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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche der wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Brüder Julius Feller und Robert Feller in Bern.

(Vom 23. Mai 1905.)

Tit.

Die Brüder Julius Feller, geb. 1873, und Robert Feller, geb. 1884, beide Drechsler in Bern, wurden am 14. Januar 1905 vom Polizeirichter des Amtsbezirkes Bern wegen schuldhafter Nichtbezahlung von Fr. 12, resp. Fr. 9 Militärpflichtersatz pro 19.04 mit je einem Tag Gefängnis und sechs Monaten Wirtshausverbot bestraft. Sie haben die geschuldete Ersatzsteuer am nämlichen Tage beim Sektionschef bezahlt, an welchem sie verurteilt wurden, und zwar soll dies nach ihrer Aussage eine Stunde vor der Urteilsfällung geschehen sein.

Sie ersuchen um Erlaß der Strafe mit Rücksicht auf die geleistete Zahlung und mit dem Beifügen, daß sie während längerer Zeit durch Krankheit nächster Angehöriger und Unglücksfälle anderer Art in ökonomischer Bedrängnis gewesen seien. Der städtische Polizeidirektor bestätigt die Angaben der Petenten über ihre persönlichen Verhältnisse und empfiehlt die Begnadigung, ebenso der Regierungsstatthalter.

Die Bestrafung der Brüder Feller wäre nicht eingetreten, wenn der urteilende Strafrichter von der bereits geleisteten

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Zahlung Kenntnis gehabt hätte. Die Tatsache, daß solche am Tage der Beurteilung erfolgte, bildet nach der konstanten Praxis der Bundesversammlung genügenden Grund zum gnadenweisen Erlaß der Strafe.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A nt r a g:

Es seien den Brüdern Julius und Robert Feller die vom Polizeirichter des Amtsbezirks Bern ausgesprochenen Strafen in Gnaden zu erlassen.

B e r n , den 23. Mai 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t . :

Rächet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Friedrich Aeschlimann, Schusters, in Grenchen.

(Vom 23. Mai 1905.)

Tit.

Friedrich Äschlimann, Schuster, in Grenchen, wurde am 12. Dezember 1904 wegen Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes pro 1904 im Betrage von Fr. 8 zu zwei Tagen Gefängnis und zu den Kosten verurteilt. Er hat alsdann am 17. April 1905 die Ersatzsteuer samt den Gerichtskosten bezahlt und ersucht um Nachlass der Haftstrafe mit dem Vorbringen, er sei ohne eigenes Verschulden, infolge Arbeitslosigkeit und Krankheit, nicht im stände gewesen, die Steuer rechtzeitig zu entrichten.

Das Kreiskommando und das Regierungsstatthalteramt Biel empfehlen das Gesuch mit Rücksicht auf die Familienverhältnisse Äschlimanns, und da nach der Aktenlage mindestens zweifelhaft ist, ob die Verspätung der Zahlung eine schuldhafte im Sinne de Gesetzes war, so erscheint der Nachlaß der Strafe auf dem "Wege der Begnadigung gerechtfertigt.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche der wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Brüder Julius Feller und Robert Feller in Bern. (Vom 23. Mai 1905.)

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Jahr

1905

Année Anno Band

4

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23

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.05.1905

Date Data Seite

91-93

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