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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1923, zweiter Teil.

(Vom 13. Dezember 1923.)

Wir haben die Ehre, Ihnen Bericht und Antrag über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1923, zweiter Teil, vorzulegen.

Die für die Verwaltungsrechnung erforderlichen Kredite belaufen sich auf . .

Fr. 9,750,796 Darin sind enthalten nachstehende, durch besondere Bundesbeschlüsse bewilligte Ausgaben : Flugplatz Dübendorf, Aufbau des Verwaltungsgebäudes (BB. vom 5. Oktober 1923, A. S.

XXXIX, 315) . ' . . . . Fr. 280,000 Hauptpostgebäude in Basel, Umbau für die Einrichtung einer automatischen Telephonzentrale, !..

Bauperiode (BB. vom 6. Oktober · 1923, A. S. XXXIX, 299) . ,, 400,000 Erstellung von Flugzeughallen für das Militärflugwesen, I. Rate (BB. vom 2. Oktober 1923, A. S. XXXIX, 295) . . . ,, 866,000 Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Burgdorf, I. Rate (BB. vom 2. Oktober 1923, A. S. XXXIX, 293) . . . . ,, 230,000 Übertrag Fr. 1,776,000

429

Übertrag Fr. 1,776,000 Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Telephongebäudes in Zürich (BB.

vom 28. September 1923, A. S.

XXXIX, 291 ; Fr. 561,000 zuzüglich Fr. 4482 Marchzinsen) ,, 565,482 Bundessubvention an die Gesellschaft der Schöllenenbahn (BB.

vom 9. Oktober 1922, A. S.

XXXVIII, 543) ,, 200,000 Fr. 2,541,482 Hierzu kommen folgende, zum Teil durch Vorschusskredite des Bundesrates bewilligte Ausgaben : 4^2 % Eidgenössische Kassenscheine, V. Serie, auf vier und fünf Jahre (Stückzinse) Fr. 282,059 Schatzanweisungen (BRB. vom 10. August 1923, Fr. 3,000,000) ,, 3,200,000 Heimbeförderung und Unterstützung von Schweizerbürgern im Auslande (BRB. vom 21. September 1923) ., 500,000 Ausserdienstliche "Weiterbildung, Schiessvereine ,, 124,742 Militärversicherung, Kosten des . vorübergehenden Nachteiles (BRB. vom 3. August 1923, Fr. 1,000,000) ,, 1,800,000 Korpsausrüstung ,, 100,000 Rücknahme von Pferden (BRB.

vom 23. Oktober 1923) . . ,, 120,000 ,, 6,126,801 Übrige Nachtragskreditbegehren der Verwaltungsrechnung, beruhend auf Vorschusskrediten .

Weitere Nachtragskreditbegehren, die nicht auf Vorschusskrediten des Bundesrates beruhen .

,,

645,835

,.,

436,678

Zusammen

Fr. 9,750,796

Übertrag

Fr. 9,750,796

430

Übertrag Zu diesen Kreditbegehren der Verwaltungsrechnung kommen die Kredite für die Regiebetriebe, soweit sie die Verwaltungsrechnung beeinflussen, nämlich: Pferderegieanstalt Fr.

61,170 Landwirtschaftliche Versuchs. und Untersuchungsanstalten . ,, 10,150 Versuchsanstalten für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil ,, 1,100 Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne ,, 1,500 Telegraphen- und Telephonverwaltung (Gewinn- und Verlustrechnung) ,, 1,805,000

Fr. 9,750,796

Fr

Zusammen

- 1,878,920 Fr. 11,629,716

Die für die Regiebetriebe geforderten Kredite lauten : soweit sie die Verwaltungsrechnung beeinflussen, auf Fr. 1,878,920 soweit sie die Kapitalrechnung betreffen, auf . ,, 2,780,000 und soweit sie den Münzreservefonds berühren, auf ,, 20,225,000 Zusammen Fr. 24,883,920 Sowohl bei den Nachtragskrediten der Verwaltungsrechnung als bei denjenigen der Regiebetriebe, vor allem der Münzstätte, stehen den Mehrausgaben zum Teil Minderausgaben auf andern Krediten oder Mehreinnahmen (Münzstätte) gegenüber.

Verwaltungsrechnung.

Erster Abschnitt.

Tilgung und Verzinsung.

L Eidgenössische Anleihen Fr. 3,497,059 B. Verzinsung.

a. Feste Anleihen.

22. 41/2 °/o eidgenössische Kassenscheine V. Serie auf vier und fünf Jahre fest Fr.

282,059

431 Stückzinse seit dem Liberierungstage bis zum 5. September 1923 auf gezeichneten Kassenscheinen im Betrage von Fr. 85,236,000.

b. Schwebende Schulden.

Schatzanweisungen Fr. 3,200,000 ° Dem Voranschlage für 1923 wurde eine durchschnittliche Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von Fr. 100,000,000, zum Diskontosatze von 3 °/o, zugrunde gelegt, da beabsichtigt war, im Laufe des Jahres einen Teil der schwebenden Schulden durch eine feste Anleihe im Inlande zu konsolidieren. Die veränderten Verhältnisse veranlassten uns indessen zunächst zur Aufnahme einer Anleihe in Amerika, deren Ertrag nur eine allmähliche Verminderung der Reskriptionên gestattet. Im weiteren wurde zur Rückzahlung oder Konversion der am 5. September 1923 fällig gewordenen Kassenscheine von Fr. 228,250,000 eine Anleihe von nur Fr. 200,000,000 aufgenommen und der Rest durch Schatzanweisungen gedeckt.

Die vermehrte Ausgabe von Schatzanweisungen in Verbindung mit der Erhöhung des Diskontosatzes der Schweizerischen Nationalbank von 3 % auf 4 °/o erfordert einen Nachkredit von Fr. 3,200,000, welcher Mehrausgabe eine Mehreinnahme an Aktivzinsen von rund Fr. 2,500,000 gegenüberstehen wird.

C. Provision md Spesen auf der Tilgung und Verzinsung der Anleihen ' . ' . . . F r . 15,000 Der Betrag der nicht konvertierten, am 5. September 1932 rückzahlbaren 6 °/o-Kassenscheine ist grösser als vorausgesehen war; die an die Zahlstellen auszurichtende Kommission für die Titeleinlösung erfordert deshalb einen Nachtragskredit von Fr. 15,000.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat Fr. 60,000 2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen Fr. 60,000 BRB. vom 4. September 1923.

B. Ständerat

Fr. 27,000

432 1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen Fr. 25,000 BRB. vom 4. September 1923.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer Fr. 2,000 E. Bundesgericht Fr. 12,630 4. Beamte Fr. 7,800 6. Teuerungszulagen ,, 4,330 Diese Kredite wurden bereits durch Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1923 betreffend Nachtragskredite für das Jahr 1923, I. Teil, bewilligt (vgl. Bundesbl. 1923, IH, 53), infolge eines Versehens aber in den Gesamtbetrag der Nachtragskredite der Verwaltungsrechnung nicht einbezogen.

11. b, Druck- und Buchbinderkosten Fr. 500 Für Buchbinderarbeiten, die während des Krieges zurückgestellt worden waren und nunmehr ausgeführt werden müssen.

F. Eidgenössisches Versicherungsgericht . . Fr. 6,400 2. Reiseentschädigungen an die Richter . . . Fr.

800 Zunehmende Geschäftslast (und zwar in bezug auf alle Kategorien von Prozessen). Auch wurden weniger Ersatzmänner zugezogen, was vermehrte Beweisaufnahmen durch die ordentlichen Richter bedingte. Der Mehrausgabe von Fr. 800 auf diesem Posten steht eine Einsparung von rund Fr. 6000 auf dem Posten ,,Taggelder und Reiseentschädigungen an die Ersatzmänner" gegenüber.

10. a. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren Fr.

600 14. Unentgeltliche Verbeiständung, Sachverständige, Zeugen Fr. 5,000 Vermehrung der Geschäfte sowie stärkere Vertretung der Versicherten durch Anwälte.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges a. Allgemeine Ausgaben der Abteilung und Beiträge

Fr. 54,771 Fr. 1,895

433

1. Beamte Fr. 1,895 Entschädigung an einen Beamten, dessen Dienstverhältnis vorzeitig gelöst worden ist.

b. Gesandtschaften Besoldungen : 22. Ständige Beamte.

0. in Brüssel Beförderung eines Gesandtschaftssekretärs.

Fr. 50,421

Fr.

500

23. Aushilfskräfte.

a. in Paris Fr. 2,190 Vorübergehende Versetzung von zwei Postbeamten auf die Gesandtschaft wegen Erkrankung von zwei Aushilfskräften.

c. in Wien Fr.

100 Zur Einarbeitung der Nachfolgerin .wurde eine austretende Daktylographin noch während einiger Tage besoldet.

d. in Berlin Fr. 1,080 Der Gesandtschaft wurde vorübergehend ein Postbeamter zugeteilt.

e. in Washington Fr. 3,150 Erhöhung der Besoldung von zwei Angestellten Fr. 1100; Kursverluste wegen des Standes des Dollars Fr. 2050.

1 in Madrid Fr.

150 Erhöhung der Besoldung einer Daktylographin.

p. in Stockholm Fr.

200 Kursverluste wegen des Standes der schwedischen Krone.

24. Teuerungs-, Orts- und Familienzulagen.

c. in Wien Fr. 1,354 Die Zulagen mussten den erhöhten Lebenshaltungskosten angepasst werden.

* 1. in Buenos-Aires Fr. 2,392 Infolge der zunehmenden Teuerung mussten die Zulagen erhöht werden. Einem Kanzleisekretär ist infolge Verheiratung die Familienzulage auszurichten.

o. in Brüssel Fr.

185 Beförderung des Gesandtschaftssekretärs von der zweiten in die erste Klasse.

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q. in Warschau Fr.

120 Erhöhung der Zulage einer Daktylographin.

25. Konjunkturzulagen Fr. 8,000 Wegen des hohen Kurses der Währungen der Vereinigten Staaten, Englands, Japans, Schwedens und der Niederlande sind die Bezüge des definitiven Personals zum Parikurse ausbezahlt und die Unterschiede zu Lasten der Bundeskasse übernommen worden. Dadurch konnte die Erhöhung der Zulagen vermieden werden.

30. Miete, Heizung, Beleuchtung und Bedienung der Kanzlei.

c. in Wien Fr. 5,500 Sämtliche Ausgaben dieser Rubrik haben sich dem Stande der Währung angepasst, so dass mit keiner Valutaersparnis mehr gerechnet werden kann.

d. in Berlin Fr. 3,000 Im Laufe des Jahres hat sich immer mehr eine Anpassung der Preise an den Weltmarktindex vollzogen, so dass mit obiger Mehrausgabe zu rechnen ist.

i. in Buenos-Aires Fr. 3,500 Infolge der Übernahme der Geschäfte mehrerer aufgehobener Konsulate durch die Gesandtschaft war deren Übersiedlung in grössere Räumlichkeiten notwendig geworden.

31. Post- und Telegraphentaxen, Mobiliaranschaffungen, Bureaubedürfnisse usw.

c. in Wien Fr. 1,000 Infolge der Anpassung der Preise an den Stand der Währung ist eine Überschreitung des Kredites zu gewärtigen.

Ä. in Tokio Fr. 10,000 Durch die Erdbebenkatastrophe wurde ein Teil des Mobiliars und der Bureaueinrichtungen stark beschädigt und das Bureaumaterial vernichtet, so dass für Ersatz gesorgt werden muss.

Ausserdem sind durch dieses Naturereignis Mehrkosten für Telegramme, für Nachforschungen usw. verursacht worden.

i. in Buenos-Aires Fr. 8,000 Der Voranschlagskredit war durch die Ausgaben bereits Ende August aufgebraucht, was der Preissteigerung und der durch die Aufhebung mehrerer Konsulate verursachten Zunahme der Geschäfte zuzuschreiben ist.

435 c. Konsulate Fr. 2,455 Besoldungen.

39. Familienzulagen Fr. 2,348 Veränderungen im Familienstande von Beamten.

Übrige Personalausgaben.

44. Kursdifferenzen Fr107 Hoher Stand des Dollars im zweiten Halbjahr 1923.

II. Innerpolitische Abteilung

Fr. 8,000

7. Unterstützung früherer und wieder eingebürgerter Schweizerinnen Fr. 8,000 Nach Massgabe des bundesrätlichen Kreisschreibens vom 1. März 1922 werden den Kantonen vom Bunde 50°/o der ihnen aus der Wiedereinbürgerung ehemaliger Schweizerinnen erwachsenden Kosten vergütet. Der hierfür vorgesehene Jahreskredit erweist sich angesichts der fortdauernden Wirtschaftskrisis, die vermehrte Armenausgaben im Gefolge hat, als ungenügend.

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst Fr. 88,600 F. Eidgenössische Technische Hochschule . . . Fr. 67,250 2. Taggelder u. Reiseentschädigungen der Mitglieder des Schulrates . Fr. 2,550 Bei der grossen Zahl der Sitzungen, die nötig wurden, reicht der budgetieite Betrag von Fr. 5500 nicht aus. Ausser der Sitzung, die Ende November stattgefunden hat, ist angesichts der wichtigen hängigen Geschäfte noch mit einer Sitzung im Dezember zu rechnen.

10. Besoldungen von 3 Hilfslehrern und 20 Assistenten Fr. 20,000 Beim Assistentenpersonal war der Wechsel verhältnismässig gering, welcher Umstand vermehrte Ausgaben für Dienstalterszulagen zur Folge hatte. Dazu kommt, dass die Bestrebungen zur Verminderung der Zahl der Assistenten bis heute noch nicht den erwarteten Erfolg zeitigten.

11. Entschädigungen für besondere Leistungen (Lehraufträge und Stellvertretung) Fr. 23,000

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Der Lehrstuhl für Nationalökonomie, Finanzwissenschaft und Statistik konnte immer noch nicht besetzt werden, weshalb für das ganze Jahr entsprechende Lehraufträge erteilt werden mussten.

Im fernem war es nicht möglich, die durch Hinscheid freigewordene Professur für Forstwissenschaften sogleich wieder zu besetzen. Unvorhergesehene Ausgaben erwachsen sodann durch den Hinscheid des Professors für Pflanzenbau und die Beurlaubung des Professors für Baumaterialienkunde.

14. Entschädigungen für die Prüfungen usw Fr. 6,000 Die Erhöhung der Entschädigung für die einzelne Prüfungsstunde von Fr. 5 auf Fr. 10 und die Festsetzung einer Entschädigung von Fr. 30 für die Diplomarbeiten (Beschluss des Bundesrates vom 19. Juli 1921) führt zu einer Überschreitung des Kredites von Fr. 30,000. Bei der Ungewissheit der Zahl der Examinanden ist es unmöglich, die Ausgaben zum voraus genau zu berechnen.

20. Aushilfskräfte Fr. 9,000 Trotz der wesentlich grössern Zahl von Räumlichkeiten sind die Ausgaben für Löhne an das Aushilfspersonal geringer, weil Vereinfachungen im Reinigungsdienst vorgenommen wurden.

Die Überschreitung des Kredits von Fr. 59,000 ist lediglich eine Folge von Rubrikenverschiebungen : der frühere Titel IV. l. c. (l 922) wurde im Budget 1923 mit der Rubrik 20 vereinigt, welchem Umstände nicht Rechnung getragen wurde. Die Ausgaben für 1922 auf II. 1.6. betrugen Fr. 7.80, auf II. 2. a. Fr. 56,067. 85 und auf IV. 1. c. Fr. 16,154.20, zusammen Fr. 72,229.85. Diese drei Titel wurden im Voranschlag 1923 unter Ziff. 20 zusammengezogen.

25. Wasserzinse Fr. 1,300.

Die Inbetriebsetzung neuer Räume im Hauptgebäude erfordert grössere Mittel. Dem für 1923 budgetierten Betrag von Fr. 16,000 stehen bereits für das letzte Rechnungsjahr Ausgaben von Fr. 16,027 gegenüber.

26. Mobiliar und Einrichtungen, b. i. Neuanschaffungen, ordentlicher Kredit Fr. 5,400 Von der Bibliothek des Kunstgewerbemuseums Berlin konnten für die neueinzurichtende Kupferstich- und Handzeichnungssammlung 120 grosse und etwa 400 kleine Sammelkästen zum Gesamtpreise von Fr. 700 erworben werden. Für die Einfuhr dieser speziellen Sammlungsgegenstände musste der schweizerischen Zollverwaltung eine Gebühr von Fr. 4611. 94 und dem Volkswirt-

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schaftsdepartement Fr. 192.35 entrichtet werden. Für diese Beträge sowie für die auf rund Fr. 600 sich belaufenden Transportkosten muss ein Nachtragskredit verlangt werden.

Trotz dieser Mehrausgaben von zirka Fr. 58,000 werden die gesamten Ausgaben nicht überschritten ; die Einsparungen auf andern Titeln dürften den Betrag von etwa Fr. 100,000 erreichen.

Anderseits werden allerdings auch die Einnahmen die budgetierten Beträge nicht erreichen.

6. Materialpruîungsanstalt der Eidgenössischen Technischen Hochschule Fr.

700 5. Taggelder, Reiseentschädigungen und Umzugskosten . . .. . . Fr. 700 P'ür Reiseentschädigungen wegen auswärtigen Flaschenprüfungen muss mit einem höhern Betrag gerechnet werden, als angenommen worden war ; diese Ausgaben werden von den Werken rückvergütet.

H. Eidgenössische Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen Fr.

3,500 4. Hilfsarbeiter für Aussenarbeiten . Fr. 2,000 Von den zuständigen Staats- und Gemeindeforstverwaltungen sind zahlreiche Begehren um Ausführung von Durchforstungen und Lichtuogen von den in ihren Waldungen liegenden Versuchsflächen eingegangen, Arbeiten, mit denen die Anstalt in den letzten Jahreo überhaupt in Rückstand gekommen ist. Den Wünschen muss so weit als möglich entsprochen werden. Die zu gewissen wirtschaftlichen Zwecken angelegten Versuchsflächen erfordern eine regelmässige versuchstechnische Fortführung, wenn deren Versuchszweck nicht in Frage gestellt werden soll.

7. c. Taggelder und Reiseentschädigungen der Gehilfen für auswärtige Arbeiten Fr. 1,500 Siehe Begründung zu Rubrik 4.

Diesen Mehrausgaben stehen auf .andern Titeln ansehnliche Einsparungen gegenüber. Anderseits werden auch die wirklichen Einnahmen die budgetierten um voraussichtlich etwa Fr. 1300 übersteigen.

J. Prüfungsanstalt für Brennstoffe an der Eidgenössischen Technischen Hochschule . . Fr. 3,800 .1. Beamte Fr. 2,000 Bundesblatt. 76. Jahrg. Bd. III.

34

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Es handelt sich um ein formelles Kreditbegehren. Auf den Teuerungszulagen wird sich eine entsprechende Minderausgabe ergeben.

7. Gas, Wasser, Heizung, Beleuchtung und Elektrizität . '. . . Fr. 600 Mehrauslagen infolge stärkerer Inanspruchnahme der Anstalt.

10. Bureauauslagen und Druckkosten Fr. 200 Grössere Ausgaben für die den Berichten beizulegenden photographischen Aufnahmen, Zeichnungskopieu usw. Diese Auslagen werden den Auftraggebern wieder verrechnet.

12. Verschiedenes (Material und Un- · vorhergesehenes) Fr. 1,000 Siehe Begründung zu Rubrik 7.

Die gesamten Ausgaben der Anstalt werden um rund Fr. 10,000 unter dem Voranschlag bleiben, anderseits werden, infolge stärkerer Beanspruchung des Instituts, die Einnahmen den Voranschlag um wenigstens Fr. 10,000 übersteigen, so dass sich die Schlussabrechnung trotz der Nachtragskredite um etwa Fr. 20,000 besser stellen wird, als vorgesehen wurde. Ferner ist in Berücksichtigung zu ziehen, dass die Anstalt für mehrere Tausend Franken Gratisaufträge für die eidgenössischen Verwaltungen auszuführen hatte.

E. Meteorologische Zentralanstalt Fr. 12,850 10. Wetterwarte auf dem Säntis . . Fr. 200 Infolge von Blitzeinschlägen in die Telegraphenleitung Meglisalp-Säntisgipfel ist im Sommer dieses Jahres eine ziemlich kostspielige Ausbesserung der Leitung notwendig geworden.

19. Beleuchtung und Reinigung der Räume Fr. 300 Die bedeutende Vergrösserung der Anstalt (im ganzen sieben neue Räume) bedingt grössere Ausgaben für Reinigung, elektrische Beleuchtung und Kraftnutzung.

20. Verschiedenes Fr. 350 Die hohen Taxen für Telephongespräche und Auslandstelegramme (besonders für Erdbeben- und Wetterdienst) haben diese Rubrik bedeutend stärker belastet, als vorauszusehen war.

25. Mobiliarbeschaffung Fr. 12,000 Durch Bundesbeschluss vom 9. Dezember 1921 wurde der Dienst der schweizerischen meteorologischen Zentralanstalt in

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Zürich auf die Einführung und Benutzung der drahtlosen Télégraphie, entsprechend der internationalen Organisation, erweitert.

Für die zu dem Zwecke benötigten Einrichtungen wurden folgende Kredite bewilligt: 1. für vollständige Ausrüstung mit zwei modernen Rahmenempfängern samt Akkumulatoron-Ladeeinrichtungen und Installation Fr. 32,000 2. für Personalvermehrung ,, 29,000 3. für Entschädigungen für Stellvertretung und Lokalmiete ,, 5,050 Zufolge dieser Erweiterung mussten für die meteorologische Zentralanstalt durch Umbau des Physikgebäudes der Eidgenössischen Technischen Hochschule eine grössere Anzahl neuer Arbeitsräurne beschafft werden. Beim Bezüge dieser neuen Räume sah sich die Direktion der Anstalt genötigt, auch neues Mobiliar und Werkzeug anzuschaffen ; sie wird noch verschiedene durchaus unentbehrliche Gegenstände kaufen müssen. Diese Auslagen, die nicht vorausgesehen werden konnten, sind im Beschlüsse vom 9. Dezember 1921 nicht inbegriffen.

Diesen Mehrausgaben stehen übrigens Einsparungen auf andern Rubriken gegenüber, so dass der Gesamtkredit der Anstalt nicht überschritten wird.

L. Schweizerisches Landesmuseum Fr.

500 20. Nachbildungen, Abgüsse, Photographien u n d Bücher . . . . F r . 5 0 0 Diese notwendige Mehrausgabe, die nicht vorausgesehen werden konnte, rührt davon her, dass für das photographische Atelier Platten und Papiere gekauft werden mussten. Auch hier werden die Mehrausgaben durch Einsparungen auf andern Rubriken ausgeglichen.

III. Direktion der eidgenössischen Bauten

Fr. 2,469,721

14. Hochbauten Fr. 2,459,104 b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . Fr. 722,400 1. Parlamentsgebäude, neues Kommissionszimmer Fr. 8,400 Auf Wunsch des Bureaus des Nationalrates wurde der Raum Nr. 85/86 im II. Stock des Parlamentsgebäudes zu einem weitern

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Kommissionszimmer eingerichtet und möbliert (Departement des Innern, Baudirektion).

2. Zeughaus Nr. l in Brugg, Umdeckung Fr. 6,000 Das Doppelziegeldach auf dem im Jahre 1909 erbauten Zeughaus Nr. l in Brugg befand sich in einem so schlechten Zustande, dass eine sofortige Umdeckuug vorgenommen werden musste. Die Neueindeckung des Zeughauses musste noch vor Eintritt dos Winters vorgenommen werden, weil das Dach einen grössern Schneedruck nicht mehr ausgehalten hätte (Departement des Innern, Baudirektion).

3. Flugplatz Dübendorf, Aufbau des Verwaltungsgebäudes . Fr. 280,000 B B. vom 5. Oktober 1923 (A. S. XXXIX, 315).

4. Telephongebäude rue du Stand, Genf, Er Weiterung der Schlossfächer- und Schalteranlage . Fr. 13,000 Infolge Verschmelzung der Postfilialen rue du Rhône und Fusterie, die auf 1. Oktober 1923 in neuen, zwischen diesen beiden Filialen gelegenen Räumen untergebracht wurden, war eine Verkehrszunahme bei der Postfiliale rue du Stand zu erwarten. Dies hatte einen Umbau der Posträume zur Folge. Die Erweiterung der Schlossfächeranlage und die damit zusammenhängende Umgruppierung der Postschalter mussten im Laufe des Sommers 1923 ausgeführt werden. Für die andern baulichen Änderungen ist im Voranschlag für das Jahr 1924 ein Kredit von Fr. 22,650 vorgesehen (Postdepartement).

5. Hauptpostgebäude in Basel, Umbau für die Einrichtung einer automatischen Telephonzentrale (I. Bauperiode) . . Fr. 400,000 Wir stellen hier den von der Bundesversammlung mit Beschluss vom 6. Oktober 1923 bewilligten Kredit ein (A. S.

XXXIX, 299).

6. Gesandtschaftsgebäude in Rom, Umbauarbeiten Fr. 15,000 Am Gebäude müssen in Ansehung seiner früheren Zweckbestimmung als Villa für die Bedürfnisse des Gesandtschaftsdienstes verschiedene bauliche Änderungen vorgenommen werden (Zugang und Treppenanlage, Einrichtung von Bureaux, Verbesserung .der Abort- und Badeeinrichtungen).

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c. Neubauten

Fr. 1,736,704

1. Armeemagazine Seewen-Schwyz Hausankauf Fr. 26,000 Das Militärdepartement sah sich genötigt, im Interesse erhöhter Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Armeemagazine in Seewen-Schwyz für den Magazinverwalter>eine Dienstwohnung zu beschaffen. Nach erfolglosen Versuchen, in den umliegenden Gemeinden eine Unterkunft für den Verwalter zu finden, gelang es, die auf 3 Seiten an das Gebiet der Armeemagazine anstossende Liegenschaft Rickenbacher käuflich zu erwerben und dadurch zugleich eine vorteilhafte Abrundung des Besitztums des Bundes zu erlangen. Der Kaufpreis beträgt Fr. 25,000. Mit Hinzurechnung eines Betrages von Fr. 1000 für Kaufkosten und kleine bauliche Änderungen kommt der Liegenschaftserwerb auf Fr. 26,000 zu stehen.

Der Magazin ver walter hat für die ihm auf 11. November 1923 zur Verfügung gestellte Dienstwohnung einen jährlichen Mietzins von Fr. 800 zu entrichten (Militärdepartement, Oberkriegskommissariat).

2. Zeughaus Kriens, Autogarage . Fr. 4,222 Für die Erstellung einer Remise zur Unterbringung der dem Zeughans Kriens zugeteilten Lastautos ist im Voranschlag für das Jahr 1923 ein Kredit von Fr. 25,000 eingestellt (siehe Botschaft zum Voranschlag, S. 94, Nr. 3). Die Baute kommt auf Fr. 29,222 zu stehen, so dass ein Nachtragskredit von Fr. 4222 nötig wird.

Für die Begründung verweisen wir auf die bei den Akten liegende Tabelle (Departement des Innern, Baudirektion).

3. Erstellung von Flugzeughallen für das Militärflugwesen, I. Rate Fr. 866,000 Von dem mit Bundesbeschluss vom 2. Oktober 1923 (A. S.

XXXIX, 295) bewilligten Kredite von Fr. 1,866,000 nehmen wir hier als I. Rate Fr. 866,000 auf. Der Rest gelangt im Jahr 1924 zur Verwendung.

4. Ankauf eines Grenzwächterwohnhauses in Vacherie-La Combe (Kanton Bern) . . . F r . 45,000 Um die Wiedererrichtung eines Grenzwachtpostens in Vacheriedessus zu ermöglichen, hat die Zollverwaltung das unmittelbar an der Grenze gelegene zweistöckige Haus des Josef Lâchât in Roched'Or käuflich erworben. Der Kaufpreis beträgt Fr. 9000. Die Lage des Hauses, nur wenige Meter von der Landesgrenze entfernt, ermöglicht, die Strasse von Le Fol für den Zollverkehr

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neuerdings zu öffnen' und sie unausgesetzt zu überwachen, wie dies früher schon, solange der Posten in Vacherie-dessus bestanden hat, der Fall war. Der Ankauf ermöglicht auch Personalersparnisse durch Aufhebung der jetzt bestehenden Einzelposten in Chevenez und Rocourt und vielleicht auch desjenigen von Bressaucourt.

Wir ersuchen um Bewilligung des Kredites sowohl für den Hausankauf als für die notwendigen Instandstellungs- und Umbauarbeiten. Es sind folgende Beträge vorzusehen : 1. für den Kaufpreis Fr. 9,000 2. für die Stipulations- und Handänderungskosten usw ,, 1,000 3. für die Instandstellungs- und Umbauarbeiten, laut dem bei den Akten liegenden Bericht der Baudirektion ,, 35,000 Zusammen

Fr. 45,000

(Zolldepartement.)

5. Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Burgdorf, I. Rate . . Fr. 230,000 Mit Bundesbeschluss vom 2. Oktober 1923 (A. S. Bd. XXXIX, S. 293) wurde ein Kredit von Fr. 883,000 bewilligt, wovon Fr. 230,000 auf den Ankauf des Bauplatzes und Fr. 653,000 auf die Ausführung des Baues fallen. Wir stellen hier einstweilen die Kosten für die Erwerbung des Bauplatzes ein. Der Baukredit wird in den ersten Teil der Nachtragskredite für das Jahr 1924 aufgenommen werden.

6. Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Telephongebäudes in Zürich Fr. 565,482 Bewilligter Kredit laut Bundesbeschluss vom 28. September 1923 (A. S. XXXIX, 291) Fr. 561,000 Gemäss Kaufvertrag musste die Kaufssumme von Fr. 430,290 für die Liegenschaft Ott-Imhof an der Füsslistrasse ab 1. August 1923, an welchem Tage die Fertigung hätte stattfinden sollen, mit 5 °/o verzinst werden. Wir stellen daher das Betreffnis des Marchzinses vom 1. August bis 16. Oktober (Datum der Fertigung) nachträglich hier ein mit . ,, 4,482 Zusammen

Fr. 565,482

443

15. Strassen- und Wasserbauten Fr.

9,280 Strassenbauten.

Unterhalt Fr. 8,000 Wir haben im Geschäftsbericht für das Jahr 1922 erwähnt, dass infolge steten Anwachsens der Zahl der eidgenössischen Liegenschaften und der daraus sich ergebenden Vermehrung der Arbeiten der ordentliche Budgetkredit für den Unterhalt der Strassen, Wege, Geleiseanlagen und Umzäunungen auf den Liegenschaften des Bundes unzulänglich geworden sei. Die Mehrausgaben im Jahr 1922 betrugen Fr. 7730. Für das Jahr 1923 ist ein Nachtragskredit von Fr. 8000 notwendig. Um künftig Nachtragskredite zu vermeiden, haben wir den Kreditposten Strassenbautenunterhalt im Voranschlag für 1924 den wirklichen Bedürfnissen entsprechend erhöht (Departement des Innern, Baudirektion).

Wasserbauten.

Zeughaus Kriens, Perimeterpflicht Fr. 1,280 An die Kosten der Verbauung des Renggbaches und seiner Zuflüsse hat die Gemeinde Kriens einen gesetzlichen Beitrag von Fr. 260,000 zu leisten, wovon die Einwohnergemeinde 40 °/o und die beitragspflichtigen Liegenschaftsbesitzer 60 % zu tragen haben.

Gemäss dem bei den Akten liegenden Verteilungsplan hat die Eidgenossenschaft als Eigentümerin der Zeughausanlagen in Kriens einen erstmaligen Beitrag von Fr. 1279. 35 zu leisten. Die späteren Perimeterbeiträge sollen in die Voranschläge eingestellt werden (Departement des Innern, Baudirektion).

19. Mietzinse Fr.

1,337 1. Bureau im ehemaligen Hotel Monbijou an der Effingerstrasse Nr. 2 (Abteilung für Industrie und Gewerbe; Auswanderungsamt) . . Fr. 917 Im Januar 1923 musste für das Auswanderungsamt noch ein weiterer Raum im I. Stock gemietet werden. Mietzinsbetreffnis vom 26. Januar bis 31. Oktober 1923 (Fr. 100 im Monat) = Fr. 916. 65. In diesem Mietzins sind die Kosten für Heizung und Beleuchtung inbegriffen (Departement des Innern, Baudirektion).

2 . Postgebäude Bern . . . . . F r . 4 2 0 Rückvergütung an die Postverwaltung des Mietzinsbetreffnisses für 1923 für ein Magazin des Amtes für Wasserwirtschaft im Keller des Postgebäudes. Seinerzeit wurde übersehen, diesen Betrag in den Voranschlag für 1923 einzustellen (Departement des Innern, Baudirektion).

444

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Jusitizabteilimg Fr.

1,730

Besoldungen Fr. 1,730 2. Aushilfskraft Fr.

900 ' 3. Teuerungszulagen ,, 830 Die Herstellung eines Registers über die gesetzgeberischen Erlasse des Bundes machte die Einstellung einer Aushilfskraft während der ganzen Dauer des Jahres nötig. Der diesjährige Kredit für Aushilfe in der Höhe von Fr. 2500 reichte nur bis anfangs September zur Bezahlung der Besoldung.

IV. Polizeiabteilung

Fr. 509,900

a. Abteilung.

4. Taggelder und Reiseentschädigungen . . . Fr.

900 Zu den vorgesehenen Dienstreisen sind im Laufe des Jahres noch einige auswärts abgehaltene Konferenzen, unter anderem solche zur Organisation der Hilfstätigkeit für Schweizer im Ausland, hinzugekommen. Ausserdem wurden aus Billigkeitsrücksichten einem frühern Angestellten der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin, der zur Polizeiabteilung versetzt worden war, die Kosten für die Verbringung seines Hausrates von Berlin nach Bern vergütet.

9. Heimbeförderung und Unterstützung von Schweizerbürgern im Ausland Fr. 500,000 Für das Jahr 1923 ist der Polizeiabteilung zur Unterstützung unverschuldet notleidender Schweizer im Auslande und deren Heimnahme ein Kredit von Fr. 800,000 zur Verfügung gestellt worden. Davon waren bis Ende September Fr. 630,000 verbraucht.

In Deutschland haben sich die Lebensverhältnisse in den letzten Zeiten derart verschlimmert, dass zur Linderung der Not eine bedeutend grössere Summe aufgewendet werden musste, als seinerzeit im Hinblick auf die damaligen Verhältnisse veranschlagt worden war. Lieferungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen sind durchgeführt und die Einzolunterstützungen namhaft erhöht worden.

c. Zentralstelle für Fremdenpolizei und Grenzkontrolle.

19. Aushilfsangestellte Fr. 9,000 Zur Zeit der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1923 hatte die Zentralstelle einen grösseren Personalabbau auf Ende

445 1922 vorgesehen und glaubte, im Laufe des Jahres 1923 eine weitere Zahl Angestellter entlassen zu können. Dies wurde im Voranschlage berücksichtigt. Die zweite Stufe des Abbaues konnte nicht durchgeführt werden, weil die Anforderungen an die. Zentralstelle nicht entsprechend zurückgingen. Zudem wird der Kredit durch den Bundesratsbeschluss vom 4. September 1923 betreffend die Besoldungen der Bureaugehilfinnen der Bundeszentralverwaltung stärker beansprucht, dafür aber der Kredit für Teuerungszulagen um rund Fr. 1000 entlastet, so dass die Mehrausgabe tatsächlich Fr. 8000 beträgt.

VI. Versicherungsamt

'. . Fr. 2,900

5. a. Schreib- und Bureaubedarf Fr. 2,500 Die Hilfsaktion zugunsten der Versicherten bei deutschen Lebensversicherungsgesellschaften erfordern dieses Jahr ausserordentliche Ausgaben für Schreibpapiere, Vervielfältigungen, Drucksachen usw.

5. c. Schreib- und Vervielfältigungsmaschinen. . Fr. 400 Ersatz einer Schreibmaschine.

D. Militärdepartement.

I. Zentralverwaltung

Fr. 49,300

G. Abteüung für Sanität Fr.

6,300 2. Aushilfskräfte Fr. 5,500 Aus verschiedenen Gründen, namentlich aber infolge der zahlreichen Krankenmeldungen aus den Wiederholungskursen war es nicht möglich, die Zahl der Aushilfskräfte bei der Militärverwaltung im Laufe des Jahres so herabzusetzen, wie es ursprünglich beabsichtigt war. Die Mehrausgabe an Besoldungen dürfte rund Fr. 5500 betragen.

3. Teuerungszulagen Fr.

800 Die im Juli 1922 für den Voranschlag 1923 vorgenommene Berechnung der Ausgaben für Teuerungszulagen stimmt nicht ganz mit den tatsächlichen Bedürfnissen überein, es muss daher der zu diesem Zwecke in den Voranschlag aufgenommene Kredit von Fr. 313,900 um Fr. 800 erhöht werden.

M. Militärgerichtsbarkeit.

2. Kosten der Militärgerichte Fr. 43,000 Der Grund dieser Nachforderung liegt in der erheblichen Zunahme der Militärstrafverfahren im Jahre 1923. In der Haupt-

446

sache handelt es sich noch um Fälle aus der Zeit der Kriegsmobilmachung. Infolge der wirtschaftlichen Krisen im Auslande kommen immer und immer wieder Wehrmänner in. die Schweiz zurück, gegen welche Verfahren wegen Nichteinrückens zur Mobilmachung anhängig sind. Diese Verfahren müssen nach der Rückkehr der Leute durchgeführt werden. Gross ist auch die Zahl derjenigen, welche gestützt auf Art. 167 Militärstrafgerichtsordnung und Art. 5 der Verordnung vom 30. November 1917 die Aufhebung der gegen sie ergangenen Kontumazialurteile und die Neubeurteilung ihres Falles verlangen. Eine nicht unerhebliche Inanspruchnahme der Militärgerichte rührt daher, dass sich das Militärdepartement im Interesse der gleichmässigen Behandlung der zu den Wiederholungskursen nicht Eingerückten veranlasst sah, in vermehrtem Masse solche Fälle den Militärgerichten zu überweisen.

II. Ausbildung der Armee A. Lehrpersonal

Fr. 2,002,142 Fr.

3,400

9. Veterinärtruppen : ö. Aushilfe bei der Ausbildung . . . . Fr.

3,400 Das Lehrpersonal in den diesjährigen Hufschmiedkursen musste vermehrt werden, weil in den Kurs (,,erste Abteilung") 157 statt 120 Schüler einberufen werden mussten und der Kurs (,,zweite Abteilung") doppelsprachig abgehalten wird. Überdies ist für eine rechtzeitige Ausbildung jüngerer Beschlaglehrer zu sorgen, um den in Aussicht stehenden Abgang älterer Hufschmiedeinstruktoren vollwertig wettzumachen.

Trotz des verlangten Nachtragskreditcs von Fr. 3400 wird dem Buude für die Ausbildung der Hufschmiede keine Mehrausgabe erwachsen, weil beim Kredit ,,Unterricht, Kaderschulen der Veterinärtruppen, 3. Hufschmiedkurse"1 entsprechende Ersparnisse erzielt werden durch weitgehendste Umarbeitung von altem Eisenmaterial bzw. vermindertem Ankauf von neuen Hufeisen. Zudem sollen iu die zweite Abteilung des Hufschmiedkurses weniger Schüler einberufen werden.

A l l g e m e i n e B e m e r k u n g : Bei den übrigen Waffen und Truppengattungen kann es möglich sein, dass einzelne Kredite für Reisekosten, Kleiderentschädigungen und Aushilfe überschritten werden müssen. Derartigen Mehrausgaben, welche aber zurzeit infolge des noch im Gange befindlichen Militärdienstes nicht festgestellt werden können, stehen Minderausgaben gegenüber, so dass

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kaum mit Überschreitungen der Budgetabschnitte bei den einzelnen Waffen und Truppen auf den Jahresabschluss zu rechnen ist. Wie in den vergangenen Jahren sind die Minderausgaben den Personalveränderungen, der Nichtbesetzung vakanter Stellen usw. zuzuschreiben. Zudem halten auch nicht alle Instruktoren das ganze Jahr Rationspferde und bei den in der Armee eingeteilten Instruktoren übernehmen im Militärdienst die betreffenden Militärkurse die Kosten des Unterhaltes und der Wartung der Rationspferde.

Unter solchen Umständen nehmen wir von Nachtragskreditbegehren Umgang, werden aber allfällige Überschreitungen im Berichte zur Staatsrechnung begründen.

B. Unterricht Fr. 70,000 1. Aushebung Fr. 70,000 Der Mehrbedarf von Fr. 70,000 ist namentlich den erhöhten Ausgaben für die Aushebungskommissionen (Erhöhung der Taggelder und Reiseentschädigungen,), den Kosten für die Untersuchungen durch die Territorial-Untersuchungskommissionen, sowie denjenigen für die Untersuchung der im Auslande wohnenden aushebungspflichtigen Schweizerbürger zuzuschreiben. Diesen Mehrausgaben ist bei der Budgetaufstellung zu wenig Rechnung getragen worden; infolgedessen wurde der Kredit gegenüber dem Vorjahre nur um Fr. 20,000 erhöht. Eine weitere Mehrausgabe wird beim Aushebungsgeschäft durch die Einführung der Röntgendurchleuchtung entstehen. Dieses Verfahren ist allerdings in diesem Jahre nur versuchsweise und nur auf einzelnen Rekrutierungsplätzen angewendet worden ; die Erfolge sind aber so günstig, dass die Einführung der Durchleuchtung nächstes Jahr ernstlich in Frage kommen wird. Die genaue Berechnung der Mehrausgaben ist zurzeit nicht möglich; einerseits haben die Kantone über die Kosten der Aushebung mit der Militärverwaltung noch nicht abgerechnet, anderseits finden noch Untersuchungen statt, über deren Kosten man naturgemäss zum voraus nicht aufgeklärt ist. Wir hoffen zuversichtlich, dass ein Nachtragskredit in obenstehendem Betrage genügen werde.

A l l g e m e i n e B e m e r k u n g : Wie wir schon öfters ausgeführt haben, ist es bei der Behandlung der letztmals einzureichenden Nachtragskreditbegehren nicht möglich, die Rechnungsverhältnisse bei den Budgetabschnitten Rekrutenschulen, Wiederholungskurse, Kaderschulen und Vorunterricht so abzuklären, dass mit Bestimmtheit gesagt werden kann, wo Kreditreste entstehen und wo sich Kreditüberschreitungen ergeben werden. Die Haupt-

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Ursache dieser Unsicherheit ist dem Umstände zuzuschreiben, dass zu dieser Zeit noch nicht alle militärischen Kurse stattgefunden haben, ein Teil der Komptabilitäten sich noch in Revision befindet und ein Teil derselben der Prüfungsstelle des Militärdepartements noch nicht abgeliefert worden ist. Eine grosse Zahl von Rechnungen ist noch ausstehend, wir nennen hier nur solche für den Landschaden, die Bahntransporte, die Munition, die Abschätzungen und die Entschädigungen für die Pferde, die Rechnungen für die Kosten der in Pferdekuranstalten verbrachten Pferde und anderes. Gleichwohl wird versucht, sich über die mutmasslichen Ausgaben des Abschnittes Unterricht ein Bild zu machen. Dahingehende Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass auch dieses Jahr der genannte Abschnitt in der Endzahl nicht werde überschritten werden. Auf einzelnen Rubriken dürften sich infolge höherer Mannschaftsbestände Mehrausgaben einstellen, die aber durch Einsparungen verschiedener Art ausgeglichen werden. Wir verzichten bei dieser Sachlage auf die Eingabe von Nachtragskreditbegehren und ziehen vor, wie dies bis jetzt immer in Ihrem Einverständnis geschehen ist, die rechnerischen Verhältnisse bei Jahresschluss genau zu untersuchen und dann im Berichte zur Staatsrechnung über die Mehrausgaben und Minderausgaben für die Rekrutenschulen, Wiederholungskurse,. Kaderschulen und für den Vorunterricht erschöpfende Auskunft zu geben.

Ausserdienstliche Tätigkeit.

6. Ausserdienstliche Weiterbildung.

b. Freiwillige Militärvereine Fr. 126,242 1. Schiessvereine Fr. 124,742 Die Rechnungsverhältnisse bei diesem Kredit sind einer Untersuchung unterzogen worden ; es ist aher sehr schwierig, sich zurzeit über die Krediteverwendung ein klares Bild zu machen, weil die Meldungen über die Teilnahme au den Schiessübungen zum grössten Teile noch ausstehen. Mit ziemlicher Sicherheit ist anzunehmen, dass die Beteiligung an den Schiessübungen wenigstens so gross war wie im Jahre 1922.

Die Beteiligung an den Schiessübungen im Jahre 1922 gegenüber dem Voranschlage 1923 ist folgende : Obligatorische Übungen.

Beteiligung im Jahre 1922 237,762 Mann Im Voranschlag 1923 vorgesehen. . . 230,000 ,, mithin zu wenig 7,762 Mann

449

Fakultative Übungen.

Beteiligung im Jahre 1922 161,135 Mann Im Voranschlag 1923 vorgesehen. . . 120,000 ,, mithin zu wenig 41,135 Mann Gestützt auf diese Ergebnisse berechnen wir die Mehrausgaben wie folgt: a. Munition (Gratismunition) : für obligatorische Schiessübungen = 7762 Mann zu 30 Patronen -- 232,860 Patronen zu 8 Rp. = 30 % des Tarifpreises von 26 Rp. = Fr. 18,629 für fakultative Übungen = 41,135 Mann zu 18 Patronen = 740,430 Patronen zu 8 Rp. = T 59,234 Fr. 77,863 b. Barbeiträge: für obligatorische Übungen = 7762 Mann zu Fr. 1.80 .. . Fr. 13,971 für fakultative Übungen = 41,135 Mann zu Fr. --. 80 .

,, 32,908 T»

Zusammen

46

'879

Fr. 124,742

Sollten sich noch weitere Mehrausgaben ergeben, so werden wir dieselben im Berichte zur Staatsrechnung begründen.

5. Brieftaubenwesen Fr.

1,500 Für den Betrieb einer im Kanton Wallis eingerichteten Brieftaubenstation bedürfen wir bis zum Jahresschlüsse Fr. 1500.

E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht.

1. Militärversicherung Fr. 1,802,500 a. Kosten des vorübergehenden Nachteils . . Fr. 1,800,000 Im Voranschlag für das Jahr 1923 haben wir die Kosten für den vorübergehenden Nachteil auf Fr. 2,000,000 gewertet, weil für die Beurteilung der mutmasslichen Ausgabe im Jahre 1923 nicht genügende Anhaltspunkte zur Verfügung standen. Schon bei der Stellung des ersten Nachtragskreditbegehrens mussten wir uns aber überzeugen, dass die Ausgabe bedeutend grösser sein werde. Die nachgeforderten Fr. 500,000 reichten für die ersten Mehrbedürfnisse aus; wir behielten uns damals vor, neue Kreditgesuche einzureichen, wenn die Verhältnisse es nötig machen

450

würden. Heute müssen wir den eidgenössischen Räten eine nochmalige Nachforderung in dem bedeutenden Betrage von Fr. 1,800,000 unterbreiten.

Die Ausgaben für den vorübergehenden Nachteil beliefen sich im Jahre 1922 auf rund Fr. 3,920,000, für 1923 benötigen wir für diesen Zweck gemäss Voranschlag Fr. 2,000,000 Nachtragskredit erster Teil ,, 500,000 ,, zweiter Teil . . . . . . . . ,, 1,800,000 Zusammen Fr 4,300,000 Die Ausgabe für 1923 wird demnach diejenige des Jahres 1922 um rund Fr. 380,000 übersteigen. Auf 31. Oktober 1923 sind ungefähr 1200 Krankenineldungen mehr eingegangen als auf den gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Sodann befinden sich rund 200 Mann mehr in Spitälern und Sanatorien als im Vorjahre (alles gerechnet auf 31. Oktober), und schliesslich mussten 600 Patienten mehr vom Vorjahre übernommen werden als vom Jahre 1921 auf das Jahr 1922. Bei der Beurteilung der Aufwendungen für die Militärversicherung dürfen auch die gegenwärtigen Erwerbsverhältnisse nicht ausser acht gelassen werden.

d. Kosten der Pensionskommission Fr. 2500 Die noch zu erledigenden zahlreichen Pensionsfälle werden mehr Sitzungen beanspruchen, als vorauszusehen war. so dass der vorhandene Kredit nicht ausreichen wird. Wir schätzen die Mehrausgabe, die durch einen besondern Kredit gedeckt werden muss, auf Fr. 2500.

III. Ausrüstung dei' Armee

Fr. 170,525

B. Materialunterhalt und Ersatz Fr. 170,525 2. Unterhalt.

c. Korpsausrüstung Fr. 100,000 Die Ausgabe war bis und mit 1922 im Gesamtposten ,,Gewöhnlicher Unterhalt11 inbegriffen. Die Neugruppierung des Voranschlages des Militärdepartementes, die erstmals im Jahre 1923 zur Anwendung kam, hatte eine Ausscheidung der Kosten für den Unterhalt der Korpsausrüstung zur Folge. Diese Ausscheidung war, wie wir bereits im Voranschlage für 1923 (Seite 161) ausführten, eine ziemlich schwierige, weshalb wir schon damals bemerkten, dass uns für 1923 Kreditverschiebungen bei den Rubriken 1. Betrieb der eidgenössischen Zeughäuser und 2. Unter-,

451 halt, gestattet werden müsston. Die Berechnung der Ausgabe war auch bei der Aufstellung des Voranschlages nicht leicht, weil die Erfahrungszahlen von 1922 nicht vorlagen. Die Kosten des Unterhaltes der Korpsausrüstung bleiben sich naturgemäss nicht alle Jahre gleich; sie richten sich nach der Grosse und Eigenart des Materials, das in den Schulen und Kursen zur Verwendung kommt, nach dem Masse der Verwendung und ausserdem nicht zum wenigsten nach der während der Kurse herrschenden Witterung.

Mehrausgaben gegenüber früher entstehen auch durch die stete Zunahme des modernen technischen Materials, dessen Instandstellung zum grossen Teil nicht in den Zeughäusern, sondern in den besondern Werkstätten der Kriegstechnischen Abteilung besorgt wird.

Die Kosten für den Unterhalt der Korpsausrüstung werden Fr. 100,000 mehr betragen, als der Voranschlag vorsah; immerhin erreichen sie nicht die Ausgaben des Jahres 1922, die sich auf über Fr. 490,000 beliefen. Da sich auf den Rubriken ,,1. Betrieb der eidgenössischen Zeughäuser1' und ,,2. Unterhalt"Kreditreste im Betrage von ungefähr Fr. 60,000 auf Jahresschluss ergeben werden, wird tatsächlich zu Lasten des Bundes für die Korpsausrüstung nur eine Mehrausgabe von Fr. 40,000 verbleiben.

5. Transportkosten Fr. 70,000 Wie schon früher erwähnt, ist bei der Aufstellung des Voranschlages eine zuverlässige Bewertung der Transportkosten schwer, weil so lange im voraus die Bedürfnisse für Schulen und Kurse und die allfälligen Verfügungen betreffend die Massnahmen für Kriegsbereitschaft nicht bekannt sind. Auch dieses Jahr musste wieder eine grosse Zahl von nicht vorauszusehenden Speditionen stattfinden, die naturgemäss nicht nur Bahnfrachten, sondern auch Fuhrungen aller Art nach sich zogen. Wir erwähnen hier beispielsweise die mit der Umänderung von Feldgeschützen und mit der Mehrfabrikation von Munition in Verbindung stehenden Speditionen.

Obschon die Transporte auf das unbedingt Notwendige eingeschränkt werden, rechnen wir doch mit einer Mehrausgabe von Fr._ 70,000, die wir hier einstellen.

7. Sanitätsmagazine Fr.

525 a. Betrieb.

6. Allgemeine Betriebsausgaben . Fr. 525 Der Gemeinde Flüelen musste ein Beitrag von Fr. 525 ausgerichtet werden für die Verbauung des Gruonbaches in Flüelen, deren Perimeter das Sanitätsdepot Flüelen umfasst. Diese un-

452 vorhergesehene Ausgabe kann nicht aus dem sowieso knappen Kredit für allgemeine Betriebsausgaben bestritten werden. Wir sind gezwungen, hierfür ein Nachtragskreditbegehren einzureichen.

IV. Pferde .

Fr. 244,800

1. Ankauf Fr. 64,000 Die Remontierung der unberittenen Kavalleristen ist immer noch nicht zufriedenstellend, und die Zahl der vorhandenen Remonten reicht nicht aus, um die Berittenmachung zu beschleunigen.

Diese missliche Lage ist noch verschlimmert worden durch Abgänge im Remontenbestande während der Akklimatisation. Wir haben uns daher entschlossen, mit dem letzten diesjährigen Ankaufe noch 40 Pferde in Irland zu beschaffen, was eine Mehrausgabe von Fr. 64,000 nach sich ziehen wird.

2. Remontendepot . Fr. 60,800 a. Verwaltung: 9. Unfallprämien und Beiträge an Krankenkassen Fr. _ 200 10. Kosten für ärztliche Behandlung ,, 2,200 b. Stallmiete ,, 8,000 c. Futter und Streue . . . . .. 50,400 Fr. 60,800 ZM a. 9. Bei der Ausarbeitung des Voranschlages wurde der Besetzung der zweiten Adjunktenstelle hinsichtlich der Berechnung der (Jnfallprämien zu wenig Rechnung getragen; infolgedessen wird der Normalkredit um Fr. 200 überschritten.

ZM a. 10. Der weitaus grösste Teil der Kosten für ärztliche Behandlung fällt zu Lasten der Militärversicherung. Dagegen hat auch die Betriebsrechnung des Remontendepots Arztkosten und Ausgaben für Medikamente (Fälle, bei denen die Arbeit nicht unterbrochen zu werden brauchtj zu übernehmen, und es fallen ihr auch "die Kosten für ärztliche Untersuchung bei Neueintritten zur Last. Diese Ausgaben sind seinerzeit zu niedrig eingeschätzt worden; infolgedessen ist eine Nachforderung nicht zu vermeiden.

ZM b. Es mussten mehr Privatstallungen gemietet werden, als seinerzeit angenommen werden konnte. Auch wurde ein Pachtvertrag erneuert, wobei ein höherer Pachtzins nicht zu umgehen war. Diese Verumständungen ziehen eine Mehrausgabe von Fr. 8000 nach sich.

453 Zu c. Bei der Aufstellung des Voranschlages glaubten wir mit einem täglichen Futterpreise von Fr. 2. 20 für ein Pferd auskommen zu können. Da die Futterpreise gestiegen sind, kommt die Normalration auf rund Fr. 2. 40 zu stehen. Durch grösstmögliche Sparsamkeit wird es gelingen, die Mehrausgabe für Futter und Streue auf Fr. 50,400 zu beschränken.

Es sei hier besonders hervorgehoben, dass den Mehraufwendungen für den Ankauf und für das Remontendepot im Gesamtbetrage von Fr. 124,800 Minderausgaben bei verschiedenen Krediten des Remontendepots im Betrage von Fr. 145,500 gegenüber.stehen, weshalb die Staatskasse durch diese Nachtragskredite nicht stärker in Anspruch genommen werden wird.

6. Rücknahme von Pferden Fr. 120,000 Diesen Kredit zum voraus zuverlässig zu berechnen, ist nicht möglich. Das liegt in der Natur der Ausgabe. Im Jahre 1923 wird mit einer Mehrausgabe von Fr. 120,000 zu rechnen sein, weil wider Erwarten eine grössere Zahl von Pferden zurückgenommen werden musste, sei es zur gänzlichen Ausrangierung, sei es weil die Pferde aus diesem oder jenem Grunde für die IReiter nicht passten. Ein grosser Teil der letztgenannten Kategorie von Pferden fällt für die Remontierung nicht ausser Betracht.

Solche Pferde gelangen wieder zur Abgabe, hieraus ergeben sich wieder Einnahmen, die allerdings nicht mehr dem Ausgabenkredit, sondern der Einnahmen-Rubrik III. D. 1. Kavalleriepferde gutgebracht werden. Einer .Gesamtausgabe von Fr. 415,000 (Kredit Fr. 295,000, Nachtragskredit Fr. 120,000) darf, gestützt auf die vorgenommene Berechnung, eine Einnahme von ungefähr Fr. 360,000 gegenübergestellt werden.

T". Festungen

Fr. 23,000

A. St. Gotthard.

4. Bauliche Einrichtungen : Beitrag an den Ausbau der Schöllenenbahn Fr. 23,000 Um einen regelmässigen Winterbetrieb zu ermöglichen, haben ·wir uns entschlossen, an die Kosten des Ausbaues der Schöllenenbahn (Bahn Göschenen-Andermatt) einen Beitrag zu leisten. Die Bahngesellschaft selbst ist ausserstande, die Ausgabe, die sich auf rund Fr. 310,000 belaufen wird, zu übernehmen. Nachdem der Kanton Uri, die Gemeinde Andermatt, die Korporation Urseren ·und die Bahn Verwaltung selbst sich verpflichtet haben, Fr. 125,000 Bundesblatt. 75. Jahrg. Bd. III.

35

454

aufzubringen, hat der Bundesrat beschlossen, die verbleibenden; Fr. 185,000 zu beschaffen. Dieser Betrag wird verteilt: Postverwaltung Fr. 60,000 Eidgenössisches Arbeitsamt . . . . w 62,000 Militärdepartement . . . . . . . ,, 63,000 FrTTss'oOO Das Militärdepartement stellt eine erste. Rate von Fr. 23,000 hier ein ; die zweite und dritte Rate mit je Fr. 20,000 werden in die Voranschläge von 1924 und 1925 aufgenommen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

L Finanzverwaltung Fr. 86,136 A. Direktion des Finanzbureaus.

a. Sekretariat.

4. Taggelder und Reiseentschädigungen . . . Fr. 1,000 In Ansehung der zahlreichen neuen Aufgaben, die der Finanzverwaltung im Laufe des Jahres übertragen wurden, erwies sich der in dem Voranschlag eingesetzte Kredit von Fr. 3000 als, um Fr. 1000 zu niedrig bemessen.

b. Liegensehaftsverwaltung.

II. Andere Liegenschaften.

2. Liegenschaft in Worblaufen Fr. 2,000 Mit dem Inkrafttreten des neuen bernischen Steuergesefzes sind über Steuerfragen grundsätzlicher Natur Rekurse anhängig gemacht worden, wodurch Steuerrückstände entstanden sind. Da sowohl die kantonalen als die Gemeindebehörden auf Zahlung, drängten, ist diese für die einfache Grundsteuer und lür die Progressionssteuer vorläufig und unvorgreiflich der rechtlichen Erledigung der hängigen Steuerfragen geleistet worden. Sodann ist im Hinblick auf die Veräusserung der ehemaligen Kriegspulverfabrik und der vormaligen Sutterschen Besitzung in Worblaufen eine Neuparzellierung, verbunden mit einer Dienstbarkeits- und Grundbuchbereinigung und einer Bereinigung der Grundsteuerregister, vorgenommen worden.

4. Liegenschaft in Petit-Saconnex Fr. 6,800 Infolge Schenkung dieser Liegenschaft an den Völkerbund mussten vom Bunde im Jahre 1923 sowohl die Steuern für das Jahr 1922 als diejenigen für 1923, welch letztere vom Staats-

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rat des Kantons Genf auf die Pauschalsumme .von Fr. 5000 herabgesetzt worden sind, bezahlen. Von der Überbindung des verhältnismässigen Anteils derselben auf den Völkerbund haben wir Umgang genommen. Ferner hatte das Finanzbureau die Rechnung der Liegenschaftsagenten für die Verkaufsbemühungen, Prospekt- und Insertionskosten, Inventaraufnahmen anlässlich der Übergabe der Liegenschaft vom Eigentümer Bloch an die Eidgenossenschaft und von dieser an den Völkerbund usw. zu übernehmen. Diese Rechnung beläuft sich auf Fr. 2670. Für Unvorhergesehenes sind Fr. 350 vorgesehen. Im ganzen ist ein Nachtragskredit von Fr. 6800 erforderlich.

5. Ankauf von Liegenschaften, Landerwerb Flugplatz Dübendorf Fr. 76,336 Anlässlich der Erstellung einer Geleiseverbindung zwischen der S. ß. B.-Station und dem Flugplatz Dübendorf ist die Frage geprüft worden, ob und wie weit sich der Bund für den Flugplatz durch Landerwerb gegen nachbarliche Unternehmungen, die dem Betrieb des Platzes hinderlich werden könnten, schützen müsse. Bei den Erhebungen hat sich gezeigt, dass das Land zwischen der Riedgasse, dem Eisenbahngeleise, der Strasse nach Uster und dem Flugplatze sowie die Parzellen nordwestlich der Riedgasse nicht der Willkür privater baulicher Ausnützung überlassen bleiben dürfen, und zwar schon deshalb nicht, weil bei herrschender Bise die Flugrichtung über dieses Land hinwegfiihrt, die Flugzeuge nahe der Grenze dieses Areals landen und somit tief hineinfliegen müssen. Fabrikschornsteine oder sonstige höher in den Luftraum ragende bauliche Anlagen müssten aber die Landung äusserst gefährden oder sogar verunmöglichen. Sichert man sich den vorerwähnten Landkornplex, so wird die Eidgenossenschaft als Eigentümerin in den Stand gesetzt, alle zweckdienlichen Vorkehren zu treffen und im Falle eines Wiederverkaufes die ihr gutscheinenden Rechte, insbesondere dingliche Belastungen betreffend die zulässige Art und Weise der Benützung und Überbauung, vorzubehalten. Ohne Ankauf des in Frage kommenden Landes, auf diesem nur Dienstbarkeiten der erwähnten Art zu erwerben, wäre nicht zweckmässig, vielmehr erweist sich der Ankauf des Landes als die richtige Lösung.

In Würdigung aller dieser Verhältnisse haben wir uns zum Ankauf des Landes entschlossen und angesichts der Dringlichkeit die Ankaufskosten und die mit dem Ankauf in Verbindung stehenden Unkosten zu Lasten eines Vorschusskredites bestritten. Die Angelegenheit war deshalb dringlich, weil bereits von Privaten

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die Verwendung des Areals zu industriellen Zwecken geplant war; die beabsichtigte Erstellung einer kantonalen Strasse war noch nicht in Angriff genommen und infolgedessen die dortigen Terrainpreise noch nicht im Sinne der später zu erwartenden Erhöhung beeinflusst.

Die angekauften Grundstücke sind, soweit erforderlich, für die eigenen Zwecke der Militäraviatik verwendet worden. Bei dieser Gelegenheit wurde eine zweite, absolut notwendige Zufahrt zum Flugplatz Dübendorf angelegt.

Die Ausgaben für den Landankauf, die Weganlage, die Gebühren und übrigen Unkosten belaufen sich auf Fr. 96,514. 05 Von diesem Betrage kommen in Abzug: Der Erlös aus verkauftem Land und verkauften Obstbäumen ,, 20,178.60 Verbeibt eine Nettoausgabe von Fr. 76,335. 45 Zur Deckung dieser Ausgabe ersuchen ,,wir um Bewilligung eines Kredites von Fr. 7 6 , 3 3 6 . Das Kreditbegehren konnte nicht früher gestellt werden, weil sich die Verhandlungen über die Landverkäufe, die Festsetzung der Dienstbarkeiten und anderes mehr etwas in die Länge zogen.

B. Kassen- und Rechnungswesen 4. a. Besoldungsnachgenuss

Fr.

6,300

Fr.

6,300

Einem invalid gewordenen, nicht versicherten Beamten haben wir auf Grund unseres Beschlusses vom 29. August 1923 eine Jahresbesoldung als Besoldungsnachgenuss ausgerichtet.

II. Finanzkontrolle

Fr.

8,932

Besoldungen.

2. Aushilfskräfte Fr. 4,880 3. Teuerungszulagen ,, 4,052 Der Personalabbau liess sich nicht so durchführen, wie man es bei Aufstellung des Voranschlages gehofft hatte. Statt drei werden immer noch vier Aushilfskräfte benötigt. Eine weitere Aushilfe konnte erst Ende Mai entbehrt werden. Bei Berücksichtigung der unter Rubrik ,,1. Beamte" sich ergebenden Ersparnis von Fr. 3400 infolge Nichtbesetzung einer Revisionsgehilfenstelle vermindert sich die Mehrausgabe auf Fr. 4880.

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III. Statistisches Bureau

Fr. 24,200

2. Provisorische Gehilfen Fr. 17,200 Der Stand der Volkszählungsarbeiten erforderte eine längere Verwendungsdauer · von einzelnen Dienstpflichtigen, als ursprünglich vorgesehen werden konnte.

7. Bureauausgaben Fr.

800 Ankauf einer weiteren Schreibmaschine.

8. Kommissionen und Experten Fr.

400 Vermehrte Sitzungen der statistischen Kommission und Erhöhung ihrer Mitgliederzahl.

9. Bibliothek Fr.

700 Mehrausgabe für nötige Büchereinbände.

14. Finanzstatistik Fr. 2,100 Das statistische Bureau bedarf für die Bearbeitung der Finanzstatistik des Bundes und der Kantone eines besondern Kredites, aus welchem vornehmlich die Kosten der nötigen technischen Hilfsmittel und der übrigen Bedürfnisse zu bestreiten sind.

15. Fabrikstatistik Fr. 3,000 Auf Anregung der Fabrikinspektoren ist auf den 26. September 1923 eine Erhebung über die Fabriken in der Schweiz angeordnet und dafür dem statistischen Bureau ein Kredit von Fr. 3000 bewilligt worden.

IV. Amt für Mass und Gewicht Fr. 7,000 16. Entschädigungen an Prüfbeamte für Gasmesser Fr. 7,000 Der im Voranschlag für das Jahr 1923 aufgenommene Betrag von Fr. 28,000 für Entschädigungen an Prüfbeamte für Gasmesser wird nicht genügen, da die Gasmesserprüfungen bedeutend zunehmen und die daherigen Entschädigungen an die Prüfbeamten ebenfalls einen höhern Betrag erfordern werden. Der Mehrausgabe an Entschädigungen steht eine Mehreinnahme in Form von Gebühren gegenüber, die die Ausgabe mehr als ausgleicht, da die Entschädigung an die Prüfbeamten nach der Zahl der von ihnen ausgeführten Prüfungen erfolgt.

T. Amt für Gold- und Silberwaren . . . . Fr. 200 3. Taggelder und Reiseentschädigungen für Inspektionen Fr.

200 Zur Deckung der Kosten für ausserordentliche Inspektionen.

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VI. Zollverwaltung A. Zivilpersonal.

i l . Taggelder u n d Reisekosten

Fr. 96,500 . . . . . .

F r . 3,500

Der im Voranschlag 1923 vorgesehene Kredit beträgt Fr. 45,000. Die Mehrausgaben sind auf die notwendige Vermehrung der Inspektionen der Zollstellen, sowie auf die Einführung von häufigeren Instruktionskursen für das Beamtenpersonal zurückzuführen.

20. Frachten, Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Plombiermaterial usw

Fr. 40,000

Der Voranschlagskredit lautet auf Fr. 95,000. Es hat sich als notwendig erwiesen, auch bei zahlreichen Nebenzollämtern und Grenzwachtposten Telephonstationen einzurichten. Sodann bedingte die Verkehrszunahme eine vermehrte Verwendung von Plombiermaterial und erhöhte Frachtauslagen.

22. Expertisen

Fr. 1,000

Um eine genauere Untersuchung der Waren bei der Einfuhr zu ermöglichen, mussten die wichtigern Zollämter mit den nötigen Reagenzien versehen werden.

Im Voranschlag 1923 sind für Expertisen Fr. 3000 vorgesehen.

Zur Deckung der unvermeidlichen Ausgaben benötigen wir einen Nachtragskredit von Fr. 1000.

D. Verschiedenes, l. Zollrückvergütungen

Fr. 52,000

Der im Voranschlag von 1923 hierfür vorgesehene Kredit betrug Fr. 180,000. Die Mehrausgaben auf dieser Rubrik sind auf die infolge Erhöhung der Zollansätze bedingte Erhöhung der Beträge für Zollrückvergütungen zurückzuführen.

F. Volkswirtschaftsdepartement.

III, Abteilung für Landwirtschaft

. . . . Fr. 77,150

3. Teuerungszulagen Fr.

600 Der im Voranschlage vorgesehene Betrag erweist sich als unzureichend.

459

7. Stipendien, · , Fr. 1,550 Der in den Voranschlag eingestellte Kredit war^bereits im September erschöpft. Es liegen noch einige Gesuche um Auszahlung von Stipendien vor, für welche die an die Ausrichtung geknüpften Bedingungen erfüllt sind. Nach den auf Grund der bestehenden Gesetzgebung erfolgten Zusicherungen sind bis Ende des Jahres noch einige Gesuche um Auszahlung von Stipendien .zu gewärtigen.

15. Rindviehzucht Fr. 40,000 Gemäss Art. 5 des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1893 betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund ist der Kredit für die Förderung der Rindviehzucht auf die Kantone nach der Zahl der bei der letzten eidgenössischen Viehzählung vorhandenen Kühe und mehr als einjährigen Rinder zu verteilen.

Der gleiche Artikel bestimmt aber, dass die Bundesbeiträge für die Förderung der Zuchtstierhaltung und die Verbesserung des Bestandes der weiblichen Zuchttiere in gleicher Höhe an die Kantone ausgerichtet werden wie die von den letztern hierfür verwendeten Beträge. Kantone, welche für diese Zwecke höhere Summen auswerfen, als ihr Anteil am eidgenössischen Kredit beträgt, haben demnach Anspruch auf gleichwertige Leistungen des Bundes, auch wenn dadurch ihr Kreditanteil überschritten wird.

Das trifft bei verschiedenen Kantonen zu. Zur Bestreitung dieser Mehraufwendungen, der Beiträge an die Gründungskosten von Viehzuchtgenossenschaften und an die interkantonalen Zuchtstiermärkte, sowie der Kosten des eidgenössischen Abstammungsnachweises (Zuchtbuchformulare, Belegscheinhefte, Metallmarken) stehen nur die nicht zur Auszahlung gelangenden Prämien zur Verfügung.

Deren Betrag reichte seit Jahren zur Deckung der erwähnten Ausgaben nicht aus. Wie in den Geschäftsberichten hervorgehoben, mussten zur Bestreitung der fälligen Beiträge von Jahr zu Jahr steigende Summen den Krediten des folgenden Jahres entnommen werden. So wurde der Kredit des laufenden Jahres durch Aufwendungen für im Jahre 1922 fällig gewordene Verpflichtungen mit Fr. 45,545 belastet. Infolgedessen reicht er zur Auszahlung der bis zum Schlüsse des Jahres noch fällig werdenden Prämien nicht aus. Auf Ende Oktober verblieb ein Kredit von rund Fr. 228,000; die noch nicht ausbezahlten Prämien belaufen sich auf rund Fr. 268,000. Zu ihrer Bestreitung ist ein Nachtragskredit von Fr. 40,000 nötig. Die Inanspruchnahme des nächstjährigen Kredites für diese Ausgaben muss um so mehr vermieden werden, als dieser nach dem Vorschlag des Bundesrates um Fr. 80,000 herabgesetzt wird.

460

17. Kleinviehzucht Fr. 35,000 Nach den Bundesratsbeschlüssen vom 21. März 1911, 30. August 1912 und 31. Mai 1918 betreffend die Bundesbeiträge zur Förderung der Kleinviehzucht verabfolgt der Bund den Kantonen für die Prämiierung von Zuchtebern, Ziegenböcken, Widdern und von Kleinviehzuchtgenossenschaften Beiträge in der Höhe ihrer eigenen Leistungen. Mit dem Steigen der kantonalen Aufwendungen wachsen demnach automatisch auch die Leistungen des Bundes. In den letzten Jahren sind die kantonalen und mit ihnen die eidgenössischen Prämien für Kleinviehzucht sehr stark gestiegen. An eidgenössischen Prämien wurden 1913 zugesichert Fr. 65,222, 1918 Fr. 72,465, 1922 Fr. 95,955. Zu diesen.

Prämien kommen noch die vom Bunde unabhängig von kantonalen Leistungen gewährten Beiträge an die Gründungskosten von Kleinviehzuchtgenossenschaften, an die interkantonalen Eber-T Ziegenbock- und Widdermärkte, an die Einfuhr von Zuchtebern und Widdern und seit 1922 der Beitrag an das Zuchtbuchinspektorat für Kleinviehzucht. Da seit einer Reihe von Jahren die bewilligten Kredite zur Deckung aller dieser Ausgaben nicht ausreichten, wurde der Fehlbetrag, wie aus dem Geschäftsbericht ersichtlich ist, jeweilen dem Kredit des nächstfolgenden Jahresentnommen. So wurden aus dem Kredite des Jahres 1923 Beiträge in der Höhe von rund Fr. 26,500 bestritten, die nicht aus dem Kredite des Vorjahres gedeckt werden konnten, weil dieser vorzeitig erschöpft war. Auf Ende Oktober 1923 steht nur noch ein Kredit von rund Fr. 29,000 zur Verfügung, während sich die noch nicht ausbezahlten Prämien auf rund Fr. 69,000 belaufen. Von diesen Prämien wird voraussichtlich ein Teil wegen Nichterfüllung der Haltungsbedingungen nicht zur Auszahlung gelangen, so dass ein Nachtragskredit von Fr. 35,000 genügen dürfte.

IV. Veterinäramt Fr. 8,000 B. Grenztierärztlicher Dienst.

4. Stellvertretungskosten Fr. 6,000 Bis Ende Oktober ist der zur Verfügung gestellte Kredit von Fr. 6000 um Fr. 3800 überschritten worden. Die Zunahme des Verkehrs an der Grenze erfordert vermehrte Inanspruchnahme der Grenztierarzt-Stell Vertreter. Überall da, wo es ohne Beeinträchtigung des Dienstes geschehen kann, sind die ständigen Grenztierärzte verpflichtet, die Stellvertretung zu übernehmen.

461 8. Heizung, Beleuchtung und Besorgung der Bureaux Fr. 2,000 Die erhöhten Kosten für Heizung der grenztierärztlichen Bureaux sind, entgegen der Erwartung, nicht zurückgegangen.

V. a. Handelsabteiluug Fr. 7,500 10. Handels- und Verkehrswesen . . . . . . Fr. 7,500 Von bedeutenden schweizerischen Kaufleuten in Wien wurde vor zwei Jahren daselbst mit Unterstützung des Gesandten eine ,,Schweizer Handelskammer" gegründet, wobei nach dem Programm hauptsächlich der Zweck verfolgt wurde, die durch den Krieg gestörten Handelsbeziehungen mit den Oststaaten und dem Balkan wieder zu beleben.

Da den schweizerischen Handelskammern im Auslande vom Bunde grundsätzlich keine finanzielle Unterstützung gewährt wird, konnte ein von der Kammer gestelltes Gesuch um Ausrichtung eines Bundesbeitrages, soweit es sich um eine regelmässige Jahressubvention handelte, nicht berücksichtigt werden. Wir beschränkten uns darauf, der Kammer aus Rücksicht auf die besondern Verhältnisse mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 5000 aus dem Kredit der Handelsabteilung F. VI. 3. ,,Handels- und Verkehrswesen"' über die ersten Schwierigkeiten hinwegzuhelfen (siehe Staatsrechnungsbericht über das Jahr 1921, S. 189).

Die Kammer hat seither weitere Subventionsgesuche eingereicht und erklärt, dass sie vorläufig ohne einen regelmässigen grössern Jahresbeitrag ihre Aufgabe nicht erfüllen könne. Es handelt sich nicht um einen Beitrag an ihre Verwaltungskösten, sondern mehr um die Mittel zu der von ihr als Hauptzweck betrachteten Wiederherstellung der schweizerischen Handelsbeziehungen mit den Oststaaten, die zum grossen Teil durch den Platz Wien vermittelt werden.

Es ist anzuerkennen, dass ein Zusammenbruch der Kammer dem schweizerischen Export nachteilig wäre und daher verhütet werden sollte. Ein Entgegenkommen lässt sich auch nach der Ansicht des Vororts des Schweiz. Handels- und Industrie-Vereins unter dem besondern Gesichtspunkte der Förderung der schweizerischen Handelsbeziehungen mit den Oststaaten rechtfertigen.

Wir halten deshalb dafür, dass etwas weiteres getan werden müsse, und haben der Kammer für den Rest dieses Jahres einen Beitrag von Fr. 7500 ausgerichtet. Für die nächsten paar Jahre wurde ihr die Aufnahme eines grössern Beitrages in den ordentlichen Voranschlag in Aussicht gestellt.

462

A", c. Sektion für Ein- und Ausfahr

Fr. 400

4. Taggelder und Reiseentschädigungen . . . . Fr. 400 Der in den Voranschlag eingestellte Kredit von Fr. 8000 hat sich als allzu knapp erwiesen. Ein Nachtragskredit von Fr. 400 ist notwendig.

Fünfter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

Fr. 200,000

Gemäss Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1922 betreffend Gewährung einer zweiten Bundessubvention von Fr. 200,000 an die Gesellschaft der Schöllenenbahn (A. S. Bd. XXXVIII, 543).

Regiebetriebe des Bundes, II. Pferderegieanstalt

Fr. 61,170

6. Entschädigung für Pferdehaltung. . . . . Fr. 4,000 Abkommandierung eines Reitlehrers zu einer Equitationsschule nach Italien.

12. Futter Fr. 50,000 Wie beim Kavallerie-Remontendepot kommt auch hier der Preis der Futterration höher zu stehen, als im Voranschlage angenommen worden war. Nebstdem hat sich die Zahl der Futtertage in der Anstalt etwas erhöht.

16. Zins des Betriebskapitals Fr. 2,170 Der Kredit und der zu bewilligende Nachtragskredit entsprechen der tatsächlichen Ausgabe.

18. Verschiedenes Fr. 5,000 Verschiedene unaufschiebbare Anschaffungen mussten vorgenommen werden, so dass der ohnehin knapp bemessene Kredit überschritten wird.

Diesen Mehrausgaben stehen Minderausgaben auf Löhnungen und Teuerungszulagen, sowie Mehreinnahmen an Mietgeldern und grössere Erlöse aus den wiederverkauften Artillerie-Bundespferden gegenüber. Infolgedessen wird der Budgetposten ,,Zuschuss aus der Bundeskassea lange nicht in dem Masse in Anspruch genommen werden, wie es bei Ausarbeitung des Voranschlages vorausgesehen worden ist.

463

YIIL Münzstätte Fr. 20,225,000 A. Betriebsrechnung.

I . Mobilien (Inventaranschaffungen) . . . . F r .

20,000 II. Fabrikation.

A. Münzfabrikation.

2. Metallbeschaffung.

4,000,000 fremde Fünffrankenstücke zur Umprägung in schweizerische Fr. 20,000,000 Mindergewicht durch Abnutzung 0,8 % . . . ,, 160,000 Fabrikationsabgang 0,2% r, 40,000 ,, 20,200,000 III. Reparaturen ,, 5,000 ' Zu I. Ersatz von zwei aus dem Jahre 1854 stammender Prägemaschinen.

ZM II. A. 2. Statt der im Voranschlage vorgesehenen Prägung von 30 Millionen Franken in neuen Fünffrankenstücken werden bis Ende 1923 voraussichtlich für 50 Millionen Franken erstellt sein. Dies erfordert den angegebenen Nachtragskredit, dem eine Mehreinnahme von 20 Millionen Franken gegenübersteht.

Zu III. Bei zwei zum Drucke der Postwertzeichen verwendeten Schnellpressen traten an den automatischen Bogenzuführapparaten derartige Störungen auf, dass ein Ersatz dieser Apparate, die aus dem Jahre 1907 stammen, nicht länger hinausgeschoben werden konnte.

IX. Eidgenössische landwirtschaftliche Yersuchs- nnd Untersuchungsanstalten . . Fr. 10,150 1. Beamte . . . !

Fr. 3,600 Nach der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1923 ist ein Assistent von den ständigen Hilfskräften zum Beamten vorgerückt. Dem erforderlichen Nachtragskredit auf Rubrik l steht eine entsprechende Minderausgabe auf Rubrik 3 gegenüber.

4. Löhne der ständigen Arbeiter Fr.

800 Ein Aushilfsarbeiter ist im Verlaufe des Jahres zum ständigen Arbeiter vorgerückt. Der Mehrausgabe auf Rubrik 4 steht eine entsprechende Minderausgabe auf Rubrik 5 gegenüber.

464

7. Reiseentschädigungen und Taggelder . . . Fr.

750 Die stärkere Inspektionstätigkeit der milchwirtschaftlichen und bakteriologischen Anstalt, sowie die grosse Inanspruchnahme derselben bei Betriebsstörungen in Käsereien, verursachten mehr Ausgaben, als vorgesehen waren.

13. Mobiliar, Apparate, Bibliothek Fr.

2,000 Unvorhergesehene Dampfkesselausbesserungen in der Versuchskäserei Liebefeld, Beschaffung einer Gleichstromanlage für die ultramikroskopischen Arbeiten der milchwirtschaftlichen und bakteriologischen Anstalt Liebefeld sowie grössere Avisbesserungen an Maschinen und Geräten der Samenuntersuchungsanstalt Lausanne.

15. Betriebskosten Fr. 3,000 Bei der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1923 sind niedrigere Milchpreise und die Einlieferung geringerer Milchmengen vorgesehen worden, als sie nun tatsächlich bestehen.

Die Mehrausgabe wird durch entsprechende Mehreinnahmen ausgeglichen.

X. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil Fr. 1,100 5. Löhne der Hilfsarbeiter Fr.

500 Die Vergrösserung des Rebgebietes in Stäfa durch Ankauf von Land im Frühjahr 1923 hat vermehrte Arbeitslöhne im Gefolge, namentlich für noch in den nächsten Monaten vorzunehmende Rigolarbeiten.

11. Bureauausgaben und Drucksachen . . . . Fr. 250 Die wachsende Inanspruchnahme der Anstalt durch die Berufskreise, denen sie dienen soll, verursachen vermehrte Ausgaben für Telephon, Porti, Schreibmaterialien.

15. Verschiedenes Fr.

350 Die Ausgaben bestehen in der Hauptsache aus Versicherungsprämien (Hagelversicherung, Viehversicherung, Gebäude- und Mobiliarversicherung usw.), deren Höhe von der Anstalt in keiner Weise beeinflusst werden kann. Der bei der Beratung des Voranschlages stark herabgesetzte Betrag erweist sich zur Bestreitung der unvermeidlichen Ausgaben als nicht ausreichend.

Infolge grösserer Einnahmen und Ersparnisse auf andern Rubriken wird durch die Bewilligung dieser Nachtragskredite eine Erhöhung des Zuschusses aus der Staatskasse für die Anstalt nicht eintreten.

465

XI. Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne Fr. 1,500 7. Reiseentschädigungen und Taggelder . . . . Fr. 700 Die Anstalt hat ihre Arbeit auch in den ihr als Tätigkeitsgebiet zugewiesenen Kantonen Wallis und Tessin aufgenommen.

Die Einleitung von Versuchen und die Heranbildung zuverlässiger Mitarbeiter in diesen Kantonen verursachen grössere Reisekosten, für deren Deckung der bei der Beratung des Voranschlages stark herabgesetzte Kredit nicht ausreicht.

. 11. Mobiliar, Apparate, Bibliothek Fr. 800 Durch den sich als zweckmässig erwiesenen Ankauf einer Auto-Camionette ist der im Voranschlage vorgesehene Kredit gleich zu Anfang des Jahres stark in Anspruch genommen worden, so dass er für den nicht vorgesehenen, aber dringend notwendig gewordenen Ankauf von Apparaten für die chemische und die physiologische Abteilung nicht ausreicht.

XIII. Postverwaltang.

Kapitalrechnung.

d. Bahnpostwagen .

Fr. 300,000 [> · Der in dieser Rubrik bewilligte Kredit von Fr. 350,000 wurde für Neukonstruktionen alter Bahnpostwagen vorgesehen, deren Neuwert im Inventar erscheinen soll. Dazu kommt nun, dass infolge Erweiterung des elektrischen Betriebes auf den S.B.B, in 81 Bahnpostwagen der Einbau der elektrischen Heizung nötig wird. Die durchschnittlichen Kosten für den einzelnen Wagen belaufen sich auf Fr. 3700, um welchen Betrag auch der Neuwert im Inventar gesteigert wird.

XIV. Telegraphen- nnd Telephonverwaltung.

«Gewinn- und Verlustrechnung I. Personal.

a. Besoldungen.

4. Aushilfskräfte '. Fr. 230,000 n. Andere Beiträge und Entschädigungen . . . ,, 10,000

».

.Fr. 1,805,000

Fr. 240,000 Übertrag

Fr.

240,000' Fr. 1,805,000

466

Übertrag II. Diensträume, d. Beleuchtung

Fr.

,,

240,000 Fr. 1,805,000 15,000

IV. laxen und Gebühren.

Guthaben des Auslandes.

a. aus dem Telegraphenverkehr . ,, 1,300,000 VII. Abschreibungen.

b. Abschreibung von Material

. ,,

250,000 Fr. 1,805,000

Kapitalrechnung

Fr. 2,480,000

A. Anlagekonto

Fr. 1,030,000

II. Telegrapheribureaux, Telephonzentralen und Abonnentenstationen, a. Telegraphenbureaux . . . .Fr.

30,000 c. Apparate bei Abonnenten . . ,, 1,000,000 Fr. 1,030,000

B. Materialkonto

Fr. 1,450,000

II. Materialeingang vom Anlagekonto, b. Apparatenmaterial . . . . F r . 1,200,000 VII. Abschreibungen, b. Apparatenmaterial

.

.

.

. ,,

250,000 Fr. 1,450,000

Gewinn- und Verlustrechnung.

Zu 1. a. 4. Der diesjährige Kredit für Hilfskräfte wird stärker beansprucht, weil eine Anzahl von definitiven Stellen durch Hilfskräfte besetzt worden sind. Eine Mehrausgabe gegenüber dem Voranschlag entsteht dadurch nicht, sondern bloss eine Kreditverschiebung. Der Mehrausgabe in Rubrik I. a. 4. stehen entsprechende Minderausgaben in den Rubriken I. a. t. und 2. (Beamte und Angestellte) und I. c. (Teuerungszulagen) gegenüber.

Zu I. n. Die Mehrausgabe ist in der Hauptsache auf zahlreiche ärztliche Untersuchungen für Pensionierung zurückzuführen.

Zu II. d. Die umfangreichen Neu- und Umbauten in den grossen Zentralen Basel, Genf und Lausanne, sowie Erweiterungen in verschiedenen kleinern Zentralen erfordern die verlangte Mehrausgabe. Zur Vermeidung von Betriebsstörungen während der

467 Stunden regen Verkehrs müssen die genannten Arbeiten zum grossea Teil nachts ausgeführt werden.

ZM IV. a. Bei der Bemessung des Kredites für Taxanteile des Auslandes aus dem Telegraphenverkehr wurde auf die vorliegenden jüngsten Monatsabrechnungen abgestellt. Als solche kamen im Zeitpunkte der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1923 die Abrechnungen aus dem Jahre 1919 in Betracht, indem diejenigen über den Verkehr der Jahre 1920/21 mit den Verwaltungen, über deren Leitungen der internationale Verkehr sich in der Hauptsache abwickelt, noch ausstanden. Der Grund dieser Verzögerung dürfte teils in der ausserordentlichen Steigerung des Telegraphen Verkehrs nach Kriegsende, teils in dem mit den neuen Staatenbildungen zusammenhängenden Tarifschwierigkeiten zu suchen sein. Nach Aufarbeitung der Rückstände zeigte sich, dass in letzter Zeit eine starke Verschiebung des Verhältnisses zwischen europäischem und aussereuropäischem Telegrammverkehr zugunsten des letztern eingetreten war, bei dem die an das Ausland fallenden Taxanteile einen bedeutend grösseren Teil der Roheinnahmen ausmachen. Feiner ist im Abrechnungsverfahren mit Frankreich eine Änderung eingetreten, indem auf Verlangen der französischen Verwaltung, gestützt auf das Reglement zum internationalen Telegraphenvertrag, von der Abrechnung nach fester Durchschnittswortzahl für ein Telegramm zur Abrechnung auf Grund der wirklichen Wortzahl übergegangen werden musste. Aus diesen Gründen musste auch der Kredit für das nächste Jahr gegenüber dem laufenden Jahre stark erhöht werden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Telegraphenverwaltung wird trotz dieser Kreditnachforderung mit einem Einnahmenübersehusse abschliessen, indem diese Mehrausgabe durch Minderausgaben auf andern Rubriken ausgeglichen wird.

Zu VII. b. Der gegenüber dem Voranschlage bedeutend grössere Eingang an alten Apparaten (siehe Begründung zum Nachtragskredit in der Rubrik II. b. des Materialkontos hiernach) bewirkt, dass auch der Kredit für die Abschreibung von alten Apparaten nicht ausreicht. Von den zurückgenommenen alten Apparaten fällt ein grosser Teil für die Weiter Verwendung ausser Betracht und muss abgeschrieben werden.

A. Anlageltonto.

ZM II. a. Die Mehrausgabe ist bedingt durch die stärkere Zunahme der Ferndruckeranschlüsse, durch die Ausrüstung der

468

in den Saisonmonaten verkehrsreichen Telegraphenleitung ZürichSt. Moritz mit Apparaten für Hughes-Gegensprechbetrieb und durch die während der Orientfriedenskonferenz in Lausanne nötig gewordenen Erweiterung der dortigen Stromlieferungsanlage.

Zu, II. c. Die ausserordentlich starke Zunahme der Abonnenten {Ende September 1724 Stationen mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres) erfordert die Erhöhung des Kredites um die genannte Summe.

S.

Materialkonto.

Zia, II. b. Die anhaltende Krise in der Industrie hat in diesen Kreisen einen stärkern Abgang von Telephonabonnenten bewirkt, als im Zeitpunkt der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1923 angenommen werden konnte. Anderseits ist in landwirtschaftlichen Gegenden eine unerwartete Vermehrung der Neuanschlüsse eingetreten, wodurch die Aufnahmefähigkeit verschiedener Zentralen erschöpft wurde, so dass die bestehenden Einrichtungen beseitigt und durch grössere ersetzt werden mussten.

Ferner ist infolge Zunahme der Gesellschaftsanschlüsse, die eine Auswechslung der alten Apparate bedingen, viel Material frei geworden. Dieses Material wird dem Anlagekonto gutgeschrieben und dem Materialkonto belastet. Der Nachtragskredit betrifft mithin bloss eine Wertübertragung und nicht eine Geldausgabe.

Zu VII. b. Abschreibungen, die im vorliegenden Nachtragskreditbegehren unter VII. b. der Gewinn- und Verlustrechnung begründet sind.

Wir beehren uns, Ihnen die Genehmigung der vorstehend aufgeführten Nachtragskreditbegehren zu beantragen, und benützen den Anlass, Sie unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 13. Dezember 1923.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Scheurer.

Der Bundeskanzler:

Steiger.

469 {Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1923 (zweiter Teil).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates voml3. Dezember 1923, beschliesst: Dem Bundesrate werden für das Jahr 1923 folgende Nachtragskredite bewilligt : Verwaltungsrechnung.

Erster Abschnitt.

Tilgung und Verzinsung, I. Eidgenössische Anleihen.

B« Verzinsung : a. Feste Anleihen.

Fr.

22. 4 1/2 °/o Eidgenössische Kassenscheine V. Serie auf 4 und 5 Jahre fest 282,059 b. Schwebende Schulden.

Schatzanweisungen 3,200,000 O. Provision und Spesen auf der Tilgung und Verzinsung der Anleihen . . .

15,000

Fr.

3,497,059 Übertrag 3,497,059 Bundesblatt.

75. Jahrg. Bd. III.

36

470

Fr.

Übertrag 3,497,05» Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen

Fr.

60,000

B. Ständerat.

1. Taggelder und ReiseentSchädigungen an die Mitglieder der Kommissionen 2. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer

Fr.

25,000 2,000 27,000

£. Buudesgericht.

4. Beamte 6 . Teuerungszulagen . . .

11. 6. Druck- und Buchbinderkosten

7,800 4,330 500 12,630

F. Eidg. Versicherungsgericht.

2. Reiseentschädigungen an die Richter 10. c. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren . . .

14. Unentgeltliche Verbeiständung, Sachverständige, Zeugen

Fr.

800 600 5,000 6,400 106,030

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges.

a. Allgemeine Ausgaben der Abteilung und Beiträge : ...1. Beamte Übertrag

1,895 1,895 3,603,089-

471

b. Gesandtschaften: 22. Ständige Beamte : 0. in Brüssel .

23. Aushilfskräfte : a. in Paris c. ,, Wien . .

d. ,, Berlin .

e. ,, Washington 1. ,, Madrid . .

p. ,, Stockholm .

24. Teuerungs-, Orts- und Familienzulagen : c. in Wien i. " Buenos Aires o. ,, Brüssel . .

q. ,, Warschau .

25. Konjunkturzulagen .

30. Miete, Heizung, Beleuchtung und Bedienung der Kanzlei : c . i n Wien . . . .

d . " Berlin . . . .

i. ,, Buenos Aires .

31. Post-u.Telegraphentaxen, Mobiliaranschaffungen, Bureaubedürfnisse usw. : c . i n Wien . . . .

h. Tokio . .

i. Buenos Aires

Übertrag Fr.

Fr.

1,895

Fr.

3,603,089

500

2,190 100 1,080 3,150 150 200 1,354 2,392 185 120 8,000

5,500 3,000 3,500

1,000 10.000 8,000 50,421

c. Konsulate : 39. Familienzulagen 44. Kursdifferenzen

2,348 107 2,455 54,771

II. Innerpolitische Abteilung.

7. Unterstützung früherer und wiedereingebürgerter Schweizerbürgerinnen

8,000 -- 62,771 Übertrag 3,665,860

472 Fr.

Übertrag 3,665,860 B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

F. Eidgenössische Technische Hochschule.

2. Taggelder und ReiseentSchädigungen der Mitglieder des Schulrates. . .

10. Besoldungen von 3 Hilfslehrern und 20 Assistenten 11. Entschädigungen für besondere Leistungen . . .

14. Entschädigungen für die Prüfungen usw. . . .

2 0 . Aushilfskräfte . . . .

25. Wasserzinse 26. Mobiliar u. Einrichtungen : b. 1. Neuanschaffungen .

Fr.

Fr.

2,550 20,000 23,000 6,000 9,000 1,300 5,400 67,250

Gr. Materialprüfungsanstalt der Eidgenössischen Technischen Hochschule.

5. Taggelder, Reiseentschädigungen und Umzugskosten

700

H. Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen.

4. Hilfsarbeiter für Aussenarbeiten 7. c. Taggelder und Reiseentschädigungen der Gehilfen für auswärtige Arbeiten .

Fr.

2,000 1,500 3,500

J. Prüfungsanstalt für Brennstoffe an der Eidgenössischen Technischen Hochschule.

Fr.

1. Beamte 2,000 7. Gas, Wasser, Heizung, Beleuchtung und Elektrizität 600 Übertrag 2,600

71,450 3,665,860

473

Übertrag 10. Bureauauslagen undDruckkosten 1 2 . Verschiedenes . . . .

Fr.

2,600

Fr.

Fr.

71,450 3,665,860

200 1,000 3,800

K. Meteorologische Zentralanstalt.

10. Wetterwarte auf dem Säntis 200 19. Beleuchtung und Reinigung der Räume 300 2 0 . Verschiedenes . . . .

350 25. Mobiliaranschaffung . .

12,000 12,850 L. Schweizerisches Landesmuseum.

20. Nachbildungen, Abgüsse, Photographien und Bücher

500 88,600

III. Direktion der eidgenössischen Bauten.

14. Hochbauten : b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Parlamentsgebäude, neues Fr.

Kommissionszimmer . .

8,400 2. Zeughaus Nr. l in Brugg, Umdeckung 6,000 3. Flugplatz Dübendorf, Aufbau des Verwaltungsgebäudes 280,000 4. Telegraphengebäude, rue du Stand, Genf, Erweiterung der Schlossfächer und Schalteranlage . . . .

13,000 5. .Hauptpostgebäude in Basel, Umbau für die Einrichtung einer automatischen Telephonzentrale (l.Bauperiode) 400,000 6. Gesandtschaftsgebäude in Rom, Umbauarbeiten . .

15,000 Übertrag

722,400 811,000 3,665,860

474

Übertrag c. Neubauten : 1. Armeemagazine SeewenSchwyz, Hausankauf . .

2. Zeughaus Kriens, Autogarage 3. Erstellung von Flugzeughallen für das Militärflugwesen, I . Rate . . . .

4. Ankauf eines Grenzwächterwohnhauses in VacherieLa Combe (Bern) . . .

5. Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Burgdorf, 1. Rate . . . .

6. Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Telephongebäudes in Zürich

Fr.

Fr.

811,000 3,665,860

Fr.

26,000 4,222 866,000 45,000 230,000 565,482 1,736,704

16. Strassen- und Wasserbauten: Strassenbauten : Fr.

Unterhalt . . . . . .

8,000 Wasserbauten : Zeughaus Kriens, Perimeterpflicht . . . .

1,280 9,280

19. Mietzinse : 1. Bureau im ehemaligen Hotel Monbijou 2. Postgebäude Bern . '. .

917 420

1,337 2,558,32t

G. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung.

Fr.

2 . Aushilfskraft . . . . .

3. Teuerungszulagen . . .

900 830 Übertrag

1,730 1,730 6,224,181

475 Übertrag

Fr.

Fr.

1,730 6,224,181

IV. Polizeiabteilung.

a. Abteilung : ' 4. Taggelder und Reiseentschädigungen . . . .

9. Heimbeförderung u. Unterstützung von Schweizerbürgern im Auslande . .

Fr900 500,000 500,900

c. Zentralstelle für Fremdenpolizei und Grenzkontrolle : 9. Aushilfsangestellte

9,000 509,900

VI. Versicherungsamt.

5. ». Schreib- und Bureaubedarf ·5. c. Schreib- und Vervielfältigungsmaschinen . . .

Fr.

2,500 400

2 Qfin tM1*1, A O<ÎU tfnc\ D

D. Militärdepartement.

1. Zentralverwaltung.

Gr. Abteilung für Sanität:

2 . Aushilfskräfte . . . .

3. Teuerungszulagen . . .

5,500 800 6Q AA ,OUU

M. Muüärgerichtsbarkeit : 2. Kosten der Militärgerichte

43,000 49,300

II. Ausbildung der Armee.

A. Lehrpersonal: 9. Veterinärtruppen : b. Aushilfe bei der Ausbildung Übertrag

3,400 3,400 6,738,711

476

B. Unterricht: 1 . Aushebung . . . . .

6. Außerdienstliche Weiterbildung: ' , b. Freiwillige Militär vereine: 1 . Schiessvereine . . . .

5. Brieftaubenwesen . . .

Übertrag Fr.

70,000

Fr.

Fr.

3,400 6,738,711

124,742 1,500 196,242

E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht : 1. Militärversicherung : a. Kosten des vorübergehenden Nachteils . . 1,800,000 d. Kosten der Pensionskommission 2,500 1,802,500 2,002,142 III. Ausrüstung der Armee.

B, Materialunterhalt und -ersäte: 2. Unterhalt : c. Korpsausrüstung . . .

5. T r a n s p o r t k o s t e n . . . .

7. Sanitätsmagazine : a. Betrieb : 6. Allgemeine Betriebsausgaben . . . .

100,000 70,000

525 170,525

IV. Pferde.

I.Ankauf 2. Remontendepot : a. Verwaltung : 9. Unfallprämien und Beiträge an Krankenkassen . . .

10. Kosten für ärztliche Behandlung . . .

Übertrag

64,000

200 2,200 2,400

64,000 6,738,711

477

Übertrag b. Stallmiete .

c. Futter und Streue .

Fr.

2,400 8,000 50,400

Fr.

Fr.

64,000 6,738,711 60,800 120,000 244,800

6. Rücknahme von Pferden .

V. Festungen.

A. St. Gotthard.

4. Bauliche Einrichtungen, Beitrag an den Ausbau der Schöllenenbahn . .

--

23,000 : -- 2,489,767

£. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

A. Direktion des Finanzbureaus.

a. Sekretariat: Fr.

4. Taggelder und Reiseentschädigungen . . . .

1,000 b. Liegenschaftsverwaltung: II. Andere Liegenschaften : 2. Liegenschaft in Worblaufen 2,000 4. Liegenschaft in Petit Saconnex . . . .

6,800 5. Ankauf von Liegenschaften 76,336 86,136 B. Kassen- und Rechnungswesen.

4. a. Besoldungsnachgenuss an einen nicht versicherten Beamten

6,300

92,436 II. Finanzkontrolle.

2 . Aushilfskräfte . . . .

3. Teuerungszulagen . . .

Fr.

4,880 4,052 8,932 Übertrag 9,228,478

478

Fr.

Übertrag 9,228,478

Ili. Statistisches Bureau.

2. Provisorische Gehilfen . .

7. Bureausausgaben . . .

8. Kommissionen u. Experten Q.Bibliothek 1 4 . Finanzstatistik . . . .

1 5 . Fabrikstatistik . . . .

Fr.

17,200 800 400 700 2,100 3,000 24,200

IV. Amt für Mass und Gewicht.

16. Entschädigungen an Prüfbeamte für Gasmesser

7,000

V. Amt für Gold- und Silberwaren.

3. Taggelder und Reiseentschädigungen für Inspektionen

200

VI. Zollverwaltung.

A. Zivilpersonal: 11. Taggelder und Reisekosten 20. Frachten, Post-, Telegraphen- und Telephongebühren usw 22. Expertisen

Fr.

3,500 40,000 1,000 44,500

D. Verschiedenes.

1. Zollrückvergütungen . .

52,060 96,500 229,268

F. Volkswirtschaftsdepartement.

III. Abteilung für Landwirtschaft. Fr.

3. Teuerungszulagen 7. Stipendien 15. Rindviehzucht 17. Kleinviehzucht .

600 1,550 40,000 35,000

77,150 Übertrag 9,457,746

479 Fr.

Übertrag 9,457,746 V. Veterinäramt.

B. Grenztierärztlicher Dienst : Fr.

4. Stellvertretungskosten . .

6,000 8. Heizung, Beleuchtung und Besorgung der Bureaux .

2,000 8,000

V. a. Handelsabteilung.

10. Handels- und Verkehrswesen . . .

V. c. Sektion für Ein- und Ausfuhr.

4. Taggelder und Reiseentschädigungen .

7,500 400 --

93,050

Fünfter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

200,000 Verwaltungsrechnung 9,750,796

Regiebetriebe des Bundes.

II. Pferderegieanstalt.

6. Entschädigung für Pferdehaltung .

12. Futter 16. Zins des Betriebskapitals

.

. . . .

18. Verschiedenes

Fr.

4,000 50,000 2,170

5,000 61,170

VIII. Münzstätte.

A. Betriebsrechnung: I. Mobilien H. Fabrikation: A. Münzfabrikation: 2 . Metallbeschaffung III. Reparaturen

20,000 . . . . 20,200,000 5,000 20,225,000

IX. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

1. Beamte 4. Löhne für ständige Arbeiter . . .

7. Reiseentschädigungen und Taggelder 13. Mobiliar, Apparate, Bibliothek . .

15. Betriebskosten

3,600 800 750 2,000 3,000 10,150 Übertrag 20,296,320

480 Fr.

Fr.

Übertrag 20,296,320 X. Versuchsanstalt fUr Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

5. Löhne der Hilfsarbeiter 11. Bureauausgaben und Drucksachen .

15. Verschiedenes

500 250 350

1,100

--

XI. Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne.

7. Reiseentschädigungen und Taggelder 11. Mobiliar, Apparate, Bibliothek . .

700 800

1,500 XIII. Postverwaltung.

Kapitalrechnung, d. Bahnpostwagen

300,000

XIV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Gewinn- und Verlustrechnung.

I. Personal: a. Besoldungen : Fr4. Aushilfskräfte . . 230,000 d. Andere Beiträge und Entschädigungen . .

10,000 -- 240,000 II. Diensträume : d. Beleuchtung 15,000 IV. Taxen und Gebühren, Guthaben des Auslandes : a. aus dem Telegraphenverkehr . . 1,300,000 VII. Abschreibungen: b. Abschreibungen von Material . . 250,000 -- 1,805,000 Kapitalrechnung.

A. Anlagekonto : II. Telegraphenbureaux, Telephonzentralen und Abonnentenstationen : a. Telegraphenbureaux 30,000 c. Apparate bei Abonnenten . . . 1,000,000 1,030,000 Übertrag 23,433,920

481 Fr.

Übertrag 23,433,920

B. Materialkonto : II. Materialeingang vom Anlagekonto : b. Apparatenmaterial 1,200,000 VII. Abschreibungen: b. Apparatenmaterial . . . . .

250,000 1,450,000 Regiebetriebe des Bundes 24,883,920

Zusammenstellung.

Verwaltungsrechnung einschliesslich die Kredite der Regieanstalten, soweit sie die Verwaltungsrechnung beeinflussen, nämlich der P f e r d e regieanstalt, der l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n R e g i e b e t r i e b e und der Post- und Telegraphenverwaltung (Gewinn- und V e r l u s t r e c h n u n g ) . (Fr. 9,750,796 zuzüglich Fr. 1,878,920) Fr. 11,629,716 Kapitalrechnung (Regiebetriebe) (Fr. 24,883,920 weniger Fr. 22,103,920, wovon Fr. 1,878,920 in der Gesamtsumme der Verwaltungsrechnung inbegriffen sind und Fr. 20,225,000 die Münzstätte betreffen) . . Fr. 2,780,000 Münzstätte

Fr. 20,225,000

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1923, zweiter Teil. (Vom 13. Dezember 1923.)

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1923

Année Anno Band

3

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52

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1670

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.12.1923

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428-481

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