.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilimg.

neu: 15 . Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften . .

16. Entschädigungen an schweizerische Konsulate bis

--

4,000

125,000

121,000

74,695

77,195

B. Departement des Innern.

VI. Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine.

10. Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler . .

(24. Erhöhung des Beitrages an das Pfarramt Sempach von Fr. 2000 auf Fr. 3000.

34. Beitrag an die Kosten der Restauration der Burg Schwanau im Lowerzersee Fr. 15000 Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. I.

4

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12. Wörterbuch der Mundarten der romanischen Schweiz 13, Unterstützung der Musik (statt Verein schweizerischer Tonkünstler u. schweizerischer Musik- und Gesanglehrerverein) 17. Verein zur Verbreitung guter Schriften (Abgabe von Schillers Teil an die Schuljugend.)

Bundesrat Fr.

Fr.

10,000

12,000

6,000.

-- .

6,000 25,500

IX. Verschiedenes.

5. Vergütung an die Bundesbahnen für die Gesteinssammlungen aus dem Simplontunnel (Änderung des Textes).

X. Oberbauinspektorat.

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke: 3. Gewässerkorrektionen im Kanton Zürich : c. Tößkorrektion (Nachsubvention) XI. Direktion der eidg. Sauten.

I. Besoldungen : neu: s. Unfallversicherung des Personals .

IV. Hochbauten : b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 46. Postgebäude Sitten (Berichtigung)

22,000 36,000 (60,000). (74,000)

--

4,000

20,000

28,000

(183,470) (191,470) c. Neubauten 1,210,900 1,590,000 (neu: 25. Für den Erwerb eines Bauplatzes zu einem Zollhaus in Melide Fr. 5000.

26. Erwerbung und Erstellung von Zeughäusern Fr. 374,100.)

IX. Mietzinse für Zentralverwaltung: u. Verschiedenes statt 27,850 23,850

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C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Polizeiabteilung und Departementskanzlei : 1. Besoldungen: a. Abteiluogschef für das Polizeiwesen, zugleich Departementssekretär

Bundesrat Fr.

7,300

Fr.

7,000

E. Finanz- and Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

' , VIII. Münzverwaltung : · 2. Fabrikation : c. Metallbeschaffung 2,072,850 2,115,000 8. Übertrag auf den Münzreservefonds 39,180 97,030

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

/. Handel.

A. Handelsabteilung: 4. Kommerzielles Bildungswesen . .

7. Beitrag an die Kosten der bernischen Ausstellung von Holzschnitzlerarbeiten in Lüttich III. Landmrtscliaft.

XV. Förderung der Schlachtviehproduktion XVI. Bodenverbesserungen . . . . .

552,000

553,500

--

, 20,000

5,000 400,000

10,000 500,000

25,000

15,000

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

III. Administrative Abteilung : c. 6 I. und II. Tarifbeamte. -Das ,,(früher 5)a ist zu streichen.

II. Postverwaltung.

XI. Vergütungen für Verluste, sowie für Beschädigung und Verspätung von Postsendungen

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3? ostruiate.

1. Der Bundesrat wird eingeladen, unvorgreiflich der Einrichtung einer Alters- und Invalidenkasse (Postulat 2 zum Geschäftsbericht 1903) zu prüfen und zu berichten: ob nicht alle Beamten und Angestellten des Bundes, welche ihre Obliegenheiten aus Altersrücksichten oder andern Gründen nicht mehr in vollem Umfange erfüllen können, in bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit und Besoldung in allen Ressorts der Verwaltung gleich gestellt werden sollen.

2. Der Bundesrat wird eingeladen, sobald als möglich den Entwurf zu einem Beschlüsse vorzulegen, der die Gewährung der freien Einfuhr für Schienen erster Anlage für eine weitere Periode von 10 Jahren vorsieht.

3. Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise der Übelatand der Zirkulation nicht mehr vollwertiger Silberscheidemünzen der lateinischen Münzunion in der Schweiz beseitigt werden könnte.

4. Der Bundesrat wird eingeladen, die taxfreie Zulassung der telegraphischen Kurzadressen, beziehungsweise die Erhebung einer Taxe auf solchen nach folgenden Gesichtspunkten zu ordnen : 1. Es ist zulässig, die Adresse des Depeschenempfängers in ein Wort von höchsten 15 Buchstaben zusammenzuziehen, wenn dasselbe durch Anführung des wirklichen Namens des Empfängers, erläutert durch den Zusatz seiner Vornamen, seines Berufes, seines Geschäftes oder auf ähnliche Weise eine zur sichern Bestellung genügende Adresse darstellt.

Für Adressen im internationalen Verkehr bleiben die Vorschriften des Réglementes für den internationalen Dienst vorbehalten.

2. Für die in Ziffer l bezeichneten Kurzadressen ist eine Taxe nicht zu entrichten.

3. Abgekürzte Adressen interner und internationaler Telegramme, welche nicht die g e n ü g e n d e A d r e s s e darstellen, sind bei den betreffenden Telegraphenbureaux zur Registrierung und Genehmigung anzumelden, ansonst die mit derartiger Adresse versehenen Telegramme als unbestellbare behandelt werden.

Die Registrierungsgebühr beträgt Fr. 10 per Jahr.

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Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 22. Dezember 1904.

Der Präsident: E. Isler.

Der Protokollführer: Schatzmann.

Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 22. Dezember 1904.

Der Präsident: Schobinger.

Der Protokollführer: Ringier.

Der schweizerische Bundesrat beschließt: Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

B e r n , den 6. Januar 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Buchet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bundesbeschluß betreffend das Budget für das Jahr 1905. (Vom 22. Dezember 1904.)

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Jahr

1905

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02

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.01.1905

Date Data Seite

40-45

Page Pagina Ref. No

10 021 287

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