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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche der wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Brüder Gottfried Fehr und Albert Fehr in Neuhausen.

(Vom 30. Mai 1905.)

Tit.

Die Brüder Gottfried Fehr, geb. 1877, und Albert fehr, geb. 1879, beide Fabrikarbeiter in Neuhausen (Schaffhausen), wurden von der Militärbehörde beim Bezirksgericht Schaffhausen verzeigt, weil sie ungeachtet erhaltener Mahnungen den Militärpflichtersatz pro 1904 im Betrage von je Fr. 9. 40 nicht bezahlt hatten. Der Sektionschef bemerkte dabei, daß beide wohl im Stande wären, ihre Verpflichtungen aus dem Arbeitsverdienste zu erfüllen und bezeichnete speziell den Gottfried Fehr als ,,Wirtshäusler", In den Verhandlungen vor Bezirksgericht vermochten die Verzeigten nicht, in Abrede zu stellen, daß sie bei gutem Willen den Militärpflichtersatz hätten leisten können, und sie wurden unter eingehender Motivierung am 2. Februar 1905 bestraft: beide mit je zwei Tagen Gefängnis, Gottfried Fehr überdies mit einjähriger Einstellung im Aktivbürgerrecht unà mit Verbot des Besuches von Wirtshäusern im Umfang des Bezirkes Schaffhausen für die Dauer eines Jahres, Albert Fehr mit zweijähriger Einstellung im Aktivbürgerrecht.

269 Die Fehr haben die Freiheitsstrafe abgesessen und auch nachträglich die Steuern bezahlt. Sie ersuchen nunmehr in gemeinsamer Eingabe um Nachlaß der Einstellung im Aktivbürgerrecht, in der Meinung, daß solche für beide Brüder auf zwei Jahre ausgesprochen worden sei. Zu ihrer Entschuldigung bringen sie vor : sie hätten die Tragweite ihrer Handlungsweise nicht gekannt, da sie die Straf bestiminungen auf den Mahnzetteln übersehen, und sie seien durch lange Krankheit und den am 4. November erfolgten Tod ihrer Mutter, und infolge Abwesenheit ihres Vaters wegen auswärtiger Arbeit, in ungeordnete Verhältnisse geraten.

Der Sektionschef empfiehlt das Begnadigungsgesuch zur Berücksichtigung, indem er die obige Schilderung der persönlichen Verhältnisse der Petenten als richtig bezeichnet. Das Bezirksgericht Schaffhausen überläßt die Beantwortung der Frage, ob die Brüder Fehr der Begnadigung würdig seien, ohne Stellung eines Antrages, der Bundesbehörde.

Die Bestraften beschränken selbst ihr Gesuch auf den Erlaß der als Nebenstrafe verhängten Einstellung im Aktivbürgerrecht.

Es darf demselben mit Rücksicht auf die besondern Umstände des Falles entsprochen werden, nachdem der Entzug der fraglichen Rechte beinahe ein halbes Jahr lang wirksam gewesen ist.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Die vom Bezirksgericht Schaffhausen über die Brüder Gottfried und Albert Fehr in Neuhausen verhängte Einstellung im Aktivbürgerrecht sei durch Begnadigung aufzuheben.

B e r n , den 30. Mai 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Rächet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche der wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Brüder Gottfried Fehr und Albert Fehr in Neuhausen. (Vom 30. Mai 1905.)

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Jahr

1905

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4

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24

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07.06.1905

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268-269

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