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Einführung einer solchen Freizügigkeit der Stimmabgabe könnte daher auch von allgemeinen Gesichtspunkten aus kaum als wünschenswert erscheinen. Jedenfalls aber ist ihre Zulassung unter der Herrschaft des gegenwärtigen Gesetzestextes ausgeschlossen.

Demgemäss ersuchen wir Sie, dafür besorgt sein zu wollen, dass inskünftig der Gesetzesvorschrift, wonach bei eidgenössischen Abstimmungen der stimmfähige Bürger sein Stimmrecht nur an seinem ordentlichen Wohnorte ausüben kann, überall und ohne Ausnahme nachgelebt wird.

Wir benutzen den Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen. · B e r n , den 6. November 1923.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Scheurer.

Der Bundeskanzler:

Steiger.

--3*0*3.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 6. November 1923.)

Der Bundesrat genehmigt, mit rückwirkender Kraft auf 30. April 1923, die Übertragung des schweizerischen Versicherungsbestandes der Feuer-, Mietverlust-, Betriebsverlust-, Glas-, Wasserleitungsschäden- und Einbruchdiebstahl-Branche der ,,Gladbacher, Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft, M. Gladbach", auf die ,,Neuchâteloise", Schweizerische Allgemeine Versicherungsgesellschaft in Neuenburg, gemäss Abtretungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften vom 8. Juni 1923 und Art. 18 des Bundesgesetzes über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften vom 4. Februar 1919.

(Vom 9. November 1923.)

Auf eine neue dreijährige Amtsdauer, vom 1. Januar 1924 an gerechnet, werden als Mitglieder und Präsident der Schweize-

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rischen Landesbibliothek bestätigt die Herren : Dr. Hermann Escher, Direktor der Zentralbibliothekkommission in Zürich (Präsident).; William Rosier, Professor, in Genf 5 Dr. Brenne Bertoni, Ständerat, in Lugano ; A. A. Gurdi, Präsident der Korporationsgüter-Verwaltung in Luzern; Professor Dr. Ed. Hoffmann-Krayer, in Basel; E. Daucourt, in Pruntrut; Professor Dr. Ed. Fischer, in Bern; Professor Friedrich Pieth, Kantonsbibliothekar, in Chur ; Professor Edmund Rossier, in Lausanne.

Die nachbezeichneten Mitglieder des Aufsichtsrates der Schweizerischen Schillerstiftung, deren Amtsdauer am 31. Dezember 1923 zu Ende geht, werden auf eine neue dreijährige Amtsdauer in der bisherigen Eigenschaft bestätigt. Es sind dies die Herren: Dr. Henri Mousson, Regierungsrat, in Zürich (als Präsident); Dr. Charly Clerc, Schriftsteller, in Genf; Dekan P. Maurus Carnot, in Disentis ; Dr. Robert Fäsi, Präsident des schweizerischen Schriftstellervereins, in Zollikon; Professor Eligio Pometta, in Luzern; Professor Paul Seippel, in Zürich ; Dr. J. Bosshart, Schriftsteller, in Clavadel.

Als Mitglieder der Verwaltungskommission des schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden, deren Amtsdauer am 1. Juli 1923 abgelaufen ist, werden für eine neue vierjährige Amtsdauer bestätigt die Herren: Professor Th. Felber, in Zürich, und Nationalrat Alfred Jaton, Geometer, in Morges. .

Dem Kanton Luzern wird an die zu Fr. 182,000 veranschlagten Kosten für die Verbauung des Haslibaches bei Kriens ein Bundesbeitrag bewilligt von 331/a %--40 °/o, im Maximum Fr. 64,860.

"Wahlen.

(Vom 6. November 1923.)

Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Revisionsgehilfe bei der Zollkreisdirektion in Basel: Rouiller, Josef, von Sommentier, Gehilfe I. Klasse am Hauptzollamt Basel St. Johann.

Revisionsgehilfe bei der Zollkreisdirektion in Chur : Koprio, Alfred, von Windisch, Gehilfe I. Klasse der genannten Direktion.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1923

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14.11.1923

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150-151

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