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Schweizerisches Bundesblatt.

57. Jahrgang. IV.

Nr. 25.

# S T #

14. Juni 1905.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1905 (II. Serie).

(Vom 10. Juni 1905.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten:

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung bis.

6

Provisorische Aushülfe

Fr. 2456 Fr. 1456

Die dem Sekretär für das Naturalisationsbureau obliegende Arbeit hat infolge des Inkrafttretens des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1903 und insbesondere durch die Wiedereinbürgerungen (Art. 10) derart zugenommen, daß wir vom 1. Juni an einen Bundesblatt. 67. Jahrg. Bd. IV 20

290

Gehülfen mit einem monatlichen Gehalt von Fr. 208 haben anstellen müssen. Wir bedürfen zur Deckung dieser Ausgabe eines Kredites von Fr. 1456.

22. Bureaukosten : a. Druckkosten und Lithographien

. . . .

Fr. 1000

Der bewilligte Kredit von Fr. 1000 wurde infolge außerordentlicher Druckarbeiten betreffend das Naturalisations- und das Optionswesen überschritten. Zur Bestreitung der noch zu erwartenden Ausgaben ist ein Nachtragskredit von weitern Fr. 1000 erforderlich.

B. Departement des Innern.

T. Kanzlei

Fr. 1887

4. Kanzlisten und Bibliothekgehülfe

Fr. 1887

Die starke Zunahme der Geschäfte auf der Kanzlei des Departements (Arbeiten aus dem Automobilkonkordat und Prüfung der Ausweise über die Verwendung der Schulsubvention) hat die Vermehrung des Bureaupersonals nötig gemacht. Infolgedessen haben wir provisorisch einen Kanzlisten I. Klasse mit einer monatlichen Entschädigung von Fr. 250 angestellt und derselbe hat am 15. Mai seine Funktionen angetreten. Die angesetzte Summe bildet das Betreffnis der Löhnung von diesem Tage bis zum Schlüsse des Jahres.

IT. Statistisches Bnrean

Fr. 22,000

7. Volkszählung 10. Viehzählung 1901

Fr. 21,000 ,, 1,000 Total

Fr. 22,000

Der Druck der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1900 wurde durch Vertrag vom 4. März 1902 der Buchdruckerei Lack, Äschlimann & Jost übertragen. Die Hauptbestimmung dieses Vertrages war die Festsetzung des Preises des Druckbogens auf Fr. 106. Der nämlichen Firma war auch der Druck der Viehzählungsergebnisse von 1901 zugeschlagen und der Bogenpreis hier -- ebenfalls vertraglich -- auf Fr. 109 vereinbart worden.

291 In zwei Eingaben (vom 20. Dezember 1904 und 9. Januar 1905) gelangte der nunmehrige alleinige Inhaber der genannten Druckerei, Herr Dr. Gustav Grunau,. mit dem Gesuche an das statistische Bureau, es möchte ihm ein höherer Preis pro Druckbogen bezahlt werden als der vertraglich bestimmte, und zwar stellte er diesen Preis auf Fr. 180. Es ist dies der Ansatz, den seinerzeit bei der Konkurrenzeröffnung über die Vergebung der obigen Druckarbeiten die ,,Vereinigung schweizerischer Buchdrucker" berechnet hatte. Herr Dr. Grunau begründete sein Gesuch hauptsächlich mit dem Hinweis darauf, daß der Übernahmspreis von Fr. 106, beziehungsweise Fr. 109 per Druckbogen ein Schleuder- und Schundpreis genannt werden müsse, den die frühern Inhaber seiner Druckerei nur gestellt hätten, damit ihnen die fraglichen Druckarbeiten um so sicherer zugeschlagen würden und sie sich der finanziellen Verlegenheiten, in denen sich die Firma befand, besser erwehren konnten. Ferner machte Herr Dr. Grunau geltend, daß er nicht hätte gezwungea werden können, von dem Zeitpunkte an, da er die Druckerei allein übernommen habe, die Arbeiten zu den frühern Bedingungen weiterzuführen, und stellte für den Fall, daß ihm eine höhere Entschädigung nicht bewilligt werde, die Sistierung des Satzes in Aussicht. Dies würde, da vom 23. November 1904 an die Buchdruckerei von Herrn Dr. Grunau allein weitergeführt wurde, hauptsächlich den II. und III. Volkszählungsband und den II. Viehzählungsband betroffen haben, indem zu jener Zeit der Druck des I. Volkszählungs- und des I. Viehzählungsbandes bereits beendigt war.

Es ist nun -- ohne die r e c h t l i c h e Verpflichtung zuzugeben, daß dem Gesuche der Druckerei Gustav Grunau entsprochen werden müsse -- unzweifelhaft ganz richtig, daß der von der alten Firma Lack, Äschlimann & Jost eingegangene Preis von Fr. 106 per Bogen ein äußerst niedriger ist ; diese Tatsache ist auch von Fachmännern bestätigt worden. Weiter fallt noch in Betracht, daß Satz und Druck der Tabellen vom Eintritte des Herrn Dr. Grunau in die Firma an bedeutend besser und sorgfältiger ausgeführt wurden, als dies vorher -- entsprechend dem zu billigen Übernahmspreis -- geschehen war.

Ein g ü t l i c h e r Ausgleich erscheint somit als angezeigt, und das Departement hat, der Druckerei Grunau teilweise entgegenkommend, mit ihr
vereinbart, daß für den Druck der Volkszählungsbände II und III und des Viehzähfungsbandes II ein neuer Vertrag abzuschließen sei, worin der Preis des Druckbogens auf Fr. 165 festgesetzt wird, und daß auch für denjenigen

292

Teil des I. Volkszählungsbandes, der eine sehr bedeutende Verbesserung gegen die frühern Bogen aufwies, die nämliche Entschädigung von Fr. 165 ausgerichtet werde.

Die Druckkosten erhöhen sich infolgedessen um ein Erhebliches, und zwar um Fr. 6839 bei den drei Volkszählungs- und um Fr. 1428 beim zweiten Viehzählungsband, im ganzen um Fr. 8267. Die Gesamtkosten betragen nun a. für die Volkszählungsergebnisse: I. Band zirka Fr. 10,000. --

n. ,, in. ,,

,, ,,

,, 12,000. ,, 10,200. -

Graphische Darstellungen für den II. und III. Band

,,

5,000. --

Total Bisherige Abschlagszahlungen und pro 1905 noch verfügbarer Kredit

Fr. 37,200. --

Noch zu decken

Fr. 20,900. --

b. für die Viehzählungsergebnisse : I. Band H- ,, Bisherige Abschlagszahlungen

,, 16,300. --

Fr.

,,

5,102. 40 4,593. 70

Total Fr. 9,696. 10 . . . . f l 8,700. --

So daß noch zu decken sind

Fr.

996. 10

Die Fehlbeträge, die noch durch Nachtragskredite zu decken sind, machen also zusammen die Summe von zirka Fr. 22,000 aus, während der neue Vertrag Mehrkosten von Fr. 8267 zur Folge hat. Auch ohne Erhöhung des Bogenpreises hätten somit zur vollständigen Reglierung der Druckrechnungen Nachtragskredite verlangt werden müssen. Daß ein genügender Kredit nicht schon ins ordentliche Budget des laufenden Jahres aufgenommen wurde, muß auf die Unsicherheit, die zur Zeit der Aufstellung des Budgets bezüglich der Höhe der Druckkosten bestand, zurückgeführt werden.

Wir sehen uns daher genötigt, Sie um einen Nachtragskredit von Fr. 21,000 auf der Rubrik 7, Volkszählung, und einen solchen

293 von Fr. .1000 ersuchen.

auf der Rubrik 10 (neu), Viehzählung 1901,

VI. Beiträge an Arbeiten Vereine

zu

schweizerischer Fr. 4000

4. Schweizerische naturforschende Gesellschaft (Beitrag an die Kosten wissenschaftlicher Publikationen) . F r . 4000 Die Aufgabe, welche durch das Postulat des Nationalrates (Nr. 560), vom 12. Dezember 1898, der geologischen Kommission der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft gestellt wurde, nämlich die Nachsuchung nach dem Vorkommen und den chemischphysikalischen Eigenschaften der mineralischen Rohstoffe der Schweiz und der Ausarbeitung einer darauf bezüglichen, mit Karten illustrierten Monographie, ist nun mit Hülfe der seit 1899 jeweilen im Budget ausgeworfenen Mittel vollendet worden, und die mit dem Pensum betraute Spezialkommission (geotechnische Kommission) wünscht das Ergebnis ihrer umfangreichen Arbeit im laufenden und im nächsten Jahre unter dem Titel einer ,,Monographie der schweizerischen Tonlager'1 zu veröffentlichen.

Diese soll in drei Teile, in einen geologischen, einen technologischen und in einen volkswirtschaftlichen zerfallen; ihr Umfang ist auf zirka 120 Bogen Text und Tabellen (illustriert mit Karten, Plänen und Profilen) berechnet, und die Kosten sind auf die Minimalsumme von Fr. 9500 angeschlagen, die auf zwei Verwaltungsperioden verteilt werden können.

Wir glauben, es sollte möglich sein, das Werk mit Fr. 8000 in befriedigender Ausstattung zur Veröffentlichung zu bringen und haben, von dieser Annahme ausgehend, einen Beitrag von dieser Höhe in Aussicht genommen. Der im Budget des laufenden Jahres für die wissenschaftliehen Publikationen der naturforschenden Gesellschaft vorgesehene Beitrag von Fr. 17,700 ist bereits für andere Zwecke in Anspruch genommen, so daß wir für die auf das laufende Jahr fallende Hälfte der Publikationskosten der Monographie der -schweizerischen Tonlager um einen Extrakredit nachsuchen müssen. Die für nächstes Jahr berechnete Häifte werden wir in das Budget jenes Jahres einstellen.

294

TU. Beiträge an Anstalten

Fr. 15,000

1. Polytechnische Schule

Fr. 15,000

Von dieser Summe sind bestimmt: a. Fr. 5000 zur Deckung der Kosten einer Studienreise des Professors für angewandte Elektrotechnik, Herrn Dr. W. Wyßling, nach Nordamerika. Diese Reise bezweckt speziell das Studium des elektrischen Bahnbetriebes in Nordamerika und steht in Beziehung zu Studien, welche die schweizerische Studienkommission für elektrischen Bahnbetrieb machen läßt ; sie ist auf zwei Monate berechnet und soll während der Sommerferien ausgeführt werden.

b. Fr. 10,000 für vollständige Deckung der Kosten der Jubiläumsfeier der polytechnischen Schule. Die Feier wird nach dem definitiven Programm auf zwei Tage beschränkt und der offizielle Teil auf einen, d. h. auf Samstag den 29. Juli. Während der im Budget des laufenden Jahres vorgesehene Kredit voraussichtlich durch die Kosten der Festschrift in Anspruch genommen wird, ist der gewünschte Zuschuß bestimmt zur Deckung der eigentlichen Festkosten, d. h. zur Bestreitung der Bewirtung der Ehrengäste, wozu nach vorliegender Berechnung zirka Fr. 7000 erforderlich sind. Dazu kommen die Kosten für Dekoration und Illumination des Polytechnikums und seiner Annexanstalten, die auf Fr. 2000 veranschlagt sind. Wenn wir nun auf einen Nachkredit von Fr. 10,000 abstellen, so geschieht es in der Hoffnung, daß er nicht vollständig aufgebraucht werde ; jedenfalls möchten wir uns davor sichern, ein zweites Nachkreditbegehren stellen zu müssen.

IX. Verschiedenes

Fr. 600

10. Beiträge an Abordnungen an den Verbandstag der Hülfsschulen Deutschlands und an den II. internationalen Kongreß für körperliche Erziehung der Jugend (ersterer in Bremen und letzterer in Lüttich) . . . . . Fr. 600 Für den Besuch der zuerst bezeichneten Zusammenkunft haben wir auf gestelltes Ansuchen dem um die Verbesserung des Loses der Schwachsinnigen verdienten Präsidenten der schweizerischen Konferenz für das Idiotenwesen, Herrn Sekundarlehrer Auer in Schwanden (Grlarus), unter dem Vorbehalt Ihrer Zustimmung einen Beitrag von Fr. 200 zugesichert. Anderseits haben wir eine gleiche Beitragszusicherung erteilt an den Vor-

295 stand des schweizerischen Turnlehrervereins, der zwei Vereinsmitglieder an den im September nächsthin in Lüttich stattfindenden zweiten internationalen Kongreß für körperliche Erziehung der Jugend abzuordnen wünscht. Diese bescheidene Unterstützung humanitärer Bestrebungen bedarf wohl keiner besondern Rechtfertigung.

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten

Fr. 277,873

I. Besoldungen

Fr.

3,500

Je. Kanzlisten I. Klasse

Fr.

3,500

Am 18. Mai 1905 starb ein Kanzlist I. Klasse, bei der eidgenössischen Baudirektion seit 15. März 1899.

In Anwendung von Art. 10 des Bundesgesetzes betreffend die Besoldungen, der eidgenössischen Beamten und Angestellten, vom 2. Juli 1897, haben wir der Witwe des Verstorbenen einen Nachgenuß seiner Jahresbesoldung im Betrage von Fr. 3500 bewilligt.

Da diese Stelle wieder besetzt wird, müssen wir hier den ganzen Betrag einsetzen.

IV. Hochbauten

Fr. 266,800

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . · . Fr. 64,800 l. Schuppen beim eidgenössischen Chemiegebäude in Zürich Fr. 2800 Für die Laboratorien des eidgenössischen Chemiegebäudes hat sich die Notwendigkeit zur Erstellung eines Schuppens zum Abfüllen feuergefährlicher Flüssigkeiten (Alkohol, Äther, Benzol etc.)

ergeben. Es sind nämlich seit Jahren die Grlasflaschen (Korbflaschen) für diesen Zweck in einer Abteilung des für das hygienische Institut erbauten Tierstalles an der Südseite des Grundstückes aufbewahrt und abgefüllt worden. Diese Abteilung ist aber seit vorigem Sommer für die eigenen Zwecke des hygienischen Institutes in Anspruch genommen worden und die Handhabung jener feuergefährlichen Flüssigkeiten wird seitdem notgedrungenerweiee im Hauptgebäude vorgenommen.

Der Schulrat macht auf die stete Gefahr, welche die Lagerung der leicht entzündlichen Erzeugnisse im Hauptgebäude in

296 sich birgt, aufmerksam und beantragt die Errichtung eines Schuppens auf dem ohnehin nutzlosen Raum zwischen dem Tierstalle und der Abfallgrube an der Südseite des Grundstückes.

Unsere Baudirektion hat die Kosten auf Fr. 2800 veranschlagt.

Da für diese kleine Baute im laufenden Jahre kein Kredit besteht, müssen wir um Bewilligung eines Nachtragskredites einkommen.

2. Erweiterung des Hauptgebäudes der Munitionsfabrik i n Altdorf . . . . . F r . 62,000 Wir haben unterm 7. Februar 1905 über die Dotierung der 7,5 cm. Feldgeschütze mit Stahlgranaten und über die Feststellung eines Modells für letztere Beschluß gefaßt. Nach Einholung von Offerten bei verschiedenen Lieferanten von Stahlgranaten hat es sich gezeigt, daß es im Interesse des Bundes liegt, nur die rohen Stahlkörper vom Auslande zu beziehen und die Fertigstellung der Granaten in den eigenen Werkstätten zu besorgen. Einmal stellt sich der Preis bei dieser Herstellungsweise der 7,5 cm. Stahlgranaten um zirka Rp. 80 per Stück billiger als bei dem Bezüge von auswärtigen Lieferanten, und sodann können die maschinellen Einrichtungen später auch für die Fabrikation von Stahlgranaten anderer Kaliber dienen.

Die Munitionsfabrik in Altdorf, welcher die Lieferung der 7,5 cm. Stahlgranaten übertragen ist, bedarf nun zur Fertigbearbeitung derselben eine Erweiterung ihrer Werkstätten.

In das Budget'pro 1905 konnten für Neubauten und Inventaranschaffungen noch keine Kreditforderungen aufgenommen werden, da die Frage der Einführung von Stahlgranaten damals noch nicht abgeklärt war.

Das Militärdepartement wünscht nun dringend, daß die Erweiterung des Hauptgebäudes der Munitionsfabrik in Altdorf noch in diesem Jahre fertiggestellt werde, damit die neuen Räumlichkeiten zu Beginn des Jahres 1906 von der Munitionsfabrik benützt werden können.

Der Kostenanschlag über die projektierten Erweiterungsbauten weist einen Totalbetrag auf von Fr. 62,000, welche Summe wir hier einstellen.

c. Neubauten 1. Werkstatt- und Magazingebäude der Munitionsfabrik in Thun Fr. 10,000

Fr. 202,000

297 Im Budget pro 1905 ist unter IV. Hochbauten, c. Neubauten, 2., ein Kredit von Fr. 26,800 für die Erstellung eines Werkstatt- und Magazingebäudes der Munitionsfabrik in Thun bewilligt worden.

Es hat sich nun namentlich in letzter Zeit das dringliche Bedürfnis fühlbar gemacht (speziell auch mit Rücksicht auf die Arbeiten für die Neubewaffnung der Artillerie), die Zünderpresse aus der Dreherei in das nun zu erstellende Magazin- und Werkstattgebäude zu verlegen und daselbst eine zweite Presse aufzustellen.

Durch diese Verlegung der Zünderpresse gewinnt die Munitionsfabrik Raum in der Dreherei zum Aufstellen weiter nötiger Drehbänke, auch wird es ihr möglich werden, die Arbeit des Einpressens des Satzes in die Tempierplatten den Anforderungen entsprechend durchzuführen.

Angesichts dieser Verhältnisse hat die eidgenössische Baudirektion das Projekt für die erwähnte Baute umgearbeitet, wobei sich jedoch der Kostenanschlag auf Fr. 36,800, also um Fr. 10,000 höher als der Voranschlag für das ursprüngliche Projekt stellte. Für diesen Mehrbetrag bedürfen wir eines entsprechenden Nachkredites.

2. Zeughaus für die Verwaltungstruppen in Thun Fr. 120,000 Mit Beschluß vom 1. April 1905 haben Sie für den Bau eines Zeughauses für die Verwaltungstruppen auf der kleinen Allmend in Thun einen Kredit von Fr. 120,000 bewilligt.

Da mit den Bauarbeiten sofort begonnen werden soll, um diese Baute womöglich im laufenden Jahre noch zur Vollendung bringen zu können, stellen wir hier die ganze Summe ein mit Fr. 120,000.

3. Geschützmagazin in Frauenfeld Fr. 12,000 Das projektierte Geschützmagazin auf der Allmend in Frauenleid (siehe Budgetbotschaft pro 1905, Seite 156) soll auf nachträgliches Ansuchen des Militärdepartements derart eingerichtet werden, daß es möglich sein wird, die Riohtübungen vom Innern des Magazins aus und zwar auch auf an den tiefsten Punkten der Allmend aufgestellte Scheiben vornehmen zu können. Es kann diesem berechtigten Wunsche entsprochen werden, allerdings unter Umänderung des ursprünglichen Projektes, indem dem Gebäude größere Dimensionen gegeben und der Boden des Erd-

298

geschosses l,eo m. über dem Terrain erstellt werden muß, was vermehrte Fundamentmauern und eine große Anschüttung um das Gebäude erfordert.

Nach dem neuen Kostenvoranschlag kommt das Magazin auf Fr. 26,000 zu stehen, währenddem im Budget hierfür nur Fr. 14,000 vorgesehen sind.

Das Militärdepartement erklärt die Erstellung dieser Baute nach dem abgeänderten Projekt für so dringlich, daß eine Verschiebung derselben um ein Jahr nicht möglich sei. Der Bau müsse vielmehr so rasch als tunlich in Angriff genommen und ausgeführt werden.

Wir sind daher gezwungen, für die erwähnten Mehrkosten schon jetzt ein Nachtragskreditbegehren zu stellen.

4. Zeughaus Nr. 2 in Rapperswil . Fr. 60,000 Unterm 12. Dezember 1904 bewilligten Sie unter anderm für Erwerbung eines Bauplatzes und den Neubau eines Magazines für Korpsmaterial in Rapperswil einen Kredit von Fr. 130,000.

Das Militärdepartement hat sich nun nachträglich entschlossen, das Korpsmaterial der Kriegsbrückenabteilung Nr. 3 von Brugg nach Rapperswil zu verlegen. Dieses Material bedarf eines Magazines von 34,5 m. innerer Länge, auf 20 m. Tiefe. Das zur Aufnahme des Korpsparkes III bereits vorgesehene neue Zeughaus, welches mit einer Länge von 71,ao m. projektiert ist, würde nun den auf allen vier Seiten von Straßen begrenzten, bis jetzt in Aussicht genommenen Bauplatz so vollständig in Anspruch nehmen, daß eine nochmalige Vergrößerung des Gebäudes als ausgeschlossen erscheint; auch würde zur Aufstellung von Material außerhalb des Magazins kein Raum übrig bleiben.

Diese Verhältnisse haben uns veranlaßt, einen neuen, zweckmäßigeren Bauplatz zu erwerben, welcher Raum für zwei Magazine bietet, wovon das eine die Vermehrung des Korpsparkes III, das andere das Material der Kriegsbrückenabteilung Nr. 3 aufnehmen würde.

Anfänglieh waren für den Bauplatz nur 3600 m 2 im Kostenbetrage von Fr. 18,000 vorgesehen, währenddem der neue Platz 5697 m2 mißt und mit dem daraufstehenden Hause, welches zur Unterbringung des Bureaus des Depotverwalters, sowie als Arbeiterwohnung gute Dienste leisten wird, Fr. 38,485 kostet.

Die Mehrkosten für den neuen Bauplatz und das neu hinzukommende Zeughaus bedingen einen Nachtragskredit von Fr. 60,000.

299

Vili. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung Fr. 4200 Bureaux an der Schanzenstraße Nr. 6 (Zentralpulverwaltung)

Fr. 1300

Nachdem die im Bundeshaus Ostbau untergebrachte Abteilung für Landestopographie im verflossenen Jahre ihr neues Dienstgebäude auf dem Kirchenfeld bezogen hatte, handelte es sich zunächst darum, im Bundeshaus Ostbau eine Neuordnung der Lokalverteilung anzubahnen. Bei diesem Anlasse ergab sich die Notwendigkeit, die Pulververwaltung in gemieteten Lokalen unterzubringen, welche im Hause Nr. 6 an der Schanzenstraße gefunden wurden.

Nach Abschluß des bezüglichen Mietvertrages bezog die genannte Verwaltung am 25. Februar ihre neuen Räume. Zur Bestreitung des Hausdienstes ist nach den Berechnungen unserer Baudirektion für das laufende Jahr ein Betrag von Fr. 1300 erforderlich, um dessen Bewilligung wir Sie hiermit ersuchen.

2. Bureaux am Waiseuhausplatz Nr. 25 (Oberinstruktor der Infanterie)

Fr. 1200

Infolge Kündigung der im alten Zähringerhof an der Zeughausgasse gemieteten Lokale auf 1. Mai 1905 mußte für anderweitige Unterbringung der Bureaux des Oberinstruktors der Infanterie gesorgt werden.

Zweckentsprechende Lokale konnten in unmittelbarer Nähe im Hause Nr. 25 am Waisenhausplatz gemietet werden.

Diese Dislokation ist nur eine provisorische, indem die Bureaux des Oberinstruktors der Infanterie in das Bundeshaus Ostbau verlegt werden, sobald die Abteilung Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken von da in das vom Bunde erworbene Kantonalbankgebäude übersiedeln kann. Letzteres geht mit 1. November 1905 in den Besitz der Eidgenossenschaft über, doch müssen alsdann noch bauliche Veränderungen vorgenommen werden, so daß der Umzug erst im Frühjahr 1906 vollzogen werden kann.

Für Reinigung, Material, Heizung und Beleuchtung benötigen wir einen Kredit von Fr. 1200.

3. Bureaux im neuen Postgebäude in Bern. (Amt für Gold und Silberwaren ; Handelsstatistik der Oberzolldirektion) Fr. 1700

300

Aus dem nämlichen Grunde wie bei Nr. 2 mußten auch für diese zwei Abteilungen neue Lokale gesucht werden. Nachdem nirgends passende Räumlichkeiten erhältlich waren, wurde mit der Postverwaltung die Unterbringung der genannten Bureaux in disponibeln Bäumen im III. Stocke des neuen Postgebäudes vereinbart. Das Amt für Gold- und Silberwaren wurde definitiv im Postgebäude untergebracht, währenddem die Zollstatistik nur für so lange daselbst verbleiben wird, bis diese Abteilung die für sie bestimmten Räume im Hause Nr. 12, sowie in den erworbenen Gebäuden Nr. 10 und 8 (Kantonalbankgebäude) an der Bundesgasse beziehen kann, d. h. im Frühjahr 1906.

Die Kosten für den Hausdienst, wie Reinigung, Material, Heizung und Beleuchtung, werden sich für den Rest des Jahres auf Fr. 1700 belaufen.

IX. Mietzinse für schiedenes

die Zentralverwaltung und Ver-

a. Mietzinse

Fr. 3373

Fr. 'SSTS

1. Bureaux an der Schanzenstraße Nr. 6 Fr. 1160 Jährlicher Mietzins Fr. 1700.

Betreffnis vom 25. Februar bis 1. November Fr. 1160.

2. Bureaux arn Waisenhausplatz Nr. 25 Fr. 963 Jährlicher Mietzins Fr. 1925.

Betreffnis vom 1. Mai bis 1. November Fr. 962. 50 oder rund Fr. 963.

3. Magazine an der Spitalackerstraße Nr. 76 (Sanitätsdepot) Fr. 1250 Diese Magazine waren bisher im alten Zähringerhof an der Zeughausgasse untergebracht. Infolge Kündigung auf 1. Mai mußten dieselben anderweitig untergebracht werden. Es gelang, zweckentsprechende Lokalitäten im Hause Nr. 76 an der Spitalackerstraße zu finden, wofür ein jährlicher Mietzins von Fr. 2500 verlangt wird. Wir stellen hier eine halbjährliche Rate ein mit Fr. 1250.

301

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Polizeiabteilung und Departemenlskanzlei Fr. 3000 5. Zentralpolizeibureau: a. Besoldungen

Fr. 3000

Gegenwärtig sind auf dem Zentralpolizeibureau drei Beamte angestellt, wovon einer speziell mit der anthropometrischen Zentralregistratur, ein anderer mit der Führung des Zentralstrafenregisters und der dritte mit der Herausgabe des deutsch und französisch erscheinenden schweizerischen Polizeianzeigers beschäftigt ist.

Es hat sich ergeben, daß diese Beamten nicht genügen, indem die Führung des Zentralstrafenregisters und namentlich die Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers weit mehr Arbeit verursachen, als angenommen worden war. Infolgedessen haben wir uns veranlaßt gesehen, das Personal um einen Kanzlisten 1. Klasse und einen Kanzleigehülfen zu vermehren. Die Summe von Fr. 3000 wird für den Rest des Jahres zur Besoldung dieser zwei Beamten genügen.

D. Militärdepartement.

I. Yerwaltimg.

A. Verwaltungspersonal . . . ,

Fr. 2000

9. Oberkriegskommissariat : g. Reisekosten

Fr. 2000

Es erweist sich als notwendig, über die gesamten Bestände des dem Bunde gehörenden Kriegsmaterials (Korpsausrüstung, Schulmaterial, Kriegsreserven etc.) an den Depotorten eine gründliche Revision vorzunehmen, um einerseits die in der Kontrollund Inventarführung bestehenden Lücken und Mängel zu beseitigen, anderseits um für die weitere Inventarführung eine richtige Basis zu erhalten. Sodann muß im Interesse einer zuverlässigen und sachverständigen Kontrolle dem Kontrollpersonal, das erst seit ein bis zwei Jahren im Amte steht, die Gelegenheit geboten werden, sich über die Verhältnisse in den einzelnen Depots und Zeughäusern zu orientieren und sich die nötige Materialkenntnis zu erwerben.

302 Diese Revisionen verursachen außerordentliche Ausgaben und nötigen uns, um die Bewilligung eines Supplementarkredites von Fr. 2000 einzukommen.

G, Kavalleriepferde

Fr. 105,200

1. Ankauf

Fr. 75,000

Der Kavallerie war seit Jahren bewilligt worden, 520 Kavallerie- und 50 Maximgewehrrekruten ins Budget aufzunehmen.

Vorgenommene Berechnungen haben nun ergeben, daß diese Rekrutenzahl sich als ungenügend erweist, um die Kavallerieeinheiten auf gesetzlichen Solletat plus 15 °/o Nichteinrückende zu bringen und zu erhalten. Wir haben deshalb beschlossen, ins Budget pro 1906 568 Kavallerie- und 60 Maximgewehrrekruten oder total 58 Mann mehr als im Vorjahre einzustellen.

Die Berittenmachung dieser Rekruten erfordert zirka 60 Pferde (58 Pferde plus zirka 2 Pferde für Abgang während der Akklimations- und Dressurperiode) à durchschnittlich Fr. 1250 = Fr. 75,000.

Die Beschaffung genannter Summe muß durch Nachtragskredit erfolgen, weil die Pferde noch im laufenden Jahre eingekauft werden müssen, um sie rechtzeitig dressieren und zur Abgabe bereitstellen zu können.

2. Kavallerieremontendepot

Fr. 10,200

a. Verwaltungskosten : 5. Remontenpferdarzt 10. Hilfspersonal (Bereiter)

Fr.

200 ,, 10,000 Fr. 10,200

Ad a, 5. Die Stelle des Remontenpferdarztes wurde pro 1905 am 17. Dezember 1904 neu besetzt, und zwar mit einer Jahresbesoldung von Fr. 4500. Im Budget pro 1905 sind aber nur Fr. 4300 eingestellt, so daß Fr. ' 200 durch Nachtragskredit zu decken sind.

Ad a, 10. Die durch den Mehrankauf (siehe sub G, 1) erhöhte Zahl der Pferde bedingt eine Vermehrung des Bereiterpersonals.

303

Um dieses Personal jetzt schon durch junge, noch heranzubildende Bereiteraspiranten ergänzen zu können, bedürfen wir eines Supplementarkredites, den wir für die Besoldung von 10 Bereiteraspiranten auf Fr. 10,000 veranschlagen.

4. Amortisationen

Fr. 20,000

Im Budget pro 1904 waren für Amortisation von Kavalleriepferden Fr. 310,000 bewilligt; laut Staatsrechnung waren aber Fr. 312,695 erforderlich. Der pro 1905 vorgesehene Kredit von Fr. 310,000 wird deshalb auch nicht ausreichen, weil die Zahl der Offizierspferde sich von Jahr zu Jabr vermehrt und auch die Zahl der Mannsehaftspferde zufolge Verstärkung der Rekrutierung immer noch anwächst.

Es waren zu amortisieren : pro 1902 4718 Pferde mit Fr. 295,132. 50 ,, 1903 4775 ,, ,, ,, 301,280. -- ,, 1904 4925 ,, ,, ,, 312,695. -- Hieraus ist zu schließen, daß pro 1905 zirka 5100 oder rund 200 Pferde mehr zur Amortisation gelangen werden. Dies bedingt gegenüber dem Vorjahre eine Mehrausgabe für Amortisierung von rund Fr. 20,000.

Die Voranschläge für Amortisationen betrugen : pro 1902 Fr. 300,000 ,, 1903 ,, 300,000 ,, 1904 ,, 310,000 ,, 1905 ,, 310,000 Hieraus und aus obigen Rechnungsergebnissen ergibt sich sodann, daß die Erhöhung des Budgets im Jahre 1904 um Fr. 10,000 bei normalem Anwachsen der Zahl der zu amortisierenden Pferde auch für das Jahr 1905, wie vorgesehen, hätte ausreichen sollen.

J. Kriegsmaterial

Fr. 1100

4. Festungsmaterial: b. St. Maurice: 4. Verbesserung an bestehendem Material . Fr. 1100 Infolge der Neuformation der Feldbatterien wird ein Teil der verfügbaren 8,4 cm. Munition der Positionsartillerie zugewiesen

304

Die für St. Maurice bestimmte Munition muß jedoch nach den für die Befestigungen von St. Maurice geltenden Bestimmungen verpackt werden. Die daherige Ausgabe berechnen wir auf Fr. 1100.

L. Befestigungen

Fr. 11,400

a. St. Gotthard

Fr.

2,800

Fr.

fl

2,300 500

Fr.

2,800

J. Venvaltung.

1. Z e n t r a l l e i t u n g .

m. Geniechef n. Eine Pferderation und Wartungsgebühr

.

.

Ad m und n. Verschiedene Gründe veranlassen uns, Ihnen die Wiederbesetzung der Stelle des Geniechefs der Gotthardbefestigungen zu empfehlen.

· Das Fehlen eines ständigen Geniechefs wird als ein schwerer Nachteil für die G-otthardverwaltung empfunden. Namentlich für technische Studien aller Art ist dieser Beamte nicht mehr länger entbehrlich.

Wir beabsichtigen, die Stelle auf den 1. August nächsthin zu besetzen, und nehmen für dieselbe eine Besoldung von Fr. 5500 per Jahr an.

Das Nachtragskreditbegehren berechnen wir wie folgt: 1. Besoldung: 5 Monate à Fr. 458 per Monat = Fr. 2290 oder rund Fr. 2300 2. Pferdekompetenzen : 5 Monate ,, 500 Total

Fr. 2800

Wir ersuchen um Bewilligung dieses Kredites.

b. St. Maurice

Fr. 8600

305 /. Verwaltung.

1., Z e n t r a l l e i t u n g .

7c. Arbeiten und Rekognoszierungen der Organe des Festungsbureaus und des Kommandostabes u. s. w.

Fr. 1600

Der im Jabre 1904 ernannte Kommandant der Befestigungen von St. Maurice war auch dieses Jahr noch genötigt, verschiedene unvorhergesehene Rekognoszierungen im Festungsgebiete . zu machen; auch wurde demselben gestattet, den Übungen der Zentralschulen I, II und III während der letzten zehn Tage zu folgen.

Diese außerordentlichen Ausgaben, welche wir auf Fr. 1600 veranschlagen, können nicht aus dem ordentlichen Kredite bestritten werden, weshalb wir um die Bewilligung eines Nachkredites einkommen.

III.

Unterhalt.

\. Unterhalt der Bauten, Straßen, Wege, des Materials und Inventars, Versicherungen und Transporte etc

Fr. 7000

Die Instandstellung der Maschinengewehre und verschiedene Arbeiten in den Munitionsmagazinen, welche bei der Budgetausarbeitung1 pro 1905 nicht vorgesehen werden konnten, verursachen eine Ausgabe von Fr. 7000, zu deren Bestreitung wir eines Nachkredites in diesem Betrage bedürfen.

III. Pferderegieanstalt

Fr. 40,000

5. In ven t a r a n s c h a f f u n g e n

Fr. 40,000

Bei Anlaß des diesjährigen Ankaufes vierjähriger Landespferde gemäß Budget wurde die Pferderegieanstalt ermächtigt, auch eine Anzahl dreijähriger Pferde anzukaufen im Interèsse der Pferdezucht, besonders der Zucht des Militärpferdes.

Der Vorschlag für Ankauf dreijähriger Pferde wurde gemacht von der Ansicht ausgehend, daß es Pflicht der Militärverwaltung sei, ihren Bedarf an Pferden soweit möglich aus der eigenen Zucht des Landes zu decken und durch frühzeitige Abnahme junger Pferde der Zucht des Halbblutpferdes für Militärzwecke eine direkte Unterstützung angedeihen zu lassen.

Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. IV.

21

306

Wir bemerken noch, daß dieser Mehrausgabe eine entsprechende Inventarvermehrung gegenüberstehen wird.

IT. Konstruktionswerkstätte

Fr. 10,000

A. Beirieb der Werkstäite.

3. In v e n t a r an S c h a f f u n g en

Fr. 10,000

Um die vorgesehenen Liefertermine für das neue 7,s cm.

Feldartilleriematerial einhalten zu können, war man genötigt, im Verlaufe der Zeit viel mehr Arbeitspersonal anzustellen, als bei Aufstellung des Budgets in Aussicht genommen worden war.

Dieses Verhältnis bedingt die Anschaffung eines gewissen Quantums von Werkzeugen, Werkzeugkasten, Arbeitsbänken, Kleiderschränken und sonstigen Einrichtungen, so daß wir um obigen Nachkredit ersuchen müssen.

Tl. Munitionsfabrik Thnn 4. Zins des Betriebskapitals

Fr. 13,730 . . . . F r . 13,730

Infolge der außerordentlichen Lieferungen für die Neubewaffnung der Artillerie beträgt das Betriebskapital auf 31. Dezember 1904 Fr. 1,763,590. 95 und der daherige Zins à 3V2% Fr. 61,725. 70 gegenüber den im Budget aufgestellten . . . ,, 48,000. -- so daß wir für die Differenz von um eioen Naehkredit einkommen müssen.

Fr. 13,725. 70

TU. Munitionsfabrik Altdorf 3. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n 4. Z i n s des B e t r i e b s k a p i t a l s

Fr. 65,815 . . . .

Fr. 50,000 ,, 15,815 Fr. 65,815

Ad 3. Es ist beabsichtigt, vom Jahre 1906 ab die Fertigbearbeitung der Stahlgranaten für das neue 7,5 cm. Feldgeschütz in der Munitionsfabrik Altdorf vorzunehmen. Hierzu müssen die maschinellen Einrichtungen in obigem Betrage bereits im Laufe

307

dieses Jahres beschafft werden. Diese Einrichtungen werden in der Folge auch zur Bearbeitung der Stahlgranaten für die Positionsund Festungsartillerie Verwendung finden.

Ad 4. Das Betriebskapital pro 1905 war bei Aufstellung des Budgets mit Fr. 400,000 angenommen, während es auf Ende 1904 infolge der Lieferungen für die Neubewaffnung der Artillerie auf Fr. 851,776 angewachsen ist. Für die Verzinsung des Differenzbetrages von Fr. 451,776 à 3Ya % sind wir daher im Falle, obigen Nachkredit zu fordern.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

VIII. Münzverwaltung Fr. 648,720 2. F a b r i k a t i o n .

c. Metallbeschaffung: 2. für Silbermünzen

" . F r . 648,720

Bei Aufstellung des Budgets für das Jahr 1905 glaubte die eidgenössische Staatskasse, mit ihrem damaligen Vorrate an Silberscheidemünzen und denjenigen Beträgen, welche alljährlich nach Schluß der Fremdensaison und den Winter hindurch in die eidgenössischen Kassen zurückfließen, im Jahr 1905 nahezu auskommen zu können. Es wurde deshalb im Voranschlag bloß die Erstellung von 400,000 Halbfrankenstücken in Aussicht genommen. Nun sind aber im Laufe des verflossenen Winters viel weniger Silberscheidemünzen eingegangen als in andern Jahren, während auf der andern Seite beträchtliche Beträge von fremden abgeschliffenen Stücken in ihr Ursprungsland zurückgesandt wurden. Infolgedessen ist es, um diesen Sommer und im Herbst für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, unumgänglich notwendig, daß neben den obigen Halbfrankenstücken dieses Jahr noch 600,000 Einfranken- und 400,000 Zweifrankenstücke geprägt werden. Damit diese Nachprägung dieses Jahr durchgeführt werden könne, waren wir genötigt, schon im Laufe des Monats Mai einen Teil des notwendigen Metalls einzukaufen, mit den Arbeiten zu beginnen und die bereits angefangene Goldprägung zu unterbrechen.

308

Für die Erstellung der genannten Ein- und Zweifrankenstücke bedarf es folgender Summen : 600,000 Einfrankenstücke zu 5 g. . kg. 3000 400,000 Zweifrankenstücke zu 10 g.

,, 4000 zusammen Silber zu

886

/iooo fein

kg. 7000

= Feinsilber kg. 5845 zu Fr. 110 per kg. . .

Kupfer, kg. 1155 zu Fr. 2. 20 per kg. . .

Fabrikationsabgang 0,s %, rund

Fr. 642,950 ,, 2,541 ,, 3,229

Total

Fr. 648,720"

Wir ersuchen um Bewilligung eines Nachtragskredits in diesem Betrage, indem wir darauf hinweisen, daß dieser Mehrausgabe eine Mehreinnahme von Fr. 1,400,000 gleich dem Nominalwert der zu prägenden Münzen gegenüberstehen wird.

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel

. . .

Fr. 7630

7. Beitrag an die Kosten der bernischen Ausstellung von Holzschnitzlerarbeiten in Lüttich und a n d e r e r A u s s t e l l u n g s g r u p p e n . . . Fr. 7630 Anfangs des laufenden Jahres sind uns folgende Subventionsgesuche für die Beteiligung an der im April eröffneten internationalen Ausstellung in Lüttich zugekommen : 1. vom Departement des Innern des Kantons Wallis zu gunsten des L a n d w i r t s c h a f t l i c h e n Vereins Sitten. Kostenvoranschlag Fr. 2100. Beitrag des Kantons 30 %, d. h.

Fr. 630. Das Gesuch enthielt keine nähern Angaben über die Höhe der verlangten Bundessubvention ; 2. vom Staatsrat des Kantons Neuenburg für 27 A u s s t e l l e r der U h r e n i n d u s t r i e und 16 A u s s t e l l e r von Wein.

Ausgabenbudget Fr. 22,000. Die kantonale Behörde bewilligte einen Beitrag von Fr. 5500 (25 °/o der veranschlagten Kosten) und verlangte vom Bunde eine Subvention von Fr. 11,000 (50 °/0 der Ausgaben), entsprechend dem Verhältnis, das von den eidgenössischen Räten der Bemessung des Beitrages an die Ausstellung der Holzschnitzler zu Grunde gelegt worden ist;

309 3. von der Direktion des Innern des Kantons Bern zu gunsten von 11 U h r e n a u s s t e l l e r n . Ausgabenbudget Fr. 6000.

Der bernische Regierungsrat bewilligte eine Subvention von Fr. 1500 (25 % der Ausgaben) und verlangte vom Bunde ebenfalls eine solche von 50 °/0, d. h. Fr. 3000.

Wir haben diese Gesuche geprüft und sind angesichts des vom Nationalrat bei Anlaß der ßudgetberatung am 22. Dezember 1904 angenommenen Postulates (Nr. 642) zum Schlüsse gelangt, daß denselben im Prinzip Folge gegeben werden könne. Was jedoch die Bemessung der Beiträge zu gunsten der neiienburgischen Aussteller und der bernischen Uhrenaussteller anbe= trifft, so haben wir dem Wunsche, daß dafür das gleiche Verhältnis wie für die Bemessung der Subvention an die berneroberländischen Holzschnitzler zu Grunde gelegt werde, nicht entsprechen können. Es ist diesbezüglich zu berücksichtigen, daß sich die der Uhrenindustrie und der Weinbaubranche angehörenden Aussteller in einer weit günstigeren finanziellen Lage befinden als die Holzschnitzler, die, vorwiegend Kleinhandwerker, im allgemeinen nicht über die Mittel verfügen, um für die Beschickung internationaler Ausstellungen große Opfer zu bringen. Es ist daher billig, daß der Bund ihnen bei Anlässen wie dem vorliegenden eine weitergehende Unterstützung gewähre als den Angehörigen anderer Industrie- und Produktionszweige, die in jeder Hinsicht bessergestellt sind.

Infolgedessen haben wir unter dem Vorbehalt, daß Sie uns den nötigen Kredit bewilligen, beschlossen, den in Frage stehenden Ausstellergruppen Subventionen in gleicher Höhe wie die ihnen von den Kantonen verabfolgten zu gewähren, nämlich : a. dem Landwirtschaftlichen Verein Sitten . . . Fr. 630 b. den neuenburgischen Ausstellern der Uhrenindustrie u n d d e r Weinbaubranehe . . . . ,, 5500 c. den bernischen Uhrenaussteüern _ 1500 Zusammen

Fr. 7630

Zur Deckung dieser Ausgabe ersuchen wir sie hiermit, uns einen Nachtragskredit im angegebenen Betrage, d. h. von Fr. 7630, eröffnen zu wollen. Der Wortlaut der Budgetrubrik ist dementsprechend durch den Zusatz ,, u n d a n d e r e r A u s s t e l l e r g r u p p e n "· zu ergänzen.

310

III. Landwirtschaft

Fr. 34,522

IX. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten Fr.

5,000

B. Agrikultur chemische Anstalt in Zürich.

3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek 4, Betriebskosten

Fr.

,,

3,750 1,250

Fr.

5,000

Die schweizerischen agrikulturchemischen Anstalten führen seit einigen Jahren Feldversuche zur Ermittlung des Düngerbedürfnisses der Böden aus, und außerdem untersucht die Anstalt auf dem Liebefeld bei Bern jährlich eine Anzahl von Erden in Vegetationsgefäßen zu dem genannten Zweck.

Die Zahl aller dieser Versuche ist aber viel zu klein, und es muß in Hinsicht auf die große Verschiedenheit der Böden und die verschiedenartige Bewirtschaftung verlangt werden, daß in kurzer Zeit möglichst viele Kulturböden auf ihr Düngerbedürfnis untersucht werden.

Diese große Arbeit vermögen unsere agrikulturchemischen Anstalten allein nicht auszuführen, auch liegt es nicht in ihrer Aufgabe, möglichst viele solcher gleichartiger Versuche von hauptsächlich lokaler Bedeutung durchzuführen, sowie die "große Zahl der in jedem Wirtschaftsbetriebe auftauchenden Einzelfragen zu lösen, da dadurch die Bearbeitung anderer eben so wichtiger Fragen durch die Anstalten zu sehr leiden würde. Die Teilnehmer an dem im Liebefeld am 25. und 26. April vorigen Jahres abgehaltenen Vortragszyklus, an dem diese Fragen behandelt wurden, haben deshalb das unterzeichnete Departement ersucht, dahin zu wirken, daß die schweizerischen landwirtschaftlichen Schulen, Genossenschaften, Vereine, Wanderlehrer u. s. w. mit den agrikulturchemischen Anstalten zusammenwirken möchten, um möglichst viele Felddüngungs- und Demonstrationsversuche durchzuführen.

Um die Gewähr zu haben, daß die Ausführung einheitlich erfolgt, wurden Ende 1904 in Zürich, Bern und Lausanne für die von den kantonalen Regierungen in Vorschlag gebrachten Versuchsleiter Instruktionskurse veranstaltet, an denen nicht nur die technische Ausführung in ihren Einzelheiten gezeigt, sondern

311

auch Anleitung gegeben wurde, wie die Abmachungen mit den Landwirten zu treffen sind, wie die Berichterstattung zu erfolgen hat u. s. w.

Für die nunmehr in diesem Sinne angebahnten Feldversuche sind nun auch die zur Durchführung notwendigen Anschaffungen, wie Säcke für Bodenproben, Düngersäcke, Drahtdreiecke, Säeschalen, Werkzeuge verschiedener Art, Ernte- und Mittelprobenwagen etc., in größerer Zahl zu machen, die, soweit es die Anstalt in Zürich betrifft, von dieser auf zirka Fr. 3750 veranschlagt werden und eine Vermehrung ihres Inventarbestandes bedeuten.

Die Beschaffung von großen und kleinen Pfählen, von Holzetiketten, Feldschnüren, die Lieferung des Düngers und die Bestreitung der Frachten sind als unter Betriebskosten gehörend mit Fr. 1250 veranschlagt.

Wir fügen noch bei, daß für die Lieferung der Wagen vom Landwirtschaftsdepartement eine Konkurrenzausschreibung veranlaßt wurde, und für die Vergebung der ebenfalls in großer Zahl benötigten Mittelprobensäcke verbindliche Offerten bei verschiedenen Firmen eingeholt wurden. Die agrikulturchemischen Anstalten Liebefeld-Bern und Lausanne glauben, die für die Durchführung der Feldversuche in ihrem Rayon benötigten Anschaffungen vorläufig aus dem ihnen pro 1905 zur Verfügung stehenden ordentlichen Kredite bestreiten zu können und erst dann mit einem Nachtragskreditbegehren einkommen zu sollen, wenn dieser hierfür nicht genügen sollte. Wir empfehlen Ihnen die Bewilligung der für die agrikulturchemische Anstalt Zürich nachgesuchten Fr. 5000.

"o

XIII. Pferdezucht

Fr. 27,522

· A. 'Hengsten--und Fohlendepot Avenches.

3. Hengsten- und Hengstfohlenankäufe (Kreditrestanzübertragung) Fr. 27,522 Im Februar laufenden Jahres wurde der mit dem Ankauf von Zuchthengsten in England betrauten Kommission die Restanz des pro 1904 für Hengsten- und Fohlenankäufe zur Verfügung stehenden Kredites von Fr. 54,661. 90 angewiesen, in der Annahme, daß nicht nur diese Summe, sondern auch von dem pro 1905 zu diesem Zwecke im Voranschlag aufgenommenen Kredit ein -weiterer Betrag zur Ausgabe gelangen würde. Da jedoch

312 die Kommission nur einen Zuchthengst ankaufen konnte, verblieben von dieser Summe Fr. 27,521. 85 oder rund Fr. 27,522 unverwendet. Diese noch als Rückvergütung auf den Kredit 1904 zu buchen, war wegen des bereits stattgefundenen Abschlusses der Staatsrechnung nicht mehr möglich; wir haben demnach beschlossen, den Betrag als Übertragung ,,als Kreditrestanz von 1904 auf den Kredit 1905" zu behandeln, und wir ersuchen Sie um Genehmigung dieser Buchung.

XX. Verschiedenes

Fr. 2000

Der Confrérie des vignerons de Vevey wurde für die Prämiierung vorzüglicher Leistungen in den Rebarbeiten, die anläßlich des im August nächsthin in Vivis stattfindenden Winzerfestes vorgenommen werden soll, ein Bundesbeitrag in der Höhe der eigenen Leistungen bis zum Maximalbetrage von Fr. 2000 zur Verfügung gestellt. Die Ausrichtung dieses Betrages erfolgt unter der Bedingung, daß über die Verwendung ein einläßlicher Bericht erstattet wird.

Da diese Ausgabe im ordentlichen Budget nicht vorgesehen werden konnte, bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 2000 auf die Rubrik XX. Verschiedenes.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

1. Eisenbahnwesen Fr. 175 II. Technische Abteilung.

g. 5 Kanzlisten I. und II. Klasse

Fr. 100

Wir sahen uns veranlaßt, einem Kanzlisten, dem während längerer Zeit die Stellvertretung des erkrankten II. Sekretärs der technischen Abteilung oblag, gemäß Art. 2 des Bundesratsbesehlusses vom 5. Dezember 1898 (A. S. n. F. XVI, 867) eine Entschädigung von Fr. 100 zuzusprechen.

V. Bureaukosten.

&. Simplomnedaillen

Fr. 75

313 Die Erstellungskosten haben sich gegenüber dem Voranschlag etwas erhöht, so daß sich unser Anteil auf Fr. 3039 beläuft.

Dazu kommen Fr. 36 für die Anfertigung der Begleitkarten.

II. Postverwaltung

Fr. 60,000

VII. Fuhrwesenmaterial

Fr. 60,000

In der Dezembersession 1904 hat der Nationalrat unter anderem folgendes Postulat, das von den Herren Hochstraßer und Mitunterzeichnern gestellt worden ist, angenommen : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob nicht das Automobil für den Postverkehr zu verwenden und ob nicht zur Abklärung der Frage von Seiten der Postverwaltung der Automobilverkehr auf einer oder mehreren Postrouten einzuführen sei."

Aus der Begründung des Postulates war zu entnehmen, daß die Initianten von dem Wunsche geleitet sind, es möchte durch vorzunehmende Versuche näher geprüft werden, ob es durchführbar und zweckmäßig sein würde, wenigstens auf gewissen Routen, wo der Verkehr ein reger ist, die dem Reisenden- und Gepäcktransport dienenden bespannten Postfuhrwerke durch Automobilfahrzeuge zu ersetzen, welche Kosten ein solcher Betrieb verursachen würde und wie er in administrativer und technischer Beziehung am rationellsten zu gestalten wäre. -- Nachdem das Automobil in technischer Beziehung in den letzten Jahren ganz wesentlich verbessert worden ist und aufgehört hat, lediglich dem Sport zu dienen, hat sich in weitern Kreisen die Hoffnung zu bilden begonnen, dieses Transportmittel dürfte dazu berufen sein, Gegenden, deren finanzielle Kräfte zur Erstellung von Eisenbahnen oder Tramways nicht ausreichen, in gewissem Maße, wenigstens in bezug auf die Beförderung von Reisenden, die Vorteile schneller, bequemer und täglich mehrfacher Fahrt zu verschaffen, ohne daß große Kapitalien aufgewendet werden müßten. Ob diese Hoffnungen begründete sind, und inwieweit sie sich würden verwirklichen lassen, sollte durch die postulierten Versuche näher geprüft werden.

Die Postverwaltung hat bis jetzt zum Zwecke des Reisendentransports Automobilfahrzeuge nicht beschafft; die Angelegenheit schien ihr noch zu wenig abgeklärt ; das Post- und Eisenbahndepartement hat sich deshalb darauf beschränkt, privaten Unternehmungen, die hierfür das Gesuch stellten, auf Grund von Art. 7

314 des Bundesgesetzes über das Postregal vom 5. April 1894 (A. 8.

n. F. XIV, 385), provisorische Konzessionen zu erteilen, nachdem die hierfür aufgestellten Formalitäten und Bedingungen von den Gesuchstellern in jedem einzelnen Falle vorher erfüllt worden waren.

Mit einigen solchen Unternehmungen hat die Postverwaltung Verträge abgeschlossen in bezug auf die Beförderung der Postsendungen. Die Verwaltung stellte auf den betreffenden Routen ihre Kurse ein, überließ den Reisendentransport der Automobüunternehmung und vertraute der letztern unter Zuerkennung einer angemessenen Entschädigung den Transport der Postsendungen an.

Auf Grund von Wahrnehmungen, welche infolge solcher vertraglichen Beziehungen zwischen Postverwaltung und Automobilunternehmungen gemacht worden sind, hat sich bei den in Betracht fallenden Beamten die Ansicht herausgebildet, es sei durchführbar, mittelst Automobilwagen einen so regelmäßigen Verkehr zwischen bestimmten Ortschaften zu unterhalten, wie ihn der Postdienst verlangt, immerhin aber unter der Bedingung, daß nur erstklassiges Wagenmaterial mit den erforderlichen Reservewagen eingestellt werde und die Straßen- und Witterungsverhältnisse nicht ganz ungünstige seien. Im letzteren Falle vermögen aber auch bespannte Fuhrwerke einen regelmäßigen Verkehr entweder gar nicht mehr oder doch nur mit Verspann aufrecht zu erhalten.

Weniger abgeklärt als die technische ist die finanzielle Seite des Automobilbetriebes. Im allgemeinen kann nicht gesagt werden, daß die Unternehmungen, die eine provisorische Konzession erhalten und sich mit der Reisendenbeförderung befaßt haben, gute Geschäfte gemacht hätten. Allein die Verwaltung hat sich nicht einen solchen Einblick in das finanzielle Gebaren und den detaillierten Geschäftsbetrieb der einzelnen Unternehmungen -verschaffen können, daß sie zu beurteilen vermöchte, welchen Faktoren das finanziell wenig günstige Ergebnis einzelner Unternehmungen zugeschrieben werden muß. Es ist ja allerdings leicht möglich, den Ankaufspreis der Fahrzeuge und die Betriebsausgaben an Besoldungen und für Benzinverbrauch festzustellen; dagegen fehlen noch die Erfahrungen darüber, welche Amortisationsquote für die Fahrzeuge in Rechnung gesetzt werden muß und welche Kosten für Reparaturen und den Ersatz von Gummireifen bei einem geordneten sorgfältigen Betrieb unvermeidlich sind.

Auch die Gestaltung des Fahrtenplanes spielt eine nicht unwesentliche Rolle. Es muß, um eine möglichst große Frequenz und damit

315

die höchste erreichbare Einnahme aus dem Reisendentransport zu erzielen, in jedem einzelnen Fall darauf gehalten werden, daß der Fahrtenplan dem allgemeinen Bedürfnis der betreffenden Landesgegend angepaßt ist. Inwiefern dies bei allen Automobilunternehmungen bisher der Fall gewesen ist, muß dahingestellt bleiben.

Der Bundesrat nimmt das Postulat an und erklärt sich bereit, die gewünschten Versuche vornehmen zu lassen ; dabei spricht er die Ansicht aus, daß mit der Vornahme dieser Versuche das Postulat erledigt ist, denn lediglich das Resultat dieser letztern wird für ein eventuelles weiteres Vorgehen wegleitend sein müssen.

Wir werden durch diese Versuche erfahren, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen ein Automobilbetrieb für den Reisendentransport auf gewissen Routen möglich sein würde und aufrecht erhalten werden könnte.

Die Oberpostdirektion hat sich mit dem Postulate bereits näher befaßt und hat geprüft, wie diese Versuche vorgenommen und welche Maßnahmen hierzu getroffen werden müßten. Diese Behörde spricht sich dahin aus, daß es nur dann gelingen werde, durch die geplanten Versuche eine in alle Details gehende Einsicht in die technische und die finanzielle Seite der ganzen Angelegenheit zu erhalten, wenn die Postverwaltung die Versuche selbständig und nicht etwa in Verbindung mit einer Automobilfabrik vornimmt. Sie ist der Ansicht, daß nur so ein objektives Resultat herauskomme und festgestellt werden könne, wie am besten die Regelmäßigkeit des Betriebs erzielt wird, was der Betrieb kostet, welchen Betrag die Reparaturen und der Ersatz der Gummireifen, sowie die Instandhaltung der Wagen beanspruchen und welche Abschreibungen am Inventarwert der Wagen vorgenommen werden müssen. Ferner spricht sich die Oberpostdirektion in dem Sinne aus, daß sie es für zweckmäßig halten würde, die Versuche da vorzunehmen, wo sie von ihren administrativen und technischen Organen leicht überwacht werden können.

Es wäre dies am besten durchführbar, wenn die Fahrten von Bern aus unternommen und so eingerichtet werden, daß die Automobile vom Postgebäude ausgehen und dahin zurückkehren müßten. Der Betrieb und die unmittelbare Aufsicht würden der Kreispostdirektion Bern übertragen, wobei die Oberpostdirektion die Sache überwachen und durch ihre Beamten jederzeit Einsicht in die Einzelheiten des Betriebs
und in alle Vorkommnisse nehmen lassen könnte.

Es wäre voraussichtlich möglich, drei bestehende zweispännig geführte Postkurse aufzuheben und an deren Stelle zwei

316 Automobilwagen kursieren zu lassen. Ein dritter Wagen wäre notwendig als Reserve, um jedesmal in Gebrauch genommen zu werden, wenn einer der Kurswagen vorübergehend versagen sollte. Einer der Kurswagen würde jeden Tag rund 110 km., der andere rund 50 km. zu durchlaufen haben. Die Wagen würden alternieren, so daß die durchschnittliche Leistung auf rund 80 km. per Tag würde zu stehen kommen. Jeweilen an demjenigen Tage, wo der Wagen nur 50 km. zu machen hätte, würde Zeit übrig bleiben zur gründlichen Reinigung etc.

Die mittlere Fahrgeschwindigkeit würde auf rund 15 km.

in der Stunde festgesetzt, wobei aber die Halte unterwegs mit eingerechnet sind ; die Maximalgeschwindigkeit würde etwa 18 km.

in der Stunde betragen.

Die Fahrtaxen würden vorderhand auf Grund der bestehenden, für die bespannten Postkurse gültigen Tarife bezogen und es würden Retourbillette und Abonnementsbillette mit 10, bezw.

20 % Taxreduktion ausgegeben. Die Erfahrung wird erzeigen, ob vielleicht für den Taxbezug eine andere Grundlage wünschenswert wird und ob etwa, ähnlich wie bei den Tramways, durch den Wagenbegleiter Streckenbillette zu verabfolgen sind.

Es sind mehrere Automobilfabriken für die Lieferung von Wagen befragt worden. Am zweckmäßigsten würden wohl 12bis 14-plätzige Omnibusse sein. Die Wagen würden speziell mit Rücksicht auf ihren Zweck gebaut. Der Preis eines solchen Wagens stellt sich auf 16,000 bis 20,000 Franken. Es wird empfehlenswert sein, nur prima Material zu beschaffen ; wir nehmen daher für Beschaffung von drei Wagen einen Kredit von Fr. 60,000 in Aussicht und ersuchen um dessen Bewilligung.

Der oder den Fabriken, welchen die Lieferung der Automobilwagen übertragen wird, muß zweifelsohne eine Frist von einigen Monaten für die Ablieferung eingeräumt werden, besonders weil, wie man uns mitteilt, die Automobilfabriken zur Zeit sehr beschäftigt sind. Die Versuchsfahrten werden daher, wenn sie überhaupt noch in diesem Jahr beginnen können, nur in einem solchen Maße Betriebskosten verursachen, daß die verfügbaren Kredite im übrigen, soweit das laufende Jahr in Betracht fällt, jedenfalls ausreichen. Auf die Betriebskosten des nächsten Jahres wird im Budget pro 1906 Rücksicht genommen werden.

317

Von der Gesamtsumme der geforderten und in der Hauptkolonne figurierenden Nachtragskredite im Betrage von . Fr. 548,843 fallen auf eine K r e d i t r e s t a n z : beim Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement (Abteilung Landwirtschaft) . . . . F r . 27,522 auf b e s o n d e r e B u n d e sb es chlüsse: beim Departement des Innern (Direktion der eidg. Bauten) . ,, 180,000 beim Postdepartement . . . . ,,, 60,000 ,, 267,522 so daß für eigentliche Nachtragskredite verbleiben

Fr. 281,321

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 10. Juni 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Ruchet Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

318 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1905 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 10. Juni 1905, beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1905 folgende Nachtragskredite bewilligt:

Dritter Abschnitt.

Departements.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

6bu. Provisorische Aushülfe 22. Bureaukosten : ·a. Druckkosten und Lithographien

Fr.

1,456 1,000 2,456

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei, 4. Kanzlisten und Bibliothekgehülfe .

IV. Statistisches Bureau.

7. Volkszählung 10. Viehzählung 1901 . . . .

.

Fr.

1,887

Fr.

21,000 1,000 22,000 Übertrag

23,887

2,456

319 Fr.

Fr.

Übertrag

23,887

2,456

VI. Beiträge an Arbeiten Schweiz. Vereine.

4. Schweizerische naturforschende Gesellschaft (Beitrag an die Kosten wissenschaftlicher Publikationen) . . . .

4,000

VII. Beiträge an Anstalten.

1. Polytechnische Schule

15,000

IX. Verschiedenes.

10. Beiträge an zwei Abordnungen an internationale Vereinigungen

600

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten.

I. Besoldungen.

Fr.

Tt. Kanzlisten I. Klasse . . . .

3,500 IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Schuppen b.eidg.Chemie- Fr.

gebäude in Zürich . . 2,800 2. Erweiterung des Hauptgebäudes der Munitionsfabrik in Altdorf . . 62,000 64,800 c. Neubauten : 1. Werkstatt der MuniFr.

tionsfabrik in Thun . 10,000 2. Zeughaus für die Verwaltungstruppen in Thun 120,000 3. Geschützmagazin in Frauenfeld . . . . 12,000 4. Zeughaus Nr. 2 in Rapperswil . . . . 60,000 202,000 Übertrag 270,300

43,487'

2,456

320

Fr.

Übertrag 270,300 VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung.

1. Bureaux an der Schanzen- Fr.

Straße Nr. 6 . . . . 1300 2. Bureaux am Waisenhausplatz Nr. 25 . . . . 1200 3. Bureaux im neuen Postgebäude in Bern . . 1700 4,200 IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes.

a. Mietzinse : 1. Bureaux an der SchanzenFr.

Straße Nr. 6 . . . . 1160 2. Bureaux am Waisenhausplatz Nr. 25 . . . .

963 3. Magazine an der Spitalackerstraße . . . . 1250 3,373

Fr.

43,487

Fr.

2,456

277,873 321,360 C. Justiz- nnd Polizeidepartement.

81. Polizeiabteilung und Departementskanzlei.

5. Zentralpolizeibureau: a. Besoldungen

9.

1.

2.

4.

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

Oberkriegskommissariat : g. Reisekosten Gr. Kavalleriepferde.

Fr.

Ankauf 75,000 Kavallerieremontendepot . . 10,200 Amortisationen 20,000

3,000

Fr.

2,000

105,200 Übertrag. 107,200

326,816

321 Übertrag /. Kriegsmaterial.

4. Festungsmaterial : 6. St. Maurice: 4. Verbesserung an bestehendem Material L. Befestigungen.

a. St. Gotthard: I. Verwaltung : Fr.

1. Zentralleitung . . . . 2800 *. St. Maurice : I. Verwaltung: Fr.

1. Zentralleitung . 1600 III. Unterhalt . . . . 7000 8600

Fr.

107,200

Fr.

326,816

1,100

11,400 119,700 III. Pferderegieanstalt.

5. Inventaranschgüfungen

40,000

IV. Konstruktionswerkstätte.

3. Inventaranschaffungen . . . .

VI. Munitionsfabrik Thun.

4. Zins des Betriebskapitals . . .

,

.

10,000

.

13,730

VII. Munitionsfabrik Altdorf. Fr.

3. Inventaranschaffungen . . . 50,000 4. Zins des Betriebskapitals . . 15,815 65,815 129,545

E. Finanz- und Zolldepartement.

1. Finanzverwaltung.

VIII. Münzverwaltung.

2. F a b r i k a t i o n : c. Metallbeschaffung: 2. für Silbermünzen

t'r.

648,720 Übertrag

Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. IV.

446,516 22

322 Übertrag

Fr.

446,516

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel.

7. Beitrag an die Kosten der bernischen Ausstellung von Holzschnitzlerarbeiten in Lüttich und anderer Ausstellungsgruppen

Fr.

7,630

III. Landwirtschaft.

IX. ^Landvrirtsshaftliclie Versuchs- und Untersuchung sanstalten.

B. Agrikulturchemische Anstalt in Zürich : 3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek 4 . Betriebskosten . . . . .

Fr.

3,750 1,250

·

5,000 XIII.

Pferdezucht.

A. Hengstenund Fohlendepot Avenches: 3. Hengsten- und Hengstfohlenankäufe XX. Verschiedenes

27,522 2,000 34,522 42,152

6. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

II. Technische Abteilung.

Fr.

g. 5 Kanzlisten I. und II. Klasse . . . .

100

Übertrag

100

488,668

323 Fr.

100

Übertrag

Fr.

488,668

V. Bureaukosten, k. Simplonmedaillen

75

Ï75 II. Postverwaltung.

VII. Fuhrwesenmaterial

60,000 60,175 548,843

D. Militärdepartement. *) (Übertrag von Seite 321.)

III.

IV.

VI.

VII.

Pferderegieanstalt Konstruktionswerkstätte Munitionsfabrik Thun Munitionsfabrik Altdorf

Fr.

40,000 10,000 13,730 65,815 129,545

E. Finanz- and Zolldepartement.*) (Übertrag von Seite 321.)

VIII. Münzverwaltung

648,720 778,265

*) Zur Vermeidung einer d o p p e l t e n A n r e c h n u n g werden seit einer Reihe von Jahren die Militärregieanstalten (inklusive Pulververwaltung) und die Münzstätte, deren Einnahmen und Ausgaben sich ausgleichen, in Voranschlag und Staatsrechnung nur noch in einer inneren Kolonne pro memoria aufgeführt.

324

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Umbauten in den Gebäuden Nr. 8, 10 und 12 an der Bundesgasse in Bern.

(Vom 10. Juni 1905.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 13. Juni 1904 haben Sie unser Antrag auf Erwerbung des Kantonalbankgebäudes und des anschliessenden Hauses Nr. 10 an der Bundesgasse in Bern um die Summe von Fr. 700,000 mit Nutz- und Schadensanfang auf 1. November 1905 zugestimmt. Das letztere stößt auf der Westseite an das im Jahre 1888 vom Grafen d'Harcourt angekaufte Gebäude Nr. 12, so daß die Eidgenossenschaft daselbst nun eine Häuserreihe von 54,40 m. Frontlänge mit 17 Fensteraxen besitzt.

Wir haben in unserer .Botschaft vom 9. April 1904 betreffend die Erwerbung der erstgenannten zwei Liegenschaften angedeutet, daß es angezeigt sei, vor dem definitiven Bezug der Gebäude bei den Hausgängen die Brandmauern zu durchbrechen, um die innere Verbindung der drei Häuser herzustellen und gleichzeitig eine Reihe von Umbau- und durchgreifenden Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen. Nach näherer Untersuchung kommen wir nun dazu, Ihnen vorzuschlagen, trotz der etwas hohen Kosten sich nicht nur auf diese Arbeiten zu beschränken, sondern den Anlaß des Leerstehens der Häuser zu benutzen, um

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1905 (II. Serie). (Vom 10. Juni 1905.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1905

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.06.1905

Date Data Seite

289-324

Page Pagina Ref. No

10 021 485

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