Flughafen Zürich Gesuch der Flughafen Zürich AG um Plangenehmigung für den Bau eines luftseitigen Büro- und Betriebsgebäudes
Gesuchstellerin:
Flughafen Zürich AG (FZAG), Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand:
Bau eines zweigeschossigen Büro- und Betriebsgebäudes mit ca. 130 m2 Nutzfläche auf der Luftseite des Flughafens.
Standort: Vorfeld Zone A, Rampe A4, Grundstück-Nr.
3139.14, Gemeinde Kloten.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 3737h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich sowie die interessierten Bundesstellen an.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 16. Januar bis zum 14. Februar 2017 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, 8090 Zürich; weitere Auflagestellen gemäss Angaben in den kantonalen Publikationsorganen.
Einsprachen:
Wer von dem beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.
Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).
2016-3494
139
BBl 2017
Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
10. Januar 2017
140
Bundesamt für Zivilluftfahrt