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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Uebertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften René Pichard, Kaufmanns in Wohlen (Kanton Aargau).

(Vom 24. November 1905.)

Tit.

René Pichard, Kaufmann in Wohlen, wurde von einem aargauischen Jagdaufseher wegen Zuwiderhandlung gegen das Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz verzeigt, weil er am 2. September 1905 einen jungen Hasen eingefangen und mit sich nach Hause genommen habe.

Vom Bezirksamt Wohlen über die Sache einvernommen, gab der Beschuldigte folgende Darstellung über den Sachverhalt: Er sei am kritischen Tage einer Militärübung gefolgt, um mit seinem Handapparat Photographien aufzunehmen. Da habe ihm ein Soldat einen jungen, ganz kleinen Hasen zugeworfen mit dem Bemerken: ,,da, mach von dem auch eine Photographie".

Er habe das Tierchen mit sich nach Hause genommen und es füttern lassen in der Absicht, es einem ihm bekannten Jagdaufseher zu bringen, was durch die Dazwischenkunft des Verzeigers vereitelt worden sei.

Das Bezirksamt Wohlen verurteilte durch Strafbefehl vom 11. September den Pichard wegen verbotenen Einfangens von Wild zu der in Art. 21, Ziff. 5, lit. a, festgesetzten Minimalbuße von Fr. 40 und zur Tragung der Kosten.

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Pètent ersucht nun um Erlaß der Buße auf dem Wege der Begnadigung, indem er geltend macht, er habe in Unkenntnis der Gesetze und nicht in böser Absicht gehandelt. Der Präsident des Bezirksgerichtes Bremgarten hält die Erklärungen des Bestraften für glaubwürdig und befürwortet den Erlaß der Strafe.

Pichard hat den jungen Hasen nicht selbst eingefangen, sondern ihn von einem Dritten unter Umständen übernommen, die es glaubhaft erscheinen lassen, daß er sich der Strafbarkeit seiner Handlung zur Zeit der Begehung nicht bewußt gewesen ist.

Daß das Tier am folgenden Tage noch lebend bei ihm gefunden wurde, spricht für die Vermutung, daß er es nicht hat töten wollen. Diese Sachlage läßt das Gesuch um Erlaß der Buße als gerechtfertigt erscheinen.

Wir stellen 'daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem René Piohard die im auferlegte Buße von Fr. 40 in Gnaden zu erlassen.

B e r n , den 24. November 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Ruchet.

Der I. Vizekanzler : Sch atzmann.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Uebertretung des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz bestraften René Pichard, Kaufmanns in Wohlen (Kanton Aargau). (Vom 24. November 1905.)

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1905

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29.11.1905

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