Richtplan des Kantons St. Gallen Genehmigung der Richtplananpassung 15 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 3. Februar 2017 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 20. Januar 2017 des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) wird die Richtplananpassung 15 mit dem Vorbehalt in Ziffer 2 genehmigt.

2.

Der Kanton prüft im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung die Streichung des Deponiestandorts Campiun.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, Tel. 071 229 31 47

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

14. Februar 2017

2017-0345

Bundesamt für Raumentwicklung

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