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ö. an die zu Fr. 111,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Rebweges von Clavoz nach Molignon und einer Bewässerungsanlage in der Gemeinde Sitten 25 %, im Maximum Fr. 27,750; 4. dem Kanton Neuenburg an die zu Fr. 173,000 veranschlagten Koston für Entwässerungen in der Gemeinde BrotPlamboz 25 % im Maxiraum Fr. 43,250.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Die Kraftwerke Brusio A.-G. in Poschiavo stellen das Gesuch um Bewilligung zur Ausfuhr elektrischer Energie aus ihren Werken nach Italien, an die Società Lombarda por distribuzione di energia elettrica in Mailand.

Die auszuführende Leistung soll, in einer neu zu erstellenden Messstation in Campocologno gemessen, max. 10,000 Kilowatt betragen. Die täglich auszuführende Energiemenge soll max.

200,000 Kilowattstunden nicht überschreiten. In der Winterperiode (1. November bis 30. April jeden Jahres) soll jedoch die gesainte auszuführende Energiemenge max. 22,000,000 Kilowattstunden nicht übersehreiten, während in der Sommerperiode (1. Mai bis 31. Oktober jeden Jahres) die Ausfuhr von max.

36,800,000 Kilowattstunden gestattet sein soll.

Die Ausfuhr soll am 1. November 1923 beginnen. Die Bewilligung soll gemass Gesuch für die Dauer von zweieinhalb Jahren, d. h. mit Gültigkeit bis 30. April 192«, erteilt werden.

Die Kraftwerke Brusio A.-G. stellen ferner das Gesuch, es möchte ihnen vorgängig der allfälligen Erteilung der nachgesuchten definitiven Bewilligung eine provisorische Bewilligung erteilt werden.

Die zur Ausfuhr bestimmte Energie soll von der Società Lombarda per distribuzione di energia elettrica an ihre Abnehmer in Oberitalien weitergegeben werden.

Gemass Art. 3 der Verordnung betreffend die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 1. Mai 1918, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgend-

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welcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 18. Oktober 1923 einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden.

Auf begründetes Gesuch hin werden Interessenten die wichtigsten Bedingungen für die Lieferung der Energie ins Ausland bekanntgegeben.

B e r n , den 11. Juli 1923.

(2.).

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Berner Oberlandbahnen.

Den Inhabern von Obligationen der Anleihen der Berner Überlandbahnen, nämlich : 1. des 31/2%o -Hypothekaranleihenss vom 30, Juni 1895 im Restbetrage von Fr. 1,090,000, 2. des 4 % - Anleihens vom 30. Juni 1910 im Botrage von Fr. 1,250,000 und des 4 1/28 %-Anleihens vom 31. Dezember 1914 im Betrage von Fr. 1,000,000, wird hierdurch bekanntgegeben, dass die zweite Zivilabteilung des schweizerischen Bundesgerichts in ihrer Sitzung vom 11. Juli 1923 die von den Gläubigergemeinschaften der genannten Anleihen an der Gläubigerversammlung vom 14. Mai 1923 gefassten Beschlüsse genehmigt hat. Diese Beschlüsse lauten: /. betreffend das 31/2%-Hypothekaranleihenn von 1895 : 1. Dem zur Versicherung eines neu aufzunehmenden Bankkredites von Fr. 250,000 zu errichtenden Eisenbahnpfandrecht wird der Vorrang eingeräumt.

2. Die planmässig auf die Jahre 1918 bis 1927 entfallenden Rückzahlungen von je Fr. 20,000 werden durch Auslosungen bestimmt, die alsbald nachzuholen bzw. alljährlich vorzunehmen sind. Die ausgelosten Obligationen sind bis 30. Juni 1933 gestundet.

II. betreffend das 4 %%Anleihen von 1910 : 3. Die Rückzahlung wird auf 30. Juni 1933 hinausgeschoben.

III. betreffend sämtliche Anleihen: 4. Die vom I.Juni 1918 bis 31. Dezember 1922 einschliesslich verfallenen Zinse werden in Prioritätsaktien mit nicht kumulativer Vorzugsdividende bis zu 5 % einfachem Stimmrecht und Vorzugsanspruch auf das Liquidationsergebnis umgewandelt, und zwar entfallen auf je eine Obligation

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a. dos 31/2%-Hypothekaranleihenss von 1895 zwei Prioritätsaktien zu je Fr. 100, ö. der nicht pfandversicherten Anleihen eine Prioritätsaktie zu je Fr. 100.

5. Für die Zeit vom 1. Januar 1923 bis 31. Dezember 1927 wird der feste Zinsfüße (auch für die nach Ziffer 2 hiervor ausgelosten Obligationen} in einen veränderlichen, vom Betriebsergebnis (nach den Einlagen in den Erneuerungsfonds, Abzug der Verzinsung und Amortisation des neuen Bankkredits und der Amortisation des rückständigen Kaufpreises für eine elektrische Lokomotive) abhängigen kumulativen Zinsfuss umgewandelt.

Dabei geht das 3 l/2 %-Hypothekaranleihen von 1895 im Range vor. Den nicht versicherten Anleihen werden die übrigen konsolidierten, maximal zu 5 % verzinslichen Schulden von rund Fr. 1,000,000 im Range gleichgestellt und zusammen mit ihnen durch ein nachgehendes Eisenbahnpfandrecht versichert, 6. Bezeichnung des Herrn Ch. Soldan, Prokuristen der Kantonalbank Bern in Bern, als Vertreter der Obligationäre irn Sinne von Art. 23--25 der Bundesratsverordnung vom 20. Februar 1918.

Sämtliche noch nicht deponierten Obligationen sind der Schweiz. Nationalbank in Bern, Zürich oder Basel zur Abstempelung und zum Umtausch der Coupons ohne Verzug einzusenden, L a u s a n n e , den 12. Juli 1923.

. Für die zweite Zivilabteilung des schweizerischen Bundesgerichts, Der Präsident: Stooss.

Verzollung von Eilgutsendungen im Bahnhof Bern.

Auf den 1. August nächsthin wird im Gebäude der Eilgutexpédition Bern-Hauptbahnhof als Ergänzung des Zollamtes Bern eine Eilgutabteilung eröffnet.

Aus dem Auslande eintreffende Eilgutsendungen mit Bestimmung nach Bern können daher vom genannten Zeitpunkte an bei den schweizerischen Grenzzollämtern ebenfalls zur Transitabfertigung nach genannter Station angemeldet werden.

Ausgenommen von dieser Erleichterung sind einzig diejenigen Warengattungen, welche gemäss besondern Vorschriften an der Grenze zur Einfuhr zu verzollen sind, B e r n , den 16. Juli 1923.

Eidg, Oberzolldirektion: Gassmann

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Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.

1 . Januar -- 30. Juni

Im Monat Juni Abgabe auf

1. Obligation . . .

2. Aktien . . . .

3. Genossenschaftlichen Stammzellen . 4. Ausländ.Wertpapieren 5. Wertpapierumsetzung .

6. Wechseln unwechlsel-lähnlichen Papieren .

7. Prämienquittungen .

s. Frachturkunden . .

Total 1--8

1923

1922

1923

1922

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

272,302. 15 194,432. 10 1,537,294. 20 1,408,870. 03 580,456. 10 137,641. 05 2,285,958. 80 1,911,239. 40 44,894. 95 29,496. 40 2,090. 60 242,400. 90 * 91,329, 60 76,648. 85 149,507. 88 164,380. 85 377,306. 70 252,614. 94 199,147. 95 143,688. 15 1,717,035. 93 1,241,308. 24

200,871. 75 147,731. 15 425,095. 90

224,146. 55 329,589. 65 383,388. 95

1,029,772. 65 1,073,064. 55 1,691,499.86 1,505,948. 03 1,253,869. 92 296,396. 55 8,572,094. 23 7,132,643. 71

9. Coupons r. Obligationen 290,980. 87 273,792. 97 4,790,442. 66 3,764,655. 48 10. Coupons TOB Aktien .

072,780. 80 427,237. 67 ;5,928,050. 06 3,705,499. 75

il. Coupon von items»0,781. 60 13,010. 80 schaftl. Stammanteilen 12. Coupons roi ausländisch Wertpapieren . . 276,503. -- 116,360.-- Total 9--12

278,523. 16

258,820. 50

403,272. 70 122,775. -- 947,046. 27 830,391. 44 9,400,288. 58 7,851,750. 78

13. M m . . . .

643. 50

380. 85

3,850. 75

3,634. 76

Total 1--13 2,664,725. 70 2,072,075. 53 17,976,238. 56 14,988,029. 20 * inländische Titel ausländische ,,

42,051. 50 49,278. 10

t

Zahl der Überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat Januar bis Ende Mai . .

Juni . . .

.

Januar bis Ende Juni

.

1923 2403 1031 3434

1922

1989 447 2436

Zu- oder Abnahme 4- 414 4- 584

4- 998

B e r n , den 13. Juli 1923.

(B.-B. 1923, II, 546.)

Eidg. Auswanderungsamt

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---

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18.07.1923

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666-669

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