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Bekanntmachungen von Departementen undandern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Abonnementseinladung.

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt 20 Fr.

im Jahr und 10 Fr. im Halbjahr, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz Inbegriffen.

Das Bundesblatt enthält: zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesrates; Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzesentwürfen; Kreisschreiben des Bundesrates; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen und des Ertrages der eidgenössischen Stempelabgaben, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Zusammenstellung der Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von Stellen, Wettbewerbausschreibungen, Bekanntmachungen eidgenössischer und kantonaler, sowie ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden beigegeben: die erscheinenden Nummern der Eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.), die Übersicht der Verhandlungen der gesetzgebenden Räte und die Übersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Hilfsgesellschaften im Auslande.

Bestellungen auf das Bundesblatt oder auf die Gesetzsammlung allein können für ein ganzes oder für ein halbes Jahr, vom Januar an gerechnet, direkt bei der Druckerei oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für 1924 als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Gesetzsammlung allein beträgt 5 Fr. im Jahr und 2 Fr. 50 im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, von der Drucksachen Verwaltung der Bundeskanzlei bezogen werden.

Allfällige Klagen über die Versendung des Bundesblattes müssen sofort in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern und nur ausnahmsweise bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei angebracht werden.

Bern, im November 1923.

Bundeskanzlei.

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Hauptzollamt Camedo (Tessin).

Auf den Zeitpunkt der bevorstehenden Eröffnung der Eisenbahnlinie Locarno-Domodossola (Centovallibahn) wird in Camedo an Stelle des schweizerischen Nebenzollamtes ein Hauptzollamt errichtet, das mit den in Artikel 8 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über das Zollwesen vorgesehenen Abfertigungsbefugnissen ausgestattet ist.

Das genannte Zollamt wird auch für die Einfuhr von Wein in ganzen und halben Wagenladungen geöffnet.

B e r n , den 14. November 1923. .

Eidg. Oberzolldirektion: (tassmann.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat Januar bis Ende September Oktober Januar bis Ende Oktober .

1923 6202 1169 7371

1922 4069 668 4737

Zu-oder Abnahme +2133 -f 5Q1 -f 2634

B e r n , den 15. November 1923.

(B.-B. 1923, III, 62.)

Eidg. Auswanderungsamt.

Verschollenheitsruf.

Kissling, Erwin, Heinrichs sei. und der Elisabeth geb. Luterbacher sei., von Wolfwil, geboren 1868, Fabrikarbeiter, früher in Biberist, Kanton Solothurn, nun unbekannten Aufenthaltes, ledig, welcher im Jahre 1893 in die Vereinigten Staaten von Nordamerika auswanderte und von dem seit dem Jahre 1912 keine Nachrichten mehr eingelangt sind, wird hierdurch aufgefordert, sich innert Jahresfrist schriftlich oder mündlich beim Unterzeichneten ' anzumelden, ansonst über ihn die Verschollenheit ausgesprochen wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über Kissling obgenannt Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 15. November 1923.

(2.).

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten :

Dr. B. Baclitler.

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Jahr

1923

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.11.1923

Date Data Seite

306-307

Page Pagina Ref. No

10 028 888

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