Flughafen Zürich Gesuch der Flughafen Zürich AG um Plangenehmigung für den Bau eines luftseitigen Büro- und Betriebsgebäudes

Gesuchstellerin:

Flughafen Zürich AG (FZAG), Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:

Bau eines zweigeschossigen Büro- und Betriebsgebäudes mit ca. 130 m2 Nutzfläche auf der Luftseite des Flughafens.

Standort: Vorfeld Zone A, Rampe A4, Grundstück-Nr.

3139.14, Gemeinde Kloten.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich sowie die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 16. Januar bis zum 14. Februar 2017 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, 8090 Zürich; ­ weitere Auflagestellen gemäss Angaben in den kantonalen Publikationsorganen.

Einsprachen:

Wer von dem beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

2016-3494

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BBl 2017

­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

10. Januar 2017

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Bundesamt für Zivilluftfahrt