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Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidgenössischer Staatskalender 1923.

Der eidgenossische Staatskalender pro 1923 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der -unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 3, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthalt das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten und Angestellten der gesamten Bundesverwaltung nach Departementen geordnet, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Behörden der Bundesbahnen, der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommission und der Beamten der internationalen Bureaux.

.Bern, im März 1923.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Aufruf.

Ehrbar, Johann Jakob, von Urnäsch, geboren den 7. Januar 1877, von Job. Jakob und Anna Marie Gmünder, im Jahre 1882 mit seinen Eltern von Schönengrund nach Amerika ausgewandert, ist seit 1903 nachrichtenlos abwesend.

Gemäss Besehluss des Obergerichtes vom 27. August 1923 und in Anwendung der Art, 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB wird hiermit der Vermisste selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 31. August 1924 beim Gemeindehauptmannamte in Schönengrund zu melden.

T r o g e n , den 28. August 1923.

(2.).

(Kanton Appenzell  -Rh.)

Die Obergerichtskanzlei.

Bundesblatt. 75. Jahrg. Bd. II.

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Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist soeben erschienen und kann daselbst bezogen werden

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente und Verwaltungsabteilungen, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis 50 Cts.

Sei Zustelllung per Post 60 Cts. ; Zustellung gegen Nachnahme 75 Cts.

B e r n , im Juni 1923.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Übersieht über die eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von 90 Cts. (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) die

Übersicht über die Referendumsvorlagen und Initiativbegehren (von 1909--1923) und über die

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte; Beteiligung; Annehmende und Verwerfende etc.)

nachgefühlt bis 1. April 1923 in einer Broschüre vereinigt bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Die Ausgabe der

Betreibungs- und Konkursformulare ist mit dem 1. Januar 1922 vom Bundesgericht an die Materialverwaltung der Bundeskanzlei, Inselgässchen 3, Bern, übergegangen, Bestellungen sind daher an diese zu richten.

B e r n , den 22. März 1922.

Materialverwaltung der Bundeskanzlei.

771 Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

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luttait: Vorwort.

BG. Tom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffeneu Abänderungen.

Ingress und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27, August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 26. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 6. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen Reglement des Baudesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement far das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1923

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.09.1923

Date Data Seite

769-771

Page Pagina Ref. No

10 028 815

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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