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81.(1486) - Weber-St. Gallen. Bundesgesetz über das Wohnungswesen.

82.(1649) - Weber-St. Gallen. Bundesgesetz über das Bankwesen.

2. Ständerat.

83.(Zu 1503)- Motion des Nationalrates (Ming). Ursachen und Erscheinungsformen der Taubstummheit.

84.(1504) - Motion des Nationalrates. Völkerbundsversammlung.

In Minderheit gebliebene Anträge.

85.(Zu 1675)- Motion des Nationalrates (Z'graggen). Besoldungsgesetz für das Bundespersonal.

86.(1685) - Motion Brügger. Missbrauch des. Initiativrechtes.

b. Interpellationen: Nationalrat.

87.(1657) - Grimm. Patententzug gegenüber der Auswanderungsagentur Zwilchenbart.

88.(1630) - (Hilfiker). Postbetrieb und Maifeier.

89.(1438) - Huggler. Herabsetzung der Arbeitslöhne.

90.(1664) - (Läuffer). Preis- und Wirtschaftsamt.

91 .(1689) - Nicole. Herabwürdigung des Bundespersonals.

92.(1688) - Perrier. Bundespersonal und Volk.

93.(1378) - de Rabours. Durchzug fremder Truppen.

Allfällig weiter hinzukommende Geschäfte.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 15. Januar 1923.)

Herr Antoine Lefort hat dem Bundesrat ein Schreiben des Staatsministers und Regierungspräsidenten von Luxemburg überreicht, gemäss dem die Mission des Herrn Lefort als Geschäftsträger von Luxemburg in der Schweiz als erloschen erklärt wird.

(Vom 16. Januar 1923.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton B e r n : a. an die zu Fr. 52,400 veranschlagten Kosten für Aufforstung, Entwässerung und Verbauung bei Luterstalden-Stäldeli, Gemeinde Schangnau, 40--60 %, höchstens Fr. 26,160 ; b. an die zu Fr. 127,000 veranschlagten Kosten derErstellung einer Weganlage Wiler-Kieniegg-Weissental-Egg, Gemeinde Sigriswil (Justistal), 25 % höchstens Fr. 31,750 ;

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2. dem Kanton G l a r us an die zu Fr. 75,000 veranschlagten Kosten der Ergänzuagsarbeiten der Waldstrasse Mollis-Mullern, Gemeinde Mollis, 20%, höchstens Fr. 15,000; 3. dem Kanton St. G a l l e n an die zu Fr. 466,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion der Rietach, Gemeinden Rehstein und Marbach, 33'/3 %, höchstens Fr. 155,330.

(Vom 18. Januar 1923.)

Dem zum Honorarkonsul der Vereinigten Staaten von Mexiko in Bern ernannten Herrn Dr. Manuel Röthlisberger-Ancizar wird das Exequatur erteilt.

(Vom 19. Januar 1923.)

Herrn Dr. A. Tobler, Professor für angewandte Elektrizitätslehre an der Eidgenössischen Technischen Hochschule, wird die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle auf den 31. März 1923, unter Verdankung der geleisteten Dienste, erteilt.

Geraäss Art. 23 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesverwaltung vom 26. März 1914 wird das eidgenössische Departement des Innern ermächtigt: 1. Endgültige Bewilligungen zur Ausfuhr elektrischer Energie bis zu 50 Kilowatt zu erteilen. Wo keine besonderen Verhältnisse vorliegen, kann in solchen Fällen die Ausschreibung der Gesuche unterbleiben. Die Einholung der Vernehmlassung der beteiligten Kantone vor Erteilung der Bewilligung wird beibehalten. Ebenso wird die Erteilung der Bewilligung wie bisher im Bundesblatt veröffentlicht und den beteiligten Kantonsregierungen zur Kenntnis gebracht.

2. Provisorische Bewilligungen zur Ausfuhr elektrischer Energie bis zu 500 Kilowatt zu erteilen. Die Bewilligung wird wie bisher im Bundesblatt bekanntgemacht und den beteiligten Kantonsregierungen zur Kenntnis gebracht.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Z ü r i c h an die zu Fr. 1,300,000 veranschlagten Kosten der Durchführung der Güterzusammenlegung mit Neueinteilung einer Fläche von 1170 ha im Stammheimertal, Gemeinden Ober- und Unterstammheim und Waltalingen-Guntalingen, Bezirk Andelfingen, 35 °/o, höchstens Fr. 455,000 ; 2. dem Kanton B e r n zuhanden der Wegbaugesellschaft Dieterswald an die zu Fr. 70,000 veranschlagten Kosten der Er-

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Stellung einer Weganlage vom Lauterbachtal nach den Berggütern Dieterswald, Gemeinde Krauchthal, 25 °/0, höchstens Fr. 17,500 : 3. dem Kanton Z u g zuhanden der Korporation Hünenberg an die zu Fr. 44,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung von 13,2 ha "Wies- und Streueland im ,,Moos"1, Gemeinde Hüneriberg, 25 %, höchstens Fr. 11,000.

An Stelle des verstorbenen Herrn Oberrichter Dr. Zingg in Luzern werden in die eidgenössische Schätzungskommission für den IV. Kreis (Bern-Mittelland) gewählt: a. als 1. Ersatzmann des II. Mitgliedes der bisherige 2. Ersatzmann: Herr Josef Perler, Grossrat, in Wünnenwil (Freiburg) ; h. als 2. Ersatzmann : Herr Josef Frey, Vorsteher des Departements der Staatswirtschaft, in Luzern.

Dem vom Staatsrat des Kantons Waadt am 29. Dezember 1922 erlassenen Reglement über Aasübung der Fischerei in den Joux-, Brenet- und Ter-Seen wird die Genehmigung erteilt.

"VS^ahleno (Vom 19. Januar 1923.)

Justis- und Polizeidepartement.

Amt für geistiges Eigentum.

Technischer Experte II. Klasse : Gascard, Charles, diplomierter Elektroingenieur, von Neuenstadt, in Montier.

Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kontrolleur ani Hauptzollamt Basel-B. B., Rangierbahnhof: Schiffmann, Jules, von Homberg bei Thun, Kontrollgehilfe am Hauptzollamt-B. B. Frachtgut.

Post- und Eisenbalmdepartement.

Eisenbahnabteilung.

Zweiter Direktor der Kreisdirektion III der schweizerischen Bundesbahnen: Dr. Locher, Emil, von Trogen und Bern, in Zürich.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1923

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04

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24.01.1923

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241-243

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