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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Rückgabe der Kaufion an die Hamburg-Bremer Feuerversicherungsgesellschaft in Hamburg.

Die Hamburg-Bremer Feuerversicherungsgesellschaft in Hamburg hat ihren schweizerischen Versicherungsbestand an Feuerund Einbruchdiebstahl-Versicherungen auf andere konzessionierte Versicherungsgesellschaften übertragen. Die Direktion der Hamburg-Bremer erklärt, dass sie ihre Verbindlichkeiten aus dem Schweizergeschäft vollkommen erfüllt hat und stellt das Gesuch um Rückerstattung der bei der Schweizerischen Nationalbank hinterlegten Kaution im Betrage von Fr. 104,000 Nominalwert.

Gemäss Art. 9, Absatz 3, des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 wird das Begehren der ,,Hamburg-Bremer" öffentlich bekanntgemacht. Einsprachen mit Begründung gegen die Herausgabe der Kaution sind bis zum 30. März 1924 dem eidgenössischen Versicherungsamte in Bern einzureichen.

B e r n , den 20. September 1923.

(3..).

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Niederrheinische Güter-Assekuranz-Gesellschaft in Wesel.

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat unterm 20. Oktober 1923 der Ernennung des Herrn August Koebel, Rechtsanwalt, Güterstrasse 163, in Basel, als Generalbevollmächtigten der Niederrheinischen Güter-Assekuranz-Gesellschaft in Wesel die Zustimmung erteilt und die ihm am 5. Oktober 1923 erteilte Vollmacht, genehmigt (Art. 15 u. ff. der Vollziehungsverordnung vom 16. August 1921 zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens und zum Bundesgesetz vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften).

B e r n , den 23. Oktober 1923.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

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Verschollenheitsruf.

Die Geschwister : 1. Walz Urs Jakob, Anselms und der Anna Maria Jäggi, von Ottenhöfen (Baden, Deutschland), geboren 13. April 1845, von und wohnhaft gewesen in Subingen, 2. Walz Viktor, Bruder des Genannten, geboren 6. Juni 1847, 3. Walz Johann, geboren 3. März 1851, Bruder der Genannten, welche in den Sechszigerjahren nach Amerika ausgewandert sind und von denen seither keine Nachrichten mehr eingelangt sind, werden hiermit aufgefordert, sich binnen Jahresfrist beim Unterzeichneten schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst über sie die Verschollenheit erklärt wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über die Genannten Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 24. Mai 1923.

.

(3..).

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten :

Dr. B. Bachtier.

Eidgenössischer Staatskalender 1923.

Der eidgenössische Staatskalender pro 1923 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 3, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten und Angestellten der gesamten Bundesverwaltung nach Departementen geordnet, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Behörden der Bundesbahnen, der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommission und der Beamten der internationalen Bureaux.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Übersicht über die eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von 90 Cts. (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) die

übersieht über die Referendumsvorlagen und Initiativbegehren (von 1909--1923) und über die

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte ; Beteiligung; Annehmende und Verwerfende etc.)

nachgeführt bis 15. Oktober 1923 in einer Broschüre vereinigt bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Stellenausschreibungen, Post-, Telegraphen- und Telephonstelleu.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und frankiert einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s jahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnähme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

Postverwaltung.

Postkommis in Aarau. Anmeldung bis zum 10. November 1923 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

Postkommis in Frauenfeld. Anmeldung bis zum 3. November 1923 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Telegraphist und Telephonist in Unterägeri. Auskunft über die besonderen Anstellungs- bzw. Besoldungsbedingungen erteilt die Kreistelegraphendirektion IV in Zürich, die Anmeldungen bis 10. November 1923 entgegennimmt.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1923

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3

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45

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.10.1923

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86-88

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