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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Telephougebäudes in Zürich.

(Vom 29. Mai 1923.}

I.

Unterm 21. Dezember 1909 (Amtl. Sammlung, Bd. XXVI, Seite 1} und 17. Juli 1912 (Amtl. Sammlung, Bd. XXVIII, Seite 608) hat die Bundesversammlung der Erwerbung von Bauplätzen für die Erstellung von zwei neuen Telephongebäuden in Zürich-Hottingen und Zürich-Selnau zugestimmt und mit den Bundesbeschlüssen vom 17. Juli 1912 und 29. Januar 1914 (Amtl.

Sammlung, Bd. XXVIII, Seite 606, und Bd. XXX, Seite 49) auch die Kredite für die Erstellung der Gebäude selbst .bewilligt, die denn auch seither zur Ausführung gelangt sind. Sie waren zur Unterbringung der neuen Telephonzentralen bestimmt, die die aus dem Jahre 1898 stammende Zentrale Zürich-Bahnhofstrasse ersetzen sollten.

Bei der Ausarbeitung dieses Projektes war man von der Annahme ausgegangen, dass in Hottingen und Selnau Handzentralen aufgestellt würden. Inzwischen waren aber die automatischen Telephonsysteme derart verbessert worden, dass die Telegraphen- und Telephonverwaltung diese Neuerungen nicht unbeachtet lassen durfte. Eine grundliche Prüfung ergab, dass für Zürich, als Stadt mit mehreren Zentralen, das automatische System den manuellen Systemen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht überlegen sei. Deshalb wurde beschlossen, wenigstens in H o t t i n g e n von der Errichtung einer Handzentrale abzusehen und einen Versuch mit dem automatischen System der Western Electric Co. in New York-Chicago, vertreten durch die Bell Telephone Mfg. Co. Antwerpen, zu machen.

331 Die Ausführungen dieses Projektes gestalteten sich leider nicht so einfach, wie man in den Jahren 1912 und 1913 anzunehmen berechtigt war. Infolge der durch den Krieg geschaffenen Ver* hältnisse mussten die Zentralstationsapparate zum Teil aus Amerika, statt aus Antwerpen, bezogen werden. Transportschwierigkeiten und Mangel an Materialien und Monteurpersonal wirkten ausserordentlich hemmend auf den Gang der Arbeiten. So konnte die Zentrale Hottingen, die im Jahre 1914 hätte eröffnet werden sollen, nach Überwindung grosser Schwierigkeiten erst am 30. Juli 1917 dem Betriebe übergeben werden.

Von der gleichzeitigen Aufstellung der Lokalzentrale im S e l n a u sowie von der Errichtung der daselbst vorgesehenen interurbanen Zentrale konnte unter diesen schwierigen Lieferungsverhältnissen zu jener Zeit nicht die Rede sein. Immerhin wurde der Bau der interurbanen Zentrale schliesslich im Jahre \ 920 begonnen. Ihre Eröffnung erfolgte im November 1921. Siemusate in diesem späten Zeitpunkt schon bedeutend grosser ausgeführt werden, als acht Jahre vorher geplant worden war, so dass neben dieser intorurbanen Zentrale im Gebäude Selnau nur noch Raum blieb für die Verwaltungsbureaux und die Materialmagazine des Telephonbureaus Zürich sowie für eine Posi- und Telegraphenfiliale.

Eine neue Lokalzentrale besteht also zurzeit auf dem linken Limmatufer nicht; dieser Stadtteil ist immer noch auf die alta Zentrale an der Bahnhofstrasse angewiesen, die, wie schon erwähnt, aus dem Jahre 1898 stammt. Sie hat sich während ihrer beinahe 25jährigen Betriebsdauer derart abgenützt und arbeitet so mangelhaft, dass ihr Ersatz ein Gebot der Notwendigkeit ist. Zudem ist sie fast vollständig besetzt; eine weitere Vergrößerung kommt, nachdem sie zuletzt im Jahre 1920 eine Erweiterung um 1500 Nummern erfahren hat, nicht mehr in Frage.

II.

Für eine neue Lokalzentrale kann nur der automatische Betrieb in Frage kommen, der bei Mehrzentralenbetrieb nach den Erfahrungen in Hottingen vor dem Handbetrieb technisch und betriebsökonomisch den Vorzug verdient. Die ökonomischen Vorteile des automatischen Systems, mit dem nun die Zentrale Hottingen ausgerüstet ist, könnten übrigens nicht voll ausgenützt werden, wenn diese Zentrale dauernd mit einer Handzentrale zusammenarbeiten müsste, wie sich dies beim Zusammenarbeiten mit der alten Zentrale an der Bahnhofstrasse zur Genüge gezeigt

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hat. Der automatische Betrieb eignet sich für die neue Zentrale auch deshalb am besten, weil die alte Zentrale Bahnhofstrasse, an deren Stelle sie treten soll, das eigentliche Geschäftszentrum zu bedienen hat, wo sich die grosse Mehrzahl der Abonnenten mit starkem Verkehr befindet. Der Verkehr dieser Zentrale ist denn auch bedeutend grösser als jener der Zentrale Hottingen.

Diese neue automatische Zentrale kann aber nicht im Gebäude an der Bahnhofstrasse untergebracht werden, wo sich die gegenwärtige Zentrale befindet, weil dieses den Anforderungen einer solchen modernen Anlage in keiner Weise entspricht, weder in bezug auf Grosse noch in bezug auf Bauart. Es wäre übrigens unmöglich, den Betrieb der vorhandenen Zentrale während der Dauer der umfangreichen Umbauten aufrechtzuerhalten.

Aber auch das Gebäude Selnau, das eigentlich für die Aufnahme der linksufrigen Lokalzentrale bestimmt war, kommt heute hierfür nicht mehr in Betracht, weil die daselbst untergebrachte interurbane Zentrale eine so ungeahnte Ausdehnung erfahren hat, dass sie statt eines einzigen Stockwerkes, wie angenommen war, schon jetzt deren zwei besetzt und für eine allfällige spätere Erweiterung ein drittes beansprucht werden müsste. Diese weitgehende und nicht vorgesehene Platzbeanspruchung für die interurbane Zentrale wird erklärlich, wenn man in Betracht zieht, dass die Zahl der interurbanen Leitungen der Zentrale Zürich in den Jahren 1905 bis 1922 von 85 auf rund 420 angestiegen ist und dass der grösste Teil dieser Vermehrung auf die letzten Jahre entfällt.

Da demnach die bestehenden Gebäude an der Bahnhofstrasse und im Selnau eine neue Zentrale nicht aufzunehmen vermögen, muss ein Neubau erstellt werden, und zwar, mit Rücksicht auf die bestehenden Kabelanlagen, in der Nähe dieser Gebäude, d. h.

im wirtschaftlichen Kabelzentrum. Die Notwendigkeit einer zweiten Zentrale ist schon längst anerkannt worden, wie aus der Bewilligung des Kredites für die Erstellung des Gebäudes Selnau durch die Bundesversammlung im Jahre 1913 ohne weiteres hervorgeht.

Sie möge aber durch die nachstehende zahlenmässige Darstellung der Entwicklung des Netzes Zürich neuerdings beleuchtet werden : Gespräche Jahr Teilnehmer Lokal Interurb.

Total

1905 1910 1915 1920 1922

. . . 6,710 . . . 9,110 . . . 10,623 , . . 13,858 . . . 15,212

6,191,302 9,878,667 11,355,555 16,777,124 17,470,225

1,355,317 1,978,230 3,126,556 6,982,464 8,260,342

7,546,619 11,856,897 14,482,111 23,759,588 26,730,667

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Hierzu ist noch mit dem Transitverkehr zu rechnen, der sieh im Jahre 1922 auf 1,200,445 Verbindungen belief, so dass die Gesamtgesprächszahl auf 27,931,112 steigt. Wir stehen also im Zeiträume 1905/22 einer Vermehrung der Abonnentenzahl um rund 125 % gegenüber, während der Verkehr in der gleichen Zeitspanne um rund 270 °/o gestiegen ist. Die grösste Verkehrsaunahme entfällt auf die Periode. 1915 bis 1920.

Im Jahre 1918 wurden denn auch die Arbeiten für die dringliche Verbesserung der Verhältnisse bei der Telephonzentrale Zürich wieder aufgenommen und führten zu dem etwas weitausschauenden Projekte, nebst der neuen Zentrale Hottingen weitere fünf Zentralen und sechs Unterzentralen einzurichten, wovon drei neue Zentralen bezw. drei neue Gebäude sofort hätten erstellt werden sollen. Diese Seehsteilung erschien im damaligen Zeitpunkte als die wirtschaftlichste Lösung, weil sie bei den da«umaligen hohen Kabelpreisen eine Einsparung an Kabeln gestattete, die sich gegenüber der Zweiteilung nach den angestellten Berechnungen auf rund sechs Millionen Franken belief. Bis jedoch die umfangreichen Vorarbeiten für die Erstellung der geplanten drei neuen Gebäude zu Ende geführt waren, hatten sich die Verhältnisse wieder vollständig verschoben. Die Kabelpreise waren um zirka 60 °/o gefallen, während die Gebäudepreise gegenüber den früheren Berechnungen eher eine Erhöhung aufwiesen. Die Telegraphen- und Telephonverwaltung erachtete daher neue Erhebungen und Berechnungen als notwendig, um sich zu vergewissern, ob die Vorschläge für die geplante Sechsteilung noch zur Ausführung empfohlen werden könnten. Sie stellte Vergleiche an zwischen der Wirtschaftlichkeit einer Zweiteilung und derjenigen einer Vierteilung des Netzes Zürich, Die Vierteilnng ist deswegen zum Vergleiche herangezogen worden, weil sie als erste Stufe der für Zürich in Aussicht genommenen Sechsteilung gedacht war. Sowohl bei der Zweiteilung als bei der Vierteilung ist untersucht worden, ob sich die Schaffung .von Unterzentralen empfehle.

Diese Berechnungen führten zu folgenden Ergebnissen: In der Zeit von 1922 bis 1940 -- weiterzugehen wäre zwecklos, da man die Ereignisse nicht voraussehen kann -- wird die Summe der jährlichen Betriebsausgaben (Verzinsung und Amortisation von Grundstücken und Gebäuden, von Zentralstationseinriohtungen einschliesslich Bedienung und Unterhalt, von Kabeln und Kabelrohren einschliesslich Legung und Unterhalt) folgende Summen ausmachen : Bundesblatt. 75. Jahrg. Bd. II.

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1. bei reiner Zweiteilung . . . . . . Fr. 31,507,000 2. bei Z w e i t e i l u n g , v e r b u n d e n mit d e r S c h a f f u n g v o n Unterzentralen in den. Aussengemeinden . . . . . . ,, 31,150,000 3. bei reiner Vierteilung ,, 33,870,000 4. bei Vierteilung, verbunden mit der Schaffung von Unterzentralen in den Aussengemeinden . . .

,, 32,917,000 Die Variante 2 ist also die billigste und wirtschaftlichste. Sie wird in Wirklichkeit noch günstigere Ergebnisse liefern, da zwei Faktoren, die zu ihren Gunsten sprechen, in der Berechnung absichtlich nicht berücksichtigt wurden. Es betrifft dies die Möglichkeit, die bestehenden Kabel zu 200 Doppeladern durch solche zu 600 Doppeladern zu ersetzen und dadurch die Legung neuer Rohrleitungen im Kabelzentrum hinauszuschieben, Im gleichen Sinne wirkt die Schaffung von Gemeinschaftsanschlüssen, die gestatten, Abonnenten mit schwachem Verkehr paarweise auf eine gemeinsame Leitung zu achalten.

Die Variante 2 hat zudem den Vorteil, dass sie den geringsten Kapitalaufwand erfordert. Wenn, wie aus Vorstehendem hervorgeht, die Zweiteilung der Vierteilung vorzuziehen ist, so ist dies in noch erhöhtem Masse der Fall gegenüber der Sechsteilung, die in Anbetracht der hohen Gebäudekosten und der damit verbundenen Auslagen für Wartung, Beleuchtung und Heizung unter den heutigen Verhältnissen jede Wirtschaftlichkeit ausschliesst. Es werden daher in Zürich für die lokalen Zentralen nur zwei Telephongebäude vorgesehen, von denen aber jedes mit der Zeit zwei Zentralen für je 10,000 Anschlüsse aufnehmen soll. Ausser diesen beiden Doppelzentralen im Weichbild der Stadt sieht die Variante 2 noch einige Unterzentralen in der Stadtperipherie vor, wo sich eine Abtrennung lohnt, weil lange Kabelatrecken in Betracht kommen. Diese Unterzentralen werden voraussichtlich in Mieträumen untergebracht werden können.

Für die Zweiteilung bildet die Lim mat die natürliche Trennungslinie. Das eine der beiden Gebäude soll also auf das linke> das andere auf das rechte Ufer der Lirnmat zu stehen kommen.

Das rechtsufrige Gebäude besteht schon. Es enthält die halbautomatische Zentrale Hottingen und kann mit Verhältnismassig geringen Kosten für die Aufnahme einer zweiten Zentrale hergerichtet werden.

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Auf dem linken Ufer besteht das alte Telephongebäude an der Bahnhofstrasse mit der aus dem Jahre 1898 stammenden, vollständig abgenützten Zentrale, Dieses Gebäude kann, wie bereits gesagt, für die Unterbringung der neuen Zentrale nicht in Frage kommen. Es ist für Telephonzwecko nicht mehr benutzbar und kann nach Inbetriebnahme der neuen Zentralen verkauft werden. Das Gebäude steht übrigens in bester Geschäftslage an der untern Bahnhofstrasse und repräsentiert einen sehr hohen Verkehrswert. Wie ebenfalls schon erwähnt, kommt auch das Gebäude Selnau für eine neue Lokalzentrale nicht mehr in Betracht, so dass ein neues Gebäude beschafft werden muss.

III.

Gestützt auf die eingehenden Berechnungen und Darlegungen der Telegraphen- und Telephonverwaltung haben wir diese Verwaltung ermächtigt, eich einen hinsichtlich Lage, Form und Grosse allen Anforderungen entsprechenden Platz, vorbehaltlich der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte, durch Abschiusa eines Kaufvertrages zu siehern.

Dieser Platz befindet sich an der Fiisslistrasse-Ecke Sihlstrasse und setzt sich zusammen aus der an der Füsslistrasse liegenden Liegenschaft OttJmhofs Erben im Halte von 819,e m 8 und aus einem zirka 180 m2 fassenden Teil der nördlich daran ausklagenden, an der Sihlstrasse gelegenen Liegenschaften der ,,kleinen Seidenhöfe", der gemäss den Bestimmungen des im Jahre 1914 durchgeführten Quartierplanverfahrenß von den Erben Ott-Imhofs oder deren Rechtsnachfolgern zu einem festgelegten Preise erworben werden musa. Für den Hauptplatz wurde anfänglich ein Preis von Fr. 600 per m a gefordert, der nach langen und mühsamen Verhandlungen auf Fr. 525 ermässigt werden konnte. In Anbetracht der Lage in nächster Nähe der Bahnhofstrasse darf dieser Preis als angemessen bezeichnet werden, wobei nicht zu übersehen ist, dass diese Lage auch für die besonderen Zwecke der Telegraphen- und Telephonverwaltung nötig ist, und dass übrigens schon im Jahre 1914 bei Durchführung des Quartierplanverfahrens zum Teil Preise von Fr. 500 und darüber in Anschlag gebracht worden sind.

Die Erwerbung dieses Bauplatzes würde demnach folgende Beträge erfordern:

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1. Liegenschaft Ott-Imhof an der Füsslistrasae, 819,6 m2 zu Fr. 525 . Fr. 430,290 2. Auskauf der kleinen Seidenhöfe an der Sihlstrasse, gemäss den Bestimmungen des Quartierplanverfahrens

,,

78,600

3. Mehrforderung aus Kataster 99 für Beitrag an seither entstandene Renovierungskosten etc.

,,

3,260

4. Erwerbungskosten (Verurkundung, Fertigung, Anwalt etc.)

.

,,

9,430

zusammen

Fr, 521,580

oder rund Fr. 522,000..

Wir nehmen hierzu in vorsorglicher Weise noch einen Betrag von Fr, 10,000 in Aussicht, um auch für den Fall gedeckt zu sein, dass die Durchführung der vorgeschriebenen Grenzbereiniguug ein mehr oder weniger weites Überschreiten der im Quartierplan vorgesehenen Grenzlinie erfordern würde, was zurzeit noch geprüft wird. Damit gelangen wir auf einen notwendigen Gesamtbetrag von rund Fr. 532,000. Der Preis stellt sich damit auf zirka Fr. 522 für den m2 Die Fertigung des Kaufvertrages sollte bis zum 1. August nächsthin erfolgen.

Wir haben davon abgesehen, Ihnen Pläne und Kosten berechnung für den geplanten Neubau beizulegen, da es sieh vorläufig nur um die Krediterteilung für den Ankauf des Bauplatzes handelt.

Nach Genehmigung des Landankaufes werden wir Ihnen eine Vorlage für die Erstellung des Gebäudes beförderlich zugehen lassen. Wir glauben, Ihnen durch vorstehende Ausführungen den Nachweis erbracht zu haben, dass die Erstellung einer neuen Lokalzentrale auf dem linken Limmatufer in Zürich unerlässlich ist und dass diese neue Zentrale nur in einem neuen Gebäude untergebracht werden kann, dessen Standort sich in der Nähe der alten Zentrale Bahnhofstrasse befinden muss. Der zum Ankauf empfohlene Platz erfüllt diese Bedingung und wird auch sonst allen Anforderungen gerecht.

Gestützt auf das hiervor Gesagte empfehlen wir Ihnen die Annahme des nachstehenden Beschlussesentwurfes und benutzen

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gerne den Anläse, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 29. Mai 1923.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Chuard.

Der Bundeskanzler : Steiger.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Telephongebäudes in Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 1923, beschliesst: 1. Dem Bundesrat wird für den Ankauf eines Bauplatzes zur Erstellung eines neuen Telephongebäudes in Zürich ein Kredit von Fr. 532,000 eröffnet.

2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Telephongebäudes in Zürich. (Vom 29. Mai 1923.}

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1923

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23

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1744

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.06.1923

Date Data Seite

330-337

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