558

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Kreisschreiben des

eidgenössischen Politischen Departements an die Kantonsregierungen betreffend die Heiträge an die schweizerischen Hilfsgesellschaften im Auslande für das Jahr 1922.

(Vom

10. Februar 1923.)

Herr Präsident, geehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen eine Zusammenstellung zu übermitteln, der Sie entnehmen wollen, wie die den schweizerischen Hilfsgesellschaften im Auslande vom Bund und von den Kantonen gewährten Jahresbeiträge für .das Jahr 1922 verteilt worden sind.

Diese nach dem vorjährigen Schema aufgestellte Tabelle gibt das Vermögen, die Einnahmen, die freiwilligen Beiträge, die gewährten Unterstützungen und die Verwaltungs- und sonstigen Kosten an. Die schweizerischen Asyle oder Homes und die vom Bunde und von den Kantonen unterstützten ausländischen Asyle und Spitäler, welche auch Schweizer aufnehmen und verpflegen,.

erscheinen getrennt aufgeführt.

Die von den Kantonen für 1922 gewährten Beiträge belaufen sich auf die Gesamtsumme von Fr. 29,000, gegen Fr. 28,500 im Vorjahre. Der Bundesbeitrag beträgt wieder Fr. 40,000, gegen Fr. 35,000 im Jahr 1909.

Wie aus der Zusammenstellung ersichtlich ist, haben auch für das Jahr 1922 eine grosse Anzahl von Gesellschaften auf den Beitrag zugunsten weniger wohlhabender Gesellschaften verzichtet.

Im ganzen enthält die diesjährige Tabelle : 146 Hilfsvereine (gegen 143 im Vorjahre), 13 schweizerische Anstalten, 25 ausländische Asyle und Spitäler (26 im Vorjahre), zusammen 184 Vereine und Anstalten (182 im Vorjahre).

559

' Da eine gewisse Anzahl von Gesellschaften keine Berichte eingesandt haben und die Umrechnung der fremden Valuten in Schweizerwährung zurzeit Schwierigkeiten hietet, das Gesamtresultat daher ein wahrheitsgetreues Bild nicht ergeben hätte, so · haben wir es dieses Jahr unterlassen, die Vermögen, die Ausgaben für wohltätige Zwecke etc. der Gesellschaften zusammenzustellen.

Indem wir Ihnen für alles, was Sie für unsere Hilfsgesellschaften und Asyle im Auslande tun, namens derselben bestens danken, bitten wir Sie, ihrer auch fernerhin hilfreich gedenken zu wollen.

Wir benutzen die Gelegenheit, um Sie, Herr Präsident, geehrte Herren, unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 10. Februar

1923.

Eidgenössisches Politisches Departement: Motta.

. '

Beilage:

Verteilungsliste.

:

Commercial Union Assurance Company Limited in London.

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat unterm 12. Februar 1923 der Ernennung des Herrn E. J. von Wattenwyl, Amthausgasse 2, in Bern, als Generalbevollmächtigter der Commercial Union Assurance Company Limited in London die Zustimmung erteilt und die ihm am 30. Januar 1923 erteilte Vollmacht genehmigt (Art. 15 u. ff. der Vollziehungsverordnung vom 16. August 1921. zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens »und zum Bundesgesetz vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften).

B e r n , den 14. Februar 1923.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement

-560

Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.

Im Monat Januar

1. Januar -- 31. Januar

Abgabe auf

l. ObliptioneQ. . .

2 . Mien . . . .

3. (leno»scflS{lul!lieheD Stannldlen . .

4. Ausland .Wertpapieren 5.ffertpapierumsätzen.

6. Weihseln und ronselähnliehen Papieren .

7. PrSmienquitlDogen .

8. Fraetarkimden . .

1923

1922

Fr.

Fr.

1922 Fr.

Fr.

207,633. 35 227,456. 40 236,535. 90 646,779. -- 10,519. -- 68,780. 60 59,413.85

1923

5,866. 75 9,305. 05 40,527. 45

207,633. 35 236,535. 90

227,456. 40 646,779. --

10,519. -- 68,780. 60 59,413. 85

5,866. 75 9,305. 05 40,527.45

161,089. 90 201,914. 90 161,089. 90 201,914. 90 290,148. 05 245,326. 10 290,148. 05 245,326. 10 -- -- 227,396. 85 227,396. 85 Total 1--8 1,261,517. 50 1,377,175. 65 1,261,517. 50 1,377,175. 65

9. Coupons ?. Obliptionen 1,168,803. 12 10. Coupons ron Attien . 172,892. 32 n. {«iiponsïon genossen6,680. 15 sthalllJlainDianleiltn 12. Conpons ton ansliind.

81.20 ffertpapieren . .

754,347. 19 1,168,803. 12 39,145. 45 172,892. 32

754,347. 19 39,145. 45

11.80

6,680. 15

11.80

500.--

81.20

Total 9--12 1,348,456. 79

794,004. 44 1,348,456 79

500.794,004. 44

1 3 . Bissen . . . .

370. 70

378. 25

370. 70

378. 25

Total 1--13 2,610,344. 99 2,171,558. 34 2,610,344. 99 2,171,558. 34

Quittung für eine anonyme Geldsendung.

Die Zolldirektion in Basel hat von einem anonymen Absender als Deckung für ein umgangenes Zollbetreffnis den Betrag von Fr. 2. 40 erhalten.

Für diesen Betrag, der vorschriftsgemäss verrechnet worden ist, wird hiermit Quittung erteilt.

B e r n , den 10. Februar 1923.

Der Oberzolldirektor: Gassmann.

561

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1921 und 1922.

1922

Monate

1921

Fr.

Januar . · .

Februar .

März . .

April . .

M a i. . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember- .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total

1922 Hindereinnahme

Fr.

Fr.

4,897,556. 81 3,857,488. 40 7,044,259. 49 6,756,243. 27 6,436,394. 44 6,839,205. 86 5,950,981. 82 4,612,309. 76 1,985,493. 34

-- -- -- -- -- -- -- --

Vi,

7,414,206. 09 12,311,762. 90 7,469,760. 96 11,327,249. 36 7,777,993. 64 14,822,253. 13 5,297,693. 04 12,053,936. 31 5,610,396. 11 12,046,790. 55 6,579,197. 33 13,418,403. 19 6,752,724. 04 12,703,705. 86 7,918,896. 63 12,531,206. 39 10,108,250. 17 12,093,743. 51 15,788,195. 57 14,165,330. 35 14,806,660. 28 13,620,012. 46 21,572,052. 02 22,585,431. 64 117,096,025. 88

Mehreinnahme

-- --

-- 1,622,865. 22 1,186,647. 82

1,013,379. 62

163,679,825. 65 46,583,799. 77

1922 1923 Januar . . . 12,311,762. 90 12,626,491. 74

-- --

·

1923 314,728. 84

--

Verschollenheitsruf.

o

Reinhard, Maria Elisabeth, von Deitingen, aussereheliche Mutter der Maria Ursula Hänggi-Reinhard sei. (von Melti ngen), welche im Jahre 1855 oder 1856 von Deitingen ins Ausland (Österreich) ausgewandert ist und von welcher seither keine Nachrichten mehr eingetroffen sind, wird hierdurch aufgefordert, sich innert Jahresfrist beim Unterzeichneten zu melden, ansonst die Verschollenheit ausgesprochen wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über ·die Obgenannte Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 13. Februar 1923.

(2.).

¥ Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten :

Dr. B. Bachtier.

562

Niesenbahn-Gesellschaft.

Dea Inhabern von Obligationen des 4Va % Hypothekaranleihens I. Ranges der Niesenbahn-Gesellschaft vom 15. Dezember 1908 im Betrage von Fr. 850,000 wird hierdurch mitgeteilt, dass das Bundesgericht dieser Bahnunternehmung die Bewilligung zur Durchführung des Sanierungsverfahrens gemäss der Verordnung des Bundesrates vom 20. Februar 1918 über die Gläubiger:gemeinschaft bei Anleihensobligationen erteilt hat. Infolgedessen i werden sie, gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 29. April .1919, eingeladen, an der am Samstag den 3. März 1923, vormittags 103/* Uhr, im Hotel Bären, in Bern, unter der Leitung des Unterzeichnetem stattfindenden Obligationärversammlung teilzunehmen, an der über folgende Anträge Beschluss zu fassen ist : 1. Erlass des vom 1. März 1913 bis 1. März 1918 einschliesslich verfallenen Zinses.

. 2. Umwandlung des Kapitals und des vom 1. September 1918 bis 1. März 1922 einschliesslich verfallenen Zinses in je 12 Prioritätsaktien zu je Fr. 100 mit Vorzugsdividende bis zu 5 °/o, Anteil an der Superdividende nach Ausschüttung einer Dividende von 4 °/o auf die Stammaktien und Vorzugsanspruch :auf das Liquidationsergebnis; Beginn des Dividendengenusses am 1. März 1922.

Diejenigen Obligationäre, welche an der Versammlung teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen wünschen, haben ihre Obligationen bis spätestens am 2. März, abends 4 Uhr, bei der Kantonalbank von Bern, Hauptsitz in Bern und Filiale in Thun, der Spar- & Leihkasse in Bern und Sarasin & Co. Bank in Basel, gegen Aushändigung einer Quittung und eines Stimmrechts^ ausweises, zu deponieren. Zur Vertretung von Obligationären ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Akten des Bundesgerichts, aus denen auch die Art und Weise der Einbeziehung der übrigen Gläubiger und der Aktionäre in die Sanierung ersichtlich ist, sowie die von der Gesellschaft auf den 31. Dezember 1922 erstellte und von den Rechnungsrevisoren geprüfte Bilanz können von den Obligationären gegen Vorlage des Stimmrechts. ausweises vom 26. Februar bis 2. März bei der Titelverwaltung der Eantonalbank von Bern in Bern eingesehen werden.

L a u s a n n e , den 8. Februar 1923.

Der Instruktionsrichter: P. Rambert, Bundesrichter.

563

Handelsvertrag mit Italien.

Inkraftsetzung.

Der mit Italien abgeschlossene neue Handelsvertrag tritt am 20. Februar 1923 in Kraft.

Die Zusammenstellung der Abänderungen, welche durch diesen Handelsvertrag am derzeitigen schweizerischen Gebrauchstarif bedingt werden, ist zum Preise von 15 Cts. pro Exemplar bei der eidg. Oberzolldirektion in Bern, den Zollkreisdirektionen Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Zürich, Luzern und St. Gallen erhältlich.

B e r n , den 19. Februar 1923.

Der Oberzolldirektor: Gassnianil.

Errichtung eines Hauptzollamtes in Verbindung mit einem eidgenössischen Zollniederlagshaus in Winterthur.

Auf den i. März nächsthin wird in Winterthur ein Hauptzollamt eröffnet, das mit den in Art. 8 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über das Zollwesen vorgesehenen Befugnisse ausgerüstet ist und mit einem öffentlichen Zollniederlagshaus im Sinne von Art. 81/102 der erwähnten Verordnung in Verbindung steht.

Aua dem Ausland eintreffende Güter mit Bestimmung zur Einfuhrverzollung in Winterthur oder zur Transitlagerung im dortigen Niederlagshaus können deshalb vom Datum der Eröffnung an bei den Grenzzollämtern angemeldet werden.

Das genannte Zollamt ist auch zur Einfuhrabfertigung von Wein in ganzen oder halben Wagenladungen ermächtigt.

Für den Post- und Reisendenverkehr bleibt das Zollamt ·vorläufig geschlossen.

B e r n , den 16. Februar 1923.

(2.).

Der Oberzolldirektor: Gassniaim.

364

Nachtrag zum Verzeichnis*) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfândung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsvertrage abzuschliessen : Kanton Aargau.

Neue Ermächtigung.

35. Darlehenskasse Schwaderloch.

Kanton Tessin.

Neue Ermächtigung.

1. Banca dello Stato del Cantone Ticino, in Bellinzona.

B e r n , den 19. Februar 1923.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement *) Siehe Buudesblatt 1918, III, 494 ff.

Gerichtlicher Erbenaufruf.

Am 26. März 1922 ist in Baar Jungfrau Maria Anna Utiger ab Matt, Tochter des Franz Josef Utiger und der Maria Magdalena JSussbaumer, geboren 1834, gestorben.

Auf Verlangen des amtlich bestellten Erbliquidators, gestützt -auf Art. 555 ZGB, werden anmit alle diejenigen Drittpersonen, welche ausser den hierorts bekannten Erben, von denen ein Verzeichnis auf der Gerichtskanzlei Zug aufliegt, auf die Erbschaft der genannten Erblasserin Anspruch erheben wollen, gerichtlich aufgefordert, sich unter Beilegung eines zivilstandsamtHchen Erbenausweises bis und mit 28. Februar 1924 bei der Gerichtskanzlei Zug mittels schriftlicher und gestempelter Eingabe zum Erbgange anzumelden unter der Androhung, dass erst später gemachte Erbansprüche als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt würden.

Z u g , den 9. Februar 1923. .

(3.)..

Auftrags des Kantonsgerichtes : Die Gerichtskanzlei..

568 (170

Bei unterzeichneter Verwaltung ist Seiten in 8°) erschienen über die

ein

Sammelbändchen

Bundesrechtspflege

(Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

Inhalt:

Vorwort.

1. BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

·2. BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bnudesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

3. BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

4. Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend Aie Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

5. Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

6. Reglement dies Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

7. Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

8. Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921-das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein.

Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltendenText wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 60 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen): Zu .beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

'

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Jahr

1923

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08

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.02.1923

Date Data Seite

558-565

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