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K 9

Bundesblatt

75. Jahrgang.

Bern, den 28. Februar 1923.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis Franken im Jahr, Xrarihen im Halbjahr, ,,Nachnahme- and .

: 50 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inaerate franko an die Stämpfli & de. in Bern.

# S T #

1719

Berichte der

Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten zehn Prozente ihrer Einnahmen aus dem Reinertrage des eidgenössischen Alkoholmonopols für 1921.

Zweiunddreissigste Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung.

(Vom 20. Februar 1923.)

Gemäss den Bestimmungen des Art. 23 des Alkoholgesetzes und des Art. 78 der allgemeinen Vollziehungsverordnung zu demselben unterbreiten wir Ihnen : I. die Berichte der Kantonsregierungen über die Verwendung des Alkoholzehntels für 1921 ; II. eine Darstellung dieser Berichte in ihrem Verhältnisse zu den kantonalen Staatsrechnungen ; III. eine Übersicht der Verwendungen für 1921 zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus (Unterrubriken I/V); IV. eine Übersicht der Verwendungen für 1921 zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus (Unterrubriken VII/XIII) ; V. eine Übersicht der Verwendungen für 1921 zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen zugleich (Unterrubrik VI), verbunden mit einer Rekapitulation der Gesamtverwendung; VI. eine Gesamtdarstellung der Zehntelsmehr- und -wenigerverwendungen nach den Berichten pro 1921 mit Angabe der Reservestellungen aus dem Zehntel ; Bundesblatt. 75. Jahrg. Bd. I.

38

570 VII. eine Übersicht der Verwendungen während der Jahre 1889/1921 zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus (Unterrubriken I--V) ; VIII. eine gleiche zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus (Unterrubriken VII--XIII) ; IX. eine Übersicht der Verwendungen während der Jahre 1889/1921 zur Bekämpfung der Wirkungen und "Ursachen des Alkoholismus, mit einer Rekapitulation der Gesamtverwendungen ; X. eine Darstellung der Verwendungsart der Zehntelsgelder ' nach den drei Sammelgruppen Wirkungen, Ursachen und Wirkungen und Ursachen im Jahrfünft 1917/21.

Das Monopolerträgnis des Berichtsjahres ist mit Fr. 1,943,045 das geringste seit Bestehen der Verwaltung. Trotzdem sind im Jahre 1921 gemäss den Berichten der Kantone Fr. 620,477 verwendet worden, inbegriffen eine Reservestellung des Kantons Luzern von Fr. 2000. Es bedeutet dies prozentisch die stärkste Zehntelverwendung seit Bestehen des Monopoles. Der laut Gesetzesbestimmung schuldige Zehntel hätte bloss Fr. 194,304 betragen, so dass, die vorerwähnte Reserveneinlage nicht mitgerechnet, Fr. 424,173 mehr verwendet worden sind als vorgeschrieben ist. Es sind also 31,gs °/o statt der gesetzlichen 10 °/o zur vorschriftsgemässen Verwendung gelangt. Wiederum entfällt der Grossteil, d. h. 40,i8 % oder Fr. 249,275 auf die Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus. Damit ist dm- Fassung des neuen Artikels zur Revision des Art. 32bis der Bundesverfassung, der aus dem vorgeschriebenen Anteil zur Bekämpfung des Alkoholismus namentlich die unmittelbaren Ursachen unterstützt sehen will, bereits weitgehend vorgearbeitet. Es ist dies übrigens seit einer Reihe von Jahren der Fall, besonders wenn in Berücksichtigung gezogen wird, dass auch die Sammelgruppe VI noch Teil am Kampfe "gegen die Ursachen hat. Fr. 203,715 oder 32,8s % dienten der Bekämpfung von Ursache und Wirkung zugleich, und 26,99 % oder Fr. 167,487 der Eindämmung der Wirkungen des Alkoholismus.

Der aussergewöhnlich hohe Gesamt Verwendungsbetrag im Verhältnis zum Zehntel, Fr. 620,477: Fr. 194,304, ist namentlich darin begründet, dass die meisten Kantone mit einem grösseren Monopolerträgnis, als wie es tatsächlich eintrat, rechneten. Anhang VI illustriert diese Tatsache am besten. Eine ganze Anzahl von Kantonen kam deshalb in den Fall, die in frühern Jahren

571 angelegten Reserven aus Zehntelsgeldern teilweise ganz aufzubrauchen oder doch wenigstens stark zur Mithilfe heranzuziehen.

Manche der Bericht erstattenden Organe geben denn auch der für die Subventionsnehmer unangenehmen Befürchtung Ausdruck, dass sie die ausgelegten Mehrbeträge am Betreffnis des nächsten Jahres abzuziehen sich veranlasst sehen werden.

Wir gestatten uns deshalb, ein empfehlendes. Wort für die viel Gutes stiftenden Institutionen einzulegen, die durch eine zu fühlbare Kürzung der Subventionen in ihrem wohltätigen Einlluss auf Volks w ohi und "gute Sitte zu stark gehemmt, wenn nicht teilweise ganz gelähmt würden. Wir möchten dabei besonders erwähnen die Gelder für Rubrik I (für Trinkerheilanstalten oder tur die Unterbringung in solchen), Rubrik IV (für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten), Rubrik VI (für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher), Rubrik VII (für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien), Rubrik IX (für Naturalverpflegung armer Durchreisender), Rubrik XII (für Armen Versorgung im allgemeinen) und namentlich Rubrik XIII (für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen).

Am meisten hätten wohl die nach Rubrik XIII bisher bedachten Mässigkeitsvereine durch Abstriche zu leiden.

Die gesetzliche Anforderung von 10 °/o genau eingehalten haben die 4 Kantone Schwyz, Zug, Freiburg und Appenzell A.-Rh.

mit zusammen Fr. 14,476.

Fr. 1560 weniger als die Vorschrift lautet verwendete Luzern, das aber Fr. 2000 für Zehntelszwecke in Reserve legte.

Berücksichtigen wir jedoch die in der Staatsrechnung aufgeführten Verausgabungen aus Zehntels- und andern Reservegeldern an Schulsuppen-, Zwangserziehungs-, Naturalverpflegungs- und Alkoholikerversorgungsfonds mit zusammen Fr. 11,019. 77, so rangiert Luzern mit Fr. 9459. 77 unter den mehrverwendenden Kantonen.

Zu ihm gesellen sich mit einer 2V2fachen (249 %3 Mehrverwendung von Fr. 425,733 die 20 Kantone Zürich, Bern, Uri, Obwalden, Nidwaiden, Glarus, Solothurn, Baselstadt, Baselland, SchafFhausen, Appenzell I.-Rh., St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf. Dazu verweisen wir auf die Bemerkungen am Fusse der Tabelle von Anhang VI.

Würden alle Kantone eine nach Zeit und Inhalt genau gleiche Berichterstattung beobachten, wie das Postulat des Nationalrates an den Bundesrat vom 4. Februar 1922 es verlangt, so ergäbe

572 sich für viele Kantone noch ein günstigeres Bild. Die vergleichende Darstellung zwischen Bericht und Staatsrechnung, die wir den kantonalen Organen jeweils zur Prüfung zustellen, zeigt beispielsweise dieses Jahr bei 4 Kantonen eine Differenz von Fr. 50,2,78. 34, d. h. die Staatsrechnungen zeigen eine um diese Summe höhere Verwendung für Zehntelszwecke, die wir aber mangels bestimmter Zweckverwendungsangabe nicht rubrizieren konnten.

Zum erstenmal im Laufe der 32jährigen Berichterstattung über den Alkoholzehntel kann heute mit Befriedigung konstatiert werden, dass alle Kantone den gesetzlichen Vorschriften nachlebten.

Auf die 13 Unterrubriken verteilt sich die Aufwendung für 1921 wie folgt : I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen II. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen . .

III. Für Irrenanstalten und für Irrenversorgung .

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen V. Für Krankenversorgung im allgemeinen . .

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher ' VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen IX. Für Naturai Verpflegung armer Durchreisender X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler u n d Sträflinge oder Arbeitsloser . . . .

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung XII. Für Armenversorgung im allgemeinen . .

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen Zusammen

Fr. 51,593 ,, ^

27,004 19,747

,, ,,

31,211 37,932

,, 203,715 ,, ,, ,,

10,780 39,633 38,574

,,

24,380

,,

10,203 3,152

fl

,, 122,553 Fr. 620,477

573 Die Revision der Artikel 32b'6 und 31 der Bundesverfassung (Alkoholwesen) ist durch Bundesbeschluss vom 13. Oktober 1922 festgestellt; die Vorlage hat nun noch die Abstimmung des Volkes und der Stände zu passieren. Bezüglich der Verteilung der Reineinnahmen ist folgende Änderung vorgesehen : Statt der Abführung des ganzen Ertrages an die Kantone sollen inskünftig 8/s den Kantonen und 2/s dem Bunde zufallen. Statt der bisherigen 10 °/o haben die Kantone 15 % ihres Anteils zur Bekämpfung des Alkoholismus zu verwenden, und zwar so, dass der überwiegende Teil auf die Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus entfällt.

Die Darstellung im Anhang X gibt über die im Jahrfünft 1917/1921 angewandte Praxis Aufschluss.

Von den Beträgen, die dem Bunde zufallen, hat dieser 5 % zur Bekämpfung des Alkoholismus, 95 °/o zur Förderung der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung sowie der Kranken- und Unfallversicherung zu verwenden.

Die Revision des Berichtschemas dürfte nach der Abstimmung über die Gresamtvorlage die nächstliegende Aufgabe sein.

Zu weiteren Bemerkungen haben wir keinen Anlass. Wir schliessen mit dem Antrage, es sei von der Berichterstattung der Kantone über die Verwendung des Alkoholzehntels für 1921 Vormerkung zu nehmen.

Mit vollkommener Hochachtung.

B e r n , den 20. Februar 1923.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Scheurer.

Der Bundeskanzler : Steiger.

574 Anhang I.

Berichte der Kantonsregierungen an das eidgenössische Finanzdepartement über die Verwendung des Alkoholzehntels für 1921.

1. Zürich.

Schreiben des Regierungsrates vom 3. August 1922.

Wir beehren uns, Ihnen anmit über die Verwendung eines Zehntels der auf den Kanton Zürich entfallenen Quote am Ertrage des Alkoholmonopols pro 1921, sowie des Reservefonds für Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen folgenden Bericht zu erstatten : Die Staatsrechnung, welche die ganze Verwendung des Alkoholzehntels in der Rechnung über den ,,Reservefonds für Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen" zur Darstellung Fr.

bringt, weist als Übertrag vom Jahre 1920 (siehe Seite 198) auf 106,500.11 Die Einnahmen des Rechnungsjahres 1921 betragen : Fr.

Zinse von Kapitalien 3,583. 50 10% des Anteils am Ertrage des Alkoholmonopols 26,921.35 30,504.85 Total von Übertrag und Einnahmen 137,004. 96 Im Jahre 1921 gelangten zur Auszahlung : a. Aus dem Alkoholzehntel pro 1920 laut Fr.

Staatsrechnung 1921, Seite 201 . . . . 105,125. 15 b. Aus dem Alkoholzehntel pro 1921 laut Staatsrechnung 1921, Seite 201: Für Unterbringung von bedürftigen Kantonsangehörigen in Trinkerheilanstalten 1,464. -- Total der Ausgaben (s. Staatsrechnung, Seite 201) 106,589. l 5

575 Es resultiert somit auf das Jahr \ 922 als Übertrag : Fr.

Übertrag 1920 plus Einnahmen 1921 . . . . 137,004. 9 6 weniger Verwendung 1921 106,589. 15 30,415. 81 nämlich : a. Rest des Alkoholzehntels pro 1921 . . .

b. Eigentlicher Reservefonds: Fr.

Saldo laut letztjähriger Rechnung .

5,640. 51 Zins pro 1921 3,583. 50 Verwendet 1921

Fr.

25,457.35

9,224. 01 4,265. 55 4,958.46 Bestand wie oben

30,415.81

Über die seit der letzten Hauptverteilung (3. September 1921) erfolgte Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus zur Verfügung stehenden Mittel gibt nachfolgende Zusammenstellung Aufschluss. Dieselbe ist, wie seit Jahren, nach den Rubriken angefertigt, welche der Bundesrat in seiner Berichterstattung an die Bundesversammlung zu beobachten pflegt.

I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringxing in solchen.

1. Trinkerheilstätte Ellikon. Beitrag für 5179 Pflegetage von 30 versorgten Kantonsangehörigen à 40 Rp 2. Heilstätte für alkoholkranke Wehrmänner ,,Götschihof" im Äugstertal. Für 2297 Pflegetage von 11 zürcherischen Wehrmännern à 20 Rp. . . .

3. Für Unterbringung almosengenössiger oder sonst bedürftiger Kantonsangehöriger in Trinker heilstätten : a. Vom 3. September bis 31. Dezember 1921 .

b. Vom 1. Januar bis 21. September 1922: 7 Personen

Fr.

2,071. 60 459. 40

1,464. -- 2,013. -- 6,008. --

576

II. Für Zwangsartaeits- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

'.

Die Beiträge für Defcinierte in Korrektionsanstalten werden seit 1916 aus dem ordentlichen Kredite der Direktion des Armenwesens geleistet.

HL Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung.

Es sind schon seit Jahren keine Beiträge mehr für diesea Zweck geleistet worden.

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Die Schweizerische Anstalt für Epileptische in Zürich 8 wird nunmehr aus dem ordentlichen Kredite der Direktion des Gesundheitswesens unterstützt.

Die Beiträge an die Fürsorge für Taubstumme und Blinde werden aus dem ordentlichen Kredite der Erziehungsdirektion geleistet.

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Die bis 1917 unter diesem Titel unterstützten Institutionen erhalten Beiträge aus dem ordentlichen Kredite der Direktion des Gesundheitswesens.

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

4. Kellersche Anstalt für schwachsinnige Mädchen in Goldbach-Küsnacht (durchschnittlich 24 Pfleglinge). Beitrag 5. Kinderheim Äsch-Forch (zirka 3500 Pflegetage kantonsangehöriger Kinder). Beitrag. . . .

6. Kinderheim Güttingen (Thurgau) (zirka 3000 Pflegetage kantonsangehöriger Kinder). Beitrag. .

7. Kinderheim Hügli in Maur (zirka 4000 Pflegetage kantonsangehöriger Kinder). Beitrag . . . .

Übertrag

Fr.

300. -- 150. -- 150. -- 150. -- 750. --

577

Übertrag ' 8. Kommission für Kinder Versorgung im Bezirk Winterthur (55 Schützlinge, dazu durchschnittlich 20 versorgte Schützlinge im Pestalozzihaus Räterschen).

Beitrag 9. Kommission für Versorgung hilfsbedürftiger Kinder im Bezirk Zürich (87 Schützlinge, wovon durchschnittlich 31 im Mädchenheim Stäfa untergebracht). Beitrag 10. Rettungsanstalt Freienstein (25 kantonsangehörige Zöglinge mit 9500 Pflegetagen). Beitrag 11. Verein für gute Versorgung armer Kostkinder im Kanton Zürich. Beitrag 12. Kinderkrippen: a. Zürich (Sektion Zürich des Gemeinnützigen Frauenvereins). 6 Krippen mit zirka 33,000 Pflegetagen. Beitrag b. Wollishofen-Zürich. l Krippe mit zirka 4700 Pflegetagen. Beitrag c. Oerlikon. l Krippe mit zirka 8300 Pflegetagen.

Beitrag d. Horgen. l Krippe mit 4500 Pflegetagen. Beitrag e. Richterswil. l Krippe mit zirka 4500 Pflegetagen. Beitrag f. Thalwil. l Krippe, eröffnet Juni 1921, mit .zirka 3600 Pflegetagen. Beitrag g. Wädenswil. l Krippe mit zirka 8200 Pflegetagen. Beitrag li. Männedorf. l Krippe mit zirka 2800 Pflegetagen. Beitrag i. Winterthur. l Krippe mit zirka 5000 Pflegetagen. Beitrag

Fr.

750.

850.

1,000.

300.

135.

1,650.

235.

415.

225.

225.

180.

410.

140.

250.

6,765.

vn. Für Speisung etc. von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Diese Institutionen werden ausschliesslich aus dem ordentlichen Kredite der Erziehungsdirektion unterstützt.

578

Vin. Für Hebung der Volkseraährung und der Volksgesundheit im allgemeinen.

13. Verein Gartenhof, Zürich. Kein Gesuch eingegangen.

14. Kantonal zürcherische Vereinigung für sittliches Volkswohl. Kein Gesuch eingegangen.

Im übrigen werden diese Institutionen aus dem ordentlichen Kredite der Erziehungsdirektion unterstützt.

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Die Unterstützung erfolgt seit Jahren aus dem ordentlichen Kredite der Direktion der Volkswirtschaft.

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge öder Arbeitsloser.

15. Arbeiterkolonie für die Ostschweiz in Herdern. Beitrag für 8315 Pflegetage von 67 versorgten Kantonsangehörigen à 15 Rp 16. Basler Frauenheim (Arbeiterinnenkolonie) auf Wolf brunnen bei Lausen, Baselland. Kein Gesuch eingegangen

Fr.

1,247. 25

--. -- 1,247. 25

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung.

17. Pestalozzi-Gesellschaft der Stadt Zürich.

FrBeitrag an den Betrieb der Lesesäle etc 4,500. -- 18. Öffentliche Lesesäle in Winterthur. Beitrag an den Betrieb 350. -- 19. Öffentlicher Lesesaal in Oerlikon. Beitrag an den Betrieb 70.-- 20. Lesestube Höngg. Beitrag an den Betrieb 65. -- 21. Lesezimmer Borgen. Beitrag an den Betrieb 65. -- 22. Lesezimmer Thalwil. Beitrag an den Betrieb 70. -- 23. Lesezimmer Küsnacht. Beitrag an den Betrieb --.-- 24. Lesezimmer Meilen. Beitrag an den Betrieb --. -- 25. Lesezimmer Stäfa. Beitrag an den Betrieb 65. --26. Lesezimmer Töss. Beitrag an den Betrieb 65. -- Übertrag 5,250. --

579

'

' Übertrag 27. Lesezimmer des Stationspersonalverbandes im Hauptbahnhof Zürich. Beitrag an den Betrieb .

28. Lesezimmer Uster. Beitrag an den Betrieb 29. LesezimmerWädenswil. Beitrag an den Betrieb 30. Lesestube Pfäffikon. Beitrag an den Betrieb

Fr.

5,250. --

30. ·-- --. -- 65.-- 55. -- 5,400. --

XII. Pur Armenversorgung im allgemeinen.

Die bis 1917 unter diesem Titel unterstützten Institutionen erhalten nunmehr Beiträge aus dem ordentlichen Kredite der Direktion des Gesundheitswesens.

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

31. Dem ,,Verband der Abstinentenvereine des Kantons Zürich" angeschlossene Vereine : a. Kantonalverband vom Blauen Kreuz ; b. Neutraler Guttemplerorden; c. Allianz-Abstinentenbund ; d. Alkoholgegnerbund; e. Katholische Abstinentenliga ; f. Sozialdemokratischer Abstinentenbund; g. Verein abstinenter Lehrer und Lehrerinnen; h. Bund abstinenter Frauen ; i. Schweizerischer Verein abstinenter Eisenbahner ; Je. Abstinentia (Abstinenten-Verein des Post-, Zoll-, Telephon- und Telegraphenpersonals) ; l. Sobrietas; m. Abstinenten-Schützenverein Zürich ; n. Alt-Industria Winterthur ; o. Abstinenten-Turnverein Zürich ; p. Abstinenten-Verband der Stadt Zürich ; 3. Abstinenten-Verband der Stadt Winterthur ; >·. Abstinenten-Radfahrerklub ; s. Verein abstinenter Arbeiter; t. Abstinenten-Verband Zürichsee rechtes Ufer; u. Abstinenten-Verband des Kantons Zürich; v. Zürcherische Fürsorgestelle für Alkoholkranke ; Fr.

Totalbeitrag 7,875. -- Übertrag 7,875. --

580 Übertrag 32. Vom Ausschuss befürwortete Beitragsgesuche : a. Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus Fr.

in Lausanne 300. --· b. Zürcherische Fürsorgestelle für Alkoholkranke 1,000. -- c. Fürsorgestelle für Alkoholkranke Winterthur 60. -- d. Fürsorgestelle für Alkoholkranke Wädenswil 60. -- e. Fürsorgestelle für Alkoholkranke Rüti-Dürnten-Bubikon . . . .

60. -- f. Schweizerische Stiftung zur Förderung von Gemeindestuben und Gemeindehäusern 250. -- g. Alkoholfreie Herbergen zur H eimat in Zürich: Rückerstattung der Patentgebühren 120. -- h. Blaukreuz-Verein Aussersihl-Wiedikon, an den Betrieb des Vereinshauses -. . . .

100. -- i. Blaukreuz-Verein Wintorthur, an das Betriebsdefizit des Vereinshauses 100. -- Je. Blaukreuz-Verein Seen, an das Betriebsdefizit des Vereinshauses .

50. -- l. Genossenschaft Soldatenheim und Vereinshaus in Bülach . . . . t 80. -- m. Freiwillige Blaukreuz-Krankenkasse --. --

Fr.

7,875. --

2,180. -- 33. Weitere Gesuchsteller : a. Genossenschaft für die Sozialwerke der Heilsarmee : Beiträge an den Betrieb des Nachtasyls für Männer, der Zufluchtsstätte für obdachlose Frauen und des ,,Luisenstift"1 (Heim für Mütter und Kinder) in Zürich.

Kein Gesuch eingegangen . . .

Übertrag

Fr.

--. -- --. --

10,055. --

581

Übertrag b. Volkshausstiftung Zürich : Beitrag an den Betrieb c. Zürcher Frauenverein für alkoholfreie Wirtschaften : Teilweise Rückerstattung der Patentgebühren für seine 13 Wirtschaften . .

d. Frauenbund für Errichtung alkoholfreier Wirtschaften in Zürich 4 und 5 : Teilweise Rückerstattung der Patentgebühren für zwei Wirtschaften e. Frauenbund Zürich 6 (ein Restaurant). Kein Gesuch eingegangen f. Frauenverein Höngg: Rückerstattung der Patentgebühr für die Wirtschaft ,,Sonnegg". Kein Gesuch eingegangen g. Alkoholfreies Volksheim zum Rosengarten in Thalwil: Rückerstattung der Patentgebühr. Kein Gesuch eingegangen . . . .

li, Volkshaüsverein Wald : Teilweise Rückerstattung der Patentgebühr für eine alkoholfreie Wirtschaft i. Frauenverein für Errichtung alkoholfreier Wirtschaften inWinterthur und Umgebung: Teilweise Rückerstattung der Patentgebühren für zwei Wirtschaften .

&. Schweizer Verband ,, Volksdienst^ : RückerstattungderPatentgebühren für die Wohlfahrtsbetriebe Wohlfahrtshaus Niederweningen, Soldatenhaus Dübendorf, Hirschen Tnrbenthal, Volkshaus zur Au in Langnau und Volkshaus Windegg in Borgen .

Übertrag

Fr.

--. --

Fr.

10,055.

500. --

200.--

40. -- --. --

--. -- --. -- 20. ---

40. --

100. -- 900. --

10,055.

582 ÜbertragI. Gemeindestube Töss : Beitrag an die Gründungskosten : Ist bei den bescheidenen Mitteln, die dieses Jahr zur Verfügung stehen, unmöglich. Teilweise Rückerstattung der Patentgebühren m. Klub der Bergfreunde ,,Alpina10.

Das Gesuch um Gewährung eines Beitrages an den Betrieb der Klubhütte beim Jurablick auf dem Ütliberg kann erst dann geprüft werden, wenn der Kassabericht mindestens ein zurückgelegtes Geschäftsjahr umfasst n. Genossenschaft Gemeindestube Veitheim: Der Betrieb ist Mitte Mai 1922 eröffnet worden. Die Gewährung eines Beitrages kann daher erst nächstes Jahr in Frage kommen

Fr.

900. --

Fr.

10,055. --

20. --

--. --

--. -- 92Q

--- 10,975. -- Zusammenzug der Beiträge.

I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen II. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen . .

III. Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung .

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen V. Für Krankenversorgung im allgemeinen .

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher VII. Für Speisung etc. von Schulkindern und für Ferienkolonien VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen Übertrag

Fr.

6,008. -- --. -- --. -- --. -- --. -- 6,765. -- --. -- --. -- 12,773. --

583 Fr.

IX.

X.

XL XII.

XIII.

Übertrag 12,773. -- Für Naturai Verpflegung armer Durchreisender --. -- Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser 1,247. 25 Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung 5,400. -- Für Armen Versorgung im allgemeinen . . .

--. -- Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen . 10,975. --

Total der Beiträge (seit der letzten Hauptverteilung des Alkoholzehntels vom 3. September 1921) . 30,395. 25 2. Bern.

Schreiben des Regierungsrates vom 29. August 1922.

Wir beehren uns, Ihnen nach dem bisherigen Schema über die Verwendung des Alkoholzehntels für das Jahr 1921 folgenden Bericht zu erstatten: Fr.

Der Alkoholzehntel betrug 33,775.85 Der Alkoholzehntelreserve wurden entnommen 88,584. 85 Verfügbare Summe 122,360. 70 Hiervon wurden verausgabt: I. Für Trinkerbeilanstalten oder Unterbringung in solchen.

Fr.

a. Heilstätte ,,Nüchtern", Staatsbeitrag . . .

4,000.-- b. Trinkerinnenheilstätte Wysshölzli . . . . . .

4,000. -- c. Kostgeldbeiträge 2,891. -- 10,891. -- u. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Beitrag an die Kosten der Frauenarbeitsanstalt in Fr.

Hindelbank 3,245. -- m. Für Irrenanstalten oder Irrenversorgung.

Keine Ausgaben aus dem Alkoholzehntel.

IV. Für Epileptische, Taubstumme, Blinde.

Keine Ausgaben aus dem Alkoholzehntel.

584

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Beitrag an den kantonalen Verband bernischer SaFr.

maritervereine 300. -- VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

1. An die Anstalt für schwachsinnige Kinder im Fr.

Weissenheim bei Bern 500. -- 2. An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Burgdorf 700. -- 3. An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Steffisburg 700.-- 4. An die Erziehungsanstalt in Oberbipp . .

12,600. -- 5. ,, ,, ,, in Enggistein . .

700. -- 6. ,, ,, ,, Viktoria in Wabern 5,000. -- 7. ,, ,, ,, im Steinhölzli . .

700.-- 8. An das Orphelinat Miserez près Charmoille.

700. -- 9.'An die schweizerische Erziehungsanstalt Bächtelen bei Bern 600. -- 10. An die Erziehungsanstalt Grube in Niederwangen bei Bern 500. -- 11. An das Orphelinat Morija in Kleinwabern .

600.-- 12. An das kantonale Säuglings- und Mütterheim in Bern 1,300.-- 13. An die Anstalt für Epileptische in Tschugg 200. -- 14. An das Kindersanatorium Maison blanche in Leubringen 200. -- 15. An die Rettungsanstalt Brunnadern bei Bern 150.-- 16. An das Asyl für schutzbedürftige Mädchen in St. Gallen 100. -- 17. An die schweizerische Anstalt für krüppelhafte Kinder in Balgrist (Zürich) 700. -- 18. An die Kommission der schweizerischen Armenpflegerkonferenz in Zürich, Beitrag pro . 1921 50. -- 19. An den schweizerischen Verein der Freunde des jungen Mannes, Kantonalsektion Bern .

200. -- 20. An das Taubstummenheim für Männer in üetendorf 400.-- 26,600. -- VII. Für Speisung und Bekleidung armer Schulkinder.

Keine Ausgaben aus dem Alkoholzehntel.

585 VIII. Pur Hebung der Volksernährung im allgemeinen.

Für das hauswirtschaftliche Bildungswesen an Fr.

den öffentlichen Mädchenfortbildungsschulen des Kantons 17,842.70 IX. Pur Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Beiträge an die Bezirksverbände, 50 °/o ihrer Fr.

Kosten nebst Verwaltungskosten der Zentralstelle .

26,420.10 X. Pur Unterstützung entlassener Arbeitshäusler, Sträflinge oder Arbeitsloser.

Beiträge an das Arbeiterheim Tannenhof und Fr.

an die Schutzaufsicht 9,726. 90 XI. Pur Hebung allgemeiner Volksbildung.

Keine Ausgaben aus dem Alkoholzehntel.

XII. Für Armenversorgung im allgemeinen. pr Beiträge an Kinderhorte der Stadt Bern . .

1,335. -- XIII. Pur Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

pr 0. Beiträge an die Abstinenzvereine . . . .

22,050. -- *. An den Lesesaal Neuenstadt 75.-- c. Beitrag an die schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus, Lausanne .

500. -- d. Beitrag an das Komitee der ,,Petites familles in Tramelan für die Versorgung von Kindern aus unterstützten Trinkerfamilien . . . . .

1,200. e. Beitrag an die Trinkerfürsorgestelle des Amtsbezirkes Thun 1,500. -- ,/. Prämien an Wirte wegen Nichtausschank von Branntwein 675. -- 26,000.Zusammenzug der Ausgaben.

1. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen II. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder Unterbringung in solchen Übertrag Bundesblatt. 75. Jahrg. Bd. I.

Fr.

10,891. -- 3,245. -- 14,136. --39

586

III.

IV.

V.

VI.

VII.

VIII.

IX.

X.

XI.

XII.

XHI.

Übertrag Für Irrenanstalten oder Irrenversorgung . .

Für Epileptische, Taubstumme, Blinde . .

Für Krankenversorgung im allgemeinen . .

Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher Für Speisung und Bekleidung armer Schulkinder Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen Für Naturalverpflegung armer Durchreisender Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler, Sträflinge und Arbeitsloser Für Hebung allgemeiner Volksbildung . .

Für Armenversorgung im allgemeinen . .

Für Förderung der Massigkeit und der Bekämpfung des Alkoholismus, im allgemeinen Total der Ausgaben

Fr.

14,136. -- -- -- 300. --

26,600. -- -- 17,842. 70 26,420. 109,726.90 -- 1,335. -- 26,000.-- 122,360. 70

Reserve.

Fr.

Bestand auf 1. Januar 1921 82,654. 2O Hierzu die Zinsen mit 3,402. 25 und neue Einlage 1,197.40' Total 87,253.85 Entnommen wurden im Laufe des Jahres . . .

88,584.85Bestand der Reserve auf Ende 1921 -- 1,331.--3. Luzern.

Schreiben des Regierungsrates vom 30. August 1922.

Hiermit beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung desAlkoholzehntels vom Jahre 1921 im Betrage von Fr. 8,847. 90, sowie über die Anlage und Verwendung anderer staatlicher Mittel zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen Bericht zu erstatten.

A.

G-emäss unserer heutigen Schlussnahme gestaltet sieh dieVerteilung des Alkoholzehntels von 1921, sowie des Restfonda

587 des Zehntels von Fr. 440 auf Grund des bundesrätlichen Schemas in folgender Weise : I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen.

Fr.

Trinkerheilanstalt Vonderfliih, Samen 200. ·-- H. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder Unterbringung in solchen.

Arbeiterkolonie Herdern

50. --

IH. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung.

Keine Beiträge.

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder Unterbringung in solchen.

a. Schweizerische Anstalt für Epileptische Fr.

in Zürich 50 b. Verein fUr ein katholisches Asyl für Epileptische 100

t no , JL v\7«

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Keine Beiträge.

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Fr.

a . Erziehungsanstalt Rathausen . . . . 8 0 0 fc. Schweizerische ErziehungsanstaltSonnenberg bei Luzern 300 G. Erziehungsanstalt für katholische Mäd. chen in Kichterswil 100 d. Kinderasyl Maria-Zeli in Sursee . . 1,500 e. Kinderasyl des Amtes Entlebuch in Schüpfheim 1,000 f. Luzerner Kantonalverband des katholischen Frauenbundes, Patronat für Schwachbegabte Kinder 50 Übertrag

3,750

400. --

588 Übertrag (/. Für Unterbringung jugendlicher Verbrecher in Zwangserziehungsanstalten, Einlage in den Zwangserziehungsfonds h. Seraphisches Liebeswerk i. Zürcherische Pflegeanstalt für geistesschwache und hildungsunfähige Kinder in Uster 7«. Schweizerischer Verein für krüppelhafte - Kinder, Anstalt Balgrist, Kanton Zürich

Fr.

3,750

Fr.

400.--

1,000 80 50 \ 00 4,980. --

VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Keine Beiträge.

Vin. Für Hebung der Volksernährung ini allgemeinen.

Keine Ausgaben aus dem Alkoholzehntel.

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Einlage in den bezüglichen Fonds

1,000. --

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

Luzerner Schutzaufsichtsverein für entlassene Straf linge und Zwangsarb.eiter

200. --

XI. Für Hebung der allgemeinen Volksbildung oder der Berufsbildung.

pr.

a. Katholischer Pressverein der Stadt Luzern 30 b. Christlich-soziales Kartell für Luzern und Umgebung 50 c. Verein schweizerischer Eisenbahnangestellter, für Lesezimmer und Bibliothek 20 d. Volksbibliothek Luzern 30 e. Arbeiter-Union des Kantons Luzern, für den Lesesaal im Volkshaus 30 Übertrag 160

6,580. --

589

f.

g.

h.

i.

ic.

Fr.

Übertrag 160 Schweizerischer Verein für Hebung der Volksgesundheit, Sektion Luzern . .

20 Katholische Abstinentenliga Sursee, für einen öffentlichen Lesesaal, verbunden m i t alkoholfreiem Restaurant . . . . 2 0 Verband eidgenössischer Postangestellter, Sektion Luzern, für ein Lesezimmer .

20 Verein ,,Volkskunst" 20 Grütli-Verein Luzern, für Lesesaal und Bibliothek 20

Fr.

6,580. --

260. -- XII. Für das Armenwesen im allgemeinen.

a. Gemeinnütziger Frauenverein der Stadt Luzern, für Kinderkrippen, Säuglingsfürsorge und alkoholfreies Restaurant Weymatt b. Gemeinnütziger Frauenverein des Kantons Luzern, für die Kinderkrippe im Obergrund c. Fürsorge- und Kinderheim ,,Alpenblick tt , Hergiswil, Nidwaiden d. Christlicher Mutter verein der Stadt Luzern, für die Kleinkinderschule e . Frauenverein Willisau-Stadt . . . .

f. Frauen- und Töchterverein Bntlebuch .

Fr.

250 100 100 50 20 20

540. -- XIII. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Fr.

«. Abstinentenvereine 1,500. -- b. Kantonales Abstinenz-Sekretariat .

200. -- c. .,,Jugendschutz Schweizergarde", Luzern 107. 90 d. Schweizerische Wanderausstellung gegen den Alkoholismus, in Ruswil 100. -- 1,907. 90 Total des Zehntels pro 1921 und des Restfonds

9,287. 90

590

B.

Die Verteilung des Zehntels von 1921 macht sich demnach kurz wie folgt: Fr.

1. Direkte Zuwendungen 7,287.90 2. Fondseinlagen : a. Fonds für Unterbringung JugendFr.

licher Verbrecher in Zwangserziehungsanstalten 1,000.-- b. Fonds für Naturalverpflegung armer Durchreisender 1,000. -- 2,000. -- Total

9,287.90

C.

Im Jahre 1921 wurden zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen insgesamt ausgegeben: 1. Durch direkte Zuwendung gemäss letztjähriger Fr.

Verteilungsliste nebst Nachtrag 26,710. -- 2. Aus nachfolgendem Posten der Staatsrechnung (Verwaltungsrechnung^ pro 1921: Beitrag an die Trinkerheilanstalt Vonderflilh für die Erstellung eines Werkstättegebäudes (V M 7) .

500. -- 3. Aus den staatlichen Spezialfonds (vgl. Anhang zur Staatsrechnung 1921): . Fr.

«. Aus dem Schulsuppenfonds (A 6) 2,131. 30 b. Aus dem Zwangserziehungsfonds (A 7), abzüglich Rückvergütungen 5,986. 15 c. Aus dem Fonds für Naturalverpflegung armer Durchreisender (A 33), abzüglich Rückvergütungen 1,854. 15 d. Aus dem Fonds für Versorgungarmer Alkoholiker (A 34), abzüglich Rückvergütungen . . . . 1,048. 1 7 · 11,019. 77 Total 38,229. 77 Im weitern haben wir aus staatlichen Mitteln Kinderasyle mit Fr. 38,000 unterstützt, was ebenfalls als Aufwendung für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Wirkungen angesehen werden kann.

591

D.

Die zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen
1. Schulsuppenfonds (A-6) .

34,191.85 2. Zwangserziehungsfonds (A 7) 10,313. 97 3. Fonds für Naturai Verpflegung armer Durchreisender (A 33) 456.70 4. Fonds für Versorgung armer Alkoholiker (A 34) 5,388. 67 5. Restfonds des Alkoholzehntels (A 35) . . .

428. 84 6. Fonds für eine Anstalt zur Versorgung jugendlicher Verbrecher (B 40) . . . . ' . . . 26,886.90 Zusammen 77^666.93 4.

Uri.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 16. September 1922.

Mit Zuschrift vom 15. August abhin ersuchen Sie uns um Zustellung des Berichtes über die Verwendung des zur Bekämpfung ·des Alkoholismus bestimmten Zehntels pro 1921.

Wir beehren uns, Ihrer Aufforderung nachkommend, in Nachstehendem den vorgeschriebenen Bericht zu erstatten.

Der Alkoholzehntel für das Jahr 1921 macht Fr. 4,080'. 55 aus, es wurden aber verwendet : IV. Für epileptische Anstalten oder für Unterbringung in solchen.

Fr.

Beitrag an den Verein für das Asyl für Epileptische, Zug ' 25.-- Beitrag an Anstalt Balgrist .

100. -- VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

Beitrag an die kantonale Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Kinder Übertrag

1,500. ·-- 1,625. --

592 Fr.

Übertrag VU. Für Speisang von Schulkindern und für Ferienkolonien.

An 16 Schulsuppenanstalten X. Für Unterstützung entlassener Sträflinge und Arbeitsloser.

Beitrag an die Arbeiterkolonie Herdern . . . .

1,625. --

2,940. --

30. --

xni. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Beitrag an die Abstinentenliga ^ an das alkoholfreie Speiserestaurant Marienheim in Altdorf ,, an den Internationalen Kongress in Lausanne ,, an den Schweiz. Samariterbund . . . .

' Total

60. -- 50. -- 30. --20. -- 4,755. -- ·

Die gedruckte Staatsrechnung pro 1921 weist eine Ausgabensumme von Fr. 4724. 40 für den Alkoholzehntel auf.

Auf alle Fälle sind nach der Staatsrechnung Fr. 643. 85 und: nach vorstehendem Berichte Fr. 674. 45 mehr ausgelegt wordenZur Ergänzung führen wir noch an, dass der Posten von Fr. 5200 für Irrenfürsorge (Seite 10 der Staatsrechnung, unterRubrik VII, 7 c) und der ausserordentliche Staatsbeitrag von.

Fr. 2000 (Rubrik IX, 2) für Versorgung armer Irren und zur Unterbringung in Zwangsarbeitsanstalten ebenfalls unter die Verwendung nach den Vorschriften über den Alkoholzehntel fallen, würde.

S. Sehwyz.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 26. August 1922.

In Nachachtung von Art. 23 des Bundesgesetzes betreffend1 gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen nachstehend den Bericht über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels zu erstatten.

Der Zehntel aus den Erträgnissen des Alkoholmonopols von 1921 betrug Fr. 2981. 45, welcher Betrag folgendermassen Verwendung gefunden hat:

59â

1. für den Betrieb der kantonalen Zwangsarbeitsanstalt 2. an die Gemeinden für die Versorgung armer Irren in Heilanstalten 3. an die Gemeinden für Versorgung verwahrloster und arbeitsscheuer Elemente in entsprechenden Anstalten 4. an die Trinkerfürsorgestelle Zusammen

i'r.

1,490. 75 1,174. -- 276.-- 40. 70 2,981.45

Die Staatsrechnung pro 1921 legen wir zum Ausweise bei.

Dabei haben wir darauf hinzuweisen, dass in derselben die Verwendung zugunsten der Zwangsarbeitsanstalt mit Fr. 1686. 20 und nicht, wie oben angegeben, mit Fr. 1490. 75 aufgeführt ist.

Die Differenz rührt davon her, dass die Depositalzinsen von Fr. 195. 45 ebenfalls in den Betriebsfonds der Anstalt eingelegt worden sind.

6. Unteirwalden ol> dem. "Wald..

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 22. Juni 1922.

Wir beehren uns, Ihnen anmit in Gemässheit des Bundesgesetzes betreffend die gebrannten Wasser über die Verwendungdes zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels der diesseitigen Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro 1921 Bericht zu erstatten.

Es stand uns diesfalls zur Verfügung: Fr.

Kassabestand vom Vorjahr 1,927.69Daheriges Zinsbetreffnis 88. 97 10% vom Monopolertrag 882. 85 Total 2,899. 51 Von diesem Betrage wurden Zuwendungen gemacht: A. Zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des AlkoholismuSo 1. Beiträge an Trinkerheilanstalt Samen, ArbeiterFr.

kolonie Herdern, Rettungsanstalt Sonnenberg, Erziehungsanstalt Richterswil, Anstalten für Epileptische und Anstalt für krüppelhafte Kinder .

840. -- Übertrag 840. --

594 Übertrag 2. Beiträge zur Versorgung von Irren . . . .

3. Beiträge für Versorgung in Trinkerheil- und Zwangsarbeitsanstalten

. Fr840. -- --. --

--. ---

B. Zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus.

1. Beitrag an die Abhaltung von Haushaltungsschulen 2. Beiträge an Abstinentenvereine und an die Sozialwerke der Heilsarmee

450. --

C. Zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich.

Zur Versorgung verwahrloster Kinder in Anstalten

--. --

Total ausgegeben

1,590. ·--

300.--

Es bleibt somit zur Verwendung auf neue Rechnung ein Betrag von Fr. 1309. 51.

Zur weitern Orientierung fügen wir in gewohnter Weise den gedruckten Finanzbericht pro 1921/22 bei, wo auf Seite 24 materiell die gleiche Zusammenstellung enthalten ist.

t

y. Untenvalderi nid. dem ~Wald..

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 6. September 1922.

In Erledigung Ihrer Zuschrift vom 15. August 1922 beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung des zehnten Teiles des unserem Kanton zugekommenen Anteils am Ertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols pro 1921 Bericht zu erstatten.

Unserem Kanton wurde der ungewöhnlich minime Betrag von Fr. 6944. 50 zugewiesen.

Wir haben, mit nicht geringen Schwierigkeiten, den bescheidenen Betrag von Fr. 750 in folgender Weise verteilt: Fr.

II. An Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten .

10. -- III. Für Irrenversorgung 100. -- IV. An Epileptiker, Taubstummen- und Blindenanstalten 25. -- VI. Versorgung armer schwachsinniger Kinder . .

20. -- Übertrag 155.--

595 Übertrag VII. Speisung armer Schulkinder VIII. Hebung der Volksernährung im allgemeinen .

XIII. Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen Total

Fr.

155. -415. -- 100. --

80. -- 750. --

Im übrigen verweisen wir Sie auf die beiliegende Staatsrechnung pro 1921, Seite 22.

8. Grlarus.

Schreiben der Direktion des Innern vom 19. August 1922.

"Wir beehren uns, Ihnen mitzuteilen, dass der Alkoholzehntel im Jahre 1921 wie folgt verwendet wurde: Fr.

a. An Mässigkeitsvereine 2,000. -- b. Für Erwachsene in Korrektionsanstalten, verwahrloste Kinder in Erziehungs- und Rettungsanstalten und Versorgung von Geistesschwachen 1,348. 45 Total 3,348.45 0. Zu.g-Schreiben des Regierungsrates vom 19. Mai 1922.

In Nachachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben wir die Ehre, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1921 folgenden Bericht zu erstatten: Das dem Kanton Zug aus dem Reinertrag des Alkoholmonopols zukommende Treffnis beträgt Fr. 15,808. 50. Demgemäss waren Fr. 1580. 85 (10 °/o gemäss Kantonsratsbeschluss vom 17. März 1921) zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen zu verwenden. Es wurden demnach folgende Beiträge ausgehändigt: I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in Fr.

solchen 80. -- II. FürZwangsarbeits-und Korrektionsanstalten oder Unterbringung in solchen -j--. -- III. Für Irrenanstalten oder Irrenversorgung . .

546. 14 Übertrag 626.14

596 Fr.

626.14

Übertrag IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für Unterbringung in solchen .

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen . .

VI. Für Versorgung verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher VII. Für Speisung von Schulkindern VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen IX. Für Naturai Verpflegung armer Durchreisender .

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler .und Sträflinge XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung XII. Für Armenversorgung im allgemeinen . . .

XIII. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen Total

101.37 --. -- --.

150.

--.

100.

-- -- -- --

--. --30. ----. -- 573. -- 1,580.51

10. Fribourg.

Lettre du Conseil d'Etat du 9 septembre 1922.

Nous avons l'honneur de vous communiquer ci-après, en suivant l'ordre des rubriques établies par le Conseil fédéral, la répartition que nous avons faite, pour l'année 1921, du dixième des recettes provenant du monopole de l'alcool, dixième qui doit, être affecté à la lutte contre l'alcoolisme.

I. Asiles de buveurs et placements dans ces asiles.

Etablissement ,,Vonderflüh" pour alcooliques, à Sarnen

Fr.

50. --

IV. Asiles d'épileptiques, de sourds-muets et d'aveugles et placements dans ces asiles.

Institut de sourds-muets, à Villars-sur-Glâne et asile d'aveugles, à Fribourg

1,000. --

VI. Assistance des enfants pauvres, faibles d'esprit ou abandonnés, .ainsi que des jeunes malfaiteurs.

Colonie Saint-Nicolas, à Drognens, établissement destiné à l'éducation de jeunes indisciplinés . . .

Institut de Sonnenwyl .'

1,500. -- 200. --

Übertrag

2,750.

597

Übertrag X. Secours à des détenus libérés ou à des individus sans travail.

Société de patronage des détenus libérés . . . .

Fr.

2,750. --

200. --

XIII. Encouragement de la tempérance et lutte contre l'alcoolisme en général.

CEuvres destinées à combattre directement l'alcoolisme par l'association, les publications et autres moyens d'enseignement 4,194.45 Total 7,144.45 Nous joignons au présent rapport notre compte d'Etat pour Tannée 1921.

11. Solotlmra.

Schreiben des Regierungsrates vom 6. September 1922.

Nachstehend erstatten wir Ihnen Bericht über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1921.

Der Anteil des Alkoholzehntels wurde im Budget Fr.

der Jahresrechnung 1921 veranschlagt zu ...

23,378. -- welcher Betrag pro 1921 zur Verteilung gelangte. Ein nicht verteilter Rest aus dem Vorjahre kommt somit nicht in Rechnung.

Diese Summe wurde, nach den Rubriken des eidgenössischen Formulars ausgeschieden, gemäss kantonsrätlicher Verordnung vom 27. November 1901 wie folgt verwendet: A. Zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus.

(Unterrubriken I--V.)

I. Zur Unterstützung von T r i n k e r h e i l a n s t a l t e n : a. Als Beiträge an die Trinkerheilanstalten Fr.

Fr.

Pension .,,Vonderflüh"1 in Sarnen, ,,Nüchtern"- in Kirchlindach mit je Fr. 300 und ,,Rosenheim" in Altstätten mit Fr.200, zusammen .

800 i>. Als Beiträge zur Unterbringung von Personen in diesen Anstalten 690 1,490. Übertrag 1,490. --

598

Übertrag B. Zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen des Alkoholismus, (ünterrubrik VI.)

a. Beiträge an die A r m e n e r z i e h u n g s Fr.

v e r e i n e u n d - a n s t a l t e n für Versorgung verwahrloster Kinder . . . 11,000 b. Beitrag an die Anstalt für s c h w a c h sinnige K i n d e r in Kriegstetten 6,500

1,490. --

17,500. -- C. Zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus.

(ünterrubriken VII--XIII.)

XIII. Für die F ö r d e r u n g der M a s s i g k e i t bzw. E n t h a l t s a m k e i t : Beiträge an die Verbände und Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus, und zwar: den solothurnischen Abstinenten verband, die Sektionen des Alkoholgegnerbundes, der Guttemplerorganisationen, des Blaukreuzvereins, der katholischen Abstinentenliga, des Allianzabstinentenbundes, die sozialdemokratischen Abstinentenvereine Biberist und Derendingen, den Verein abstinenter Eisenbahner Ölten, den Verein abstinenter Lehrer und Lehrerinnen des Kantons Solothurn, den abstinenten Frauenbund Ölten und Schönenwerd, den Bund abstinenter Mädchen Ölten, den abstinenten Veloklub Schönenwerd und Umgebung, total Total

4,388. -- 23,378.

Im fernem verweisen wir auf unsern Beschluss Nr. 524 vom 30. Januar 1922 betreffend die Verteilung des Alkoholzehntels, den wir als Protokollauszug hier beilegen, sowie auf die Staatsrechnung des Kantons Solothurn, welche auf Seite 18 die mit unserer Berichterstattung korrespondierenden Angaben enthält.

Der Verteiler des Alkoholzehntels pro 1921, wie er vom Begierungsrat am 30. Januar 1922 im Sinne obiger Spezifikation im Totalbetrage von Fr. 23,378 beschlossen wurde, erfolgte auf Grund des budgetmässigen Anteils am Alkoholmonopolertrag von Fr. 233,780 auf Grund von Fr. 2 pro Kopf der Bevölkerung, wie in den letzten Jahren. Erst nach Feststellung des Verteilers und Auszahlung der Beiträge wurde dann bekannt, dass den Kantonen pro 1921 nur 50 Cts. pro Kopf der Bevölkerung ausgerichtet werden könne. Das machte für den Kanton Solothurn nach dor neuen Volkszählung nur Fr. 65,289 aus, und der Alko-

59» holzehntel beziffert sich somit anstatt auf Fr. 23,378, wie budgetiert war und ausgerichtet wurde, nur auf Fr. 6528. Wir haben somit pro 1921 auf Rechnung des Alkoholzehntels Fr. 16,850 zu viel ausgegeben, und wir müssen uns vorbehalten, aus den zukünftigen Auszahlungen zunächst diese Differenz zu decken, wie wir auch jeweilen, wenn weniger ausgegeben wurde als der Zehntel betrng, die Differenz im folgenden Jahre als Zuschlag zur Verteilung brachten. Das wird für Institutionen, welche regelmässig ihre Anteile bezogen haben und darauf angewiesen sind, einen schmerzlichen Ausfall bedeuten ; allein der Kanton kann bei der heutigen Finanzlage den Ausfall nicht wohl zu -Lasten der Verwaltungsrechnung selber übernehmen. Wir erlauben uns,, heute schon auf diese Folgen aufmerksam zu machen.

12. Basel-Stadt.

Schreiben des Finanzdepartements vom 21. August 1922.

In Erledigung Ihres Schreibens vom 15. August 1922 an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt betr. Verwendung des Alkoholzehntels pro 1921, das uns zur Beantwortung überwiesen worden ist, beehren wir' uns, Ihnen im Nachstehenden die gewünschten Angaben zu übermitteln.

A l k o h o l z e h n t e l 1921: Nachweis der Verwendung.

Einnahmen.

1. Anteil am Ertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols: 10°/o von Fr. 70,254 zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und WirFr.

kungen 7,025.40 2. Zuzüglich unverteilter Saldo von 1920 . .

5,481. 05 T o t a l 12,506.45 Ausgaben.

Beiträge an: Fr.

1. Trinkerheilanstalt in Ellikon a. d.

Thur 300.-- 2. Trinkerheilanstalt Nüchtern . .

300. -- 3. Pension Wysshölzli bei Herzogenbuchsee 200. -- 4. Pension Vonderflüh, Samen . .

300. -- 5. Heilstätte Effingerhof bei Holderbank (Aargau) 100. -- 6. Verein für Feierabendstunden .

200. -- 7. Anstalt für Epileptische in Zürich 1,000. -- Übertrag

2,400. --

00

Übertrag ·8. Zürcherischo Pflegeanstalt für geistesschwache bildungsunfähige Kinder in Uster "9. Katholisches Asyl für Epileptische h e i Steinen (Schwyz) . . . .

10. Versorgung von Trinkern . . .

11. Taubstummenanstalt Bettingen .

12. Speisung von Schulkindern: an Pestalozzigesellschaft für Milchverteilung 13. 'Hebung der Volksernährung: Koch und Haushaltungsschulen der Gemeinnützigen Gesellschaft . . .

14. Trinkerfürsorge A b : Vortrag der Mehrausgaben auf 1922

2,400. -- 300. -- 100.-- 7,132. 90 1,250. -- 500. -- 2,500. -- 4,300.-- 18,482. 90 9,520. 65 8,962.25

35. Beiträge an Abstinentenvereiae : Schweiz. Abstinenz-Sekretariat .

Alkoholgegnerbureau . . . .

Basler Abstinentenverband . .

·Guttemplerheim Alkoholgegnerbund Verein vom Blauen Kreuz . .

Neutrale Guttempler . . . .

Katholische Abstinentenliga . .

Sozialdem. Abstinentenbund . .

Allianz-Abstinentenbünde . . .

Bund abstinenter Frauen . . .

Freier Abstinentenbund . . .

Verein für abstinente Jugenderziehung Verein abstinenter Lehrer und Lehrerinnen Verein abstinenter Eisenbahner .

' Abstinententurnverein . . . .

Abstinenter Veloklub . . . .

Akad. Abstinentenverein Liberias Abstinente Studentenverbindung ,,Rhenania u achülerverbindung ,,Patria" . .

Übertrag

1,500. -- 1,000. -- 1,631.50 1,000. -- 350. -- 1,700. --· 1,400. -- 1,700. -- 350. -- 300. -- 500. -- 75. -- 150. -- 150. -- 75. -- 200. -- 100. -- 50. -- 50. -- 50. -- 12,331. 50

8,962. 25

601 Übertrag Heilsarmee Verein für Massigkeit und Volkswohl . . , Johanniterheimgesellschaft . . .

A b : Vortrag der Mehrausgaben auf 1922

Fr.

12,331. 50 400. --

Fr.

8,962. 25

' 500. -- 1,000. -- 14,231. 50 10,687. 30 3,544.20 12,506. 45

Nach dem vom Bundesrat aufgestellten Verteilungsschema ergibt sich folgende Aufstellung: Fr.

I. Für Trinkerheilanstalten oder die Unterbringung in solchen 5,500. -- II. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen . .

7,132. 90 III. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung . .

300. -- IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen 2,350. -- V. Für Krankenversorgung im allgemeinen . .

--. -- VI.^ Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher --. -- VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien 500. -- VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen 2,700. -- IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender --. -- X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser --. -- XL Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung --. -- XII. Für Ar m'en Versorgung im allgemeinen . . .

--. -- XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen . 14,231. 50 32,714. 40 A b : Vortrag der Mehrausgaben auf 1922 = 9,520.65 10,687. 30 20,207. 95 12,506. 45 Btiodesblatt. 75. Jahrg. Bd. I.

40

602

13. Basel-Laiid.sch.ait.

Schreiben des Regierungsrates vom 3. März 1922.

Wir beehren uns, Ihnen nach dem bisherigen Schema über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahmen aus dem Alkoholmonopol im Jahre 1921 Bericht zu erstatten. Es sind verabfolgt worden : I. Für Trinkerheilanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Fr.

Fr.

a. Beitrag an die Trinkerheilstätte Nüchtern 100 b. Beitrag an die Versorgung von Trinkern 500 600. --

II. Pur Zwangs- und Korrektionsanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Nichts.

in. Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung.

Nichts.

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Beitrag an die schweizerische Anstalt für Epileptische in Rüti (Zürich)

100. --

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Beitrag an den Verband basellandschaftlicher Krankenkassen

500. --·

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

a. Beitrag an die Betriebskosten der Fr.

Besserungsanstalt für Knaben auf Schillingsrain 4,000. -- b. Beitrag an den kantonalen Armenerziehungs verein 8,000. -- c. Beiträge an die Versorgung von schwachsinnigen,-taubstummen oder sittlich verwahrlosten Kindern . . 7,286. 95 d. Beiträge an die Versorgung von verwahrlosten, nicht mehr schulpflichtigen Mädchen --. -- Übertrag 19,286.95

1,200.--

603

Fr.

Übertrag 19,286. 95 e. Beitrag an die Anstalt für schwach- · sinnige Kinder in Gelterkinden . 2,000. --

Fr.

1,200. --

21,286. 95 VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Nichts.

Vin. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen.

a. Beiträge an die Schulküchen von Bin- Fr.

ningen und Sissach, Fr. 500 und 400 900 b. Beiträge an die Koch- und Haushaltungsschulen Therwil Fr. 30, Ettingen Fr. 50, Aesch, Oberwil Bubendorf, Reigoldswil je Fr. 100, Allschwil, Arlesheim und Wenslingen je Fr. 150, Reinach Fr. 200, Waldenburg Fr. 250, Binningen, Muttenz, Pratteln je Fr. 300, Münchenstein Fr. 400, Liestal, Gelterkinden und Sissach je Fr. 700 4,780 IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Anteil des Kantons (Hälfte) an den Kosten der Naturalverpflegungsstationen X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler, Sträflinge und Arbeitsloser.

«. Beitrag an die Schutzaufsicht entlassener Fr.

Sträflinge 500 b. Beitrag an das Arbeiterheim Dietisberg 3,500 c. Beitrag an die Arbeiterkolonie Herdern 100 d. Beitrag an das Frauenheim Wolfsbrunnen 500 XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder Berufsbildung.

Beitrag an die Gemeinden für Anschaffung von Volksbibliotheken Übertrag

5,680.

4,498. 50

4,r>00. ---

1,039. 25 38,304. 70

604

Fr.

Übertrag 38,304.70 XII. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Beiträge an die Mässigkeits- und Abstinentenvereine 2,500. -- Total 40,804.70 Im Vorjahre betrugen die Ausgaben 37,066. 85

14. Schaff hausen.

Schreiben des Regierungsrates vom 7. September 1922.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des Bundesbeitrages aus dem Alkoholmonopol pro 1921 folgenden Bericht zu erstatten : I. Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Beitrag für l Zögling der bernischen Heilstätte Fr.

,,Nüchtern" .

180. -- II. Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten.

1. Beitrag, für 2 Insassen der ArFr.

beitsanstalt St. Johannsen . . .

235. -- 2. Beitrag für l Insassen der Anstalt Witzwil 176. 40 3. Beitrag für 3 Insassen der Zwangsarbeitsanstalt Lenzburg . . . . 1,101.25 4. Beitrag für l Insassen der Korrektionsanstalt Kappel 173. 70 5. Beitrag für 2 Insassen der Zwangserziehungsanstalt Aarburg . . .

825.80 6. Beitrag für l Insassen im Heimgarten Bülach 259. 15 2 7 7 3 0 3 Q III. Irrenversorgung ausserhalb des Kantons.

Beitrag für 11 Insassen der Anstalt Littenheid

4,159.25

IV. Versorgung von Epileptikern, Taubstummen und Blinden.

1. Beitrag für 5 Pfleglinge der schweiFr.

zerischen Anstalt für Epileptische in Zürich 1,839. -- Übertrag 1,839. --

7,110.55

605

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Fr.

Übertrag 1,839. -- Beitrag für einen Pflegling der Taubstummenanstalt Turbenthal .

187. 50 Beitrag für 2 Pfleglinge der Taubstummenanstalt Wilhelmsdorf . .

275. -- Beitrag für l Pflegling der Taubstummenanstalt Riehen . . . .

300. -- Beitrag für 2 Pfleglinge der Martin Werner-Stiftung, Reutlingen . .

280. -- Beitrag für einen Pflegling der Blindenanstalt Zürich 150.-- Beitrag für 2 Pfleglinge des Blindenheims St. Gallen 400. -- Beitrag an die Taubstummenanstalt Turbenthal 300 -- Beitrag an die Schweiz. Anstalt für Epileptische in Zürich . . . .

675. -- Beitrag an den Hephata - Verein Schaff hausen 50. -- Beitrag an den Fürsorgeverein für Taubstumme, Sektion Schaffhausen 100. -- Beitrag an die Blindenanstalt des Kantons Zürich . . . . . ' .

450. -- Beitrag an den schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen 50. -- :--

Fr.

7,110. 55

5,056.50

V. Krankenversorgung im allgemeinen.

1. Beitrag für 12 Pfleglinge im Asyl Fr.

Schönbühl, Schaffhausen . . . 3,116. 70 2. Beitrag für 20 Pfleglinge im Asyl Ruhesitz, Beringen 7,235.20 3. Beitrag für einen Pflegling im ländl. Heim für Männer, Beringen 170.10 4. Beitrag für einen Pflegling in der Anstalt Sommeri, Zürich . . .

64. -- 5. Beitrag für 6 Pfleglinge in der Anstalt Blumenfeld 1,514. -- 6. Beitrag für einen Pflegling in der Anstalt Rheinau 26. 25 Übertrag 12,126. 25 12,167.05

606

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

Fr.

Fr.

Übertrag 12,126. 25 12,167.05 Beitrag für einen Pflegling in der Anstalt Friedensau, Magdeburg .

343. 75 Beitrag für einen Pflegling in der Anstalt Pfrundweid, W etzikon .

161.-- Beitrag für einen Pflegling in der Anstalt Rüti (Zürich) . ' . . .

365. -- Beitrag für einen Pflegling in der Anstalt Blumenau (Zürich) . . .

240. -- Beitrag für einen Pflegling im Asyl St. Immer 366. -- Beitrag für 2 Pfleglinge i. d. Armenanstalt Neunkirch 363. 70 Beitrag für einen Pflegling in der Anstalt Rombach, Aarau . . .

200. -- Beitrag für einen Pflegling im Bürgerasyl St. Gallen . . . .

207. -- Beitrag für einen Pflegling im Asyl Wil . .

347.75 Beitrag an den Leprakranken Ernst Barth von Stein a. Rh 3,300. 20 Beitrag für 2 Kinder an die Armendirektion Zürich 114. -- Beitrag an das Asyl · Schönbühl, Schaff hausen . . . . . . .

500. -- Beitrag an das Kinderspital Schaffhausen 8,073. 40 Beitrag an die Anstalt Ruhesitz, Beringen 500; -- Beitrag a. d. Anstalt Balgrisfc, Zürich 1,462. 16 Beitrag für Tuberkulöse in Allerheiligenberg 1,197. -- Beitrag für Tuberkulöse in Davos und Leysin 4,965. -- 34,832.21

VI. Versorgung schwachsinniger, verwahrloster und verbrecherischer Kinder.

1. Beitrag für 2 Pfleglinge in der Pflegeanstatt Uster Übertrag

Fr.

687. 50 687. 50

46,999. 26

607

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Übertrag Beitrag für 2 Pfleglinge in der Anstalt ,,Schutz", Walzenhausen . .

Beitrag für 2 Pfleglinge in der Martinstiftung, Erlenbach Beitrag für 3 Pfleglinge in der Anstalt Bühl, Wädenswil . . . .

Beitrag für einen Pflegling in der Anstalt Bächtelen, Bern . . . .

Beitrag für einen Pflegling in der Armenanstalt in Schleitheim . .

Beitrag für einen Pflegling im Kinderheim Romanshorn Beitrag für einen Pflegling in der Anstalt ,,St. Josef1, Bremgarten .

Beitrag für einen Pflegling in der Anstalt für Schwachsinnige, Zürich Beitrag für einen Pflegling in der Anstalt Pilgerbrunnen, Zürich . .

Beitrag an die Anstalt Friedeck, Buch Beitrag an die Anstalt für Schwachsinnige, Uster Beitrag an den Kirchenverein des Kantons Schaffhausen . . . .

Fr.

687. 50

Fr.

46,999. 26

859. 05 800. -- 800.-- 200. -- 202.50 60; -- 338. -- 150. -- 125. -- 2,100.-- 225. -- 2,000. -- 8,547.05

VII. Speisung von Schulkindern und Beiträge an Ferienkolonien.

1. Beitrag an die Schülerspeisungen Fr.

von 4 Gemeinden . . . . · . 2,700. -- 2. Beitrag an die Ferienversorgung von 2 Gemeinden 2,300.-- 5,000. -- VIII. Naturalverpflegung.

Verpflegung, Miete, Besoldung, Heizung etc. .

.

.

5,554. 85

IX. Unterstützung entlassener Sträflinge.

1. Beitrag an den Schutzaufsichtsverein Fr.

Schaff hausen 150.-- Übertrag

150. =--

66,101.16

608 Fr.

150.--

Übertrag die Arbeiterkolonie

2. Beitrag an Herdern 3. Beitrag an die Heilsarmee . . .

4. Beitrag an die Wanderarmenfürsorge Schaffhausen 5. Beitrag an das Heim für Männer, Beringen

Fr.

66,101.16

500.-- 150. -- 436. -- 300.-- 1,536. --

X. Hebung der Volks- und Berufsbildung.

1. Beitrag an die Schweiz. VolksbiblioFr.

thek, Zürich 400. -- 2. Beitrag an die Bibliothek d. schaff h.

Grütli Vereins 500. -- 3.' Beitrag an das Lesezimmer des christlichen Vereins junger Männer 100. -- 1,000. -- XI. Hebung der Volksernährung.

Beitrag an die Kochschule des Frauenverbandes Schaffhausen XU. Bekämpfung des Alkoholismus.

Beitrag an den kantonalen Abstinentenverband .

Zusammen

200. -- .

9,000. --· 77,837.16

Dem Bundesbeitrag aus dem Alkoholmonopol von Fr. 77,837. 16 gegenüber.

Die Aufwendungen für die Bekämpfung des Alkoholismus im engern Sinne (Pos. XII) betragen 11,6% der Gesamtaufwendungen zur Bekämpfung des Alkoholismus.

15. Appenzell Ausserrhoden.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 12. Juli 1922.

Wir erlauben uns, Ihnen hiermit nach Vorschrift von Art. 23 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser vom 29. Juni 1900

609 Bericht über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels des dem Kanton Appenzell A.-Rh.

zugefallenen Anteils am Ertrage des Alkoholmonopols zu geben : Fr.

Zur Verteilung waren verfügbar.

2,770.45 Diese Summe wurde wie folgt verteilt: I. An Trinkerheilanstalten.

An die Trinkerheilanstalt Ellikon

50. --

u. An Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten.

a. An die Rettungsanstalt Wiesen, Fr.

Herisau 200. -- b. An das Asyl für schutzbedürftige Mädchen in St. Gallen 50. --

250. -- m. An Epileptiker- und Taubstummenanstalten.

a. An die Anstalt für Epileptische in Fr.

Zürich 100.-- b. An die Anstalt für taubstumme und schwachsinnige Kinder in Turbenthal 200. -- c. An den ostschweizerischen Blindenfürsorgeverein, St. Gallen . . . . 100. -- d. An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Marbach 300. -- e. An den kantonalen Verein für Unterstützung armer Geisteskranker, Trinker und Epileptiker 300. -- f. A n die zürcherische Anstalt für geistesschwache Kinder in Uster . . . 200. -- 1,200.-- IV. Pur Hebung der Volksernährung und Förderung der Massigkeit.

«. An den Verein für Volkswohl in Herisau 6. An das Marthaheim in Herisau . .

Fr.

50. -- 25. -- 75

Übertrag

'~ 1,575. --

610

Übertrag V. Für Unterstützung entlassener Sträflinge und Arbeitshäusler oder Arbeitsloser.

Fr.

«. An die Arbeiterkolonie Herdern. . 25.-- b. An entlassene Sträflinge und Zwangsarbeiter in Gmünden 50. -- c. An den Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge 75. --

Fr.

1,575. --

150. -- VI. Für Hebung allgemeiner Volks- und Berufsbildung.

a. An den Verein für öffentliche LeseFr.

zimmer in Herisau 75. -- b. An den Verein für öffentliche Lesezimmer in Teufen 50. -- c. An den Verein für öffentliche Lesezimmer in Speicher 50. --

175.-- VII. Für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

a. An den Verband der appenzellischen Fr.

Abstinentenvereine ' 795. 45 b. An das st. gallisch-appenzellische Abstinenzsekretariat in St. Gallen . .

50. -- c. An das schweizerische Abstinentensekretariat i n Lausanne . . . . 25.-- 870.45

Zusammen

2,770.45

16. Appenzell Innerrhoden.

Schreiben des Landammanns und der Standeskommission vom 28. Juli 1922.

Gemäss Ihrer Mitteilung an unsere Staatskasse betrug das Betreffnis aus dem Alkoholmonopol pro 1921 auf unsern Kanton Fr. 7287, sonach beträgt der zur Verteilung gelangte sogenannte Alkoholzehntel Fr. 728. 78.

Wie Sie unserer Staatsrechnung (Seite 26) zu entnehmen belieben, wurden indessen in unserm Kanton Fr. 2917 verteilt, und zwar:

611 Pur Rubrik I: An die Trinkerheilstätte Pension Vonderflüh . . .

Für Rubrik III: Versorgung armer Irren des innern Landes . . .

Für Rubrik VI: Versorgung verwahrloster Kinder des innern Landes Für Rubrik X: Unterstützung entlassener Sträflinge oder Arbeitsloser in der Arbeiterkolonie Herdern Für Rubrik XI : Hebung allgemeiner Volks- und Berufsbildung in Oberegg Für Rubrik XIII: An den Abstinentenverein Appenzell Total

Fr.

100. -- 167. 60 1,994. 90

30. -- 524. 50 100. -- 2,917. --

Die Differenz zwischen diesem Gesamtbetrage und demjenigen gemäss Zuweisung (Fr. 728. 70) kommt daher, dass, wie Ihnen schon wiederholt mitgeteilt, je die Schlussrate vom Vorjahre in unserer Amtsrechnung enthalten, und die diesmal zufolge des kleinen Jahresbeitrages von auffälligem Belang ist.

Damit wird aber auch der Ausweis für die Verwendung des Restes aus dem Betreffnis pro 1920 geleistet.

Bezüglich Ziffer I und III wurden allerdings erheblich höhere Beträge ausgerichtet, aber nur die hier eingesetzten aus dem Alkoholzehntel entnommen.

Im übrigen gestatten wir uns, Sie auf die mitfolgende Amtsrechnung des Kantons und der Gemeinde Oberegg pro 1921 zu verweisen und benutzen gerne auch diesen Anlass zum erneuerten Ausdruck vorzüglicher Hochachtung.

\V. St. Gallen.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 7. Juli 1922.

In Nachachtung von Art. 23 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser vom 29. Juni 1900 beehren wir uns, Ihnen andurch den Bericht über die Verwendung des Alkoholzehntels für das Jahr 1921 zukommen zu lassen.

612 Für das Jahr 1921 fiel dem Kanton St. Gallen ein Alkoholzehntelanteil in der Höhe von Fr. 14,775 zu, der vollständig Verwendung gefunden hat. Überdies hat der Kanton St. Gallen noch weitere Fr. 27,153. 65 aus der bestehenden Alkoholzehntelreserve aufgebracht, so dass aus dem Alkoholzehntel für das Jahr 1921 total Fr. 41,928. 65 zur Verteilung gelangten, und zwar wie folgt: 1. Für Trinkerheilstätten bzw. Unterbringung in Fr.

solchen 3,914. 25 2. Für Zwangsarbeitsanstalten bzw. Unterbringung in denselben 1,680. -- 3. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung . .

--. -- 4. Für Epileptiker- und Taubstummenanstalten und Unterbringung in solchen : Beitrag an die Taubstummenanstalt Rosenberg, St. Gallen 2,000. -- Ausserordentlicher Beitrag an dieselbe für Baukosten 750.-- 5. Für Krankenversorgung im allgemeinen . .

--. -- 6. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher : an die Besserungsanstalt für Knaben Fr.

in Oberuzwil 3,000, an die übrigen 8 Besserungsanstalten im Kanton 2,600 an die Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt St, Gallen 600 an die Anstalt zum ,,Guten Hirten'-' in Altstätten 500 an das Asyl"für schutzbedürftige Mädchen in St. Gallen 500 an die Waisenanstalt ,,St. Iddaheim"1 i n Lütisburg . . . . . . .

500 an die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Marbach . . . . .

2,250 an die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Neu-St. Johann . . .

2,250 an die Besserungsanstalt für Mädchen in Richterswil 100 Übertrag 12,300 8,344. 25

613 Fr.

Übertrag an die Anstalt St. Josef in Bremgarten an das Mädchenerziehungsheim in Bruggen

12,300 100

Fr.

8,344.25

100 12,500.--

7. Für Speisung armer Schulkinder und Ferienkolonien 8. Für Hebung der Volksernährung : an die Koch- und HaushaltungsFr.

schule St. Gallen 1,250. -- an die Hauswirtschaftsschule im ,,Broderhaus"- in Sargans . .

500. -- an verschiedene Koch- und hauswirtschaftliche Kurse auf dem Lande

1 684 4

' - ° 9. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender 10. Für Unterstützung entlassener Sträflinge und Arbeitsloser 11. Für Hebung allgemeiner Volks- und Berufsbildung 12. Für Armenversorgung im allgemeinen . . .

13. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen : Fr.

a n Leselokale . . . . . . . . 3,000. -- an alkoholfreie Volkshäuser, Griindungsbeiträge (Volksheim Flawil Fr. 1000, Genossenschaft ,,Volkswohl tt Heerbrugg Fr. 500) . . 1,500. -- an den Verband der st. gallischen Abstinenten vereine (Fr. 100 als Beitrag an die Delegation an den Antialkoholkongress in Lausanne) 12,100. -- an den st. gallischen Verein gegen Missbrauch geistiger Getränke .

600. -- an das schweizerische Abstinentensekretariat 100. -- an die Heilsarmee St. Gallen . .

100. -- Übertrag 17,400. --

--. --

3,434.40 --. -- --. ·--·

.

--. -- --. --

24,278. 65.

614 Fr.

Übertrag 17,400. -- an den XVI. internationalen Kongress gegen den Alkoholismus in Lausanne 250. --

Fr.

24,278. 65

-|7ßKO j_ l \jtj\j m

--~

41,928. 65 In Anbetracht des Umstandes, dass die Ausrichtung der erwähnten Subventionen in der Staatsrechnung pro 1921 nicht mehr berücksichtigt werden konnte, sehen wir davon ab, dem vorliegenden Bericht die Staatsrechnung pro 1921 beizufügen.

Die Nichtaufnahme der ausbezahlten Beiträge in die Staatsrechnung pro 1921 ist darauf zurückzuführen, dass die Verteilung des Alkoholzehntels jeweils durch den Grossen Rat in seiner ordentlichen Herbstsession beschlossen wird. Da sich jedoch inzwischen herausstellte, dass die ursprünglichen Erwartungen über das letztjährige Ergebnis des Alkoholzehntels bei weitem nicht verwirklicht wurden, sah sich der Regierungsrat veranlasst, dem Grossen Rat eine Reduktion der bereits beschlossenen Subventionsansätze zu beantragen. Die Neufestsetzung der Verteilung konnte erst in der ordentlichen Frühjahrssession vom Mai 1922 erfolgen. Die Staatsrechnung für 1921 war inzwischen abgeschlossen.

Im allgemeinen ist zu bemerken, dass die Verteilung in bisheriger Weise, die von den eidgenössischen Instanzen bisher nicht beanstandet wurde,, erfolgt ist. Trotz der Entnahme einer ganz erheblichen Summe aus der Alkoholzehntelreserve mussten die meisten der schon früher subventionierten Institutionen sich mit einer Reduzierung ihrer Beiträge gegenüber denjenigen der früheren Jahre abfinden. .Dagegen wurden die Beiträge an die Kosten der Versorgungen von Trinkern und arbeitsscheuen Personen in gleicher Weise wie früher geleistet, weil die Zahl der Zwangsversorgungen zugenommen hat und weil nicht durch Entzug oder Herabsetzung der Beiträge für die Zwangsversorgungen Hindernisse für die Durchführung dieser Massnahmen geschaffen werden so*llen. Es ist im besonderen noch zu bemerken, dass in den Beiträgen an Trinkerheilstätten ein einmaliger ausserordentlicher Beitrag an die Kosten des Werkstättebaues der Pension Vonderflüh Inbegriffen ist.

Der Taubstummenanstalt in St. Gallen wurde bereits aus .dem Alkoholzehntel pro 1920 an -die Kosten nicht mehr ver-

615

schiebbarer Bauauslagen ein ausserordentlicher Baubeitrag zugewendet. Da sich der ursprüngliche Kosten Voranschlag als erheblich zu niedrig erwies, wurde ein abermaliger Beitrag in etwas reduziertem Masse bewilligt, der aber den Ausfall infolge der allgemeinen Reduktion der Subventionen bei dieser Anstalt nicht deckt.

18. Grraizbüknclen.

Schreiben des Erziehungsdepartements vom 26. Juli 1922.

Der Alkoholzehntel pro 1921 wurde von der kantonalen Finanzverwaltung mit Fr. 20,510 angegeben, und diese Summe wurde von unserem Departement folgendermassen verteilt : Fr.

a. Für Trinkerfürsorge im allgemeinen 25 °/o .

5,128. --· b. Für Besserung unbemittelter Alkoholiker in Trinkerheilstätten und Korrektionshäusern, zur Unterstützung alkoholfreier Volkshäuser und zur Subventionierung von Abstinentenvereinen 20% 4,102.-- c. Zum Schütze und zur Versorgung von Kindern von Alkoholikern und verwahrloster oder schwachsinniger Kinder armer Eltern 50 % 10,255. -- d. Zur Hebung und Förderung der Volksbildung und Volksernährung 5 % 1,025. ·-- 20,510. -- Im einzelnen wurden folgende Beiträge ausgerichtet: I. Allgemeine Trinkerfürsorge.

A. Beitrag an das kantonale Trinkerfürsorgeamt

.

H. Alkoholiker-Verbesserung.

4 Personen in Trinkerheilanstalten 5 ,, in Besserungsanstalten Bündnerisches Blaues Kreuz Guttemplerloge Calanda Katholische Abstinentenliga Verein abstinenter Lehrer

Fr.

5,128.

Fr.

250. · 645.

1,000.

150.

150.

150.

Übertrag

2,345. --

616 · Fr.

2,345.

Verein abstinenter Eisenbahner 120. · Guttemplerloge Bernina 130.Abstinentenverein Desertina, Disentis 70.

,, Sobrietas, Chur 40.

,, Hohentrins, Trins . . . . . .

50.

· ,, Luzius, Priesterseminar Chur . .

30.

,, Curia, Chur 30. · ,, . llanz 30.

,, " Filisur .

30.

,, Lukretia, Chur 30.

,, Vrin 20.

,, Allianz-Abstinentenbund, Chur . .

40.

Sozialistischer Abstinentenbund Chur 30.

Gesellschaft für alkoholfreie Wirtschaften Chur und Umgebung 400.

Alkoholfreies Volkshaus Landquart 180.

,, ,, Thusis 180.

Katholische Mädchenerziehungsanstalt Richterswil . .

50.

Trinkerheilanstalt Vonderflüh, Sarnen 50.

Gemeindestube Arosa 100.

,, Schiers 42. · Katholischer Fürsorgeverein, Sektion Chur . . . .

105.

Total 4,102.

DI. Kinderversorgung.

Fr.

56 Kinder in Familien 1,680.

68 ,, ,, Anstalten 2,625.

Seraphisches Liebeswerk (52 Kinder) . . . . ..

550.

Bündnerischer Waisenunterstützungsverein . . . . 1,200.

Anstalt für schwachsinnige Kinder in Masans . . . 3,000.

,, Plankis 150.

,, Löwenberg 150.

,, Forai 100.

Kinderheim Zizers-Felsberg 100.

Anstalt Balgrist, Zürich 150.

,, für Epileptische, Zürich 150.

Ferienkolonie Chur 125.

Kinderkrippe Chur 125.

Spezialklassen der Stadt Chur 100.

Verband zur Hebung der Sittlichkeit, Sektion Chur .

50.

10,255.

Übertrag

617 IV. Volksbildung und Volksernährung.

Gesellschaft für alkoholfreie Wirtschaften in Chur und Umgebung.

Alkoholfreies Volkshaus Landquart ,, ,, Thusis Bündnerische Frauenschule, Chur Volksschriftenkommission fi Total

Fr.

100. -- 75. -- 75.-- 700. -- 75. -- 1,025. --

Die aus dem Alkoholzehntel unterstützten Kinder waren versorgt : Bei Privaten 56 Altstätten 2 Bremgarten 3 Balgrist l Bühl bei Wädenswil 2 Forai 2 Felsberg-Zizers, Kinderheim .

8 Lausanne 2 Löwenberg 7 Obervaz, Armenanstalt -23 Plankis 6 Walterswil l Seraphisches Liebeswerk 52 Waisenunterstützungsverein G-raubünden . 248 Total

413

Die Zuwendung auf die vom h. Bundesrat aufgestellten Rubriken gestaltet sich folgcndermassen : 1. Für Trinkerheilstätten, bzw. Versorgung in Fr.

solchen 250. -- 2. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für Unterbringung in solchen . . . .

645. -- 3. Für Irrenanstalten oder Irrenversorgung . .

--. -- 4. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten 150. -- 5. Für Krankenversorgung im allgemeinen . .

--. -- 6. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher .

10,030. -- Übertrag Bundesblatt. 75. Jahrg. Bd. I.

11,075.-- 41

618

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Fr.

Übertrag . 11,07.5. -- Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien .

125.--- Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen 950. -- Für Naturalverpflegung armer Durchreisender --.Für Unterstützung entlassener Sträflinge und Arbeitsloser --. -- Für Hebung allgemeiner Volks- und Berufsbildimg . . . " 125. -- Für Armenversorgung im allgemeinen . . .

--. -- Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung der Trunksucht .

8,235. --

.

20,510.--

19. Aargau.

Schreiben des Regierungsrates vom 28. September 1922.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1921 folgenden Bericht zu erstatten : Die Rechnung pro 1921 verzeigt au Einnahmen: Fr.

Aktiv-Saldo der Rechnung pro 1920 305. 55 Von der Töchterfortbildungsschule Ammerswil, Rückerstattung . des Beitrages pro 1921 50.-- Alkoholzehntel pro 1920, der erst in den Staatseinnahmen pro 1921 erscheint 46,125.80 46,481. 35 - Der Verteilung des Alkoholzehntels sollte gemäss einer regierungsrätlichen Verordnung vom 14. Februar 1904 der jeweilige Budgetansatz zugrunde gelegt werden. Im Voranschlag pro 1921 war der Alkoholzehntel mit Fr. 46,100 eingestellt. Da die Staatsrechnung jeweils mit dem 31. Dezember abschliesst, kann der Alkoholzehntel erst im folgenden Jahre, nachdem die Abrechnung dafür stattgefunden hat, vereinnahmt werden. Zur Verteilung stand somit pro 1921 zur Verfügung der ganze Alkoholzehntel pro 1920 mit Fr. 46,125.80 mit den andern Einnahmen im Betrage von Fr. 355. 55, oder insgesamt Fr. 46,481. 35.

In Befolgung des grossrätlichen Dekretes vom 30. Mai 1905 über die Verwendung des Alkoholzehntels wurde dieser Betrag wie folgt verteilt:

619 Passiv-Saldo der Rechnung pro 1920

. . . .

Fr.

-- .--

35 °/o an den Betrieb der Zwangserziehungsanstalt Aarburg 15,925.-- 20 °/o an die Bezirksarmenerziehungsvereine . .

9,100. -- 5 °/o an die bestehenden Armen-, Kranken- und Frauenvereine 2,275. -- 15 °/o an die Anstalten für Schwachsinnige, Armenerziehungs- und Taubstummenanstalten . · 6,825. -- 12 °/o an die weiblichen Fortbildungs-, Koch-, Haushaltungs- und Etienstbotenschulen . . , 5,460. -- 7 °/o für Unterbringung von Alkoholikern in den Anstalten für Heilung der Trunksucht, Epileptische und Arbeitslose 3,185. -- 6 °/o an die aargauischen Vereine für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus . .

2,730. -- Rückstellung als Reserve, welcher Betrag in der 1922er Verteilung berücksichtigt wird . .

931. 35 Total

46,431.35

Die Verwendung fand nach der hiernach folgenden Spezifikation auf den vom Bundesrat aufgestellten Rubriken wie folgt statt : I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen.

Fr.

a. Trinkerheilanstalt ,,Von Effingerhort"1, Holderbank l ,000. -- b. Beiträge an 4 Anstaltsversorgungen . 587. 25

pr.

1,587.25 II. Für Zwangs- und Korrektionsanstalten.

Nichts.

III. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung.

An den aargauischen Verein für Geisteskranke . .

300. --

Übertrag

1,887.25

620 Übertrag IV. Für Epileptiker- und Taubstummenanstalten und Unterbringung in solchen.

Beitrag an die schweizerische Anstalt für EpiFr.

leptische, Zürich 500 Für Unterbringung in derselben (Siegrist von Effingen) 100 Taubstummenanstalt Landenhof bei Aarau . 1,040

Fr.

1,887.25

1,640. -- V. Pur Krankenversorgung im allgemeinen.

,,Balgristtt, schweizerische Anstalt für krüppelhafte Kinder in Zürich

350. --

VI. Pur Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

a. An die 11 BezirksarmenerziehungsFr.

vereine 9,100 b. An die verschiedenen Armen-, Krankenund Frauen vereine 2,275 c. An die verschiedenen Erziehungsanstalten : Erziehungsanstalt für Mädchen, Friedberg - 106 Erziehungsanstalt für Knaben, Kasteln 565 Rettungsanstalt Effingen 540 Waisenanstalt Hermetschwil . . .

874 Anstalt für schwachsinnige Kinder, Biberstein - . .

772 Anstalt für schwachsinnige Kinder, Bremgarten 1,240 Anstalt Maria Krönung, Baden. . .

998 Anstalt St. Johann, Klingnau . . .

690 Mädchenerziehungsanstalt Richterswil .

200 d. Zwangserziehungsanstalt Aarburg .

15,925 33,285. -- VII. Pur Speisung und Bekleidung armer Schulkinder.

Nichts.

Übertrag

37,162. 25

621 Übertrag VIII. Für Hebung der Volksernährung.

a. Kochkurse (veranstaltet durch die Kulturgesellschaft) : Fr.

Aarau 500 Buchs-Suhr 400 Ober-Entfelden 400 b. Koch- und Haushaltungsschulen: Baden, Koch- und Haushaltungsschule . 600 Brugg, Koch- und Haushaltungsschule . 500 Menziken, Koch- und Haushaltungsschule 400 Wettingen, Koch-und Haushaltungsschule 600

Fr.

37,162. 25

i ,300. --

2,100. --

IX. Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Nichts.

X. Pur die Unterbringung entlassener Sträflinge und Arbeitsloser.

Nichts.

XI. Pur Hebung der allgemeinen Volks- oder Berufsbildung.

Fr.

Bremgarten, interkantonale Dienstbotenschule 900 Lenzburg, Haushaltungs- und Dienstbotenschule 600 Weibliche Fortbildungsschulen in : Ammerswil, Töchterfortbildungsschule . . . 5 0 Lenzburg, Töchterfortbildungsschule . . . . 1 0 0

1

150.

XII. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

XIII. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

An die aargauischen Vereine für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus .

Reservestellung zur Auszahlung pro 1922 Aktivsaldo pro 1921 Entspricht den Gesamteinnahmen von

.

Total . .

2,730. -- 44,942.25 1,183.55 355. 55 46,481. 35

(Siehe auch aargauische Staatsrechnung pro 1921, Seite 68.)

622

SO. Thurgau.'.

Schreiben des Regierungsrates vom 19. Mai 1922.

Wir beehren uns, Ihnen gemäss Art. 23 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser vom 29. Juni 1900 über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1921 Bericht zu erstatten.

Der unserm Kantone zugeflossene Anteil aus dem Alkoholmonopolerträgnisse belief sich im Berichtsjahre auf Fr. 67,888. 50 und danach der Zehntel auf Fr. 6788.85. In unserm Voranschlage hatten wir, gestützt auf die Durchschnittsergebnisse aus dem Alkoholmonopolerträgnisse in der Zeitperiode 1909--1919, den betreffenden Anteil mit Fr. 235,000 und demgemäss den Zehntel mit Fr. 23,500 bemessen. Der Zehntel blieb somit um Fr. 16,711. 15 unter dem Voranschlag. Für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen wurden für die verschiedenen Institutionen und Zwecke, wie nachstehende Aufstellung zeigt, insgesamt Fr. 23,274 verwendet.

I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen.

Fr.

Beitrag an die Trinkerheilanstalt Ellikon .

500. -- Beitrag an die Trinkerheilanstalt Pension Vonderflüh in Samen 100. -- Beiträge an die Versorgung von Alkoholikern in Trinkerheilanstalten . . .

512.40

Fr.

l,XX£t, 40

u. Für Unterbringung in Zwangsarbeitsanstalten.

Beiträge von Unterbringung von Alkoholikern in der Zwangsarbeitsanstalt Kalchrain

--. ---

HL Für Irrenanstalten oder Irrenversorgung .

--. --

.

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blinden- .

anstalten, sowie Unterbringung in solchen.

Beitrag an die Anstalt für Epileptische, Fr.

Riesbach 500. -- Beitrag an das katholische AsjH für Epileptische zum ,,Waidlia in Steinen (Schwyz) 250. -- Beitrag an die schweizerische Anstalt für schwachsinnige und' taubstumme Kinder in Turbenthal 300. -- Übertrag 1,050. -- 1,112. 40

623

Beitrag an die schwachsinnige in Bremgarten Beiträge an die stummen etc

Fr.

Übertrag 1,050. -- Anstalt St. Josef für und taubstumme Kinder 100.-- Versorgung von Taub521. 85

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen

. .

Fr. ' 1,112.40

l,bïl.B» --. --

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Fr.

Beitrag an die Armenschule Bernrain . 2,000. -- Beitrag an den kantonalen Armenerziehungsverein 1,500. -- Beitrag an die Waisenanstalt ,,St. Iddazella, Fischingen 2,000.-- Beitrag an die Rettungsanstalt Sonnenberg (Luzei-n) 100. -- Beitrag an das Asyl für schutzbedürftige Mädchen, S t . Gallen . . . . . .

100. -- Beitrag an die Erziehungsanstalt Bächtelen (Bern) 100.-- Beiträge an die Erziehung und Versorgung schwachsinniger, verwahrloster u n d verwaister Kinder . . . . .

950. -- Beitrag an die Sektion Thurgau des Verbandes deutschschweizerischer Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit .

300, --7,050. -- VII. Für Speisung und Kleidung armer Schulkinder.

--. --

VIII. Für Hebung der Volksernährung.

Fr.

Beitrag an die Haushaltungsschule Hauptwil 2,000. -- Beiträge an alkoholfreie Volkshäuser . 1,550. -- Beiträge an Volkssuppenanstalten . . . 1,000.

. --;--:

4,550.--

Übertrag

14,384.25

624 Fr.

Übertrag 14,384. 25 IX. Für Unterstützung Arbeitsloser.

Beitrag an die Arbeiterkolonie Herdern . . . . 1,000. -- X. Pur Hebung allgemeiner Volks- und Berufsbildung.

Beiträge an Lesezimmer und Lehrlingsstuben . . 1,380. -- XI. Für Armenversorgung im allgemeinen . .

TTTI. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

--. --

Fr.

Beiträge an Mässigkeitsvereine . . . 6,209. 75 Beitrag an das schweizerische Abstinentensekretariat 100. -- . 6,309. 75 xm. Verschiedenes.

Beitrag an das Organisationskomitee des internationalen Kongresses gegen den Alkoholismus .

200. -- Total der Ausgaben 23,274. -- Da der Alkoholzehntel nur Fr. 6,788. 85 betrug, hatte unsere ,,Alkoholreserve"1 für den Fehlbetrag von Fr. 16,485.15 einzustehen.

Dieselbe, gebildet aus den jeweiligen Rechnungsüberschüssen der Alkoholzehntel, betrug zu Anfang 1921 Fr. 27,519. 69 und ist durch vorgenannte Inanspruchnahme auf: Fr. 11,034. 54 zurückgegangen.

Was die Staatsrechnung pro 1921 betrifft, so wird Ihnen dieselbe nach-deren Drucklegung zugestellt werden.

21. Tessin.

Situazione del ,,Fondo Acool" al 31 dicembre 1921.

Dotazione dello Stato : 10 % sulla quotaparte spettante al cantone sull' utile del monopolio federale dell' alcool .

Interessi 1921 Sussidi elargiti nel 1921 Maggiore uscita

Entrata fi1-

Uscita fr.

7,636. 25

1,055.70 . . .

26,750.-- 18,058. 05 26,750. --

26,750. --

625

Elenco dei sussidi elargiti.

Sussidio ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

fr.

al Manicomio cantonale 13,000.

air Orfanotrofio S. Eugenio, Locamo . . .

1,800.

all'Orfanotrofio Vanoni, Lugano . . . .

1,800.

all'Istituto Sordo-muti, Locarno . . . .

5,000.

alla Pro culla e dispensario lattanti . . .

1,100.

Comitato P r o scrofolosi poveri . . . .

1,200.

Comitato Pro colonie climatiche . . . .

550.

alla Casa Divina Provvidenza, Roveredo . .

750.

all' Istituto Balgrist, Zurigo 200.

all' assistenza ciechi, Lugano 300.

alla Pension Vonderflüh, Sarnen . . . .

250.

all' Unione Operaia Educativa, Bellinzona .

200.

al Patronato liberati dal carcere . . . .

250.

alla Società svizzera d'igiene 100.

per conferenze contro l'alcoolismo . . .

250.

Totale 26,750. --

Consistenza del ,,Fondo" al 31 dicembre 1920 .

Maggiore uscita dell' esercizio 1921 Consistenza del ,,Fondo" al 31 dicembre 1921 .

.

.

fr.

33,219. 30 18,058. 05 15,161. 25

22. Vaud.

Lettre du Conseil d'Etat du 29 avril 1922.

Conformément à l'art. 23 de la loi fédérale du 29 juin 1900 sur l'alcool, nous avons l'honneur de vous remettre notre rapport relatif à l'année 1921.

La part de notre canton au produit du monopole fédéral des alcools pour l'année 1921, telle qu'elle résulte de la lettre du 3 mars 1922 de la Régie fédérale des alcools, est de fr. 159,868.

Cette somme nous étant parvenue après la clôture de nos comptes de 1921 a été portée en compte de 1922.

En revanche, dans nos comptes de 1921 figure fr.

le reliquat de 1920, par 420,494. -- plus, part d'amendes 64. 31 420,558. 31 Le dixième de cette somme, soit fr. 42,055, a reçu l'application suivante:

626 Classification fédérale : I. Asiles de buveurs et placement dans ces asiles.

Traitement d'alcooliques dans les asiles d'Etagnières (hommes) et de Béthesda (femmes), à Lausanne, loi du 27 novembre 1906

fr.

4,480.--

II. Maisons de travail ou de correction et internement dans ces maisons.

ir.

Colonie de l'Orbe (hommes) Colonie de Rolle (femmes) Ecole de réforme des Croisettes Qeunes gens) Ecole de réforme de Moudon (jeunes filles)

2,425 1,210 5,655 1,130 10,420. --

IV. Asiles d'épileptiques, de sourds-muets ou d'aveugles, et placement dans ces asiles.

Institut de Moudon pour jeunes sourds-muets . .

1,500. --

VI. Assistance d'enfants paumes, faibles d'esprit ou abandonnés, Enfance malheureuse et abandonnée

20,000. --

2. Secours à des détenus libérés.

Patronage des détenus libérés

3,230. --

XIII. TSncoivrayement de la tempérance et lutte contre l'alcoolisme en général.

Sociétés luttant contre l'abus des boissons alcooliques

2,425. --

Somme égale

42,055. --

Nous vous adressons avec la présente notre compte-rendu de 1921, dans lequel vous trouverez tous ces renseignements à la page 21.

2S. Valais.

Compte du 10 °/o du produit du monopole de l'alcool en 1921.

Recettes.

Versement de la caisse d'Etat représenfr.

fr.

tant le 10 °/o du monopole de l'alcool 6,421. 40 Solde de l'exercice précédent . . . 9,572.73 15,994.. 13

627 1. a.

b.

c.

d.

e.

f.

y.

Dépenses.

Subside à l'orphelinat des filles de Sion Subside à l'orphelinat des filles à St-Maurice Subside à l'orphelinat des garçons à Sion Subside à l'Institut des sourdsmuets (29e annuité) . . . .

Subside à l'Asile des vieillards du Haut-Valais Versement au fonds pour une maison de travail et asile de buveurs (27e annuité) . . . .

Don à l'asile des aveugles à Lausanne et Fribourg

2. a. La moitié du prix de pension à la charge de l'Etat pour 40 sourds-muets pauvres à Géronde b. Montant à la disposition de l'Etat : 1. pour part à la pension d'alcooliques, d'aliénés, d'aveugles, d'enfants vicieux et de détenus libérés 2. Pour l'éducation d'enfants anormaux

fr.

fr.

700. -- 700. -- 2,000. -- 2,000. -- 700.-- 200. -- 200. --

«6,5\J\J, son

6,060. --

450. -- 200.-- 6,710. --

3. Subsides à accorder aux communes pour nourriture distribuée aux écoliers pauvres, cuisines populaires et repas gratuits aux pauvres, bibliothèques communales ou paroissiales, achat de livres moraux ou utiles, secours aux pauvres passants (répartis par le Conseil d'Etat) . . .

4. Subaides à des Sociétés de tempérance . . .

5. Part de l'Etat aux frais de construction de l'asile d'aliénés à Malévoz 6. Solde reporté à nouveau

1,650. -- 1,134. 13 --. -- --. -- 15,994. 13

628

34. ÏVeuchâtel.

Lettre du Conseil d'Etat du 29 août 1922.

En réponse à votre lettre du 15 courant, nous avons l'honneur de vous présenter comme suit notre rapport sur l'emploi de la dîme de l'alcool en 1921.

La part du Canton de Neuchâtel dans la répartition du produit du monopole s'étant élevée à fr. 65,715. 50, nous devions consacrer à la lutte contre l'alcoolisme fr. 6571. 55. Nos dépenses effectives atteignent fr. 25,666. 93 et dépassent ainsi le dixième de la recette de fr. 19,095. 38, différence supportée par l'Etat.

Nos dépenses totales se répartissent de la manière suivante : /. Asiles des buveurs et placement dans ces asiles.

Allocation à la section neuchâteloise de la Ligue patriotique suisse contre l'alcoolisme pour suppléer à l'insuffisance des ressources de l'Asile de Pontareuse créé par cette société pour le traitement et le relèvement des buveurs

fr-

5,000.--

VI. Assistance d'enfants pauvres, faibles d'esprit ou abandonnés et de jeunes malfaiteurs.

A. Subventions accordées à 16 cornfr.

munes dans les conditions énoncées dans nos précédents rapports pour le placement de 71 enfants nés de parents alcooliques (45 °/o de la dépense effective pour 46 enfants et 60 °/o pour 25 enfants, après déchéance de la puissance paternelle) . 13,975.63 B. Frais d'entretien d'enfants placés administrativement par le département de justice dans des établissements de correction ou de discipline (différence entre dépenses réelles et crédit budgétaire) . .

91. 30

C. Subvention à la Colonie agricole de Sérix où sont placés une partie des enfants mentionnés ci-dessus, lettre B .

400. -- 14,466.93 A reporter

19,466. 93

629 fr.

Report 19,466.93 VIII. Amélioration de l'alimentation populaire.

Subvention à la Section neuchâteloise de la Ligue patriotique suisse pour la publication d'un recueil de conseils aux jeunes ménages (ce volume est remis gratuitement par l'Officier de l'état civil au moment du mariage) 400. -- X. Secours à des détenus libérés ou à des individus sans travail.

Subvention à l'Armée du salut pour fr.

la colonie agricole du Devens

1,800.--

XIII. Encouragement de la tempérance et lutte contre l'alcoolisme en général.

Allocations aux sociétés qui combattent l'alcoolisme, savoir : 1. A la Section neuchâteloise de la frLigue patriotique suisse . . . .

800. -- 2. A l'Ordre indépendant des Bons Templiers 400. -- 3. Au Comité cantonal neuchâtelois de la Ligue internationale . . . .

650. -- 4. Au Comité de l'immeuble du café de tempérance de Colombier, pour la construction d'une salle destinée aux soldats 300. -- 5. A la Fédération des sociétés suisses d'abstinence, en faveur du secrétariat antialcoolique 175. -- 6. A l'oeuvre des Foyers des travailleurs 200.-- 7. Au Foyer populaire à Neuchâtel .

300. -- 8. A la Section neuchâteloise de la société suisse des employés de chemin d e f e r abstinents . . . .

100. -- 9. A la Ligue suisse des femmes abstinentes 300. -- A reporter

3,225.--

21,666.93

630

fr.

fr.

Report 3,225.-- 21,666.93 10. A l'Association cantonale neuchâteloise des ,,Petites familles" pour les · enfants abandonnés de buveurs . .

500. -- 11. A ,,L'Espoir a , société d'abstinence pour la jeunesse 275.-- Total

4 000 ' --- 25,666.93

Nous annexons à la présente notre compte-rendu d'Etat de 1921 dans lequel vous trouverez une note relative à l'emploi de la recette générale de l'alcool, ainsi que les mentions correspondant aux indications qui précèdent (voir pages 19, 61, 62 et 8l).

2S. Genève.

Lettre du Conseil d'Etat du 25 août

1922.

En réponse à votre office du 15 août 1922, l'honneur de vous donner, ci-dessous, la justification du 10 °/o de. nos recettes provenant du monopole pour l'exercice 1921, dixième qui, d'après l'article Constitution fédérale, doit être employé à la lutte coolisme.

Nous avons reçu la somme de 10 % plus réserve de 1921 suivant rapport de septembre 1921 (Département de Justice et Police) . .

Ensemble

nous avons de l'emploi de l'alcool, 32bi" de la contre l'alfr.

85,627. -- fr.

8,562. 70

8,231. 75 16,794.45

Cette somme de fr. 16,794.45 a été répartie comme suit: fr.

A la Commission officielle de Protection des mineurs 4,865.10 Solde à emplois divers, soit: Au Département de Justice et Police pour placement d'alcooliques dans des asiles spéciaux : A reporter 4,865.10

631 fr.

Report Payé à divers pour pensions Réservé pour 1922 . .

fr.

fr.

4,865.10 7,250. -- 2,052. 20 9,302.20

Au Département de l'Instruction publique : Allocation aux sociétés fr.

d'abstinence . . . . 2,050. -- Allocations aux crèches .

577.15 2,627.15 Ensemble Justification

11,929. 35 16,794.45

de la somme de fr. 2,052.20 portée comme réserve pour 1922:

Réserve pour 1921, suivant rapport de septembre . . : . . . . . .

Allocation sur le produit de la dîme de l'alcool 1921 (pour placement d'alcooliques dans des asiles spéciaux) voir compte rendu financier de 1921, page 14, n° 20 Ensemble 1921

A déduire : Payé effectivement à divers pour pensions d'alcooliques en 1921 Reste réservé pour 1922

fr8,231.75

1,070. 45 9,302.20 7,250. -- 2,052. 20

632 Anhang II

Darstellung der Berichte in ihrem Verhältnisse zu den kantonalen Staatsrechnungen, Zürich.

Als Anteil am Monopolertrag verzeigt die Staatsrechnupg, Seite 20, richtig Fr. 269,213.50 und Seiten 80 und 198 den Zehntel mit . ,, 26,921. 35 Die Ausgaben betragen, nach Bericht, Seite 11, bis zum Tage der Rechnungsstellung ,, 30,395. 25 somit mehr als den schuldigen Zehntel . . Fr.

3,473.90 Laut Spezialfondsrechnung Nr. 62, Seite 198 rechnung, betrug die Reserve auf Jahresbeginn Fr.

An Kapitalzinsen kamen dazu ,, und 10 °/o des Monopolerträgnisses, das sind ,, Total von Übertrag und Einnahmen somit Fr.

Dem gegenüber steht die Staatsrechnungsausgabe aus dem Zehntel pro 1920 und *921 mit ,, so dass mit Rechnungsschluss die Reserve zurückgeht auf Fr.

der Staats106,500.11 3,583.50 26,921. 35 137,004. 96 106,589.15 30,415. 81

Bern.

Staatsrechnung und Bericht geben richtig den Ertragsanteil mit Fr. 337,758.50 an. Die durch den Bericht ausgewiesene Totalausgabe von Fr. 122,360.70 macht gegenüber dem Zehntel von . . .

,, 33,775. 85 eine Mehrausgabe aus von 262,27 °/o gleich .

Fr. 88,584. 85 die gedeckt wurde durch die gesamte Reserve von Fr.

die Zinsen aus derselben mit ,, eine Neueinlage von ,, und durch einen Vorschuss auf Rechnung des nächstjährigen Zehntels von ,, Zusammen Fr.

82,654. 20 3,402.25 1,197. 40 1,331. --- 88,584.85

633

Luzern.

Luzern erhielt, laut richtiger Angabe der Staatsrechnung, Seite 15 . .

.Fr.

88,479.-- -als Monopolertragsanteil ; der zu verwendende Zehntel beträgt somit ,, 8,847.90 Ausgegeben wurden laut Bericht, inkl.

je Fr. 1000.-- Fondsanlage für Zwangserziehung u n d Naturalverpflegung . . . .

,,

9,287.90

also über die gesetzliche Anforderung . . Fr.

440.-- mehr.

Gleichsam als ,,Kompensation" für die Fondsanlagen finden wir, übereinstimmend zwischen Staatsrechnung (Speziallonds S. 56 und 60) und Bericht (S. 3), Ausgaben, die ebenfalls ins Berichtsschema rubriziert werden könnten, da die Fonds teilweise aus Zehntelsgeldern gespiesen werden, so Fr. 2,131. 30 aus dem Schulsuppenfonds (Rub. VII"); Fr. 5,986. 15 aus dem Zwangs-erziehungsfonds (Rub. II) ; Fr. 1,854. 15 aus dem Naturalverpflegungsfonds (Rub. IX) und Fr. 1,048. 17 aus dem Alkoholikerversorgungsfonds (Rub. I), also eine Mehrverwendung im Sinne ·der Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen von Fr. 11,019. 77.

Die im Bericht erwähnten Spezialfonds zur Bekämpfung des Alkoholismus verzeigt die Staatsrechnung, S. 70, mit Ausnahme des Fonds für arme Durchreisende mit Fr. 456. 70, ebenfalls mit einem Saldobestand auf 31. Dezember 1921 von Fr. 77,666. 93.

Uri.

.mit

Der Monopolertrag steht in der Staatsrechnung, Seite 5, Fr.

40,805. 50

verbucht, d. h. der Restzahlung pro 1920 mit Fr.

und dem 1921er Erträgnis von. . . . . ,, Der Zehntel pro 1921 beträgt mithin nicht . '.n sondern nur ,, Die Staatsrechnung verzeichnet an Ausgaben ,, der Bericht ,, sodass nach der erstem . . . . ' . . . .n nach dem letztern ,, über den Zehntel verausgabt wurden.

Bundesblatt. 75. Jahrg. Bd. I.

28,822. -- 11,983.50 4,080. 55 1,198.35 4,724. 40 4,755. -- 3,526. 05 3,556.65 ' · 42

634

Wie der vorstehende Bericht bereits erwähnt, sind ferner für Irrenfürsorge Fr. 5,200 und als ausserordentlicher Staatsbeitrag an die Armenpflege der Gemeinden weitere Fr. 2,000 ausgegeben worden, beide ins Schema der Zehntelsverteilung einreihbar.

Schwyz.

Die Staatsrechnung zeigt, S. 49, den richtigen Monopolanteil mit Fr.

29,814. 50 dessen Zehntel ,, 2,981.45 beträgt und laut Bericht vollständig aufgebraucht wurde. Die genauen Ausgabeposten sind in der Staatsrechnung nicht ersichtlich.

Obwalden .

Der dem Kanton laut Staatsrechnung, Seite 7, zukommende Monopolanteil beträgt Fr.

8,828. 50 der Zehntel somit ,, 882.85 Verausgabt wurden laut Bericht und Staatsrechnung, Seite 24 ,, 1,590. -- also 80,16 % oder . · Fr.

707.15 mehr als die Vorschrift verlangt.

Durch den letztjährigen Saldo von Fr. 1,927. 69, plus diedaherigen Zinsen von Fr. 88. 97 und das obige Zehntelsbetreffnis, konnte zu den vorerwähnten Ausgaben ein Übertragsposten auf neue Rechnung von Fr.

1,309. 51 errichtet werden.

Nidwalden Staatsrechnung und Bericht, die übereinstimmen, erwähnen das richtige Erträgnis aus -dem Monopolanteil mit . ' . . . . Fr.

6,944.50' An belegten Ausgaben sind verzeichnet Fr.

der Zehntel beträgt aber nur . . . . : ,, was boi dem ohnehin geringen Betrag noch ein Mehr von ausmacht.

Fr.

750. -- 694. 4555. 55-

635

Grlarus.

Unter Abschnitt VIII, Seite 6 der Staatsrechnung ist der Monopolertrag pro 1921, mit Einschluss eines Übertrages von Fr. 16,534. -- vom Jahre 1920, mit . . . Fr.

33,484. 50 angegeben. In Wirklichkeit beträgt er nur . ,, 16,950. 50 der Zehntel mithin ebenfalls n u r . . . . ., 1,695.05 statt der angenommenen ,, 3,348. 45 soT;dass sich daraus eine 97,64 °/oige Mehrausgabe von Fr.

ergibt. Zu diesem Mehr wurden, wie der Bericht VIII, Direktion des Innern, Seite 13, erwähnt, aus dem Alkoholmonopolerträgnis weitere ,, d. h. der obgenannte Überschuss vom Jahre 1920, dem Irrenhausfonds zugeschieden, effektiv somit verwendet ,, beziehungsweise 1072,97% oder . . . . ,, über die gesetzliche Norm hinaus verausgabt.

1,653. 40

16,534. --

19,882.45 18,187.40

Zug.

Seite 5 der Staatsrechnung ist das Monopolerträgnis pro 1921 richtig mit Fr. 15,008. 50 aufgeführt ; der Zehntel beträgt demnach . . ,, 1,580. 85 und nicht Fr. 1580. 51, wie der Bericht angibt.

Bericht und Staatsrechnung stimmen in ihren Angaben n i c h t uberein. Während die Staatsrechnung, S. 50, eine Ausgabe von Fr. 8447. 70 verzeichnet, belegt der Bericht nur eine solche von Fr. 1580. 51.

Freiburg.

Die'Staatsrechnung rapportiert auf Seite 4 den richtigen Monopolertrag mit Fr. 71,444. 50 dem der laut Bericht verwendete Zehntel von . ,, 7,144. 45 entspricht.

Seite 24 der Staatsrechnung erwähnt in Kapitel V, Finanzdirektion, Sektion VII, 7, eine . 10 °/oige Ausgabe, bzw. eine Entnahme aus dem. Monopolerträgnis von Fr. 27,906. 80, in der vermutlich Inbegriffen sind Fr. 6000 Unterstützung an das Taubstummeninstitut in Greyerz (S. 12, wohl mit Einschluss der im

636

Bericht unter IV. erwähnten Fr. 1000); ein Beitrag an die Wohltätigkeitsgesellschaft ,, Heimatlos" von Fr. 1900, S. 16; die Zehntelsberichtssumme von Fr. 7144. 45, und der Rest für Unterstützungen verschiedener, nicht speziell genannter Art (Kap. III, Sekt. I, 5, S. 16).

Solothurn Wie alle Staatsrechnungsvoranschläge so rechnete auch der solothurnische mit der Vorjahrsquote von Fr. 2 pro Kopf, d. h.

mit einer voraussichtlichen Einnahme aus dem Monopolerträgnis von . Fr. 233,780.-- dem der Zehntel mit ,, 23,378. -- entspräche. In Wirklichkeit betrug der Anteil nur ,, 65,289. -- u n d d e r Zehntel demgemäss bloss . . . . ,, 6,528.90 Da laut Bericht, der mit der Rechnung einig geht, ,, 23-,378. -- verausgabt wurden, ergibt sich eine Mehrausgabe von ,, 16,849.10 die, wie die Staatsrechnung, S. 69, pro memoria für die Subventionssuchenden zum voraus bemerkt, am nächstjährigen Zehntel in Abzug gebracht werden soll, was für die auf Zehntelssubventionen Angewiesenen eine schmerzliche Enttäuschung bedeutet.

Baselstadt.

Der Kantonsanteil am 1921er Betreffnis beträgt laut Staatsrechnung, S. 9 und 95 Fr. 70,254. -- Der Zehntel Hinzu kam der unverteilte Saldo pro 1920 mit

Fr. 7,025.40 ,, 5,481.05

so dass zur Verwendung standen

Fr. 12,506. 45

Laut Staatsrechnung und Bericht, die einig gehen, wurden total Fr. 32,714. 40 verausgabt, d.h. 365,c6 % über die geforderte Zehntelssumme, d. s ,, 25,689. -- Von diesen bleiben gedeckt 78.02 % durch den unverteilten Saldo pro 1920 mit ,, 5,481.05 Durch Mehrausgabevortrag sollen im nächsten Berichtsjahr belastet werden die Rubriken I--XII mit 135,52% = ., 9,520.65 und die Rubrik XIII (Beiträge an Abstinentenvereine) mit 152,12 % oder . · ,, 10,687. 30

637

Baselland.

Im Berichtsjahre betrug der Monopolanteil Fr. 41,236.

wozu die Staatsrechnung die Restzahlung pro 1920 .rechnet mit Fr. 99,594 = Fr. 140,830.

Der vorschriftsgemäss zu verwendende Zehntel beträgt Ausgegeben wurden

Fr. 4,123.60 ,, 40,804. 70

somit 989,54 % oder Fr. 36,681.10 mehr als die gesetzliche Vorschrift erheischte.

Rechnen wir dazu die der bundesrätlichen Rubrizierung entsprechenden Beiträge an den Verein für krüppelhafte Kinder (Fr. 100), an Knabenhandarbeitskurse (Fr. 1900) und die Nachhilfen zur Ernährung und Bekleidung armer Schulkinder (Fr. 12,000), so ergibt sich eine Totalausgabe von Fr. 54,804. 70 oder Fr. 13,568. 70 mehr als der Gesamtjahresmonopolanteil pro 1921 betrug.

Rechnung und Bericht stimmen überein.

Schaff hausen.

Staatsrechnung und Bericht rapportieren übereinstimmend über eine Gesamtausgabe gemäss den gesetzlichen Vorschriften von Fr. 77,837. 16 der die Zehntelssumme pro 1921 mit . . . ,, 2,523. 55 gegenübersteht. Die Mehrausgabe über den Zehntel beträgt somit ,, 75,313. 61 d. h. gegenüber dem Gesamtmonopolerträgnis von ,, 25,235. 50 ein Zuschuss aus Staatsmitteln von . . . . .n 52,601. 66

Appenzell A.-Rh.

Seite 8 der Staatsrechnung gibt als Einnahmen pro 1921 an die Restzahlung des 1920er Ertrages mit . . Fr. 75,388.--Das erst im Jahre 1922 ausbezahlte, noch nicht in der Staatsrechnung figurierende Erträgnis pro 1921 beträgt .'

,, 27,704. 50 Der Zehntel, wie der Bericht anführt . . . . ,, 2,770. 45 die voll, ohne Reservenstellung, zur Verwendung gelangten.

Die auf Seite 21 der Staatsrechnung angeführten Detailposten von zusammen Fr. 11,598. 80 sind die im 1920er Bericht wiedergegebenen Zahlen.

638 Appenzell I.-Rh.

Die Staatsrechnungseinnahmen Seite 19, betragen pro 1921 Fr. 18,970. -- d. h. die Restanz des 1920er Betreffnisses. Das pro 1921 dem Kanton zukommende, erst im Jahre 1922 in der Staatsrechnung erscheinende Erträgnis beträgt ' ,, 7,287. -- der pro 1921 schuldige Zehntel mithin nur . . ,, 728. 70 Inbegriffen die der Armenkasse Oberegg verabfolgten und von dieser zinstragend angelegten Fr. 524. 50 verausgabte das Landessäckelam zusammen ,, 2,917. -- d. s. 300,30 % oder ,, 2,188. 30 mehr als der Zehntel, bzw. nach Abzug der Oberegg zugewendeten Summe ,, 1,663.80 mehr, als die gesetzliche Vorschrift verlangte.

Fonds: Während das Landessäckelamt keinen Zehntelsfonds verzeichnet, zeigt die Jahresrechnung Obereggs einen solchen von Fr. 9,483.75 St. Gallen.

Der Anteil am Monopolerträgnis beträgt, wie Staatsrechnung und Bericht mitteilen Fr. 147,748. -- Der Zehntel, der vollständig aufgebraucht wurde, rund Fr. 14,775.-- Dazu kam, durch Entnahme aus der Zehntelsreserve, eine weitere Ausgabe von . . . . ,, 27,153.65 somit eine Gesamtverwendung von . . . . Fr. 41,928.65 Eine besondere Mitteilung der Staatskassaverwaltung meldet, da der endgültige Zehntelsabschlus erst nach dem Staatsrechnungs abschluss erfolgte, die gleiche Ausgabe wie der Bericht.

Die Zehntelsreserve, die durch Zinseinnahmen auf Ende 1921 Fr. 72,545.05 betrug, ging durch die vorerwähnte Entnahme von ,, 27,153.65 zurück auf

Fr. 45,391.40

639 Graubünden.

Statt des wirklichen Monopolerträgnisses von Fr. 61,022.-- verzeichnet die Verwaltungsrechnung pro 1921 eine Einnahme von ,, 205,100. -- d. h. eine mutmassliche Einnahme, geschätzt anhand der vorjährigen Ergebnisse. Der Zehntel des wirklichen Erträgnisses beträgt deshalb . . . ,, 14.407.80 weniger, als mit Fr. 20,510 angenommen, d. h. nur Fr. 6,102.20 Die Fr. 14,407. 80, die mehr verausgabt wurden, sollen gemäss gesonderter Zuschrift am 1922er Zehntel in Abzug gebracht werden.

Die auf Seite 40 des Geschäftsberichts ersichtliche Zusammenstellung stimmt mit dem vorstehenden Bericht überein.

Aargau.

Das dem Kanton zugekommene Betreffnis pro 1921 beträgt Fr. 120,368. -- Im ganzen kamen, laut übereinstimmender Rechnungsablage in Bericht und Staatsrechnung, Fr. 44,942. 25 zur effektiven Verteilung, d. i., mit Einschluss der nachstehend erwähnten, für 1922 zurückgelegten Fr. 1183. 55, genau der 1920er Zehntelsbetrag = Fr. 46,125 80 und entspricht einer wirklichen Mehrausgabe von ,, 32,905.45 da der Zehntel pro 1921 ,, 12,036. 80 ausmacht. Nebst dem vorerwähnten Mehr von Fr. 32,905.45 wurden ,, 1,183.55 zu bestimmter Verwendung pro 1922 zurückgelegt und Fr. 355. 55 auf neue Rechnung vorgetragen.

Thurgau.

Richtig gibt die Staatsrechnung auf Seite 5 den 1921er Monopolbetrag mit Fr. 67,888. 50 an, wovon der Zehntel ,, 6,788. 85 ausmacht, dem aus der Reserve noch . . . . ,, 16,485.15 zugeschossen wurden, so dass die Total Verwendung Fr. 23,274.-- beträgt, durch Rechnung und Bericht gleichlautend ausgewiesen.

640

Die Mehrverwendung macht 242,82 °/o aus.

Die zu Anfang des Jahres 1921 . . . . Fr. 27,519. 69 betragende Reserve hat durch die ' ,, 16,485.15 betragende Entnahme eine Verminderung auf . ,, 11,034. 54 erfahren.

Tessiti.

Staatsrechnung und Bericht rapportieren übereinstimmend über eine Ausgabe v o n . . . . . . . . F r . 26,750. -- 1/10 des 1921er Erträgnisses beträgt . . . . ,, 7,636. 25 so dass 250,so %, das sind Fr. 19,113. 75 mehr als gesetzlich gefordert verausgabt wurden.

Diese Mehrausgabe wurde bestritten durch Zinserträgnisse im Betrage von ,, 1,055. 70 und eine Reservenentnahme von 18,058.05 Ende 1920 betrug der Reservefonds . . ,, 33,219.30 durch vorstehende Entnahme von ,, 18,058. 05 ist er auf Ende 1921 auf . . . . . . . Fr. 15,161. 25 zurückgegangen.

Waadt.

Alkoholzehntelsbericht und Staatsrechnung gehen in ihren Angaben einig. Der Anteil des Kantons am Monopol beträgt Fr. 159,868. -- Der Zehntel demnach ,, 15,986. 80 Auf die verschiedenen Klassifikationsrubriken verteilt gelangten ,v 42,055. -- zur Auszahlung, also 163,06% oder . . . . ,, 26,068. 20 über die schuldige Zehntelssumme hinaus.

"Wallis.

Die Staatsrechnung verzeichnet, Seite 3, ein Erträgnis von Fr; 73,786. 73 zusammengesetzt, aus dem Ertrag pro 1921 mit Fr. 64,214. -- und dem unverteilten Rest pro 1920 mit . . .n 9,572.73 Seite 47 der obgenannten Rechnung und der Bericht, welcher nur eine Abschrift des be-

641

treffenden Staatsrechnungskapitels ist, geben die richtige Zehntelssumme an mit Fr.

Ausgegeben wurden ,, d. i. genau der obige Saldo des Jahres 1920 = über den geforderten Zehntel hinaus.

Fr.

6,421. 40 15,994.13 9,572. 73

N e u e ' u r 'g%.

Bericht und Staatsrechnung gehen in den Hauptangaben einig. Beide geben richtig einen Monopolanteil von Fr. 65,715.50 an, dessen Zehntel beträgt ,, 6,571.55 Inbegriffen einen Unterhaltungskostenbeitrag von Fr. 91. 30, der in der Staatsrechnung, Kapitel XII, Sekt. 3, S. 61, nicht enthalten ist, wurden dagegen verausgabt ,, 25,666.93 was, wie der Bericht erwähnt, einer durch die Staatskasse übernommenen Mehrausgabe von . Fr. 19,095. 38 entspricht.

Nicht Inbegriffen in den Fr. 25,666. 93 sind Fr. 1400 für Beiträge an ausländische und schweizerische Wohltätigkeitsgesellschaften, die der Rubrik XII zugeschrieben werden dürften, und Fr. 200 an das Blind enasyl Lausanne, als Beitrag an Rubrik IV, so dass die Gesamtmehrverwendung über die gesetzlichen, rubrikgemässen Zwecke Fr. 20,695. 38 ausmacht.

Genf.

Seite 106 der Staatsrechnung und die erste Berichtsseite geben die genaue Einnahme aus dem Monopol mit Fr. 85,627. -- wider, dessen Zehntel beträgt . . . . . . . Fr. 8,562. 70 Dazu die letztjährige Reserve mit ,, 8,231. 75 Es standen mithin zur Verfügung . . . Fr. 16,794. 45 In Reserve gestellt für 1922 sind . . . ,, 2,052.20 so dass effektiv verausgabt wurden . . . . Fr. 14,742. 25 was einer Mehrverwendung von 6,179.55 n entspricht, bei obgenanntem Zehntel von . . Fr. 8,562. 70 Auch die 1921er Staatsrechnung rapportiert in Abschnitt 20, S. 14, wieder über eine Subvention an die Gemeinde Carouge von ,, 20,000. ·--

642

ohne nähere Bezeichnung, was, inklusive die bestimmte Reseryestellung von Fr. 2,052.20 für 1922, eine Gesamtausgabe^von ausmacht.

Die Staatsrechnung berichtet nur über den genauen Zehntel und die Subvention an Carouge, zusammen über d. h. ohne Aufschluss über die Verwendung der letztjährigen Reserve von

Fr. 36,794. 45

,, 28,562. 70 Fr. 8,231. 75

Die Verwendungen für 1921 zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus.

Kantone

Fr.

26,921 33,776 8,848 1,198 2,981 883 694 1,695 1,581 7,144 6,529 7,025 4,124 2,524 2,770 729 14,775 6,102 12,037 6,789 7,636 15,987 6,421 6,572 8,563 194,304

Unterrubriken

Znsammen

1

II

III

IV

V

Fr.

6,008 10,891 200

Fr.

Fr.

Fr.

.Fr.

300

3,245 50

150 125

1,174

1,491 460 10 800 80 50 1,490 5,500 600 180 50 100 3,914 250 1,587 1,112 250 4,480 650 5,000 7,250 51,593

100

330 25

546

102 1,000

7,133

300

2,771 250

4,159

2;350 100 5,057 700

500 34,832

168

1,680 645 300

13,000 10,420

27,004 i

19,747

2,750 150 1,640 1,672 5,300 1,500 8,260 31,211

350

1,950

37,932

Fr.

6,008 14,436 400 125 2,665 790 135 800 728 1,050 1,490 15,283 1,200 46,999 1,000 268 8,344 1,045 3,877 2,784 20,500 16,400 8,910 5,000 7,250 167,487

643

Zürich . . .

Bern Luzern Uri Schwyz ' . . . . . .

Obwaldeii .

Nidwaiden Glarus .

.

Zue Freiburg Solothürn Basel-Stadt . . . .

Basel- Land Schâiïhausen .

Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden St. Gallen Graubünden .

. .

Aargau Thurgau . .

Tessin .

Waadt Wallis Neuenburg . . .

.

Genf Zusammen

Alkohol, zehntel

Anhang III.

Unterrubriken

Kantone

Zürich Bern Luzern Uri Schvvyz . . . .

Obwalden . . . ' . . .

Nidwaiden Glarus Zug Freihurg Solothnrn Basel-Stadt Basel-Land Schafltausen Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden . .

St. Gallen Graubünden . . . - .

Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis .

Neuenlnirg Genf Zusammen

Zusammen

VII

VIII

IX

X

XI

XII

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

5,400

Fr.

17,843

26,420 1,000

Fr.

1,247 9,727 200 30

2,940 415

1,335 540

260

300 100

150

100

30 200 ^

5,000

2,700 5,680 200 75

125

3,435 950 3,400 4,550

j 500

4,499 5,555

1,039 1,000 175 524

4,600 1,536 150 30

125 1,650

1,000

1,380 250 3,230

1,650

700

1,800

400

10,780

39,633

38,574

24,380

577 3,152

10,203 i

1

XIII Fr.

10,975 ·26,000 1,908 160 40 450 80 2,000 573 4,194 4,388 14,231 2,500 9,000 870 100 17,650 8,235 2,730 6,510 350 2,425 1,134 4,000 2,050 122,553

Fr.

17,622 81,325 3,908 3,130 40 750 595 2,000 853 4,394 4,388 17,431 18,318 22,291 1,270 654 21,085 9,435 7,780 13,440 600 5,655 3,484 6,200 2,627 249,275

644

Die Verwendungen für 1921 zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus. Anhang IV.

Öie Verwendungen für 1921 zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen, mit einer Rekapitulation der Gesamtverweudiing.

Anhang V.

Unterrnbrlken Kantone

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

·

· .

·

l/V

VII/XIII

Fr.

6,765 26,600 4,980 1,500 276 50 20 548 -- 1,700 17,500 -- 21,287 8,547 500 1,995 12,500 10,030 33,285 7,050 5,650 20,000 3,600 14,467 4,865

Fr.

6,008 14,436 400 125 2,665 790 135 800 728 1,050 1,490 15,283 1,200 46,999 1,000 268

Fr.

17,622 81,325 3,908 3,130 40 750 595 2,000 853 4,394 4,388 17,431 18.318 22,291 1,270 654 21,085 9,435 7,780 13,440 600 5,655

203,715

167,487

8,344

1,045 3,877

2,784 20,500 16,400 8,910 5,000 7,250

Gesamtsnmme Fr.

30,395 122,361 9,288 4,755 2,981 1,590 750 3,348

6,200 2,627

1,581 7,144 23,378 32,714 40,805 77,837 2,770 2,917 41,929 20,510 44,942 23,274 26,750 42,055 15,994 25,667 14,742

249,275

620,477

3,484

Prozentual VI °/o

l/V %

VII/XIII °/o

22,26

19,77

57,97

21.74

11,80

66,46

53,62

4,31

42,07

31,55

·2,63

65,82

9,26

89,40

3,14

49,69

47,17

2,67

18,00

79,33

16,37

23,89

59,74

46,oi

53,99

14,69

61,51

23,80 74,86

6,37 46,72

52,17

1,34

18,77 53,23

2,94

44,89

10,98

60,33

28,64

18.05

36.10

40.85

9^19 19,90

50,29

5,10

46,00

68,39

2»,81

48,90 74,06

8,63

30,29

11,96

21,12

76,64

22,42

17,31 57,75

2,24

22,51

39,00 55,7i

56,36

19,48

24,16

33,00

49,18

17,82

32,83

26,99

40,is

47,56

13,44 21,78

645

Zusammen

VI

Kantone

Anteil am Ilonopoltrtrag

Fr.

Zürich 269,213. 50 Bern .

337,758. 50 Luzern 88,479 -- Uri 11,983. 50 Schwyz .

29,814. 50 Oswalden 8,828. 50 Nidwaldßn 6,944. 50 Glarus 10,900. 50 Zus . .

15,808. 50 Freiburg .

.

71.444. 50 Solothurn 65,289. -- Basel-Stadt 70,354. -- Basel -Land 41,236. Schaft'hausen 25,2«. 50 Appenzell Ausserrhoden .

27,704. 50 Appenzell Innerrhoden. .

7,287. -- St. Gallen 117,748.61,022. -- Graubünden Aargau 120,368.-- Thurgau 67,888. 50 Tessin .

.

76,362. 50 Waadt 159,868.-- 64,214.-- Wallis 65,715. 50 Neuenburg 85,627. -- Genf Zusammen 1,943,045. --

Alkoliolicluilel

Fr.

26,921 33,776 8,848 1,198 2,981 883 694 1,695 1,581 7,144 6,529 7,025 4,124 2,524 2.770 729 14,775 6,102 12.037 6,789 7,636 15,987 6,421 6,572 8,663 194,304

Gusauitveimnuting ohne Reservpiistellnng Fr.

30,395 122,361 7,288 4,755 2,981 1,590 750 3.348 1,581 7,144 23,378 32,714 40,805 77,837 2,770 2,917 41,929 20,510 44,942 23,274 26,750 42,055 15,994 25,667 14,742 618,477 194,304 424,173

Unterschied Mehr

II

Fr.

3,474 88,585

262,27

3,557

296,9i

707 56 1,6532)

>

Weniger

Fr.

"/·

Reservenrinlagen ans dem Zehntel

Fr.

12,90

ijSeo1)

17,63

2,000')

236,i2 273(36 242,82 250,3i 163,06 149,09 290,55 72,i6 219,ii

1,560

0,80

2,000

--

--

8l">,07 8,07 97,52

16,849 258,06 25,689 365,08 36,68l3) 889,45 75,313 2,983,8?

2,188 27,154 14,408 32,905 16,485 19,114 26,068 9,573 19,09554) 6,179 ) 425,7*3 1,560 424,173

300,u 1^3,78

-- .

--

I) Dagegen verausgabt ausser den Sölmtolsgeldern Fr. 2,131.30 au« dem S cbulsuppfcnfondä (Rub. VII); Fr. 5,086. ]6 AUS dem Zwan^aerziehungxfonda (Bub. 11) Fr. 1,354 15 aus dem NaturttlyeEpatìjra nistend»
646

Gesamtdarstellung der Alkoholzehntelsmehr and -wenigerverwendung nach den Berichten pro 1921, mit Angabe der Reservenstellungen aus dem Zehntel.

Anhang VI.

Die Verwendungen während der Jahre 1889/1921 z. Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus- Anhang vu.

1Jnterrubriken

Kantone

Zusammen

5,448 9050 18830 97 391 11 466 6*219 11,219 2,468 74,440 20,037 29,295 43 505 1 650 135 700 34 225 125 000 89,375 1,320,099

II III Für Zwangsarbeit!n. Korrektionsanstalten Für Irrenanstalten und oder für die Unter- Kr Irreniersorgung bringung in solchen Fr.

Fr.

610 137 828 511,327 33400 14,150 7,692 10948 84 914 171,088 6,952 27,653 4,424 12 373 99963 21,020 5,447 143,675 91 740 43,896 500 17 954 25 500 479,985 39,914 91,201 22,317 37,648 47,868 103 513 157,771 16,647 4,000 37,086 16 517 225 491 619 247,000 12,642 47079 265 863 9,164 1,944,273 1,666,840

Znsammen IV V Für Epileptiker-, Taub(I-V) stummen- u. Blinden- FOr Krankenversorgung anstalten od. für die im allgemeinen Unterbrg. in solchen Fr.

Fr.

Fr.

242 303 196,918 840 697 13600 820 780 15,396 5 100 94 874 405 19 350 257 553 1,932 58,867 10,060 225 37 308 15,350 120 983 ·16,741 177,151 5,840 32 625 1,700 135 115 300 63026 25 650 141 495 5800 1,500 44 266 1 189'462 136,828 526,516 56,714 181,451 538 43,554 2,900 126 250 352 071 7,144 201,599 72.240 37,845 1,100 30852 127 960 144 9uO 24,100 662 494 34 574 417 274 700 270 030 364 676 390 8ß3 106,782 8,243 -- 1,190,356 6,921,891 1 810,323

647

Zürich Bern Luzero uri Schwyz ObwaldeD Nidwâlden Giamo Zug Freiburg Solothum Basel-Stadt T^asel-Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhodeu . . .

Appenzell Innerrhoden . . . .

St Gallen . .

Graubünden Aargau Thurgau 1 Tessin Waadt Wallis Neucriburff Genf

1 FOr Trinkerhsilanstauen oder für die Untarbringung in solchen Fr.

263 038 280 457 42 224 305 1 551 12,270 4 936

IHHHHBBB^^^^BHMn

Unterm briken Kantone

Zürich Bern Liizern

Uri

VII Für Speisung ion Schulkindern und für Ferienkolonien Fr.

108,209 82,940 86,076 KO rçru tJVjitWx

Schwyü . . . .

Oliwahlen . . . .

Nidwaiden . . .

29,848 Glarus Zug 4,8no Freilmrg . . . .

4,600 öolotbnru . . . .

-- Basel-Stadt . . .

10,316 -- Basel Land . . .

Sckatïkausen . . .

25,045 Appenzell Ausserrh.

-- Appenzell Innerrh. .

-- S t . Galleu . . . . 56,103 Graubündeii . . .

7,790 Aargau . . . .

-- Thurgau . . . .

5,087 Tessia 4,750 Waadt Wallis .

19,114 Neuenburg . . .

Genf 83,697 Zusammen 578,879

VIII IX Für Hebung ist Für Haiural.

Voltarnährung im Verpflegung armer allgemeinen Durchreisender Fr.

Fr.

114,699 14ß,000 317,608 614,002 40,100 2,öOO 4,800 4,930

6,105 157,760 -- 92,300 73,295 12,502 16,475 -- 166,215 24,055 97,033 57,465 4,400 9,927 8,500 3,797 1,174,466

4,012 -- 2,135 -- 5,883 -- 87,623 180,988 23,051 10,709 ·-- -- 250 64,000 -- 19,392

--· 1,148,140

Zusammen XIII X XI XII Für Unterste!«TM FOr Förderung der (VII-- XIII) Für Hebung allg.

Massigkeit und lur entlassener Arbeiteoder FOr' imAromersorgung hausier u. Sträflinge Volksbildung allgemeinen Bekämpfung des Alkoholismus im aligera.

oder Arbeitsloser der Berufsbildung !

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

587,912 1,299,333 6,900 237,210 98,403 1,914,242 1,900 524,102 304,849 68,841 125,737 129,064 420,797 9,070 28,150 51,164 555 105 8,fi23 9^373 750 -- -- 6,670 17,162 330 1,350 -- -- 39.648 4,870 -- 22,450 22,450 26,043 500 6,273 4,930 1,300 -- 364,307 71,848 117,099 12,400 76,562 68,512 1,187 640 340 214,607 353,925 400 36,3U2 -- 390.600 13,982 117,100 24,700 73,900 296^282 54,835 46,7HO 5,800 20,387 -- 118,566 46,t>35 15,250 17,155 -- 1,440 13,513 974 390 303,955 N 581,875 29,802 . 16,000 9,800 138,141 98,491 1,000 850 5,955 205,783 43,302 5«,788 8,310 100 -- 298,553 21,560 103,061 47,380 44,342 2,232 12,080 0,340 14,540 80,527 27,597 52,930 28,356 174,704 60,528 37.387 130,688 50.300 9.238 62,650 204,944 21,294 7,210 S6,9l6 2,000 7,273,524 581,535 456,593 2,599,797 734,114

G48

Die Verwendungen während der Jahre 1889/1921 zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen desAlkoholismus.. Anhang vin.

Bundesblatt. 75. Jahrg. Bd. I.

Die Verwendungen während der Jahre 1889/1921 zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen des Alkoholismus mit einer Rekapitulation der Gesamtverwendung.

Anhang ix.

Unterrubriken Kantone

43

Zürich . . .

Bern . . .

Luzern . . .

U r i. . . .

Schwyz . .

Obwalden . .

Nidwaiden .

Glarus . . .

Zug. . . .

Freiburg . .

Solothurn . .

Basel-Stadt .

Basel-Land .

Schaffhaueen Ausserrhoden Innerrhoden .

St. Gallen . .

Graubünden .

Aargau . . .

Thurgau . .

Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg .

Genf . . .

1-- V

VI

larTijjiorçi) ligarät tur BeHmptaj !ftaatlis.!].ro»àli;l «lier jojeitil der nrtinncD BinitrVctbmhei Fr.

Fr.

GesamtGesamtTerVil-- XIII Zehntelszn? BikäBflaiij wendungs- snmmen i!(r [meta summe Fr.

Fr.

Fr.

Prozentual

QeSÜTnt.

Mehr-

Weniger-

Terwen «hin g Fr.

Fr.

422,750 609,992 356,925 50,380 49,082 15,135 3,550 79,354 14,908 274,196 451.664 151,866 334,086 101,154 39,289 25,498 599,261 267,164 958,033 252,555 83,272 1,120,835 127,836 218,649 414,237 7,021,651

VI

VU-KHI

°/o

32,80

>

°/o 50,70-

16,50

24,54

18,23

57,23

10,87

40,9i

. 48,22 42,32

16,oi

41,67

81,50

15,53

2,97

64j57

16,60

18,83 49,25

46,34

4,41

54,3o

35,62

10,08

81, !2

6,84

11,94

17,47

35,44

47,09

10,66

76,39

12,95

21,86

23,46

54,68

5,70

43,44 6,37

50,80

74,96 53,48

11,58

34,94

52,75

30,88

16,37

22,96

37,95

18,6!

18,84

39,09 44,02 77,5i 37,19

83,85

10,54

5,61

25,78

69,24

4,98

33,22

5,84

22,76 16,65 43,97

26,18

54,66

19,16

52,80

29,54

17,66

57,06 33,10

28,23

14,71

32,eä

34,28

649

88,696 1,299,333 2,562,780 2,474,084 -- -- 405,256 1.914,242 3,345,014 3,750,270 143,604 420,797 872,596 1,016,200 -- 120,894 20,958 51,164 141,852 -- 4,807 9.373 316,008 320,815 -- 17,162 91,164 95,500 4,336 -- -- 1,236 79,270 39,648 80,506 -- 19,460 22,450 222,787 203,327 -- 151,891 66,211 2J,043 218,102 114,739 364,307 773,618 888,357 -- 88,944 76,562 680,196 591,252 -- -- 17,803 353,925 647,286 629,483 355,510 390.GOO 768,932 413.422 -- -- 296,'282 1,580,898 245,309 1,341,589 -- 10,986 328,320 118,566 339,306 -- 2,423 80,142 13,513 82,565 7,976 581,875 1,533,207 1,525,231 -- 45,321 138-141 606,904 652,225 -- 30,226 205,783 1,236,056 1,266,282 -- 10,371 298,553 679,068 689,439 -- 65,736 44,342 790,108 855,844 -- 119,155 80,527 1,618,636 1,737,791 -- ' 9,542 174,704 667,216 676,758 -- -- 20,175 130,688 720,025 740,200 247,544 204,944 973,507 -- 725,963 Zusammen 7,273,524 21,217,066 20,595,540 1,932,065 1,310,639 i 1,310,539 20,595,540 621,526 Gesamt-Mehraufwendung über die Zehntelssummen 621,526 840,697 820,780 94,874 19,350 257,553 58,867 37,308 120,983 177,151 135,115 63,026 141,495 44,266 1,189,462 181,451 43,554 352,071 201,599 72,240 127,960 662,494 417,274 364,676 390,863 106,782 6,921,891

I-Ï

IGrÏMMtj. zur Bemr Et«mir, kümptanä i nluaih. Uoeplugd.

B'irta£en Kinder eli. l'issthen

I-T

.Kantone

Ss ex !?

38 Ä* Zürich Bern .

Luzern 1 Cri Schwyz .

Ohwalden Nidwaiden .

Glarus Zug Freiburg .

Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen . . . .

Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden .

St. Gallen .

Graubiinden . . . .

Aargau Thurgau Tessin Waadt . . .

Wallis Neuenburg Genf . .

Durchschnittlich

16 14 11

1917 VI VI1-XIII I1« fit

Ϋ ~Ü= in % 18

I-Ï

li fs fi

5

a* M*

66 65 37 55 20

15 18 14 82

63

21 52 45 17

63 27

19 ·1

18 72

73 21

26 72 6 6 33

42 8 34 75

32 20 60 19 67

3 63 37 60 17 5 6

53 8 12 34 35 48 74

44 29 51 6 48 47 20

44 79 5 4 39

2 72 44 44 16 4 6

1918 ÏI VII-XIII

I-Ï

&Is

fj> II is M p ·^.gji

t

in '»/o 18

22 48 35 · 9 22 3

32 7 31 75 54 7 10 51 37 48 75

16 85 45 61

32 7 46

7

52 8 9 32

14 83 40 52

32 7 51

23 23

51 49

26 31

19 14

62 53

25

32

43

26

32

t- e 0'=

67 60 38 65 9

14 10 13 6 82

15 76

24 14 64 21 61 44 21 46 5 47 48 19

1910 ÏI

VI1-XI1I

·fi if| ÏÏ a**

fff

in °/o 18

I-V

fi.

H ä^

1920 VE

fi» ï*l

M

s* JS*

29 51 38 8

69 57 34 60 11

20 12 4 3 90

22 80

50 18

in °/o 18

20 50 37 8

13 14 15 2 81

69 19

10 2

21 79

7 2

63 79 4 4 37

13 5 29 75 1

24 16 67 21 62

71 18

63 69 5 5 33

13 3 20 76

50 10 12 41 46 46 74

46 26 44 18 44 50 19

3 70 43 54 18 4 9

56 8 15 42 30 48 73

48

12 73 32 58

29 14 57 25

59 13 11 17

20 68 31 71

28 20 58 7

19 33

19 31

57 ^8

24 26

18 15

58 53

42

24

34

42

26

33

54 10 9

I-V

p

68 70 37 57 10

4 64 44 41 11 4 7

VII-XIII

1021 VI VII-XIII fll

IIÎ Sïl in °/o 22

S

22 54 31 9

58 66 42 66 1

3 3

47 79

16

24 28 75 19 67

24 46 15 6 47

24 75

60 54 61 19 53

41 22 42 4 52 48 18

3 60 36 9 20 5 9

52 12 11 22

12 77 39 56

52 11 18 68 30 49 74

45 29 46 23 50 46 17

24 32

57 19 49 j 33

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58 2 13 22

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Darstellung der bisherigen Verwendungsart der Zehntelsgelder naeb den Sammelgruppen Wirkungen (I-V), Ursachen und Wirkungen zugleich (VI) und Ursachen (VII XIII) im Jahrfünft 1917/1921. Anhang X.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Berichte der Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten zehn Prozente ihrer Einnahmen aus dem Reinertrage des eidgenössischen Alkoholmonopols für 1921. Zweiunddreissigste Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlun...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1923

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

1719

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.02.1923

Date Data Seite

569-650

Page Pagina Ref. No

10 028 644

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